Kinder- und Jugendübernachtungsstätten

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag dafür geworben, die Angebote der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten im Land verstärkt zu nutzen. „Viele Einrichtungen haben in den letzten Wochen verantwortungsvoll und mit großem Engagement alles dafür getan, um auf Grundlage unserer Landesverordnung Ferienfreizeiten zu ermöglichen“, sagte Drese. Daran könne nun nach den positiven Erfahrungen auch in der Nachferienzeit angeknüpft werden.

Drese betonte, dass Jugendherbergen, Schullandheime und andere Einrichtungen für Kinder- und Jugendreisen trotz aller Bemühungen coronabedingt hohe Einnahmeverluste verzeichnen. „Wir haben deshalb zweierlei getan“, so Drese: „Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung frühzeitig wieder ermöglicht und finanzielle Hilfen bereitgestellt.“

Innerhalb des Sozialfonds wurde vom Sozialministerium ein Soforthilfeprogramm für die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten entwickelt, aus dem Hilfen des Landes gezahlt wurden. „Auch hier waren wir in Mecklenburg-Vorpommern eines der ersten Länder mit einem solchen Instrument“, sagte Drese. Insgesamt seien 54 Anträge mit einem Volumen von rund 2,4 Millionen Euro gestellt worden.

Darüber hinaus hat der Bund ein ganzes Maßnahmenpaket für gemeinnützige Organisationen im Bereich Familie, Jugend und Senioren entwickelt. Drese erwähnte hier vor allem die Überbrückungshilfen. Gemeinnützige Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime und andere Träger von Einrichtungen oder Vereine erhielten für Verluste, die auf die Pandemie zurückgehen, im Zeitraum von Juni bis August 2020 bis zu 80 Prozent der Ausfälle erstattet. In Mecklenburg-Vorpommern werden die Hilfen vom Landesförderinstitut ausgezahlt.

Die Ministerin verwies zudem auf ein angekündigtes Sonderprogramm des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe. Noch einmal sollen bundesweit weitere 100 Millionen Euro im Jahr 2020 für coronabedingte Schäden zur Verfügung gestellt werden. Drese: „Erklärtes Ziel von Bund und Land ist es, den Fortbestand der Kinder- und Jugendübernachtungsstätten zu sichern. Die Zuschüsse sollen zeitlich an die Überbrückungshilfen anschließen und voraussichtlich ab September beantragt werden können.“

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