Menü Schließen

Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Natürlicher Klimaschutz mit Seegras

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern startet groß angelegtes Projektvorhaben zur Erfassung der Seegrasbestände mit dem Ziel der Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste.

Das Projekt „MV Seagrass for climate“ zur Erfassung aktueller und historischer Seegrasvorkommen, Identifizierung potenzieller Standorte und Durchführung von Pilotprojekten zur Wiederan­siedlung von Seegraswiesen an der Küste Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern erhielt heute die Förderzusage des BMUV für die Durchführung des Projekts mit einem Gesamtfördervolumen von rund 12 Millionen Euro. Das Vorhaben startet am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit von acht Jahren.

„Das Projekt „MV Seagrass for climate“ soll dazu beitragen, die heimischen Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutz­leistungen zu stärken. Dazu wird erstmals die gesamte Ostsee­küste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst und dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederan­siedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet“, so Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Seegraswiesen gehören zu den natürlichen CO2-Senken. Sie können dazu beitragen, die Folgen des anthropogen bedingten Klimawandels abzumildern. Die Pflanzen binden in ihren Wurzeln und Blättern 30 bis 50 Mal mehr Kohlenstoff als vergleichbar große Wälder an Land. Gleichzeitig sind Seegraswiesen ein wertvoller und geschützter Lebens-, Rückzugs- und Ruheraum für zahlreiche Fischarten und andere Meeresorganismen und spielen eine maßgebliche Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt in der Ostsee.

„Seegraswiesen sind ein integraler Bestandteil für die Klimawandelanpassungs- und Biodiversitätsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem durch das ANK geförderte Projekt schaffen wir die entscheidenden Voraussetzungen, um nicht nur den Zustand zu erfassen, Standorte für die Wiederan­siedlungen zu identifizieren und Pilotprojekte durchzuführen. Unser Ziel ist es auch, darüber hinaus eine Seegrasstrategie zu erarbeiten, mit der wir einen Beitrag zum Erreichen unserer Ziele im Bereich Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt der Artenvielfalt leisten können“, fährt Minister Backhaus fort.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit vier Projektpartnern aus drei Bundesländern unter Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).

Gemeinsam mit den Projektpartnern Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), Universität Rostock, Leibniz Universität Hannover und Universität Greifswald trägt das Projekt, unter der wissenschaftlichen Projektleitung durch die CAU, zur Entwicklung einer Seegrasstrategie bei.

 „Unser Projektverbund ist interdisziplinär aufgestellt, sodass wir von modernsten Kartierungs- und Monitoringmethoden über die Erfassung der Seegrasdichte und die Analyse des Mikrobioms der Pflanze bis hin zu Sedimentveränderungen ein umfassendes Bild des Ist-Zustandes ermitteln können. Das hilft uns nicht nur potenzielle Standorte für die Wiederansiedlung zu ermitteln, Pilotprojekte zur Wiederansiedlung gezielt umzusetzen, sondern auch das langfristige CO2-Speicherpotenzial zu bestimmen“, so Minister Backhaus.

Das gesamte Verbundprojekt basiert neben unterschiedlichen Forschungsprozessen im Feld und Labor auf einer digitalen Strategie. Die erhobenen Beobachtungsdaten und erfassten Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie in bestehende Datenportale des Landes integriert und langfristig genutzt werden können. „Die enge Verzahnung zwischen Ministerium, Landesbehörde und Wissenschaft ist essenziell um Handlungs­optionen, die aus dem Stand der Forschung heraus entwickelt werden, unmittelbar im politischen Prozess umsetzen zu können“, blickt Minister Backhaus nach vorne.

Das Projekt „MV Seegras for climate“ (MVs4c) wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) in Mecklenburg-Vorpommern  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/  beantragt und hat zum Ziel, bis zum Jahr 2033 eine langfristige Seegrasstrategie zu erarbeiten. MVs4c wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Nordstream: Vorwurf zurückgewiesen

Schwerin – Zu den Pressemitteilungen der Opposition nach der gestrigen Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Stiftung Klima- und Umweltschutz sagte Regierungssprecher Andreas Timm.

