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Kategorie: Gesellschaft / Gesundheit / Pflege / Ehrenamt

Tag der Menschen mit Behinderung

Gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese begrüßt den Beschluss des Landtags, im nächsten Jahr erneut einen Tag der Menschen mit Behinderung durchzuführen.

„Solch ein Tag zeigt Wertschätzung, macht sichtbar und klärt auf. Er entfaltet auch eine Signalwirkung nach innen – denn es gibt beim Einsatz für mehr gleichberechtigte Teilhabe und für landesweit bessere Barrierefreiheit noch unheimlich viel zu tun“, sagte Drese in der Landtagsdebatte.

Die Ministerin betonte zugleich, dass ein solcher Aktionstag kein Feigenblatt sein darf, sondern Ansporn für die nächsten einzuleitenden Maßnahmen. Dies geschähe vor dem Hintergrund eines stetig zunehmenden Anteils von Menschen mit Behinderung. So hätten mittlerweile knapp 24 Prozent der Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern eine Behinderung. Im Jahr 1997 betrug dieser Anteil noch neun 9 Prozent.

Gelebte Inklusion sei umfangreich, vielfältig und bedeute Arbeit und Ausdauer. „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine Welt zu gestalten, in der Menschen ohne Hindernisse, ohne Barrieren und ohne Beschränkungen gleichberechtigt teilhaben können“, so die Ministerin.

Drese: „Egal ob in der Wissenschaft oder bei der Polizei, ob in den Klassenzimmern oder mit Blick auf einen barrierefreien Zugang zu Arztpraxen, im ÖPNV oder in Verwaltungsgebäuden: Es braucht alle Hände für eine inklusive Gesellschaft, es braucht die Ministerien und Behörden, unsere Städte und Gemeinden, die Vereine und Verbände, unsere Arbeitgeber und die Wirtschaft und natürlich auch den Landtag.“

Der nun vom Landtag auf breiter Basis beschlossene dritte Tag der Menschen mit Behinderungen im Jahr 2024 sei dabei ein kleiner, aber wichtiger Schritt. „Er bringt uns dazu, uns neuerlich mit den Anliegen und Forderungen der Betroffenen auseinanderzusetzen“, so Drese im Landtag.

Ausweitung der Online-Zulassung

Schwerin – Das eigene Auto schnell und unkompliziert online an-, um- oder abmelden – das geht auch in Mecklenburg-Vorpommern. Die internetbasierte Fahrzeugzulassung oder auch i-Kfz wird in der Zulassungsstelle im Landkreis Rostock bereits angeboten und auch in den weiteren kommunalen Kraftfahrzeugzulassungsstellen im Land wird die Online-Lösung bald möglich sein.

„Bei der Umsetzung der i-KFZ können wir als Landesregierung nur unterstützen, die konkrete Umsetzung erfolgt durch die Landkreise, kreisfreien Städte und großen kreisangehörigen Städte, die diese Verwaltungsdienstleistung anbieten. Es freut mich sehr, dass die Verantwortlichen vor Ort die Online-Lösung als einen guten Weg sehen und um die Umstellung bzw.

Einführung angegangen sind“, sagte Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel in Schwerin und ergänzte: „Von der i-Kfz profitieren wir alle. Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden sowie Unternehmen, denn Behördengänge, Wartezeiten und Zettelwirtschaft sind für die Zulassung eines Fahrzeuges dann nicht mehr nötig.“

Mit dem Inkrafttreten der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung am 1. September 2023, die der Bund kürzlich vorgenommen hat, und der damit einhergehenden Umsetzung von i-Kfz Stufe 4 kann das Verfahren jetzt auf Seiten der Kommunen vollständig automatisiert und vereinfacht werden.

In der neuen Stufe können erstmals auch juristische Personen, also beispielsweise Autohäuser in der Form einer GmbH, i-Kfz nutzen. Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Damit ist das gesamte Verfahren nunmehr vollautomatisiert.

Noch sei nicht in allen Zulassungsstellen die Umsetzung von Stufe 4 abgeschlossen. Hintergrund sei, dass die Kommunen im Land in ihren Kraftfahrzeugzulassungsstellen unterschiedliche Software-Lösungen nutzten, deren jeweilige Hersteller die Weiterentwicklung ihres jeweiligen Produktes hin zur Fähigkeit, die Stufe 4 umzusetzen, entwickeln.

