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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Ambulante Versorgung

Gemeinden erhalten Unterstützung zur Stärkung der ambulanten Versorgung

Schwerin – Vor rund einem Jahr startete das Projekt „MV Gesund vor Ort“ zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen. Das vom Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) geförderte Projekt berät und begleitet Kommunen, ein attraktiver Gesundheitsstandort zu werden und den Generationenwechsel in der ambulanten medizinischen Versorgung zu gestalten. Inzwischen erhalten bereits mehrere Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern gezielte Unterstützung.

„Die ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns stehen in der ambulanten ärztlichen Versorgung vor großen Herausforderungen. Viele niedergelassene Ärzte werden in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen“, macht Gesundheitsministerin Stefanie Drese deutlich. Wichtig sei es daher, vor allem Praxisübernahmen und neue Niederlassungen in ländlichen Regionen zu fördern. „Das Angebot ist kostenlos und neutral“, betont Drese. „Die Beraterinnen und Berater analysieren die Gegebenheiten vor Ort und erarbeiten zusammen mit den Klienten ein passendes Konzept“, so Drese weiter.

Das Programm richtet sich an Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Ärztinnen und Ärzte und weitere Agierende mit Interesse an einer Trägerschaft ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen. „Im vergangenen Jahr hat sich ‚MV gesund vor Ort‘ zu einer zentralen Anlaufstelle bei Fragen und Vorhaben im Bereich der ambulanten Gesundheitsversorgung auf dem Land entwickelt“, zieht Drese eine erste Zwischenbilanz.

Neben der Beratungsleistung werden Akteure in den Kommunen und aus dem Gesundheitswesen besser miteinander vernetzt. Sofern in den Gemeinden bereits konkrete Ideen für die Zukunft der ambulanten Versorgung in der jeweiligen Region vorliegen, unterstützt das Projektteam bei der Umsetzung.

Drese macht deutlich: „Die Akteure in den ländlichen Regionen profitieren von Kompetenzen im Bereich Marketing bis hin zur betriebswirtschaftlichen Planung und Gründung von Gesundheitseinrichtungen.“ Durchgeführt wird „MV Gesund vor Ort“ vom Rostocker Unternehmen ATI Küste GmbH.

Gegen Rassismus und Rechtsradikalismus

Integrationsbeauftragte: Viele Menschen heute sensibilisierter beim Thema Rassismus / 20 Jahre nach dem Mord an Mehmet Turgut

Rostock – Heute  jährt sich der Mord an Mehmet Turgut in Rostock zum 20. Mal. Der junge Kurde wurde in einem Imbiss im Stadtteil Toitenwinkel aus rassistischen Motiven ermordet. „Auch zwei Jahrzehnte nach der Tat müssen wir uns in der Gesellschaft mit Rassismus und Rechtsradikalismus auseinandersetzen. Das ist die Realität“, macht die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael anlässlich des Todestages von Mehmet Turgut deutlich. Michael wird als eine von vielen Gästen die Gedenkfeier in Rostock begleiten.

Michael betont, dass es solche Formen des Terrors in Deutschland überhaupt noch geben kann, sei erschreckend. „Die Umstände des Todes von Mehmet Turgut führen bis heute zu einem unermesslichen Schmerz für seine Familie“, so Michael. Um eine Aufarbeitung zu ermöglichen, sei laut Michael entscheidend, dass der Staat mit seinen Organen, Politikerinnen und Politiker und die Zivilgesellschaft anerkennen würden, dass Rassismus in Deutschland noch immer ein Thema sei.

„Erst, wenn wir dieses Problem beim Namen nennen, kann es uns gelingen, als eine wehrhafte Demokratie entschlossen dagegen zu handeln“, fügt Michael hinzu. Dass die Gesellschaft klare Zeichen setzen könne, verdeutlichten die Demonstrationen der letzten Wochen. Jeder Mensch, der für Freiheit, Toleranz und gegen Rassismus und Rechtsradikalismus auf die Straße gehe, trage dazu bei, dass sich eine Tat wie der Mord an Mehmet Turgut nicht wiederholt, so Michael.