„Wir weisen den Vorwurf der Unwahrheit zurück. Die Landesregierung hat seit Frühjahr 2022 Kalender, E-Mail-Verkehre und Erinnerungen ausgewertet, um die damaligen Ereignisse möglichst genau zu rekonstruieren. Die entsprechenden Terminlisten haben wir auch den Landtagsfraktionen zur Verfügung gestellt.

Die Gründung der Stiftung Klima- und Umweltschutz war demnach im Gespräch am 11. August noch kein Thema. Die Darstellung vom heutigen Tag ist an diesem Punkt für uns nicht nachvollziehbar, weil Minister Pegel am Gespräch am 11. August gar nicht teilgenommen hat.

In diesem Gespräch ging es vor allem um die Sanktionen bzw. Sanktionsdrohungen der damaligen US-Regierung bzw. von US-Senatoren unter anderem gegen den Hafen Mukran. Die Ministerpräsidentin hat im Anschluss an das Gespräch ein Pressestatement abgegeben. Die Staatskanzlei hat dazu auch eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Darin heißt es: „Wir stehen weiter ganz klar hinter dem Bau der Ostseepipeline. Sie ist wichtig für die Energieversorgung in Deutschland. Wir sind uns mit Nord Stream einig, dass das Projekt zum Erfolg geführt werden soll.“ Das war das Ergebnis des Gesprächs vom 11. August 2020, nicht die Gründung der Klimaschutzstiftung.

Im Übrigen ändern die gestrigen Aussagen nichts daran, dass die Landesregierung den Landtag transparent über die geplante Stiftung informiert hat. Der Landtag hat der Stiftung ohne Gegenstimmen zugestimmt.“

Neue MVeffizient-Checkliste

55 Energiespartipps für Unternehmen

Schwerin – MVeffizient, das Angebot für Unternehmen der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV), hat eine neue Publikation veröffentlicht: „55 Effizienz-Tipps für Produktion und Verwaltung“. Diese bietet Unternehmen im Land eine Checkliste mit praxisnahen Maßnahmen zur Energieeinsparung.

„In Zeiten steigender Energiepreise und der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeit ist es für Unternehmen unerlässlich, Energie effizient einzusetzen“, erklärt Ralf Stüber, Technischer Berater bei MVeffizient. „Mit unserer Checkliste möchten wir Unternehmen dabei unterstützen, ihre Energiekosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“

Die Publikation gliedert sich in zehn Kapitel und deckt ein breites Themenspektrum ab – von der Erstellung einer Ressourcenbilanz über die Nutzung erneuerbarer Energien bis hin zum Abfallmanagement. Zu jedem Tipp finden Unternehmen eine kurze Erläuterung sowie eine Planungsübersicht, die bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützt. Die Checkliste steht ab sofort online unter www.mv-effizient.de/beratung/effizienzberatung zum Download bereit.

Besonders praktisch: Die Publikation kann auch als Projektmanagement-Tool verwendet werden. Die Checkliste ermöglicht es Unternehmen, Verantwortlichkeiten zu definieren, Budgets zu planen und den Fortschritt der Maßnahmen nachzuverfolgen. Die Publikation ist eine Ergänzung der kostenlosen Beratungsgespräche, die MVeffizient allen Unternehmen in MV anbietet. In diesen Beratungen analysieren die Technischen Berater den Energieverbrauch, identifizieren Einsparpotenziale und entwickeln gemeinsam mit den Unternehmen maßgeschneiderte Lösungen.

Weitere Angebote: MVeffizient-Stammtische und THG-Bilanzierungstool ecocockpit

Darüber hinaus bietet MVeffizient weitere nützliche Angebote für Unternehmen. In regelmäßigen Abständen finden Online-Stammtische statt, bei denen Unternehmerinnen und Unternehmer sich zu aktuellen Energiethemen informieren, Best Practices austauschen und sich mit Expert*innen vernetzen können.

