Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Klage gegen kostenfreie Kita`s

Dieser Landrat und CDU-Landesvorsitzende ist offensichtlich gegen die Entlastung von Familien und bessere Löhne!

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Land, das die Kindergärten für Eltern komplett kostenfrei gestellt hat. Jetzt klagt ein Landkreis, angeführt von einem CDU-Landrat und zugleich CDU-Landesvorsitzender dagegen. Dazu erklärt Thomas Krüger, Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag Mecklenburg-Vorpommern:

„Die beitragsfreie Kita ist und bleibt die größte Gehaltserhöhung für die Eltern in unserem Land. Doch damit nicht genug. Damit haben wir landesweit auch eine bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen durchgesetzt. Das liegt an der kompletten Umstellung des Finanzierungssystems für die Kitas. Hierbei übernimmt das Land seit diesem Jahr mehr als die Hälfte der Kosten. Das wiederum entlastet die Städte und Gemeinden und auch die Landkreise. Denn steigende Kosten in der Kindertagesförderung etwa durch höhere Personalkosten und Qualitätsverbesserungen werden nun vom Land mit aufgefangen.

Umso mehr verwundert die jetzige Klage eines einzelnen Landkreises in Mecklenburg-Vorpommern – initiiert vom dortigen CDU-Landrat und CDU-Landesvorsitzenden. Dieser zieht jetzt gegen die neue Gebührenfreiheit ins Feld. Das heißt im Umkehrschluss allerdings auch: Dieser CDU-Landesvorsitzende ist gegen eine Entlastung der Familien in unserem Land und ruft zur Gegenattacke auf. Dieser CDU-Landesvorsitzende ist gegen bessere und fairere Löhne in diesem Land. Denn genau dafür sorgt das neu verabredete Finanzierungssystem für die Kitas. Das ist umso verwunderlicher, da gerade Vorpommern-Greifswald einer der Landkreise mit den geringsten Löhnen ist, was wir definitiv ändern wollen und ändern.

Aber ist tatsächlich auch so von der Landes-CDU gewollt? Oder hat nur dieser Landrat und CDU-Vorsitzende einiges nicht so wirklich verstanden. Beispielsweise die für ihn scheinbar offenen Fragen zur Finanzierung zwischen Landkreisen, Kommunen und dem Land. Die sind nämlich keineswegs offen. Am Jahresende wird spitz abgerechnet zwischen den Beteiligten und dann die Finanzierung – so denn nötig – wieder ausgeglichen. Absolut gerecht und übrigens auch einstimmig beschlossen. Die CDU hat genau diesem Vorgehen und der beitragsfreien Kita im Landtag zugestimmt. Besagter Landrat, der zugestanden erst wenige Monate CDU-Landesvorsitzender ist, hat wahrscheinlich das komplette Thema einfach nicht auf dem Schirm. Landespolitik ist für ihn scheinbar doch nicht ganz so wichtig.

Wir jedenfalls bleiben dran, wenn es um die Entlastung der Eltern und auch faire Löhne in Mecklenburg-Vorpommern geht. Das bringt für alle eine gerechtere Zukunft.

Ministerin Drese wirbt für Grippeschutzimpfung

Ministerin Drese bei der heutigen Grippeschutzimpfung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese ging heute mit gutem Beispiel voran und ließ sich gegen die Grippe impfen. „Die jährliche Grippeimpfung bietet die beste Möglichkeit, sich und andere vor einer möglichen Influenza-Infektion zu schützen“, warb die Ministerin für die Teilnahme an der Grippeimpfung, die nach Möglichkeit im Oktober oder November durchgeführt werden sollte.

Die Ministerin verdeutlichte, dass die Grippeimpfung in der Coronavirus-Pandemie besonders wichtig sei. „Insbesondere Ältere ab 60 Jahren, chronisch Kranke und Schwangere sollten sich impfen lassen, da sie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Grippeverlauf haben“, so Drese.

Ziel sei, dass in der Pandemie möglichst viele Menschen durch eine Impfung vor der Grippe geschützt sind, um zu verhindern, dass der Höhepunkt der Grippe-Infektionen mit einem möglichen Anstieg an Corona-Infektionen zusammenfällt.

