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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Viele Sonderimpfaktionen in dieser Woche

3-Millionen-Marke bei den Impfungen überschritten

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind mittlerweile über drei Millionen Impfungen gegen das Corona-Virus erfolgt. Mit Stand 18. Januar waren es genau 3.015.313 Impfungen, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute über den Stand der landesweiten Impfkampagne.

„Jede Impfung ist wichtig, weil sie einen selbst und andere schützt und da wir damit unserem gemeinsamen Ziel, raus aus der Pandemie zu kommen, immer näherkommen“, sagte Drese in Schwerin.

Die Quote der Erstimpfungen beträgt 73 Prozent, grundimmunisiert sind 71,4 Prozent und eine Auffrischimpfung haben bisher 45,1 Prozent aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. „Mich freut besonders, dass die Impfquote bei den älteren Menschen in unserem Land hoch ist. In der Gruppe der über-60-Jährigen haben gut 87 Prozent die Grundimmunisierung und mehr als 68 Prozent die Booster-Impfung erhalten“, hob Drese hervor.

Einen besonderen Impf-Schwerpunkt bildet nach Angaben von Ministerin Drese in den nächsten Wochen die Gruppe der 12-17-Jährige. Die Kommunen böten auch für diese Altersgruppe flächendeckend und regelmäßig an verschiedenen Standorten Impftermine mit und ohne vorherige Terminvereinbarung an.

Drese teilte mit, dass es parallel zu diesen Maßnahmen noch vor Beginn der Winterferien im Umfeld von Schulen ergänzende Impfangebote geben wird. Impfungen für junge Menschen seien wichtig, um einen besseren Schutz vor der infektiösen Omikron-Variante zu haben, so Drese.

Dank der intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und den Landkreisen und kreisfreien Städte werden nun vermehrt für Eltern, die das wünschen, Impfaktionen auch für jüngere Kinder angeboten. Diese finden häufig auch an den Wochenenden statt wie z.B. am kommenden Samstag im Impfzentrum Laage (5-11-Jährige, 9:00-12:00).

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim veranstaltet sogar eine Familien-Impf-Woche mit Angeboten für 5-11-Jährige, 12-17-Jährige und deren Eltern mit einer abschließenden Familienimpfaktion am Freitag in Crivitz mit freien Impfterminen für alle Altersgruppen.

Drese: „Alle Landkreise und kreisfreien Städte sind sehr engagiert, umfassende und fachlich gut begleitete Impf-Möglichkeiten auch in der staatlichen Impfstruktur für Kinder und Jugendliche zu schaffen.“

Eine ständig aktualisierte Auflistung der Impfangebote (inkl. Sonderimpfaktionen) gibt es unter diesem Link: https://www.mv-corona.de/impfaktion

Mobile Impfteams an Schulen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg und Gesundheitsministerin Stefanie Drese werben mit einem gemeinsamen Elternbrief für die freiwilligen Corona-Schutzimpfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren. Oldenburg und Drese erklären:

„Als Landesregierung setzen wir weiterhin auf die Erhöhung der Impfquote, auch bei den Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren. Dazu wollen wir zudem die Booster-Impfkampagne ausweiten. Geimpfte Menschen, am besten mit Auffrischimpfung, sind gut vor schweren Krankheitsverläufen mit Klinikaufenthalten geschützt. Die meisten unserer Lehrkräfte sind bereits geimpft. Dies gibt nicht nur den Erwachsenen an den Schulen, sondern auch den Schülerinnen und Schülern mehr Sicherheit.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat sich bereits seit längerem für eine allgemeine COVID-19-Impfempfehlung für 12- bis 17-Jährige ausgesprochen. Inzwischen hat die STIKO angesichts des aktuell dynamischen Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Verbreitung der Omikron-Virusmutation zusätzlich eine Auffrischimpfung empfohlen. Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorherigen Corona-Schutzimpfung verabreicht werden.

Das an die Eltern gerichtete Impfangebot der Kinder und Jugendlichen umfasst somit sowohl die Möglichkeit zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischimpfung. Die Impfung erfolgt möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten nach ärztlicher Aufklärung und ist selbstverständlich freiwillig. Geimpft wird mit dem für Kinder ab 12 Jahren zugelassenen mRNA-Impfstoff Comirnaty von BioNTech.

„Mit unserem gemeinsamen Elternbrief fragen wir nun den Bedarf für mobile Impfangebote an bzw. im Umfeld von Schulstandorten ab. Zudem verweisen wir auf die bereits bestehenden vielfältigen Impfmöglichkeiten vor Ort. Ziel ist es, noch vor den anstehenden Winterferien möglichst viele Impfaktionen vor Ort durch die mobilen Impfteams durchzuführen“, sagten Oldenburg und Drese.