Für die Erstellung einer Treibhausgas-Bilanz (THG-Bilanz) steht den Unternehmen das kostenlose Tool ecocockpit zur Verfügung, das die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt als Exklusivpartner für Unternehmen in MV lizenziert hat (www.mv-effizient.de/ecocockpit). Mit ecocockpit können Unternehmen ihre Emissionen erfassen, analysieren und gezielt reduzieren.

Die Plattform wurde von der Effizienz-Agentur NRW entwickelt und bietet eine einfache, webbasierte Lösung, die durch Fördermittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ermöglicht wurde. Die THG-Bilanz unterstützt Unternehmen nicht nur dabei, ihre Umweltauswirkungen zu erfassen, sondern dient auch als Grundlage zur Identifizierung von Optimierungspotenzialen. Dies führt in vielen Fällen zu Kosteneinsparungen und Wettbewerbsvorteilen.

Zur Vereinbarung einer Erst- und Initialberatung zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien steht das Projektteam unter der Telefonnummer +49 (0) 385 3031642 oder per E-Mail beratung@mv-effizient.de zur Verfügung. Weitere Informationen unter www.mv-effizient.de.

Über das Beratungsangebot MVeffizient

MVeffizient ist ein Angebot der Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) für mehr Energieeffizienz in Mecklenburg-Vorpommern und wird im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt durchgeführt. Insgesamt unterstützen sechs Mitarbeiter/innen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen dabei, die Energieeffizienz zu steigern, Energiekosten zu senken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. MVeffizient wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert und läuft bis Juni 2027. Weitere Informationen unter www.mv-effizient.de.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV)

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Privathaushalte kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Pilotprojekt für die neuen MoorFuturesflex

Schwerin – Die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten MoorFutures® erfreuen sich nach wie vor sehr großer Beliebtheit. Mit bereits 30.000 verkauften Zertifikaten werden rund 30.000 Tonnen CO2 in den kommenden 50 Jahren vermieden und 1,5 Mio. Euro für die Wiedervernässung von Mooren eingenommen.

Nun ergeben sich mit den MoorFuturesflex neue Möglichkeiten, die auch eine schrittweise Anhebung der Wasserstände ermöglichen. Somit können sich sowohl die Vegetation als auch die landwirtschaftliche Nutzung auf die Veränderung einstellen. Den Eigentümern und Landwirten ergeben sich dabei neue Einkommensmöglichkeiten.

Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus erklärt die Vorteile: „Ich freue mich sehr, dass nun eine unmittelbare Verknüpfung von Klimaschutz und landwirtschaftlichem Ertrag möglich ist. Die Anhebung der Wasserstände im Moor stellt die Bewirtschaftung vor neue Herausforderungen, ermöglicht aber gleichzeitig die Generierung neuer Produkte in Form von CO2 Zertifikaten. Die Ausgabe der Zertifikate erfolgt erst nach belegter Anhebung der Wasserstände. Diese werden tagesaktuell gemessen, somit wird dokumentiert, welche Auswirkungen die umgesetzten Maßnahmen haben. Dies bietet die Möglichkeit, schrittweise die Wasserstände zu erhöhen.“

Klimaschutz im Moor ist ein Produkt, das gesellschaftlich nachgefragt wird. Mit den MoorFuturesflex geben wir Eigentümern und Landwirten ein Instrument an die Hand, um selbst über die Wasserstände und den Einnahmen aus Nutzung und Klimaschutz zu entscheiden. Hierüber ermöglichen wir weitere private Investitionen für den Klimaschutz in unseren Mooren.” so Backhaus.

Erforderliche Investitionen zur Regulierung des Wasserstandes können über den Verkauf von MoorFuturesflex Zertifikaten finanziert werden. Für die Landwirte besteht die Möglichkeit die Erschwernisse der Bewirtschaftung bzw. Ertragsrückgänge durch Teilnahme an begleitenden Agrarumweltprogrammen wie der “Moorschonenden Stauhaltung” auszugleichen.