Drese: „Meine Bitte ist, dass auch Menschen, die in den Kitas, der Pflege und der Eingliederungshilfe tätig sind und jeden Tag, mit vielen Menschen in Kontakt kommen, sich impfen lassen. Ganz wichtig ist bei der Impfung der Schutz für Dritte, denn wenn eine Person auf Grund der Impfung nicht erkrankt, kann sie die Infektion auch nicht weitergeben.“

Die Impfung ist bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie in den Gesundheitsämtern möglich. Ministerin Drese wies in diesem Zusammenhang auf die Landes-Kampagne  „MV impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen“ hin. Auf der Website www.mv-impft.de sind viele Informationen rund um das Thema Impfen zu finden.

Feierliche Immatrikulation

Greifswald – Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat heute die Studienanfängerinnen und -anfänger an der Universität Greifswald begrüßt. Bei der feierlichen Immatrikulation wies die Ministerin auf die herausragende Bedeutung der Hochschule für den Wissenschaftsstandort Greifswald hin. „Sie ist das Herzstück und arbeitet mit den renommierten außeruniversitären Forschungsinstituten zusammen. Darüber hinaus ist sie eng mit anderen Universitäten im Ostseeraum verbunden“, so Martin.

Besonders hob die Ministerin hervor, dass es wichtig sei, dass dieses Wintersemester möglichst viel Studium in Präsenz an der Universität stattfindet. „Mein Dank geht dabei auch an die Universität Greifswald und alle dort Beschäftigten, die es möglich gemacht haben, in diesen schwierigen und außergewöhnlichen Zeiten den Lehr- und Forschungsbetrieb aufrecht zu erhalten.“

Die Ministerin beglückwünschte die neuen Studentinnen und Studenten zu ihrer Entscheidung, in der Hansestadt ihr Studium aufzunehmen. „Sie haben sich für ein Studium an einer hochmodernen Universität entschieden, mit einem tollen Kollegium und vielen spannenden Fachrichtungen.“ Über 2.000 Studierende nehmen ihr Studium im Wintersemester 2020/21 in Greifswald auf. Trotz Corona sind das mehr als im Wintersemester 2019/20.

In Zeiten der Corona-Pandemie appellierte Martin auch an die Eigenverantwortung der Studierenden. „Wir haben alles Erdenkliche getan, um Ihnen unter diesen besonderen Umständen wenigstens etwas Normalität zu ermöglichen. Dies ist für ein gutes Studium grundlegend“, so Martin. „Aber es verlangt von allen Beteiligten ein hohes Maß an Disziplin und Verantwortung, für sich selbst und für andere, im Hörsaal, im Seminarraum, in der Bibliothek, in der Mensa, im Wohnheim oder bei anderen hochschulbezogenen Aktivitäten. Helfen Sie mit, dass Sie und Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen in den kommenden Herbst- und Wintermonaten so viel Präsenzlehre erfahren wie möglich.“

Ministerin Martin ermunterte die Studienanfängerinnen und -anfänger aber, mit Neugierde, Wissensdurst und Elan ihr Studium zu beginnen. „Sie haben hier in Greifswald hervorragende Voraussetzungen, die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Denn Ihnen steht hier ein gut aufgestelltes Team von Lehrenden zur Seite.“, sagte Martin. „Das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden an dieser Universität ist hervorragend. Sie werden es mit Dozentinnen und Dozenten zu tun haben, die ansprechbar sind und ein Interesse an Ihrem Fortschritt haben. Das alles sind gute Voraussetzungen für Studium mit Erfolg.“

An der Universität Greifswald waren im vergangenen Jahr über 10.000 Studentinnen und Studenten eingeschrieben. Der Frauenanteil hat mehr als die Hälfte betragen.

