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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Einreise aus Risikogebieten

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Mittwoch auf die bestehende Regelung der Einreise aus innerdeutschen Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam gemacht.

„Die Ferienzeit hat gerade begonnen. Wir freuen uns auf unsere Urlauber. Wir haben die Kapazitäten in den touristischen Einrichtungen auf 100 Prozent hochgefahren. Entscheidend ist, dass wir uns alle an bestehende Regelungen halten. Der Schutz der Gesundheit steht auch im Urlaub für Einheimische und Gäste an erster Stelle. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb gibt es einige Regeln wie Hygienestandards, Abstandsregeln und auch Hinweise für einen gelungenen Urlaubsaufenthalt bei der Einreise. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Reiseantritt über die geltenden Aufenthaltsbedingungen in den touristischen Regionen zu informieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Die Rechtslage ergibt sich aus der Corona-Landesverordnung MV (Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern – Corona-LVO MV): In der Verordnung ist grundsätzlich geregelt, dass Personen, die ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland haben, nach M-V einreisen dürfen, wenn sie eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung in M-V nachweisen können.

Eine Einreise ist für Personen nicht gestattet, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt einreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem oder in der in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Institutes pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Personen aus solchen Risikogebieten dürfen dann einreisen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis (Corona-Test) verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Dieses Zeugnis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen. „Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein“, so Glawe weiter.

Sofern eine Person aus einem Risikogebiet ohne das o.g. ärztliche Zeugnis nach M-V eingereist ist, muss diese Person das Land M-V verlassen. Eine Absonderung in der Beherbergungsstätte und eine nachträgliche Testung sind explizit nicht gestattet.

Die Verordnung sagt weiter, dass es der Beherbergungsstätte untersagt ist, Gäste zu beherbergen, denen nach die Einreise oder ein Aufenthalt in M-V verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Weiter gilt: „Wenn eine Person sich bereits am Urlaubsort befindet und die Einreise aus einem Gebiet erfolgte, das nach der Einreise als Risikogebiet ausgewiesen wurde, erfolgte die Einreise rechtmäßig und die Person darf sich weiterhin ohne Einschränkungen in M-V aufhalten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Eine nachträgliche Testung ist nicht erforderlich.

Hortangebot in den Sommerferien

Schwerin – „Das Land stellt bis zu vier Millionen Euro zusätzlich für die bedarfsgerechte Erweiterung des Hortangebotes während der Sommerferien zu Verfügung.“ Darauf wies Sozialministerin Stefanie Drese bei ihrem heutigen Besuch des Ferienhorts der Astrid-Lindgren-Schule in Schwerin hin.

„Gerade im Hort gibt es in den Sommerferien einen erhöhten Bedarf an Betreuung und Förderung der Kinder“, sagte Drese. Dieser werde aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 höher als üblich ausfallen. Drese: „Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen.“

Mit den Landesmitteln werden die Kosten der Hortträger für den personellen Mehrbedarf gedeckt. „Wir haben damit einen Anreiz für ein möglichst umfassendes Hortangebot während der Sommerferien geschaffen“, betonte Drese.

Das elternbeitragsfreie Regelangebot in den Schulhorten beträgt nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag.

Einige Horte ermöglichen voll berufstätigen Eltern auf Antrag und bei vorhandenen Kapazitäten darüber hinaus eine erweiterte Ferienhortbetreuung. Diese beträgt höchstens zehn Stunden täglich. Nach dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) können Eltern den Mehrbedarf in den Ferien bei den Horten „dazukaufen“.

„Um die Eltern von diesen zusätzlichen Kosten zu entlasten, übernimmt das Land den zusätzlichen Aufwand der Horte für die Zeit vom 22. Juni bis 31. Juli“, so Drese.

Die Träger der Horte beantragen den Mehrbedarf der Eltern während der Sommerferien 2020, den die Einrichtungen erfüllen können, gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städten bis zum 10. August 2020. Diese beantragen wiederum die Zuwendung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales bis zum 31. Oktober 2020.

