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Kategorie: Allgemein

Erstmals bundesweit gemeinsame Rechtsstaatskampagne gestartet

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir brauchen weiterhin gute motivierte Kräfte in der Justiz, damit der Rechtsstaat funktioniert.“

Schwerin – Die für Justiz zuständigen Ministerien aller 16 Bundesländer haben eine bundesweite Rechtsstaats- und Nachwuchskampagne gestartet. Die Initiative trägt den Titel „Unser Recht braucht Dich.“ und rückt erstmals geschlossen die Bedeutung des Rechtsstaates sowie die Attraktivität und Wirkkraft der vielfältigen Berufe innerhalb der Justiz in den Mittelpunkt.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „35 Jahre gilt das Grundgesetz mittlerweile auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wir sehen, dass der Schutz dieser Werte und des Rechtsstaats immer wichtiger wird. Darum haben wir uns selbstverständlich an der einzigartigen Kampagne beteiligt. Wir wollen bundesweit zeigen, dass die Justiz eine zentrale Bedeutung für unser Zusammenleben hat. Nur wenn der Rechtsstaat funktioniert, können auch alle zu ihrem Recht gelangen. Dazu braucht es auch weiterhin motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Justiz in Staatsanwaltschaften, Gerichten und Justizvollzugsanstalten mit Leben ausfüllen. Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ist eine attraktive Arbeitgeberin. Unsere Nachwuchsgewinnung läuft auf Hochtouren“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Der ->Spot wird ab heute in den meisten Kinos in Mecklenburg-Vorpommern ausgestrahlt.

Zentrale Botschaft „Größer als Du.“

Ein wehrhafter Rechtsstaat bildet eine tragende Säule unserer Demokratie. Zugleich steht er vor erheblichen Herausforderungen, unter anderem durch Populismus, Extremismus und gezielte Desinformation. Die Grundidee der Kampagne betont deshalb die zentrale Bedeutung des Rechtsstaates für Demokratie, Freiheit und Sicherheit. Darauf aufbauend richtet sich die Botschaft an jeden und jede Einzelne: „Die Gerechtigkeit steht über allem. Aber sie braucht Menschen wie Dich.“ So wird verdeutlicht, dass persönliches Engagement wesentlich dazu beiträgt, die Funktionsfähigkeit und Stabilität des Rechtsstaates zu sichern. Damit verbindet die Kampagne die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Rechtsstaates mit einem klaren, verständlichen Appell zur Übernahme von Verantwortung. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz bietet sich die Chance, an der Wahrung elementarer Werte für ein gesellschaftliches Zusammenleben mitzuwirken.

Gemeinsames Signal – für einen starken Rechtsstaat

Die gemeinsame Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer ist bundesweit einzigartig. Die Kampagne ergänzt bestehende Maßnahmen der Länder zur Nachwuchsgewinnung und bietet eine gemeinsame kommunikative Grundlage, unter der jedes Land weiterhin eigenständig informieren kann.

Multimediale Umsetzung – Kinospot als Leitmedium

Konzipiert und produziert wurde die Kampagne von der Kommunikationsagentur DIE KAVALLERIE aus Tübingen. Herzstück ist ein Kinospot, gedreht in den Filmstudios Babelsberg und in München. Er zeigt eine junge Frau in einer U-Bahn, die sich nach einer persönlichen Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Verantwortung bewusst für eine Tätigkeit in der Justiz entscheidet. In der Schlussszene steht sie mit festem, entschlossenem Ausdruck vor einem Justizgebäude, den Blick auf Justitia gerichtet. Die bildstarke Inszenierung wurde gezielt für das aufmerksamkeitsintensive Umfeld Kino entwickelt.

Landepunkt für Ausspielungsmaßnahmen

Auf der Webseite www.unserrechtbrauchtdich.de finden sich der Kampagnenfilm, Hintergründe zur Bedeutung des Rechtsstaates sowie Verlinkungen auf die landesspezifischen Karriereangebote. Die Ausspielung beginnt heute – vor allem in Kinos und überregionalen Printmedien; ergänzende Social-Media- und Out-of-Home-Maßnahmen erfolgen jeweils durch die Länder.

Hintergrund: Nachwuchsgewinnung als Zukunftsaufgabe

Die Justiz steht vor der Aufgabe, ihre vielfältigen Berufsfelder zeitgemäß sichtbar zu machen. Gesellschaftliche Entwicklungen und neue Erwartungen an Sinnhaftigkeit im Beruf bieten zugleich Chancen, die Bedeutung der Justiz klarer zu vermitteln. Die Kampagne stärkt dieses Bewusstsein und zeigt, wie attraktiv und bedeutend eine Tätigkeit im Dienst des Rechtsstaates sein kann.

