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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Impfstoff Johnson & Johnson in M-V

Registrierung zur Terminvergabe bei Priorität 3 erweitert

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird die Registrierung für die Terminvergabe für weitere Personengruppen für die Priorität 3 nach Bundesimpfverordnung möglich. „Die Terminvergabe für die Priorität 3 kann an der Impf-Hotline des Landes und auch im Internet über das online-Tool für Impfungen in den Impfzentren erfolgen. Auch bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können weiter Impftermine für alle Personen der Priorität 3 vereinbart werden. Mehr Menschen erhalten die Möglichkeit, einen Impftermin zu bekommen. Das wird leider aufgrund der vorhandenen Impfstoffknappheit nicht überall sofort klappen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

Über die Impfzentren und über das online-Tool war eine Terminvergabe der Priorität 3 bislang nur für bestimmte Cluster- und Berufsgruppen möglich, d. h. Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen. „Jetzt wird die Möglichkeit sich registrieren zu lassen mit den Öffnungen an der Telefon-Hotline und im Internet deutlich erweitert. Die Gruppe ist insgesamt sehr groß. Mehr Impfungen erfolgen je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes“, so Glawe weiter. Für die Hotline gelten die gleichen Regelungen, wie für das online- Tool, das heißt, zum jetzigen Zeitpunkt werden Priorität 1, Priorität 2 und die Priorität 3 terminiert.

Zur Priorität 3 zählen nach Bundesimpfverordnung beispielsweise über 60-Jährige; Personen mit HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Asthma, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen sowie Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.

Bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können Impftermine ebenso für alle Personen der Prioritäten 1 bis 3 vereinbart werden. „Die Terminabsprachen erfolgen direkt mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte auf der Grundlage der vorhandenen Impfstoffmengen. Das bedeutet auch: Nicht jeder Hausarzt ist automatisch ein ´Impfarzt´. Aber: es gibt wiederum auch Hausärzte, die die Impfung für Menschen ermöglichen, die nicht in der ´eigenen Patientenkartei´ stehen und zum Impfen kommen wollen. Der Verwurf von Impfdosen muss vermieden werden“, machte Glawe deutlich. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 1.700 Impfärzte – das sind Hausärzte oder auch Fachärzte.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die ersten Dosen des Impfstoffs von Johnson & Johnson eingetroffen. „Das ist nach BioNTec/Pfizer, Moderna und AstraZenca der vierte Impfstoff, der in der Europäischen Union von der EMA zur Vorbeugung von COVID-19 empfohlen wurde. Das Land hat bisher 9.600 Dosen des Impfstoffs erhalten. Circa 170 Dosen sind bisher im Land verimpft worden. Wann Mecklenburg-Vorpommern vom Bund mit weiteren Lieferungen mit dem Impfstoff Johnson & Johnson rechnen kann, steht noch nicht fest. Der Impfstoff soll aufgrund der geringen Mengen zunächst dort eingesetzt werden, wo die zu impfenden Personen nur schwer für eine Zweitimpfung zu erreichen sind. Er soll deshalb beispielsweise für Impfwillige im Maßregelvollzug, in Erstaufnahmeeinrichtungen oder auch in Obdachlosenheimen eingesetzt werden“, so Glawe weiter.

Nach der gestern erfolgten Empfehlung der Ständigen Impfkommission soll der Impfstoff von Johnson & Johnson jedoch grundsätzlich bei Personen zum Einsatz kommen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. „Darüber kann der Impfstoff aber auch bei Personen eingesetzt werden, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz entscheiden, mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden zu wollen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Damit setzt Mecklenburg-Vorpommern den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn um.

Schwesig: Harter Lockdown war nötig und wirkt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nimmt heute und morgen – wie zu Beginn ihrer Reha angekündigt – corona-bedingte Termine wahr. Sie eröffnet heute gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Nationale Maritime Konferenz in Rostock-Warnemünde. Die Branche ist teilweise hart von der Corona-Krise betroffen. Morgen wird sie die wöchentliche Kabinettssitzung leiten. In dieser Sitzung soll die Wirkung der von drei Wochen ergriffenen besonderen Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern ausgewertet werden.