Die Entwicklung der MoorFuturesflex erfolgte durch das Unternehmen aeco im Zusammenwirken mit dem Ministerium und seinen Partnern.

aeco sieht für sich in dieser Art des naturbasierten Klimaschutzes für die Zukunft ein sehr attraktives Geschäftsmodell: „Da wir unsere Zertifikate unter der starken und bestens etablierten Marke MoorFutures® entwickeln und vermarkten wollten, sind wir auf das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere im Klimaschutzministerium zugegangen und haben die notwendigen Änderungen an dem Standard und der Methodologie angeregt. Wichtig ist für uns dabei, die Entscheidung über die tatsächliche Anhebung des Wasserstandes bei den Menschen vor Ort zu belassen”, so Christian Schröder von aeco. „Dieses Vorgehen soll es ermöglichen, die Nutzung fortzuführen.”

Die Änderungen gegenüber den ursprünglichen MoorFutures wurde im unmittelbaren Austausch mit der EU vorgenommen.

„Die EU begrüßt unsere Initiative sehr und sieht in den MoorFuturesflex ein innovatives und beispielgebendes Instrument, um privates Kapital für den Klimaschutz verfügbar zu machen“, so Minister Backhaus. „Wir würden uns freuen, wenn andere Länder oder Regionen unserem Beispiel folgen würden.“ Das Pilotprojekt wird auf dem Polder Bauernhand nahe Neukalen umgesetzt.

Dazu Minister Dr. Backhaus: „Herzlich bedanken möchte ich mich bei den Familien Voigt und Bork, die diesen Weg mit uns gehen und ein Pilotprojekt auf ihren Flächen befürworten. Entwicklungen wie diese sind nur möglich, wenn es ein Vertrauen zwischen den Betrieben, der Verwaltung und der Wissenschaft gib.“

„In Mecklenburg-Vorpommern wird wieder einmal Pionierarbeit in Sachen Moorklimaschutz geleistet“, freut sich Dr. Malte Schneider von aeco. „Wir sind uns sicher, dass wir basierend auf den hier gemachten Erfahrungen zahlreiche weitere Projekte umsetzen können. Wir freuen uns über direkte Kontaktaufnahme durch Landwirte und Eigentümer, um die Machbarkeit eines durch uns finanzierten Klimaschutzprojektes zu besprechen.“

Das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere im Klimaschutzministerium wurde am 01.10.2021 gegründet, um die Entwicklung der Ökowertpapiere (derzeit Waldaktie, MoorFutures, Streuobstgenussschein und HeckenScheck) zu forcieren, weitere Informationen siehe unter Zukunft durch naturbasierte Lösungen – z-eco.de. Die MoorFutures wurden gemeinsam mit der Universität Greifswald entwickelt und sind seit 2012 am Markt. Allein in Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang vier Projekte umgesetzt. Fachliche Grundlage sind ein eigens erarbeiteter Standard und eine Methodologie (= Lehre, wie etwas zu tun ist“). Für das neue Produkt MoorFuturesflex wurden beide Dokumente angepasst. Insbesondere erfolgt hier der Verkauf nicht mehr zu Beginn der Laufzeit (ex ante), sondern während der Laufzeit (ex post).

Wesentlich für die Generierung eines Kohlenstoffzertifikates ist, dass das Klimaschutzprojekt ohne den Erlös aus dem Verkauf der Zertifikate nicht finanzierbar wäre. Dieses Kriterium gilt auch für die MoorFuturesflex. Wenn ein Wiedervernässungs-Projekt auf einer Fläche ohne weiteres z. B. durch AUK-Maßnahmen wie der Moorschonenden Stauhaltung geführt werden kann, können die MoorFuturesflex nicht zum Einsatz kommen.

