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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz

Meyer: Teilhabe soll für Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein

Schwerin – Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern soll novelliert werden. Das Gesetz wird grundsätzlich auf Windenergieanlagenvorhaben angewandt, deren immissionsschutzrechtliche Genehmigung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beteiligungsgesetzes, also ab 28. Mai 2016, beantragt wurde.

Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5-Kilometer-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit mindestens drei Monaten sind und Gemeinden im 5 Kilometer-Radius (10 %) zu offerieren. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Dazu fand am Freitag (27.10.2023) in Schwerin ein Workshop mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Wirtschaftskammern statt.

„Mecklenburg-Vorpommern hat 2016 bundesweit Neuland betreten, als das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz verabschiedet wurde. Die bestehenden Teilhabemöglichkeiten setzen am richtigen Punkt an. Dennoch gibt es im bestehenden Gesetz einige Verbesserungspotentiale. Ziel der Novellierung ist, dass die Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden materiell spürbar und unkompliziert möglich sein soll.

Zudem ist im Zuge einer vollumfassenden Energiewende auch die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Photovoltaikfreiflächenanlagen geplant. Die Veränderungen wollen wir gemeinsam mit den Kommunen, Verbänden und gesellschaftlichen Akteuren besprechen“, sagte der Minister für Wirtschaft., Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Auf der Veranstaltung wurde vom Wirtschaftsministerium und der LEKA MV – Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH – die angedachten Novellierungsvorhaben vorgestellt. Zudem präsentierten die Stadt Dassow und das Amt Eldenburg-Lübz ihre Erfahrungen.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien. Hier gibt es hervorragende Bedingungen, um den Wind und die Sonne zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über einen möglichen Strompreisbonus und Wertschöpfung vor Ort“, sagte Meyer.

Das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vom 18. Mai 2016 wurde am 27. Mai 2016 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat am 28. Mai 2016 in Kraft. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Die Vorhabenträger haben eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und Anteile von 20 Prozent dieser Gesellschaft Privatpersonen im 5 km-Radius um die Anlage, die auch Wohnsitzinhaber (10 %) seit 3 Monaten sind und Gemeinden im 5 km-Radius (10 %) zu offerieren.

Erfasst von der gesetzlichen Regelung sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen. Das sind Anlagen ab einer Höhe von 50 Metern. Kaufberechtigt bei der Ausgabe der Gesellschaftsanteile sind Anwohner, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben, sowie die Sitzgemeinde und Nachbargemeinden innerhalb des Fünfkilometerradius. Berechtigte Gemeinden können auch zugunsten des Amtes, eines Kommunalunternehmens oder eines Zweckverbands auf eigene Anteile verzichten.

Als zweite Möglichkeit können Projektträger den Sitz- und Nachbargemeinden im Umkreis von 5 Kilometern auch anbieten anstatt Anteile an der Gesellschaft zu erwerben, die den künftigen Windpark betreibt, stattdessen eine jährliche Ausgleichsabgabe zu erhalten. Die Gemeinden treffen die Entscheidung darüber, ob sie eine solche jährliche Zahlung für die Betriebszeit der Windkraftanlagen annehmen oder das originäre gesetzliche Verfahren der Beteiligung an der Projektgesellschaft wählen.

Projektträgern ist auch freigestellt, Bürgerinnen und Bürgern anstelle von Anteilen ein Sparprodukt anzubieten. Dies reduziert das Risiko für die privaten Anleger. Mit dem Erwerb von Anteilen würden sie neben Gewinnen auch Verluste eines Projektes im Rahmen der jeweiligen Einlage mittragen. Die andere Möglichkeit, ein Sparprodukt zu erwerben, reduziert das Risiko.

So kann der Windanlagenbetreiber entscheiden, Gewinne in Höhe von 10 Prozent der Projektgesellschaft einer Bank zu übertragen. Bei dieser Bank können Nachbarn im Fünfkilometerradius um die Anlage beispielsweise Sparbriefe oder Festgeldanlagen einrichten. Die Verzinsung des angelegten Geldes erfolgt aus dem Gewinn aus dem Windpark. Damit liegt die Verzinsung in der Regel über den derzeit marktüblichen Sätzen.