Zwischen Ministerpräsidentin Schwesig und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Harry Glawe ist vereinbart worden, dass auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels zu dieser Kabinettssitzung eingeladen werden. Beginn ist 11.00 Uhr.

„Der harte Lockdown war nötig und wirkt. Der Inzidenzwert ist in Mecklenburg-Vorpommern von 150 auf unter 100 gesunken. Das ist ein deutlich stärkerer Rückgang als im Bundesschnitt. Und ich freue mich, dass wir auch beim Impfen deutlich vorankommen. Dafür danke ich allen Beteiligten. Wir nehmen jetzt wieder einen Spitzenplatz in Deutschland ein“, erklärte Schwesig am heutigen Morgen in Rostock.

„Schule und Kita hat für uns oberste Priorität. Wir haben beim MV-Gipfel vor drei Wochen beschlossen, dass wir Schulen und Kitas als erstes wieder öffnen, wenn wir stabil unter 100 sind“, sagte Schwesig mit Blick auf die inhaltlichen Schwerpunkte der morgigen Sitzung. Die Bildungs- und die Sozialministerin würden dazu morgen Vorschläge vorlegen.

„Außerdem wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern und wichtigen Wirtschaftsbereichen im Land mehr Planungssicherheit geben. Das heißt nicht, dass wir alles sofort öffnen können. Wir alle wissen, dass wir bei den Lockerungen nur Schritt für Schritt vorgehen können. Wenn wir zu schnell öffnen, geht das Ganze nach hinten los. Dann wären alle Anstrengungen umsonst gewesen. Das darf uns nicht passieren. Wir müssen jetzt konsequent bleiben.“

EhrenamtsKarte MV wächst weiter dynamisch

Schwerin – In dieser Woche konnte die 3.000 EhrenamtsKarte MV ausgehändigt werden. Für Sozialministerin Stefanie Drese ist diese in den letzten Monaten weiter stark gestiegene Zahl ein deutliches Zeichen für die Akzeptanz der landesweiten Bonuskarte für in Mecklenburg-Vorpommern ehrenamtlich besonders Engagierte. „Unsere Ehrenamtskarte entwickelt sich prächtig“, bilanziert Drese. Denn auch die Zahl der Partner wächst kontinuierlich.

An den Erhalt der EhrenamtsKarte MV sind einige Voraussetzungen geknüpft, wie z.B. mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ehrenamtliches Engagement. „Wir wollen mit den Kriterien sicherstellen, dass die Ehrenamtskarte keine Massenware ist, sondern eine Würdigung und ein Dankeschön für stark bürgerschaftlich engagierte Menschen in unserem Land. Das gelingt sehr gut. Dieser Ansatz trifft auf hohe Zustimmung bei den Ehrenamtlichen“, so Drese.

Mit der EhrenamtsKarte MV können Berechtigte Rabatte oder besondere Leistungen bei teilnehmenden Unternehmen, Freizeitstätten, Einrichtungen, Institutionen und Vereinen erhalten.

Ministerin Drese weißt dabei auf die kontinuierliche Steigerung der Attraktivität der EhrenamtsKarte MV hin. „Wir haben inzwischen die stolze Zahl von 190 Partnern, mit weiteren Interessenten sind wir im Gespräch. „Unseren Partnern aus ganz unterschiedlichen Bereichen gilt mein herzlicher Dank. Damit zeigen sie ihre Wertschätzung für unsere ehrenamtlich Engagierten im Land.“

Zu den 190 Partnern mit über 360 Angeboten gehören z.B. Einzelhändler, Tankstellen, Fast-Food-Filialen, Bäckereien, Autovermieter, Krankenkassen, Restaurants, Hotels, Freizeit-, Wellness-, Kultur- und Ausflugseinrichtungen sowie Sportvereine.

„Diese Vielfalt zeichnet unsere Ehrenamtskarte aus“, betont Drese. Die meisten Partner hätten eine regionale Verankerung. Positiv sei zudem, dass die Angebote ausgewogen landesweit verteilt sind, natürlich mit Schwerpunkten in den großen Städten und den Tourismushochburgen.