Zuwendungsfähig sind die Mehrbedarfe, die über die Regelförderung von bis zu sechs Stunden bei einem Ganztagsplatz und drei Stunden bei einem Teilzeitplatz hinausgehen. Die Eltern werden nicht für die Mehrkosten des Sommerferienhortes von den Horten in Anspruch genommen.

Führungspositionen in der Landesverwaltung

Schwerin – „In den letzten Jahren ist es gelungen, den Anteil von Frauen in den obersten Landesbehörden wesentlich zu erhöhen. Rund 35 Prozent des Personals in der B-Besoldung ist im Jahr 2019 weiblich gewesen. 2012 waren es nur knapp 20 Prozent“, informierte Sozialministerin Stefanie Drese heute (am 23. Juni) in Schwerin. Drese legte dem Landeskabinett den Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen vor.

Die Ministerin führte aus, dass die getroffenen Zielvereinbarungen Wirkung zeigen würden: „Ich freue mich sehr, dass immer mehr Frauen in der Landesverwaltung in Führungspositionen agieren. Die aktuelle Entwicklung beweist einmal mehr, dass schriftliche Vereinbarungen und die richtigen begleitenden Maßnahmen sich positiv auf die Führungsfrage auswirken.“

Der Zwischenbericht bezieht sich auf die Zahlen zum Stichtag 1. Oktober 2019. Zu diesem Zeitpunkt gab es in der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vier Staatssekretärinnen und 12 Abteilungsleiterinnen. „Kürzlich wurden sogar zwei weitere Abteilungsleiterinnen berufen, sodass wir mit 14 Frauen als Abteilungsleiterinnen bei 36 Prozent liegen“, sagte Drese.

Im Bereich A 15/ A16 und entsprechend gleichwertiger Entgeltgruppen betrug der Frauenanteil in den obersten Landesbehörden rund 42 Prozent.

Gemäß Koalitionsvertrag sei es weiter das Ziel der Landesregierung, in allen Bereichen den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Dies gelte gerade für die Landesverwaltung, erklärte Drese. Deshalb sieht die Ministerin weiteren Handlungsbedarf.

Drese: „Um mehr Frauen in Führungspositionen zu etablieren und zu halten, ist eine nachhaltige Begleitung hinsichtlich ihrer Karriereentwicklung notwendig. Unser Mentoring-Programm zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen in der Landesverwaltung ist dabei ein zentrales Instrument.“

Der bereits sechste Durchgang der Fortbildungsreihe wird derzeit an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege durchgeführt. Seit 2016 werden die Teilnehmerinnen des Programms durch erfahrene Mentorinnen oder Mentoren aus der Landesverwaltung begleitet.

70 Corona-Verfahren wegen Betrugsverdachts

Schwerin – Die Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern ermitteln in 70 Corona-Verfahren wegen Betrugsverdachts. Es geht um einen möglichen Gesamtschaden von rund zwei Millionen Euro. „Betrug in Krisenzeiten ist Ausnutzen von Angst“, so Justizministerin Katy Hoffmeister.

„Die Corona-Pandemie ist noch nicht ausgestanden. Daher ist auch noch immer äußerste Vorsicht geboten, denn diese Ausnahmesituation wird von so manchen Kriminellen dreist ausgenutzt. Die Staatsanwaltschaften in Rostock, Stralsund, Schwerin und Neubrandenburg ermitteln derzeit insgesamt 70 Verdachtsfälle, denen möglicher Betrug zugrunde liegt. Immer wieder fällt es auf, dass in Krisen verstärkt Menschen betrogen werden. Die Kriminellen nutzen dabei die Angst jedes einzelnen aus. Daher ist es auch wichtig, solche Betrugsverdachtsfälle stets zur Anzeige zu bringen“, rät Justizministerin Hoffmeister.