Seafood Star: Müritzfischer bekommen Preis für den „Besten Onlineshop“

Hamburg – Heute hat Fischereiminister Dr. Till Backhaus im Rahmen des internationalen Fischwirtschaftsgipfels zur Verleihung des „Seafood-Stars“ in Hamburg ein Grußwort gehalten. Der Sea Food Star ist ein Branchenpreis für Fisch- und Meeresfrüchteprodukte und Händler, der seit 18 Jahren vom „FischMagazin“ verliehen wird. Insgesamt werden Preise in zehn verschiedenen Kategorien vergeben, wie der „Besten Fischtheke“ oder dem „Besten mobilen Fischgeschäft“ sowie vier Sonderpreise, etwa das „Beste Fisch Event“ oder der „Beste Onlinehandel“. Eine Auszeichnung ging auch nach Mecklenburg-Vorpommern an die Fischerei Müritz Plau GmbH für den besten Onlineshop. Im vergangenen Jahr wurde das Unternehmen bereits in der Kategorie „Bestes stationäres Fisch-Fachgeschäft“ für das 2023 gegründete FischKaufHaus ausgezeichnet.

„Zu allererst gratuliere ich den Müritzfischern zu diesem Preis. Mit mehr als 70 Jahren Erfahrung ist das größte Binnenfischereiunternehmen Deutschlands fest in der Region verankert und gleichzeitig immer offen für neue Wege. Bereits 2014 hat Geschäftsführer Schaffran das Potenzial des Online-Handels im Foodsektor erkannt und erschloss damit neue Märkte. Das Unternehmen ist ein würdiger Sieger und ein leuchtendes Beispiel dafür, wie man Tradition und Innovation miteinander verbinden kann“, sagte Backhaus.

Gleichzeitig verwies er auf die schwierige wirtschaftliche Lage. „Viele Unternehmen sind durch die Krisen der vergangenen Jahre gezeichnet, etwa den Brexit, Corona und den Ukraine-Krieg. Auch innerhalb der EU ist es durch neue Verordnungen nicht gerade leichter geworden. Deswegen unterstützt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Küstenfischerei seit 2017 über Maßnahmen der zeitweiligen Stilllegung, in deren Rahmen bis heute rd. 14 Mio. Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln geflossen sind. Daneben wurden mit solchen Mitteln auch zwei kleinere Abwrackmaßnahmen 2020 und 2022 finanziert. Des Weiteren gleichen wir den Küstenfischern seit vier Jahren die nachgewiesenen Schäden an Fängen und Fanggeschirr durch Robben aus und wollen dies bis 2027 fortführen. Hier sind bislang rd. 920.000 Euro gezahlt worden. Daneben unterstützten wir die Betriebe bei der Umrüstung von Fanggeräten und vor allem bei ihren Aktivitäten zur Selbstvermarktung an Bord und an Land mit rund 2 Mio. Euro“, sagte Backhaus.

Er nahm außerdem die verschiedenen Möglichkeiten der Diversifizierung in den Blick. Neben derjenigen ersten Grades, zu der die Erweiterung der Aktivitäten im Kerngeschäft von Fischerei und Aquakultur zählen, kommen solche zweiten Grades hinzu, die sich an dieses Kerngeschäft eng anlehnen. Hierzu gehören bspw. Angebote an Angler und Touristen oder die Mitwirkung der Fischereibetriebe bei der fischerei- und umweltbezogenen Forschung. Schließlich kommt noch ein quasi dritter Grad hinzu, wenn Fischereiunternehmen ihr Geschäftsfeld auch über die Sparte hinaus ausdehnen. Beispielhaft nannte der Minister den Verein Sea Ranger eV aus Wismar, der Interessenlagen von Küstenfischern zur Diversifizierung gezielt bündelt. Um es Fischern zu erleichtern, im erweiterten Themenfeld als Experten anerkannt und gebucht zu werden, bietet das Land seit 2023 die Ausbildung zum Fachwirt für Fischerei und Meeresumwelt an. Den ersten Ausbildungsjahrgang haben elf Absolventen abgeschlossen. Diese Maßnahme hat das Land mit mehr als 100.000 Euro EU-Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFF) gefördert.