Drese: „Ich freue mich, dass wir als Landesregierung gemeinsam mit der Ehrenamtsstiftung MV und den acht MitMachZentralen im gesamten Land solch ein schönes und wachsendes Angebot zur Würdigung der Leistung vieler Menschen im Land schaffen.“

Auf der Website www.ehrenamtskarte-mv.de finden sich detaillierte Informationen etwa zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Karte. Es können dort zudem Anträge gestellt und die teilnehmenden Partner und deren Angebote gefunden werden. Auch interessierte Unternehmen und Institutionen können über die Website direkt Kontakt aufnehmen. Kernstück ist die große Landkarte, die alle Angebote einfach und geografisch übersichtlich darstellt.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung, der Ehrenamtsstiftung MV und der acht vom Land geförderten MitMachZentralen in allen Landkreisen sowie in Rostock und Schwerin. Dort erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.

Transparenz in Pflegeverträgen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat sich auf der digitalen Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister (VSMK) für eine weitreichende Transparenz bei der Gestaltung von Verträgen in der ambulanten Pflege ausgesprochen.

Anlass war die Vorstellung des Berichts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf der VSMK zum Thema „Verbraucherschutz in der ambulanten Pflege stärken – Transparenz der Verträge erhöhen.“ Ministerin Hoffmeister, in M-V für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig, kritisierte, dass der Bericht zu kurz greife.

„Die Nachvollziehbarkeit der Leistungen in der ambulanten Pflege sollte künftig im Vertrag festgeschrieben sein müssen. Schon allein wegen der Beweisbarkeit des Inhalts eines abgeschlossenen ambulanten Pflegvertrags erscheint das logisch und wichtig. Pflegebedürftige und Angehörige wissen oft nicht, welche Pflegeleistungen vereinbart wurden und vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Somit können sie die Einhaltung der Leistung auch oftmals weder hinreichend prüfen noch die Nichteinhaltung geltend machen.

Ein schriftlicher Vertrag würde auch sich ändernde pflegerische Bedürfnisse abbilden können. Auch sollte der Begriff des ‚Umfangs‘ der Leistungen auf zeitliche Orientierungsgrößen erweitert werden, damit die praktische ambulante Pflege keine Diskrepanz zwischen der vertraglich geschuldeten und tatsächlich erbrachten Pflegezeit pro Tag entsteht. Ich sehe zudem die Notwendigkeit, dass in Fragen der Vertragsgestaltung bei der ambulanten Pflege die Verbraucherzentralen eine größere Beratungsrolle spielen sollen. Das müsste die Arbeits- und Sozialministerkonferenz zügig prüfen, um Pflegebedürftigen und Angehörigen die nötige Transparenz zu ermöglichen“, so die Justizministerin.

Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in M-V

Schwerin – Im Herbst 2019 wurde in Mecklenburg-Vorpommern die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige eingeführt. Ende April erhielt der eintausendste Nachbarschaftshelfer sein Zertifikat über die Absolvierung des erforderlichen Grundkurses.

„Die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe ist damit ein Erfolgsmodell für unser Land“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Jubiläum. „Trotz der Corona-Pandemie ist das Interesse sehr groß und es konnten kontinuierlich, meist online, Schulungen angeboten werden“, so Drese.

Ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen können ausgewählte niedrigschwellige Leistungen zur Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige im Rahmen einer Einzelbetreuung erbringen. Dazu gehören etwa Haushaltshilfen, die Begleitung zum Arzt oder Behörden, Vorlesen und Spazieren gehen.

Drese: „Das sind einfache, aber effektive Hilfen, die darauf ausgerichtet sind, pflegebedürftige Personen im Rahmen der selbstständigen Haushaltsführung zu unterstützen sowie deren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Zudem werden damit pflegende Angehörige entlastet – das ist mir ein besonderes Anliegen.“

„Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind eine wichtige zusätzliche Stütze für die Pflege, die ihre Aufgabe in der Nachbarschaft ohne große Bürokratie und sehr flexibel wahrnehmen können“, unterstreicht der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost, Hans-Joachim Fritzen.

