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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Ideenaufruf zur Fachkräftesicherung

Studierende für Unternehmen in MV gewinnen / Meyer: Engagierte junge Menschen als Fachkräfte im Land halten

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium hat einen Ideenaufruf gestartet: Es können Maßnahmen zur Fachkräftesicherung unterstützt werden, die Studierende mit Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in Kontakt bringen.

„Die Hochschulen und Universitäten bei uns im Land bilden engagierte junge Menschen aus. Es gilt, die Studierenden von einer Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern zu überzeugen, um langfristig den Fachkräftebedarf im Land zu sichern. Dafür suchen wir kreative Projektideen, die überzeugen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Angaben des Statistischen Amtes waren im Wintersemester 2022/2023 insgesamt 38.380 Studierende an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeschrieben.

Vorgesehen ist die Förderung von maximal acht Projekten, sodass ein flächendeckendes Informations- und Unterstützungsangebot im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern möglich wird. Dabei sollen Unternehmen in allen Regionen im Nordosten sowie Studierende an folgenden Hochschulstandorten berücksichtigt werden: Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und Wismar.

Je Projekt und Durchführungsjahr sind mindestens 30 Unternehmen sowie mindestens 100 Studierende aktiv zu beteiligen. Die Bewerbungen sind bis zum 06. März 2024 möglich. Als Gesamtbudget stehen 800.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Der Förderzeitraum beträgt 24 Monate. Für die Einreichung von Projektideen sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts berechtigt. Diese müssen einen Standort in Mecklenburg-Vorpommern haben, fachlich geeignet sein sowie über einschlägige regionale Projekt- und Kooperationserfahrungen verfügen.

Verordnung der Zuwanderungszuständigkeit 

Innenminister Christian Pegel: „Zentrale Stelle für Arbeitsmigration entlastet kommunale Ebene“

Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett den Entwurf einer überarbeiteten Landesverordnung der Zuwanderungszuständigkeit vorgestellt. Diese Verordnung regelt vor allem die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Verteilung der im Land aufzunehmenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie weiteren Personengruppen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes MV durch das Landesamt für Inneres Verwaltung (LAiV).

Notwendig wird die Novellierung aufgrund verschiedener Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes und insbesondere durch seitens des Bundes neu geschaffene Möglichkeiten für eine gesteuerte Arbeitsmigration nach Deutschland. Durch diese Änderungen ist es notwendig und sinnvoll, dass auch für MV Zuständigkeiten geregelt werden.

„Kern dieser Änderung ist aber vor allem, dass wir unsere Ausländerbehörde im LAiV zusätzlich um die Aufgabe einer zentralen Arbeitsmigrationsstelle erweitern möchten. Dabei wird es sich um keine eigenständige Behörde handeln, sondern die bereits vorhandenen Strukturen werden um eine Organisationseinheit erweitert, die zunächst mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern starten soll. Unser Plan ist es, dass diese Einheit ihre Arbeit noch zum 1. April 2024 aufnehmen kann“, berichtet Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Diese Zentrale Ausländerbehörde wird die zuständige Ausländerbehörde für das aufenthaltsrechtliche Verfahren sein, insbesondere bei Einreisen zu Beschäftigungszwecken wie beispielsweise Ausbildung, Studium oder die Beschäftigung als Fachkraft. Zudem ist die Zentrale Ausländerbehörde zuständig für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Die Zuständigkeit bezieht sich auf Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland aufhalten. „Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden also Ansprechpartner für Unternehmen im Land, für im Ausland lebende Arbeitsmigrationswillige und für die deutschen Botschaften im Ausland sein. Die deutschen Botschaften müssen künftig somit nicht acht verschiedene Ausländerbehörden im Land ansprechen, sondern haben einen zentralen Ansprechpartner.

Das spart Zeit und Aufwand und hilft, diese Rechtsmaterie zu professionalisieren, weil sich Beschäftigte ständig mit dieser sehr speziellen Rechtsmaterie befassen werden“, erklärt der Minister und: „Das wird Know-How bündeln, um damit Entscheidungen zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu optimieren. Da wir davon ausgehen, dass mit den neuen bundesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich die Zahlen zunehmen werden, wird es auch die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte entlasten helfen.“

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung 2019 die Vorgabe gemacht, dass die Länder jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten sollen, die bei Visumanträgen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit zuständige Behörde sein soll (§ 71 Absatz 1 Satz 5 Aufenthaltsgesetz).

