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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Förderung des Tierschutzes

Schwerin – Vor dem Landtag im Schweriner Schloss haben Mitglieder des Katzenschutzvereins Kühlungsborn und des Deutschen Tierschutzbundes demonstriert. Anlass war der auch in den Medien berichtete Fall einer Katzenzüchterin, die seit Jahren Veterinäre und Behörden beschäftigt. Der für den Tierschutz zuständige Landwirtschafts- und Umweltminister, Dr. Till Backhaus, stellte sich den Demonstrationsteilnehmern zur Diskussion. Am Ende erhielt der Minister Applaus für seine Ausführungen. Im Anschluss erklärte Backhaus:

„Ich habe mich bei den Demonstranten dafür bedankt, dass sie sich seit Jahren um das Wohl der Katzen im Haus der Züchterin gesorgt haben. Dabei sind sie vielleicht auch mal über das Ziel hinausgeschossen. Aber auch von Seiten der Behörden ist nicht alles richtig gelaufen. Auch wenn es regelmäßigen Kontakt des Kreisveterinäramtes mit der Dame gegeben hat – zum Besseren hat sich nichts verändert. Jetzt, nachdem die Züchterin eingewilligt hat, die Katzen abzugeben, hoffe ich, dass sich alles zum Guten wendet.

Ich möchte aber feststellen, dass dieser Fall nicht beispielhaft für die Situation des Tierschutzes im Land ist.

In der Regel werden aufgefundene oder den Haltern abgenommene Tiere vorbildlich versorgt. Dabei spielt auch das Ehrenamt immer wieder eine herausragende Rolle. Darum Unterstützt mein Haus seit vielen Jahren zum Beispiel die Tierheime des Landes mit inzwischen rund 4,4 Millionen Euro. Die Förderung stieg von 100.000 Euro im Jahr 2012 auf inzwischen 350.000 Euro pro Jahr. Hinzu kommen 30.000 Euro jährlich für die Katzenkastration. Sie ist ein wesentliches Mittel, um den Zuwachs von freilaufenden Katzen zu begrenzen. Allein mit den Mitteln aus den Jahren 2016 bis 2018, die wir dem Deutschen Tierschutzbund ausgereicht haben, konnten theoretisch 16.070 Geburten verhindert werden. Bei einer Beispielrechnung kann man davon ausgehen, dass wenn von diesen Geburten die Hälfte weibliche Katzen wären, so wären bei 2 Würfen mit durchschnittlich 5 Welpen weitere 80.350 Geburten von Katzen verhindert worden.

Einigkeit zwischen den Katzenschützern und mir besteht auch über die neue Verwaltungsvorschrift Fundtiere, die mein Haus gemeinsam mit dem Innenministerium auf den Weg gebracht hat. Mit der Vorschrift ist endlich klar geregelt, bei wem die Zuständigkeit für Fundtiere liegt und wie mit diesen Geschöpfen umzugehen ist. Nun muss sie auch konsequent umgesetzt werden.“

Soziale und gesundheitliche Beratung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesausführungsgesetzes AG SGB IX und anderer Gesetze vorgestellt. Mit den notwendigen Anpassungen bestätigt das Land seine Zuverlässigkeit gegenüber der kommunalen Ebene im Bereich der Sozial- und Eingliederungshilfe. Zudem soll das Inkrafttreten des zweiten Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes mit seinen Regelungen zur sozialen und gesundheitlichen Beratung um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden.

Die Landesregierung komme damit einer Bitte der kommunalen Ebene nach, so Drese: „Die Landkreise und kreisfreien Städte waren in den vergangenen Monaten durch die Corona-Pandemie in höchstem Maße gefordert und leisten eine sehr gute Arbeit. Dies geht nachvollziehbar zulasten der regulären Aufgabenwahrnehmung. Deshalb soll mehr Zeit für die Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung zur Verfügung stehen.“

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen sei es, dass zum 1. Januar 2022 überall im Land eine qualitativ gute, bedarfsgerechte und auskömmliche soziale und gesundheitliche Beratung in eigener Verantwortung und in eigener Gestaltungskompetenz der Landkreise und kreisfreien Städte angeboten wird.

