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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Land beschafft zusätzlich 5 Mio. FFP2-Masken

Schwerin – Das Landesamt für innere Verwaltung (LAiV) als zentraler Dienstleister des Landes beschafft kurzfristig 5 Mio. FFP2-Masken. Darüber hinaus sollen noch 1 Mio. medizinische Masken, sogenannte OP-Masken, beschafft werden. Dafür hat der Finanzausschuss des Landtages heute grünes Licht gegeben.

Innenminister Torsten Renz: „Trotz der Möglichkeit einer Schutzimpfung ist die Pandemie noch lange nicht überstanden. Wir werden noch viele Wochen mit der Bekämpfung des Corona-Virus zu tun haben und Schutzausrüstung, wie Masken, wird also auch weiter benötigt. Darauf bereiten wir uns vor.“

Wir haben mit der Landesbeschaffung von Schutzausstattung gute Erfahrungen gemacht, denn sie bietet uns die Möglichkeit, Bedarfe schnell und kostengünstig decken zu können. Ich bin dem Finanzausschuss dankbar, dass die erforderlichen Mittel kurzfristig aus dem Sondervermögen des „MV-Schutzfonds“ freigegeben wurden.“

Hintergrund ist die mögliche beschleunigte Ausbreitung von Mutanten des Coronavirus. Von der Abstimmung zwischen Bund und Ländern am morgigen Dienstag, den 19. Januar 2021, sind daher wesentlich schärfere Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nicht auszuschließen. In der Folge sind deutlich steigende Preise bei der Beschaffung von Schutzmasken sehr wahrscheinlich. Eventuell kommt es auch zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit, wie zu Beginn der Pandemie.

FFP2-Masken bieten nach Aussagen von Gesundheitsexperten den höchsten Schutz gegen das Corona-Virus. Die bestellten Masken werden zunächst im zentralen Katastrophenschutzlager des Landes zwischengelagert.

Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt

Familienkasse zieht positive Bilanz

Nürnberg – Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.
Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de. Der Verlag für Rechtsjournalismus hat vor kurzem den Ratgeber-Artikel: https://www.anwalt.org/kindergeld/ mit wichtigen und interessanten Fragen aktualisiert. Auch hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Welttag des Buches 2021

„Ich schenk dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches

Lehrkräfte können ihre 4. und 5. Klassen sowie Förderschul- und Übergangsklassen für die Aktion „Ich schenk dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches 2021 anmelden. Bis 31. Januar haben sie dort die Möglichkeit, Gutscheine für den Comic-Roman „Biber undercover“ des Autors Rüdiger Bertram und Illustrators Timo Grubing zu bestellen. Das Buch bekommen die Schülerinnen und Schüler gegen Vorlage des Gutscheins im Aktionszeitraum vom 20. April bis 31. Mai 2021 von ihrer örtlichen Buchhandlung geschenkt – während eines Klassenbesuchs oder nach individueller Vereinbarung, abhängig von den dann geltenden Corona-Regeln.

Mit „Biber undercover“ präsentieren die Initiatoren erstmals einen Comicroman, um noch mehr Kinder fürs Lesen zu begeistern. In der Abenteuergeschichte geht es um die Freunde Selma und Tobi, die nachmittags im Chemieraum ihrer Schule experimentieren. Als es dort zu einer Explosion kommt, erwacht der ausgestopfte Biber in der alten Vitrine zum Leben. Felix hat seit seiner Präparation hundert Jahre verschlafen und nun schreckliches Heimweh. Für Tobi und Selma steht fest: Sie bringen den kleinen Nager zurück zu seinem See – großes Biberehrenwort!

„Bücher sind nicht nur ein spannender Zeitvertreib, sie machen auch schlau“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Lesen ist gerade in dieser Zeit, in der wir uns stark einschränken müssen, eine tolle Beschäftigung. Die Aktion ‚Ich schenk dir eine Geschichte‛ begeistert von Jahr zu Jahr viele Schülerinnen und Schüler für das Lesen. Ich bin mir sicher, dass dies auch in diesem Jahr so sein wird. Wer nicht ganz so viel Lust auf Buchstaben hat, wie die Bücherwürmer, kann sich auf das neue Buch besonders freuen. Mit dem Comicroman gibt es auch viel zu schauen und zu entdecken“, so Martin.

Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, betont: „Das Jahr 2020 hat gezeigt: ‚Ich schenk dir eine Geschichte‘ ist aus der bundesweiten Leseförderung nicht mehr wegzudenken. Selbst unter schwierigsten Bedingungen ist es uns gemeinsam mit dem Buchhandel und den Schulen gelungen, mehr als 820.000 Kindern jeweils ein Buch zu schenken. In diesem Jahr möchten wir noch mehr Schülerinnen und Schüler für das Lesen begeistern. Daher haben wir gemeinsam mit unseren Partnern einen Comicroman entwickelt, der passend für Kinder mit unterschiedlichen Leseniveaus ist und großen Spaß bringt!“

Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post, cbj Verlag und ZDF. Seit 1997 erhalten Schülerinnen und Schüler der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April ein Buchgeschenk. Bereits zum 15. Mal übernimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit den Kultusministerien der übrigen Bundesländer die Schirmherrschaft für die Initiative und finanziert den Druck der Buch-Gutscheine.

Schutzmaßnahmen für Pflegeheime

Schwerin – Am morgigen Sonnabend (16. Januar) tritt die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung MV in Kraft. Auf Grund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens werden die seit Ende 2020 geltenden Schutzmaßnahmen und -regelungen fortgeführt.

Präzisiert wird in der neuen Corona-Verordnung, dass spätestens ab einem Risikowert von 50 im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt oder im gesamten Land jede besuchende und aufsuchende Person die Einrichtung nur betreten darf, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.

Diese Klarstellung betrifft vor allem die „sonstigen Betretenden“ (z. B. Hausärzte, Therapeuten oder Handwerker). „Nur noch das Betreten zur unmittelbaren  Gefahrenabwehr darf ohne Testung erfolgen“, so Sozialministerin Stefanie Drese.

Drese betonte, dass von den Einrichtungen, die seit einigen Wochen geltenden Maßgaben wie ein verpflichtendes einrichtungs- bzw. angebotsspezifisches Testkonzept, die je nach Inzidenz eingeschränkten Besuchsregelungen sowie die Notwendigkeit eines negativen Tests für besuchende Angehörige gut und weitestgehend flächendeckend umgesetzt werden. Das erhöhte Ansteckungsrisiko älterer und vorerkrankter Menschen erfordere die strikte Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln in den Einrichtungen.

Ministerin Drese setzt große Hoffnung auf das Impfen. Zurzeit werde im Land alles unternommen, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in den stationären Bereichen der Pflege und Eingliederungshilfe so schnell und so umfassend wie möglich zu impfen.

Drese: „Bis zum 14. Januar hatten bereits knapp 15.000 Bewohnende in 150 von 251 vollstationären Einrichtungen die erste Impfung erhalten. Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Anzahl der COVID-19 Impfungen mit 20,5 Impfungen pro 1.000 Einwohner weiterhin führend.“

Die Ministerin appellierte an alle Beschäftigte in den Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sich impfen zu lassen. „Sie schützen damit sich und die ihnen anvertrauten Menschen“, sagte Drese.

Es gelten mit der neuen Corona-Verodnung folgende Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe in MV:

  • Ab 7-Tages-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohner*innen dürfen höchstens zwei Besuchspersonen je Bewohnendem, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten.
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender; Besuch täglich möglich, aber nur bei negativem Test
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch von einer festgelegten Person höchstens an einem Tag pro Woche

Spende für einen neuen Wünschewagen

Schwerin – Rekordergebnis der Spendenaktion der SVZ: Heute hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig einen Spendenscheck in Höhe von 276.346,35 Euro an den ASB überreicht. Diese Summe kam bei der Spendenaktion der SVZ für den neuen Wünschewagen, der bereits bestellt ist, zusammen.

„Die Aktion liegt mir sehr am Herzen. Schwerstkranken Menschen einen letzten Wunsch zu erfüllen, eine letzte Freude zu machen, zeugt von großer Menschlichkeit, Mitgefühl und leidenschaftlicher Hilfsbereitschaft. Ich danke dem ASB, der SVZ für die Leseraktion und vor allem allen Spenderinnen und Spendern“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Spendenübergabe.

