Erhöhung des Bürgergeldes ist sozialpolitisch richtig und verfassungsrechtlich geboten
Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in der Aktuellen Stunde des Landtags Bestrebungen der CDU kritisiert, Einsparungen beim Bürgergeld vorzunehmen. „Es ist unanständig und politisch falsch zu Lasten der Ärmsten und Schwächsten in der Gesellschaft sparen zu wollen“, sagte Drese.
Drese hob hervor, dass erst in der vergangenen Woche die Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister (ASMK) mit nur einer Gegenstimme sich dafür ausgesprochen habe, dass die gesetzlich fixierte Bürgergelderhöhung zum 1. Januar 2024 wie geplant umgesetzt wird. „Unabhängig von der Parteizugehörigkeit stellte sich die ASMK ausdrücklich hinter das Bürgergeld, hinter dessen Grundsätze und Instrumente. Gemeinsam sind die Fachministerinnen und Fachminister der Auffassung, dass die Erhöhung des Bürgergeldes verfassungsrechtlich geboten und sozialpolitisch notwendig ist“, verdeutlichte Drese.
Die Ministerin zeigte wenig Verständnis, dass die CDU-Fraktion eine politische Debatte in den Landtag trage, die zum Ziel habe, „den ohnehin schon häufig alles andere als einfachen Alltag der leistungsberechtigten Personen im Bürgergeldbezug nochmal ein bisschen unangenehmer zu gestalten“. „Und das ausgerechnet in Mecklenburg-Vorpommern. Haben Sie ernsthaft das Gefühl, die Menschen hier strengen sich nicht genug an und müssen angetrieben werden?“, fragte die Ministerin in Richtung der CDU-Fraktion, die die Aktuelle Stunde zum Thema Bürgergeld beantragt hatte.
Drese betonte, dass es in Mecklenburg-Vorpommern 108.500 Regelleistungsberechtigte gibt. Dies entspreche einen Anteil von 6,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Davon seien etwa 82.700 erwerbsfähig. „Tatsächlich arbeitslos sind jedoch weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – der überwiegende Teil befindet sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in Schule, Studium oder Ausbildung oder pflegt bzw. erzieht gerade“, so Drese. „Es ist völlig falsch und schäbig, dass Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger pauschal in die Ecke derer gestellt werden, die unser Sozialsystem ausnutzen.
Die Ministerin verteidigte die Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes um im Höchstfall 61 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2024. „Angesichts stark gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten ist eine Erhöhung unbedingt erforderlich. Insbesondere die Preise von Gütern des täglichen Lebens, wie Lebensmittel, sind deutlich stärker gestiegen als die durchschnittliche Inflationsrate erkennen lässt. Hiervon sind in besonderem Maße Menschen und Familien betroffen, denen nur geringe Finanzmittel zur Verfügung stehen“, sagte Drese.
Zum Lohnabstandsgebot verdeutlichte Drese, dass sich Mindestlohn und Bürgergeld (früher Hartz IV) im Verhältnis kaum auseinanderentwickelt haben. „Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 ist dieser von 8,50 Euro auf geplante 12,41 Euro Anfang 2024 gestiegen, ein Plus von 46 Prozent. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Hartz-IV-Regelsatz – heute Bürgergeld – für Alleinstehende um 41,1 Prozent“, so Drese.
Die Lösung für zu geringe Löhne sei doch nicht, dass die Erhöhung des Bürgergeldes bekämpft wird, sondern dass in Niedriglohnbranchen besser bezahlt wird, sagte Drese. „Hier vermisse ich den Einsatz der CDU: Statt nach unten zu treten, sollte der Blick nach oben gerichtet werden“, so die Ministerin.
Drese: „Mit der Erhöhung der Regelsätze und der Umstellung auf das System Bürgergeld signalisieren wir ganz klar, dass wir keinen Menschen in unserem Land aufgeben, dass wir berufliche Weiterbildung oder den Erwerb eines Berufsabschlusses unterstützen und dass wir eine berufliche Neuorientierung ermöglichen.“