Die Integrationsbeauftragte zeigt sich zuversichtlich, dass die Gesellschaft aus solchen Taten lernen kann: „Mein Eindruck ist, dass viele Menschen heute deutlich sensibilisierter für die Thematik sind, als es im Jahr 2004 der Fall gewesen ist.“ Viele Menschen in Deutschland und MV setzten sich laut Michael aktiv für die Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsbiografie ein.

„Mein Dank gehört vor allem der engagierten Zivilgesellschaft und den Migrant:innenselbstorganisationen (MSOs). In den 20 Jahren haben wir es dank ihres Einsatzes erreicht, dass die migrantische Gesellschaft mehr Mitspracherechte hat. Sie kämpfen unermüdlich für Gerechtigkeit, Gleichstellung und Partizipation“, betont Michael. Die MSOs seien es auch gewesen, die immer wieder auf die Unstimmigkeiten bei den Untersuchungen zum Fall Mehmet Turgut aufmerksam gemacht und nach Erklärungen gefragt hätten.

Die Gedenkveranstaltung zum 20. Todestag von Mehmet Turgut findet heute um 14 Uhr am Denkmal im Neudierkower Weg statt. Es wurde zum zehnten Todestag von Mehmet Turgut 2014 durch die Stadt Rostock eingeweiht. Auch in diesem Jahr erinnern zivilgesellschaftliche Initiativen gemeinsam mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und Angehörigen der Familie Turgut an die Tat und Mehmet Turgut.

Förderung Wohnungsneubau

Wohnungsneubau und Modernisierung: Unternehmen erhalten 22 Prozent mehr Förderung

Schwerin – Das Land hebt die Förderanteile des Landes für den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen ab 1. März deutlich an. Konkret betrifft dies die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Höchstbeträge der Baudarlehen in der sozialen Wohnraumförderung.

„Um sicherzustellen, dass die soziale Wohnraumförderung des Landes die Kosten auch in einem veränderten Marktumfeld angemessen ausgleicht, erlaubt die 2022 in Kraft gesetzte Wohnungsbauförderrichtlinie jetzt, dass alle zwei Jahre eine Anpassung der maximal möglichen Förderhöchstbeträge je gebauten Quadratmeter anhand eines Baukostenindexes erfolgen darf.

Bisher mussten wir jedes Mal die gesamte Förderrichtlinie überarbeiten, wenn wir die Beträge darin den vorhersehbar durch Preisentwicklungen veränderten Marktbedingungen anpassen wollten. Erstmals können wir diese Neuerung jetzt nutzen und haben damit Anhebungen um 22 Prozent in der Neubauförderung und auch in der Modernisierungsförderung vorgenommen“, erläutert Bauminister Christian Pegel. Die Förderung erfolgt in Form zinsloser Darlehen, die mit einem Tilgungsnach-
lass, der wie ein Zuschuss wirkt, kombiniert werden.

„Gerade in Zeiten gestiegener Kreditzinsen ist die Förderung mit zinslosen Darlehen für Investoren besonders attraktiv. Durch die aktuelle dynamische Richtlinienausgestaltung kann sich die soziale Wohnraumförderung des Landes auch in einem veränderten Marktumfeld effektiv beweisen. Diese Dynamik bringen wir erstmals zur Anwendung und können so besser und effektiver auf die Inflation reagieren.

