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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Arbeitsmarktbericht September 2023

Schulte: Robuster und chancenreicher Arbeitsmarkt in M-V

Schwerin – Die Zahl der Arbeitslosen ist im Vergleich zum September des Vorjahres – mit 60.500 Menschen um 1.500 (+2,5 Prozent) gestiegen. Im Vergleich zum Vormonat August 2023 ist die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 oder 3,1 Prozent gesunken. Die Arbeitslosenquote ist im Vergleich zum Vorjahr von 7,3 Prozent auf 7,4 Prozent gestiegen.

„Festzustellen ist, dass MV weiterhin einen stabilen und sehr robusten Arbeitsmarkt vorweist. Aufgrund der typischen Herbstbelebung verzeichnet der Arbeitsmarkt einen Rückgang der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat August.

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Integration von Zuwanderern in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt verbunden mit dem demografischen Wandel werden den Arbeitsmarkt im Land weiter bestimmen.

Hierfür schafft die Landesregierung die nötigen Rahmenbedingungen, um diesen Wandel stetig zu meistern und zu begleiten“, sagte Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit am Freitag.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – es handelt sich um die Juli-Daten – ist im Vorjahresvergleich um -3.700 oder -0,6 Prozent auf 578.100 gesunken. Insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.100) sowie in der öffentlichen Verwaltung (+700) und im Bereich der IT- und Kommunikationsberufe (+400) sind neue Arbeitsplätze entstanden. Hauptsächlich in der Metall- und Elektroindustrie (-1.500), im Gastgewerbe (-1.000) sowie im Baugewerbe (-900) gingen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze verloren.

„Der demografische Wandel hat, wie in den vorangegangenen Arbeitsmarktberichten, einen Einfluss auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Minimierung der Arbeitsplätze im Baugewerbe ist saisonal bedingt, sie zeigt aber auch die ersten Signale der Branche für die bevorstehenden und viel beschriebenen Herausforderungen“, so Staatssekretär Jochen Schulte.

Insgesamt liegt die Personalnachfrage unter dem Niveau des Vorjahres. Im September 2022 waren 19.900 zu besetzende sozialversicherungspflichtige Stellen gemeldet, aktuell sind es 17.300 – ein Minus von 2.600 oder 13,1 Prozent.

„Viele Branchen sind weiterhin auf der Suche nach Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Speziell im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen, im Gesundheits- und Sozialwesen und im verarbeitenden Gewerbe sowie im Handel und im Gastgewerbe werden Fach- und Arbeitskräfte gesucht“, stellte Staatssekretär Jochen Schulte heraus.

Cannabis-Legalisierung

Berlin – Heutt hat der Bundesrat sich ausführlich zu den Regierungsplänen für eine Cannabis-Legalisierung geäußert.

So fordert er unter anderem, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so zu regeln, dass sie keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen. Der Bundesrat verlangt Maßnahmen der Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten. Ausschank, Abgabe und Konsum alkoholischer Getränke soll in Anbauvereinigungen untersagt werden.

Außerdem sollen nach dem Willen der Länderkammer im weiteren Gesetzgebungsverfahren die jugendschutzrelevanten Regelungen auf ihre Praxistauglichkeit und Umsetzbarkeit überprüft werden. In der Fassung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs sei ein strukturelles Vollzugsdefizit zu erwarten. Zudem mahnt der Bundesrat die Schließung von Strafbarkeitslücken an.

Konsumentinnen und Konsumenten soll ein verantwortungsvoller Umgang mit Cannabis erleichtert werden. Hierzu will die Regierung privaten Eigenanbau, gemeinschaftlichen nichtgewerblichen Eigenanbau und die kontrollierte Weitergabe von Konsumcannabis durch Anbauvereinigungen an Erwachsene ermöglichen.

Information, Beratungs- und Präventionsangebote sollen gesundheitliche Risiken für Konsumentinnen und Konsumenten von Konsumcannabis reduzieren. Die Bundesregierung setzt auf cannabisbezogene Aufklärung und Prävention. Insbesondere Kinder und Jugendliche, die durch den Umgang mit Cannabis auffällig geworden sind, sollen an Frühinterventionsprogrammen teilnehmen. Darüber hinaus will die Regierung Bürgerinnen und Bürger, die kein Cannabis konsumieren, vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums schützen.

