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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Abfallwirtschaftsplan bis 2031 veröffentlicht

Schwerin – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hatte dem Kabinett den Entwurf des Abfallwirtschaftsplans (AWP) für den Prognosezeitraum 2021 bis 2031 am 05. Dezember vorgelegt. Heute erfolgte die Veröffentlichung im Amtsblatt. Die Bundesländer haben die gesetzliche Pflicht, Abfallwirtschaftspläne aufzustellen, diese nach 6 Jahren auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben.

„Ein Abfallwirtschaftsplan muss den gegenwärtigen Stand der Abfallbewirtschaftung darstellen und einen Ausblick über die Entsorgungssicherheit für die nächsten 10 Jahre geben. Daher wurde der Betrach­tungszeitraum bis 2031 gewählt“, erklärt der Minister.

Folgender Stand der Abfallbewirtschaftung wurde demnach ermittelt: „Das Pro-Kopf-Aufkommen an Siedlungsabfällen betrug im Jahr 2020 in M-V rund 480 kg je Einwohner (kg/EW) und damit ca. 30 kg/EW mehr als im Jahr 2014. Dieser Anstieg ist maßgeblich auf den Anstieg des Aufkom­mens an Bioabfällen zurückzuführen, der so politisch auch gewollt ist, nämlich die Reduzierung des Anteils biogener Abfälle im Restmüll. Das Siedlungsabfall­aufkommen M-V im Jahr 2020 belief sich auf ca. 772.000 Mg.

Für den Zeitpunkt 2031 wird, je nach unterstelltem Szenario, ein Gesamtaufkommen zwischen 729.000 Mg und 755.000 Mg erwartet. Diese Reduzierung (ca. 2 % bis 6 %) ist maßgeblich auf die abnehmende Bevölker­ungsentwicklung zurückzuführen. Unter Berücksichti­gung des prognostizierten Abfallauf­kommens stehen auch in Zukunft ausreichende Behandlungskapazitäten für die Siedlungsabfall­behandlung insgesamt zur Verfügung“, so Backhaus.

Im Sinne einer hochwertigeren Verwertung der Abfälle aus der Biotonne solle jedoch der Ausbau der Vergärungs­kapazitäten für die Behandlung auch dieses Abfallstromes weiter vorangetrieben werden, ergänzt der Minister.

„Mineralische Abfälle sind die massenmäßig größte Abfallfraktion bundesweit und auch im Land M V“, fährt Backhaus fort. „Die Gesamtmasse an in M-V entsorgten mineralischen Abfällen beläuft sich auf ca. 4,2 Mio. Mg im Jahr 2020. Die größte Fraktion unter den minera­lischen Abfällen stellen Böden dar, deren Hauptent­sorgungsweg die Verfüllung von Tagebauen ist (ca. 2,2 Mio Mg). Die Behandlungs- und Entsorgungs­kapazitäten in Behandlungsanlagen, Tagebauen und Deponien (DK 0 bis II) werden als ausreichend für die im Planungs­zeitraum (bis 2031) prognostizierten mineralischen Abfall­massen betrachtet (Prognose 2031: gleichblei­bend 4,2 Mio Mg).

Das Aufkommen an Klärschlamm beläuft sich in M-V im Jahr 2020 auf ca. 29.500 Mg TS (Trockensubstanz). Etwa die Hälfte dieses Aufkommens wurde im Jahr 2020 thermischen Behandlungsanlagen zugeführt. Die Klärschlammmenge für das Jahr 2031 wird mit 29.900 Mg TS prognostiziert.

Bei der Entsorgung wird die thermische Behandlung der Klärschlämme weiter an Bedeutung gewinnen, da Möglichkeiten der bodenbe­zogenen Verwertung zunehmend beschränkt werden sowie ab 2029 bei Klärschlamm mit einem Phosphor­gehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse die Rückgewinnung von Phosphor gefordert wird. Sofern die bislang geplanten Anlagen (EEW GmbH & Co. KG und KKMV) wie geplant in Betrieb gehen, stünden mit der bereits in Betrieb befindlichen Anlage des ZWAR in Bergen/Rügen ab dem Jahr 2023/2025 ausreichend Kapazitäten für die Monover­brennung von Klärschlämmen zur Verfügung.