Vorgesehen ist, dass der Preisindex im Februar ermittelt und dann entsprechend zum April alle zwei Jahre reagiert werden kann“, erklärt der Bauminister und: „Dies bietet den Investoren weiterhin attraktive Förderkonditionen, um gemeinsam die hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Wohnraum mit sozial verträglichen Wohnkosten zu decken und damit auch einen Beitrag gegen die Rezession im Bausektor zu leisten.“

Für den Neubau von Sozialwohnungen steigt der Umfang der möglichen zinslosen Baudarlehen im 1. Förderweg von 2.925 auf 3.570 Euro (Rostock und Greifswald: von 3.075 auf 3.750 Euro) und im bis weit in die mittleren Einkommensgruppen hineinreichenden 2. Förderweg von 2.730 auf 3.332 (Rostock und Greifswald: von 2.870 auf 3.500 Euro) pro Quadratmeter Wohnfläche.

Der Tilgungsnachlass beträgt statt 1.023 dann 1.249 Euro (Rostock und Greifswald: vorher 1.076 nachher 1.312 Euro) je Quadratmeter im 1. Förderweg und statt 682 Euro dann 8.33 Euro (Rostock und Greifswald: vorher 717 Euro nachher 875 Euro) pro Quadratmeter im 2. Förderweg. Der Tilgungsnachlass bedeutet, dass von dem ausgezahlten Darlehensbeitrag ein gewisser Prozentsatz nicht zurückgezahlt werden muss.

Deutliche Erhöhungen gibt es auch bei den zinslosen Darlehen für die Modernisierung von Wohnungen, auch außerhalb von zentralen Orten. Mit bis zu 1.464 Euro kann der Quadratmeter gefördert werden, vorher waren es 1.200 Euro. Der Tilgungsnachlass beträgt hier 366 statt vorher 300 Euro pro Quadratmeter. Im Ergebnis sind damit Förderungen bis zu 146.300 Euro je Wohnungen möglich gegenüber 120.000 Euro zuvor.

Land würdigt gute Pflege

Die Bewerbung für den 10. Altenpflegepreis startet

Schwerin – Bereits zum 10. Mal würdigt das Sozialministerium gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss herausragende Ideen in der Pflege mit dem Altenpflegepreis. Eingereicht werden können Projekte und Angebote von ambulanten, teilstationären oder stationären Einrichtungen und Diensten sowie Vereinigungen der Altenpflege, Bildungseinrichtungen und sonstigen Gruppen. Der Bewerbungsschluss ist der 30. April 2024.

„In Zeiten des demografischen Wandels mit den damit verbundenen Herausforderungen für die Pflege wollen wir mit dem Altenpflegepreis bewusst innovative Projekte bekannt machen, die die Situation älterer oder pflegebedürftiger Menschen oder der Pflegenden nachhaltig verbessern“, erklärte Drese.

Die Pflegebranche in Mecklenburg-Vorpommern sei professionell und zukunftsgewandt, es gebe bereits eine Vielzahl an vorbildlichen und engagierten Anbietern. „Pflege braucht Anerkennung. Pflege braucht Öffentlichkeit. Pflege braucht feierliche Anlässe. Mit der Verleihung des Altenpflegepreises wollen wir einen Beitrag leisten, die vielen Facetten der Pflege zu würdigen und ihre gesellschaftliche Bedeutung hervorzuheben“, so Drese.

Eingereichte Projekte und Angebote sollten sich in diesem Jahr unter anderem den Themenfeldern Sicherung der pflegerischen Versorgung im ländlichen Raum; neue Organisations- und Personalentwicklungskonzepte; Verzahnung Berufsorientierung, Ausbildung und Praxis; Maßnahmen der Digitalisierung; Maßnahmen für pflegende An- und Zugehörige sowie ehrenamtlich Tätige, oder der Förderung der Zufriedenheit und Motivation von Mitarbeitenden zuwenden. Ausführliche Informationen zu allen Themenfeldern erhalten Interessierte auf der Website des Ministeriums.

Vorschläge und Bewerbungen für den Altenpflegepreis 2024 können ab sofort und bis zum 30. April per Email oder auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle des Landespflegeausschusses eingereicht werden. Jeder Vorschlag wird anschließend durch eine Jury des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern und des Landespflegeausschusses bewertet. Das erstplatzierte Projekt erhält ein Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro, die Plätze zwei und drei sind mit 1.500 Euro und 500 Euro dotiert.

