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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Covid-19-Impfstoff für alle

Kommission unterstützt Initiative COVAX

Brüssel – Die Europäische Kommission hat heute (Montag) ihr Interesse bekräftigt, der COVAX-Fazilität für einen fairen, weltweiten Zugang zu einem bezahlbaren COVID-19-Impfstoff beizutreten. Ziel ist es, einen Impfstoff zu entwickeln und für alle, die ihn benötigen, verfügbar zu machen. Die Kommission beteiligt sich im Rahmen des „Team Europa“ mit einem Haftungsbeitrag von 400 Mio. Euro zur Unterstützung von COVAX und ihren Zielen im Rahmen der weltweiten Corona-Krisenreaktion . EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte: „Eine Pandemie können wir nur im Rahmen einer globalen Zusammenarbeit überwinden.“

Weiter sagte von der Leyen: „Bei der weltweiten Corona-Krisenreaktion und der Kampagne „Global Goal Unite“ wurde diese Geschlossenheit besonders deutlich. Bislang wurden fast 16 Mrd. Euro zugesagt. Die größten Talente aus Wissenschaft und Forschung arbeiten gemeinsam mit Organisationen an Impfstoffen, Tests und Medikamenten, die allen Menschen zugute kommen sollen. Ich bin überzeugt, dass wir so eher an unser Ziel gelangen: dieses Virus zu besiegen — mit vereinten Kräften.“

Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides ergänzte: „Dem Coronavirus ist nur durch eine globale, solidarische Zusammenarbeit beizukommen. Hierzu brauchen wir ein inklusives, internationales Konzept. Team Europa — Europäische Kommission und EU-Mitgliedstaaten — macht heute deutlich, dass die COVAX-Fazilität ein Erfolg werden und allen Menschen weltweit den fairen Zugang zu einem Impfstoff erleichtern soll.“

Die COVAX-Fazilität unter Federführung der Impfstoff-Allianz Gavi, der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO will die Entwicklung und Herstellung von COVID-19-Impfstoffen beschleunigen und für einen weltweit fairen Zugang sorgen.

Im Zuge der auf EU-Ebene (Kommission, Mitgliedstaaten und europäische Finanzinstitutionen, insbesondere EIB) erfolgten Zusage zur Mobilisierung von Mitteln für die weltweite Corona -Krisenreaktion will die Kommission 400 Mio. Euro als Haftung zur Unterstützung von COVAX und ihren Zielen im Rahmen von Team Europa bereitstellen. Die Einzelheiten in puncto Beteiligung und Beitrag der EU werden in den kommenden Tagen und Wochen festgelegt. Team Europa steht COVAX mit Rat und Tat zur Seite, um die Entwicklung und Herstellung eines Impfstoffs für Menschen in armen und reichen Ländern unserer Welt zu beschleunigen und auszubauen.

Die Beteiligung der EU an COVAX ergänzt ihre laufenden Verhandlungen mit Impfstoffherstellern, die darauf abzielen, die Produktionskapazitäten der Hersteller auszuweiten und somit einen Beitrag zu den weltweiten Bemühungen zu leisten.

Hintergrund

Die Europäische Kommission hat unverzüglich auf den Aufruf der WHO reagiert und seit dem 4. Mai 2020 im Rahmen der weltweiten Corona-Krisenreaktion fast 16 Mrd. Euro für den weltweiten Zugang zu Corona-Tests‚ ‑Medikamenten und ‑Impfstoffen sowie für eine weltweite Überwindung der Krise mobilisiert.

Eine tragende Säule der weltweiten Corona-Krisenreaktion im Hinblick auf die weltweite Versorgung mit erschwinglichen Corona-Impfstoffen, ‑Medikamenten und ‑Tests ist die am 28. Mai von der Bürgerbewegung Global Citizen ins Leben gerufene Global Goal: Unite for our Future -Kampagne unter der Schirmherrschaft von Präsidentin Ursula von der Leyen.