Somit werden die mit der Fachkräfteeinwanderung verbundenen aufenthaltsrechtlichen Verfahren künftig im Land gebündelt an einer Stelle bearbeitet. Durch diese Spezialisierung werden nicht nur die Verfahren und Entscheidungen bundesweit einheitlicher, vergleichbarer und rechtssicherer; auch die Zuleitung gezielt selektierter Informationen zur Aufgabenerledigung wird genauso vereinfacht wie die Durchführung von zielgruppenorientierten Mitarbeiterschulungen.

„Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes soll daneben künftig auch ihre unterstützende Rolle bei Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen sowie unerlaubt eingereisten Ausländern und Ausländerinnen wahrnehmen – auch dafür wird diese Verordnung weiterhin die Grundlage sein“, so Christian Pegel.

Entwicklung des Arbeitsmarktes in M-V

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, ziehen gemeinsam Bilanz am Arbeitsmarkt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) die Arbeitsmarktbilanz für das Jahr 2023 und ihre Erwartungen für das Jahr 2024 vorgestellt. Im Jahr 2023 lag die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 7,7 Prozent, (2022: 7,3 Prozent).

Bezogen auf den Jahresdurchschnitt war 2019 das Jahr mit der niedrigsten Arbeitslosenquote (7,1 Prozent). „Der Arbeitsmarkt hat sich angesichts der schwachen Konjunktur und multiplen Krisen im vergangenen Jahr insgesamt als robust erwiesen. Trotz der nicht einfachen Rahmenbedingungen kann ich für 2023 eine insgesamt positive Bilanz ziehen“, sagte RD-Chef Markus Biercher.

„Dennoch hat die wirtschaftliche Entwicklung ihre Spuren hinterlassen. Wir können im Vorjahresvergleich 2023 zu 2022 einen Anstieg der Arbeitslosenzahl um 3.600 oder 6,0 Prozent melden. Die Personalnachfrage lag mit 17.800 sozialversicherungspflichtigen Stellen im Bestand mit -1.600 oder -8,3 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.“

„Es bleibt eine herausfordernde Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Integration von Zuwanderern in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt verbunden mit dem demografischen Wandel werden den Arbeitsmarkt im Land weiter bestimmen.

Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die schwache Konjunktur, der Ukraine-Krieg, steigende Energie- und Lebensmittelpreise, die Inflation und hohe Zinsen sowie der Nahostkonflikt beeinträchtigen weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. „Mit Blick auf das Jahr 2024 bin ich – bei allen Unabwägbarkeiten – dennoch zuversichtlich“, so Biercher.

„Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsmarktlage insgesamt stabil bleibt. Allerdings rechne ich mit einer Stagnation der Beschäftigung und einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr.“

Dennoch sieht Biercher fürs kommende Jahr auch Chancen: „Vor allem in der maritimen Wirtschaft – insbesondere an den Werftstandorten in Stralsund und Rostock – gibt es großes Entwicklungspotenzial. Nun ist es entscheidend, dass wir die Fachkräfte aus dem maritimen Bereich halten und neue hinzugewinnen, den Strukturwandel mit unseren Arbeitsmarktpartnern gemeinsam gestalten und den Transformationsprozess gut begleiten.“

„Wir befinden uns in einem intensiven Strukturwandel und die Wirtschaft wird weiterhin vor hohen Herausforderungen stehen. Zentrale Themen sind eine veränderte Energieversorgung im Land, eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Industriepolitik und die Umsetzung innovativer Wasserstofftechnologien. Ziel ist es, dass das Land einer der führenden Standorte für klimaneutrales Wirtschaften wird. Das schafft zukunftssichere Arbeitsplätze“, sagte Meyer.

Für alle Arbeitsmarktpartner werde auch im Jahr 2024 die Arbeits- und Fachkräftesicherung die zentrale Herausforderung bleiben. „Neben der Integration von Langzeitarbeitslosen und der Qualifizierung und Fortbildung von Beschäftigten stellen die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotentialen sowie die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland wesentliche Voraussetzungen der Fachkräftesicherung dar“, so Biercher.

„Wir – die Arbeitsagenturen und Jobcenter – werden insbesondere in die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten investieren und uns dem Thema ‚Integration geflüchteter Menschen‘ besonders widmen.“

„Qualifizierte Fachkräfte und eine ausreichende Fachkräftebasis sind eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes und seiner Wirtschaft. Nur dadurch können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Aus diesem Grund wird derzeit eine Fachkräftestrategie für das Land erarbeitet.

Dabei setzen wir auf vier Säulen: Fachkräfte ausbilden und qualifizieren, Erwerbspotenziale sichern und ausschöpfen – insbesondere im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Teilzeitbeschäftigten, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Menschen im Ruhestand und Migrantinnen und Migranten, Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen und vor allem attraktive Arbeitsbedingungen“, sagte Meyer.