Der Landkreis Rostock nutzt eine Firma, die schon seit dem 1. September die vollautomatisierte Lösung anbietet. Schwerin und Ludwigslust-Parchim arbeiten gemeinsam mit ihrem kommunalen IT-Dienstleister daran, die geforderte Stufe 4 mit der Einführung der Einer-für-Alle (EfA)-Lösung i-KFZ-Lösung zeitnah umzusetzen.

Die Einer-für-Alle-Lösung wurde für einen bundesweiten Einsatz entwickelt. In gleicher Weise hatte das Land Mecklenburg-Vorpommern den digitalen Bauantrag hier im Land entwickelt und bietet diesen nun ebenso allen anderen 15 Bundesländern und deren Kommunen dieses Produkt an.

„Wir als Land unterstützen bei der Kommunikation mit dem Bund oder anderen Ländern. Um für Schwerin und Ludwigslust-Parchim den Weg zur Mitnutzung der Stufe 4 zu ebnen, haben wir als Land schon frühzeitig eine Absichtserklärung für die EfA-Lösung unterzeichnet“, stellt der Minister in Aussicht und ergänzt: „Für die Zulassungsstellen Rostock, Nordwestmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald sowie Neubrandenburg, Greifswald, Stralsund und Wismar, die alle eine weitere, dritte Online-Lösung nutzen, eine Lösung des Zweckverbandes Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV), gehen wir als Digitalisierungsministerium davon aus, dass diese innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen die i-KFz-Stufe 4 werden anbieten können.“

Im Moment hänge die Umsetzung durch den eGo von verschiedenen Faktoren wie dem Bundesinnenministerium (BMI) wegen der sogenannten BundID oder auch externen Dienstleistern ab. „Darauf haben wir als Land keinen Einfluss, aber wir haben mit dem BMI Kontakt aufgenommen, damit dort der Prozess beschleunigt wird“, so Digitalisierungsminister Pegel.

In Mecklenburg-Vorpommern erschweren diese unterschiedlichen Anbieter eine einheitliche i-KFZ-Online-Lösung, so Christian Pegel: „Die Zulassungsstellen nutzen unterschiedliche Anbieter für ihre Online-Angebote. Das macht es zurzeit so schwer, die Verfahren gleichzeitig zu aktualisieren und auf den neuesten Stand zu halten.

Daher werben wir als Land dafür, dass mittelfristig möglichst alle Kommunen die EfA-Lösungen nutzen. Wie schon mit unserem digitalen Bauantrag sind dann die Verfahren in den Behörden einheitlich und die Kommunen können Kosten sparen, da der Bund und die Länder die Software-Lösungen bereitstellen.“

Jedes Kind braucht eine Zukunft

Oldenburg: Kinder haben Rechte wie Erwachsene

Schwerin – Heute ist ein ganz besonderer Tag: Weltkindertag, dessen Motto 2023 „Jedes Kind braucht eine Zukunft“ ist. Dieser Tag macht noch einmal ganz besonders auf die Rechte der Kinder aufmerksam – eine große und wichtige Bevölkerungsgruppe. In Mecklenburg-Vorpommern besuchen 117.470 Kinder Kindertageseinrichtungen, 164.60 Schülerinnen und Schüler private und öffentliche allgemein bildende Schulen sowie 35.200 berufliche Schulen. Für ihre Bildung und chancengerechte Zukunft setzt sich das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung ein.

„Alle Kinder haben unverrückbare und nicht verhandelbare Rechte“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Auf die Rechte der Kinder müssen wir immer wieder aufmerksam machen, sie dürfen niemals in den Hintergrund treten. Auch deshalb wird der 20. September jeden Jahres weltweit dafür genutzt, auf die Rechte und die besonderen Bedürfnisse von Mädchen und Jungen hinzuweisen.“

Die besonderen Rechte der Kinder sind im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, kurz UN-Kinderrechtskonvention, in 54 Artikeln festgeschrieben. Die Kinderrechtsorganisation der UNO, UNICEF, hat daraus zehn Grundrechte abgeleitet:

  1. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht,
  2. das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit,
  3. das Recht auf Gesundheit,
  4. das Recht auf Bildung und Ausbildung,
  5. das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung,
  6. das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln,
  7. das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens,
  8. das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung,
  9. das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause,
  10. das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

„Um die Rechte der Kinder sichtbarer zu machen, flaggen wir am 20. November, dem ‚Tag der Kinderrechte‘, in diesem Jahr erstmals unser Gebäude mit einer blauen Flagge“, so die Ministerin weiter. „Die Farbe Blau dient am Internationalen Tag der Kinderrechte als verbindendes Symbol und als sichtbarer Ausdruck, dass die Verpflichtungen der UN-Kinderrechtskonvention für jedes Kind Wirklichkeit werden müssen.“

Am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung angenommen. Mittlerweile sind ihr 196 Staaten beigetreten – mehr als bei allen anderen Konventionen.