Die Masse der in M-V erzeugten gefährlichen Abfälle ist im Zeitraum von 2014 bis 2020 von 254.351 Mg/a auf 339.641 Mg/a gestiegen. Im Jahr 2020 entfielen rund 53 % der gefährlichen Abfälle unter die Rubrik der Bau- und Abbruchabfälle (u.a. Boden und Steine, asbest­haltige Baustoffe, kohlenteerhaltige Bitumengemische). Die Entsorgung erfolgt vorrangig in Behandlungsanlagen oder auf Deponien. Etwa 41 % (ca. 140.660 Mg) der gefährlichen Abfälle aus M-V werden in anderen Bundesländern entsorgt.

Allerdings findet gleichzeitig auch der Import von gefährlichen Abfällen zur Entsor­gung aus anderen Bundesländern statt (2020: ca. 170.000 Mg). Insgesamt wird bis zum Jahr 2031 von weitestgehend gleichbleibenden Abfallmengen ausgegangen. Für die Entsorgung stehen in ausrei­chendem Maße Kapazitäten in M-V zur Verfügung“, so Backhaus.

Zum grenzüberschreitenden Abfalltransport führt der Minister weiter aus: „Nach M-V wird vorrangig Holz, das gefährliche Stoffe enthält sowie Holz ohne gefährliche Stoffe, verbracht. Dabei dominiert als Entsorgungsverfahren die thermische Verwertung in Biomassekraftwerken.

Der Gesamtimport beträgt im Jahr 2020 ca. 64.000 Mg. In fast gleicher Größenordnung (2020: ca. 62.000 Mg) werden aus M-V Abfälle (vorrangig brennbare Abfälle aus der Abfallaufbereitung) zur thermischen Verwertung in Ersatzbrennstoffkraftwerke exportiert. Wesentliche Veränderungen in diesem stark marktwirtschaftlich geprägten Sektor sind derzeit nicht erkennbar“, so Backhaus, der abschließend erklärt, dass Prognosen stets mit Unsicherheiten verbunden seien:

„Wir werden das Auskommen der Abfallmengen genau beobachten, damit der Abfallwirtschaftsplan gegebenenfalls fortgeschrieben werden kann, zum Beispiel, wenn es notwendig werden sollte neuen Deponieraum zu schaffen.“

Heimatschutzkompanie „Vorpommern“

Miraß unterzeichnet Patenschaftsurkunde mit Heimatschutzkompanie „Vorpommern“

Schwerin – Am 14. Dezember haben der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östlichen Mecklenburg Heiko Miraß, der Kommandeur des Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern Brigadegeneral Uwe Nerger und der Kompaniechef der Heimatschutzkompanie „Vorpommern“ Hauptmann Frank Dubbert die Patenschaftsurkunde zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit in der Störtebeker Braumanufaktur in Stralsund unterzeichnet.

Heimatschutz ist eine wichtige Aufgabe der Bundeswehr, die von Reservistinnen und Reservisten wahrgenommen wird. „Dieses zivilbürgerliche Engagement für die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland wird mit der Patenschaft gewürdigt. Im Land unterstützen Soldatinnen und Soldaten des Heimatschutzes in der Amts- und Katastrophenhilfe. Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie, der Afrikanischen Schweinepest und bei verschiedenen Großbränden sind noch in guter Erinnerung“, betonte Miraß bei der Unterzeichnung.

Die Heimatschutzkompanie Vorpommern besteht aus etwa 120 Soldatinnen und Soldaten. Die Kompanie ist in der Marinetechnikschule Parow nahe Stralsund beheimatet. Im Spannungs- und Verteidigungsfall wird die Heimatschutzkompanie bei der Sicherung und Bewachung militärisch wichtiger Infrastruktur eingesetzt. Sie entlastet damit die aktive Truppe.

Der Kommandeur des Landeskommando Mecklenburg-Vorpommern Brigadegeneral Uwe Nerger: „Die Übernahme der Patenschaft für die Heimatschutzkompanie Vorpommern durch Herrn Heiko Miraß – Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg- ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für den Einsatz unserer Reservisten und Reservistinnen in der Region. Ich freue mich, mit Staatssekretär Miraß einen weiteren starken Partner für die wichtigen Aufgaben des Heimatschutzes an meiner Seite zu wissen.“

Es gibt drei Heimatschutzkompanien mit den Namen „Mecklenburg“, „Vorpommern“ sowie „Ostsee“ im Land. Nach der Übernahme der Patenschaft über die Kompanie „Mecklenburg“ seitens der Präsidentin des Landtages ist die Patenschaft mit der Kompanie „Vorpommern“ die zweite Patenschaft dieser Art.