Die Zahlen aus dem letzten Fonds EMFF illustrieren, wo das Land dem Sektor zwischen 2014 bis 2023 Hilfe geleistet hat: So sind fast 25 Mio. Euro an EU- und nationaler Förderung für Vorhaben geflossen, die dem Bereich nachhaltige Fischerei zuzuordnen sind. Davon 9,4 Mio. Euro für 631 Vorhaben der zeitweiligen Stilllegung der Küstenfischerei, 2,6 Mio. Euro für 25 Vorhaben der endgültigen Stilllegung (Abwrackung), rd. 280.000 Euro für investive Vorhaben der Binnen- und Küstenfischer, 515.000 Euro für den Ausgleich nachgewiesener Robbenschäden, ca. 2,2 Mio. Euro für Aalbesatzmaßnahmen, darunter auch im Küstenmeer sowie rd. 10 Mio. Euro für Bestandförderungsmaßnahmen u.a. bei Hecht, Meerforelle, Baltischem Stör und für das Aalmanagement. Die Sparte Aquakultur wurde mit mehr als 18 Mio. Euro unterstützt, davon rd. 1,5 Mio. Euro für 6 investive Vorhaben, darunter auch die Neugründung dreier kleinerer Unternehmen. Mehr als 4,2 Mio. Euro sind in 35 sog. Bottom-up-Vorhaben in den sechs Fischwirtschaftsgebieten geflossen, die in MV rund zwei Drittel der Küste einschließlich Rügens und Teile der mecklenburgischen Seenplatte abdecken.

Schließlich wurden in MV aus dem EMFF noch weitere rd. 9.1 Mio. Euro für Vorhaben zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischerei- und integrierten Meerespolitik sowie zur Administration eingesetzt. Effektiv sind damit in rd. sieben Jahren fast 57 Mio. Euro öffentlicher Mittel in den Fischerei-Sektor geflossen.

„MV hat sich sehr bemüht, den Sektor in schwierigen Zeiten zu begleiten. Das setzen wir auch fort. Gerade haben wir den ersten Zahlungsantrag zum EMFAF mit einem EU-Mittelvolumen von knapp 7 Mio. Euro an die Kommission geschickt“, ergänzte Backhaus. Darüber hinaus ist das Land auf allen Ebenen aktiv, um den Sektor zu begleiten, wie zuletzt in der Zukunftskommission Fischerei des BMLEH. Schwerpunkte müssen dabei vor allem sein, junge Menschen für den Sektor zu gewinnen, spezifische Infrastrukturen anzupassen, die Fischereitechnik weiterzuentwickeln, etwa durch beidseits robbensicherer Fanggeräte, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen in der Ostsee und in anderen Fischereigewässern zu schaffen sowie die Fischerei und das Fischereimanagement zu modernisieren.

„Dies sind Themenfelder, in denen MV den Sektor aus dem EMFAF – wo uns bis 2029 rd. 46 Mio. Euro an EU-Mitteln zur Verfügung stehen – weiter unterstützen wird. Der Rat der EU-Fischereiminister hat kürzlich Fangquoten beschlossen, welche keine weiteren Einschränkungen gegenüber dem laufenden Jahr bedeuten. Ich bin zufrieden, dass unsere gemeinsamen Forderungen mit Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr gehört wurden. Es ist gelungen, die Bedingungen für unsere Küstenfischer, wenn auch auf einem sehr niedrigen Niveau, zu stabilisieren und ihnen Planungssicherheit zu geben. Unsere Fischerinnen und Fischer stehen seit Jahren unter enormem Druck. Umso wichtiger ist, dass wir ihnen mit solchen Beschlüssen Stabilität geben. Gleichzeitig müssen wir die wissenschaftlichen Empfehlungen zur Erholung der Bestände ernst nehmen und an Konzepten arbeiten, die eine nachhaltige Nutzung der Ostsee langfristig sichern“, sagte Backhaus abschließend.

Schwersterkrankte bestens versorgt

Drese besucht Helios Klinik für neurologische Frührehabilitation in Leezen

Leezen – Im Rahmen ihrer Sommertour besuchte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute die Helios Klinik für neurologische Frührehabilitation in Leezen (Landkreis Ludwigslust-Parchim). Hier werden insbesondere schwerwiegend erkrankte Patientinnen und Patienten mit komplexen Krankheitsbildern behandelt und auf dem Weg zur Genesung begleitet. „Für jeden Betroffenen wird ein individueller Therapieplan festgelegt, der mit Hilfe von Mitarbeitenden aller Fachrichtungen von Anästhesie über Neurologie und bis hin zur Orthopädie umgesetzt wird“, würdigte Drese das Konzept der Reha-Klinik.