Generalstaatsanwältin Christine Busse: „Bei den derzeit 70 Ermittlungsverfahren mit einschlägigen Bezügen, die von den Staatsanwaltschaften landesweit bearbeitet werden, geht es um eine mögliche Gesamtsumme von über zwei Millionen Euro. Dabei ist für 69 dieser Verfahren insgesamt mit einem möglichen Schaden in Höhe von 570.000 Euro zu rechnen. Ein weiteres Verfahren beruht auf dem Verdacht, dass etwa 60 Einzelanträge offenbar mit ähnlichen Angaben gestellt worden sind, wobei die beantragte Beihilfe in Höhe von insgesamt etwa 1,5 Millionen Euro nicht ausgezahlt worden ist.“

Abstrichzentren in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Das Coronavirus hat Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen Monaten vor zahlreiche Herausforderungen gestellt. „Das erforderte außerordentliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung. Deshalb sind an vielen Orten Abstrich- oder Testzentren im Land entstanden, um das Infektionsgeschehen bestmöglich einzudämmen und die Gesundheitsversorgung im Land sicherzustellen. Wir haben bundesweit die niedrigsten Infektionszahlen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag in Schwerin.

Zum 30. Juni werden Abstrichzentren im Land geschlossen. „Das ist auch ein Schritt hin zu mehr Normalität im Gesundheitssektor. Die Nachfrage nach Tests ist deutlich gesunken. Mit den bisher getroffenen und umgesetzten Maßnahmen ist es gelungen, die Fallzahlen von COVID-19-Infektionen im bundesweiten Vergleich auf niedrigem Niveau zu halten. Bislang konnte auch durch die Zentren eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden. Dennoch wird auch künftig weiter getestet werden müssen“, so Glawe weiter. Insgesamt waren seit März bis zu 16 Abstrichzentren in Mecklenburg-Vorpommern verteilt. Zehn mobile Testteams haben Abstriche vorgenommen. Insgesamt 98.790 Corona-Tests sind in den vergangenen Monaten durchgeführt worden. Aktuell sind landesweit 792 Infektionsfälle gezählt worden. 20 Menschen sind im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung in Mecklenburg-Vorpommern verstorben.

Momentan laufen die Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung, den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald und weiteren Einrichtungen zur künftigen Gestaltung der Durchführung von Abstrichen. „Die Pandemie ist noch längst nicht vorbei. Auch künftig müssen wir auf ausbrechende Infektionsgeschehen schnell reagieren können. Unterstützung gibt es von den niedergelassenen Ärzten. Eine Option ist, dass wir mobile Teams nach Bedarf und in den Regionen weiter einsetzen“, betonte Gesundheitsminister Glawe.

Minister Glawe dankte allen Akteuren für die erfolgreiche Umsetzung der Abstrichtests in den Zentren. „Das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Kommunen, Gesundheitsämter, Labore, Krankenhäuser und Universitäten im Land haben erfolgreich innerhalb kürzester Zeit Zentren aufgebaut und unterhalten. Das verdient großen Respekt – viele, insbesondere auch das Personal in den Abstrichzentren, haben über das normale Maß hinaus gearbeitet, um schnell Testungen bei den Menschen zu ermöglichen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Bilanz der Stiftungsarbeit

Schwesig: Jan Holze hat Ehrenamtsstiftung hervorragend aufgebaut

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und der Geschäftsführer der Ehrenamtsstiftung MV Jan Holze haben heute in der Staatskanzlei eine Bilanz der Stiftungsarbeit gezogen, die vor 5 Jahren, im Juni 2015, auf Initiative des damaligen Ministerpräsidenten Erwin Sellering gegründet wurde. Zugleich verabschiedete Schwesig den langjährigen Geschäftsführer. Jan Holze übernimmt ab Anfang Juli die Position des Vorstands bei der neuen Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die ihren Sitz in Neustrelitz nehmen wird.

„Es war eine sehr gute Entscheidung, diese Stiftung ins Leben zu rufen. Von Beginn an hat sie die Ehrenamtlichen im gesamten Land auf vielfältige Weise unterstützt. In den letzten 5 Jahren sind 2.766 ehrenamtliche Vorhaben mit insgesamt 2,7 Millionen Euro gefördert worden. Einige dieser Projekte habe ich selbst besucht. Zugleich hat die Stiftung zahlreiche Tagungen und Fortbildungen organisiert und den Aktiven wertvolle Hilfestellungen geboten. Zuletzt hat die Stiftung gemeinsam mit uns in kürzester Zeit ein Hilfsprogramm für von der Corona-Krise betroffene Vereine entwickelt“, bilanzierte die Ministerpräsidentin.

