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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Regulärer Schulbetrieb nach den Sommerferien

Schwerin – Nach den Sommerferien wird es in den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern einen verlässlichen, täglichen Regelunterricht für alle Schülerinnen und Schüler geben. Darüber hat heute Bildungsministerin Bettina Martin informiert. Das Konzept zur Öffnung der Schulen im neuen Schuljahr beinhaltet selbstverständlich auch ein Hygienekonzept zum Gesundheitsschutz, denn die Pandemie wird auch im August voraussichtlich noch nicht überwunden sein.

„Angesichts der erfolgreichen Entwicklung des Infektionsgeschehens und der sehr niedrigen Zahlen von Corona-Fällen in Mecklenburg-Vorpommern ist es vertretbar und aus meiner Sicht auch absolut notwendig, dass wir den Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Bildung und Teilhabe wieder weitestgehend ermöglichen. Das bereiten wir nun in enger Abstimmung mit den Gesundheitsexpertinnen und -experten und allen Schulpartnern geordnet vor“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. In diesem Kontext werde auch ein Konzept für Modelltestungen vorbereitet, das die Schulöffnungen begleiten solle. Das Konzept für den geplanten täglichen Regelunterricht unter Pandemiebedingungen wird feste Klassen, feste Lehrkräfte und feste Räume umfassen.

Die Möglichkeiten für das digitale Lernen werden weiter ausgebaut, um sie zukünftig ergänzend zum täglichen Präsenzunterricht einsetzen zu können. „Auch über die Corona-Krisenzeit hinweg müssen wir die Schulen besser ausstatten mit Know-How und Technik für das Digitale Lernen. Diesen Modernisierungsschub für die Schulen müssen wir in die Zeit nach Corona mitnehmen“, so die Ministerin.

Für die Ferien kündigte Martin ein Ferien-Lernprogramm an. „Es wird ein kostenfreies Ferien-Lernprogramm geben, das für die Schülerinnen und Schüler zusätzliche Förderung auf freiwilliger Basis ermöglicht, die sich besser auf das kommende Schuljahr vorbereiten und mögliche Lücken schließen möchten“, sagte die Ministerin. Dafür werden bei externen Bildungsträgern Möglichkeiten für Nachhilfeunterricht in kleinen Gruppen eröffnet. Die Kosten für diese zusätzlichen Nachhilfestunden werden vom Land getragen. Dafür sind 1. Mio. Euro eingeplant. Die Teilnahme der Kinder ist freiwillig. Für zusätzliche Lehrtätigkeit im Rahmen des Ferien-Lernprogramms können sich auch Referendarinnen und Referendare oder Lehramtsstudierende bewerben. Mit den Hochschulen des Landes laufen Gespräche darüber, dass Studierende sich diesen Nachhilfeunterricht als Praktikum anerkennen lassen können. Auch soll der Verdienst dadurch nicht auf das BAföG angerechnet werden.

Einschulungsfeiern werden zum Start des neuen Schuljahres stattfinden können. „Die Einschulung ist ein ganz besonderer Tag im Leben jedes Kindes und für die ganze Familie. Deshalb ist es wichtig, dass dieser Tag auch anständig gefeiert wird“, sagte Bildungsministerin Martin. Die Schulen können die Einschulungsfeiern organisieren, wenn sie dafür ein Hygienekonzept vorlegen.

„Ich weiß, dass die Situation der vergangenen Wochen an den Schulen für alle Beteiligten eine Riesenherausforderung war. Für die Schulen, für die Eltern und natürlich vor allem für die Schülerinnen und Schüler im Land. Ich danke deshalb allen für ihr Verständnis und ihren enormen Einsatz“, so Martin. Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Schulschließungen einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hätten, dass Mecklenburg-Vorpommern bislang die Ausbreitung von Covid-19 so erfolgreich eindämmen konnte.

Hallenbäder können wieder öffnen

Schwerin – Ab dem 8. Juni können Schwimm- und Spaßbäder zu Zwecken des Schul- und Vereinssports sowie zur Durchführung von Schwimmkursen wieder öffnen. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.

