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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

THW wird Partner beim ganztägigen Lernen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt in seinen Schulen auf ganztägiges Lernen. Ein Großteil der Schulen im Land hält ein Ganztagsangebot für die Schülerinnen und Schüler bereit. Dabei ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern wichtig, um ein vielfältiges, ergänzendes Bildungsangebot unterbreiten zu können. Die Landesregierung hat seit 2016 dafür die Zusammenarbeit der Schulen mit externen Kooperationspartnern erheblich ausgebaut.

So hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Jahr 2018 die „Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen in Mecklenburg-Vorpommern“ ins Leben gerufen. Seitdem sind 16 Partner der Initiative beigetreten, wie zum Beispiel der Landesfußballverband, die Fachstelle für Kulturelle Bildung, der Landesjugendring, der Landessportbund, der Landesfeuerwehrverband, weitere Sportverbände, die beiden Kirchen und die Bundesagentur für Arbeit, um nur einige zu nennen.

Nun ist ein weiterer wichtiger Partner der Kooperationsinitiative Ganztag beigetreten. Im Beisein von Bildungsministerin Bettina Martin hat der Landesbeauftragte des Technischen Hilfswerks (THW), Dierk Hansen, die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet: Somit konnte das Land einen weiteren Partner für die Arbeit mit Schülerinnen und Schülern gewinnen.

„Ich freue mich sehr über diesen neuen Partner für die Ganztagsangebote in unseren Schulen. Das THW wird mit seinen vielen Kompetenzen einen wichtigen Beitrag zum ganztägigen Lernen leisten“, sagte Martin bei der Unterzeichnung. „Diese Zusammenarbeit ist für beide Seiten ein Zugewinn: Schulen haben einen Bildungspartner an ihrer Seite, der den Schülern gesellschaftlich enorm wichtige Kompetenzen nahebringt. Damit wird auch das gesellschaftliche Engagement der Schülerinnen und Schüler gefördert. Das THW profitiert, indem es die Möglichkeit hat, Kindern und Jugendlichen Lust auf das ehrenamtliche Engagement im THW zu machen, ihr Interesse zu wecken und damit neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu gewinnen.“

Die Bildungsministerin weiter: „Das THW mit seinen regionalen Strukturen ist ein idealer Partner, um Schülerinnen und Schüler in ganz Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen. Ich bin mir sicher, dass die kostenlosen Angebote des THW an den Schulen auf großes Interesse bei den Schülerinnen und Schülern treffen werden.“

„Wir freuen uns sehr, ein Teil der Kooperationsinitiative sein zu dürfen. Auch für das THW sehe ich eine gute Möglichkeit der frühen Förderung von Kindern und Jugendlichen. Über schulische und außerschulische Aktivitäten lernen sie wichtige Aufgaben des Bevölkerungsschutzes kennen, und wie man sich auf tägliche und nicht alltägliche Gefahren besser vorbereiten kann. Damit leisten wir einen Beitrag zur Steigerung der Selbsthilfefähigkeit der/des Einzelnen sowie der Allgemeinheit“, so der Landesbeauftragte Dierk Hansen im Gespräch mit der Ministerin.

„Jugend erinnert – Förderlinie SED-Unrecht“

Schwerin – Zwei Projekte aus Mecklenburg-Vorpommern nehmen am Förderprogramm des Bundes „Jugend erinnert – Förderlinie SED-Unrecht“ teil. In dem Projekt setzen sich junge Menschen mit der Geschichte und den Folgen des SED-Unrechts auseinander. Zugleich soll jungen Leuten zwischen 12 und 27 Jahren die Chance gegeben werden, ihr Demokratieverständnis zu stärken, Haltung zu zeigen und sich aktiv für demokratische Grundwerte einzusetzen.

Die Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern als Trägerin des Dokumentationszentrums für die Opfer der Diktaturen in Deutschland überzeugte mit dem Projekt „Virtuelle Zeitzeugenarbeit – Spurensuche in digitalen und analogen Erfahrungsräumen“ und wird hierfür bis 2023 mit 190.394,52 Euro unterstützt. Politische Memoriale e. V. Mecklenburg-Vorpommern als Trägerin des Grenzhus Schlagsdorf – Informationszentrum zur innerdeutschen Grenze wird das Projektvorhaben „Deutsche Teilungs- und Erinnerungsgeschichte / Geschichte der SED-Diktatur für Migrantinnen und Migranten“ umsetzen und mit 145.083,00 Euro gefördert.