Neues Öffnungszeitengesetz in M-V

Einzelhandel im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern wird gestärkt

Schwerin – In der heutigen zweiten Lesung im Landtag Mecklenburg-Vorpommerns wurde das neue Öffnungszeitengesetz der MV-Koalition beschlossen.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Christian Winter, erklärte dazu: „Mit dem neuen Öffnungszeitengesetz stärkt die MV-Koalition den Einzelhandel im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern, ohne dabei die verfassungsmäßige Sonntagsruhe für Arbeitnehmer aufzuweichen.

Wir schaffen für Unternehmer:innen mehr Planungssicherheit und stärken ihre Position im Wettbewerb mit angrenzenden Bundesländern. Das erreichen wir, indem bestehende Sonderregelungen in der kommenden Rechtsverordnung an die Sonderöffnungszeiten in Schleswig-Holstein angeglichen werden.

Zusätzlich wird der Antragsprozess für Gemeinden zu den kommenden Sonderöffnungszeiten transparenter und offener gestaltet.

Gleichzeitig stärken wir auch Arbeitnehmerrechte, indem Sonderregelungen in Grenzregionen gestrichen und Oster-, Pfingstsonntage, sowie der Tag der Arbeit von Sonderöffnungszeiten künftig ausgenommen werden.

Das neue Gesetz verbindet also die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmerinnen und Arbeitnehmer im Land gemeinsam mit einem zuverlässigen Schutz der Sonntagsruhe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“

Aktuelle Stunde im Landtag

Erhöhung des Bürgergeldes ist sozialpolitisch richtig und verfassungsrechtlich geboten

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute in der Aktuellen Stunde des Landtags Bestrebungen der CDU kritisiert, Einsparungen beim Bürgergeld vorzunehmen. „Es ist unanständig und politisch falsch zu Lasten der Ärmsten und Schwächsten in der Gesellschaft sparen zu wollen“, sagte Drese.

Drese hob hervor, dass erst in der vergangenen Woche die Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister (ASMK) mit nur einer Gegenstimme sich dafür ausgesprochen habe, dass die gesetzlich fixierte Bürgergelderhöhung zum 1. Januar 2024 wie geplant umgesetzt wird. „Unabhängig von der Parteizugehörigkeit stellte sich die ASMK ausdrücklich hinter das Bürgergeld, hinter dessen Grundsätze und Instrumente. Gemeinsam sind die Fachministerinnen und Fachminister der Auffassung, dass die Erhöhung des Bürgergeldes verfassungsrechtlich geboten und sozialpolitisch notwendig ist“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin zeigte wenig Verständnis, dass die CDU-Fraktion eine politische Debatte in den Landtag trage, die zum Ziel habe, „den ohnehin schon häufig alles andere als einfachen Alltag der leistungsberechtigten Personen im Bürgergeldbezug nochmal ein bisschen unangenehmer zu gestalten“. „Und das ausgerechnet in Mecklenburg-Vorpommern. Haben Sie ernsthaft das Gefühl, die Menschen hier strengen sich nicht genug an und müssen angetrieben werden?“, fragte die Ministerin in Richtung der CDU-Fraktion, die die Aktuelle Stunde zum Thema Bürgergeld beantragt hatte.

Drese betonte, dass es in Mecklenburg-Vorpommern 108.500 Regelleistungsberechtigte gibt. Dies entspreche einen Anteil von 6,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Davon seien etwa 82.700 erwerbsfähig. „Tatsächlich arbeitslos sind jedoch weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – der überwiegende Teil befindet sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in Schule, Studium oder Ausbildung oder pflegt bzw. erzieht gerade“, so Drese. „Es ist völlig falsch und schäbig, dass Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger pauschal in die Ecke derer gestellt werden, die unser Sozialsystem ausnutzen.

Die Ministerin verteidigte die Erhöhung des Bürgergeld-Regelsatzes um im Höchstfall 61 Euro pro Monat ab dem 1. Januar 2024. „Angesichts stark gestiegener Energiepreise und Lebenshaltungskosten ist eine Erhöhung unbedingt erforderlich. Insbesondere die Preise von Gütern des täglichen Lebens, wie Lebensmittel, sind deutlich stärker gestiegen als die durchschnittliche Inflationsrate erkennen lässt. Hiervon sind in besonderem Maße Menschen und Familien betroffen, denen nur geringe Finanzmittel zur Verfügung stehen“, sagte Drese.

