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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Landespflegekongress auf Mai 2021 verschoben

Schwerin – Die im September geplante PflegeMesse und der darin integrierte Landespflegekongress werden auf den 18. bis 20. Mai 2021 verschoben. Darauf haben sich die „inRostock GmbH Messen, Kongresse & Events“ als Veranstalter und der Landespflegeausschuss unter Vorsitz des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung verständigt.

Zusammen mit dem parallel stattfindenden Landespflegekongress hat sich die PflegeMesse als Fach- und Kongressmesse für Reha, Therapie und Pflege seit 2011 zum führenden Pflegetreffpunkt in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Innovative Lösungen, fortschrittliche Produkte und Dienstleistungen sowie ein umfangreiches Begleitprogramm mit einer hohen Fachkompetenz locken alle zwei Jahre rund 3.500 Entscheider und Fachbesucher in die HanseMesse Rostock.

Aufgrund des durch die Coronapandemie bestehenden Verbotes für Großveranstaltungen ist die Durchführung der mittlerweile 6. PflegeMesse und damit auch des Landespflegekongresses im September dieses Jahres unrealistisch. „Um allen Akteuren Planungssicherheit zu geben, haben wir nun einen Ausweichtermin gefunden und festgelegt. Mein Dank dafür gilt der HanseMesse in Rostock als Veranstalter“, so Sozialministerin Stefanie Drese. „PflegeMesse und Landespflegekongress gehören eng zusammen und ergeben nur in Partnerschaft die optimalen Synergieeffekte.“

Vom 18. bis 20. Mai 2021 erleben Besucher neue Impulse und aktuelle Fachvorträge im Landesmessezentrum in Rostock. Der Landespflegekongress wird innerhalb der PflegeMesse am 19. und 20. Mai stattfinden.

Service-Hotlines Kita und Pflege

Schwerin – „In dieser Woche entscheidet die Landesregierung über viele Neuerungen der Corona-Maßnahmen. Deshalb wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern mit unseren Service-Hotlines weiterhin Unterstützung bei Fragen im Bereich Soziales und Kita anbieten“, informierte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Zu den Lockerungen zählen u.a. die Aufhebung des Besuchsverbotes in Pflege- und Behinderteneinrichtungen, die Rückkehr zum regulären Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb im Freizeit- und Breitensport und der vollständige Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen nach den Sommerferien in Krippe, Kindergarten und Hort.

Bereits seit dem 14. März steht das Ministerium Fragenden und Hilfesuchenden mit einer telefonischen Beratung zur Seite. „Schon vier Monate lang antworten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Fragen aus den Bereichen Soziales, Pflege und Kita. Auch jetzt in der Sommerferienzeit sind sie für die Bürgerinnen und Bürger da“, betonte Drese.

Hotlines des Sozialministeriums:

Die Kita-Hotline ist unter der 0385 588 19999
Fragen rund um Pflege und Soziales stellen Sie unter 0385 588 19995.

Der Service steht werktags von 9 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung.

Maskenpflicht im Einzelhandel

Glawe: Anfang eines intensiven Diskussionsprozesses

Schwerin – In vielen Bundesländern wird gegenwärtig die Einführung der Maskenpflicht diskutiert. „Es ist ein intensiver Diskussionsprozess angestoßen worden. Wir müssen auch weiter neue Vorschläge diskutieren können. Die Leute reagieren mit Umsicht in vielen Bereichen des Lebens. Hierzu zählt beispielsweise der Arztbesuch, der Aufenthalt im Urlaub oder auch der Einkauf. Deshalb gibt es die Überlegung, aus der Maskenpflicht eine Empfehlung zu machen. Wer die Maske im Handel tragen möchte, soll dies auch künftig weiter können. Entscheidend ist, dass das Infektionsgeschehen so gering wie möglich bleibt. Auch das Abstandsgebot soll bleiben. Wir stehen am Anfang eines Diskussionsprozesses. Wir werden bei allen Schritten behutsam vorgehen. Das haben wir auch in den vergangenen Wochen bei den Lockerungen so gehandhabt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Montag.

Unter der Leitung von Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph hat am Montag in Heringsdorf die Taskforce Einzelhandel ihre Arbeit aufgenommen. An der ersten Sitzung nahmen Vertreter vom Handelsverband Nord, der Industrie- und Handelskammern, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Gewerkschaft ver.di, des Tourismusverbandes M-V sowie des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes M-V. teil. Ziel ist es, einen Stufenplan sowohl inhaltlich als auch zeitlich zu entwickeln, der Lockerungen im Einzelhandel möglich macht.

