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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Vorteile des E-Rezepts für Versicherte

Schwerin – Seit dem 1. Januar erhalten Versicherte in der Arztpraxis statt des rosafarbenen Scheins für verschreibungspflichtige Medikamente das neue E-Rezept. „Viele Menschen haben noch Fragen zum E-Rezept und wissen nicht genau, was sie erwartet“, stellt Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach mehreren Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern und Nachfragen im Ministerium fest. Dabei bietet das E-Rezept nach Einschätzung von Drese gleich mehrere Vorteile.

Es gibt drei Möglichkeiten, das E-Rezept in der Praxis zu erhalten und in der Apotheke einzulösen. So können Patientinnen und Patienten das Rezept zunächst über ihre Gesundheitskarte nutzen. „Die Karte haben die allermeisten beim Arztbesuch ohnehin bei sich“, so Drese. Über diese könnten die Apotheken das Rezept dann auslesen.

Darüber hinaus steht eine eigene E-Rezept-App zur Verfügung. Die Arztpraxis kann das Rezept in der App für die Abholung in der Apotheke hinterlegen. Die Versicherten müssen sich einmalig für die Nutzung mit einer PIN-Nummer, die ihnen ihre Krankenkasse mitteilt, in der App anmelden.

„Durch die App sparen Patientinnen und Patienten viel Zeit. Sie können unter anderem nachschauen, in welcher Apotheke ihr Medikament verfügbar ist und müssen für Folgeverschreibungen im gleichen Quartal nicht erneut ihre Praxis konsultieren“, erklärt Drese.

Zudem sei es mit der App möglich, Medikamente für Dritte abzuholen. „Das entlastet zum Beispiel pflegende Angehörige sowie Familienmitgliedern von Heimbewohnerinnen und Heimbewohner“, so die Ministerin. „Die App ist also eine zusätzliche Serviceleistung, deren Nutzung aber natürlich rein freiwillig erfolgt.“

Alternativ kann die Arztpraxis auch nach wie vor einen Papierdruck ausstellen. Dieser enthält einen Rezept-Code. Die Apotheke scannt den Code und händigt das benötigte Medikament wie gewohnt aus.

Die Testphase für das E-Rezept hat bereits im September 2022 begonnen. Seitdem können Apotheken E-Rezepte mit den Krankenkassen verrechnen. „Viele Praxen haben im Laufe dieser Zeit bereits auf das E-Rezept umgestellt“, erklärt Drese. Falls dennoch technische Probleme auftreten, gibt Drese Entwarnung. Ersatzweise könnte auch noch der rosa Zettel ausgestellt werden. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten sei in jedem Fall sichergestellt.

Nach der Flut an der Ahr

Auszeichnung für Einsatzkräfte aus MV

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute an 31 Männern und Frauen von Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen aus Mecklenburg-Vorpommern die „Fluthilfemedaille 2021“ überreicht.

„100 haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte aus Mecklenburg-Vorpommern haben bei der Bewältigung der außergewöhnlichen Lage nach der Hochwasserkatastrophe vor zwei Jahren im Ahrtal unterstützt. Sie alle haben dabei geholfen, Leben zu retten, Not zu lindern und Schäden zu beseitigen. Ihnen gebührt größter Respekt, Dank und Anerkennung für Ihre Leistung“, sagte Christian Pegel bei der Verleihung, die der Minister im Namen des Landes Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommerns vornahm.

Da heute nur ein Teil der Hilfskräfte ausgezeichnet werden konnte, wird es am 29. Januar eine weitere Verleihungsveranstaltung geben. Insgesamt werden an den beiden Tagen 95 Männer und Frauen aus MV mit der Fluthelfermedaille ausgezeichnet. Eine einzelne Auszeichnung geht stellvertretend für alle beteiligten Beamten der Polizeihubschrauberstaffel an die gesamte Staffel.

„Ich kann mich noch an die erschütternden Bilder der damaligen Katastrophe erinnern. Es waren furchtbare Szenen, die sich ereignet haben. Menschen haben ihr Leben verloren oder standen nach dem Hochwasser vor einer zerstörten Existenz.

