Menü Schließen

Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Schutzsuchende Kinder und Jugendliche

Schwerin – Seit Beginn des Ukraine-Krieges haben rund 32.000 Menschen aus der Ukraine in Mecklenburg-Vorpommern Schutz gesucht. Rund 25.000 leben derzeit im Land. Unter ihnen sind viele Kinder und Jugendliche. Um Mitarbeitende in der Geflüchtetenhilfe für den Umgang speziell mit jungen Menschen aus Kriegsgebieten zu sensibilisieren, fördert das Land Weiterbildungsprogramme.

„Für die meisten Schutzsuchenden bedeutete die Flucht ins Ausland ein einschneidendes Erlebnis. Viele Kinder und Jugendliche leiden unter psychischen Belastungen. Sie benötigen einen sensiblen und vertrauensvollen Umgang“, betont Integrationsministerin Stefanie Drese. Um diesen Umgang zu schulen, richten sich zwei neue Weiterbildungsangebote an Ehrenamtliche sowie an Fachpersonal.

„Insgesamt können bis zu 400 Beschäftigte und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Flüchtlingsunterkünften sowie für Migrantenselbstorganisationen teilnehmen“, erklärt Drese. Darüber hinaus gebe es eine Fortbildung für bis zu 20 pädagogische Fachkräfte.

Im Zuge der Angebote für Ehrenamtliche erhalten die Teilnehmenden vertiefende Kenntnisse zum Kinderschutz an 10 Fortbildungstagen. Zu den Themenbereichen zählen unter anderem der Umgang mit Betroffenen von Gewalterfahrungen bis hin zur Auseinandersetzung mit Traumata und Diskriminierung.

„Für die Ehrenamtlichen ist die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen emotional oft besonders herausfordernd. Die Schulungen sollen ihnen Hinweise und Maßnahmen für verschiedene Situationen an die Hand geben“, so Drese. Durchgeführt werden die Fortbildungstage für Ehrenamtliche durch den Verein Schabernack e.V.

Für pädagogische Fachkräfte aus dem Bereich Migrations- und Flüchtlingsarbeit bietet das Institut für Weiterbildung (IFW) an der Hochschule Neubrandenburg darüber hinaus eine Qualifizierung zum „Coach für geflüchtete und vertriebene Kinder und Jugendliche“ an. „Die Inhalte bereiten die Teilnehmenden insbesondere für die Arbeit mit jungen Menschen aus der Ukraine mit Blick auf ihre Kultur und Fluchtgeschichte vor“, erklärt Drese. Ziel sei es, die Kinder und ihre Familien bei der Integration bestmöglich zu begleiten.

Die 20 Teilnehmenden durchlaufen dafür mehr als 100 Unterrichtseinheiten über einen Zeitraum von neun Monaten. Insgesamt fördert das Land die Angebote mit 165.000 Euro

Neues Gesetz

Mehr Mitwirkungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

Schwerin – Am 2. April tritt das Jugendbeteiligungs- und Vielfaltsgesetz in Kraft (JVG M-V). Darin sind erstmalig Mitsprache- und Teilhaberechte von Kindern und Jugendlichen landesgesetzlich verankert. Der Landtag hatte in seiner Sitzung am 13. März das JVG beschlossen.

„Junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern können sich ab sofort auf dieses Gesetz berufen und sich in gesellschaftliche Entscheidungsprozesse einbringen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese zum Start des Gesetzes. Das Land stärke die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen vor allem im kommunalen Bereich, aber auch überregional.

„Wir etablieren damit klare Beteiligungsrechte und spezifische Regelungen für Kinder- und Jugendgremien auf kommunaler Ebene. Darüber hinaus schaffen wir gesetzliche Grundlagen für die Verstetigung und den Ausbau von Angeboten und Strukturen der Kinder- und Jugendbeteiligung“, verdeutlichte Drese.

Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien stehe nun zum Beispiel in kommunalen Vertretungsorganen und Ausschüssen ein Anhörungs-, Rede- sowie Antragrecht zu. „Ich erhoffe mir, dass die Kommunen von sich aus, junge Menschen ermuntern und befördern, sich aktiv vor Ort einzubringen und ihre Interessen zu vertreten“, sagte Drese. „Es gibt schon eine Reihe von positiven Beispielen einer sehr gut funktionierenden Jugendbeteiligung wie in Malchow, Wismar, Torgelow, Stralsund oder Schwerin. Das sind Vorbilder für andere Städte und Gemeinden“, so Drese.

Die Ministerin verwies zudem auf die Sicherstellung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Vorhaben und Planungen der Landesregierung durch eine Geschäfts-stelle für Kinder- und Jugendbeteiligung. Mit dieser beträte Mecklenburg-Vorpommern partizipatives Neuland und setze damit bundesweit neue Maßstäbe.

Drese: „Kinder und Jugendliche bringen neue Perspektiven mit. Das ist für altbewährte Gremien manchmal anstrengend und ungewohnt, erweitert aber den Horizont und kann dazu führen die eigene Stadt oder Gemeinde durch eine andere Brille zu sehen. Gerade in einer politisch so bewegten Zeit setzen wir mit dem neuen Gesetz ein richtiges Signal.“

Zuschüsse für Familienerholung

Schwerin – Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen können Landeszuschüsse für einen gemeinsamen Familienurlaub beantragen. Im vergangenen Jahr profitierten von dieser Förderung 320 Kinder und 188 Erwachsene und auch in diesem Jahr stehen erneut Landesmittel in Höhe von insgesamt 150.000 Euro zur Verfügung, betonte Sozialministerin Stefanie Drese vor den Ostertagen.

„Wir möchten mit den Landeszuschüssen erreichen, dass auch Eltern mit wenig Geld ein paar tolle Urlaubstage mit ihren Kindern fernab vom Alltagsstress miteinander verbringen können“, betonte die Ministerin. Familienerholungsmaßnahmen sollen zudem dazu beitragen, den familiären Zusammenhalt zu stärken, mögliche Belastungen und Krisen abzufedern und bei Bedarf über weiterführende Hilfen informieren. „Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen Beitrag zur Stärkung der Elternkompetenz und für das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen im Land“, so Drese.

Gefördert werden können Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der freien Jugendhilfe und gemeinnützigen Familienferienstätten in Mecklenburg-Vorpommern angeboten werden. Die Zuwendung beträgt pauschal je Übernachtung 30 Euro pro Person für einen Aufenthalt mit fünf bis sieben Übernachtungen. Über sieben Nächte hinaus ist sie gestaffelt von 26 bis 15 Euro.

„So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für eine Familienerholungsmaßnahme von 14 Tagen, dem Maximum, eine Förderung in Höhe von 1.392 Euro oder für eine Maßnahme von sieben Tagen eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei bei 14 Tagen eine Förderung in Höhe von 696 Euro oder für eine siebentägige Familienerholungsmaßnahme ein Zuschuss von 420 Euro möglich.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mindestens eins der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

„Die Familienerholung wird zum Beispiel von unseren Familienferienstätten im Land angeboten, die oft in fantastischer Lage, zum Beispiel fußläufig zum Ostseestrand liegen“, betonte Drese. Eine Übersicht finden Interessierte unter https://www.ffmv.de/.  Aber auch freie Träger aus dem Sozialbereich wie die AWO, das DRK, die Caritas oder die Diakonie ermöglichen einen Aufenthalt.

„Wer das Angebot zum Beispiel in den Sommerferien in Anspruch nehmen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig informieren und anmelden. Das Landesamt für Soziales und Gesundheit (LAGuS) hilft hierbei gern“, erklärte Drese.