Tariflohn in Landesunternehmen muss gelten

Schwerin – Die aktuelle Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns ist die erste Regierung des Landes, die bei ihren Beteiligungen einheitliche Standards und Transparenz herstellen will. Dies gilt auch für die Tarifentlohnung. Ziel ist eine zukunftsgerichtete, transparente und vergleichbare Tarifbindung.

Der Landesregierung liegen inzwischen die Ergebnisse der Erhebung zu den derzeitigen Vergütungssystemen der Landesbeteiligungen vor. Die Gesamtsituation ist noch uneinheitlich: Eine Beteiligung beschäftigt keine Mitarbeiter.

Sechs der zwanzig Mehrheitsbeteiligungen des Landes sind vollständig an die einzelnen Regelungen des jeweils gültigen Branchentarifvertrags gebunden. Zwei Landesbeteiligungen – die GAA und die IAG – entlohnen die Beschäftigten übertariflich. Elf der zwanzig Unternehmen lehnen ihre Vergütung bereits an einen Tarifvertrag an. Der Grad der Anlehnung variiert aber stark. Deswegen muss die Tarifentlohnung in den Beteiligungen vor Ort jetzt ohne Ausnahmen umgesetzt werden.

Die Landesregierung plant in der Kabinettssitzung am 7. November 2023 die Fachressorts damit zu beauftragen, zusammen mit den Landesbeteiligungen die Vergütungssysteme überall so zu gestalten, dass die maßgeblichen Kernarbeitsbedingungen des jeweils geltenden Branchentarifvertrags dauerhaft eingehalten werden.

Um eine tarifgerechte Entlohnung in den Landesbeteiligungen in Zukunft sicherzustellen, soll das Finanzministerium beauftragt werden, ein geeignetes Prüfschema für die Vergütungssysteme zu erarbeiten, aus dem unternehmensspezifische Handlungsbedarfe abzuleiten sind.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Für die Landesbeteiligungen müssen die gleichen Regeln gelten wie für alle Unternehmen, die dem Tariftreuegesetz unterliegen. Die Landesregierung hat in einem erstem Schritt Transparenz geschaffen und wird jetzt da-für sorgen, dass die Tarifentlohnung nach dem jeweils gültigen Branchentarif in allen Landesunternehmen ohne Ausnahmen umgesetzt wird.“

Dialogtour zur Gleichstellung

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt „Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm wird Spiegelbild engagierter Menschen.“

Waren/Müritz – „Das Leitbild einer gleichgestellten Gesellschaft erhält langsam ein Gesicht. Wir haben acht Gleichstellungswerkstätten in allen Kreisen und kreisfreien Gesprächen angeboten. Dutzende Frauen aus dem ganzen Land haben mitdiskutiert. Nun haben wir einen großartigen Katalog aus Herausforderungen, Ideen und Lösungsansätzen.

Vielen Dank für die großartige Mitwirkung. Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm wird die Handschrift vieler engagierter Frauen und Männer tragen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt nach dem Finale der Gleichstellungswerkstätten in Waren an der Müritz.

„Die Werkstattgespräche dienen nun als Basis um im nächsten Jahr ein Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm erarbeiten zu können. Gleichstellung soll in alle Bereiche des modernen Sozialstaates Einzug halten. Gleichstellung muss überall mitgedacht und integriert werden. Gleichstellung ist für uns eine Querschnittsaufgabe innerhalb der Landesregierung“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung Wenke Brüdgam: „Wir haben unser landesweites Format ganz bewusst ‚Werkstatt‘ genannt, denn gemeinsam mit den Menschen vor Ort ging es darum ganz konkrete Lösungen zu erarbeiten.

Ich freue mich sehr, dass wir dabei alle Altersgruppen und sowohl Männer als auch Frauen an unserer Seite hatten. Die Themenpalette ist breit und erstreckt sich über alle Themen des gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms, so war die Verbesserung der Mobilität im Land immer wieder ein großes Thema, insbesondere vor dem Hintergrund, dass noch immer weniger Frauen als Männer über eine Fahrerlaubnis verfügen oder seltener Zugriff auf einen PKW haben und Frauen daher häufiger auf den ÖPNV angewiesen sind.