Für uns als Land und die Kräfte der Hilfsorganisationen und der Feuerwehren bei uns im Land war es selbstverständlich, dass wir Hilfe leisten – es ist aber eben nicht selbstverständlich und deshalb bin ich dem Land Rheinland-Pfalz für die Ehrung der Engagierten durch die Fluthilfemedaille 2021 dankbar, die ich heute stellvertretend übergeben durfte“, so der Minister und ergänzt: „Als Land und Landespolizei haben wir beispielsweise mit unserer Hubschrauberstaffel der Polizei bei der Vermisstensuche unterstützt, uns um den Hin- und Rücktransport von Helfern und Spürhunde gekümmert und waren speziell mit Flügen zur Aufklärung für die Hilfsdienste betraut. Unsere Betreuungs- und Verpflegungseinheit des ehrenamtlich organisierten Katastrophenschutzes hat bis zu 500 Menschen vor Ort mit Essen und Trinken versorgt.“

Das Land Rheinland-Pfalz verleiht die „Fluthilfemedaille 2021“ insgesamt an rund 43.000 Einsatzkräfte aus dem eigenen Bundesland und dem gesamten Bundesgebiet. Die Medaille wird für außergewöhnliche Hilfeleistungen bei der Flutkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 in den Regionen des Ahrtals, der Eifel und in Trier an Angehörige der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben der Länder, die mindestens einen Tag in den betroffenen Gebieten Hilfe geleistet haben, verliehen.

Kooperation beim Rettungsdienst

MV und Brandenburg kooperieren beim Rettungsdienst / Länderübergreifende Patientenzuweisung über IVENA

Schwerin – Die Rettungsdienste und Integrierten Regionalleitstellen der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg arbeiten seit Jahresbeginn noch enger zusammen. Mit dem webbasierten Interdisziplinären Versorgungsnachweis IVENA haben die Rettungsdienste die Möglichkeit, in Notfällen den Rettungsstellen der Krankenhäuser länderübergreifend, digital und in Echtzeit Patientinnen und Patienten anzukündigen und zuzuweisen.

„Durch eine länderübergreifende Patientenzuweisung kann in Notfällen lebensnotwenige Zeit gespart werden. Es geht darum, so schnell wie möglich ein verfügbares Krankenhaus anzufahren. Ländergrenzen sind da nebensächlich. Die Rettungskräfte haben so die Möglichkeit in Echtzeit zu erfahren, welches nahelegende Krankenhaus freie Kapazitäten für den entsprechenden Notfall hat. Wird ein bestimmtes Krankenhaus angefahren, haben die Mitarbeitenden dort wiederum mehr Zeit, sich auf den einzutreffenden Notfall vorzubereiten“, erklärte MV-Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start der Kooperation.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher begrüßte die Zusammenarbeit beim Rettungsdienst: „In der Notfallmedizin zählt jede Minute. Durch die Kooperation mit anderen Bundesländern wie Berlin und Mecklenburg-Vorpommern verbessern wir die Abläufe im Sinne der Patienten und Patientinnen und des medizinischen Personals im Rettungsdienst spürbar.“

IVENA ermöglicht den Integrierten Leitstellen der Landkreise über das System, Informationen zu Versorgungressourcen in den einzelnen Krankenhäusern mit den Einrichtungen auszutauschen. „So können Patientinnen und Patienten des Rettungsdienstes in der für die Weiterversorgung geeigneten und aufnahmebereiten Zentralen Notaufnahme digital und automatisiert über IVENA angekündigt werden, ganz unabhängig davon, ob sich der Einsatzort oder das Zielkrankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern oder in Brandenburg befinden.“, verdeutlichte Drese

Neben der Anmeldung der Patienten können auch die für die klinische Weiterversorgung notwendigen Fähigkeiten und Ressourcen, wie z.B. Neurologie, Schockraum oder Herzkatheterlabor, durch den Rettungsdienst und die Leitstellen eingesehen und ggf. für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten reserviert werden. So kann sich die Klinik ohne Zeitverzug insbesondere auf schwer erkrankte oder verletzte Patientinnen und Patienten vorbereiten. Das beschleunigt die Patientenübernahme in der Zentralen Notaufnahme und in die klinische Weiterversorgung und verbessert die notfallmedizinische Versorgungsqualität.

Das Gesundheitsministerium in Mecklenburg-Vorpommern hatte IVENA zunächst in Kooperation mit den Landkreisen Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen sowie der Universitätsmedizin Greifswald (UMG) erprobt. „Die Universitätsmedizin Greifswald hat bei der Implementierung von IVENA ehealth eine Vorreiterrolle übernommen“, betont Drese. Dort und in den anderen Krankenhäusern erleichtere das System den Aufwand in der Abstimmung mit dem Rettungsdienst bereits deutlich. Inzwischen wurde das Projekt auf alle Landkreise in MV ausgeweitet.