Höhere Mehrwertsteuer auf den Gaspreis

Meyer: Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht während der Heizperiode

Schwerin – Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer fordert die Beibehaltung der Sonderregelung für den Gaspreis in der anstehenden Heizperiode.

„Es kann und darf nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern während der kommenden Heizperiode die Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent auf den Gaspreis zugemutet wird. Die aktuell geltende Sonderregelung wurde bis zum 31.03.2024 vereinbart und darauf haben sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eingestellt.“

Die Bundesregierung hatte die Mehrwertsteuer auf Erdgas aufgrund des Lieferstopps durch die Nord-Stream-Pipelines und der damit stark gestiegenen Gaspreise von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

Nach aktuellen Schätzungen bedeutet die Anhebung der Mehrwertsteuer von 7 auf 19 Prozent eine absolute Erhöhung von ca. 11 Prozent. Das Bundesfinanzministerium argumentiert, dass die Steuersenkung immer nur als kurzfristige Entlastung geplant gewesen sei und die Preise zuletzt schneller gesunken wären als gedacht.

Neuer Suchtbericht M-V liegt vor

Alkoholmissbrauch in M-V weiter schwerwiegendes Problem – Drese plädiert für gesellschaftliches Umdenken

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese stellte heute gemeinsam mit Birgit Grämke, Geschäftsführerin der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen MV (LAKOST MV), den aktuellen Bericht zur ambulanten Suchthilfe im Rahmen der Landespressekonferenz vor. Der vom Gesundheitsministerium beauftragte Bericht basiert auf den Daten der insgesamt 25 ambulanten Sucht- und Drogenberatungsstellen in Mecklenburg-Vorpommern.

„Der Suchtmittelmissbrauch und Drogenkonsum ist in Mecklenburg-Vorpommern ein schwerwiegendes und dauerhaftes Problem. Besonders der Alkoholmissbrauch ist leider weiterhin sehr verbreitet“, hob Drese das Hauptergebnis des mittlerweile fünften Suchtberichtes des Landes hervor.

„In vielen durch Alkohol bedingten Erkrankungen haben wir Werte zu verzeichnen, die teilweise deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegen“, so Drese. Das gelte vor allem auch bei Todesfällen infolge Alkoholsucht bei Männern. „Das sind erschreckende Zahlen, die uns deutlicher kaum zeigen könnten, dass sich im Umgang mit Alkohol etwas ändern muss“, betonte sie.

Birgit Grämke, Geschäftsführerin der LAKOST, verdeutlicht: „9790 Menschen haben letztes Jahr Unterstützung in einer Einrichtung für Sucht- und Drogenberatung in Anspruch genommen. Davon waren 8836 Menschen mit eigener Symptomatik und 954 waren Angehörige.

Die größte Gruppe unter den Hilfesuchenden besteht aus Erwerbstätigen, die 36,9 % der Gesamtzahl ausmachen. Die moderne Arbeitswelt von heute ist geprägt von einem verstärkten Streben nach Erfolg und Leistung, langen Arbeitszeiten sowie anhaltenden Anforderungen an hohe Konzentration und Flexibilität. Fachleute schätzen, dass jede/r fünfte bis zehnte Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin im Unternehmen einen riskanten bzw. schädlichen Suchtmittelkonsum betreibt.