Weiterhin wurde deutlich, dass Rollenbilder viel früher und konsequenter aufgebrochen werden müssen. Dafür ist es notwendig Genderkompetenz in Aus-, Fort- und Weiterbildung zu verankern und die lehr- und Lerninhalte anzupassen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Gleichstellung noch mehr als Querschnittsaufgabe verstanden und als solche auch fest in Prozessen verankert wird.“

Eine Dokumentation aller acht Gleichstellungswerkstätten ist im Internet auf der Seite ->Fokus Gleichstellung zu finden.

Rasenden Roland behindertengerecht

Erster behindertengerecht umgebauter Wagen für den Rasenden Roland fertiggestellt

Insel Rügen – Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat sich heute bei der Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH in Putbus über den ersten behindertengerecht umgebauten Reisezugwagen für die Rügensche BäderBahn informiert. Seit Anfang 2008 ist die Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH aus Jöhstadt in Sachsen der Betreiber.

„Wir wollen Mobilität für alle. Deshalb ist es wichtig, auch den Rasenden Roland für bewegungseingeschränkte Gäste herzurichten. Der erste von insgesamt geplanten drei Rollstuhltransportwagen ist jetzt fertiggestellt. Das ist eine gute Nachricht für die Tourismusregion Rügen und die Anliegergemeinden“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Die Rügensche BäderBahn – Rasender Roland ist eine dampflokbetriebene Schmalspureisenbahn. Im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs fährt die Kleinbahn täglich mit 30 Kilometern Höchstgeschwindigkeit auf 750 Millimetern Spurweite von Putbus über Binz, Sellin und Baabe nach Göhren. Der Wagen mit der Nummer 970-497 ist seitens der Landeseisenbahnaufsicht Mecklenburg-Vorpommern offiziell abgenommen worden.

„Der historische Wagen des Rasenden Rolands wurde mit einem Schwenklift ausgestattet. Das Fahrzeug soll künftig in die reguläre Linie zwischen Putbus und Göhren eingesetzt werden. So können mindestens vier Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer mit Begleitung barrierefrei einen Ausflug mit der BäderBahn unternehmen“, sagte Jesse.

Die Gesamtinvestition für den Umbau des Wagens beträgt rund 361.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln für den Schienenpersonennahverkehr in Höhe von 270.855 Euro; der Eigenanteil wird von der Eisenbahn-Bau- und Betriebsgesellschaft Pressnitztalbahn mbH getragen. Die Gesamtförderung für alle drei Reisezugwagen beträgt bei einer Gesamtinvestition in Höhe von rund 973.000 Euro insgesamt rund 730.000 Euro.

Forum des Verbandes der Ersatzkassen

Drese: Widerstandsfähigkeit des Landes in Krisensituationen optimieren

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat auf dem Forum des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) verdeutlicht, dass die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie aktiv in das Politik- und Krisenmanagement des Landes eingebunden werden. “Die aus drei intensiven Pandemiejahren gewonnenen Erkenntnisse nutzen wir, um die Widerstandsfähigkeit des Landes in Krisensituationen zu optimieren“, sagte Drese am (heutigen) Dienstag in Schwerin.

Das diesjährige Ersatzkassenforum stellte die Folgen und Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Mittelpunkt der Veranstaltung.

Drese hob hervor, dass die Einbeziehung der Wissenschaft ein entscheidender Aspekt für politische Entscheidungen ist. Zudem müssen Infektionskrankheiten genauer überwacht werden, um rechtzeitig reagieren zu gehören.

„Deshalb bauen wir in MV das Infektionsmonitoring aus. Die ARE-Surveillance, Abwasseruntersuchungen und der epidemiologischer Wochenbericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales verschaffen einen Überblick über grassieredende Erreger und die Häufigkeit von Erkrankungen“, betonte Drese.

Eine weitere Maßnahme sei die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Krisenmanagement sowie als zusätzliche Säule des Gesundheitswesens. „Dies erfolgt durch eine personelle Aufstockung und langfristige Personalsicherung, die Digitalisierung und Vernetzung wichtiger Arbeitsprozesse sowie die Professionalisierung des Hygienesachverstandes einschließlich der Hygienebeauftragten – insbesondere in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe“, so Drese.