Auch andere Bundesländer, darunter Sachsen-Anhalt und Berlin haben IVENA ehealth bereits eingeführt.

Inklusives Segeln kommt 2024 nach Schwerin

Schwerin – Bereits zweimal segelten in Mecklenburg-Vorpommern Teams aus aller Welt um den Weltmeistertitel im inklusiven Segeln. Zum ersten Mal kommt das inklusive Segeln in diesem Jahr nach Schwerin. Vom 3. bis zum 4. Oktober sollen die Wettkämpfe die Festlichkeiten im Zuge der Bundesratspräsidentschaft zum Tag der Deutschen Einheit ergänzen, wie Sportministerin Stefanie Drese heute nach einem Gespräch mit den Initiatoren mitteilte.

Drese: „Die Landeshauptstadt wird rund um den Tag der Deutschen Einheit zu einem überregionalen Großereignis. Als Sportministerin macht es mich stolz, dass mit dem inklusiven Segeln ein sportliches und dazu noch inklusives Highlight das Programm bereichern wird.“ Ausgetragen werde ein Länderpokal mit Teilnehmenden aus ganz Deutschland. „Im Wettsegeln werden 2er-Teams aus jedem Bundesland antreten. Die Besonderheit besteht darin, dass je eine Person ohne und eine Person mit Behinderungen zusammen segeln“, erklärt Drese.

Im heutigen Gespräch dankte Drese den Ausrichtern des Events vorab: „Ich bewundere das Engagement und das Herzblut der Veranstalter bei der Vorbereitung dieser besonderen Regatta. Dank ihnen etabliert sich die Sportart zu einer der inklusivsten Disziplinen in ganz Deutschland.“ Zu den Organisatoren zählen der Deutsche Segler-Verband, die Heinz-Kettler-Stiftung, der Yachtclub Möhnesee, der Verein „Wir sind wir“ und der Schweriner Segler-Verein.

Drese sagte den Veranstaltern zudem die Unterstützung der Landesregierung zu. So sollen 30.000 Euro für die Ausrichtung des Länderpokals im inklusiven Segeln zur Verfügung gestellt werden. Der Länderpokal soll über zwei Tage hinweg in mehreren Rennen ausgetragen werden. Zum Einsatz kommen spezielle Boote, die weltweit für Para- und Inklusions-Regatten genutzt werden.

In den Jahren 2022 und 2023 segelten inklusive Teams aus aller Welt erstmals in Mecklenburg-Vorpommern. In Rostock traten dabei im Rahmen der „Inclusion World Championship for Sailing“ rund 50 Sportlerinnen und Sportler an. „Die Stimmung und die sportlichen Leistungen bei den Rennen haben mich nachhaltig beeindruckt“, erinnert sich Drese. „Ich bin mir sicher, dass das inklusive Segeln in Schwerin eines der sportlichen Höhepunkte des Jahres bilden wird“, so die Ministerin.

Ideenaufruf zur Fachkräftesicherung

Studierende für Unternehmen in MV gewinnen / Meyer: Engagierte junge Menschen als Fachkräfte im Land halten

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium hat einen Ideenaufruf gestartet: Es können Maßnahmen zur Fachkräftesicherung unterstützt werden, die Studierende mit Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in Kontakt bringen.

„Die Hochschulen und Universitäten bei uns im Land bilden engagierte junge Menschen aus. Es gilt, die Studierenden von einer Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern zu überzeugen, um langfristig den Fachkräftebedarf im Land zu sichern. Dafür suchen wir kreative Projektideen, die überzeugen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Angaben des Statistischen Amtes waren im Wintersemester 2022/2023 insgesamt 38.380 Studierende an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeschrieben.

Vorgesehen ist die Förderung von maximal acht Projekten, sodass ein flächendeckendes Informations- und Unterstützungsangebot im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern möglich wird. Dabei sollen Unternehmen in allen Regionen im Nordosten sowie Studierende an folgenden Hochschulstandorten berücksichtigt werden: Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und Wismar.