Ab Samstag Warnstufe Orange in M-V

Schwerin – Ab Sonnabend (15. Januar) gelten in Mecklenburg-Vorpommern die Regeln und Schutzmaßnahmen der Corona-Ampelstufe Orange. Die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierten hat am Donnerstag nach der risikogewichteten Einstufung durch das LAGuS landesweit den Schwellenwert von 9 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten.

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 15. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1e Absätze 3 und 4, § 1f Absätze 2 und 3, § 1g Absätze 1 bis 3 Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Warnstufe 3 (orange) der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

„Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen ergriffen, wie z.B. die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Untersagung von Zuschauenden bei Sport-Veranstaltungen in der Warnstufe Rot. Durch dieses entschlossene Handeln haben wir verhindert, dass die Delta-Variante uns noch mit voller Wucht trifft und die Omikron-Variante schon flächendeckend da ist“, bewertete Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Entwicklung der Zahlen.

Drese machte aber gleichzeitig deutlich, dass kein Grund zur Entwarnung besteht. „Unsere Expertinnen und Experten sagen uns, dass die Omikron-Variante in den kommenden Wochen zu einem weiteren Anstieg der Zahl der Infizierten führt. In Folge kommt es dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch wieder zu einer höheren Hospitalisierungs-Inzidenz“, so Drese.

In der Corona-Ampelstufe Orange bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

Ab dem 15. Januar können in Mecklenburg-Vorpommern unter 2G-Plus-Regeln und Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte u.a. folgende Angebote wieder stattfinden:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder
  • Musik- und Jugendkunstschulen
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr (max. 50% Kapazitätsauslastung und max. 200 Personen innen bzw. 1.000 Personen außen)
  • tourismusaffine Dienstleistungen
  • Vereinssport (Aufhebung der Regelung für geschlossene Gruppen von 15 Personen innen und 25 Personen außen)
  • soziokulturelle Zentren (auch für Publikumsverkehr)

Für Personen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben, entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung.

Wichtiger Hinweis: In Landkreisen und kreisfreien Städte, die laut der risikogewichteten Einstufung des LAGuS in der Warnstufe Rot sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe. Der landesweite Wechsel in die Warnstufe Orange wirkt sich also nur für die Landkreise und kreisfreien Städte aus, die nicht in der Warnstufe Rot sind.

Kita-Stufenplan erweitert

Oldenburg: Gut vorbereitet auf viele Szenarien

Schwerin – Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen im Zuge der Omikron-Variante hat das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung seinen geltenden Kita-Stufenplan um einen Notfall-Plan erweitert. Die angepasste Corona-Kindertagesförderungsverordnung ist heute in Kraft getreten.

„Wir legen einerseits Wert auf die Betreuung und Förderung der Kinder, andererseits ist uns natürlich der Gesundheitsschutz aller Beteiligten gleich wichtig. Daher sind wir froh, dass wir mit dem Kita-Expertenrat eine hervorragende Zusammenarbeit haben und gemeinsam zu guten Lösungen kommen. Mit dem nun erweiterten Stufenplan sind wir auf viele Szenarien vorbereitet, hoffen aber, dass sie nicht alle eintreten werden“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Gemeinsam mit dem Kita-Expertenrat, dem auch Elternvertreter angehören, hat das Ministerium den Notfall-Plan erarbeitet. Der sieht vor, dass bei steigenden Infektionszahlen die Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur tätig sind und für das Aufrechterhalten der jeweiligen kritischen Infrastruktur zwingend notwendig sind, betreut werden können.

Bevor wegen eines erheblichen Personalmangels die gesamte Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle geschlossen werden muss beziehungsweise eine Förderung aller Kinder mit Blick auf das Kindeswohl nicht mehr verantwortbar möglich ist, sind die zur Verfügung stehenden Plätze prioritär den Kindern von Eltern in der kritischen Infrastruktur vorbehalten. Dies gilt stufenunabhängig.

Die Entscheidung über eine solche prioritäre Förderung der Kinder trifft der Träger der Einrichtung im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Die Jugendämter wurden per Rundbrief informiert.

Neues zu Impfnachweisen und Quarantäne

Berlin – Eine Änderungsverordnung der Bundesregierung passt die Vorgaben für Impf- und Genesenennachweise an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse an und flexibilisiert die Regeln für die Quarantäne. Dem hat der Bundesrat in seiner Sondersitzung am 14. Januar 2022 – einen Tag nach dem Bundestag – mit den Stimmen aller Länder zugestimmt.