Projekte wie der Wünschewagen und die Spendenkampagne die SVZ zeigen: „Es sind immer mehr Menschen, die helfen wollen. Ob mit großen oder kleinen Summen, jeder Euro zählt. Kamen 2017 128.000 Euro bei dieser SVZ-Spendenaktion zusammen, blicken wir heute auf 276.346,35 Euro. Das ist ein Zeichen großer Solidarität und Mitmenschlichkeit. Auch wenn ich beispielsweise an die Hansetour Sonnenschein denke, bei der für krebskranke Kinder und ihre Familien Spenden gesammelt werden, kann ich feststellen: Die Bereitschaft, zu helfen, ist überwältigend in unserem Land. Das ist eine große Stärke, auf die alle, die dabei mitmachen, stolz sein können. All diese Projekte haben einen festen Platz in unserer Gesellschaft. Sie stärken das Miteinander und den Zusammenhalt in unserem Land“, so die Regierungschefin.

Rund 4000 Spenderinnen und Spender haben sich an der Aktion 2020/2021 beteiligt, darunter sehr viele Arztpraxen und Apotheken. 2020 konnten 78 Fahrten durchgeführt werden. Der jüngste Gast war 18 Monate alt, der älteste 101. Seit dem offiziellen Start im Juni 2017 waren es nunmehr 226 Touren.

Kinderkrankengeld wird ausgeweitet

Schwerin – Als „wichtige Hilfe für Eltern und Sorgeberechtigte, die ihre Kinder in der Corona-Zeit zu Hause betreuen“, bezeichnet Sozialministerin Drese die geplante Verdopplung des Anspruchs auf Kinderkrankentage. Das entsprechende Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag und am 18. Januar in einer Sondersitzung vom Bundesrat beschlossen werden.

„Gesetzlich versicherte Eltern können somit im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende 40 statt 20 Tage“, verdeutlichte Drese. Bei mehreren Kindern erhöht sich der Anspruch auf bis zu 90 Tage.

„Ganz wichtig: Der Anspruch besteht auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern pandemiebedingt zu Hause betreut wird, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind oder der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde“, so Drese.

Deshalb ist in diesen Fällen auch keine Krankschreibung durch einen Arzt notwendig. Im Bedarfsfall reicht für Arbeitgeber und Krankenkasse eine Bescheinigung von Kita oder Schule.

Drese hob hervor, dass im Gesetzestext auch eine Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurde: „Kinderkrankengeld gibt es auch, wenn die Kita, wie in unserem Land offen ist, aber die dringende Empfehlung besteht, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.“

 Voraussetzungen für den Erhalt sind, dass

  • sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,
  • das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.

Drese: „Mit der Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage wird für Eltern und Alleinerziehende in dieser besonders schwierigen Phase eine passgenaue Entlastung geschaffen. Meine Bitte an die Eltern ist, dieses Angebot zu nutzen und die Kinder, wo immer es geht, zu Hause zu betreuen.“

Jugend- und Schulsozialarbeit

Greifswald – Das Sozialministerium hat mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,5 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie gemeinsam von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Vorpommern-Greifswald“, so Drese.

Das Hauptziel von Land und Kommunen ist nach Aussage von Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald unterzeichnete Vereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die finanzielle Basis und dient zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält der Landkreis Vorpommern-Greifswald in diesem Jahr knapp 560.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und 672.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 575.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. 694.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Generationengerechtes Quartier

Loitz – Für die Planung eines generationengerechten Quartiers in der Altstadt erhält die Peenestadt Loitz 630.000 Euro Zuschuss aus dem Fonds Ländliche Gestaltungsräume. Das Quartier ist das Ergebnis eines Planungswettbewerbs, der aufgrund von Wohnraum-Bedarfserhebungen der vergangenen Jahre durchgeführt wurde.