Aktuelle Entwicklungen zeigten, dass der Konsum von Cannabis trotz der bestehenden Verbotsregelungen, insbesondere auch unter jungen Menschen, ansteige, heißt es in der Entwurfsbegründung. Der Konsum von Cannabis, das vom Schwarzmarkt bezogen werde, sei häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden, da der Tetrahydrocanabinol-Gehalt unbekannt sei und giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten sein könnten, deren Wirkstärke die Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen könnten.

Der Entwurf soll zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beitragen, den illegalen Markt für Cannabis eindämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz stärken. Zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten soll die Qualität von Konsumcannabis kontrolliert und die Weitergabe verunreinigter Substanzen verhindert werden.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Verabschiedet dieser das Gesetz, so befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Arbeitsmarkt im September 2023

Nürnberg – „Die einsetzende Herbstbelebung fällt in diesem Jahr vergleichsweise gering aus. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen zwar ab, jedoch weniger als in einem September üblich. Grundsätzlich ist der deutsche Arbeitsmarkt aber nach wie vor stabil“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im September: -69.000 auf 2.627.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +141.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im September 2023 im Zuge der einsetzenden Herbstbelebung auf 2.627.000 gesunken. Mit einem Minus von 69.000 fällt der Rückgang für einen September aber gering aus. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen im September gegenüber dem Vormonat um 10.000 zugenommen. Verglichen mit dem September des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 141.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank im September um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 15.000 gestiegen. Sie lag im September 2023 bei 3.440.000 Personen. Das waren 190.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 105.000 über dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. September für 50.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 124.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 158.000 im Juni und 156.000 im Mai.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gestiegen. Mit 45,99 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 347.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Juni auf Juli 2023 saisonbereinigt geringfügig um 8.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Juli nach Hochrechnungen der BA um 239.000 auf 34,56 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,6 Millionen Personen hatten im Juli 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 245.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,27 Millionen ausschließlich und 3,33 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im September waren 761.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 113.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im September 2023 um einen Punkt auf 115 Punkte. Damit lässt die Nachfrage nach Arbeitskräften weiter nach. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 17 Punkten.

779.000 Personen erhielten im September 2023 Arbeitslosengeld, 81.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.925.000. Gegenüber September 2022 war dies ein Anstieg um 84.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Härtefallfonds für DDR-Renten

Antrag noch bis zum 30. September möglich

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich als eines von fünf Bundesländern am Härtefallfonds des Bundes für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge sowie Rentnerinnen und Rentner, deren Rentenansprüche bei der Überleitung aus dem DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. Anspruchsberechtigte Betroffene erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro vom Bund, die das Land Mecklenburg-Vorpommern auf insgesamt 5.000 Euro verdoppelt.

„Nur noch bis zum 30. September ist eine Antragsstellung möglich. Ich möchte deshalb noch einmal mit Nachdruck dazu aufrufen, den eigenen Anspruch zu prüfen und auch das eigene Umfeld zu informieren. Denn bisher bleiben die tatsächlichen Antragszahlen hinter den erwarteten zurück“, betonte Sozialministerin Drese.

Antragsberechtigt sind bei den DDR-Renten u.a. ehemalige Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post und des Gesundheits- und Sozialwesens, Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie oder Braunkohleveredlung, Balletttänzerinnen und -tänzer sowie nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind, sofern sie mit ihren gesetzlichen Renten weniger als 830 Euro netto beziehen.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge sind dann antragsberechtigt, wenn sie ebenfalls eine solch geringe Netto-Rente beziehen, vor dem 01. April 2012 in Deutschland aufgenommen wurden und zu diesem Zeitpunkt mindestens 50 Jahre (Spätaussiedelnde) bzw. 40 Jahre (Kontingentflüchtlinge) alt waren.

Anträge sind bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Bochum zu stellen, die benötigten Formulare stehen online zur Verfügung. „Lassen Sie sich bitte nicht von den Voraussetzungen und Antragsformalitäten einschüchtern. Die kompetenten Mitarbeitenden der Stiftung Härtefallfonds stehen Ihnen bei der Beantragung mit einer eigens eingerichteten kostenlosen Hotline jederzeit beratend zur Seite“, erklärte Drese.