„Als AOK Nordost haben wir uns mit allen Pflegekassen für diesen neuen Ansatz eingesetzt, damit die bestehenden gesetzlichen Entlastungsmöglichkeiten in der Praxis von den Betroffenen noch einfacher genutzt werden können.“

„Mit 1.000 zertifizierten Nachbarschaftshelfern haben wir, trotz der Einschränkungen durch die Corona Pandemie, ein erstes Etappenziel erreicht“, sagt der Güstrower Sozialberater Andreas Nath, stellvertretend für die Pflegeexperten der Pflegestützpunkte in MV.

Bis zum Beginn der Pandemie im Frühjahr des vergangenen Jahres fanden 14 Seminare in Kursveranstaltungen statt. Danach veränderte der folgende Lockdown mit seinen Kontakteinschränkungen die Situation grundlegend. Aufgrund der zeitweiligen Schließung der Pflegestützpunkte wurde zeitnah ein digitales Kursangebot entwickelt, so dass bis Jahresende weitere 47 Schulungen in einer hybriden Form stattfinden konnten.

Seit Jahresbeginn finden die Kurse nun aufgeteilt zwischen den „Servicestellen Nachbarschaftshilfe“ und der AOK Pflege Akademie statt. Dabei beraten die Servicestellen zu Leistungen der Pflegeversicherung und Netzwerkpartnern, nehmen die Erklärungen zum Nachbarschaftshelfer auf und geben Tipps zur Abrechnung. Sie begleiten und unterhalten den persönlichen Kontakt.

Daneben vermitteln die Dozentinnen der PflegeAkademie der AOK Nordost in Online Schulungen das Wissen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit und sensibilisieren für einen biografie- und bedürfnisorientierten Umgang auf Augenhöhe. Wichtig ist, dass die oftmals älteren Kursabsolventen Hilfe beim digitalen Zugang erhalten, um die Scheu davor abzulegen.

Ein Modell, dass im Praxisalltag ankommt. Allein im abgelaufenen 1. Quartal erhielten bereits fast 200 Personen trotz des andauernden Lockdowns ihr Zertifikat als Nachbarschaftshelfer*innen.

Voraussetzung für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen ist die Absolvierung eines Grundkurses im Umfang von acht Unterrichtsstunden und die Registrierung bei den Landesverbänden der Pflegekassen in MV. Unterstützt werden dürfen höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat mit einer Aufwandsentschädigung von maximal acht Euro je Stunde.

Derzeit sind in MV etwa 103.000 Menschen pflegebedürftig. Über 75 Prozent von Ihnen werden zuhause betreut.

Terminvergabe bei Priorität 3

Schwerin – Mit der Freigabe der Priorität 3 haben mehr Menschen die Möglichkeit sich bei niedergelassenen Ärzten impfen zu lassen. „Die Impfkampagne läuft auf Hochtouren im Land. Das ist gut so. Allerdings wird leider nicht jeder sofort einen Termin bekommen können, da noch nicht genügend Impfstoff vorhanden ist. Dennoch: Jede Impfung ist ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang über 650.000 Menschen geimpft (Quelle: RKI 06.05.2021). Davon sind über 526.000 Erstimpfungen und als vollständig Geimpfte gelten rund 124.000 Menschen.

Bei den niedergelassenen Ärzten, die in die Impfkampagne eingebunden sind, können Impftermine für alle Personen der Priorität 3 vereinbart werden. „Die Terminabsprachen erfolgen direkt mit den Praxen der niedergelassenen Ärzte auf der Grundlage der vorhandenen Impfstoffmengen. Das bedeutet auch: nicht jeder Hausarzt ist automatisch ein ´Impfarzt´. Aber: Es gibt wiederum auch Hausärzte, die die Impfung für Menschen ermöglichen, die nicht in der ´eigenen Patientenkartei´ stehen und zum Impfen kommen wollen. Der Verwurf von Impfdosen muss vermieden werden“, machte Glawe deutlich.

Über die Impfzentren ist eine Terminvergabe bislang nur für bestimmte Cluster- und Berufsgruppen der Priorität 3 möglich, das heißt Lehrkräfte der weiterführenden Schulen, Polizei, Feuerwehr und Hilfsorganisationen – sofern sie nicht direkt angefahren werden durch mobile Teams. Dass diese Gruppen entsprechend geimpft werden, geht auf einen Landtagsbeschluss sowie auf eine Erklärung des MV-Gipfels Mitte April zurück.