Je Projekt und Durchführungsjahr sind mindestens 30 Unternehmen sowie mindestens 100 Studierende aktiv zu beteiligen. Die Bewerbungen sind bis zum 06. März 2024 möglich. Als Gesamtbudget stehen 800.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Der Förderzeitraum beträgt 24 Monate. Für die Einreichung von Projektideen sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts berechtigt. Diese müssen einen Standort in Mecklenburg-Vorpommern haben, fachlich geeignet sein sowie über einschlägige regionale Projekt- und Kooperationserfahrungen verfügen.

Verordnung der Zuwanderungszuständigkeit 

Innenminister Christian Pegel: „Zentrale Stelle für Arbeitsmigration entlastet kommunale Ebene“

Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett den Entwurf einer überarbeiteten Landesverordnung der Zuwanderungszuständigkeit vorgestellt. Diese Verordnung regelt vor allem die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Verteilung der im Land aufzunehmenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie weiteren Personengruppen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes MV durch das Landesamt für Inneres Verwaltung (LAiV).

Notwendig wird die Novellierung aufgrund verschiedener Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes und insbesondere durch seitens des Bundes neu geschaffene Möglichkeiten für eine gesteuerte Arbeitsmigration nach Deutschland. Durch diese Änderungen ist es notwendig und sinnvoll, dass auch für MV Zuständigkeiten geregelt werden.

„Kern dieser Änderung ist aber vor allem, dass wir unsere Ausländerbehörde im LAiV zusätzlich um die Aufgabe einer zentralen Arbeitsmigrationsstelle erweitern möchten. Dabei wird es sich um keine eigenständige Behörde handeln, sondern die bereits vorhandenen Strukturen werden um eine Organisationseinheit erweitert, die zunächst mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern starten soll. Unser Plan ist es, dass diese Einheit ihre Arbeit noch zum 1. April 2024 aufnehmen kann“, berichtet Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Diese Zentrale Ausländerbehörde wird die zuständige Ausländerbehörde für das aufenthaltsrechtliche Verfahren sein, insbesondere bei Einreisen zu Beschäftigungszwecken wie beispielsweise Ausbildung, Studium oder die Beschäftigung als Fachkraft. Zudem ist die Zentrale Ausländerbehörde zuständig für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Die Zuständigkeit bezieht sich auf Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland aufhalten. „Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden also Ansprechpartner für Unternehmen im Land, für im Ausland lebende Arbeitsmigrationswillige und für die deutschen Botschaften im Ausland sein. Die deutschen Botschaften müssen künftig somit nicht acht verschiedene Ausländerbehörden im Land ansprechen, sondern haben einen zentralen Ansprechpartner.

Das spart Zeit und Aufwand und hilft, diese Rechtsmaterie zu professionalisieren, weil sich Beschäftigte ständig mit dieser sehr speziellen Rechtsmaterie befassen werden“, erklärt der Minister und: „Das wird Know-How bündeln, um damit Entscheidungen zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu optimieren. Da wir davon ausgehen, dass mit den neuen bundesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich die Zahlen zunehmen werden, wird es auch die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte entlasten helfen.“

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung 2019 die Vorgabe gemacht, dass die Länder jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten sollen, die bei Visumanträgen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit zuständige Behörde sein soll (§ 71 Absatz 1 Satz 5 Aufenthaltsgesetz).

Somit werden die mit der Fachkräfteeinwanderung verbundenen aufenthaltsrechtlichen Verfahren künftig im Land gebündelt an einer Stelle bearbeitet. Durch diese Spezialisierung werden nicht nur die Verfahren und Entscheidungen bundesweit einheitlicher, vergleichbarer und rechtssicherer; auch die Zuleitung gezielt selektierter Informationen zur Aufgabenerledigung wird genauso vereinfacht wie die Durchführung von zielgruppenorientierten Mitarbeiterschulungen.

„Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes soll daneben künftig auch ihre unterstützende Rolle bei Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen sowie unerlaubt eingereisten Ausländern und Ausländerinnen wahrnehmen – auch dafür wird diese Verordnung weiterhin die Grundlage sein“, so Christian Pegel.

Entwicklung des Arbeitsmarktes in M-V

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, ziehen gemeinsam Bilanz am Arbeitsmarkt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) die Arbeitsmarktbilanz für das Jahr 2023 und ihre Erwartungen für das Jahr 2024 vorgestellt. Im Jahr 2023 lag die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 7,7 Prozent, (2022: 7,3 Prozent).