Die Folgen sind oft Fehlzeiten und Ausfälle von Beschäftigten. In Unternehmen ist ein Umdenken erforderlich, um gesundheitsfördernde Maßnahmen und Suchtprävention zu etablieren. Wir empfehlen deshalb allen mittleren und großen Unternehmen, über unsere Landeskoordinierungsstelle einen betrieblichen Suchtkrankenhelfer ausbilden zu lassen.“

Gesundheitsministerin Drese appellierte angesichts der Ergebnisse, Maßnahmen und Strategien gegen Suchterkrankungen breit innerhalb der Gesamtgesellschaft zu diskutieren. Auch die Politik sei gefordert: „Ich kann mir etwa sehr gut eine Änderung des Jugendschutzgesetzes in Bezug auf das „Begleitende Trinken ab 14“ vorstellen. Dabei geht es vor allem um eine Änderung in den Köpfen. Es darf nicht normal sein, dass junge Menschen so früh an den Alkohol herangeführt werden, z.B. bei Familienfesten“, betonte Drese. Auch ein generelles Verbot von Werbung für Alkohol und andere Suchtmittel gehört auf die politische Agenda, so die Ministerin.

Drese: „Mit unseren Präventionsangeboten müssen wir vor allem junge Menschen besser erreichen. Das gelte insbesondere auch für das Thema Cannabis. Wir brauchen eine verstärkte Aufklärungsarbeit etwa in den Schulen und gezielte Suchtpräventionsmaßnahmen auch digital.“

Das Land habe mit ESF+-Mitteln in Höhe von fünf Millionen Euro in diesem Jahr das Projekt „Kinder und Jugendliche aus psychisch oder suchtbelasteten Familien“ (KipsFam) ins Leben gerufen. „Eine eigens geschaffene KipsFam-Landesfachstelle informiert und sensibilisiert bereits Eltern und Fachkräfte rund um das Thema Süchte.

Ab Oktober werden auch die ersten Anlaufstellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit aufnehmen“, erklärte Drese. Zusätzlich sollen im Rahmen des Projektes künftig auch zielgruppenspezifische Angebote gefördert werden, die auf die Unterstützung und Stärkung der betroffenen Kinder abzielen.

Grämke ergänzte: „Grundsätzlich können wir Betroffene oder deren Angehörigen nur dazu ermuntern, die zahlreichen kostenfreien und anonymen Hilfsangebote anzunehmen. Auf unserer Internetseite sind die Adressen aller Beratungsstellen zu finden. Die Chipkarte der Krankenkasse ist als Eintrittskarte nicht erforderlich. Es reicht der Wunsch, ein vermutetes Suchtproblem anpacken zu wollen!“

Der 5. Bericht zur ambulanten Suchthilfe steht in Gänze auch unter www.lakost-mv.de zum Download zur Verfügung.

Verbot der Hammerskins schwächt rechte Szene

Schwerin – Das durch das Bundesinnenministerium angeordnete Verbot der bundesweit agierenden Gruppierung „Hammerskins Deutschland“ hat auch in Mecklenburg-Vorpommern zu mehreren Durchsuchungen geführt.

Landesinnenminister Christian Pegel: „Mit diesem bundesweiten Vereinsverbot, das Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen hat, ist uns ein wichtiger Schlag gegen die rechtsextreme Szene gelungen. Die Gruppe bringt ihr menschenfeindliches Gedankengut in Form von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte unter die Menschen und versucht so, Anhänger für ihre menschenverachtende Ideologie zu gewinnen. Die heutigen Maßnahmen schwächen die Szene und haben eine starke Signalkraft.“

Das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern führte als Vollzugsbehörde im Auftrag des Bundes und des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung als Vereinsbehörde die Durchsuchungsmaßnahmen durch. Betroffen waren insgesamt fünf Objekte in Jamel, auf der Insel Usedom sowie in Anklam. Im Fokus stand auch einer der führenden Köpfe der rechtsextremistischen Szene in Mecklenburg-Vorpommern.

„Mit insgesamt 135 Einsatzkräften, darunter auch Spezialeinsatzkräften, werden seit heute Morgen neben den Durchsuchungen und Aufklärungsarbeiten auch elf weitere sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt – als einziges Bundesland gehen wir in M-V diesen Weg. Dabei nehmen Beamtinnen und Beamte Kontakt mit Unterstützern dieser rechtsextremen Szene auf. So schaffen wir eine ganzheitliche Ansprache in unserem Bundesland in Bezug auf die politisch motivierte Kriminalität der Rechtsextremisten“, erklärt Christian Pegel.