Die Verordnung soll sicherstellen, dass die bundeseinheitlich geltenden Anforderungen an einen Impfnachweis dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse entsprechen. Außerdem sollen die Länder bei Vorschriften zur Quarantäne Genesener, Geimpfter und Getesteter schneller auf neue Umstände reagieren können.

Einheitliche Ausnahmen für Immunisierte und Getestete

Zum Hintergrund: Die Bundesregierung kann nach dem Infektionsschutzgesetz für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die negativ getestet sind, Erleichterungen oder Ausnahmen von bestimmten Infektionsschutzmaßnahmen vorsehen. Von dieser Möglichkeit hat sie mit der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung Gebrauch gemacht. Die Verordnungen ermöglichen den Ländern wiederum, selbst Ausnahmen vorzusehen. Aus ihnen geht auch hervor, wer als geimpft bzw. genesen gilt.

Impfnachweis soll zusätzlichen Vorgaben genügen

Nach der geänderten Fassung beider Verordnungen muss der Impfnachweis den jeweils vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Maßgaben entsprechen. Neben den bisher erforderlichen Angaben zu den anerkannten Impfstoffen und der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Anzahl an Impfungen können auch Angaben zur Anzahl der für eine vollständige Schutzimpfung erforderlichen Boosterimpfungen bekannt gemacht werden; ebenso zu Zeiten, die nach einer Impfung für eine vollständige Schutzimpfung abgewartet werden müssen und die höchstens zwischen einzelnen Impfungen liegen dürfen.

Nachweis nur für wirksam Geimpfte

Die Verordnung ermöglicht, dass die Vorgaben für den Impfnachweis auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand gehalten werden können und soll dadurch gewährleisten, dass nur Personen, die tatsächlich wirksam geimpft sind, auch einen gültigen Impfnachweis erhalten.

Genesenenstatus 14 Tage nach Nachweis der Infektion

Änderungen gibt es auch beim Genesenennachweis: Er wird im Einklang mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen nach 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der bestätigten Infektion gelten. Die Geltungsdauer wird im Zuge einer europäischen Vereinheitlichung geringfügig kürzer und statt sechs Monaten 180 Tage betragen.

Quarantäne für bestimmte Geimpfte und Genesene bei entsprechender RKI-Empfehlung

Bisher hatten die Länder nur eingeschränkte Möglichkeiten, auch für bestimmte Geimpfte und Genesene (beispielsweise für Geimpfte ohne Auffrischungsimpfung) eine Quarantänepflicht festzulegen. Künftig werden die Länder dies können, wenn das Robert-Koch-Institut eine solche allgemein empfohlen hat.

Kürzere Quarantäne

Die Regelungen sollen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass vor allem die Quarantäne-Zeiten für Infizierte und Kontaktpersonen verkürzt werden bzw. ganz wegfallen können. Bund und Länder haben insofern vereinbart, dass künftig Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung haben, von der Quarantäne ausgenommen werden. Außerdem enden Isolation oder Quarantäne nach zehn Tagen bzw. mit negativem Testnachweis nach sieben Tagen. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden sind.

Auffrischimpfung für 12-17-jährige

MV setzt STIKO-Empfehlung zur Auffrischimpfung für 12-17-jährige sofort um

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die heutige Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren. „Das ist eine wichtige, auf wissenschaftlicher Grundlage basierende Entscheidungshilfe für Eltern und Jugendliche“, sagte Drese in Schwerin.

Drese: „Der Schutz vor Corona-Infektionen durch die derzeit verfügbaren Impfstoffe nimmt auch in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen nach einigen Monaten ab. Das gilt besonders für die Omikron-Variante. Durch eine Auffrischimpfung wird der Impfschutz wieder verbessert und auch die Übertragungswahrscheinlichkeit von Infektionen reduziert.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass die Auffrischimpfung (Booster-Impfung) für 12- bis 17-jährige in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab Freitag (14. Januar) möglich ist. Termine können über die Telefon-Hotline und ab morgen auch über das Online-Tool www.corona-impftermin-mv.de gebucht werden.

Die Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche erfolgt mit dem Biontech-Impfstoff. Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden.

Corona-Landesverordnung geändert

Schwerin – Das Landeskabinett hat heute Änderungen an der Corona Landesverordnung vorgenommen, die nach der Bund-Länder-Konferenz letzte Woche und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Greifswald vom 7. Januar notwendig waren.