Unter der Rufnummer 0800/7241634 ist die Hotline montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr zu erreichen.  Antworten auf die häufigsten Fragen finden Betroffene darüber hinaus auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Drese: „Ich weiß, dass mit einer Einmalzahlung trotz der Verdoppelung durch das Land nicht alle Erwartungen der Betroffenen erfüllt werden. Dennoch hoffe ich sehr, dass alle Betroffenen ihren Anspruch auf diese Mittel zur Abmilderung der Härtefälle auch geltend machen – denn diese Hilfe steht ihnen zu.“

Erkältungssaison steht vor der Tür

Ministerin Drese und Ärzteschaft rufen zur Vorsorge auf

Schwerin – Kratzen im Hals, Schüttelfrost, die Nase läuft: mit Beginn der kälteren Jahreszeit haben Atemwegserreger und Viren wieder leichtes Spiel. „Deshalb ist in den nächsten Wochen der richtige Zeitpunkt, Vorsorge zu betreiben, um sich selbst und andere zu schützen“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag.

„Auch wenn die Pandemie vorbei ist und sich der Umgang mit Corona verändert hat, gibt es keinen Grund, eine Ansteckung auf die leichte Schulter zu nehmen. Das gilt für das Coronavirus ebenso wie für Influenza und andere Viren“, verdeutlichte Drese

„Impfen ist eine Möglichkeit des Schutzes“, ergänzte die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung MV, Dipl.-Med. Angelika von Schütz. „Die Influenzaimpfung in der Praxis des niedergelassenen Arztes ist für viele Bürgerinnen und Bürger längst zur guten jährlichen Routine im Herbst geworden und man kann die Bevölkerung nur ermuntern, die in Mecklenburg-Vorpommern traditionell hohen Impfquoten beizubehalten. Das gleiche gilt auch weiterhin für die Risikogruppen in Bezug auf die Coronaimpfung mit den angepassten Impfstoffen, die nun zur Verfügung stehen. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission geben hier eine gute Orientierung dafür, wer sich impfen lassen sollte.“

Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte vor Ort stehen zur Verfügung und bieten sowohl die Impfungen als auch entsprechende Beratungen an. „Wichtig ist, die jeweilige Praxis im Vorfeld zur Abstimmung eines Termins zu kontaktieren. Die Praxen müssen die Impftermine so organisieren, dass der angebrochene Impfstoff auch verbraucht werden kann, für alle Impfwilligen zur Verfügung steht und kein unnötiger Verwurf von Impfstoff erfolgt.“, so der KVMV-Vorstand.

Neben der Impfung als Schutz vor schweren Verläufen gilt es natürlich auch diesen Herbst und Winter wieder, die allgemeinen Regeln zum Infektionsschutz zu beachten. „Mit Erkältungssymptomen zu Hause bleiben, Kontakte meiden bzw. Abstand halten und bei anhaltenden oder zunehmenden Symptomen den Arzt kontaktieren sind weiterhin die wichtigsten Regeln“, sagte Ministerin Drese, die rät, sich hier an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu orientieren. „Auch die Maske bleibt weiterhin ein Mittel der Wahl zum eigenverantwortlichen Umgang mit Erkältungskrankheiten.“, so Drese weiter.

Der KVMV-Vorstand bittet Patientinnen und Patienten mit Symptomen für Atemwegserkrankungen, die Arztpraxis zunächst telefonisch zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auch dies diene dem Eigen- und Fremdschutz vor der Verbreitung ansteckender Erkrankungen. Nicht in jedem Fall ist eine sofortige ärztliche Konsultation erforderlich, wenn z. B. nur geringe Bagatellsymptome wie leicht erhöhte Körpertemperaturen vorliegen. In einigen Fällen ist das Besinnen auf die Anwendung sog. „alter Hausmittel‘“ durchaus ausreichend.