„Dass die Stiftung von den Ehrenamtlichen im Land sehr gut angenommen wird und heute hoch angesehen ist, verdanken wir ganz entscheidend der Aufbauarbeit von Jan Holze. Zusammen mit dem Vorstand der Stiftung – das sind Hannelore Kohl, Rainer Prachtl und Heike Zumbrink – und den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat er die Stiftung mit großartigem Engagement und seiner sehr guten Vernetzung zu einem Vorbild für andere Stiftungen dieser Art gemacht. So ist es ganz sicher auch der sehr guten Arbeit unserer Ehrenamtsstiftung zu verdanken, dass sich die Bundesregierung und der Bundestag für Neustrelitz als Sitz der Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement des Bundes entschieden haben“, lobte Schwesig. „Darüber freuen wir uns sehr, auch wenn wir damit einen hervorragenden Geschäftsführer unserer Ehrenamtsstiftung verlieren. Vielen Dank an Jan Holze für seine großartige Aufbauarbeit.“

„Mein Ziel war immer, mit der Stiftung Engagement möglich zu machen; dabei kommt es mal auf Know-How, ein anderes Mal auf die richtige Idee, einen Kontakt, oder auch finanzielle Unterstützung an – das alles leistet die Ehrenamtsstiftung, einfach und unbürokratisch“, resümierte Jan Holze.

„Der Erfolg der Ehrenamtsstiftung beruht auf einer Teamleistung; vor allem auf den vielen engagierten Menschen, die für sie tätig waren und sind. Ich danke den haupt- und ehrenamtlich Tätigen innerhalb der Stiftung für Ihr herausragendes Engagement; dem Landtag für seine fortwährende Unterstützung und schließlich der Landesregierung im Allgemeinen sowie der Ministerpräsidentin im Besonderen für die stets partnerschaftliche und konstruktive Zusammenarbeit. Es ist nicht selbstverständlich, dass das Ehrenamt einen solch hohen Stellenwert in der Landespolitik genießt.“

Gute Noten für die Finanzämter in M-V

Schwerin – Bundesweit konnten Bürgerinnen und Bürger von März 2019 bis Ende Februar 2020 über eine online durchgeführte Befragung die Arbeit ihres Wohnsitzfinanzamtes bewerten.

Die Bürgerbefragung zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes insgesamt mit der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern sehr zufrieden sind. Mehr als Zwei Drittel aller Teilnehmenden vergaben insgesamt die Schulnote Zwei und besser. Die Beschäftigten der Finanzämter werden von den Teilnehmenden weit überwiegend als höflich, hilfsbereit, gewissenhaft und fachlich kompetent erlebt.

Auch mit den Öffnungszeiten der Finanzämter im Land und der persönlichen Erreichbarkeit vor Ort zeigten sich die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger ganz überwiegend zufrieden.

Verbesserungsbedarf sehen die Befragten bei der Verständlichkeit der in den Schreiben und Bescheiden der Finanzämter verwendeten „Steuersprache“.

Finanzminister Reinhard Meyer freut sich über das positive Feedback für die Beschäftigten in den Finanzämtern: „Die Bürgerbefragung bestätigt die bürger- und serviceorientierte Arbeitsweise unserer Steuerverwaltung. Das Ergebnis würdigt die engagierte und qualifizierte Arbeit in den Finanzämtern. Gerade in der aktuellen Corona-Lage bewältigen die Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeitsaufgaben mit viel Fleiß und Engagement. Die Ergebnisse der Umfrage werden auch zum Anlass genommen, die Arbeit der Finanzämter immer weiter zu verbessern.“