Diese fachübergreifende Zusammenarbeit sei aus ihrer Sicht der Schlüssel für die erfolgreiche Therapie der 1.137 Fälle, die im vergangenen Jahr behandelt wurden. „So werden die Erkrankten über alle Phasen der Rehabilitation symptomkonzentriert und professionell begleitet. Das schließt auch die Wiedereingliederung in den gewohnten Lebens- und Arbeitsbereich mit ein, damit die Patientinnen und Patienten nach schwerer Krankheit auch im Alltag wieder Fuß fassen können“, betonte die Ministerin.

Als größte auf Frührehabilitation spezialisierte Einrichtung in Norddeutschland sei die Expertise der rund 500 Mitarbeitenden insbesondere im Umgang mit beatmungs- und intensivpflichtigen Patientinnen und Patienten ein besonderes Alleinstellungsmerkmal. „Davon profitiert das gesamte Land, zum Beispiel wenn wir an die Corona-Pandemie zurückdenken“, unterstrich Drese. „Damals versorgte die Klinik beatmungspflichtige COVID-19-Erkrankte und konnte mit der hochspezialisierten Akutintensivstation nicht nur die Behandlung übernehmen, sondern so auch andere Krankenhäuser entscheidend entlasten“, so die Ministerin weiter.

Sie sei äußerst dankbar, dass die engagierten Fachkräfte des Klinikums damals wie heute den Betroffenen die Hoffnung auf ein selbstbestimmtes Leben nach schwerer Krankheit zurückgeben. „Das gelingt, weil hier moderne Medizin und interdisziplinäre Zusammenarbeit ineinandergreifen, aber insbesondere auch deshalb, weil hier der Mensch im Mittelpunkt steht. Das ist für mich moderne Gesundheitsversorgung auf höchstem Niveau“, erklärte Drese nach ihrem Besuch.

Die Helios Klinik für neurologische Frührehabilitation verfügt über insgesamt 203 Planbetten an den Standorten Leezen (183) und Schwerin (20). Der Großteil hiervon (122) stehen als Intensiv- bzw. IMC-Betten zur Verfügung. Seit Aufnahme des Klinikums in den Landeskrankenhausplan erhielt die Reha-Klinik Landesfördermittel in Höhe von mehr als 22 Millionen Euro.

Land stärkt Kurzzeitpflege mit 4,4 Millionen Euro

Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in der häuslichen Pflege

Schwerin – Das Land startet ein Investitionsprogramm für die Kurzzeitpflege. „Für den Zeitraum vom 1. August 2025 bis 31. Dezember 2026 stehen dafür insgesamt 4,4 Millionen Euro zur Verfügung“ gab Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Sitzung des Landespflegeausschusses bekannt.

„Wir wollen mit unserer Förderung die Angebote der Kurzzeitpflege im Land ausbauen, um Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege zu entlasten“, betonte Drese.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die allermeisten pflegebedürftigen Menschen, möglichst lange in vertrauter Umgebung und gemeinsam mit ihren Angehörigen ihren Lebensabend verbringen möchten. Fast neun von zehn Pflegebedürftigen werden im familiären Umfeld gepflegt – oft sogar ohne Unterstützung von ambulanten Diensten. „Dabei leisten pflegende Angehörige Herausragendes, oft über ihre eigenen Kraftreserven hinaus“, so Drese.

Deshalb ist es nach Ansicht von Drese enorm wichtig, pflegende Angehörige mit gezielten Hilfen besser zu unterstützen. Viele Pflegebedürftige seien nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. „Für diese Fälle sind Kurzzeitpflegeplätze notwendig, aber nicht überall ausreichend vorhanden“, so Drese. „Genau hier setzt unser Investitionsprogramm Kurzeitpflege an“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit den 4,4 Millionen Euro können Neubau-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen gefördert werden in bestehenden Kurzzeitpflegen, für eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in Pflegeheimen und für die Schaffung neuer Kurzzeitpflegeplätze in Landkreisen und kreisfreien Städten mit bestehenden Unterversorgungen im Bereich der Kurzzeitpflege.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass die künftige Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gehört. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, in Mecklenburg-Vorpommern von 123.000 (Stand Ende 2021) auf fast 140.000 (Ende 2023). Das entspricht einer Steigerung von 14 Prozent innerhalb von nur zwei Jahren. Allein aus demografischen Gründen wird die Zahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren weiter steigen.

