Eigenanteile in stationären Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese fordert von der Bundesregierung zielführende Aktivitäten, um den immer weiter steigenden Eigenanteil von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen nachhaltig zu begrenzen. „Wir können nicht hinnehmen, dass immer mehr Menschen auf Grund einer eintretenden Pflegebedürftigkeit auf Sozialhilfe angewiesen sind“, sagte Drese in der heutigen Landtagsaussprache zur Finanzierung der Pflege.

Der durchschnittliche Eigenanteil der Pflegeleistungen ist in den vergangenen 20 Jahren bundesweit um 238 Prozent auf 659 Euro (2019, Quelle vdek) pro Monat gestiegen. In letzter Zeit haben sich vor allem in den ostdeutschen Bundesländern diese Kosten deutlich erhöht.

Die notwendige bessere Bezahlung der Pflegekräfte, die angestrebte bessere Personalausstattung und die Einführung einer schulgeldfreien Pflegeausbildung wird nach Angaben von Drese eine weitere Kostendynamik entfachen. Hinzu komme der fortschreitende demografische Wandel, der die Pflegekosten weiter erhöhen wird.

„Wir müssen deshalb dringend gegensteuern“, verdeutlichte die Ministerin. „Dabei muss der Grundsatz aufgehoben werden, das Verbesserungen in der Pflege unmittelbar und ausschließlich über die pflegebedürftigen Menschen selbst refinanziert werden“, so Drese.

Drese: „Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat unter meinem Vorsitz Ende 2019 einen einstimmig gefassten Beschlussvorschlag zur besseren Finanzierung der Pflege und zur Reform der Pflegeversicherung gemacht. Wir haben gleichzeitig unsere Erwartung formuliert, gemeinsam zügig ein bund-länderübergreifendes Gesamtkonzept zu erarbeiten.“

Als kurzfristige Maßnahme zur Kostenbegrenzung des Eigenanteils hält Drese einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung für sinnvoll. Auch die Entlastung der pflegebedürftigen Menschen bei den Kosten der Ausbildung sei denkbar.

Drese: „Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dazu gehört für mich auch eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung, um die Kostensteigerungen nicht weiter auf dem Rücken der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen abzuladen.“

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