Die Ministerin wies in ihrer Rede auf die hohe Bedeutung des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes hin. Mit dem Gesetz sorgt das Land für eine verlässliche und transparente Finanzierung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. „Für die Verteilung der Landesmittel gibt es einen klar und verbindlich definierten Mechanismus. Mit dieser Neuregelung schaffen wir zeitgemäß und transparente Regelungen zur Aufteilung der Landesmittel“, sagte Drese.

Das Gesetz sorge zudem für mehr Transparenz nicht nur in der Freien Wohlfahrtspflege, sondern in der sozialen Arbeit insgesamt. Eingeführt wurden dazu zu Beginn des Jahres eine Transparenzdatenbank und eine Zuwendungsdatenbank.

Drese: „Beide Datenbanken erlauben es ab diesem Jahr jedem und jeder Interessierten sich in verständlicher und leicht zugänglicher Form über die Ziele, Werte und Motive, über Unternehmensstrukturen und die Arbeitsweise der Träger sozialer Arbeit zu informieren.“ Gleichzeitig gäben die Datenbanken Auskunft über die Herkunft, den Einsatz und die Verwendung finanzieller Ressourcen durch die Spitzenverbände und die Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie durch sonstige Träger der sozialen Arbeit.

„Wir schaffen damit eine sehr weitgehende und bundesweit vorbildhafte Transparenz im Bereich der Sozialen Arbeit“, so Drese im Landtag.

Moderne Medienaufsicht

Schwerin – Der Landtag hat sich in seiner heutigen Sitzung mit der Modernisierung der Medienordnung in Deutschland befasst. „Eine moderne Medienaufsicht muss ins Internet. Angebote im Internet müssen genauso kontrolliert werden wie klassische Radio- und Fernsehsender. Mit dem Gesetz zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland unterliegen auch Angebote im Internet in Zukunft einer medienrechtlichen Regulierung“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Einbringung des Staatsvertrages.

Künftig müssen sich alle journalistisch-redaktionell gestalteten Internetangebote, die geschäftsmäßig Nachrichten veröffentlichen, an die journalistische Sorgfaltspflicht halten. Sichergestellt werden soll dies zunächst durch eine freiwillige Selbstkontrolle. Suchmaschinen oder soziale Netzwerke müssen verständlich darstellen, nach welchen Kriterien sie die Nachrichten auswählen und in welcher Reihenfolge sie sie präsentieren. Schwesig: „Wir wollen Meinungsfreiheit im Netz. Und wir wollen verhindern, dass große Konzerne ihre Macht ausnutzen, um auf einzelne Beiträge Einfluss zu nehmen oder kleinere Anbieter zu verdrängen.“

Außerdem wird mit dem Medienstaatsvertrag eine Richtlinie der Europäischen Union zu audiovisuellen Mediendiensten umgesetzt. Zu den Anforderungen dieser Richtlinie gehöre, dass der Jugendschutz gestärkt und an die bereits für Rundfunkanbieter geltenden Regeln angepasst wird. So würden Jugendliche besser vor Pornografie, Gewaltdarstellung und Schleichwerbung geschützt. Und die Medienanbieter werden verpflichtet, mehr barrierefreie Angebote zu schaffen.

„Mit dem Medienstaatsvertrag schaffen wir eine zeitgemäße Regulierung: um Meinungsvielfalt und Zugang zu seriösen Nachrichten im Netz zu sichern vor Fake News zu schützen und Missbrauch der Marktmacht großer Konzerne zu verhindern“, betonte die Regierungschefin.

Kinderschutz weiter verbessern

Schwerin – Für eine konsequente Weiterentwicklung des Kinderschutzes in Mecklenburg-Vorpommern spricht sich der Abschlussbericht einer interministeriellen Arbeitsgruppe aus. Sozialministerin Stefanie Drese hat heute den Bericht an den Sozialausschuss des Landtages übersandt, nachdem er gestern im Kabinett behandelt wurde. Ausgangspunkt zur Einsetzung der interministeriellen Arbeitsgruppe durch die Landesregierung waren die Kinderschutzfälle des letzten Jahres.