Darüber hinaus machte Biercher auf die Unterstützung der Integration von ukrainischen Geflüchteten aufmerksam. Ende des Jahres waren in den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern über 9.600 geflüchtete erwerbsfähige Menschen aus der Ukraine gemeldet. Die große Mehrheit hat oder wird in den kommenden Monaten die Integrationskurse beenden und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Rund 4.000 von ihnen sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet.

„Nach der ersten Phase des Spracherwerbs geht es nun um den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Viele sprechen die Sprache noch nicht perfekt oder die Anerkennung ihrer Qualifikationen ist noch nicht abgeschlossen. Unser Ziel ist es dennoch, die Menschen schnellstmöglich in Arbeit zu bringen und parallel weiter in Sprache und Qualifikation zu investieren“, so Biercher und weiter: „Wir brauchen aber auch Unternehmen, die den Geflüchteten eine Chance geben und sie einstellen, auch wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen. Hier setzen wir nun auf die Konkretisierung der Arbeits- und Fachkräftebedarfe.“

„Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, zum Beispiel mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine, der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten. Auch die acht Welcome Center im Land leisten hervorragende Arbeit. Die größte Herausforderung für die Teilnehmenden bleibt nach wie vor die Sprache. Daher werden in Ergänzung der bisherigen Beratungsangebote seit dem 01. April 2023 Sprachkurse mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums angeboten“, sagte Meyer.

In den vergangenen Jahren wurden durch den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert. Für 2023 konnte nun eine erfreuliche Bilanz gezogen werden: „Insgesamt wurde für 8.200 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Zum Vergleich: In 2022 waren 37.400 Beschäftigte in Kurzarbeit. Dies zeigt, dass Kurzarbeit im Vergleich zu den Vorjahren eine deutlich geringere Rolle spielte und sich wieder auf einem normalen Niveau bewegt“, erläuterte Biercher.

Ärztliche Versorgung der Bevölkerung

Drese: Hausärztinnen und Hausärzte sind unverzichtbare Lotsen im Gesundheitssystem

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese setzt für eine zukunftsfeste ambulante Versorgung der Bevölkerung weiterhin auf ein verantwortungsbewusstes und partnerschaftliches Handeln aller Akteure in der Gesundheitspolitik.

„Hier sind wir in Mecklenburg-Vorpommern auf einem gutem Weg und vielleicht auch schon weiter als in anderen Teilen Deutschlands, da wir uns seit vielen Jahren als dünn besiedeltes Flächenland mit einer überdurchschnittlich alten und kranken Bevölkerung ganz besonderen Herausforderungen bei der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum stellen müssen“, sagte Drese anlässlich des heutigen Spitzengesprächs von Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit den für die ambulante ärztliche Versorgung zuständigen Berufsverbänden.

Die hausärztliche Versorgung rückt dabei nach Ansicht von Drese weiter in den Mittelpunkt. „Die Kenntnis der Patientinnen und Patienten und die enge Vernetzung mit den Leistungserbringern in der Region machen die Hausärztinnen und Hausärzte mehr denn je zu einem unverzichtbaren Lotsen im Gesundheitssystem“, so Drese.

„Mein Eindruck aus vielen Gesprächen und Besuchen von Praxen ist: Hausärzte sind genervt von Bürokratie, erschöpft von Überstunden und manchmal frustriert von Abrechnungsregularien. Aber sie sind gern und voller Überzeugung Hausärztin oder Hausarzt. Deshalb sollte bei aller berechtigten Kritik der Arztberuf nicht schlecht geredet werden“, betonte die Ministerin.

Etwa ein Drittel der ca. 1.200 Hausärztinnen und -ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind 60 Jahre und älter und stehen damit vor ihrem baldigen Ruhestand. Neben Hilfen bei der Nachfolgesuche sieht Drese auch die Etablierung neuer Angebote wie Gesundheitskioske, die community health nurse oder Gemeindenotfallsanitäter als Chance, gerade die Hausärzte zu unterstützen und entlasten.

Drese hob hervor, dass das Land gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und weiteren Akteuren seit Jahren aktiv gegen Versorgungsengpässe im niedergelassenen Bereich ankämpfe. Diese seien vor allem im ländlichen Raum ein großes Problem.