Plakatwettbewerb gegen Komasaufen

Sanitz – „bunt statt blau“: Unter diesem Motto beteiligten sich im Frühjahr bundesweit mehr als 6.100 Schülerinnen und Schüler am Plakatwettbewerb der DAK-Gesundheit gegen das sogenannte Komasaufen bei Jugendlichen. In Mecklenburg-Vorpommern kommt das beste Plakat für die Präventionskampagne der Krankenkasse von der 18-jährigen Lena Kunitz vom Gymnasium Sanitz. Sie setzte sich gegen fast 350 Teilnehmer durch und wurde zusammen mit den anderen Landessiegern in Schwerin geehrt. Die Sozialministerin Stefanie Drese übergab als Schirmherrin der Aktion in MV die Preise und Urkunden.

„Sterbende Neuronen, Herzschwäche und Leberschäden: Alkohol greift zuerst denn Körper an. Mit meinem Bild möchte ich genau das visualisieren. Während das Leben außerhalb noch farbenfroh und heil ist, leiden im inneren des Körpers die Organe“, so beschreibt Lena Kunitz ihr Siegerplakat. Mit der beeindruckenden Arbeit gewann die achtzehnjährige Abiturientin des Gymnasiums Sanitz den Hauptpreis von 300 Euro. Der zweite Platz ging an Jocelyn Westphal (17) aus der zwölften Klasse der Christophorusschule Rostock. Den dritten Rang belegte die 17-jährige Phyllis Hollien aus Nienhagen. Sie besucht das Friderico Francisceum in Bad Doberan. Den Sonderpreis „Jüngere Künstler“ erhielt Carlotta Jahncke (14) aus der achten Klasse der ecolea-Schule in Schwerin.

„Ich bin sehr gern Schirmherrin dieses kreativen Wettbewerbs“, betont Sozialministerin Stefanie Drese. Kampagnen wie „bunt statt blau“ sind deshalb so wichtig, da sie nicht von Erwachsenen mit erhobenem Zeigefinger daherkommen. Sondern hier setzen sich junge Menschen auf künstlerische Weise mit dem Thema Alkoholmissbrauch auseinander, um Gleichaltrige auf- und wachzurütteln. Das sind sehr gute Aktionen, die die federführend durch die Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST MV) gesteuerte Präventionsarbeit des Landes sinnvoll ergänzen“, so die Ministerin weiter.

„Die Entwicklung gegen den Bundestrend zeigt uns, dass wir den Weg der Alkoholprävention konsequent fortsetzen müssen“, sagt Sabine Hansen, Leiterin der DAK-Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommern. „Jugendliche müssen lernen, mit Alkohol vernünftig umzugehen. Wir sehen das an den erneut gestiegenen Zahlen von Alkoholvergiftungen.“ 2018 kamen nach aktueller Bundesstatistik rund 20.500 Zehn- bis Zwanzigjährige volltrunken in eine Klinik, fünf Prozent weniger als im Vorjahr. In Mecklenburg-Vorpommern ist nach Angaben der DAK-Gesundheit die Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Vorjahr um 13,5 Prozent (insgesamt 537 Kinder) deutlich gestiegen. „Ich hoffe, dass wir dieser Entwicklung mit unserer vorausschauenden Präventionsarbeit entgegenwirken können“, so Hansen.

Die Plakate, die Schüler bei „bunt statt blau“ gestalten, sind tatsächlich für Gleichaltrige besonders eindrucksvoll: Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord) in Kiel hat in einer Online-Studie mit 1.273 Teilnehmern ihre Wirkung im Vergleich zu konventionellen Warnhinweisen untersucht. Demnach verstärken die von der Zielgruppe selbst gemalten „bunt statt blau“-Plakate die Wahrnehmung, dass Alkoholkonsum schädlich ist. Sie haben eine stärker sensibilisierende Wirkung als traditionelle, eher an Erwachsene gerichtete, Warnhinweise.

Im November wählt eine Bundesjury mit der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Daniela Ludwig, dem DAK-Vorstandschef Andreas Storm und den Experten vom IFT-Nord die Bundesgewinner 2020. Auch der Hamburger Deutsch-Soul-Sänger Emree Kavás gehört der Bundesjury an. Er begeistert mit seiner Debütsingle „Kopf Hoch“ Medienvertreter und Musikfans gleichermaßen. Informationen zum Wettbewerb gibt es in allen Servicezentren der DAK-Gesundheit oder im Internet unter www.dak.de/buntstattblau.