Zum Lohnabstandsgebot verdeutlichte Drese, dass sich Mindestlohn und Bürgergeld (früher Hartz IV) im Verhältnis kaum auseinanderentwickelt haben. „Seit der Einführung des Mindestlohns 2015 ist dieser von 8,50 Euro auf geplante 12,41 Euro Anfang 2024 gestiegen, ein Plus von 46 Prozent. Im selben Zeitraum erhöhte sich der Hartz-IV-Regelsatz – heute Bürgergeld – für Alleinstehende um 41,1 Prozent“, so Drese.

Die Lösung für zu geringe Löhne sei doch nicht, dass die Erhöhung des Bürgergeldes bekämpft wird, sondern dass in Niedriglohnbranchen besser bezahlt wird, sagte Drese. „Hier vermisse ich den Einsatz der CDU: Statt nach unten zu treten, sollte der Blick nach oben gerichtet werden“, so die Ministerin.

Drese: „Mit der Erhöhung der Regelsätze und der Umstellung auf das System Bürgergeld signalisieren wir ganz klar, dass wir keinen Menschen in unserem Land aufgeben, dass wir berufliche Weiterbildung oder den Erwerb eines Berufsabschlusses unterstützen und dass wir eine berufliche Neuorientierung ermöglichen.“

Internationale Zusammenarbeit

Polizei gelingt Schlag gegen Enkeltrick-Betrüger

Schwerin – In einem internationalen Einsatz zur Bekämpfung des sogenannten Enkeltrickbetrugs gingen Ermittlerinnen und Ermittler aus allen 16 Bundesländern, vom Bundeskriminalamt, aus Polen, Österreich, der Schweiz und Luxemburg sowie von Europol während zweier sogenannter Action-Weeks vom 27. November bis 8. Dezember 2023 mit den verantwortlichen Staatsanwaltschaften gemeinsam gegen Betrügerinnen und Betrüger vor.

„Der umgangssprachliche Enkeltrick ist eine besonders perfide und hinterhältige Betrugsmasche, denn oftmals werden vor allem ältere und allein lebende Menschen als Opfer von den Betrügerinnen und Betrügern ausgewählt. Die Verbrecher geben sich als Verwandte, Enkel oder auch gute Bekannte aus und bitten um Bargeld. Dabei werden die Opfer dann oft um hohe Geldbeträge oder sogar um Ihre Lebensersparnisse gebracht“, fasst Landesinnenminister Christian Pegel zusammen.

Das internationale Vorgehen, unter der Federführung der Polizei Berlin, wurde in unserem Land durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern unter Führung des Landeskriminalamtes in enger Abstimmung mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Stralsund umfangreich unterstützt. „Für diesen engagierten Einsatz danke ich all unseren Polizeibeamtinnen und –beamten. Dieser konzentrierte länderübergreifende Kräfteansatz ermöglichte es nicht nur, diverse Beteiligte dieser perfiden Betrugsform festzunehmen bzw. dazu beizutragen, sondern darüber hinaus die international operierenden Tätergruppierungen und -strukturen weiter aufzuhellen und damit weitere erfolgsträchtige Ermittlungsansätze zu generieren“, führt der Minister weiter aus.

In den allein in unserem Land für Mecklenburg-Vorpommern selbst, aber auch für andere Bundesländer gewonnenen Erkenntnissen und den daraus resultierenden Maßnahmen wurden Betrugsversuche mit einer verhinderten Schadenshöhe von knapp 300.000 Euro registriert.