Am 4. Mai schlug die Kommission ferner einen Kooperationsrahmen zur Abstimmung der weltweiten Maßnahmen, zur raschen Entwicklung von Corona-Impfstoffen, ‑Medikamenten und ‑Tests sowie zum Ausbau der Gesundheitssysteme vor: den sogenannten ACT (Access to COVID-19-Tools)-Accelerator.

Den Kern bilden drei Partnerschaften rund um die drei Prioritäten der weltweiten Corona-Krisenreaktion. Hier kommen Industrie, Forschung, Stiftungen, Regulierungsbehörden und internationale Organisationen zusammen, um gemeinsam neue Tools und Lösungen – von der Forschung über die Fertigung bis hin zur Verbreitung – zu entwickeln.

Als Impfstoff-Säule des ACT-Accelerators ist COVAX ein globales Konzept zur raschen Entwicklung, Herstellung und weltweit fairen Bereitstellung von COVID-19-Tests, ‑Medikamenten und ‑Impfstoffen.

Ende April 2020 wurde COVAX von Gavi, der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO bei einer Veranstaltung des WHO-Generaldirektors, des französischen Präsidenten, der Präsidentin der Europäischen Kommission und der Bill-und-Melinda-Gates-Stiftung ins Leben gerufen. Seither hat die EU aktiv mit Gavi, CEPI und anderen Teilnehmerländern an der Einrichtung von COVAX-Steuerungs- und Finanzierungsinstrumenten gearbeitet. Die Einzelheiten in puncto Beteiligung der EU sind nach der heutigen Interessenbekundung noch festzulegen.

Bis Ende 2021 will die COVAX-Fazilität in Verhandlungen mit einem diversifizierten Portfolio von Impfstoffherstellern über verschiedene wissenschaftliche Technologien, Lieferfristen und Preise 2 Mrd. Dosen erwerben. Die Fazilität ist ein Sicherungsmechanismus, der das Risiko für Hersteller, die Investitionen ohne Abnahmegarantien scheuen, und für Länder, die fürchten, keinen tragfähigen Impfstoff bereitstellen zu können, mindert.

„Christoph 47“ im 24-Stunden-Betrieb

Greifswald – Seit dem 03. August fliegt der beim Universitäts-Klinikum Greifswald (UMG) stationierte Rettungshubschrauber „Christoph 47“ der DRF Luftrettung auch Rettungseinsätze in den Nachtstunden. Wirtschaftsminister Harry Glawe war am Montag vor Ort, um sich gemeinsam mit Dr. Krystian Pracz (Vorstandsvorsitzender der DRF Luftrettung), Michael Sack (Landrat Vorpommern-Greifswald) und Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp (Stellvertretender Ärztlicher Vorstand Universitätsmedizin Greifswald) über die ersten Erfahrungen zu informieren.

„Denn bei der Rettung von Menschenleben zählt jede Sekunde, auch nachts. Da ist die Luftrettung bei uns im Land ein enorm wichtiger Baustein zur Unterstützung des bodengebundenen Rettungsdienstes. Mit ´Christoph 47´ ist ein wichtiges, ergänzendes Angebot für einen 24-Stunden-Betrieb entstanden, um Anwohner und Urlaubsgäste bestmöglich medizinisch zu betreuen. Von der Ausweitung der Einsatzzeiten profitieren insbesondere die Ostseeinseln Rügen, Hiddensee und Usedom. Damit ist ein schneller nächtlicher Patiententransport in eine Spezialklinik sichergestellt, wenn der Bedarf besteht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe vor Ort.