Nach Ansicht von Drese müsse auch das öffentliche Bewusstsein für die Wahrnehmung von Impfungen als wichtige Präventionsmaßnahmen geschärft werden. „Vor allem für Risikogruppen bieten Impfungen gegen Influenza und Corona elementaren Schutz“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass die Corona-Schutzmaßnahmen nicht ohne Folgen geblieben sind. Drese: „Die Reduzierung von Kontakten hat die Menschen belastet. Vor allem Kinder und Jugendliche mussten Teile ihre Entwicklung anders durchlaufen. Mehr junge Menschen sind von Stress und psychischen Erkrankungen betroffen. Deshalb ist es auch eine Lehre aus der Pandemie, dass jede Entscheidung akribisch zu hinterfragen und abzuwägen ist und flächendeckende Kita- und Schulschließungen vermieden werden müssen.“

Mehr Bürgergeld ab Januar 2024

Berlin – Die Regelsätze für Bürgergeld und Sozialhilfe steigen ab Januar 2024 um gut 12 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 20. Oktober 2023 einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Sie kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro.

Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial. Die Unterstützung beim persönlichen Schulbedarf ist Teil des sogenannten Bildungspakets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Parallel steigen auch die Sätze der Geldleistungen für Asylsuchende.

Der Anspruch auf staatliche Leistungen dient der Sicherung des Existenzminimums. Die Höhe wird jährlich auf Grundlage der durchschnittlichen Preis- und Nettolohnentwicklung überprüft und angepasst.

Ca. 30.000 Senioren D-Tickets verkauft

Meyer: Große Nachfrage bestätigt die Einführung des Angebotes

Schwerin – Das deutschlandweit erstmalig eingeführte ermäßigte D-Ticket Senioren erfreut sich großer Beliebtheit in M-V. Bereits nach drei Monaten wurden ca. 30.000 Tickets in MV gekauft.

Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer betonte die hohe Bedeutung des D-Seniorentickets für die Mobilität der Seniorinnen und Senioren in MV und zeigt sich erfreut über die hohe Anzahl der verkauften Tickets: „Mit dem D-Seniorenticket haben wir eine Lösung geschaffen, die kostengünstig den Bedürfnissen unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger gerecht wird. Es freut mich sehr, dass bereits ca. 30.000 Seniorinnen und Senioren von diesem Angebot profitieren und dadurch ihre Mobilität verbessern konnten.“

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern setzt sich dafür ein, dass alle Bürgerinnen und Bürger des Landes unabhängig von ihrem Alter oder ihrer Mobilitätseinschränkung die Möglichkeit haben, sich frei und flexibel fortzubewegen. Das D-Ticket für Seniorinnen und Senioren ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

„Die Zahlen sind auch eine eindeutige Aussage über das Erfolgsmodell ´Deutschlandticket´. Es ist wichtig, dass die Länder und der Bund nun zu einer schnellen Einigung über die Ausfinanzierung kommen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer zur aktuellen Diskussion über das Deutschlandticket.

Seit August können Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern für 29 Euro im Monat den ÖPNV nutzen und deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen, Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen, Stadt- und Regionalbussen reisen.

Das Ticket für Seniorinnen und Senioren aus MV ist als Chipkarte oder Handyticket im Abo erhältlich und monatlich kündbar. Zu beachten ist, dass das Ticket vor dem ersten Geltungstag (erster eines Monats) bis zum 15. des Vormonats bestellt werden muss, da vorher alle erforderlichen Nachweise sorgfältig geprüft werden müssen.

Bei diesen Verkehrsunternehmen erhalten Sie das Deutschland-Ticket für Senioren und Seniorinnen aus MV:

  • Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) (rsag-online.de),
  • Nahverkehr Schwerin GmbH (NVS) (nahverkehr-schwerin.de),
  • Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) (vlp-lup.de),
  • NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (nahbus.de),
  • Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) (mvvg-bus.de),
  • Neubrandenburger Verkehrsbetriebe (NVB) (neu-sw.de),
  • Regionalbus Rostock GmbH (rebus) (rebus.de),
  • Anklamer Verkehrsgesellschaft mbH (AVG) (avg-bus.de),
  • Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH (VBG) (sw-greifswald.de),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald mbH (VVG) (vvg-bus.de),
  • Usedomer Bäderbahn GmbH (UBB) (ubb-online.com),
  • Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) (vvr-bus.de),
  • ODEG Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG) (www.odeg.de).