„Ich freue mich, dass das Kabinett dem Vorschlag meines Ministeriums gefolgt ist und die Corona-Übergangs-Verordnung entsprechend ergänzt hat. Wir halten die Öffnung der Hallenbäder aus sportfachlicher Sicht für sinnvoll und geboten“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Drese: „Vor allem für Kinder ist es wichtig, wetterunabhängig Schwimmen zu lernen und zu üben. Deshalb freue ich mich, dass die Hallenbäder ab Montag dafür wieder offenstehen. Auch die Schwimmvereine und unsere Rettungsschwimmerinnen und -schwimmer können dann loslegen und ihre vollen Trainingsprogramme absolvieren.“

Die schrittweise Öffnung erfolgt unter strengen Auflagen. So sind die gesteigerten hygienischen Anforderungen, insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen zu beachten. Der Hallenbadbetreiber muss ein an die aktuellen epidemiologischen Verhältnisse angepasstes Sicherheits- und Hygienekonzept vorhalten. Dieses Konzept ist auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden vorzulegen.

„Wir gehen damit im Sportbereich den nächsten Schritt in Richtung neuer Normalität, da wir weiterhin niedrige Infektionszahlen trotz gelockerter Beschränkungen haben“, so Drese. Allerdings könne die Öffnung der Schwimm- und Spaßbäder wegen der besonderen Situation in den Einrichtungen nur unter strengen Auflagen und Hygienevorschriften erlaubt werden. Weitere Öffnungsschritte bei den Hallen- und Spaßbädern seien bei Anhalten des positiven Trends niedriger Infektionszahlen möglich. „Das ist für Wasserratten und Badenixen eine hoffnungsvolle Aussicht und bietet den Badbetreibern eine positive Perspektive“, verdeutlichte Drese.

Kurzarbeitergeld – Hilfe für Betroffene

Schwerin – Bereits am 14.04.2020 haben wir Sie über einige steuerliche Regelungen zu Vereinfachungen in Bezug auf die Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffener informiert. Das hierzu veröffentlichte Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.04.2020 hat jedoch zu Verunsicherungen in Bezug auf das Kurzarbeitergeld geführt. Um diese Unsicherheiten auszuräumen, wurde das Thema neu beraten und mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.05.2020 um folgende Regelungen ergänzt:

  1. Bei einer Aufstockung auf bis zu 80 % des bisherigen Entgelts, wird davon ausgegangen, dass die Mittelverwendung für satzungsgemäße Zwecke erfolgt und die Aufstockung „marktüblich und angemessen“ ist. Das „bisherige Entgelt“ ist dabei das in den drei Monaten vor Einführung der Kurzarbeit durchschnittlich ausgezahlte Nettomonatsgehalt.
  1. Bei einer Aufstockung auf über 80 % des bisherigen Entgelts, bedarf es einer entsprechenden Begründung, insbesondere zur „Marktüblichkeit und Angemessenheit“ der Aufstockung.
    Sehen kollektivrechtliche Vereinbarungen des Arbeitsrechts, wie zum Beispiel Tarifverträge, eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vor, reicht für den Nachweis der „Marktüblichkeit und Angemessenheit“ die Vorlage dieser Vereinbarung. Übernehmen kollektivrechtlich nicht gebundene Unternehmen in individuellen Verträgen mit allen Mitarbeitern einheitlich die kollektivrechtlichen Vereinbarungen der Branche zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, dient ein Mustervertrag dem Nachweis der „Marktüblichkeit und Angemessenheit“.

Darüber hinaus wurden die Regelungen bereits in die auf den Interseiten des Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten FAQ „Corona“ (Steuern) aufgenommen.

Durch diese Konkretisierung wird deutlich, dass die Möglichkeit einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf über 80 % des bisherigen Entgelts auch ohne Gefahr für die Gemeinnützigkeit gegeben ist.

Der Arbeitsmarkt im Mai 2020

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt ist wegen der Corona-Pandemie weiterhin stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind auch im Mai gestiegen, allerdings nicht mehr so stark wie im April. Bei der Beschäftigung sind erste Spuren sichtbar. Die Kurzarbeit hat das Niveau der Krise von 2009 deutlich überschritten. Die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist weiterhin rückläufig, hat sich aber immerhin gefangen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Mai: +169.000 auf 2.813.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +577.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,3 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent

Die Arbeitslosenzahl ist von April auf Mai infolge der Corona-Krise erneut kräftig gestiegen, wenn auch nicht mehr so stark wie im Vormonat. Mit 2.813.000 liegt sie 169.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt entspricht das einem Zuwachs um 238.000.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,3 Prozentpunkte auf 6,1 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres ein Plus von 1,2 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 4,3 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 170.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Mai 2020 bei 3.573.000 Personen. Das waren 383.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn der Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitszeitausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurden vom 1. bis einschließlich 27. Mai für 1,06 Millionen Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, nach zusammen 10,66 Millionen im März und April. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März zur Verfügung und umfassen damit zeitlich den ersten Monat der Verschärfung der Corona-Krise. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im März für 2,02 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit lag damit schon im März weit über den Werten zur Zeit der Großen Rezession 2008/2009.