„Die Altenpflege ist für viele Menschen noch immer ein Thema, das zu Unrecht als traurig oder belastend wahrgenommen wird. Das wird in keiner Weise den Beschäftigten gerecht, die ihre Aufgabe mit Fachkenntnis, Hingabe und Herzblut wahrnehmen. Deshalb erhoffe ich mir auch in diesem Jahr wieder eine Vielzahl an Bewerbungen, die diese Lebendigkeit und das Facettenreichtum der Altenpflege verdeutlichen“, so Drese.

Umfassende Informationen zum Altenpflegepreis, sowie die Bewerbungsunterlagen stehen unter www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Pflege/Altenpflegepreis/ zur Verfügung.

Allianz für das Wohnen

Schwerin – Bauminister Christian Pegel hat sich heute mit der „Allianz für das Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern“ über die aktuelle Situation in der Baubranche und Fördermöglichkeiten für das Bauen ausgetauscht.

„Das Jahr 2024 stellt uns und die Branche vor Herausforderungen, die wir nur gemeinsam bewältigen werden können. Als Landesregierung werden wir ein großes Neubauprogramm auflegen, das bisher größte in meiner Zuständigkeit als Bauminister“ so Pegel.

„Vorbehaltlich der Unterzeichnung durch alle Bundesländer stehen dann mehr als 114 Millionen Euro für den klassischen Sozialwohnungsbau und Junges Wohnen als Landes- und Bundesmitteln zur Verfügung. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es knapp 79 Millionen Euro, also stocken wir als Land um 45 Prozent auf. Wir reagieren damit auf die gestiegene Nachfrage an bezahlbarem Wohnraum.“

Die Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Bauwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände und des Mieterbundes sollen mit Anregungen und Vorschlägen aktiv an der 2025 vorgesehenen Novellierung der Landesbauordnung mitwirken, dazu lud Bauminister Pegel ein.

Die Kommunen seien darüber hinaus wichtiger Partner sowohl beim Leerstandsmanagement als auch bei der Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum. „Viele Städte haben für sich und ihr Umland Wohnungsmarktstrategien erarbeitet und dabei sehr genau den Bedarf in den verschiedenen Wohnformen ermittelt. Mich beeindruckt, wie selbstverständlich die Kommunen dabei nach dem Prinzip Umbau vor Neubau handeln und so ressourcen- und energiesparend agieren“, so Christian Pegel.

„Insgesamt unternimmt das Landesbauministerium im Einklang mit den Kommunen – und mit den Förderprogrammen des Bundes – erhebliche Anstrengungen, dem Bauen eine gute Perspektive zu bieten“, resümierte Minister Pegel und führte aus: „Wir wollen die Baukonjunktur bis 2027 mit weit über einer Milliarde Euro Investitionsvolumen unterstützen. Für den Schulneubau und Schulsanierungen stellen wir in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten 400 Millionen Euro bereit.

Durch Erleichterungen in der Gemeindehaushaltsverordnung können die Kommunen bei ihren Investitionen bis zu 600 Millionen Euro aus ihren Rücklagen für Investitionen einsetzen. Hinzu kommen 340 Millionen Euro für Programme der aus Landes- und Bundesmitteln finanzierten Städtebauförderung und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, die wir für eine nachhaltige Stadtentwicklung und Maßnahmen zur Energieeffizienz einsetzen werden.“

Bürgerdialoge Pflege

Drese zum Auftakt zu Bürgerdialogen Pflege: Alle müssen beim Thema Pflege Verantwortung übernehmen