Außerhalb der Sprechzeiten der behandelnden Praxen steht bei schweren Krankheitsverläufen der Ärztliche Bereitschaftsdienst der KVMV zur Verfügung. Insbesondere gibt es hier inzwischen 13 Bereitschaftsdienstpraxen, die sich meistens an Krankenhäusern befinden. Eine Übersicht ist auf der Homepage der KVMV (www.kvmv.de) zu finden. Dort findet man auch die Sprechzeiten und Rufnummern des kinderärztlichen Bereitschaftsdienstes.

Rücksicht im Straßenverkehr

Schwerin – Morgen startet der länderübergreifende Aktionstag von „sicher.mobil.leben“. Er steht in diesem Jahr unter dem Motto „Rücksicht im Blick“. Die Polizeien aller Bundesländer beteiligen sich mit Kontrollmaßnahmen an der Aktion.

„Das gemeinsame Ziel dieses Aktionstages ist es, dass sich jede Verkehrsteilnehmerin und jeder -teilnehmer – egal, ob zu Fuß, auf dem Fahrrad, im Auto oder mit einem anderen motorisierten Verkehrsmittel –vorsichtig und rücksichtsvoll verhält. Nur, wenn wir uns alle gemeinsam an die Verkehrsregeln halten, legen wir das Fundament für die Verkehrssicherheit für uns alle“, sagte Landesinnenminister Christian Pegel, der morgen von 7.30 Uhr an den Kontrollmaßnahmen vor dem Weststadtcampus teilnehmen wird und:

„An insgesamt 75 stationären Stellen werden von morgen von 6 Uhr an bis zum 27. September 6 Uhr Polizistinnen und Polizisten Anhaltekontrollen durchführen. Schwerpunkte sind dabei u. a. das Abbiegen, Ablenkung, sichere Schulwege, Verkehrstüchtigkeit oder Einfluss von Alkohol oder anderen be­rauschenden Mitteln, Geschwindigkeit, Radverkehr. Darüber hinaus wird es spezielle Kontrollmaßnahmen in den Fußgängerzonen unserer Städte sowie im Zusammenhang mit Fahrradschutzstreifen geben. Gerade der rücksichtsvolle Umgang mit Fußgängern und Radfahrern soll eine besondere Bedeutung bekommen, daher werden Kreuzungen, die einen Vorrang dieser beiden Gruppen gewähren, genauestens kontrolliert.“

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der getöteten Fußgänger von zwei auf zehn und die der Radfahrer von sechs auf 14 deutlich gestiegen. „Im ersten Halbjahr dieses Jahres musste die Polizei leider schon fünf getötete Fußgänger vermelden. Getötete Radfahrer hat es in den ersten sechs Monaten in M-V zum Glück noch nicht gegeben“, berichtet Innenminister Christian Pegel.

Die Landespolizei M-V plant zudem verschiedene Präventionsmaßnahmen im ganzen Land. Die Polizeiinspektion Schwerin beispielsweise ist vormittags mit einem Stand neben einer stationären Kontrollstelle auf dem Marienplatz vertreten und wird am Nachmittag an einer Schweriner Grundschule die Schulwegsicherung begleiten. Die Polizeiinspektion Neubrandenburg übt mit der Mecklenburg-Vorpommerschen Verkehrsgesellschaft (MVVG) an einer Grundschule in Kargow das richtige Verhalten im Bus.

Rechtliche Betreuungen in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt wirbt für Vorsorgevollmacht: „Unsere Broschüre ist neu aufgelegt und erhältlich.“

Die Zahl der Betreuungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern ist wie in den vergangenen Jahren anhaltend hoch. Im Jahr 2022 waren an den Amtsgerichten in M-V rund 34.400 Betreuungsverfahren anhängig. Dementsprechend bleiben die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger auf hohem Niveau.

Sie lagen im letzten Jahr bei ca. 33,5 Mio. Euro. Der Anteil davon für die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer betrug rund 30,7 Mio. Euro. Gleichzeitig sank der Anteil ehrenamtlicher Betreuungen in den Jahren 2019 bis 2022 von rund 38 auf 35 Prozent.