Die Corona-Krise hat auch zu einem Rückgang der Erwerbstätigkeit und der Beschäftigung geführt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 275.000 verringert. Mit 44,90 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 218.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzeichnet im Vergleich zum Vorjahr noch einen Zuwachs. Insgesamt ist sie im März nach hochgerechneten Angaben der BA im Vergleich zum Vorjahr um 330.000 auf 33,62 Millionen Beschäftigte gestiegen. Von Februar auf März, bereits von den wirtschaftlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie beeinflusst, ergibt sich saisonbereinigt ein Rückgang um 21.000.

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise massiv zurückgegangen. Im Mai waren 584.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 208.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 44.000 verringert. Die Stellenneumeldungen haben sich nach dem starken Einbruch im April aber etwas gefangen. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Mai 2020 um 3 Punkte auf 91 Punkte. Er liegt damit 38 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.058.000 Personen erhielten im Mai 2020 Arbeitslosengeld, 364.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 4.027.000. Gegenüber Mai 2019 war dies ein Anstieg von 75.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Von Oktober 2019 bis Mai 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 400.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 229.000 im Mai noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 463.000 betriebliche Ausbildungsstellen gemeldet, 46.000 weniger als vor einem Jahr. Auffällig zurückgegangen sind im Vergleich zum Vorjahr vor allem gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen in Gastronomie- und Hotellerieberufen, im Friseurhandwerk, in Maschinenbau- und Betriebstechnik, in der Elektrotechnik, in kaufmännischen Berufen, in Informatikberufen, im Lebensmittelverkauf und im Berufskraftverkehr. Im Mai waren noch 250.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im Mai noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Arbeitsmarkt Mai in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern hat die Arbeitslosigkeit im Mai 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich zugenommen. 67.600 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Das sind 11.200 Arbeitslose mehr als im Mai des Vorjahres (+ 19,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die Arbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Land 8,2 Prozent (+1,3 Prozent).

„Die Corona-Pandemie trifft den Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern mit voller Wucht. Trotz der einsetzenden Lockerungen wird das Hochfahren der Unternehmen, noch eine Weile dauern. Beispielsweise müssen Lieferketten reaktiviert werden, um Produktionen zu ermöglichen. Wirtschaftliche Auswirkungen sind vor allem im Tourismus, Handel, Dienstleistungsbereich und auch in der maritimen Industrie spürbar“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Im Vergleich zum Vormonat April ist die Arbeitslosigkeit um 2.600 Arbeitslose (+4,0 Prozent) gestiegen.

Wirtschafts- und Arbeitsminister Glawe dankte den Unternehmen, dass sie das Instrument der Kurzarbeit aktiv nutzen. „Das zeigt auch, dass Unternehmen in schwierigen Zeiten versuchen Fachkräfte zu halten“, so Glawe weiter. Seit Beginn der Corona-Krise im März haben in Mecklenburg-Vorpommern nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 18.400 Betriebe für 172.800 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

Wirtschaftsminister Glawe mahnte weitere Unterstützung für die heimische Wirtschaft an. „Die Krise ist längst noch nicht vorbei, umso wichtiger wäre eine weitere Entlastung für die heimische Wirtschaft vor allem auch durch den Bund. Darüber hinaus muss auch geprüft werden, ob und inwieweit das Land die geplanten Konjunkturhilfen des Bundes flankieren kann. Mecklenburg-Vorpommern ist vor allem durch kleinst- und kleine sowie mittlere Unternehmen geprägt. Hier brauchen wir eine weitere Entlastung. Weitere Investitionen müssen ermöglicht werden, um Arbeitsplätze zu sichern und zu halten“, so Glawe weiter.

Hilfsangebote durch Land und Bund kommen beispielsweise durch Steuerstundungen, Reduzierungen von Steuervorauszahlungen, Darlehen und die Schnellkredite der KfW. Konkrete Unterstützung für den Mittelstand gibt es auch durch das Zulieferprogramm und durch das Programm für Unternehmen in Kurzarbeit zur Sicherung von Ausbildungsplätzen.

Die sozialversicherungspflichtigen (sv) Beschäftigungsverhältnisse sind weiter gestiegen. Die Zahlen sind aus dem März. Die Zahl lag im März 2020 – also noch vor der Krise (ohne Corona-Einwirkung) – bei 573.500 Beschäftigten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind rund 3.500 sozialversicherungspflichtige Jobs hinzugekommen. Zuwächse an Arbeitsplätzen gab es vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich (+2.900), im Gastgewerbe (+400), der Metall- und Elektroindustrie (+500) sowie in der öffentlichen Verwaltung/Sozialversicherungen (+600).