„Das Amt Peenetal/Loitz arbeitet sehr aktiv an der Bewältigung des demografischen Wandels. Seit Jahren ist es mit großem Engagement an Modellprojekten des Bundes beteiligt, die auf die Sicherung der Daseinsvorsorge in ländlichen Räumen zielen. So entstanden und entstehen in Loitz viele Ideen für lebenswerte Kommunen in strukturschwachen Regionen“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Der Siegerentwurf des Stralsunder Architekturbüros Mittelbach von 2015 sieht neben einem medizinischen Versorgungszentrum neue generationengerechte Wohnformen vor, ebenso Räume für gemeinschaftliche Nutzungen, für eine Tagesmutter sowie die Stadtbibliothek.

Kernstück des Quartiers wird ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) des Betreibers Curiates Medicare sein. Den innovativen Ansatz eines gemeinnützigen MVZ in Loitz hat der Hausarzt Dr. Marco Krüger aus Gnoien entwickelt und ansatzweise bereits 2018 in Loitz realisiert. Da die Räume für diesen Zweck ungeeignet sind, soll das geplante Quartier Abhilfe schaffen. Mindestens zwei junge Ärztinnen aus der Region, für die das Modell die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ohne das Risiko der Selbstständigkeit gewährleistet, werden das medizinische Team ergänzen. Des Weiteren soll ein Wohngebäude entstehen. Gemeinschaftsküche und -wohnzimmer sowie separate kleine Wohneinheiten mit Bad sollen ein Zusammenleben verschiedener Generationen ermöglichen.

Das Quartier liegt im Zentrum der Stadt Loitz und ist stark sanierungsbedürftig. Um diesen städtebaulichen Missstand zu beseitigen, hat die Stadt Loitz den Großteil der Immobilien erworben. Das Quartier soll behutsam bei weitgehender Beibehaltung seiner städtebaulichen Grundstruktur saniert werden. Investor der Maßnahme sind die Stadtwerke der Stadt Loitz.

„Für dieses Quartier setzen wir Mittel aus dem Fonds zur Unterstützung der Ländlichen Gestaltungsräume und aus der Städtebauförderung ein. Diese Kombination halte ich für sehr zielführend“, sagt Christian Pegel und führt weiter aus: „Unsere ländlichen Räume brauchen lebendige Zentren mit vielfältigen Nutzungen. Attraktive Wohnraumangebote für alle Generationen unterstützen die kleinen Landstädte dabei, zu gefragten Wohnstandorten zu werden, insbesondere für Menschen, für die die Nähe zu Versorgungseinrichtungen elementar ist. Das gilt für Familien mit Kindern wie für ältere Menschen gleichermaßen.“

Zugleich nehme Loitz in vorbildlicher Weise seine Verantwortung als Grundzentrum für die umliegenden Gemeinden wahr: „Wenn das eigenständige Leben – meist im Eigenheim – in den umliegenden Dörfern zunehmend schwerer wird, bietet das nahe Loitz mit den wichtigen Daseinsvorsorgeeinrichtungen eine Alternative. Bei einem Umzug dorthin bleiben viele der bisherigen sozialen Kontakte weiterhin in Reichweite.“ Ältere, die aus dem Umland nach Loitz zögen, könnten also ihr soziales Netzwerk ,mitnehmen‘, so Pegel. Dass damit gleichzeitig ein langjähriger städtebaulicher Missstand im Herzen von Loitz beseitigt werden könne, sei ein tolles „Nebenprodukt“ dieses Projekts.

Das Amt Peenetal/Loitz ist – neben Tribsees, der Region Stettiner Haff und Goldberg/Mildenitz – eine der vier Modellregionen der Landesinitiative Ländliche Gestaltungsräume. In den drei Gemeinden des Amtes leben rund 6.000 Menschen, davon ca. 4.300 in Loitz. Die Kleinstadt verfügt als Grundzentrum über Hausärzte, Zahnärzte, eine Psychologin, Lebensmittelmärkte, Banken, Apotheken, mehrere Gaststätten und Cafés. Außerdem gibt es ein Altenheim und mehrere Einrichtungen für betreutes Wohnen, eine Demenz-WG und eine Tagespflege. Der vom Heimatverein betriebene Kulturkonsum hat sich zu einem beliebten Lern- und Kulturort entwickelt. Dieses Angebot lockt neben jungen Familien auch Ältere aus der Umgebung. Um ihnen den Zuzug nach Loitz zu ermöglichen, muss entsprechender Wohnraum geschaffen werden.