„Bereits in der Vergangenheit konnten wir eine Vielzahl an Fällen verzeichnen in denen die Betrüger nicht erfolgreich waren. Dies gelang vor allem durch aufmerksame und umsichtige Mitmenschen wie Bankmitarbeiterinnen und –mitarbeiter oder Taxi-Fahrer bzw. –Fahrerinnen. Diesen couragierten Menschen gilt unser Dank – auch im Namen der Polizei. Dieses umsichtige Verhalten ist unheimlich wichtig, um dieser schäbigen Betrugsmasche Einhalt zu bieten“, so Christian Pegel und richtet einen Appell an die möglichen Opfer:

„Seien Sie misstrauisch, wenn unbekannte Nummern Sie, sich als Verwandte ausgeben und Geld fordern. Raten Sie nicht, wer Sie dort kontaktiert, sondern fordern Sie die Person auf, ihren Namen zu nennen. Erfragen Sie Dinge, die nur der Verwandte wissen kann. Versuchen Sie im Zweifel auf anderem Wege mit der Person in Kontakt zu treten, um die Echtheit der Nachrichten zu überprüfen. Kontaktieren Sie notfalls auch einen Nachbarn, wenn Sie ein komisches Gefühl haben. Und vor allem: Die Polizei und Staatsanwaltschaft würden auch niemals persönlich Geld abholen oder Kautionen eintreiben. Legen Sie auf, wenn Sie am Telefon von vermeintlichen Enkeln oder Bekannten um Geld gebeten werden.“

Deutschlandweit nahmen Polizeikräfte in dem „Aktionszeitraum“ insgesamt 27 Personen auf frischer Tat fest, die auf verschiedene Weise an der Begehung von Enkeltricktaten beteiligt waren. Es konnte ein materieller Schaden von ca. 4,2 Millionen Euro (Bargeld, Gold, Schmuck) verhindert werden.

Vorsicht vor Betrugsmaschen

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt und die Vorständin der Verbraucherzentrale M-V Wiebke Cornelius warnen.

Schwerin – Wöchentlich wenden sich Menschen wegen betrügerischer Nachrichten an die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt warnt daher: „Die Betrugsversuche werden immer perfider und vielfältiger. Gerade jetzt in der Adventszeit tauchen SMS, WhatsApp-Mitteilungen oder auch E-Mails auf, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher um Geld betrogen werden sollen.

Ihnen wird mit erfundenen Geschichten Angst gemacht. Weit verbreitet ist die Methode, dass das vermeintliche Kind eine neue Telefonnummer habe und in einer Notlage stecke, weshalb Geld überwiesen werden soll. Aber auch Nachrichten, dass das Paket nicht zugestellt werden könne, weil die Adresse fehle, machen die Runde. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn in der Vorweihnachtszeit werden viele Pakete verschickt, da kann schon mal schnell der Überblick verloren gehen, und schon schnappt die Falle zu. Auch wenn in einer täuschend echt wirkenden E-Mail darum gebeten wird, per Link die Kontodaten neu einzugeben, ist größte Vorsicht geboten.

Eine seriöse Bank fordert in der Regel nicht per E-Mail und Verlinkung zur Preisgabe von Kontodaten und ähnlichem auf. Oftmals ist bereits anhand der Absenderadresse zu erkennen, dass die vorgegebene Firma nicht der Absender sein kann. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich etwa durch einen Anruf bei ihrer Bank oder dem versendenden Unternehmen beziehungsweise im Falle von überraschenden Nachrichten der vermeintlichen Kinder durch einen Rückruf bei den eigenen Kindern vergewissern. Wer am Ende dennoch betrogen wurde, sollte nicht zögern, schon gar nicht aus Schamgefühl, und die Polizei einschalten“, so Verbraucherschutzministerin Bernhardt weiter.

Die Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern Wiebke Cornelius: „In unseren Beratungsstellen haben sich die Anfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu diesen Betrugs-Nachrichten in diesem Jahr mehr als verdoppelt. Die Anbieter versuchen, über diese Masche an die Zahlungsdaten der Betroffenen zu kommen, oft werden auch zahlungspflichtige Abonnements abgeschlossen.

Wir raten daher zu einem gesunden Misstrauen gegenüber Nachrichten von Absendern, deren Nummer unbekannt ist. Einfach löschen ist im Zweifelsfall hier immer die beste Lösung! Erhält man eine Nachricht von einem vermeintlich Angehörigen, sollte man Rücksprache mit dem jeweiligen Familienmitglied halten und beispielsweise die alte, bekannte Handynummer anrufen. Ohne eine solche Absicherung sollte man niemals auf Geldforderungen eingehen.“

Widerspruchlösung bei Organspende

Schwerin – Der Trend abnehmender Organspenden in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich fort. Wurden vor fünf Jahren durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) noch 119 Spenden im Land verzeichnet, waren es Ende 2022 nur noch 72. Gleichzeitig warten deutschlandweit 8.505 Menschen auf ein Spenderorgan, darunter auch etwa 200 Patientinnen und Patienten aus Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir müssen deshalb eine zielgerichtete Debatte darüber führen, wie wir weitere potentielle Spenderinnen und Spender gewinnen können“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin.