Kinder- und Jugendreisen in M-V

Schwerin – „Seit dem 18. Mai sind in Mecklenburg-Vorpommern Kinder- und Jugendreisen wieder erlaubt. Um den Anbietern von Jugendreisen bei den Maßgaben eine Orientierung zu geben, veröffentlichen wir nun Hygieneempfehlungen und einen Fragen- und Antworten-Katalog. Ich hoffe, dass wir so Unsicherheiten aus dem Weg räumen und Angebote im Land vermehrt wahrgenommen werden können“, informierte Sozialministerin Stefanie Drese am heutigen (02.06.2020) Dienstag in Schwerin.

Die aktualisierte Corona-Jugendhilfeverordnung (2. Corona-JugVO ÄndVO M-V) zur Öffnung der Einrichtungen, die heute zum 2. Juni 2020 in Kraft tritt, eröffnet den Anbietern genügend Spielräume und Möglichkeiten für die Kinder- und Jugendreisen, so die Ministerin.

„Das allgemeine Kontaktverbot wird in diesem Fall aufgehoben und es gelten gesonderte Regelungen. So gibt es keine feste Beschränkung der Gruppengrößen. Für die Größe der Gruppen ist entscheidend, welche Räumlichkeiten in der Einrichtung vorhanden sind und wie in diesen Räumlichkeiten die Abstandsgebote der Schutzstandards für Gruppenunterkünfte eingehalten werden können“, erklärte Drese. Es gäbe allerdings eine empfohlene Gruppengröße von max. 30 Personen.

Darüber hinaus informiert der Fragen- und Antworten-Katalog u.a. darüber, dass weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, dadurch aber keine gemeinsamen Aktivitäten verhindert werden sollen. Daneben müssen die teilnehmenden Mädchen und Jungen namentlich mit entsprechenden Kontaktdaten aus Gründen der Nachverfolgbarkeit erfasst werden. Weiterhin sollten Aktivitäten für die Kinder und Jugendlichen im Freien bevorzugt angeboten werden.

Alle Informationen, die Verordnung, den Fragen- und Antworten-Katalog sowie die Hygieneempfehlungen finden sich online unter: www.sozial-mv.de

Internationaler Kindertag

Schwesig: Alle Kinder müssen gleiche Chancen haben – von Anfang an

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat anlässlich des Internationalen Kindertages nachdrücklich darauf hingewiesen, dass Kinder Rechte haben und geschützt werden müssen: „Kinder haben Rechte. Und die gehören meiner Meinung nach ins Grundgesetz. Alle Kinder müssen von Anfang an gleiche Chancen haben, egal aus welchen sozialen Verhältnissen sie kommen und wo sie aufwachsen.“

In den letzten Monaten hätten es Kinder leider sehr schwer gehabt. Schwesig: „Wegen der Gefahr des Corona-Virus mussten wir leider auch den Alltag der Kinder einschränken. Sie durften nicht in die Kita und nicht in die Schule, ihre Freunde nicht treffen und ihre Großeltern nicht sehen. Das ist vielen schwergefallen. Ich habe jeden Tag an die Kinder gedacht und daran, dass sie es nicht erwarten konnten, wieder andere Kinder zu treffen. Auch darauf haben sie ein Recht! Ich freue mich sehr, dass es in unserem Bundesland möglich ist, die Kitas und Schulen für alle Kinder zu öffnen, wenn auch noch mit Einschränkungen. Unser Ziel ist, dass wir in Kita, Schule und Hort wieder zu regelmäßigen Angeboten an allen Tagen kommen. Trotz der großen finanziellen Herausforderungen können sich die Eltern darauf verlassen, dass Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege gebührenfrei bleiben. Das Land setzt sich außerdem dafür ein, dass ein Kinderbonus von 300 Euro in das Konjunkturpaket des Bundes aufgenommen wird.“

Mecklenburg-Vorpommern werde ein kinderfreundliches Land bleiben, betonte die Regierungschefin. „Wir werden weiter dafür sorgen, dass sich die Bedingungen für Familien und ihre Kinder in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Unsere Aufgabe ist es, alles dafür zu tun, dass Kinder in Frieden, Freiheit und in einer intakten Umwelt aufwachsen können. Ich wünsche alle Kindern im Land einen schönen Kindertag.“