Schwerin – Am 21. Feburar lud die Initiative „Zukunftsfeste Pflege“ zur ersten Veranstaltung einer Reihe von Bürgerdialogen zur Zukunft der Pflege ein. Sozialministerin Stefanie Drese, die selbst zu den Gästen heute in Neubrandenburg zählt, teilt zum Auftakt der Veranstaltungsreihe mit: „Ich bin den Organisatoren sehr dankbar für ihren Einsatz. Es wird höchste Zeit, einen großen öffentlichen Fokus auf das Thema Pflege zu legen.“

Drese betont, dass die Pflege eines der wichtigsten sozialpolitischen Themen im Land sei. „Das System in seiner jetzigen Form stößt zunehmend an seine Grenzen. Der Anteil der Pflegebedürftigen in MV aber auch bundesweit wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Gleichzeitig müssen wir dringend Fachkräfte gewinnen“, verdeutlicht Drese.

Ein wichtiger Baustein sei es daher, den Pflegeberuf attraktiver zu machen. „Anständige Löhne sind hierbei ein wichtiges Kriterium. Was gut und richtig für die Beschäftigten ist, hat jedoch Folgen für die Finanzierung des Systems“, so Drese. So nehme einerseits der ohnehin vorhandene ökonomische Handlungsdruck für die Pflegeanbieter zu, andererseits seien die Eigenanteile in der stationären Pflege durch die Weitergabe der Kostenerhöhungen spürbar angestiegen.

Für die Ministerin kann nur eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung dieser Schieflage entgegenwirken. „Der Anstieg der Eigenanteile für die stationäre Pflege in den vergangenen zwei Jahren wird nur ein Vorgeschmack auf das sein, was uns erwartet, wenn wir die Pflegefinanzierung nicht grundlegend reformieren“, macht Drese deutlich.

Darüber hinaus forderte Drese alle Beteiligten dazu auf, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. „Wir stehen als Politik, Selbstverwaltung und als gesamte Gesellschaft in der Verantwortung, ein solides Fundament für die Pflege im Land zu schaffen“, so Drese.

Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafe

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Änderung in § 43 StGB war richtig. Zwei Tagessätze entsprechen nun einem Tag in der JVA.“

Schwerin – Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe ist mit dem 1. Februar 2024 geändert worden. Heute nun ist in Mecklenburg-Vorpommern die entsprechende Tilgungsverordnung veröffentlicht worden. In der Rechtsverordnung ist geregelt, wie die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abgewendet werden kann. Die Regelung passt sich zwar an die neue bundesgesetzliche Rechtslage an, wurde aber für Mecklenburg-Vorpommern spezifiziert.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Waren bisher zur Tilgung eines Tagessatzes der Geldstrafe sechs Stunden freie Arbeit zu leisten, so wird nun auf den Tag Ersatzfreiheitsstrafe abgestellt. Freie Arbeit lohnt sich somit für die Gefangenen, die nach sechs Stunden freier Arbeit einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe tilgen und weniger in Haft verbringen müssen. Außerdem war mir wichtig, dass Härtefälle in der Rechtsverordnung stärker berücksichtigt werden.

Dabei geht es um Ausnahmen für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, altersbedingt eingeschränkter Leistungsfähigkeit oder bei Betreuungsverantwortung für minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige. Grundsätzlich ist immer zu beachten, dass diese Menschen nicht zu einer Haftstrafe verurteilt wurden, sondern zu einer Geldstrafe. Daher muss alles darangesetzt werden, eine Haft zu vermeiden.“ Artikel 293 Abs. 2 Satz 3 EGStGB sieht vor, dass in der Rechtsverordnung die Zahl der Arbeitsstunden zu bestimmen ist, die geleistet werden muss, um einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

Die vom Bundesgesetzgeber bewirkte Änderung in § 43 StGB hat eine Halbierung des Umrechnungsmaßstabs einer Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge. Demnach entsprechen künftig zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe. Dies wirkt sich für Mecklenburg-Vorpommern insofern aus, dass im Jahr 2023 von etwa 26.000 Tagessätzen Geldstrafe nur noch ca. 13.000 Hafttage in Ersatzfreiheitsstrafen zu verbüßen gewesen wären.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir waren uns in der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bereits einig, dass die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe dringend reformbedürftig war. Die Vermeidung von Gefängnisstrafe bei Nichtzahlung einer Geldstrafe stand dabei im Vordergrund. Denn der Entzug der Freiheit wiegt ungleich mehr als das Tilgen einer Geldstrafe.