„Ich freue mich sehr, dass zwei Einrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern mit ihren Projekten für die historisch-politische Jugendbildung zum SED-Unrecht gefördert werden“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Gerade für junge Menschen ist es auch gut 30 Jahre nach der Wiedervereinigung wichtig, die Funktionsweise der kommunistischen Diktatur im Osten Deutschlands zu verstehen, um das Wissen um die Unterschiede zwischen Diktatur und Demokratie sowie das Demokratiebewusstsein zu stärken. Unsere Gedenkstätten im Land sind hier sehr engagiert, der Erfolg der beiden Projekte unterstreicht dies.“

Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur koordiniert die Förderlinie SED-Unrecht des Bundesprogramms. 89 Anträge auf Projektförderung waren insgesamt eingegangen. Eine neunköpfige unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern von Opferverbänden, aus politischer Bildung und Wissenschaft sowie von Jugendorganisationen hat über die Anträge beraten und Empfehlungen zur Förderung abgegeben. Bis Ende 2023 werden bundesweit 44 Vorhaben gefördert, die das Leben und den Alltag in der kommunistischen Diktatur, die Realität der deutschen Teilung, jugendliche Subkulturen in der DDR und weitere Themen über altersgerechte Vermittlungsformate erfahrbar machen. Nähere Informationen zu den Projekten und zur Förderlinie finden sich unter www.jugenderinnert.de.

Rechtliche Betreuungen in M-V hoch

Justizministerin Katy Hoffmeister unterstreicht die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht: „Jeder sollte sich vor unerwarteten Ereignissen absichern“

Schwerin – Mit aktuell rund 33.500 ist die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin hoch. „Somit steigen Jahr für Jahr auch die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger. Sie lagen im gesamten vorigen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern bei ca. 34,4 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuer lag bei rund 31,1 Mio. Euro“, so Justizministerin Hoffmeister.

Justizministerin Hoffmeister unterstreicht die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht: „Jeder Erwachsene sollte eine Vorsorgevollmacht erstellen, sofern eine Vertrauensperson diese Aufgabe übernimmt. Schon die Tatsache, dass noch viele glauben, Eheleute könnten sich im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit automatisch gegenseitig, zum Beispiel in Gesundheitsangelegenheiten, vertreten, ist ein Irrtum. Dieses Problem wird sich erst im Jahr 2023 abschwächen, wenn die gerade beschlossene Gesetzesänderung zum befristeten Notvertretungsrecht für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in Kraft tritt.

Das Notvertretungsrecht soll kurzfristig rechtliche Betreuungen vermeiden, eine umfassende Vorsorgevollmacht ersetzt aber auch diese Regelung nicht. Auch dann kann das Fehlen einer umfassenden Vorsorgevollmacht zu einer gerichtlich veranlassten rechtlichen Betreuung führen. So ein Fall kann sehr plötzlich eintreten. Eine Krankheit, ein Unfall oder andere unvorhergesehene Ereignisse können Betroffene oder Angehörige aus der Bahn werfen. Vorsorgevollmachten haben Vorrang gegenüber dem neuen gesetzlichen Notvertretungsrecht. Daher sollte jetzt und auch in Zukunft umfänglich vom Instrument der Vorsorgevollmacht Gebrauch gemacht werden“, sagte Ministerin Hoffmeister.

Mehr Frauen in Führungspositionen

102 Mentees nehmen am Programm Aufstieg in Unternehmen teil

Güstrow – Als „gezielte Karriere-Förderung von Frauen in der Wirtschaft“ bezeichnet Gleichstellungsministerin Stefanie Drese das Mentoringprogramm des Sozialministeriums „Aufstieg in Unternehmen“. Am (heutigen) Donnerstag startet der mittlerweile bereits sechs Durchgang mit einer Auftaktveranstaltung in Güstrow.

Ziel der Landesregierung ist es, den Anteil von Frauen in Führungspositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und in der Landesverwaltung kontinuierlich zu erhöhen. Dazu gibt es seit inzwischen zehn Jahren jeweils eigene Mentoringprogramme, die das Sozialministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds fördere, verdeutlichte Drese.