„Derzeit wird geprüft, ab wann eine Öffnung der Terminvergabe für weitere Gruppen der Priorität 3 über das Online-Tool oder die Impfhotline erfolgen kann. Das hängt von den verfügbaren Impfstoffmengen ab. Wenn mehr Impfstoff vorhanden ist, können auch mehr Termine vergeben werden“, sagte Glawe. Für die Hotline gelten die gleichen Regelungen, wie für das Online-Tool, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt werden Priorität 1, Priorität 2 und die ausgewählten Gruppen der Priorität 3 terminiert.

Erstimpfungen mit AstraZeneca sind für alle Personen unabhängig von der Priorität möglich. „Das hat der Bund nun auch für ganz Deutschland beschlossen. In Mecklenburg-Vorpommern sind Erstimpfungen mit AstraZeneca zurzeit bei den niedergelassenen Ärzten möglich. Es sind vom Bund keine Impfdosen für Erstimpfungen von AstraZeneca in den Impfzentren mehr zu erwarten, da diese an die Hausarztpraxen gehen“, erläuterte Glawe weiter. Lediglich für Zweitimpfungen erhalten die Impfzentren im Mai und Juni rund 43.200 Impfdosen AstraZeneca.

Darüber hinaus haben Bund und Länder sich darauf verständigt, dass allen 12 bis 18-Jährigen bis Ende August ein Impfangebot mit dem BioNTech/Pfizer-Vakzin gemacht werden kann. „Das ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen im Land, um mehr Präsenzunterricht zu ermöglichen. Voraussetzung ist die Zulassung für die Altersgruppe durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) und die weiter wachsende Verfügbarkeit des Impfstoffes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Digitalisierung in der Jugendhilfe

Schwerin – Erfolgreiche Initiative von MV: Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) fordert einen Digitalisierungsschub in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugend- und Familienministerinnen und -minister folgten damit einen Beschlussvorschlag von Sozialministerin Stefanie Drese. Die JFMK fand als Videokonferenz am (heutigen) Donnerstag statt.

„Nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigt den hohen Handlungs- und Gestaltungsbedarf“, begründete Drese ihre Initiative. Dabei geht es vor allem um eine gemeinsame Strategie von Bund, Ländern, Kommunen und freien Trägern zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung. Auch die rechtliche Handlungssicherheit und vor allem die Fachlichkeit in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sollen durch Konzepte und Qualifizierung gestärkt werden, so Drese.

„Mir ist besonders wichtig, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern und ihrem Wohnort einen sicheren und leichten Zugang zu digitalen Angeboten haben“, sagte Drese nach Abschluss der der JFMK. Die Coronakrise zeige, wie wichtig die Online-Kommunikation ist. „Hierfür bedarf es daten- und rechtssicherer digitaler Kommunikationsräume, technischer Ausstattung, konzeptioneller Orientierung sowie entsprechender Qualifizierung der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“, verdeutlichte Drese.

Zur Umsetzung des Beschlusses sollen durch die Bund-Länder-AG „Digitalisierung in der Kinder- und Jugendhilfe“ (unter Federführung von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg) eine entsprechende Strategie entwickelt werden.

Mit einem weiteren Beschluss sprach die JFMK sich für einen Ausbau der Beteiligungsstrukturen für junge Menschen aus. „Alle Länder waren Antragsteller, das ist ein starkes Zeichen für mehr Jugendbeteiligung“, betonte Drese.

„Die Berücksichtigung der Sichtweisen junger Menschen ist von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik und die Akzeptanz politischer Entscheidungen bei der jungen Generation“, sagte Drese.

Familie, Schule, Kinder- und Jugendhilfe sowie alle anderen Akteure, Einrichtungen und Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, sowie die unterschiedlichen föderalen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) sind gefordert, Partizipation von Kindern und Jugendlichen umzusetzen und weiter zu stärken. Dies gilt für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen aller Altersgruppen, unabhängig von ihren individuellen Lebensumständen, heißt es im JFMK-Beschluss.