„Kinderschutz muss oberste Priorität haben. Kitas, Schulen, Gerichte, Krankenhäuser, Arztpraxen, Vereine, Ermittlungsbehörden und insbesondere Jugendämter müssen sich als Schutzorte verstehen und Anwälte für Kinder sein“, betonte Drese heute in Schwerin. Die gemeinsam mit Expertinnen und Experten sowie den Jugendämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erarbeiteten Empfehlungen seien wichtiger Bestandteil eines guten und aktiven Kinderschutzes. Sie sollten nach Ansicht Dreses mit allen Partnern auf den Ebenen von Bund, Land und Kommunen vorangebracht werden.

Wesentliche Handlungsfelder sieht die Ministerin in der besseren Vernetzung aller am Kinderschutz Beteiligten. „Wir wollen die Kooperation im Kinderschutz berufsübergreifend verbessern und Unsicherheiten bei der Informationsweitergabe überwinden.“ Notwendig sei zudem das Lernen aus Fällen. Drese: „Die Analyse von abgeschlossenen Kinderschutzfällen kann einen wesentlichen Beitrag für Verbesserungen im Kinderschutz leisten.“

Es gelte aber auch Kenntnisse im Kinderschutz breiter zu vermitteln und Unsicherheiten beim Datenschutz zu überwinden. „Alle, die mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt stehen, sollten ein Grundwissen im Bereich Kinderschutz, Kinderrechte, Frühe Hilfen und Netzwerkarbeit haben“, so Drese. Für Fortbildungen in der Kinder- und Jugendhilfe seien im aktuellen Doppelhaushalt 100.000 Euro mehr eingestellt. Besonderes Augenmerk soll dabei auf Informationen zur Gefährdungseinschätzung, präventive Maßnahmen und die Gesprächsführung mit Betroffenen gelegt werden.

Die Ministerin betonte zugleich, dass in den letzten Jahren gerade auf Landesebene im Bereich des Kinderschutzes viel geschehen ist. „Wir haben den Kinderschutz in Kitas in unserem Kindertagesförderungsgesetz gesetzlich verankert, fördern Projekte zur Unterstützung von Kindern psychisch kranker Eltern, haben gerade eine neue Qualifizierungsreihe für Familienhebammen gestartet, die finanzielle Förderung für Opferambulanzen mehr als verdoppelt, eine Kinderschutz-App für Fachkräfte entwickelt und eine Kontaktstelle Kinderschutz eingerichtet. Schließlich stellt die Landesregierung fünf Millionen Euro zusätzlich für die Strafverfolgung von sexuellem Missbrauch von Kindern im Internet bereit“, sagte Drese.

Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe hat die vereinbarte Verlängerung des Kurzarbeitergeldes begrüßt. „Vom Bund kommt ein wichtiges Zeichen zur richtigen Zeit auch für die heimische Wirtschaft. Viele Unternehmen haben mit den Folgen der Corona-Pandemie zu kämpfen. Mit der Verlängerung der Maßnahme gibt es etwas mehr Planungssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Jobs können abgesichert werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hatte sich am Dienstag-Abend in Berlin darauf geeinigt, die Möglichkeit der Kurzarbeit von 12 auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Das Kurzarbeitergeld soll maximal bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Geplant sei, das Kurzarbeitergeld demnach weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat zu erhöhen.

Darüber hinaus soll die Überbrückungshilfe des Bundes verlängert werden. Das Programm war bis Ende August befristet. Nun soll es bis Ende des Jahres laufen. „Es gibt mehr Zeit Anträge zu stellen, damit möglichst viele Unternehmen von der Unterstützung auch profitieren können“, erläuterte Glawe weiter. Das Bundesprogramm sieht vor, dass Unternehmen Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten beantragen können. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten. Hierzu gehören insbesondere Mieten und Pachten, Zinsaufwendungen für Kredite und Finanzierungskostenanteile von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen, Versicherungen, Kosten für Auszubildende und die Kosten für den Steuerberater im Zusammenhang mit der Antragstellung.

