Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern

Justizministerin Bernhardt: „2024 wird das Jahr der Stiftungen“ / „Nach dem Auftakt eines jährlichen Neustiftertreffens im März folgt der Stiftungssommer“, kündigt Ministerin Jacqueline Bernhardt an.

Schwerin – „In diesem Jahr wird die ehrenvolle Arbeit der vielen unterschiedlichen Stiftungen in Mecklenburg-Vorpommern bekannter gemacht. Die allermeisten der mittlerweile 184 privatrechtlichen Stiftungen im Land leisten eine großartige Arbeit für die Gesellschaft.

Das gilt auch für die steigende Zahl der Familienstiftungen. Durch sie kann der Zusammenhalt innerhalb einer Familie über Generationen gestärkt werden. Die Familie ist die kleinste Zelle der Gesellschaft“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach einem Gespräch mit dem Vorstand des Landesstiftungsnetzes M-V.

„Mecklenburg-Vorpommern ist im Vergleich weiterhin ein Land mit wenigen Stiftungen. Noch sind Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland die stiftungsärmsten Länder in Deutschland. Bezogen auf die fünf norddeutschen Bundesländer kommt jede 29. Stiftung aus M-V.

Daher haben wir uns als rot-rote Landesregierung im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, die Entwicklung des Stiftungswesens zu fördern, uns für eine stärkere Präsenz der Stiftungsarbeit in der öffentlichen Wahrnehmung einzusetzen und für zusätzliches Stiftungsengagement in Mecklenburg-Vorpommern zu werben. Aus der Taufe gehoben wird daher eine jährliche Begrüßung für Neustifterinnen und Neustifter. Hier können sie sich vernetzen und gegenseitig beraten.

Das erste Treffen wird am 19. März im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais‘ in Schwerin sein. Der Juli wird dann der Stiftungssommer sein. Ich werde unterschiedliche Stiftungen im ganzen Land besuchen. Sie fördern das gesellschaftliche Leben auf sozialer Ebene, in der Jugendarbeit, im Sport oder auch beim Denkmalschutz. Diese Unterstützung unseres Alltags verdient eine besondere Würdigung. Darum wird 2024 das Jahr der Stiftungen“, so Ministerin Bernhardt.

„Mir liegt es sehr am Herzen, nicht über einzelne Stiftungen, sondern über das Wirken der Stiftungen in ihrer Gesamtheit zu sprechen. Es gibt große Themen, die wir im regelmäßigen Austausch mit dem Landesstiftungsnetz beraten wie zum Beispiel die Bestandssicherung der Stiftungen oder die Möglichkeit der Umwandlung in eine Verbrauchsstiftung, aber auch in eine Zustiftung bzw. die Frage, ob eine Zusammenlegung von Stiftungen sinnvoll ist. Denn das Ziel sollte immer die Weiterführung des einst genannten Stiftungszweckes sein“, erklärt die für die Stiftungsaufsicht zuständige Ministerin Bernhardt.

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