Den Plakatwettbewerb „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“ gibt es mittlerweile seit elf Jahren. Insgesamt haben seit 2010 rund 110.000 Schülerinnen und Schüler an der Aktion teilgenommen, die im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung als beispielhafte Präventionskampagne genannt wird. Sie erhielt mehrere Auszeichnungen wie beispielsweise den internationalen Deutschen PR-Preis.

Neue Allgemeinverfügung erlassen

Schwerin – Hiermit verfüge ich gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 86 Absatz 4, 87 Absatz 4, 123 Kommunalverfassung und § 17 Absatz 1 und 4 Landesorganisationsgesetz:

Von der Absonderungspflicht nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern sind mit sofortiger Wirkung befristet bis zum 22. Oktober 2020 folgende Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte befreit:

  1. Personen, die für Anlässe nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen Anlässen zurückkehren, bei denen die Anwesenheit aus rechtlichen Gründen oder zur Erfüllung einer moralischen Verpflichtung zwingend erforderlich ist;
  2. Personen, die weder ihre Haupt- oder Nebenwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten, um in Mecklenburg-Vorpommern die Ehe zu schließen;
  3. Personen, die zu privaten Besuchen bei Familienangehörigen (Kernfamilie), die ihren ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen und sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten oder von solchen zurückkehren. Familienangehörige sind hierbei Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich.
  4. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Begründung

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist signifikant gestiegen. In Folge dessen sind innerdeutsche besonders betroffene Gebiete im Sinne des § 1 Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Um die Funktionsfähigkeit des sozialen Lebens und Miteinanders der in dieser Allgemeinverfügung bezeichneten Lebensbereiche sicherzustellen und die Grundrechtseingriffe so gering wie möglich zu gestalten, wird mit der verallgemeinerten Zulassung von Befreiungen durch diese Allgemeinverfügung im Wege des Selbsteintrittsrechts genüge getan.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit  –  inzwischen wohnen mehr als 10% der Bevölkerung in Risikogebieten – besteht Gefahr in Verzug. Die Änderung der Landesverordnung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Auch eine fachaufsichtliche Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erscheint nicht ausreichend, um sofort eine für das ganze Land erforderliche rechtsverbindliche und allgemein gültige Regelung zu erhalten, die sich im Sinne der Rechtssicherheit für den Bürger auch nicht unterscheiden, sodass zugleich eine Erfüllung der Aufgaben durch die Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nicht gewährleistet erscheint.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter 4. findet ihre Grundlage in § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Hiernach entfällt die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs, wenn die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung dieser Ausnahmegenehmigung zur umgehenden Sicherstellung der elementaren Schutzgüter der Ehe und Familie und auch der hierin mit enthaltenden engsten sozialen Kontakte, das eventuelle Aufschubinteresse der von dieser Allgemeinverfügung Betroffenen überwiegt.

Ohne die sofortige Ermöglichung dieser Ausnahmen besteht unter anderem die Gefahr, dass die Pflege und Erziehung von Kindern, als auch die Pflege und Versorgung von Familienangehörigen gefährdet werden könnte. Ein Zuwarten nach einer eventuellen Widerspruchseinlegung gegen diese Anordnung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ist im vorliegenden Fall zum Schutz der Allgemeinheit nicht angezeigt. Daher muss vorliegend das Interesse der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegenüber dem besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug dieser Ausnahmegenehmigung zurücktreten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Öffentlicher Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, erhoben werden.

Hinweis

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hätte eine Klage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung.

Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Land gibt zusätzliche 26 Millionen Euro für Krankenhäuser

Schwerin – Der Bund stellt über ein neues Investitionsprogramm – das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) – bundesweit drei Milliarden Euro zusätzlich bereit, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Vorgesehen ist, dass die Bundesländer in Ergänzung weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Nach dieser Regelung müssen in Mecklenburg-Vorpommern 30 Prozent der Summe (26 Millionen Euro) bereitgestellt werden, um die Bundesmittel zu erhalten. Nach dem Gesetz sollen die Länder den Anteil allein, gemeinsam mit dem Krankenhausträger oder der Krankenhausträger allein die Summe kofinanzieren.