Wirtschaftsminister Glawe machte deutlich, dass auch das Land weiter unterstützen wird. „Mit der Soforthilfe, den Liquiditätshilfen, der Unterstützung des Landes für Ausbildungsbetriebe sowie dem Programm für Modernisierungsmaßnahmen im Beherbergungsgewerbe sind wichtige Maßnahmen zum Erhalt der heimischen Wirtschaft auf den Weg gebracht worden. Aktuell geht es darum, die Wirtschaft auch für den Winter bestmöglich krisenfest zu machen. Hier sind Bund und Land weiter gefordert. Die Sicherung von Arbeitsplätzen hat bei allen Maßnahmen oberste Priorität“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

M-V erlaubt Tagestourismus

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 04. September der Tagestourismus wieder erlaubt. „Die Öffnung ist ein notwendiger Schritt und ein wichtiges Signal, auf das die Branche und auch viele Gäste lange gewartet haben. Der Tagestourismus ist für die Tourismuswirtschaft im Land ein wichtiges Standbein. Als Wirtschaftsminister hätte ich daher von Anfang an gerne auf die Beschränkungen für den Tagestourismus verzichten wollen. Aber aus epidemiologischer Sicht ist es ein wirksames Instrument, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag. Schätzungen zufolge verlieren Unternehmen im Land aufgrund fehlender Tagestouristen ca. drei bis fünf Millionen Euro pro Tag an Umsatz.

Eine bestehende Verordnung soll von der Landesregierung am 01. September geändert und am 04. September in Kraft treten. „Die Einreisebeschränkungen für Tagestouristen sind ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung der Pandemie. Auch die Branchenvertreter von Gastronomie und Beherbergung haben diese bittere Pille geschluckt und die Beschränkungen mitgetragen. Wir alle, Politik und Wirtschaft, wollen die Gesundheit der Bevölkerung schützen und einen zweiten Lockdown verhindern. Das ist uns bislang gelungen“, so Glawe weiter.

Glawe machte abschließend deutlich, dass das allmähliche Hochfahren der Branche bislang gut funktioniert hat. „Wir sind aber noch längst nicht über den Berg. Traditionell geht die Zahl der Urlauber im Land nach dem Ferienende in vielen Bundesländern zurück. Wichtig wäre, dass viele Tagesgäste unser Land besuchen und darüber hinaus auch der Herbst attraktiv für Gäste bleibt, die Übernachtungen buchen. Die Mischung aus Tages- und Übernachtungsgästen macht den Erfolg der Branche zu einem großen Teil aus“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Ländermonitor von Bertelsmann

MV erhält überwiegend überdurchschnittliche Noten

Schwerin – „Die Qualität der Kindertagesförderung hat sich in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren weiter deutlich verbessert. Gemeinsam mit der kommunalen Ebene, den Trägern der Einrichtungen, den Kita-Fachkräften und den Eltern arbeiten wir auch zukünftig daran, dass diese positive Entwicklung sich im Interesse unserer Kinder fortsetzt.“ Sozialministerin Stefanie Drese sieht im heute präsentierten Ländermonitor „Frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann-Stiftung eine hilfreiche Bestandsaufnahme.

Die Studie ist aus Sicht von Drese aussagekräftiger und gerechter als in den vergangenen Jahren. So würden die Qualifikation der Fachkräfte in der Kindertagesförderung und die Gruppengrößen deutlich stärker berücksichtigt. „Die Kritik vor allem der ostdeutschen Länder an der Studie, die Qualität der Kindertagesförderung fast komplett am Personalschlüssel festzumachen, ist aufgegriffen worden“, so Drese. Im Ergebnis ergäben sich sehr viel differenziertere Erkenntnisse.