Drese spricht sich für die Einführung einer Widerspruchslösung aus. „Der zweithäufigste Grund, warum Organspenden auch in MV derzeit nicht zu Stande kommen, ist ein unzureichend dokumentierter Wille der Verstorbenen. Das ist höchst bedauerlich, denn Umfragen zufolge stehen 84 Prozent der Menschen einer Organspende positiv gegenüber“, so die Ministerin.

Bei einer Widerspruchlösung würde in Deutschland automatisch jede Person als Organspenderin oder Organspender gelten, sofern zu Lebzeiten kein entsprechender Widerspruch kommuniziert wurde. „Das heißt: Die Entscheidung bleibt nach wie vor jeder und jedem selbst überlassen. Sie ist aber, wenn keine Spende gewünscht ist, nachvollziehbar und bindend festgehalten“, betonte Drese.

Das schaffe Klarheit für die eigenen Wünsche aber auch für die Angehörigen, die diese Entscheidung ansonsten unter schwierigsten Umständen treffen müssen. „Am allermeisten hilft es aber all denjenigen, die sehnlichst auf ein neues Organ und ein neues Leben warten“, hob Drese hervor. Ein neuerlicher Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung ist aus Sicht Dreses deshalb sinnvoll.

„Jede und jeder kann aber auch jetzt schon seinen Willen mit einem Organspendeausweis deutlich bekunden – unabhängig davon, ob man sich für oder gegen eine Spende entscheidet“, erklärte Drese. Wer noch keinen Ausweis besitzt, kann ihn in der Hausarztpraxis, einer Apotheke oder online, zum Beispiel auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, gratis erwerben.

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung bei der Organ- und Gewebespende. Sie erlaubt eine Spende nur, wenn der mögliche Spender oder die mögliche Spenderin in zu Lebzeiten eingewilligt hat oder ein nächster Angehöriger zugestimmt hat. Die Entscheidung muss schriftlich festgehalten sein. Die Widerspruchslösung gilt unter anderem in Frankreich, Irland, Italien, Österreich, den Niederlanden und Spanien. Wer nicht vor seinem Tod widerspricht, wird automatisch Organspenderin oder Organspender.

Starke Regiobuslinien im Land starten

Jesse: Regiobusse stärken die Mobilität im ganzen Land – bestehende Buslinien in der Fläche verbessern und neue durchgehende Linien schaffen

Schwerin – Am Sonntag startete die Regiobuslinie der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim (VLP). An der offiziellen Inbetriebnahme der Regiobuslinie nahmen die Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse, der Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern Daniel Bischof und der Geschäftsführer der VLP Stefan Lösel am Schweriner Hauptbahnhof teil. „Die neuen Regiobusse sind ein wichtiger Teil der Mobilitätsoffensive für Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und den kommunalen Aufgabenträgern wollen wir die Mobilität im ganzen Land verbessern.

Unter anderem werden hierfür Regiobuslinien auf wichtigen Verkehrsachsen mit einheitlichen Qualitätsstandards eingeführt. Die ersten Regiobuslinien gehen mit dem heutigen Fahrplanwechsel an den Start. Ziel ist es, das Angebot bestehender Buslinien in der Fläche zu verbessern und neue durchgehende Linien zu schaffen. So können mehr Fahrgäste den öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Damit stärken wir auch die Mobilität im ländlichen Bereich unseres Landes“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt alle Regiobuslinien mit jährlichen Zuschüssen über die VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH. Für das Vorhaben Linie 170 Sternberg – Schwerin erhält der zuständige Landkreis Ludwigslust-Parchim im Jahr 2024 Regionalisierungsmittel in Höhe von rund 670.000 Euro. Für das Jahr 2023 erhält der Landkreis rund 40.000 Euro.

Die geplanten Regiobuslinien werden mit regelmäßigen Fahrten stündlich oder zweistündlich unabhängig von Schul- und Ferienzeiten verkehren. Besonders an den Wochenenden und außerhalb der klassischen Hauptverkehrszeiten wird das Angebot der Regiobuslinien erweitert. Die Busse fahren in der Regel von Montag bis Samstag zwischen 5 und 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr. Zudem sind die Regiobuslinien mit dem Bahnverkehr verknüpft, um ein engmaschiges Verkehrsnetz für ganz Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen.