 Weitere Informationen für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung und Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur im Bereich der Kurzzeitpflege sind dieser Pressemitteilung beigefügt. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Die Antragsunterlagen sind unter dem Link https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV/ unter dem Menüpunkt „Förderung von Bauinvestitionen“ zu finden.

Kur- und Heilwald Bad Doberan eröffnet

Bad Doberan – Mit dem Quellholz-Eikhäge im südwestlichen Stadtbereich entstehe nicht nur ein besonderer Ort der Ruhe, Regeneration und Therapie, es sei auch ein Ort, der die enge Verbindung von Mensch und Natur auf eindrucksvolle Weise neu belebt, erklärt Umwelt- und Forstminister Dr. Till Backhaus zur Eröffnung des Kur- und Heilwaldes Bad Doberan: „Heilwälder wie dieser sind ein zukunftsweisendes Beispiel dafür, wie wir die natürlichen Ressourcen unseres Landes intelligent, verantwortungsvoll und im Sinne der Menschen nutzen können.

Die medizinisch-therapeutische Bedeutung des Waldes wurde in den vergangenen Jahren wissenschaftlich klar belegt – insbeson­dere durch das medizinische Gutachten von Prof. Dr. Karin Kraft von der Universitätsmedizin Rostock.

Dass die Stadt Bad Doberan bereits 2016 den Mut und die Weitsicht hatte, einen Förderantrag für dieses Projekt zu stellen, verdient großen Respekt. Es folgten Jahre intensiver Planung, viele Abstimmungen, bauliche Umsetzungen und sicher auch der ein oder andere Rückschlag. Aber heute können wir sagen: Das Durchhalten hat sich gelohnt.

Der Heilwald ist Realität und er wird Menschen helfen, gesund zu werden oder zu bleiben. Mit Unterstützung der EU, des Landes und des Bäderverbandes konnte das Projekt im Rahmen der ForstELERFöRL M-V über mehrere Jahre hinweg finanziell begleitet werden.

Insgesamt wurden über 670.000 Euro Fördermittel beantragt und rund 613.000 Euro tatsächlich ausgezahlt. Das zeigt: Auch wenn es nicht immer einfach war, hat die Stadt Bad Doberan mit großem Engagement und Beharrlichkeit die Umsetzung gemeistert.

Mein Dank gilt daher auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stadtverwaltung und der LFoA, die das Verfahren fachlich und administrativ begleitet haben. Die Aufwertung des Waldgebietes wurde unter anderem durch den Bau eines Brückenneubaus über den Quellbach, einer Wassertretanlage, eines Balancier- und Kletterbereichs sowie durch die Anlage von Gang- und Bewegungsparcours möglich.

Damit ist der Heilwald nicht nur ein therapeutischer Raum, sondern auch ein Ort der Bewegung, der Begegnung und der stillen Einkehr. Der Heilwald Bad Doberan ergänzt das großartige bestehende Gesundheitsangebot der Region. Mit der Moorbad-Klinik in unmittelbarer Nachbarschaft, dem Sana-Krankenhaus und nicht zuletzt dem Engagement geschulter Waldtherapeutinnen und -therapeuten entsteht hier ein integriertes Angebot für Prävention, Rehabilitation und Palliativmedizin, mitten in der Natur.

Zugleich ist dieser Wald ein Kulturraum. Die bronzezeitlichen Hügelgräber, das naturnahe Bachsystem, der alte Baumbestand, all das zeigt, wie eng Landschafts- und Kulturgeschichte in unserer Heimat miteinander verwoben sind.

Die geplante Ausweisung als staatlich anerkannter Heilwald wird, so hoffe ich, Anfang 2026 vollzogen sein, als dann fünfter Heilwald in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin stolz darauf, dass unser Land hier bundes- und europaweit Vorreiter ist.

Insgesamt haben wir bereits rund 250 Hektar an Kur- und Heilwäldern ausgewiesen, und ich bin überzeugt: Die Nachfrage nach solchen wohltuenden Orten wird weiter steigen“, so Back­haus abschließend.

Spenden für Kinder- und Jugendhospiz

Stralsund – Auf einem Benefiz-Konzert in Stralsund wurden gestern Spenden für den Aufbau des landesweit ersten Kinder-und Jugendhospizes gesammelt.