„Wir wollen die Krankenhäuser von diesen Investitionen entlasten. Deshalb übernehmen wir den Anteil der Kofinanzierung komplett. So unterstützen wir die Häuser bei notwendigen Investitionen in digitale Technik. Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur wie beispielsweise Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. So stellen wir unsere Krankenhäuser zukunftssicher auf“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen mit dem neuen Gesetz insgesamt rund 86 Millionen Euro zur Förderung der 37 Krankenhäuser (inklusive der Universitätsmedizinen) hier im Land zur Verfügung.

In Deutschland werden Krankenhäuser in einem dualen Finanzierungssystem finanziert. Die Länder übernehmen die Investitionskosten der Krankenhäuser (zum Beispiel Errichtung von Gebäuden, Geräteausstattung), die in den Krankenhausplan aufgenommen wurden. Seit 1990 sind rund 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhäuser des Landes investiert worden. „Die Krankenhäuser haben mit ihren Mitarbeitern in der Corona-Pandemie mit großem Engagement bewiesen, dass die medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern auch in unerwarteten Ausnahmesituationen flexibel und bedarfsgerecht agiert“, sagte Glawe.

Beim Bundesamt für Soziale Sicherung wird ein Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Ab dem 01. Januar 2021 werden dem KHZF durch den Bund drei Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten. Insgesamt steht für den KHZF somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Krankenhausträger können bereits seit dem 02. September 2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden.

Ab Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können die Länder Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Bis dahin nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt. Auch länderübergreifende Vorhaben können über den KHZF gefördert werden. Vorhaben an Hochschulkliniken können mit bis zu zehn Prozent des Fördervolumens des jeweiligen Landes gefördert werden.

M-V: Quarantänemaßnahmen

Allgemeinverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit über die Gewährung von Befreiungen nach der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 08. Oktober 2020

Schwerin – Hiermit verfüge ich gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit §§ 86 Absatz 4, 87 Absatz 4, 123 Kommunalverfassung und § 17 Absatz 1 und 4 Landesorganisationsgesetz:

Von der Absonderungspflicht nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern sind mit sofortiger Wirkung befristet bis zum 12. Oktober 2020 folgende Personen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institut pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte befreit:

die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Post, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren;
als Abgeordnete dem Landtag des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dem Deutschen Bundestag oder dem Europäischen Parlament oder als Mitglied einer Landesregierung oder der Bundesregierung angehören;

deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung

der Land- und Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels sowie des Lebensmittelgroßhandels,
der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens und von Pflegeeinrichtungen,
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen,
der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens,
der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen oder
der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen zwingend notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn oder Arbeitgeber zu bescheinigen;

die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn-, oder Busverkehrsunternehmen oder von den durch diese beauftragten Wartungs- und Serviceunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten haben oder zur Aufnahme einer solchen Tätigkeit einreisen,
die täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich nach Mecklenburg-Vorpommern ein- oder zurückreisen;
die medizinisch veranlasst nach Mecklenburg-Vorpommern einreisen; die zwingende Notwendigkeit ist durch den veranlassenden Arzt zu bescheinigen;
die lediglich durch ein besonders betroffenes Gebiet nach § 1 Absatz 5 durchgereist sind.

Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

Begründung

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland ist signifikant gestiegen. In Folge dessen sind innerdeutsche besonders betroffene Gebiete im Sinne des § 1 Absatz 5 der Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern entstanden. Die Ausweisung weiterer solcher Gebiete durch das Robert-Koch-Institut ist zu erwarten. Gleichwohl sind die Funktionsfähigkeit der in dieser Allgemeinverfügung bezeichneten Bereiche und auch die Aufrechterhaltung der für das öffentliche Leben erforderlichen Wirtschaftsbereiche sowie die lückenlose Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dem wird mit der verallgemeinerten Zulassung von Befreiungen durch diese Allgemeinverfügung im Wege des Selbsteintrittsrechts genüge getan. Aufgrund der Eilbedürftigkeit – insbesondere Berlin ist nunmehr als gesamte Stadt ein besonders betroffenes Gebiet – besteht Gefahr in Verzug. Die Änderung der Landesverordnung kann in der Kürze der Zeit nicht erfolgen. Auch eine fachaufsichtliche Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erscheint nicht ausreichend, um sofort eine für das ganze Land erforderliche rechtsverbindliche und allgemein gültige Regelung zu erhalten, die sich im Sinne der Rechtssicherheit für den Bürger auch nicht unterscheiden, sodass zugleich eine Erfüllung der Aufgaben durch die Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte nicht gewährleistet erscheint.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung unter 8. findet ihre Grundlage in § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Hiernach entfällt die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs, wenn die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse besonders angeordnet wird.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist erforderlich, da das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollziehung dieser Ausnahmegenehmigung zur umgehenden Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, der in dieser Allgemeinverfügung bezeichneten Bereiche und auch der Aufrechterhaltung der für das öffentliche Leben erforderlichen Wirtschaftsbereiche, das eventuelle Aufschubinteresse der von dieser Allgemeinverfügung Betroffenen überwiegt. Ohne die sofortige Ermöglichung dieser Ausnahmen sind die lückenlose Versorgung der Bevölkerung und die Funktionsfähigkeit der systemrelevanten Infrastruktur gefährdet. Ein Zuwarten nach einer eventuellen Widerspruchseinlegung gegen diese Anordnung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ist im vorliegenden Fall zum Schutz der Allgemeinheit nicht angezeigt. Daher muss vorliegend das Interesse der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegenüber dem besonderen öffentlichen Interesse am sofortigen Vollzug dieser Ausnahmegenehmigung zurücktreten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Öffentlicher Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Str. 323a, 19055 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, erhoben werden.

Hinweis

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hätte eine Klage gegen diese Allgemeinverfügung keine aufschiebende Wirkung.

Ehrenamt und Steuern

Finanzminister Meyer: Länder fordern endlich steuerliche Verbesserungen für das Ehrenamt

Schwerin – Die Finanzminister*innen der Länder haben bei ihren Beratungen zum Jahressteuergesetz 2020 im Bundesrat erneut ihre Forderungen gegenüber dem Bund nach steuerlichen Verbesserungen für das ehrenamtliche Engagement erhoben. Wichtige Kernpunkte sind die Erhöhung der Steuerfreibeträge für Übungsleiter*innen und ehrenamtlich Engagierte.

Denn wer sich z.B. in Freiwilligen Feuerwehren, in Sportvereinen, in kulturellen oder sozialen Einrichtungen engagiert, kann mit der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale einen Aufwandsersatz bekommen, welcher nicht versteuert werden muss. Diese Pauschalen sind jedoch seit sieben Jahren nicht mehr erhöht worden. Die Finanzminister*innen der Länder forderten bereits im Mai 2019 den Bund zu einer entsprechenden Erhöhung auf. Leider hat sich die Bundesregierung seither dazu nicht bewegt.

Finanzminister Meyer hat sich zudem für die Einführung einer Steuerbefreiung für Vergünstigungen aus der Ehrenamtskarte MV eingesetzt und einen entsprechenden Vorschlag für eine gesetzliche Regelung bei seinen Länderkolleg*innen durchgesetzt. Ein Erfolg für Mecklenburg-Vorpommern!

Finanzminister Meyer: „Der gesellschaftliche Zusammenhalt und die gegenseitige gesellschaftliche Unterstützung und Hilfe sind gerade in der aktuellen Corona-Krise gefragter denn je. Dass dies in unserem Land sehr gut funktioniert, wird anhand der vielen ehrenamtlich Engagierten deutlich, die mit kreativen Initiativen und umfangreichen Engagement auf vielfältige Weise Hilfe leisten, dort wo sie gebraucht wird. Daher sind die von den Ländern beschlossenen Erleichterungen nicht nur dringend erforderlich, sondern zugleich ein Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung für die vielen ehrenamtlich tätigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Länder haben also ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt ist eindeutig der Bund – der für diese Steuergesetzgebung zuständig ist – am Zug.“

Neben den Vergünstigungen für die ehrenamtlich Engagierten selbst haben die Länder auch eine Reihe weiterer steuerlicher Erleichterungen für zivilgesellschaftliche Organisationen vorgelegt und hoffen, dass diese auch vom Bundestag beschlossen werden.