„Die verschiedenen Mentoringprogramme des Landes haben sich dabei als ganz praktisches und wirkungsvolles Förderinstrument erwiesen“, so Drese. Eine aktuelle Studie stelle für Mecklenburg-Vorpommern fest, dass sowohl durch das Wirtschafts- als auch für das Wissenschaftsmentoring verbesserte Karrierechancen für Frauen bestehen. So konnten die Mentees vor allem ihre Führungskompetenzen weiterentwickeln und somit ihre berufliche Position festigen, aber auch ihre berufliche Position über einen beruflichen Aufstieg verbessern.

Drese: „Mentoring wirkt. Es ist meine feste Überzeugung, dass die Begleitung durch ein Mentoring-Programm motivierte und leistungsfähige Frauen optimal auf eine Führungsposition vorbereitet und sie in ihrer Rolle als Nachwuchsführungsperson stärkt. Denn Mentoring-Programme vermitteln Wissen über Strukturen und Prozesse. Sie helfen dabei, Kontakte zu knüpfen und ein eigenes professionelles Netzwerk aufzubauen.“

Das Mentoring-Programm für die Unternehmen startet seinen sechsten Durchgang mit 102 jungen Frauen (Mentees) und wird bis Juni 2022 mit rund 730.000 Euro gefördert. Die teilnehmenden Mentees kommen aus allen Regionen in Mecklenburg-Vorpommern und sind in verschiedenen Branchen von Dienstleistung, über Handel und Tourismus bis zum produzierenden Gewerbe und zur Logistik beschäftigt.

Schulbauprogramm des MV-Schutzfonds

Schwerin – Das 100,0 Mio. Euro Schutzfonds-Schulbauprogramm des Landes wird von öffentlichen und freien Schulträgern gut angenommen. Während die ersten Schulträger bereits ihren Zuwendungsbescheid für Baumaßnahmen bis zu 500.000 Euro in Empfang nehmen konnten, können sich nun in der 2. Phase des Programms weitere 29 Schulträger auf eine Zuwendung mit einer maximalen Fördersumme bis zu 5,0 Mio. EUR Euro freuen. Insgesamt werden damit 63,5 Mio. Euro aus dem Programm für eine pandemiegerechte Sanierung bzw. einen Um-, Aus- und Neubau bereitgestellt. Damit unterstützt das Land die Schulträger bei der Gewährleistung eines nachhaltigen und langfristigen Pandemieschutzes vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Pandemie.

Die Mittel sollen helfen, nötige bauliche Maßnahmen für den Präsenzunterricht sowie die Ganztagsbetreuung zu finanzieren. So können z.B. durch Um-, Aus- und Erweiterungsbauten, neue oder größere Raumkapazitäten geschaffen werden, die eine effektive Umsetzung der Hygienekonzepte ermöglichen. Daneben können die Schulträger der ausgewählten Projekte auch Mensen erweitern oder neu bauen, Sanitär- und Heizungsanlagen sanieren, moderne Lüftungsanlagen installieren oder getrennte Wege für die Schulkinder einrichten.

„Wir haben mit dem Schulbauprogramm einen klaren Kompass: Wir unterstützen die öffentlichen und freien Schulträger bei der Bewältigung der aktuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie durch die Schaffung nachhaltiger und präventiver baulicher Schutzmaßnahmen, um so die Lern- und Lehrbedingungen zu stabilisieren und das Infektionsrisiko weiter einzudämmen“, betont Innenminister Torsten Renz.

„Wir investieren in die bauliche Ausstattung der Schulen, denn sie ist ein wichtiger Baustein, um den täglichen Unterricht in der Schule abzusichern“ sagt Bildungsministerin Bettina Martin. „Diese Investitionen sind hervorragend angelegtes Geld, mit dem wir die Schulen im Land nicht nur für die Pandemie gut rüsten, sondern Lernorte schaffen, an denen das Lernen und Lehren Spaß macht. In dieser Legislaturperiode hat das Land insgesamt über eine halbe Milliarde Euro in die Sanierung und den Neubau von Schulen investiert.“

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hatte im Zuge der Annahme des zweiten Nachtragshaushaltes 2020 die Bereitstellung von Finanzmitteln in Höhe von 100 Mio. EUR aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds zur pandemiebezogenen Verbesserung der Schulinfrastruktur der allgemeinbildenden Schulen des Landes beschlossen. Die interministerielle Koordinierungsarbeitsgruppe Schulbau hat in zwei Auswahlverfahren Schulen öffentlicher und freier Schulträger für eine Zuwendung ausgewählt. Zu den Begünstigten gehören städtische und ländliche Schulen aus allen Landesteilen Mecklenburg-Vorpommerns.