Stefan Sternberg, Landrat Ludwigslust-Parchim: „Mit der Einführung der Regiobuslinien wird dauerhaft ein fest verkehrendes Verkehrsangebot geschaffen, das für planbare und verlässliche Verbindungen zwischen den Zentren im Landkreis und der Landeshauptstadt Schwerin als Oberzentrum sorgt. Diese Taktlinien sind das Rückgrat des im Landkreis erfolgreich etablieren Rufbussystems und sichern die Durchlässigkeit der Verkehre über das Grundzentrum hinaus. Dies gilt insbesondere für die Anbindung der Stadt Sternberg, die jetzt über den straßengebundenen ÖPNV und die zubringenden Rufbuslinien auf hohem Standard gesichert und dank der gewährten Zuwendungen auch für den Landkreis dauerhaft finanzierbar ist.“

„Das neue Angebot geht weit über die bisherige Verkehrsleistung auf der Relation Schwerin – Sternberg hinaus, insbesondere an Wochenenden und in Tagesrandlagen“, erläutert Stefan Lösel, Geschäftsführer der VLP. „Wir haben zusätzliche Fahrpersonale eingestellt und Busse aus anderen Betriebsteilen der VLP verlegt. Die Qualitätskriterien des Landes stellen hohe Anforderungen an die Verkehrsunternehmen. Ich bin davon überzeugt, dass das damit verbundene verlässliche Angebot von den Kunden wahrgenommen werden wird.“

Dr. Rico Badenschier, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin ergänzt: „Schwerin, die benachbarten Landkreise und das Land Mecklenburg-Vorpommern haben in den letzten Jahren bereits sehr konstruktiv zusammengearbeitet, um den zukünftigen gemeinsamen Verkehrsverbund vorzubereiten. Mit der Schaffung eines attraktiv getakteten Busverkehrs zwischen Schwerin und Sternberg wird jetzt ein weiterer wichtiger Schritt getan, um das ÖPNV-Angebot zwischen der Landeshauptstadt und seinem Umland deutlich zu verbessern und somit eine konkurrenzfähige und umweltfreundliche Alternative gegenüber dem privaten Pkw auf dieser Strecke zu etablieren.“

Die ersten Fahrgäste, die die neuen Regiobuslinien nutzen können, sind die Fahrgäste der Linie 170 der Verkehrsgesell-schaft Ludwigslust-Parchim (VLP) von Schwerin nach Sternberg über Cambs und Brüel. Die Regiobusse fahren montags bis freitags im Stundentakt. An den Wochenenden, an denen bislang Rufbusse angeboten wurden, gibt es erstmals ein zweistündliches Angebot, das durch zusätzliche Rufbusfahrten verstärkt wird.

„Für ein flächendeckendes und klimafreundliches ÖPNV-Angebot benötigen wir eine deutliche Ausweitung der kreisübergreifenden Mobilitätsangebote, die die Lücke zwischen Schienenpersonennahverkehr und lokalen Angeboten schließen. Gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und den Landkreisen investieren wir in qualitativ hochwertige Regiobuslinien, um die ländlichen Regionen in unserem Flächenland besser und in hoher Qualität anbinden zu können“, so Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

Mit dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember nehmen in zwei weiteren Landkreisen erste weitere Regiobuslinien den Betrieb auf:

  • zwischen Neubrandenburg und Waren (Linie 012 MVVG)
  • zwischen Wismar und Grevesmühlen (Linie 330 NAHBUS)

Im Frühjahr 2024 sollen die nächsten beiden Regiobuslinien in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern- Rügen und Rostock folgen:

  • Sanitz – Marlow – Tribsees – Grimmen – Greifswald (VVR)
  • (Königstuhl -) Sassnitz – Klein Zicker (VVR)

Die Regiobuslinie Sanitz-Greifswald wird dann erstmals drei Landkreise mit einem regelmäßigen durchgängigen Nahverkehrsangebot auf der Straße miteinander verbinden.

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ für Mecklenburg-Vorpommern berücksichtigt alle Änderungen des neuen Fahrplans. Die kostenlose App des Landes enthält alle Fahrplandaten des ÖPNV in M-V und steht für Android und iOS zur Verfügung (www.fahrplanauskunft-mv.de).