Auf den Seiten des LAGuS finden Interessierte auch alle weiterführenden Informationen zur Familienerholung und zum Antragsverfahren: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV.

Drese: „Im vergangenen Jahr wurden nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel vollends ausgeschöpft. Das ist äußerst schade. Ich appelliere deshalb, den eigenen Anspruch zu prüfen und hoffe auch in diesem Jahr auf erholsame Tage für möglichst viele Familien im Land.“

Arbeitsmarkt im März 2024

Nürnberg – „Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im März zwar ab, allerdings weniger als sonst in diesem Monat. Die konjunkturelle Flaute macht sich also nach wie vor am Arbeitsmarkt bemerkbar. Insgesamt behauptet er sich aber weiter relativ gut“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im März: -45.000 auf 2.769.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +176.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Mit der einsetzenden Frühjahrsbelebung ist die Arbeitslosigkeit im März 2024 um 45.000 auf 2.769.000 gesunken. Der Rückgang fiel in diesem Jahr aber vergleichsweise gering aus; daher hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat saisonbereinigt zugenommen, und zwar um 4.000. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 176.000 höher.

Die Arbeitslosenquote sank im März 2024 um 0,1 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,5 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Sie lag im März 2024 bei 3.606.000 Personen. Das waren 143.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 24. März für 48.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, 10.000 weniger als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2024 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 194.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 154.000 im Dezember und 175.000 im November.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 45,83 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 199.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Dezember auf Januar 2024 saisonbereinigt um 27.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 205.000 auf 34,75 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,48 Millionen Personen hatten im Januar 2024 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 116.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,13 Millionen ausschließlich und 3,35 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im März waren 707.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im März 2024 um einen Punkt auf 113 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 11 Punkten.

907.000 Personen erhielten im März 2024 Arbeitslosengeld, 105.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten lag im März bei 3.995.000. Gegenüber März 2023 war dies ein Anstieg um 56.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2023 bis März 2024 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 317.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 6.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 190.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden.

Gleichzeitig waren 438.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. 281.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Bevorstehende Krankenhausreform

Drese: Krankenhäuser in MV stehen nach Reform besser da als vorher

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese sieht in der bevorstehenden Krankenhausreform eine große Chance, um die Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern zukunftssicher und finanziell nachhaltig aufzustellen.

„Bei allen noch notwendigen Nachjustierungen im Gesetz: wenn die Krankenhausreform in zentralen Punkten so umgesetzt wird, stehen die Krankenhäuser in MV deutlich besser da als ohne Reform“, sagte Drese am (heutigen) Mittwoch bei einem Pressegespräch bei der Ärztekammer MV in Rostock.

Der dem Ministerium vorliegende Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) enthält nach Ansicht von Drese viele gute Ansätze und auch Regelungen, die für ostdeutsche Flächenländer besonders wichtig sind.

„Wir haben etwa im Gesetzentwurf erreicht, dass die Sonderzuschläge für Krankenhäuser, die zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung notwendig sind, erhalten bleiben und erhöht werden. Das betrifft in Mecklenburg-Vorpommern 26 von 37 Krankenhäusern“, verdeutlichte Drese.

Für Sicherstellungshäuser gebe es außerdem dauerhafte Ausnahmeregelungen, was die Einhaltung von Mindestkriterien betrifft.

Die Ministerin führte zudem aus, dass die kommenden Jahre bis zum Wirksamwerden der Krankenhausreform für einige Kliniken schwierige Jahre werden können. Aber die Länder hätten nach zähen Verhandlungsrunden mit dem Bund Überbrückungshilfen zur Umsetzung der Reform erkämpft. So werde der Krankenhausstrukturfonds II bis 2025 verlängert und ab 2026 stehe ein neuer Transformationsfonds zur Verfügung mit einem Gesamtvolumen von 50 Milliarden Euro, die zur Hälfte von den Ländern und zur Hälfte aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen finanziert werden sollen.