Bezogen auf den Jahresdurchschnitt war 2019 das Jahr mit der niedrigsten Arbeitslosenquote (7,1 Prozent). „Der Arbeitsmarkt hat sich angesichts der schwachen Konjunktur und multiplen Krisen im vergangenen Jahr insgesamt als robust erwiesen. Trotz der nicht einfachen Rahmenbedingungen kann ich für 2023 eine insgesamt positive Bilanz ziehen“, sagte RD-Chef Markus Biercher.

„Dennoch hat die wirtschaftliche Entwicklung ihre Spuren hinterlassen. Wir können im Vorjahresvergleich 2023 zu 2022 einen Anstieg der Arbeitslosenzahl um 3.600 oder 6,0 Prozent melden. Die Personalnachfrage lag mit 17.800 sozialversicherungspflichtigen Stellen im Bestand mit -1.600 oder -8,3 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.“

„Es bleibt eine herausfordernde Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Integration von Zuwanderern in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt verbunden mit dem demografischen Wandel werden den Arbeitsmarkt im Land weiter bestimmen.

Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die schwache Konjunktur, der Ukraine-Krieg, steigende Energie- und Lebensmittelpreise, die Inflation und hohe Zinsen sowie der Nahostkonflikt beeinträchtigen weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. „Mit Blick auf das Jahr 2024 bin ich – bei allen Unabwägbarkeiten – dennoch zuversichtlich“, so Biercher.

„Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsmarktlage insgesamt stabil bleibt. Allerdings rechne ich mit einer Stagnation der Beschäftigung und einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr.“

Dennoch sieht Biercher fürs kommende Jahr auch Chancen: „Vor allem in der maritimen Wirtschaft – insbesondere an den Werftstandorten in Stralsund und Rostock – gibt es großes Entwicklungspotenzial. Nun ist es entscheidend, dass wir die Fachkräfte aus dem maritimen Bereich halten und neue hinzugewinnen, den Strukturwandel mit unseren Arbeitsmarktpartnern gemeinsam gestalten und den Transformationsprozess gut begleiten.“

„Wir befinden uns in einem intensiven Strukturwandel und die Wirtschaft wird weiterhin vor hohen Herausforderungen stehen. Zentrale Themen sind eine veränderte Energieversorgung im Land, eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Industriepolitik und die Umsetzung innovativer Wasserstofftechnologien. Ziel ist es, dass das Land einer der führenden Standorte für klimaneutrales Wirtschaften wird. Das schafft zukunftssichere Arbeitsplätze“, sagte Meyer.

Für alle Arbeitsmarktpartner werde auch im Jahr 2024 die Arbeits- und Fachkräftesicherung die zentrale Herausforderung bleiben. „Neben der Integration von Langzeitarbeitslosen und der Qualifizierung und Fortbildung von Beschäftigten stellen die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotentialen sowie die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland wesentliche Voraussetzungen der Fachkräftesicherung dar“, so Biercher.

„Wir – die Arbeitsagenturen und Jobcenter – werden insbesondere in die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten investieren und uns dem Thema ‚Integration geflüchteter Menschen‘ besonders widmen.“

„Qualifizierte Fachkräfte und eine ausreichende Fachkräftebasis sind eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes und seiner Wirtschaft. Nur dadurch können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Aus diesem Grund wird derzeit eine Fachkräftestrategie für das Land erarbeitet.

Dabei setzen wir auf vier Säulen: Fachkräfte ausbilden und qualifizieren, Erwerbspotenziale sichern und ausschöpfen – insbesondere im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Teilzeitbeschäftigten, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Menschen im Ruhestand und Migrantinnen und Migranten, Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen und vor allem attraktive Arbeitsbedingungen“, sagte Meyer.

Darüber hinaus machte Biercher auf die Unterstützung der Integration von ukrainischen Geflüchteten aufmerksam. Ende des Jahres waren in den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern über 9.600 geflüchtete erwerbsfähige Menschen aus der Ukraine gemeldet. Die große Mehrheit hat oder wird in den kommenden Monaten die Integrationskurse beenden und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Rund 4.000 von ihnen sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet.