Bei den Durchsuchungen wurden mehrere Waffen, waffenähnliche Gegenstände – auch der Munitionsbergungsdienst musste zum Einsatz kommen – sowie eine Vielzahl szenetypischer Devotionalien beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden Hinweise auf Vereinsstrukturen wie Räume, die für Treffen der mit der heutigen Entscheidung des Bundesinnenministeriums ebenfalls verbotenen „Crew 38“ genutzt wurden, entdeckt.

Weiterbildungstag Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit des Landes hängt entscheidend von Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen ab

Schwerin – „Mit Innovation zur Transformation“ lautet das Motto des zweiten Weiterbildungstages in Mecklenburg-Vorpommern am 27. September 2023. „Der zunehmende Fachkräftemangel als eine Auswirkung der ökonomischen und ökologischen Transformation ist allgegenwärtig.

Das stellt uns vor enorme Aufgaben, die wir aktiv anpacken müssen. Denn die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns hängt entscheidend von den Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen in unserem Land ab. In diesem Prozess bietet sich durch kontinuierliche berufliche Weiterbildung ein Lösungsansatz an. Mit dem Weiterbildungstag wollen wir diese wichtigen Themen stärker in den Fokus rücken.

Jeder und Jede kann teilnehmen und sich kostenfrei über aktuelle Entwicklungen und Qualifizierungstrends informieren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit veranstaltet den zweiten Weiterbildungstag in Kooperation mit dem Zukunftszentrum Mecklenburg-Vorpommern+, der Universität Rostock sowie dem Jenaer Institut für Berufsbildungsforschung & -beratung e.V.

Neben Vorträgen, Diskussionen und Best-Practice-Beispielen aus Mecklenburg-Vorpommern gibt es Workshops in analoger sowie digitaler Form zu Transformationsthemen wie beispielsweise Künstlicher Intelligenz (KI) in der Weiterbildung, Weiterbildungsverbünde, Open Education Resources und vieles mehr. Zusätzlich bietet sich die Möglichkeit, an Exkursionen zu Weiterbildungseinrichtungen teilzunehmen, um verschiedene Akteure der Weiterbildungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern kennenzulernen.

Die Teilnahme am zweiten Weiterbildungstag Mecklenburg-Vorpommern ist nach Anmeldung vor Ort (Rotunde, Zur Hansemesse 1, 18106 Rostock) oder digital frei zugängig möglich. Weitere Informationen zum Programm und Anmeldemöglichkeiten unter weiterbildungstag-mv.de.

Für Solidarität, Toleranz und Weltoffenheit

Schwerin – Sozialministerin Stefane Drese nahm am Sonnabend in Schwerin an der vom LSVD Queer Mecklenburg-Vorpommern e.V. organisierten Demonstration gegen Fremdenhass und Queerfeindlichkeit teil. „Dass wir heute gemeinsam hier stehen, ist ein unübersehbares und wichtiges Zeichen für Solidarität, Toleranz und Weltoffenheit“, betonte Drese in ihrer Rede. Hass und Hetze dürften keinen Platz in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Hintergrund der Demonstration waren queerphobe Vorfälle im Land. So wurden homophobe Aufkleber an Büros queerer Vereine und an wichtigen Treffpunkten der Szene angebracht. „Damit soll LSBTIQ*-Personen gezielt das Gefühl von Sicherheit geraubt werden“, erklärte Drese. Unerträglich sei auch der abscheuliche Tausch einer Regenbogen- gegen eine Hakenkreuzflagge in Neubrandenburg.

Drese hob hervor, dass die Taten mehr seien, als ein bloßer Angriff auf queere Personen: „Vielmehr sind sie ein Angriff auf unser demokratisches und freiheitliches Mecklenburg-Vorpommern als ein Land, an dem jede und jeder sicher und selbstbestimmt so leben und lieben kann, wie er oder sie es möchte.“

Es gelte deshalb, bestehende Diskriminierungen weiter abzubauen und Toleranz zu fördern. „Das tun wir zum Beispiel mit der Fortschreibung des Landesaktionsplans für die Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, an dem die Ressorts der Landesregierung momentan gemeinsam mit den queeren Verbänden arbeiten“, erklärte die Ministerin.

Drese: „Denn auf queer- oder frauenfeindliche Anfeindungen darf es nur eine Antwort geben: Einen konsequenten Einsatz für eine offenen Gesellschaft und für ein Mecklenburg-Vorpommern, das alle ohne Angst vor Ausgrenzung oder Anfeindungen ihr Zuhause nennen können.“