Es ist beabsichtigt, für die noch verbleibenden Mittel im Herbst 2021 einen 3. Projektaufruf zu starten.

Themenspielplatz für Schloss Mirow übergeben

Mirow – Finanzminister Reinhard Meyer hat heute in Mirow einen Erlebnisspielplatz am Schloss übergeben. Der Spielplatz greift das Thema „Mit Schiff und Kutsche – Reisen in früheren Zeiten“ auf und erinnert an die Abreise von Prinzessin Sophie Charlotte.

Am 17. August 1761 – also fast auf den Tag genau vor 260 Jahren – begann die lange Reise der jungen Strelitzerin Sophie Charlotte von Neustrelitz nach England. In Mirow nächtigte sie ein letztes Mal in ihrem heimatlichen Schloss. Danach fuhr sie mit ihrer Kutsche nach Stade. Dort im Hafen begann die Überfahrt mit einer reich geschmückten Flotte übers Meer nach Harwich. In England angekommen fand die Trauung mit König Georg III. schließlich noch am selben Abend statt.

Diese Reise kann nun nicht nur im Schloss nacherlebt werden, sondern jetzt auch auf dem neu gestalteten Spielplatz, der diese Reise zu Pferde und zu Wasser zum Thema hat, nachgespielt werden. Als Ort wurde inmitten der Mirower Schlossinsel mit ihrem historischen Gebäudeensemble die ehemalige Remise ausgewählt. Hier befand sich früher der Wirtschaftshof: die Kutschen wurden vorbereitet, die Pferde angespannt, es wurde be- und entladen.

„Das ist der ideale Ort für diesen einzigartigen Spielplatz“, so Finanzminister Reinhard Meyer bei der Übergabe. „Nun können Planer ganz viele kluge historische Überlegungen anstellen und sich viel Mühe bei der Gestaltung der Spielobjekte geben, die härtesten Kritiker sind aber die Kinder. Ich freue mich auf diesen Praxistest und wünsche den Kindern jede Menge gutes Wetter, damit dieser Spielplatz – von Einheimischen und Gästen – möglichst oft genutzt wird.“

Gestaltung und Bau des Spielplatzes kosteten 115.000 Euro und wurden aus Mitteln des Strategiefonds des Landtages gefördert. Mit der Maßnahme „Familienfreundliche Schlösser, Museen und Gärten“ soll die Attraktivität des kulturellen Erbes unseres Bundeslandes erhöht, sein Bildungswert gesteigert sowie Kultur und Geschichte Kindern und Familien aktiv nahegebracht werden. Weitere Themenspielplätze entstehen derzeit in Redefin, auf dem Jagdschloss Granitz und in Ludwigslust.

Wieder Maskenpflicht an Rostocks Schulen

Rostock – Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen in der Hansestadt Rostock müssen ab Mittwoch, den 18. August im Schulgebäude wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maskenpflicht in Rostock gilt sowohl innerhalb der Schulgebäude als auch in den Außenbereichen der Schulen. Ausnahme ist unter anderem, wenn Schülerinnen und Schüler sich innerhalb ihrer eigenen Kohorte auf dem Schulhof aufhalten.

Bereits im Juni wurde in der Schul-Corona-Verordnung festgelegt, dass die Aussetzung der Maskenpflicht für die Ampelstufen 0 (grün) und 1 (gelb) gilt. Wenn die Ampel an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf Stufe 2 (orange) steht, greift die Maskenpflicht in der Schule.

Stufe 2 (orange) wird spätestens erreicht, wenn der Wert der 7-Tages-Inzidenz höher als 50 liegt und die beiden anderen Werte, nämlich der Hospitalisierungswert und die Auslastung der Intensivstationen in einer geringeren Stufe liegen. Näheres dazu befindet sich in den täglichen Lageberichten des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGuS)

„Wir wollen den Präsenzunterricht in unseren Schulen auch bei steigenden Infektionszahlen sicherstellen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Dafür bringt das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes sowie das regelmäßige Testen wichtigen Schutz. Flächendeckende Schulschließungen soll es in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr geben. Um diese zu verhindern, müssen wir auf die bereits bewährten Schutzmaßnahmen setzen.“

Das LAGuS hat das sogenannte Kontaktpersonenmanagement angepasst. Wird eine Schülerin oder ein Schüler positiv mit einem PCR-Test getestet, muss die betroffene Person in Quarantäne. Der Rest der Kohorte wird nicht automatisch in Quarantäne geschickt. Für diese Schülerinnen und Schüler gilt künftig ein neues Kontaktpersonenmanagement, das die Anzahl der Quarantänefälle möglichst gering hält bei gleichzeitig notwendigem Schutz. Dafür hat das LAGuS die Regelungen angepasst.