Drese: „Gerade bei aktuellen Themen wie Pandemiebekämpfung, Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit, Umwelt- und Klimaschutz sind Kinder und Jugendliche engagierte und treibende Kräfte mit wichtigen Ideen und Vorstellungen, wie Gesellschaft zu gestalten und zu verändern ist. Daher sind sie an den hierzu laufenden Diskussionsprozessen zu beteiligen und ihre Meinungen und Sichtweisen sind zu berücksichtigen. Nur so entstehen Verständnis sowie Akzeptanz für getroffene Entscheidungen. Dies wirkt auch Politikverdrossenheit und Extremismus entgegen.“

Politisch motivierte Kriminalität 2020

Schwerin – Die Politisch motivierte Kriminalität (PMK) in Mecklenburg-Vorpommern war im Jahr 2020 durch folgende wesentliche Entwicklungen gekennzeichnet:

  • Rückgang der Gesamtfallzahlen um 2,7 %
  • Erhöhung der Aufklärungsquote auf 51,1%
  • Anstieg der PMK -rechts- um 4,3 %
  • Rückgang der PMK -links- um 37,6 %
  • Anstieg der antisemitischen Straftaten um 21 Fälle
  • Anstieg der fremdenfeindlichen Straftaten um 55 Fälle

Für das Jahr 2020 wurden dem Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern 1.386 Fälle gemeldet (2019: 1.425 Fälle). Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 39 Fälle. Für das Jahr 2020 konnten 172 Straftaten keinem Phänomenbereich eindeutig zugeordnet werden (2019: 169). Der Anteil der Gewaltdelikte an allen PMK-Delikten beträgt 6,2% (2019: 5,6%). Insgesamt wurden im Jahr 2020 86 Gewaltdelikte registriert (2019: 80).

„Auch, wenn die Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität 2020 leicht gesunken sind, werden wir jeder Form extremistischer Gewalt entschieden entgegentreten und in unseren Anstrengungen nicht nachlassen,“ versichert Innenminister Torsten Renz

Eine Besonderheit im Jahr 2020 waren die Straftaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Insgesamt wurden 58 Straftaten in diesem Zusammenhang registriert. Dabei handelte es sich in 28 Fällen um Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. 40 Straftaten mit Corona-Bezug konnten keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Unter den Straftaten, die einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden konnten, wurden 16 dieser Straftaten der PMK -rechts- erfasst und zwei Straftaten PMK -links-.

Die polizeiliche Aufklärungsleistung gilt als wichtiger Maßstab für die Bewertung und letztlich den Erfolg der Polizeiarbeit. Im Hinblick auf die vergleichsweise niedrige Aufklärungsquote von 30,8 % im Jahr 2012 war es daher ein wichtiges Ziel, die Aufklärungsquote schrittweise deutlich zu erhöhen. Daher wurden im Rahmen eines landesweit abgestimmten Ansatzes, durch ein zielgerichtetes Vorgehen konzeptionelle Maßnahmen zur besseren Aufklärung politisch motivierter Straftaten umgesetzt.

Mit einer Aufklärungsquote von 51,1% (2019: 44,6%) konnte 2020ein Anstieg um über sechs Prozentpunkte registriert werden. Bei den Gewaltdelikten stieg die Aufklärungsquote von 70,0% auf 70,9%. Insgesamt konnten im Zuge der Aufklärung aller politisch motivierten Straftaten 992 Tatverdächtige ermittelt werden, wobei der größte Anteil über 21 Jahre (655 Tatverdächtige) alt war.

Innenminister Renz: “Die deutliche Verbesserung der Aufklärungsquote im Jahr 2020 ist immer auch ein Gradmesser für die Arbeit unserer Polizei. Gerade die Aufklärungsquote bei den Gewaltdelikten macht einmal mehr deutlich, dass unsere Bemühungen im Kampf gegen politisch motivierte Straftaten greifen.“

Entwicklung in den Phänomenbereichen

PMK -rechts-

Die Anzahl der Straftaten der PMK -rechts- ist 2020 gegenüber 2019 um 4,3% gestiegen. 2020 wurden 1.012 Delikte registriert, während es 2019 insgesamt 970 Straftaten waren. Die Propagandadelikte bilden innerhalb des Phänomenbereiches wie bereits in den vergangenen Jahren den deliktischen Schwerpunkt. Die Anzahl dieser Straftaten ist in 2020 auf 698 gestiegen (2019: 687). Auch bei den rechten Gewaltdelikten ist ein Anstieg zu verzeichnen (2020: 53; 2019: 49).