Die Krankenhausreform sei ein komplexer und langwieriger Prozess. „Wenn die aktuellen Zeitpläne des Bundes eingehalten werden, wissen wir erst im März 2025 alle konkreten Rahmenbedingungen, auf deren Grundlage wir dann die Reform im Land konkret ausgestalten können.

Drese: „In MV haben wir bereits eine starke Konsolidierung der Krankenhauslandschaft durchgeführt, daher sind alle Krankenhausstandorte für eine flächendeckende Versorgung von Bedeutung. Allerdings wird es auch bei uns Veränderungen geben, was die Verteilung von Leistungsgruppen auf die Standorte betrifft, insbesondere bei spezialisierten Leistungsgruppen.“

Niedrigschwellige Aufklärung zum Babyschlaf

Mehrsprachige Neuauflage des beliebten Flyers

Schwerin – Seit mittlerweile 20 Jahren klärt eine Handreichung des Sozialministeriums in Mecklenburg-Vorpommern über wichtige Grundsätze für einen gesunden Babyschlaf auf. „Der ‚Gesunde Babyschlaf‘ gibt jungen Familien seit vielen Jahren wertvolle Tipps im kompakten Format“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese. Das Ministerium stellt nun eine neue Auflage in fünf Sprachen zur Verfügung.

Rund 10.000 Babys kamen im zuletzt erfassten Zeitraum im Jahr 2022 in Mecklenburg-Vorpommern zur Welt. „Für die Eltern steht die Welt nach der Geburt oft auf dem Kopf und es kommen unzählige Fragen auf“, weiß Drese. Mit dem Flyer würden die Familien wichtige Grundkenntnisse für die richtige Schlafumgebung und -position ihres Babys niedrigschwellig und ansprechend vermittelt bekommen.

Neu bei dieser Auflage ist die Übersetzung der Tipps in vier weitere Sprachen. „Viele Krankenhäuser, Praxen und Beratungsstellen haben uns angesprochen und um ein mehrsprachiges Angebot gebeten“, erklärt Drese. Zuletzt sei die Nachfrage nach dem Ausbruch des Ukraine-Krieges gestiegen.

Neben Deutsch wurde der Inhalt in der neuesten Auflage auf Englisch, Polnisch, Ukrainisch und Arabisch übersetzt. „Möglichst viele junge Mütter und Väter im Land sollen den Flyer unabhängig ihrer Herkunft nutzen können“, betont Drese. Der Anteil der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei rund sieben Prozent (2022). Aus der Ukraine leben rund 25.000 Menschen in MV. Unter ihnen sind auch viele Kinder.

Die mehrsprachige Broschüre „Gesunder Babyschlaf“ ist ab sofort für Einrichtungen und Privatpersonen als Download oder zum Bestellen kostenlos erhältlich.

Link zum Heft: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Familie/?id=13634&processor=veroeff

Polizeikontrollen am „Carfriday“

Schwerin – Am Karfreitag stehen bundesweit Schwerpunktkontrollen im Zentrum der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit – unter dem Slogan „Rot für Raser, Poser und illegales Tuning“. Mecklenburg-Vorpommerns Polizei beteiligt sich zum zweiten Mal an dem Aktionstag.

„Das Phänomen illegaler Autorennen hat in den letzten Jahren zunehmend die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Für die Szene ist der sogenannte „Carfriday“ auch der Startschuss in die Sommer. Das ist Anlass auch für unsere Polizei, noch stärker als üblich hinzugucken, wer sich wie auf unseren Straßen bewegt“, sagt Innenminister Christian Pegel. Der Fokus liege auf dem Thema Poser/Tuner und verbotene Kraftfahrzeugrennen.

„Die Teilnehmer illegaler Autorennen missachten durch ihr extrem gefährliches und rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr bewusst die geltenden Gesetze und setzen damit das Leben und die Gesundheit anderer Menschen aufs Spiel“, sagt Christian Pegel.