„Nach der ersten Phase des Spracherwerbs geht es nun um den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Viele sprechen die Sprache noch nicht perfekt oder die Anerkennung ihrer Qualifikationen ist noch nicht abgeschlossen. Unser Ziel ist es dennoch, die Menschen schnellstmöglich in Arbeit zu bringen und parallel weiter in Sprache und Qualifikation zu investieren“, so Biercher und weiter: „Wir brauchen aber auch Unternehmen, die den Geflüchteten eine Chance geben und sie einstellen, auch wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen. Hier setzen wir nun auf die Konkretisierung der Arbeits- und Fachkräftebedarfe.“

„Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, zum Beispiel mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine, der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten. Auch die acht Welcome Center im Land leisten hervorragende Arbeit. Die größte Herausforderung für die Teilnehmenden bleibt nach wie vor die Sprache. Daher werden in Ergänzung der bisherigen Beratungsangebote seit dem 01. April 2023 Sprachkurse mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums angeboten“, sagte Meyer.

In den vergangenen Jahren wurden durch den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert. Für 2023 konnte nun eine erfreuliche Bilanz gezogen werden: „Insgesamt wurde für 8.200 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Zum Vergleich: In 2022 waren 37.400 Beschäftigte in Kurzarbeit. Dies zeigt, dass Kurzarbeit im Vergleich zu den Vorjahren eine deutlich geringere Rolle spielte und sich wieder auf einem normalen Niveau bewegt“, erläuterte Biercher.

Ärztliche Versorgung der Bevölkerung

Drese: Hausärztinnen und Hausärzte sind unverzichtbare Lotsen im Gesundheitssystem

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese setzt für eine zukunftsfeste ambulante Versorgung der Bevölkerung weiterhin auf ein verantwortungsbewusstes und partnerschaftliches Handeln aller Akteure in der Gesundheitspolitik.

„Hier sind wir in Mecklenburg-Vorpommern auf einem gutem Weg und vielleicht auch schon weiter als in anderen Teilen Deutschlands, da wir uns seit vielen Jahren als dünn besiedeltes Flächenland mit einer überdurchschnittlich alten und kranken Bevölkerung ganz besonderen Herausforderungen bei der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum stellen müssen“, sagte Drese anlässlich des heutigen Spitzengesprächs von Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit den für die ambulante ärztliche Versorgung zuständigen Berufsverbänden.

Die hausärztliche Versorgung rückt dabei nach Ansicht von Drese weiter in den Mittelpunkt. „Die Kenntnis der Patientinnen und Patienten und die enge Vernetzung mit den Leistungserbringern in der Region machen die Hausärztinnen und Hausärzte mehr denn je zu einem unverzichtbaren Lotsen im Gesundheitssystem“, so Drese.

„Mein Eindruck aus vielen Gesprächen und Besuchen von Praxen ist: Hausärzte sind genervt von Bürokratie, erschöpft von Überstunden und manchmal frustriert von Abrechnungsregularien. Aber sie sind gern und voller Überzeugung Hausärztin oder Hausarzt. Deshalb sollte bei aller berechtigten Kritik der Arztberuf nicht schlecht geredet werden“, betonte die Ministerin.

Etwa ein Drittel der ca. 1.200 Hausärztinnen und -ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind 60 Jahre und älter und stehen damit vor ihrem baldigen Ruhestand. Neben Hilfen bei der Nachfolgesuche sieht Drese auch die Etablierung neuer Angebote wie Gesundheitskioske, die community health nurse oder Gemeindenotfallsanitäter als Chance, gerade die Hausärzte zu unterstützen und entlasten.

Drese hob hervor, dass das Land gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und weiteren Akteuren seit Jahren aktiv gegen Versorgungsengpässe im niedergelassenen Bereich ankämpfe. Diese seien vor allem im ländlichen Raum ein großes Problem.

„Mit dem Landarztgesetz und der Einführung der Landarztquote haben wir mittlerweile 90 Studentinnen und Studenten gewinnen können, die nach ihrem Abschluss für mindestens zehn Jahre die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich stärken werden“, verdeutlichte Drese. Ein weiteres Projekt sei die Unterstützung für Kommunen im ländlichen Raum beim Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung etwa bei der Ansiedlung oder bei der Nachfolgesuche für Praxen.“

Auch beim großen Thema der Krankenhausreform spiele der ambulante Bereich eine wichtige Rolle. „Wir setzen uns als MV für einen Ausbau und Erleichterungen bei der sektorenübergreifenden und integrierenden Gesundheitsversorgung ein“, so Drese. Gerade in strukturschwachen Regionen könne die bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten zur Versorgungssicherheit beitragen.