Die Diskussion in der Taskforce war konstruktiv und zielführend. Schwerpunkte der heutigen Diskussion waren unter anderem Möglichkeiten von Differenzierungen zwischen Branchen, Differenzierungen bei Öffnungszeiten, der Gesundheitsschutz und die Entlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Durchsetzung der Abstandsregeln sowie die Möglichkeit in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens Maßnahmen nicht nur zu lockern, sondern gegebenenfalls auch zu verschärfen.

Die Taskforce wird in der kommenden Woche erneut zusammentreten und relevante Lösungsansätze in einem erweiterten Teilnehmerkreis unter anderem mit Virologen und Kommunalvertretern diskutieren.

Neben der Maskenpflicht wurde im Rahmen der Taskforce die weitere Belebung des Einzelhandels diskutiert. Hier soll eine Kampagne etabliert werden, die für den Einzelhandel vor Ort aufmerksam machen. Erste Schwerpunkte einer Kampagne des Einzelhandels wurden diskutiert und Verantwortlichkeiten festgelegt.

Die Taskforce Einzelhandel ist Ergebnis der Beratungen der Landesregierung im Rahmen des MV-Gipfels mit Vertretern der Wirtschaft, der Kommunen, der Gewerkschaften und der Sozialverbände des Landes in der vergangenen Woche.

Lösungsvorschläge der Taskforce Einzelhandel werden dem Kabinett zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

Öffentliche Belobigung für Retter

Schwerin – Innenminister Lorenz Caffier sprach heute für Ayoavi Mawuli Segbedji aus Rostock eine Öffentliche Belobigung aus.

„Es ist ein gutes Zeichen, dass es Menschen gibt, die helfen und nicht wegschauen. Mit dieser Auszeichnung soll auch der Mut gewürdigt werden, der im Einsatz für das Leben eines Mitmenschen bewiesen wurde,“ so Innenminister Lorenz Caffier.

Am frühen Morgen des 29.12.2019 rettete Herr Segbedji einem 61-jährigen Mann auf einem Lkw-Parkplatz im Rostocker Überseehafen das Leben. Der 44-Jährige ist auf diesem Parkplatz als Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma tätig. In jener Nacht hörte er Schreie und sah eine brennende Fahrerkabine. Der LKW-Fahrer sprang, am Körper bereits brennend, aus der Kabine heraus.

Geistesgegenwärtig und ohne zu zögern, leistete Herr Segbedji erste Hilfe, zog den Verletzten aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich und löschte dessen Kleidung. Der Fahrer erlitt schwerste Verbrennungen und musste in eine Spezialklinik gebracht werden. Herr Segbedji selbst blieb nicht unverletzt. Er trug an beiden Händen Brandverletzungen davon.

Innenminister Lorenz Caffier: „Mit seinem beherzten Einsatz konnte Herr Segbedji den Mann vor weiteren schweren Verletzungen schützen. Er hat sich dabei selbst in Gefahr begeben und dazu gehört viel Mut. Das verdient unseren größten Respekt und Herr Segbedji kann mit Recht stolz auf sich sein.“

Öffnungen für Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese plant in Abstimmung mit dem Expertengremium „Pflege und Soziales“ weitreichende Öffnungen der voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen sowie für besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung. Eine entsprechende Verordnung hat das Ministerium erarbeitet. Sie soll am 13. Juli in Kraft treten.

Änderungen und deutliche Lockerungen gelten auch für die 24 Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Tagesgruppen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation.

„Die anhaltend geringen Infektionszahlen in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen nun auch im Pflege- und Sozialbereich endlich weitgehende Lockerungen“, betont Drese. „Die bisherigen gravierenden Einschränkungen waren mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden. Ich freue mich deshalb sehr für die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen und ihre Familien, dass die Einrichtungen ab dem 13. Juli für mehrere Stunden am Tag öffnen“, so Drese. Auch in den Tagespflegen sowie Werk- und Tagesstätten für Menschen mit Behinderung kehre damit ein Stück Normalität zurück.

Die neue Corona-Verordnung im Bereich Pflege und Soziales sieht vor, dass der Besuch und das Betreten von Einrichtungen, Angeboten und Diensten in der Pflege und Eingliederungshilfe (Menschen mit Behinderung) grundsätzlich auch für Personen, für die die Einrichtung nicht der Wohn- oder Arbeitsort ist, erlaubt ist.