Bislang wurden die Luftretter aus Greifswald von 7 Uhr morgens bis Sonnenuntergang alarmiert. Jetzt ist – bei entsprechender Wetterlage – ein Einsatz rund um die Uhr möglich. Insgesamt war der Rettungshubschrauber seit Jahresbeginn 875 Mal im Einsatz; davon 138 Mal im August. Seit dem 03. August gab es 20 Einsätze des Rettungshubschraubers „Christoph 47“ in der Nacht. Das Einsatzgebiet des Hubschraubers umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen und Teilbereiche der Mecklenburgischen Seenplatte. Zudem werden auch die Inseln Usedom, Rügen und Hiddensee mit betreut. Betreiber ist die DRF Stiftung Luftrettung gemeinnützige AG. Im Jahr 2019 ist die DRF Luftrettung 1.335 Einsätze geflogen.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe dankte den Einsatzkräften der Luftrettung. „Durch Ihren Einsatz konnten viele lebensrettende Maßnahmen durchgeführt und schwere gesundheitliche Schäden vermieden werden. Die gute Zusammenarbeit zwischen dem fliegerischen Personal der DRF, dem Rettungsdienst und den Klinikmitarbeitern trägt dazu bei, dass Erkrankten im Notfall schnell und professionell geholfen wird“, sagte Glawe.

„Um beim Nachtflug am Luftrettungszentrum Greifswald sofort einsatzfähig zu sein, unterstützen wir die ärztliche Besetzung des Rettungshubschraubers durch erfahrenes landkreiseigenes Personal aus dem Eigenbetrieb Rettungsdienst. Mir liegt sehr am Herzen, in der Nacht die gleiche Versorgungsqualität im Rettungsdienst herstellen zu können wie am Tage“, sagte Landrat Michael Sack.

„Wir setzten uns bereits seit langer Zeit für die Einführung des Nachtflugs in Mecklenburg-Vorpommern ein. Wir freuen uns sehr, dass es jetzt soweit ist und wir diese wichtige Aufgabe mit ´Christoph 47´ übernehmen werden und noch besser für die Menschen der Region da sein können”, sagt Dr. Krystian Pracz, Vorstandsvorsitzender der DRF Luftrettung.

„Aus medizinischer Sicht war es immer egal, ob es Tag oder Nacht ist. Deshalb hat sich die Unimedizin Greifswald immer für den Nachtflug stark gemacht. Wir wünschen den nun nachts fliegenden Ärztinnen und Ärzten, dem Rettungsdienstpersonal und den Piloten allzeit guten Flug“, sagte Prof. Dr. Klaus Hahnenkamp, Stellvertretender Ärztlicher Vorstand Universitätsmedizin Greifswald.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es drei Rettungs-Transport-Hubschrauber-Standorte. Neben der Universitäts- und Hansestadt Greifswald liegen die weiteren Standorte am KMG-Klinikum in Güstrow und am Luftrettungszentrum Neustrelitz.

Die DRF-Gruppe mit Sitz in Filderstadt ist nach eigenen Angaben eine der größten Luftrettungsorganisationen Europas. Insgesamt leistete die Gruppe 40.738 Einsätze im Jahr 2019. An 13 der 35 Stationen in Deutschland, Österreich und Liechtenstein sind die Crews rund um die Uhr einsatzbereit, an sieben Standorten kommen Hubschrauber mit Rettungswinde zum Einsatz. Zur DRF-Gruppe gehört seit 2001 die österreichische ARA Flugrettung mit zwei Stationen sowie seit 2019 die Northern HeliCopter GmbH (NHC), die an drei Stationen Einsätze in der Luft- und Wasserrettung leistet. Außerdem ist die DRF Luftrettung im Netzwerk der AP³ Luftrettung an einer Station in Balzers/Liechtenstein beteiligt. Darüber hinaus holt die DRF Luftrettung mit eigenen Ambulanzflugzeugen Patienten aus dem Ausland zurück.

Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

Karlsruhe – Anlässlich eines von der zuständigen Versammlungsbehörde verfügten Verbots einer in Berlin auf der Straße des 17. Juni für den Zeitraum zwischen dem 30. August und dem 14. September 2020 geplanten Dauermahnwache zum Protest gegen staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie hat die 1. Kammer des Ersten Senats heute einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Zuvor hatte schon das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das Verbot der Dauermahnwache bestätigt.

1. Der Antrag ist bereits unzulässig.

Er genügt nicht dem auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität, wonach vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zunächst fachgerichtliche Rechtsschutzmöglichkeiten auszuschöpfen sind.