PMK –links-

Mit 174 gemeldeten Fällen für das Jahr 2020 ist bei PMK –links- ein Rückgang um 105 Straftaten (-37,6%) im Vergleich zum Jahr 2019 zu verzeichnen. Den deliktischen Schwerpunkt bildeten Straftaten in Form von Sachbeschädigungen mit insgesamt 93 Fällen. Zwei Fälle von Gewaltdelikten (2019: neun Fälle) wurden im Zusammenhang mit einem Demonstrationsgeschehen registriert.

PMK -ausländische Ideologie- und PMK –religiöse Ideologie-

Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -ausländische Ideologie- erhöhte sich im Jahr 2020 auf 20 (2019: 2) Im Bereich PMK –ausländische Ideologie- kam es im Berichtsjahr 2020 zu sieben registrierten Gewaltdelikten. Alle sieben Gewaltdelikte konnten aufgeklärt werden. Die Anzahl der Straftaten im Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie- stieg im Jahr 2020 auf 8 an (2019: 5).

Antisemitische und fremdenfeindliche Straftaten

Die Anzahl der antisemitischen Straftaten stieg von 52 im Jahr 2019 auf 73 im Jahr 2020. Dieser Anstieg entspricht der Gesamtsituation in Deutschland, wo in 2020 ein Höchststand der antisemitischen Straftaten seit 2001 zu verzeichnen war. Fremdenfeindliche Delikte haben von 225 Delikten in 2019 auf 280 Delikte in 2020 (+55) zugenommen.

“Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus haben keinen Platz in unserer Gesellschaft. Straftaten, die sich gegen unser demokratisches Prinzip richten und unser freies und soziales Zusammenleben angreifen, müssen weiter bekämpft werden. Den Feinden unserer Demokratie müssen wir mit aller Härte entgegentreten,“ so Innenminister Torsten Renz.

Straftaten mit dem Tatmittel Internet, einschließlich sozialer Netzwerke

Für das Jahr 2020 wurden insgesamt 194 Fälle mit dem Tatmittel Internet, einschließlich sozialer Netzwerke registriert (2019: 187). Es wurden darunter 139 Fälle PMK -rechts- (2019: 147), zehn Fälle PMK -links- (2019: 15), 41 Fälle PMK -nicht zuzuordnen- (2019: 25), vier Fälle PMK -religiöse Ideologie- (2019: kein Fall) sowie kein Fall PMK -ausländische Ideologie- (2019: kein Fall) erfasst. Als Hassposting wurden 2020 57 Straftaten (2019: 49) eingestuft.

Straftaten gegen Wahlkreisbüros

Im Jahr 2020 wurden 27 Straftaten gegen Wahlkreisbüros registriert (2019: 32 Straftaten). Vier Fälle von Straftaten gegen Wahlkreisbüros ließen sich bei Betrachtung aller Tatumstände keinem politischen Phänomenbereich zuordnen. Drei Fälle wurden der PMK -rechts- zugeordnet und 20 Fälle wurden als PMK -links- erfasst. 17 Straftaten der PMK -links- richteten sich gegen die Büros der AfD.

Straftaten zum Nachteil von Amts-/Mandatsträgern

Straftaten gegen Amts-/Mandatsträger sind von 50 Straftaten in 2019 auf 61 Straftaten im Jahr 2020 gestiegen.

Ein Anstieg der Straftaten ist unter anderem im Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- von 21 auf 38 zu erkennen. Im Bereich der PMK -links- gingen die Fallzahlen von acht im Jahr 2019 auf sechs Straftaten im Jahr 2020 zurück. Auch im Phänomenbereich PMK -rechts- ist ein leichter Rückgang von 21 auf 17 Straftaten zu verzeichnen. Für die Phänomenbereiche PMK -religiöse Ideologie- und PMK -ausländische Ideologie- wurden für beide Jahre keine solcher Straftaten registriert.