Darüber hinaus ist die Hauptaufgabe des Justizvollzugs die Resozialisierung der Gefangenen, was bei der regelmäßig kurzen Haftdauer von Ersatzfreiheitsstrafen deutlich erschwert ist. Daher gehen unsere Anstrengungen dahin, durch eine verstärkte Einbindung der Gerichtshilfe und größere Anreize für die Ableistung freier Arbeit die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen zu verhindern“, so Ministerin Bernhardt.

Nach § 459e Abs. 2 Satz 2 Strafprozessordnung (StPO) sind Verurteilte vor der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe seit 01.10.2023 darauf hinzuweisen, dass ihnen gemäß § 459a StPO Zahlungserleichterungen bewilligt werden können und ihnen gemäß Rechtsverordnung nach Artikel 293 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) gestattet werden kann, die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit („freie Arbeit“) abzuwenden.

Diese Hinweisblätter werden bei Bedarf den Geldstrafenschuldnerinnen und –schuldnern auch in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt, um sie auf die Möglichkeiten der Zahlungserleichterungen oder Ableistung freier Arbeit aufmerksam zu machen.

In Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 insgesamt 541 Menschen eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt.

„Rad&Risiko“ – E-Learning mit Spaß

Landesverkehrswacht, Bildungsministerium und Provinzial starten webbasiertes Angebot zur schulischen Verkehrserziehung für 10- bis 12-Jährige.

Schwerin – Umweltkrimi und Verkehrssicherheit von Kindern, wie passt das zusammen? In der spannenden, professionell vorgelesenen Geschichte, bebildert mit Montagen aus Fotos und Illustrationen, geraten Charlotte, Juri, Jan und Emma mit ihren Fahrrädern auf der Jagd nach Umweltsündern in riskante Situationen im Straßenverkehr. Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse beantworten die daran anknüpfenden Fragen und erhalten für richtige Antworten Pluspunkte. Im Anschluss an den Umweltkrimi erklärt der erfolgreiche und beliebte Comedian „Herr Schröder“, welche Antworten richtig sind – und warum. Johannes Schröder war selbst Lehrer und weiß, wovon er redet.

Das webbasierte Angebot soll dazu beitragen, dass sich Kinder Risikosituationen vor Augen führen, die ihnen mit dem Fahrrad im Straßenverkehr jederzeit begegnen können. Das exklusive Onlineangebot für Schulen in MV starten Bildungsministerin Simone Oldenburg, Hans-Joachim Hacker, Präsident der Landesverkehrswacht und Christoph Dohr, Hauptabteilungsleiter Schadenprävention & Risikobewertung der Provinzial. Ein weiterer Partner ist die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt.

Ein Radfahr-Unterrichtskonzept in der 5. Klasse, obwohl die Kinder Ende der 4. Klasse an der Radfahrausbildung teilgenommen haben? „Das eine baut auf dem anderen auf“, erläutert Hans-Joachim Hacker. „Nach der regelorientierten Grundausbildung widmen wir uns mit ‚Rad&Risiko‘ eher den jugendspezifischen Gefahren.“

„Verkehrserziehung ist eine elementare Aufgabe von Bildung und Erziehung in der Schule“, ergänzt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ab der Klasse 5 sind viele Kinder zunehmend mit dem Rad unterwegs, auf dem Schulweg und in der Freizeit. Mit Blick auf die kommende Radfahrsaison im Frühling ist es gut, wenn die Mädchen und Jungen darauf vorbereitet werden, typische Risikosituationen zu meiden oder, wenn sie unvermeidbar sind, sie gut zu meistern.“

Kinder im Alter von zehn bis 14 Jahren verunglücken hauptsächlich mit dem Rad. Allein im Jahr 2022 verunglückten in Mecklenburg-Vorpommern 136 Kinder im Alter zwischen 10 und 14 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr, davon deutlich mehr Jungen als Mädchen.