Mehr Infos unter: www.seniorenticket-mv.de

Pakt für Pflege

M-V bekommt breites Bündnis für Pflege

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden künftig alle im Pflegebereich tätigen Akteure gemeinsam an Lösungen für die Zukunft arbeiten. Darauf verständigte sich Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Sitzung des Landespflegeausschusses in Schwerin mit Kranken- und Pflegekassen, sowie Vertretungen von Wohlfahrtsverbänden, Pflegediensten und Kommunen.

Drese: „Wir gehen die Zukunft der Pflege mit dem Pakt für Pflege ab jetzt gemeinsam an. Wir benennen die Probleme und erarbeiten Stück für Stück Maßnahmen und Lösungen“, teilte Drese nach der Sitzung des Ausschusses mit. „Ich bin dankbar, dass alle Beteiligten dem Bündnis beitreten und ihre Expertise einbringen wollen.“

Um die Pflege auch in der Zukunft gut aufzustellen, müsse der Pakt laut Drese Prioritäten setzen. So sollen zunächst sechs Kernthemen bearbeitet werden. Als erstes verwies Drese auf das Personal in der professionellen Pflege. „Die Arbeitsbedingungen müssen weiter optimiert werden. Sie müssen zu den Menschen passen. Es muss möglich sein, die Familie und den Beruf zu vereinbaren“, so Drese. Attraktive Arbeitsplätze würden bestenfalls auch dazu führen, dass ehemalige Pflegende zurück in ihren alten Beruf kämen. Auch die Integration ausländischer Arbeitskräfte müsse laut Drese besser gefördert werden.

Als weitere Kernthemen benannte Drese die Sicherstellung der Versorgungsinfrastruktur und die Pflegeplanung. Unter anderem müssten neue Modelle und Ansätze demnach mehr genutzt werden. „Es gibt diese inspirierenden Vorreiterprojekte. Davon können auch andere Anbieter profitieren“, betont Drese. Daten der Kranken- und Pflegekassen könnten dazu dienen, Bedarfe in den Regionen zu identifizieren und besser zu planen.

„Wenn wir diese Routinedaten besser nutzen, können wir auch die Beratungs- und Versorgungsangebote für die Menschen gezielter einsetzen“, ergänzte Drese zum vierten Topthema „Case-Management“. So gebe es zwar bereits mehrere individuelle Unterstützungsleistungen für Angehörige und die zu Pflegenden im Rahmen des Case-Managements, die Menschen würden sich aber noch zu wenig zurechtfinden.

Als fünftes Thema benannte Drese den stärkeren Fokus auf Demenzerkrankungen. „Die Zahl der Demenzfälle wird in den kommenden Jahren in Folge der demografischen Entwicklung weiter steigen. Die Beratungs- und Versorgungsangebote müssen Demenz daher stärker berücksichtigen“, so Drese. „Für die Betroffenen darf es kein mit Scham behaftetes Anliegen sein, sich Hilfe zu suchen. Sie sind nicht allein. Es muss für jede Form von Demenz eine passende Begleitung geben“, forderte die Ministerin.

Zum Abschluss hob Drese die Pflegenden Angehörigen hervor. Ihre Situation müsse sich verbessern. „In vielen Bereichen unserer Gesellschaft setzen wir uns für Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen ein. Das muss auch für die häusliche Pflege gelten“, sagte Drese. In den meisten Fällen würden Frauen neben der Erwerbstätigkeit und dem Familienalltag zusätzlich die Sorgearbeit für Angehörige übernehmen. Drese: „Wir brauchen neue Ansätze und Konzepte, wie die häusliche Pflege besser organisiert werden kann. Dazu zählen neben Entlastungen auch mehr Qualifizierungsmöglichkeiten für Angehörige.“ 84 Prozent der Pflegebedürftigen werden in Mecklenburg-Vorpommern zu Hause gepflegt. Fast 50 Prozent der Pflegebedürftigen haben keine Unterstützung durch professionelle Dienste und Einrichtungen.

Im nächsten Schritt bringen die Partner des Pakts nun ihre Anregungen zu den Themen ein, bevor in themenspezifischen Arbeitsgruppen und Treffen konkrete Maßnahmen entwickelt werden. „Über den Stand der Umsetzung wird es dann Berichterstattungen an den Landespflegeausschuss geben“, kündigte Drese an.

Die nächste Sitzung ist für den 19.01.2024 angesetzt.