Auch die Landespolizei MV nimmt an der Aktion teil und wird an diesem Tag verstärkte, lageangepasste mobile und stationäre Verkehrskontrollen durchführen. „Die Zahl der festgestellten verbotenen Kraftfahrzeugrennen steigt auch in unserem Land seit Jahren an. Während im Jahr 2018 nur insgesamt neun Strafanzeigen polizeilich aufgenommen wurden, waren es im vergangenen Jahr 129“, nennt der Minister Zahlen.

Der bundesweite Aktionstag soll verdeutlichen, dass grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Fahren im Straßenverkehr nicht toleriert wird. „Unsere Polizei wird an diesem Tag verstärkt die Geschwindigkeit kontrollieren und Raser aus dem Verkehr ziehen, aber auch Fahrzeuge und die zugehörigen Papiere verstärkt auf eventuell illegale Umbauten oder Leistungssteigerungen prüfen“, kündigt Pegel an.

Seit 2017 gelten verbotene Kraftfahrzeugrennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Das gilt auch für Einzelpersonen, die fahren, als wären sie in einem Rennen. Der aktuell gültige bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eröffnet zudem weitreichende Sanktionsmöglichkeiten. So drohen etwa auch bei Belästigung durch unnützes Hin- und Herfahren, bei vermeidbaren Lärm- und Abgasbelästigungen oder in Fällen, in denen sich durch Tuning die Abgas- und Geräuschwerte verschlechtern und dadurch die Betriebserlaubnis erlischt, Bußgelder.

10. Altenpflegepreis

Bewerbung noch bis zum 30. April möglich

Schwerin – Noch bis zum 30. April sind Bewerbungen für den diesjährigen Altenpflegepreis möglich, den das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss vergibt. Sozialministerin Stefanie Drese warb heute erneut für eine Teilnahme am Wettbewerb. „Wir haben im Land viele tolle Projekte, die innovativ zu einer besseren Versorgung unserer pflegebedürftigen Menschen oder auch der Pflegenden beitragen. Sie wollen wir mit dem 10. Altenpflegepreis in den Fokus der Öffentlichkeit rücken“, so Drese.

Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen und Diensten oder Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen. Sie sollten sich den Themenfeldern „Sicherung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum“, „Neue Organisations- und Personalentwicklungskonzepte“, „Verzahnung der Berufsorientierung“, „Ausbildung und Praxis“, „Maßnahmen der Digitalisierung“, „Maßnahmen für pflegende An- und Zugehörige sowie ehrenamtlich Tätige“ oder der „Förderung der Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeitenden“ zuwenden.

„Die Pflege steht insgesamt vor zunehmenden Herausforderungen. Für den Preis vorgeschlagene Projekte oder Angebote sollen deshalb beispielgebend dafür sein, wie zum Beispiel trotz eines wachsenden Personalmangels eine gute pflegerische Versorgung sichergestellt oder wie die Altenpflege den sich wandelnden Lebensentwürfen gerecht werden kann“, erklärte die Ministerin. Alle Voraussetzungen finden Interessierte auf den Seiten des Sozialministeriums.

Eine Bewerbung ist sowohl per Email als auch auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses möglich. Jeder Vorschlag wird anschließend durch eine Jury des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern und des Landespflegeausschusses bewertet. Der erste Platz ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert, die Zweit- und Drittplatzierten erhalten 1.500 Euro beziehungsweise 500 Euro.

Drese: „Die Altenpflege ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, der als tragender Grundpfeiler unserer alternden Gesellschaft häufig nicht die nötige Wertschätzung entgegengebracht wird. Den Einsatz unserer Fachkräfte, die mit ideenvollen Projekten die Zukunft unserer Versorgung gestalten, wollen wir deshalb sichtbarerer machen. Ich hoffe daher auch in diesem Jahr wieder auf eine Vielzahl an Bewerbungen.“