Der Antragsteller trägt vor, er habe seine ursprüngliche Anmeldung der Dauermahnwache vom 22. August 2020 nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg am 29. August 2020 konkretisiert. Damit beruft sich der Antragsteller auf einen in wesentlicher Hinsicht neuen Sachverhalt, den das Oberverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte. Der Antragsteller war deshalb gehalten, vor dem Hintergrund der veränderten Umstände zunächst erneut um fachgerichtlichen Eilrechtsschutz nachzusuchen.

2. Der Antrag ist überdies auch unbegründet.

Entgegen der Einschätzung des Antragstellers sind die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde nicht derart offensichtlich, dass hier allein schon deshalb in der Nichtgewährung von Rechtsschutz ein schwerer Nachteil für das gemeine Wohl im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG läge.

Das hier in Rede stehende Verbot des Protestcamps wurde auf § 15 Abs. 1 VersG gestützt. Nach der von dem Oberverwaltungsgericht bestätigten Einschätzung der Versammlungsbehörde stünde bei Durchführung des Camps eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Wesentlichen deshalb zu befürchten, weil die Veranstaltungsteilnehmer aus Gründen des Infektionsschutzes gebotene Mindestabstände nicht einhalten würden. Im Vergleich zu einem Verbot mildere, zur Gefahrenabwehr ebenso geeignete Maßnahmen stünden nach den gegebenen Umständen nicht zu Verfügung. Diese Einschätzung ist nach dem gegenwärtigen Verfahrensstand jedenfalls nicht offensichtlich unzutreffend.

Es steht im Grundsatz außer Zweifel, dass ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG zum Schutz des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gerechtfertigt werden kann. Unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit können zum Zweck des Schutzes vor Infektionsgefahren auch versammlungsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören grundsätzlich auch Versammlungsverbote, die allerdings nur verhängt werden dürfen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen und soweit der hierdurch bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG insgesamt nicht außer Verhältnis steht zu den jeweils zu bekämpfenden Gefahren. In Betracht kommen namentlich Auflagen mit der Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Mindestabstände, aber auch Beschränkungen der Teilnehmerzahl, um eine Unterschreitung notwendiger Mindestabstände zu verhindern. Darüber hinaus kommt auch in Betracht, im Wege einer Auflage im Sinne von § 15 Abs. 1 VersG eine Verpflichtung der Versammlungsteilnehmer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen, die nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts jedenfalls zu einer Verlangsamung des Infektionsgeschehens beitragen kann. Als weitere Regelungen der Modalitäten einer Versammlung kommen etwa die Durchführung als ortsfeste Kundgebung anstelle eines Aufzugs oder die Verlegung an einen aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vorzugswürdigen Alternativstandort in Betracht.

Weil danach nach den vorliegenden Umständen nicht offenkundig ist, dass das hier in Rede stehende Verbot die Versammlungsfreiheit des Antragstellers unverhältnismäßig beschränkt, ist eine Folgenabwägung geboten, die zum Nachteil des Antragstellers ausgeht.

Wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, sich nach Durchführung eines Hauptsacheverfahrens jedoch herausstellte, dass das Verbot des Camps verfassungswidrig ist, wäre der Antragsteller in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Art. 8 Abs. 1 GG verletzt. Diese Grundrechtsverletzung wäre von erheblichem Gewicht nicht nur im Hinblick auf den Antragsteller, sondern angesichts der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung auch im Hinblick auf das demokratische Gemeinwesen insgesamt. Erginge demgegenüber eine einstweilige Anordnung und würde sich später herausstellen, dass das Verbot des Camps rechtmäßig ist, wären grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 GG geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen.