Es gilt dann 14 Tage lang die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und die Schülerinnen und Schüler müssen täglich getestet werden. Ebenso sind diese Kinder und Jugendlichen von anderen Schülerinnen und Schülern zu trennen.

Das bedeutet, dass nicht mehr größere Gruppen in Quarantäne müssen und der Präsenzunterricht vor Ort weiter erfolgen kann. Werden jedoch mehr als eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet oder es treten mehrere Folgefälle auf, werden die Gesundheitsbehörden für die gesamte Kohorte Quarantäne anordnen.

Diese Regelung gilt bis zur Stufe 3 (rot). Ab der Stufe 4 (dunkelrot) der risikogewichteten Einstufung muss die gesamte Kohorte ab dem ersten Indexfall in Quarantäne.

Ein-Jahres-Bilanz der EhrenamtsKarte M-V

Schwerin – Vor einem Jahr (am 17. August 2020) überreichten Ministerpräsidentin Manuela Schweig und Sozialministerin Stefanie Drese die ersten beiden Exemplare der EhrenamtsKarte MV an zwei bürgerschaftlich Engagierte. Seit diesem offiziellen Start haben sich die Angebote und Leistungen der landesweiten Bonuskarte beständig vergrößert.

„Ich bin sehr stolz über die dynamische Entwicklung unserer Ehrenamtskarte. Damit würdigen wir auf eine zusätzliche Weise die ehrenamtliche Arbeit von besonders engagierten Menschen in unserem Land“, zog Ministerin Drese eine Ein-Jahres-Bilanz.

Mit der EhrenamtsKarte MV erhalten Berechtigte Rabatte oder besondere Leistungen bei teilnehmenden Unternehmen, Freizeitstätten, Einrichtungen, Institutionen und Vereinen.

Mittlerweile haben bereits über 3.700 Bürgerinnen und Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern die EhrenamtsKarte MV erhalten. Zu den Voraussetzungen gehören u.a. mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtliches Engagement über mindestens drei Jahre. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren reicht ein Jahr.

„Wir wollen mit den Kriterien sicherstellen, dass die Ehrenamtskarte keine Massenware ist, sondern eine Würdigung und ein Dankeschön für stark bürgerschaftlich engagierte Menschen in unserem Land. Das gelingt sehr gut. Dieser Ansatz trifft auf hohe Zustimmung bei den Ehrenamtlichen“, so Drese.

Ministerin Drese zeigte sich besonders erfreut über die Unterstützung der EhrenamtsKarte MV. „Wir sind vor einem Jahr mit etwa 60 Partnern gestartet, jetzt haben wir 220 Partner mit rund 570 Angeboten im gesamten Land“, verdeutlichte Drese. „Daran sieht man das große Herz für das Ehrenamt in unserem Land. Ich bin dankbar für dieses soziale Engagement vieler Unternehmen, Freizeitstätten, Einrichtungen, Institutionen und Vereine“, so die Ministerin.

Jüngste Partner der EhrenamtsKarte MV sind die Bäckerei-Kette „Lila Bäcker“ mit über 110 Filialen, das „Café Sisters“ in Wismar und der Natur- und Umweltpark in Güstrow.

Auf der Website www.ehrenamtskarte-mv.de finden sich detaillierte Informationen etwa zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Karte. Es können dort zudem Anträge gestellt und die teilnehmenden Partner und deren Angebote gefunden werden. Auch interessierte Unternehmen und Institutionen können über die Website direkt Kontakt aufnehmen. Kernstück ist die große Landkarte, die alle Angebote einfach und geografisch übersichtlich darstellt.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung, der Ehrenamtsstiftung MV und der acht vom Land geförderten MitMachZentralen (MMZ) in allen sechs Landkreisen sowie in Rostock und Schwerin. Dort erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.