  1. In Mecklenburg-Vorpommern ist im Zeitraum von 2013 auf 2019 bei den Personalschlüsseln bundesweit der größte Qualitätssprung für die Kindergartenkinder gelungen (von 1 zu 14,9 auf 1 zu 12,9). Bertelsmann hebt diese Entwicklung als „enormen Ausbau“ positiv hervor. Drese: „Daran knüpfen wir an. Als eines der ersten Länder haben wir bereits seit drei Jahren eine praxisorientierte Ausbildung zu staatlich anerkannten Erzieher/innen für 0- bis 10-Jährige aufgelegt. Wir sind gerade dabei eine quantitative und qualitative Fachkräfteanalyse vorzunehmen. Darauf aufbauend will ich eine Kita-Fachkräfteoffensive starten.“
  2. Mecklenburg-Vorpommern gehört bundesweit zu den Spitzenreitern in der Qualifikation der Fachkräfte in der Kindertagesförderung. 87 % der pädagogisch Tätigen haben einen fachlich einschlägigen Fachschulabschluss etwa zur Erzieherin/ zum Erzieher (im Bundesdurchschnitt sind es nur 66 %). Weitere 4 % haben einen fachlich einschlägigen Hochschulabschluss. Über eine formal niedrigere – weil fachlich nicht einschlägige – Ausbildung verfügen in MV nur 2 % der pädagogisch Tätigen. In Westdeutschland sind dies 16 %.
  3. Neu in der Darstellung ist der Anteil der Gruppen mit nicht kindgerechten Gruppengrößen: in Mecklenburg-Vorpommern sind nur 19 Prozent der Kita-Gruppen zu groß. Das ist mit großem Abstand der niedrigste Wert. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 54 Prozent. Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal, denn kleine Gruppen bedeuten weniger Stress für die pädagogischen Fachkräfte und einen besseren Rahmen für die Förderung der Kinder.
  4. Die Betreuungsquote ist in Mecklenburg-Vorpommern am zweithöchsten und weiter gestiegen. Sie liegt bei den unter 3-Jährigen bei 57 Prozent, bei den ab 3-Jährigen bei 95 Prozent. Auch die Betreuungs- und Öffnungszeiten sind bundesweit herausragend: 91,7 % der Kitas in MV öffnen vor 7:00 Uhr, der Betreuungsumfang im Ganztag beträgt bis zu zehn Stunden täglich – kein Bundesland hat mehr.
  5. In MV verfügen nur 5 Prozent der Kitas nicht über eine vertraglich vereinbarte Leitungszeit. Das ist deutlich weniger als der Bundesdurchschnitt mit 10 Prozent und betrifft vor allem kleine Einrichtungen.
  6. Das Land stellt für die gezielte individuelle Entwicklungsförderung von Kindern im Kindergarten 5 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt. Mit diesem Geld können auch zusätzliche Fachkräfte, z. B. für die Sprachförderung, in Kitas beschäftigt werden. Diese zusätzlichen Mittel wurden von Bertelsmann nicht berücksichtigt.

„In Mecklenburg-Vorpommern findet Kindertagesförderung mit höchster Qualifikation der Fachkräfte, intensiver Förderung des einzelnen Kindes und zusätzlich durch multiprofessionelle Teams, wie z.B. Logopädinnen und Logopäden statt. Wir werden weiterhin in die Qualität der Kindertagesförderung investieren und arbeiten an der Gewinnung von zusätzlichem Fachpersonal“, sagt Ministerin Drese zur heute veröffentlichten Bertelsmann-Studie.

Hitze, Trockenheit, versiegelte Städte

BUND fordert gesundes Stadtklima für alle

Berlin – Es ist heiß. In den Städten sind die durch den Klimawandel auftretenden Hitzetage und sogenannten Tropennächte besonders stark spürbar und haben negative Auswirkungen auf Bewohnerinnen und Bewohner und die Natur in der Stadt. Ein Grund für die extreme Hitze ist der hohe Versiegelungsgrad in unseren Städten.

Durchgrünte Städte sind widerstandsfähiger gegen die Folgen der Erderhitzung. Aus Sicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) müssen die Kommunen angesichts der Klimakrise dringend umdenken und den Stadtumbau hin zu mehr Grün in der Stadt vorantreiben. Hierzu erklärt Afra Heil, BUND-Expertin für den Stadtnaturschutz: „Die Versiegelung unserer Städte hat ein bedenkliches Ausmaß angenommen, immer mehr Grünflächen verschwinden, Hitzetage werden unerträglich. Es fehlt Schatten, Verdunstungskälte und die Abkühlung der Luft. Unsere Städte und die Menschen, die in ihnen leben, stehen vor dem Hitzekoller.“