Badesaison ist offiziell eröffnet

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe hat heute in Schwerin gemeinsam mit dem Ersten Direktor des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Dr. Heiko Will die Badewasserkarte 2020 für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

„Bundesweit starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. In Mecklenburg-Vorpommern geht es ab Montag los, es folgen Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils wenige Tage später sowie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni. Da passt es gut, dass wir heute die Badewasserkarte vorstellen. Neben den hervorragenden touristischen Einrichtungen und Angeboten in Mecklenburg-Vorpommern spielt die Wasserqualität der Ostsee, der Binnengewässer und Flüsse eine entscheidende Rolle für Gäste und Einheimische. Die sehr gute Nachricht in diesem Jahr lautet: Das Badewasser ist bei uns in Mecklenburg-Vorpommern von hervorragender Qualität. Auf alle Wasserratten wartet ein ungetrübter Badespaß im Land. Das zeigen die Untersuchungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

„491 der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern sind als gut und sehr gut eingestuft. Das sind 98 Prozent aller untersuchten Stellen. Damit setzt sich der Trend aus den vergangenen Jahren fort. Das hohe Niveau wollen wir auch weiterhin halten“, sagte Glawe.

Von den 502 nach Badegewässerlandesverordnung überwachten Badegewässern waren im Jahr 2019 insgesamt 93 Prozent von ausgezeichneter Qualität; fünf Prozent erhielten eine gute Einstufung. Mit „ausreichend“ wurden neun Badegewässer (Barther Bodden in Barth – Glöwitzer Bucht, Greifswalder Bodden – Neuendorfer Badestrand, Inselsee Güstrow – Kurhaus, Kleiner See Neu Heinde, Kummerower See in Salem, Kummerower See in Sommersdorf, Massower See in Massow, Stadtsee Woldegk und Strelasund in Tremt) bewertet; zwei sind mangelhaft (Göldenitzer Teich, Schlosssee Penkun).

Die Bewertungen basieren auf einem statistischen Mittelwert der Wasserproben aus den jeweils vergangenen vier Jahren. In der vergangenen Saison wurden etwa 2.700 Badegewässerproben analysiert.

„Für unsere Beschäftigten in den Laboren läuft die Saison bereits auf Hochtouren“, sagt Dr. Heiko Will. Für alle Badegewässer hat das LAGuS die ersten Proben 2020 analysiert. „Es gab durchweg gute Werte“, bestätigt der Erste Direktor des LAGuS.

Das Umweltbundesamt (UBA) hat auf der Grundlage von Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Stellungnahme zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Badegewässer erarbeitet. „Hygiene, Abstand und Masken sind elementare Bestandteile unseres Alltages. Auch wenn es schwerfällt. Sie gehören auch im Urlaub zur neuen Normalität. Wer auf sich achtet, schützt auch andere“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die Badewasserproben werden üblicherweise in der Zeit vom 01. Mai bis zum 10. September jeden Jahres alle vier Wochen durch die zuständigen Gesundheitsämter bei einer Mindestwassertiefe von einem Meter 30 Zentimeter unter der Wasseroberfläche entnommen. Aufgrund der Corona-Pandemie sind die Badewasserproben in diesem Jahr ab dem 01. Juni entnommen worden.

Das Wasser wird dann auf gesundheitliche Parameter wie Escherichia coli und Intestinale Enterokokken untersucht. Wird bei einer Probe der Höchstwert nach Badegewässerlandesverordnung überschritten, wird umgehend eine Nachprobe entnommen und geprüft, ob ein Badeverbot ausgesprochen werden muss. Außerdem werden Sichttiefe und pH-Wert des Wassers geprüft.

Bei Wassertemperaturen ab 20 Grad werden zusätzlich an sieben ausgewählten Badestellen an der Ostsee Untersuchungen auf Vibrionen durchgeführt. Vibrionen sind natürlicher Bestandteil salzhaltiger Gewässer beispielsweise in der Ostsee. Vibrionen können beim Baden in Hautverletzungen eindringen und bei Badenden mit Vorerkrankungen schwere Wundinfektionen hervorrufen.