In den Altenpflegeeinrichtungen hat die Einrichtungsleitung Öffnungszeiten für Besuche in einem Umfang von mindestens vier Stunden am Tag, über die Woche angemessen verteilt auf die Vormittags-, Nachmittags- und Abendstunden, einzurichten. Dabei sollen sowohl die Gebäude als auch die Freiflächen der Einrichtung genutzt werden.

Drese: „Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat die Möglichkeit, regelmäßig Besuch zu empfangen.“

Voraussetzung ist, dass in der Einrichtung kein aktives Corona-Virus SARS-CoV-2-Infektionsgeschehen oder der Verdacht auf ein solches besteht und in der Region kein erhöhtes Infektionsgeschehen zu verzeichnen ist. Darüber hinaus muss jede Einrichtung ein einrichtungsspezifisches Schutzkonzept erstellen beziehungsweise anpassen und eine Tagesanwesenheitsliste führen. Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal wird täglich eine Symptomkontrolle durchgeführt und das Ergebnis dokumentiert. Bei Coronaverdacht erfolgt unverzüglich eine Testung durch direkten Erregernachweis (PCR).

Drese: „Mit unserer neuen Landesverordnung hält ein Paradigmenwechsel im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen Einzug. Aus Besuchsverboten mit Ausnahmen werden Öffnungen unter Auflagen.“

Kampf gegen Corona

Jochen Schulte: Maskenpflicht hat wesentlich zu niedrigen Infektionszahlen beigetragen und die derzeitigen Lockerungen erst ermöglicht

Schwerin – Zur aktuellen Diskussion um eine Aufhebung der Maskenpflicht stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte fest: „Bei allem Verständnis für die Probleme des Einzelhandels, ist jetzt nicht die Zeit über eine anstehende Abschaffung der Maskenpflicht zu spekulieren. Die geltenden Abstandsregelungen sowie die Pflicht eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen, haben wesentlich zu den geringen Infektionszahlen und damit gerade auch zu den zwischenzeitlich erfolgten Lockerungen beigetragen.

Es ist weder im Interesse der Menschen in unserem Land noch unserer Wirtschaft mitten in der touristischen Hochsaison leichtfertig die erzielten Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufs Spiel zu setzen und damit die Gefahr erneuter weitgehender Einschränkungen heraufzubeschwören. Allen sollte bewusst sein, dass das Corona-Virus nicht verschwunden ist. Wie schnell die Infektionszahlen wieder ansteigen können, zeigt sich aktuell in der Schweiz und Österreich, wo keine Maskenpflicht gilt.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt darauf, dass auch zukünftig die richtige Reihenfolge ist, erst zu prüfen, welche weiteren Lockerungen sinnvoll sind, und im Anschluss daran mögliche Ergebnisse zu verkünden.“

Zur aktuellen Diskussion um eine Aufhebung der Maskenpflicht stellt der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Jochen Schulte fest: „Bei allem Verständnis für die Probleme des Einzelhandels, ist jetzt nicht die Zeit über eine anstehende Abschaffung der Maskenpflicht zu spekulieren. Die geltenden Abstandsregelungen sowie die Pflicht eine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen, haben wesentlich zu den geringen Infektionszahlen und damit gerade auch zu den zwischenzeitlich erfolgten Lockerungen beigetragen.

Es ist weder im Interesse der Menschen in unserem Land noch unserer Wirtschaft mitten in der touristischen Hochsaison leichtfertig die erzielten Erfolge im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus aufs Spiel zu setzen und damit die Gefahr erneuter weitgehender Einschränkungen heraufzubeschwören. Allen sollte bewusst sein, dass das Corona-Virus nicht verschwunden ist. Wie schnell die Infektionszahlen wieder ansteigen können, zeigt sich aktuell in der Schweiz und Österreich, wo keine Maskenpflicht gilt.