„Mit dem Landarztgesetz und der Einführung der Landarztquote haben wir mittlerweile 90 Studentinnen und Studenten gewinnen können, die nach ihrem Abschluss für mindestens zehn Jahre die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich stärken werden“, verdeutlichte Drese. Ein weiteres Projekt sei die Unterstützung für Kommunen im ländlichen Raum beim Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung etwa bei der Ansiedlung oder bei der Nachfolgesuche für Praxen.“

Auch beim großen Thema der Krankenhausreform spiele der ambulante Bereich eine wichtige Rolle. „Wir setzen uns als MV für einen Ausbau und Erleichterungen bei der sektorenübergreifenden und integrierenden Gesundheitsversorgung ein“, so Drese. Gerade in strukturschwachen Regionen könne die bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten zur Versorgungssicherheit beitragen.

Arbeit des Dreikönigsvereins gewürdigt

Neubrandenburg – „Es ist schön, dass der Benefizabend des Dreikönigsvereins in Neubrandenburg nach dreijähriger Corona-Pause endlich wieder stattfinden kann. Seit mehr als 20 Jahren begleitet das Dreikönigshospiz kranke Menschen und ihre Angehörigen in Neubrandenburg auf ihrem Weg zum Ende des Lebens hin – im Hospiz selbst und mit einem ambulanten Hospizdienst für schwerkranke Menschen zu Hause.

Ich möchte mich bei allen Hospizhelferinnen und Helfern, Pflegerinnen und Pflegern und bei den Verantwortlichen des Dreikönigsvereins ganz herzlich für ihren Einsatz bedanken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf dem Benefizabend des Dreikönigsvereins in Neubrandenburg.

Es sei jedes Jahr wieder eine Herausforderung für den Dreikönigsverein, die nötigen Eigenmittel für den Betrieb des Hospizes zusammenzubekommen. Denn nur ein Teil der Mittel werde von den Krankenkassen übernommen. „Der Dreikönigsverein hat schon viele Spenden gesammelt und heute Abend kommt hoffentlich noch einmal viel dazu“, sagte die Ministerpräsidentin. Die Arbeit des Vereins sei von großer Bedeutung für die Region.

Eine weitere Herausforderung sei die Sicherung des Fachkräftebedarfs im Pflegebereich. Hier sorge die Landesregierung für Verbesserungen. „Wir haben in unserem Landeshaushalt drei Millionen Euro bereitgestellt, um die Ausbildung für Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten ebenso wie für Ergo- und Physiotherapeuten gebührenfrei zu machen. Das ist hoffentlich ein Beitrag, um die sozialen Berufe in unserem Land attraktiver zu machen.

Geflügelpest in Vorpommern

Stralsund – Die Geflügelpest hat nun auch zwei Haltungen in Vorpommern getroffen. Am 3. Januar 2024 wurden in einer Legehennenhaltung mit ca. 31.600 Tieren in der Gemeinde Poseritz auf Rügen sowie in einer Kleinsthaltung mit insgesamt 21 Enten und Hühnern im Stadtgebiet Stralsund der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N1 amtlich festgestellt.

„Für mich ist jeder Geflügelpest-Ausbruch einer zu viel. Das Tierleid und der wirtschaftliche Schaden sind dabei nur zwei Komponenten. Besonders bedauernswert ist für mich die Tatsache, dass nun auch der östliche Teil des Landes von der Geflügelpest betroffen ist. Bisher sind nur wenige Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln bekannt, dennoch ist das Virus in der Umwelt vorhanden. Umso wichtiger ist, dass die Tierhalter die Biosicherheitsmaßnahmen penibel einhalten“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Die betroffenen Tierhalter wurden aufmerksam, als vermehrt verendete Tiere aufgefunden wurden, die zuvor keine Krankheitsanzeichen gezeigt hatten. Bei zahlreichen, noch lebenden Tieren wurde eine für Geflügelpest typische Symptomatik mit zentralnervösen Störungen, Nasenausfluss, Konjunktivitis und Durchfall festgestellt.

Die sofort nach der Meldung der Tierhalter durch das Veterinäramt in den Beständen entnommenen Proben wurden am 3. Januar 2024 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Rostock (LALLF) positiv auf Aviäre Influenza-Viren untersucht. Am 4.Januar bestätigte das Nationale Referenzlabor im Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den Nachweis des hochpathogenen Subtyps H5N1 des Aviären Influenza-Virus in allen Proben.

Mit der Räumung der Ausbruchsbestände durch die tierschutzgerechte Tötung und unschädliche Beseitigung der Tiere wurde bereits begonnen, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen werden anschließend folgen.

Zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest richtet der Landkreis um den Bestand auf Rügen eine Schutzzone (Sperrbezirk) von 3 km und eine Überwachungszone (Beobachtungsgebiet) von 10 km ein. In diesen Zonen gelten spezielle Vorschriften, was z.B. das Betreten der Bestände, die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und die Vermarktung von Produkten betreffen. Bei der Kleinsthaltung im Stralsunder Stadtgebiet wird von einer Einrichtung von Restriktionszonen abgesehen.

Detaillierte Informationen zu den Gemeinden und Orten, die in der Schutz- oder Überwachungszone liegen und den Anordnungen des Landkreises, sind der Allgemeinverfügung Nr.1/2024 zu entnehmen, die bekannt gemacht ist unter: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_5644_1.PDF?1704377072

Die folgenden, allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen gelten zudem für alle Geflügelhaltungen:

Tierhalter haben sicherzustellen, dass

  • ein Kontakt des Geflügels zum Wildvogelbestand, insbesondere zu Wildenten, Wildgänsen, Schwänen und aasfressenden Wildvögeln, sicher unterbunden wird.
  • das Geflügel keinen Zugang zu Gewässern, möglichen Überschwemmungsflächen oder anderem Oberflächenwasser haben,
  • Hofteiche sicher ausgezäunt sind,
  • Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird,
  • Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind, gefüttert wird,
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt wird,
  • strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere Schuhzeug, unterschieden wird und
  • plötzliche erhöhte Tierverluste tierärztlich abgeklärt werden.
  • Bei Auffälligkeiten in Ihren Tierbeständen informieren Sie bitte ihr zuständiges Veterinäramt.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Im Januar letztmalig Antragstellung möglich

Schwerin – Noch bis zum 31. Januar 2024 können DDR-Rentnerinnen und -Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind, eine Einmalzahlung des Bundes in Höhe von ursprünglich 2.500 Euro erhalten. „Das Land Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt diese Summe als eines von fünf Bundesländern auf insgesamt 5.000 Euro“, hob Sozialministerin Drese hervor.

Ursprünglich war die Antragsfrist am 30. September ausgelaufen. Da viele Anspruchsberechtigte zunächst nicht oder erst zu spät von der Einrichtung des Fonds erfahren hätten, sei durch eine einmalige Fristverlängerung der Bundesregierung nun noch eine Antragsstellung bis zum Ende des Monats möglich, erklärte die Ministerin.

„Die Zahlen zeigen, dass in MV bisher die tatsächlichen Antragszahlen hinter den geschätzten 7.200 Berechtigten zurückgeblieben sind. Ich möchte Sie deshalb eindringlich bitten, diese Verlängerung zu nutzen um eventuell bestehende Ansprüche zu prüfen“, so Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, wenn ihre Netto-Rente weniger als 830€ beträgt.

Auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen aus dem Härtefallfonds erhalten. Eine vollständige Liste aller zu erfüllenden Kriterien stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website zur Verfügung.

Die entsprechenden Anträge sind bei der Stiftung Härtefallfonds (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zu stellen. Eine Antragsübermittlung an das Sozialministerium MV ist ausdrücklich nicht möglich. Die benötigten Formulare finden Betroffene auf den Seiten des BMAS.

„Dort erhalten Betroffene auch Hilfe bei der Antragsstellung. So werden unter anderem die häufigsten Fragen zum Härtefallfonds ausführlich beantwortet. Zusätzlich steht unter der Rufnummer 0800/7241634 eine eigens eingerichtete Hotline bereit, die montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr bei Fragen zum Antragsverfahren unterstützt“, betonte Drese.

Drese: „Mir ist bewusst, dass eine solche Einmalzahlung, auch trotz der Verdoppelung durch das Land, nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt. Trotzdem hoffe ich sehr, dass Sie sich und ihr Umfeld informieren, um Ihre Ansprüche geltend zu machen und Härtefälle so zumindest abzumildern.“

Arbeitsmarkt im Dezember 2023

Nürnberg – „Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Dezember:   +31.000 auf 2.637.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +183.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   +0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember 2023 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2.637.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 5.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2023 bei 3.484.000 Personen. Das waren 171.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 126.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 60.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, etwas mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 179.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im September und 111.000 im August.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 22.000 gestiegen. Mit 46,22 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 213.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2023 saisonbereinigt um 34.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 227.000 auf 35,12 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,62 Millionen Personen hatten im Oktober 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 171.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,43 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Dezember waren 713.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 68.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Dezember 2023 um 1 Punkt auf 116 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

833.000 Personen erhielten im Dezember 2023 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.932.000. Gegenüber Dezember 2022 war dies ein Anstieg um 95.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.