Deshalb appelliert Hans-Joachim Hacker an alle Menschen, die mit dem Auto, Lkw oder Motorrad unterwegs sind, auf Rad fahrende Kinder besonders viel Rücksicht zu nehmen.  

„Wir waren sofort vom neuen, unkonventionellen E-Learning Programm zum Projekt „Rad &Risiko“ für Schülerinnen und Schüler in Kombination mit der Online Fortbildung für Lehrkräfte begeistert. Die Kinder digital für das Thema zu sensibilisieren ist ein hervorragender Weg“, betont Christoph Dohr. Deshalb unterstützt die Provinzial Nord Brandkasse die Schulaktion „Rad&Risiko“ an den weiterführenden Schulen als Hauptsponsor. Das Grundschulangebot „Sattelfest“ zur Radfahrausbildung begleitet die Provinzial seit über 30 Jahren.

„Herr Schröder“ findet „Rad&Risiko“ so interessant und wichtig, dass er sich die Zeit genommen hat, das E-Learning-Programm für Schülerinnen und Schüler zu begleiten und außerdem die gleichnamige Online-Fortbildung für Lehrkräfte zu moderieren. In seinem kurzweiligen und humorvollen Kurs erläutert Johannes Schröder das Programm und seine Einsatzmöglichkeiten im Präsenz- und Distanzunterricht.

Schulen in MV finden sowohl das E-Learning-Programm „Rad&Risiko“ für Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klassenstufe als auch die Online-Fortbildung für Lehrkräfte im Lernmanagementsystem „itslearning“. Beide Programme gibt es auch auf der Website der Landesverkehrswacht Mecklenburg-Vorpommern (www.verkehrswacht-mv.de).

Schulen können auch das gleichnamige Printmedium nutzen und die Unterrichtsmappe kostenfrei auf der Website der Landesverkehrswacht bestellen.

 „Dass es uns gelungen ist, mit unseren Möglichkeiten ein bundesweit einmaliges digitales Angebot für diese Altersgruppe zu präsentieren, macht uns schon ein wenig stolz.“, resümiert Hans-Joachim Hacker die Entstehung von „Rad&Risiko“.

Kinder ab 10 Jahren mit dem Rad im Straßenverkehr / Tipps für Eltern:

  • Neue Schule – neue Wege: Nach dem Winter die Strecken, die Kinder mit dem Fahrrad nutzen sollen, vereinbaren und bestenfalls gemeinsam abfahren. Gibt es Baustellen, Änderungen in der Verkehrsführung, Abbiegespuren, neue Radwege?
  • Fahrradüberprüfung: Bremsen, Reflektoren, Beleuchtung, Reifenprofile
  • Fahrradgröße: Passen Kind und Rad noch zusammen?
  • Fahrradhelm: Niemals ohne! 90 Prozent aller Radfahr-Todesfälle hätten mit dem Tragen eines Radhelmes vermieden werden können.
  • Sicherheit durch Sichtbarkeit: Reflektierende Westen und Radhelm-Überzüge verbessern die Sichtbarkeit, auch am Tag.
  • Größere Ampelkreuzungen ohne Radwege: Beim Linksabbiegen das Rad zweimal über die Fußgängerfurt zu schieben, ist sicher. Das Einfädeln in die Abbiegespur ist gefährlich.
  • Radfahren macht Spaß: Gemeinsam raus in die Natur! Radausflüge am Wochenende erfreuen Kinder und Eltern und schaffen verbindende Erlebnisse.