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Kategorie: Gesellschaft / Ehrenamt

Gemeinnützige Familienferienstätten öffnen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese wirbt bei Familien aus Mecklenburg-Vorpommern und dem gesamten Bundesgebiet Urlaub in einer der 13 gemeinnützigen Familienferienstätten im Land zu verbringen.

„Diese Einrichtungen an der Ostsee, im Müritz-Nationalpark und an der mecklenburgischen Seenplatte sind toll gelegen und berücksichtigen insbesondere die Bedürfnisse von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen“, sagte Drese. „Die Familienferienstätten bieten mit Ferienfreizeiten für die ganze Familie, mit Angeboten für Alleinerziehende oder für pflegende Angehörige sowie für gemeinnützige Gruppen ganz individuelle Möglichkeiten einen attraktiven und erschwinglichen Urlaub für alle an“, so Drese.

Seit dem 18. Mai können Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern beherbergt werden, ab Montag auch Familien aus den anderen Bundesländern. Die Familienferienstätten, haben ihre Hygienestandards und Abläufe angepasst, so dass der Schutz der Gäste und Mitarbeitenden gewährleistet ist.

Drese: „Gleichzeitig tun die Teams vor Ort alles dafür, dass der Familienurlaub auch in 2020 ein stärkendes Erlebnis für Eltern, Kinder und Großeltern wird.“

Alle Informationen zu den 13 gemeinnützigen Familienferienstätten in MV sind gebündelt auf der Homepage www.ffmv.de. Geheimtipps sind dabei die Einrichtungen im Landesinneren.

Spielbetriebsaufnahme des FC Hansa

Schwerin – „Der Ball kann wieder rollen im Ostseestadion, die Landesregierung hat die rechtlichen Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs des F.C. Hansa Rostock in der 3. Fußball-Liga geschaffen“, betont Sportministerin Stefanie Drese mit Blick auf die am (heutigen) 20. Mai in Kraft getretene Änderung der Corona-Übergangs-Landesverordnung MV.

„Mit der Vorlage eines umfangreichen Hygiene- und Schutzkonzeptes hat die Vereinsführung ihre Hausaufgaben gemacht“, so Drese. „Auf Grundlage dieser strengen gesundheitlichen und organisatorischen Vorkehrungen unterstütze ich die Bemühungen des FC Hansa, alsbald den Spielbetrieb wiederaufzunehmen – wenn auch leider ohne Zuschauerinnen und Zuschauer.“

In der auf Vorschlag von Drese von der Landesregierung beschlossenen Corona-Verordnung heißt es: „Die Fortsetzung des Spiel- und Wettkampfbetriebes im Bereich des professionellen sowie des Spitzensportes kann als sportlicher Vergleich ohne Zuschauerinnen und Zuschauer durch die zuständige Behörde ab 25. Mai 2020 erlaubt werden.“

Damit können sogenannte „Geisterspiele“ im heimischen Ostseestadion durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erlaubt werden. „Ich gehe davon aus, dass in die Entscheidungsfindung neben den gesundheitlichen bzw. hygienischen Vorkehrungen auch die ablauforganisatorischen Maßnahmen im Stadion bzw. im Stadionumfeld einbezogen werden“, so Drese. Die Möglichkeit zur Austragung von Auswärtsspielen ist abhängig von den Regelungen und Entscheidungen in den jeweiligen Bundesländern.

Ob es tatsächlich zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs kommt, ist aufgrund der Zerstrittenheit der Vereine in der 3. Liga allerdings noch unklar. Drese: „Ich drücke dem FC Hansa die Daumen, dass es tatsächlich noch zu einer Fortsetzung des Spielbetriebes in der 3. Fußball-Liga kommt und hoffe auf einen erfolgreichen Start beim FSV Zwickau.“

Ausgleichszahlungen für Fischer

Schwerin – Küstenfischer des Landes können ab sofort Ausgleichszahlungen erhalten, wenn sie aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zeitweilig ihre Fischereifahrzeuge stilllegen mussten. Darauf verweist Fischereiminister Dr. Till Backhaus. Das Geld stammt aus Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

„Eine Förderung kommt für Stilllegungen aufgrund von Quarantänebestimmungen, Marktstörungen, des Wegfalles von Absatzmärkten oder anderer COVID-19 bedingter operationeller Probleme erheblichen Ausmaßes in Betracht,“ so der Minister.

Die Förderung wird grundsätzlich für 30 zusammen-hängende Stillliegetage im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 gewährt. In begründeten Fällen kann die Stilllegung auch in drei 10- Tagesblöcken oder einem 10- Tagesblock und einem 20- Tagesblock, wenn dieses z.B. der Versorgung des Marktes oder der Direktvermarktung dient, genommen werden. Während der prämierten Stilllegung hat der Zuwendungsempfänger seine Fischereitätigkeit insgesamt einzustellen. Der Tagessatz richtet sich nach der Größe des Fischereifahrzeuges. Die Prämienhöhe je Betrieb kann 4.200,00 EUR bis 9.000,00 EUR betragen.

Die Zuwendung wird auf schriftlichen Antrag gewährt.

Antragsberechtigt sind in Mecklenburg-Vorpommern natürliche und juristische Personen, die im Haupterwerb vom Land Mecklenburg-Vorpommern anerkannte kommerzielle Fangtätigkeiten in den Küstengewässern des Landes ausüben.

Entsprechende Anträge können ab sofort an das

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock

gestellt werden.

Die Antragsunterlagen sind auch auf der Website des Landesamtes unter

https://www.lallf.de/fischerei/fischereifoerderung/corona-stilllegung/

verfügbar.

In Mecklenburg-Vorpommern sind entlang der Ostseeküste des Landes 210 Haupterwerbsfischer der Kutter- und Küstenfischerei überwiegend als Einzelunternehmen in der Stellnetz-, Reusen- und Schleppnetzfischerei tätig.

Die Küstenfischerei ist tief verwurzelt in vielen kleinen und größeren Kommunen entlang der gesamten Ostseeküste, die Fischereihäfen unterhalten. Dort spielt die Fischerei eine traditionell zutiefst verankerte wirtschaftliche und kulturelle Rolle. Dies wirkt sich unter anderem auf die touristische Attraktivität der Regionen aus. Durch die COVID-19 bedingten Reisebeschränkungen und Ein- und Ausfuhrverbote sind den Fischereiunternehmen innerhalb kürzester Zeit seit März 2020 erhebliche Vermarktungsmöglichkeiten weggebrochen, die aus eigener Wirtschaftsleistung oftmals nicht kompensiert werden können. Das Land Mecklenburg-Vorpommern beabsichtigt, zur Abfederung dieser Situation ca. 1,0 Mio. EUR aus EU-, Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung zu stellen.