Die gebotene Abwägung der jeweils berührten Interessen geht zum Nachteil des Antragstellers aus. Anders wäre dies allenfalls, wenn eine Durchführung des Camps unter Bedingungen gewährleistet wäre, die ein hinreichendes Maß an Schutz vor möglichen Infektionsgefahren sicherstellten. Hierzu bedürfte es eines geeigneten Hygienekonzepts. Das von dem Antragsteller anlässlich einer bereits gestern von ihm angemeldeten und durchgeführten Kundgebung vorgelegte Hygienekonzept setzt unter Verzicht auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen auf eine konsequente Einhaltung der gebotenen Mindestabstände, die insbesondere durch den Einsatz von Ordnern und Deeskalationsteams sichergestellt werden soll. Mit Blick auf nach Durchführung der gestrigen Versammlung nunmehr vorliegende Erfahrungen musste sich der Antragsteller dazu veranlasst sehen, die praktische Eignung seines Konzepts zu bewerten und dieses erforderlichenfalls anzupassen. Dass dies geschehen ist, ist indes weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Im Übrigen ist das Konzept auf eine an einem einzelnen Tag stattfindende Versammlung zugeschnitten. Der Antragsteller hat nicht dargelegt, dass es auch für das nunmehr über einen Zeitraum von 14 Tagen geplante Camp realisierbar ist.

Katholisches Begegnungszentrum eröffnet

Löcknitz – „Begegnungszentren sind immer positiv. Denn Begegnung bedeutet Miteinander. Daher freue ich mich sehr, dass das Erzbistum Berlin das Begegnungszentrum ‚mia‘ in Löcknitz eröffnet hat. Gerade in einem Grenzgebiet sind Menschen auf das Miteinander angewiesen, um das gegenseitige Verständnis zu fördern, um voneinander zu profitieren. Denn nur wer über Grenzen hinaus denkt, erlebt die Grenze nicht als Randlage. Das ist der tiefe Sinn der Integration, der mit dem neuen katholischen Begegnungszentrum gelebt wird. Grenzen werden hier nicht nur geografisch, sondern auch im Glauben überwunden. Das Begegnungszentrum ist für alle geöffnet. Das Zusammenleben wird in die Mitte der Gesellschaft geholt. Das macht ‚mia‘ für die Region und für unser Land besonders wertvoll“, sagt Justizstaatssekretärin Gärtner in Löcknitz zur Eröffnung des katholischen Begegnungszentrums „mia – Miteinander in Aktion“. Die Ministerin ist auch zuständig für Kirchenangelegenheiten.

Das Begegnungszentrum „mia“ in Löcknitz versteht sich nach eigenen Angaben als offene Einrichtung für kirchliche und zivilgesellschaftliche Aktivitäten, unabhängig von Religion, Kultur, Geschlecht oder sozialem Stand. Es möchte dazu beitragen, das deutschpolnische Miteinander, Toleranz und Solidarität, u. a. mit Begegnung und Austausch zu stärken. Es gibt Angebote der katholischen Kirche wie Gottesdienste oder Sakramentenvorbereitung, Projekttage für Kitas und Schulen sowie Ausstellungen, Lesungen, Workshops und Themennachmittage.

Förderung für schloss bröllin e.V.

Uecker-Randow – Kulturministerin Bettina Martin hat am Freitag einen Fördermittelbescheid in Höhe von 225.000 Euro für das Projekt „Kulturland Uecker-Randow verbindet“ an den Verein schloss bröllin e.V. übergeben. Die Förderung findet im Rahmen des Programms „TRAFO – Modelle für Kultur im Wandel“ statt, das von der Kulturstiftung des Bundes aufgelegt worden ist. Im vergangenen Jahr hatte der Verein schloss bröllin den Zuschlag erhalten für die Förderung im Rahmen des bundesweiten TRAFO – Programms.

Er erhält damit 1,25 Mio. Euro für einen Zeitraum von 2020 bis 2024. Die Landesregierung beteiligt sich mit 225.000 Euro an diesem Projekt, das die kulturelle Vernetzung und die Entwicklung von Kunst und Kultur im ländlichen Raum in den Mittelpunkt stellt. Auch der Landkreis Vorpommern-Greifswald und die Ostdeutsche Sparkassenstiftung beteiligen sich.