Laut Umweltbundesamt sind mit Stand dieses Jahres etwa 46 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland versiegelt und täglich werden etwa 56 Hektar Fläche für Siedlung und Verkehr neu verbraucht, also zusätzlich versiegelt. „Um den Hitzewellen langfristig zu begegnen, braucht es Maßnahmen, die Städte grüner und resilienter machen“, so Heil. „Das kann eine Kombination aus Wasserrückhalt durch stärkere Begrünung, Entsiegelung von zum Beispiel Schulhöfen und das Anlegen von Versickerungsmulden sein. Übergreifende Ansätze wie Schwammstadtkonzepte schaffen langfristige Klimawandelanpassungen und sorgen für ein gesundes Stadtklima für alle.“

Für den Wasserhaushalt in Städten gibt es durch die Versiegelung vorrangig zwei unmittelbare Auswirkungen: Einerseits kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen, zum anderen steigt das Risiko, dass es bei starken Regenereignissen zu örtlichen Überschwemmungen kommt, da die Kanalisation die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen kann. Heil weiter: „Wir begrüßen die Initiative von Bundesumweltministerin Schulze, im nächsten Jahr eine nationale Wasserstrategie vorzulegen. Der Umgang mit Regenwasser muss darin eine zentrale Rolle spielen. Wir brauchen in den Städten mehr natürlichen Speicherraum für Wasser, das wertvolle Regenwasser einfach in die Kanalisation abzuleiten ist nicht mehr zeitgemäß. Durch die Anreicherung des Grundwassers mit Regenwasser wird der natürliche Wasserhaushalt unterstützt und das anfallende Wasser kann von den Stadtbäumen genutzt werden.“

Auch fallen siedlungsnahe Erholungslandschaften, wie Grünanlagen, aber auch Kleingärten der Versiegelung zum Opfer. In der Folge müssen Stadtbewohnerinnen und Stadtbewohner für das Naturerleben immer weitere Strecken zurücklegen. „Urbane grüne und blaue Infrastruktur, wie Grünanlagen oder Gewässer sind nicht optional, sondern zwingend notwendig für den Menschen, besonders in Zeiten des Klimawandels“, sagt Heil. „Wir brauchen mehr grüne Freiräume in den Städten. Wasser, Natur, Plätze und Parks sind eine notwendige Infrastruktur in der Stadt der Zukunft, um ein lebenswertes Umfeld für die Menschen zu sichern. Besonders einkommensschwache Menschen leiden unter dem Verschwinden von Grünflächen in der Stadt, mit negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.“

Der BUND kritisiert weiter, dass mit der Versiegelung die Lebensraumfunktion und die Fruchtbarkeit des Bodens verloren gehen. Das hat wiederum negative Effekte auf die Bodenfauna und die Artenvielfalt im Allgemeinen. „Biodiversität ist für Menschen überlebenswichtig und trägt zu einer hohen Lebensqualität bei“, so die Naturschutzexpertin weiter. „Das Motto muss lauten: Grünfläche statt Parkplatz.“

Zudem weist der BUND darauf hin, dass Bodenversiegelungen nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen sind. Heil abschließend: „Der erste Ansatzpunkt ist daher, eine nachhaltige Siedlungsentwicklung zu betreiben, um eine Neuversiegelung zu vermeiden. Dabei muss das Konzept der ‚Doppelten Innenentwicklung‘ angewendet werden. Das heißt, Flächenreserven im Siedlungsbestand nicht nur baulich, sondern auch mit Blick auf urbanes Grün zu entwickeln.“ Dabei soll eine weitere Flächeninanspruchnahme verhindert werden und gleichzeitig die ökologischen Funktionen des urbanen Grüns geschützt und qualifiziert werden. Stadtnatur muss integrativer Bestandteil von Stadtplanung werden.

Täglich werden etwa 56 Hektar Fläche für Siedlung und Verkehr neu verbraucht und versiegelt. Das 30-Hektar Ziel der Bundesregierung, das mit der Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2018 beschlossen wurde, liegt somit in weiter Ferne.

Der BUND fordert Null-Versiegelung: Zusätzliche Versiegelungen müssen durch Rückbaumaßnahmen ausgeglichen werden.