„Kinder sind unser größter Schatz. Für sie wollen wir die besten Voraussetzungen schaffen – in der Familie, in Kita und Schule. Es tut deshalb besonders weh, wenn Kinder leiden und wir nichts machen können, zum Beispiel, wenn Kinder schwer und unheilbar krank werden.

Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie sehr eine schwere Krankheit das ganze Familienleben durcheinander wirbeln kann. Aber wenn Kinder schwer krank werden, ist das noch einmal eine andere enorme Belastung für die Kinder selbst, ihre Eltern, die Familien und Freunde“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Gut ist, wenn es dann Menschen und Einrichtungen gibt, die helfen, die beraten, die entlasten. Genau das wird das neue stationäre Kinderhospiz leisten. Acht Plätze für Kinder und ihre Familien, Therapieräume, ein schöner Garten. Alles, was man braucht, um als Familie durchzuatmen und die Kinder bestmöglich zu betreuen“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern gebe es gute ambulante Hospizangebote und Beratungsstellen. „Es ist ein weiterer wichtiger Schritt, wenn wir nun bald auch ein stationäres Kinderhospiz bekommen. Für die schwerkranken Kinder und ihre Familien aus der Region und darüber hinaus.“

Schwesig dankte dem Förderverein Leuchtturm, der das Projekt vorantreibt und der Hansestadt Stralsund, die ein Pachtgrundstück für das Hospiz zur Verfügung stellt. Das Land unterstützt das Projekt mit einer Million Euro. Das Konzert wurde aus dem Vorpommern-Fonds gefördert, so dass die Einnahmen aus dem Kartenverkauf für das Konzert in der St.Jacobi-Kirche mit Musik von Johann-Sebastian Bach vollständig dem Aufbau des Hospizes zugutekommen.

Behandlung aller Stadien des Lipödems wird Kassenleistung

Schwerin – Die Behandlung eines Lipödems wird künftig, unabhängig vom Stadium der Erkrankung, als Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Anders als bisher werden die benötigten Liposuktionen zudem nicht mehr nur an den Beinen, sondern auch an den Armen ermöglicht. Diese aktuelle Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wird von Gesundheitsministerin Stefanie Drese ausdrücklich begrüßt.

„Viele Betroffene haben über Jahre hinweg mit starken Schmerzen, deutlichen Bewegungseinschränkungen und psychischen Belastungen gelebt, die diese chronische Erkrankung mit sich bringt. Für sie ist die neu geschaffene Regelung eine enorme Erleichterung und zugleich ein Weg zu mehr Lebensqualität“, konstatierte Drese und bezeichnete die Entscheidung des G-BA als wegweisend.

Deutschlandweit sind rund 3,8 Millionen Menschen von Lipödemen betroffen, darunter fast ausschließlich Frauen. „Für sie war eine operative Behandlung als gesetzlich Versicherte bisher nur im Endstadium der Erkrankung, also der Stufe III möglich. Die Belastungen beginnen aber natürlich schon viel früher“, hob die Ministerin hervor. Für diese Gruppe werde nun eine Versorgungslücke geschlossen. Zugleich bewahre ein früherer Eingriff vor einem weiteren Ausarten der Krankheit.

Drese freue sich daher für die Betroffenen, dass die vorangegangene fast elf-jährige Debatte nun in handfesten Verbesserungen gemündet habe. Beigetragen habe hierzu eine Studie, deren Zwischenergebnisse eine positive Evidenz bescheinigen und klare Vorteile in der Behandlung von Patientinnen und Patienten aller Stadien belegt.

„Hervorheben möchte ich auch das Engagement der Patientenvertretungen, die sich unnachlässig in den Prozess eingebracht haben. Die Vertreterinnen und Vertreter haben lange gekämpft und letztlich ein hervorragendes Ergebnis im Sinne der Betroffenen erreicht“, erklärte Drese abschließend.

Vor einer Liposuktion als Kassenleistung muss für mindestens sechs Monate eine konservative Therapie durchgeführt worden sein, z.B. in Form einer Kompressions- und Bewegungstherapie oder einer Lymphdrainage. Wenn diese keine Linderung bringen, kann durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu Gunsten einer Liposuktion entschieden werden. Weitere Voraussetzungen zur Kostenübernahme betreffen u.a. den BMI, so muss bei einem höheren BMI im Vorfeld eine Adipositas-Behandlung erfolgen.