Tariflohn in Landesunternehmen muss gelten

Schwerin – Die aktuelle Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns ist die erste Regierung des Landes, die bei ihren Beteiligungen einheitliche Standards und Transparenz herstellen will. Dies gilt auch für die Tarifentlohnung. Ziel ist eine zukunftsgerichtete, transparente und vergleichbare Tarifbindung.

Der Landesregierung liegen inzwischen die Ergebnisse der Erhebung zu den derzeitigen Vergütungssystemen der Landesbeteiligungen vor. Die Gesamtsituation ist noch uneinheitlich: Eine Beteiligung beschäftigt keine Mitarbeiter.

Sechs der zwanzig Mehrheitsbeteiligungen des Landes sind vollständig an die einzelnen Regelungen des jeweils gültigen Branchentarifvertrags gebunden. Zwei Landesbeteiligungen – die GAA und die IAG – entlohnen die Beschäftigten übertariflich. Elf der zwanzig Unternehmen lehnen ihre Vergütung bereits an einen Tarifvertrag an. Der Grad der Anlehnung variiert aber stark. Deswegen muss die Tarifentlohnung in den Beteiligungen vor Ort jetzt ohne Ausnahmen umgesetzt werden.

Die Landesregierung plant in der Kabinettssitzung am 7. November 2023 die Fachressorts damit zu beauftragen, zusammen mit den Landesbeteiligungen die Vergütungssysteme überall so zu gestalten, dass die maßgeblichen Kernarbeitsbedingungen des jeweils geltenden Branchentarifvertrags dauerhaft eingehalten werden.

Um eine tarifgerechte Entlohnung in den Landesbeteiligungen in Zukunft sicherzustellen, soll das Finanzministerium beauftragt werden, ein geeignetes Prüfschema für die Vergütungssysteme zu erarbeiten, aus dem unternehmensspezifische Handlungsbedarfe abzuleiten sind.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Für die Landesbeteiligungen müssen die gleichen Regeln gelten wie für alle Unternehmen, die dem Tariftreuegesetz unterliegen. Die Landesregierung hat in einem erstem Schritt Transparenz geschaffen und wird jetzt da-für sorgen, dass die Tarifentlohnung nach dem jeweils gültigen Branchentarif in allen Landesunternehmen ohne Ausnahmen umgesetzt wird.“

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