„Kunst öffnet Türen und führt Menschen zusammen, die sonst im Alltag nur selten miteinander zu tun haben. Der Verein schloss bröllin e.V. macht schon viele Jahre hervorragende Kultur- und Vernetzungsarbeit für die Region. Schloss Bröllin bringt Kunst und Kultur in die Nachbarschaft und bindet sie in die Projekte mit ein. Gerade im ländlichen Raum kann Kultur eine wichtige verbindende Rolle einnehmen. Dass die Kooperationspartner vor Ort diese Kultur- und Vernetzungsarbeit für die Region weiter ausbauen können, dafür steht die Teilnahme an TRAFO und das untersetzen wir aus voller Überzeugung durch unsere Kulturförderung des Landes“, sagte Martin.

Der Verein schloss bröllin wurde im Jahr 1992 gegründet. Er bietet in der alten Gutsanlage nicht nur zahlreiche Proben- und Seminarräume an, sondern ist aktiv an Kunstproduktionen beteiligt, betreibt kulturelle Jugendarbeit und sorgt künftig für die regionale Vernetzung der Kulturszene im südlichen Vorpommern. In den vergangenen Jahren sind auf Schloss Bröllin mehr als 500 Tanz-, Theater- und Performanceprojekte entstanden.

„Schloss Bröllin ist schon heute einer der kulturellen Anker der Region“, sagte Martin. „Mit dieser Förderung wird der Verein seine wichtige Arbeit, den Zusammenhalt in der Region zu stärken, weiter ausbauen können.“

Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern

Drese: Kinderschutz stärken durch regionale Netzwerke und berufsübergreifende Zusammenarbeit

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese setzt sich für eine konsequente Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern ein. „Kinderschutz muss oberste Priorität haben. Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein“, betonte Drese im Landtag.

Als wichtigen Baustein für einen besseren Kinderschutz bezeichnet Drese den Abschlussbericht einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe an, der in dieser Woche an den Sozialausschuss des Landtags übersandt wurde. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte werden darin Empfehlungen für einen guten und aktiven Kinderschutz gegeben.

„Wesentlich ist eine bessere Vernetzung aller am Kinderschutz Beteiligten. Alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollten sich auch als Kinderschutzbeauftragte verstehen“, verdeutlichte Drese. „Dazu soll die Kooperation vor Ort berufsübergreifend ausgebaut werden, auch um Unsicherheiten bei der Informationsweitergabe zu überwinden“, so Drese. Hierzu solle ein datenschutzrechtlicher Leitfaden erarbeitet werden.

Notwendig ist nach Ansicht der Ministerin zudem das Lernen aus Fällen. So könne die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten. Darüber hinaus will Drese Kenntnisse im Kinderschutz breiter vermitteln. „Wir werden verstärkte Fortbildungen etwa in den Bereichen Prävention, Frühe Hilfen, Kinderrechte Netzwerkarbeit und zur Gesprächsführung mit Betroffenen anbieten“, so Drese.

Die Ministerin betonte im Landtag heute zugleich, dass in den letzten Jahren gerade auf Landesebene im Bereich des Kinderschutzes viel geschehen ist. „Wir haben den Kinderschutz in Kitas in unserem Kindertagesförderungsgesetz gesetzlich verankert, fördern Projekte zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern, haben gerade eine neue Qualifizierungsreihe für Familienhebammen gestartet, die finanzielle Förderung für Opferambulanzen mehr als verdoppelt, eine Kinderschutz-App für Fachkräfte entwickelt und eine Kontaktstelle Kinderschutz eingerichtet. Schließlich stellt die Landesregierung fünf Millionen Euro zusätzlich für die Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet bereit“, sagte Drese.

Kinder- und Jugendübernachtungsstätten

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag dafür geworben, die Angebote der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten im Land verstärkt zu nutzen. „Viele Einrichtungen haben in den letzten Wochen verantwortungsvoll und mit großem Engagement alles dafür getan, um auf Grundlage unserer Landesverordnung Ferienfreizeiten zu ermöglichen“, sagte Drese. Daran könne nun nach den positiven Erfahrungen auch in der Nachferienzeit angeknüpft werden.