Die ursprünglichen MoorFutures werden auch weiterhin angeboten und sind qualitativ nicht schlechter als die MoorFuturesflex. Sie zielen allerdings auf langfristig festgeschriebene hohe Wasserstände und einen weitgehenden Nutzungsverzicht.

aeco ist ein in Berlin ansässiges, 2023 gegründetes Start-up. aeco hat sich das Ziel gesetzt, ein führender kooperativer Entwickler von Moor-Restaurierungsprojekten in Europa zu werden – und damit dabei zu helfen, die Umsetzung von dringenden Maßnahmen in diesem Sektor zu beschleunigen. Dabei geht es um alle Ökosystemdienstleistungen, die restaurierte Moore erbringen können, im ersten Schritt ist das Geschäftsmodell aber auf die Generierung und den Verkauf von CO2 Zertifikaten am freiwilligen Kohlenstoffmarkt ausgerichtet.

Um eine Skalierung zu erreichen, arbeitet aeco derzeit in Deutschland und mit Partnerorganisationen auch in Polen, Litauen und Lettland an der Entwicklung einer umfangreichen Pipeline an Projekten. Daneben setzt aeco auf die Standardisierung und Digitalisierung des Prozesses, der Moor-Restaurierungsprojekten zugrunde liegt. Dies ist umso wichtiger, da es nur eine sehr begrenzte Anzahl an Experten gibt, so dass deren Wissen gehebelt werden muss.

LNG-Terminal Lubmin

Klage der Deutschen Umwelthilfe gescheitert

Schwerin – Die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des LNG Terminal in Lubmin wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgelehnt und die Rechtmäßigkeit des Terminalbetriebs am Standort Lubmin vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das genehmigte LNG-Terminal Lubmin die Umweltbelange nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere keine durchgreifenden Bedenken hinsichtlich des Shuttle-Verkehrs im Greifswalder Bodden und den damit verbundenen Umweltauswirkungen. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedurfte es wegen der Ausnahmevorschriften des LNG-Beschleunigungsgesetzes nicht, bestätigte das Bundesverwaltungsgericht.

„Bereits im Verwaltungsverfahren hat das StALU VP die Belange und Interessen der Umweltverbände sowie die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP dahingehend bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Auch wenn die FSRU Neptune derzeit am Standort Mukran betrieben wird, wäre die Wiederaufnahme des Terminalbetriebs am Standort Lubmin somit jederzeit wieder möglich.

Beteiligung an Wind- und Solarparks

Meyer: „Ein guter Teil der Wertschöpfung muss bleiben, wo er entsteht“

Schwerin – „Der Gesetzentwurf der Grünen springt zu kurz und würde den bürokratischen Aufwand erhöhen statt zu senken.“ Das hat Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, mit Blick auf einen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heute in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf zur Beteiligung an Wind- und Solarparks gesagt.

Die vorhandenen Schwachpunkte des existierenden Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes (BüGembeteilG M-V) würden bereits mit der durch das Wirtschaftsministerium erarbeiteten Novelle, die sich seit dem 11. Oktober 2024 in der Ressortabstimmung befindet, getilgt. Mit der Novelle würden außerdem entscheidende Verbesserungen in der Beteiligung der Bürger und Gemeinden auf den Weg gebracht. Ziel sei es, dass das überarbeitete Gesetz noch im ersten Halbjahr 2025 vom Landtag beschlossen wird.

Meyer: „Wir verbessern die Verhandlungsposition der Gemeinden und entschlacken gleichzeitig die geltenden Informationspflichten und verringern den bürokratischen Aufwand. Ziel ist es, dass die Menschen und Gemeinden von den Solar- und Windparks in ihrer Umgebung finanziell profitieren können. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die einzelnen Maßnahmen vor Ort akzeptiert werden – dafür ist es wichtig, dass ein guter Teil der Wertschöpfung bleibt, wo sie entsteht.“

Ein entscheidender Unterschied zum Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sei, dass die Gemeinden nach der von seinem Ministerium erarbeitenden Gesetzesnovelle in Zukunft auf Augenhöhe mit dem Vorhabenträger über die jeweils richtige Beteiligungsform verhandeln könnten – ohne Ausnahme.