Die ehrenamtliche Tätigkeit in der rechtlichen Betreuung insbesondere von Familienangehörigen, Verwandten und Fremdbetreuern ist und bleibt eine tragende und zu unterstützende Säule im Betreuungssystem“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich der Greifswalder Tagung des Bundes Deutscher Berufsbetreuer in Mecklenburg-Vorpommern.

„Das Betreuungsrecht ist reformiert worden. Es sollen die Grundprinzipien des Betreuungsrechts gestärkt werden. Dazu zählen insbesondere der Erforderlichkeitsgrundsatz sowie die Handlungsmaxime ‚Unterstützen vor Vertreten‘.

Diese Präferenz stellt auch ein prägendes Element der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Art und Ausmaß der Unterstützung muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie jedes Menschen gibt den Leitfaden für die künftige Neujustierung des Betreuungsrechts vor. Im Mittelpunkt stehen die Förderung und Wahrung der Selbstbestimmung und der Teilhabe des betreuten Menschen“, so Ministerin Bernhardt.

Eindringlich wirbt Justizministerin Jacqueline Bernhardt für kostenlose Informationen des Ministeriums rund um die Vorsorgevollmacht und Betreuung: „Betreuungen im Zusammenspiel mit der Vorsorgevollmacht werden von Jahr zu Jahr wichtiger.

Daher werben wir Tag für Tag für unsere Broschüre zum Betreuungsrecht, die neu aufgelegt und gedruckt wurde. Hierin sind alle wichtigen Formulare und Erklärungen zur Vorsorgevollmacht enthalten.

Jede erwachsene Person kann etwa durch einen plötzlichen Unfall oder eine Erkrankung in eine Situation geraten, die sie aus dem Alltag reißt und die Selbstbestimmung so stark einschränkt, dass sie ggf. auch vorübergehend nicht mehr allein für sich sorgen kann. Für diesen Fall kann insbesondere eine bestehende Vorsorgevollmacht eine umfassende Unterstützung gewährleisten.“

Alkoholkonsums in der Schwangerschaft

FASD: Drese warnt eindringlich vor Gefahren des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft

Schwerin – Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich bis zu 10.000 Kinder mit irreversiblen alkoholbedingten Schädigungen geboren. „Damit ist die fetale Alkoholspektrum-Störung (FASD) die häufigste nicht-genetische Behinderung, die tragischerweise zugleich in Gänze vermeidbar wäre“, betonte Gesundheitsministerin Drese heute als Schirmherrin der zweitägigen FASD-Fachtagung des FASD Deutschland e.V.

Häufige Symptome der Störung sind irreversible körperliche Einschränkungen, psychische Probleme und eine herabgesetzte kognitive Leistungsfähigkeit. Nur rund zehn Prozent der Betroffenen können ein vollkommen eigenständiges und unabhängiges Leben führen. Häufig benötigen sie zusätzlich eine langfristige und umfassende medizinische Begleitung.

„Es ist zu tiefst erschreckend, dass Studien zufolge mindestens rund 20 Prozent der Frauen dennoch auch während der Schwangerschaft Alkohol konsumieren. Knapp acht Prozent sogar so viel, dass die Alkoholmenge selbst für nichtschwangere Frauen als riskant gilt“, hob Drese hervor. Teilweise sind Unwissenheit über die Schwangerschaft oder die Folgen des Konsums der Auslöser, zum Teil seien es aber auch bestehende Abhängigkeitserkrankungen.

Dies spiegele sich auch in den Erfahrungen der Suchtberatungsstellen und im kürzlich vorgestellten Suchtberichtes des Landes wider, so die Ministerin. Von den Schwangeren, die im vergangenen Jahr eine Suchtberatung in Anspruch nahmen, erhielten 35 Prozent die Primärdiagnose des Alkoholmissbrauches, rechnete Drese vor.

Drese: „Ich kann deshalb nur appellieren, sich im Suchtfall Hilfe und Unterstützung zum Beispiel bei unseren 25 Suchtberatungsstellen zu suchen – dem Kind zu Liebe. Denn, und das gilt für alle Schwangeren: Es gibt während der Schwangerschaft keine sichere Menge Alkohol. Jeder Schluck, jedes Glas gefährdet das Kleinkind im Mutterleib immens und kann zu lebenslangen Schäden führen.“