Drese betonte, dass Jugendherbergen, Schullandheime und andere Einrichtungen für Kinder- und Jugendreisen trotz aller Bemühungen coronabedingt hohe Einnahmeverluste verzeichnen. „Wir haben deshalb zweierlei getan“, so Drese: „Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung frühzeitig wieder ermöglicht und finanzielle Hilfen bereitgestellt.“

Innerhalb des Sozialfonds wurde vom Sozialministerium ein Soforthilfeprogramm für die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten entwickelt, aus dem Hilfen des Landes gezahlt wurden. „Auch hier waren wir in Mecklenburg-Vorpommern eines der ersten Länder mit einem solchen Instrument“, sagte Drese. Insgesamt seien 54 Anträge mit einem Volumen von rund 2,4 Millionen Euro gestellt worden.

Darüber hinaus hat der Bund ein ganzes Maßnahmenpaket für gemeinnützige Organisationen im Bereich Familie, Jugend und Senioren entwickelt. Drese erwähnte hier vor allem die Überbrückungshilfen. Gemeinnützige Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime und andere Träger von Einrichtungen oder Vereine erhielten für Verluste, die auf die Pandemie zurückgehen, im Zeitraum von Juni bis August 2020 bis zu 80 Prozent der Ausfälle erstattet. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Hilfen vom Landesförderinstitut ausgezahlt.

Die Ministerin verwies zudem auf ein angekündigtes Sonderprogramm des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe. Noch einmal sollen bundesweit weitere 100 Millionen Euro im Jahr 2020 für coronabedingte Schäden zur Verfügung gestellt werden. Drese: „Erklärtes Ziel von Bund und Land ist es, den Fortbestand der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten zu sichern. Die Zuschüsse sollen zeitlich an die Überbrückungshilfen anschließen und voraussichtlich ab September beantragt werden können.“

Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese fordert von der Bundesregierung zielführende Aktivitäten, um den immer weiter steigenden Eigenanteil von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nachhaltig zu begrenzen. „Wir können nicht hinnehmen, dass immer mehr Menschen auf Grund einer eintretenden Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind“, sagte Drese in der heutigen Landtagsaussprache zur Finanzierung der Pflege.

Der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeleistungen ist in den vergangenen 20 Jahren bundesweit um 238 Prozent auf 659 Euro (2019, Quelle vdek) pro Monat gestiegen. In letzter Zeit haben sich vor allem in den ostdeutschen Bundesländern diese Kosten deutlich erhöht.

Die notwendige bessere Bezahlung der Pflegekräfte, die angestrebte bessere Personalausstattung und die Einführung einer schulgeldfreien Pflegeausbildung wird nach Angaben von Drese eine weitere Kostendynamik entfachen. Hinzu komme der fortschreitende demografische Wandel, der die Pflegekosten weiter erhöhen wird.

„Wir müssen deshalb dringend gegensteuern“, verdeutlichte die Ministerin. „Dabei muss der Grundsatz aufgehoben werden, das Verbesserungen in der Pflege unmittelbar und ausschließlich über die pflegebedürftigen Menschen selbst refinanziert werden“, so Drese.

Drese: „Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat unter meinem Vorsitz Ende 2019 einen einstimmig gefassten Beschlussvorschlag zur besseren Finanzierung der Pflege und zur Reform der Pflegeversicherung gemacht. Wir haben gleichzeitig unsere Erwartung formuliert, gemeinsam zügig ein bund-länderübergreifendes Gesamtkonzept zu erarbeiten.“

Als kurzfristige Maßnahme zur Kostenbegrenzung des Eigenanteils hält Drese einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung für sinnvoll. Auch die Entlastung der pflegebedürftigen Menschen bei den Kosten der Ausbildung sei denkbar.

Drese: „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu gehört für mich auch eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, um die Kostensteigerungen nicht weiter auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen abzuladen.“