„In Mecklenburg-Vorpommern haben wir bereits frühzeitig Schutzmaßnahmen und Kontaktbeschränkungen eingeführt, wie z.B. die 2G-Plus-Regelung in der Gastronomie oder die Untersagung von Zuschauenden bei Sport-Veranstaltungen in der Warnstufe Rot. Deshalb war der Regelungsbedarf relativ gering“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Klar sei aber angesichts der Omikron-Welle, dass die Maßnahmen weiter konsequent umgesetzt werden müssen. „Durch das frühzeitige entschlossene Handeln hier bei uns im Land haben wir verhindert, dass die Delta-Variante uns noch mit voller Wucht trifft und die Omikron-Variante schon flächendeckend da ist. So haben wir wertvolle Zeit gewonnen, um unser Gesundheitssystem zu entlasten und Vorbereitungen für die fünfte Welle zu treffen“, so Drese.

Im Einzelnen hat die Landesregierung eine Test-Erleichterung für geboosterte Personen beschlossen. Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 12. Januar entfällt die Testpflicht bereits ab dem Tag der Auffrischungsimpfung bei einer geltenden 2Gplus-Regelung. Bisher galt eine Übergangszeit von 14 Tagen. „Eine Person, die geboostert ist, kann damit sofort ohne Test ein Restaurant oder Fitnessstudio besuchen“, verdeutlichte die Ministerin.

Mit der neuen Corona-Landesverfolgung erfolgt in der Risikogewichteten Stufenkarte des LAGuS die Rückkehr zur bis zum 8.12.2021 geltenden Fassung hinsichtlich des Kriteriums der ITS-Auslastung. Bezugsgröße sind ab dem 12. Januar wieder die insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Die Bettenauslastung ist ein Nebenkriterium des Corona-Ampelsystems, das den Umfang der Schutzmaßnahmen bestimmt. Das OVG hatte die seit dem 9.12.2021 gültige Fassung beanstandet.

Drese: „Künftig ist die Warnstufe Rot bei einer Auslastung der ITS-Betten mit Corona-Patienten von über 15 Prozent erreicht. Um die Dimension deutlich zu machen: ITS-Betten in den Krankenhäusern sind auch im Normalbetrieb immer fast voll belegt. Durch Corona stehen aber 15 Prozent oder mehr dieser Betten nicht für den Herzinfarkt, den Schlaganfall oder die Hüftoperation zur Verfügung – die Krankenhäuser sind also sehr belastet durch Corona-Patienten und müssen Operationen verschieben.“

Das Landeskabinett hat zudem den Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz zur Verkürzung der Absonderungsdauer bei Corona-Infizierten von bisher 14 auf 10 Tage umgesetzt. Für Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur kann bei negativem PCR-Test und 48-stündiger Symptomfreiheit die Isolationsdauer durch das zuständige Gesundheitsamt auf sieben Tage reduziert werden. Die vorgesehenen ähnlich verkürzten Absonderungsfristen für Kontaktpersonen werden ebenso wie die Aufhebung der Quarantäne für Geboosterte voraussichtlich am Freitag von Bundestag und Bundesrat geregelt.

„Diese neuen Fristen sind möglich, da die bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der Omikron-Variante im Vergleich zu den bislang kursierenden Varianten eine deutlich kürzere Generationszeit zeigen. Daraus kann auf einen früheren Schwerpunkt der Inkubationszeit geschlossen werden“, betonte Drese.

Warnstufe Rot in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab Montag (den 10. Januar) die Corona-Ampelstufe Rot. Am Sonnabend lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen laut der risikogewichteten Einstufung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales den dritten Tag in Folge landesweit über dem Schwellenwert von 9.

Gemäß § 1 Absatz 5 Satz 1 Corona-LVO M-V gelten daher ab dem übernächsten Tag, also ab dem 10. Januar 2022, landesweit die Maßnahmen nach § 1f Absätze 4 und 5, § 1g Absätze 4 und 4a Corona-LVO M-V sowie die in der Corona-LVO M-V genannten Maßnahmen, die an die Stufe 4 (Rot) der risikogewichteten Einstufung anknüpfen.

Die Corona-Ampelstufe Rot gilt auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine niedrigere Warnstufe aufweisen. In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot+ sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe.

Ab dem 10. Januar sind in Mecklenburg-Vorpommern für Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende untersagt:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkusse
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren (Publikumsverkehr)
  • Diskotheken, Clubs, Tanzveranstaltungen (Verbot bestand bereits in Ampelstufe Orange)

Weiterhin bleiben in Mecklenburg-Vorpommern Zusammenkünfte (innen und außen) für Geimpfte und Genesene nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Auch die Beschränkung für Zusammenkünfte, an denen Ungeimpfte beteiligt sind, bleibt bestehen. Es dürfen sich nur ein Haushalt und zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen (maximal jedoch 10 Personen).

Eine Übersicht zu den wichtigsten Corona-Regeln in MV in den einzelnen Ampelstufen ist auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport zu finden: Übersicht Corona-Regeln Ampelstufen