Die SPD-Landtagsfraktion setzt darauf, dass es auch zukünftig die richtige Reihenfolge ist, erst zu prüfen, welche weiteren Lockerungen sinnvoll sind, und im Anschluss daran mögliche Ergebnisse zu verkünden.“

Endgeräteprogramm des Digitalpakts in MV

Geräte für den digitalen Unterricht können ab sofort gekauft werden

Schwerin – Für allgemein bildende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort digitale Endgeräte für ihre Schülerinnen und Schüler eingekauft werden. Mit den rund zehn Mio. Euro aus dem Digitalpakt des Bundes, der wegen der Corona-Krise zusätzliches Geld zur Verfügung stellt, um den digitalen Unterricht zu sichern, können die Schulträger jetzt Tablets und Laptops kaufen. Das Land erweitert diese Summe um eine Mio. Euro aus dem MV-Schutzfonds, so dass insgesamt elf Mio. Euro zur Verfügung stehen.

„Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig digitales Lernen ist. Deshalb ist es gut, dass der Bund im Rahmen des Digitalpaktes Schülerinnen und Schülern hilft, die sich kein eigenes Endgerät leisten können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. Die Schulträger, bei den öffentlichen Schulen also die Landkreise oder kreisfreien Städte – kaufen die Geräte und stellen sie den Kindern und Jugendlichen leihweise zur Verfügung.

„Digitale Bildung darf nicht vom Portemonnaie der Eltern abhängen“, so Martin. „Es ist wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – am digitalen Unterricht teilnehmen können. Mit den geförderten Geräten sind die Schülerinnen und Schüler im Land für das kommende Schuljahr gut aufgestellt.“

Gefördert werden Laptops, Notebooks und Tablets als schulgebundene Geräte, die dann von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ausgeliehen werden. Schülerinnen und Schüler selbst können keine Zuschüsse aus dem Programm erhalten.

Allen Schulträgern wurde ihr Budget mitgeteilt und der vorzeitige Vorhabenbeginn erlaubt, so dass die Schulträger die Geräte bereits ab sofort beschaffen können. Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung eines 500-Millionen-Euro-Sofortausstattungsprogramms geeinigt, um Leihgeräte für benachteiligte Schülerinnen und Schüler während des durch die Pandemie eingeschränkten Schulbetriebs zur Verfügung stellen zu können.

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen rund zehn Millionen Euro Bundesmittel und eine weitere Million aus dem MV-Schutzfonds als Kofinanzierung zur Verfügung. Damit übernimmt das Land den Eigenanteil für die Schulträger.

Kauf digitaler Endgeräte für Schüler*Innen

Kreistagsfraktion BVR/FW: Kauf digitaler Endgeräte aus Sofortausstattungsprogramm für bedürftige Schüler in Vorpommern-Rügen

Stralsund – Die Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler unterstützt grundsätzlich die Forderung der SPD-Kreistagsfraktion zum Kauf und zur Ausleihe digitaler Endgeräte an Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien in Vorpommern-Rügen. Jedoch weist die Fraktion in dem Zuge auf das Endgeräteprogramm des Bundes – Sofortausstattungsprogramm DigitalPakt Schule hin.

„Vor dem Hintergrund des Sofortausstattungsprogrammes des Bundes muss der Landkreis Vorpommern-Rügen jedoch nichts eigenes erfinden. Die zur Verfügung stehenden Gelder sollten zunächst für den Kauf von digitalen Endgeräten abgerufen werden. Diese schulgebundenen Geräte werden von den Schulen an Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Unterstützungsbedarf ausgeliehen“, verdeutlicht Fraktionsvorsitzender Mathias Löttge. Für Mecklenburg-Vorpommern stehen rund zehn Millionen Euro aus Bundesmitteln und eine weitere Million aus dem MV-Schutzfonds als Kofinanzierung zur Verfügung.

Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung eines 500 Millionen Euro Sofortausstattungsprogrammes zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten verständigt. Grundlage für die Umsetzung bildet eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Gefördert werden schulgebundene Geräte, die dann von den Schulen an bedürftige Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Mobile Endgeräte waren zunächst vom DigitalPakt Schule ausgenommen gewesen. Während des corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes mit dem Fokus auf häusliches Lernen hatte sich gezeigt, dass etliche Schülerinnen und Schüler keinen Zugriff auf adäquate Geräte hatten. Zuwendungsempfänger sind alle Schulträger im Land.

„Sollte es einen darüber hinausgehenden Unterstützungsbedarf bei Schülerinnen und Schüler in Vorpommern-Rügen geben, wird sich unsere Fraktion im Kreistag für ein kreiseigenes Förderprogramm in Vorpommern-Rügen stark machen, um die Gelder für den Kauf von digitalen Endgeräten weiter aufzustocken“, betont Mathias Löttge.