Es sei ein „Baukasten“ vorgesehen, aus dem vor Ort ein an die lokalen Gegebenheiten angepasstes Beteiligungsinstrument gewählt werden kann. Die Möglichkeit einer unmittelbaren Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner könnte insbesondere in Form von vergünstigten Stromtarifen, Strompreisgutschriften oder dem Erwerb von Anteilen an einer Genossenschaft umgesetzt werden.

Kommunale Wärmeplanung in MV gestartet

Schwerin – Die Wärmeplanungen für jede Stadt und jede Gemeinde, die mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes vorgesehenen sind, werden mit den Vorbereitungen für eine Landesverordnung, die die nähere Ausgestaltung der Umsetzung dieser Planungsprozesse in Mecklenburg-Vorpommern regelt, konkreter. Landesbauminister Christian Pegel kündigte die erforderlichen Anhörungen vor Erlass einer solchen Verordnung im letzten Quartal 2024 an und zeigte sich zuversichtlich, dass diese Anfang 2025 in Kraft treten werde.

Parallel strebe die Landesregierung eine Änderung der Kommunalverfassung an, mit der ermöglicht werden soll, dass die Umsetzung dieses Planungsprozesses der Wärmeplanung in den amtsangehörigen Gemeinden auf die Ämter übertragen werden kann. Das Kabinett hat eine solche Gesetzesinitiative beschlossen und will diese in die kommende Landtagssitzung einbringen.

Oberste Prämisse für die angestrebte Landesverordnung sei, die Wärmeplanung vor allem für die kleinen und kleinsten Gemeinden zu vereinfachen, soweit es das Wärmeplanungsgesetz des Bundes zulasse, erläuterte Pegel die Zielstellung. „In vielen Ämtern und ihren kleinen und kleinsten Gemeinden könnten wir nicht erklären, weshalb Prüfschritte für die Nutzung der Abwärme großer Industrieanlagen oder die Wirtschaftlichkeit eines Fernwärmenetzes umständlich und kostenintensiv geprüft werden müssen“, ist der Minister überzeugt und ergänzt:

„Deshalb wird im Sinne eines schlanken Wärmeplanungsprozesses die künftige Landesverordnung zur Wärmeplanung sämtliche Vereinfachungen nutzen, die das Bundesgesetz zur Wärmeplanung anbietet – wichtig ist dabei, dass vor Ort entschieden wird, welche Wärmeversorgung in Zukunft ausgewählt werden soll.“

Die Verordnung solle aber noch weitergehende Vereinfachungen enthalten: So werde geprüft, ob bei erkennbar nicht naheliegenden Prüfschritten mit Regelvermutungen bei besonders dünner Besiedlung gearbeitet werden könne. Damit solle der Begründungsaufwand, weshalb beispielsweise Fernwärmeanlagen aufgrund der dünnen Besiedlung nicht wirtschaftlich errichtet werden könnten, reduziert werden.

Mit der Gesetzesinitiative der Landesregierung für die anstehende Landtagssitzung soll konkret geregelt werden, dass die Planungsverantwortung für die Wärmeplanung in den amtsangehörigen Gemeinden auf die Ämter übertragen wird. „Das ist ein entscheidender Schritt zur Entbürokratisierung der Wärmeplanung.

Viele amtsangehörige Gemeinden wären schlicht überfordert, eine eigene Wärmeplanung aufzustellen, zumal eine Wärmeplanung, die eine effektive und effiziente Wärmeversorgung ermöglichen soll, die Berücksichtigung gemeindeübergreifender Infrastrukturen erfordert. Deswegen haben wir uns für eine Pflicht zur Übertragung dieser Aufgabe auf die Ämter mit ihren professionellen Verwaltungen entschieden“, erklärt Kommunalminister Christian Pegel.

Ziel seien einheitliche Wärmepläne für das jeweilige gesamte Amtsgebiet. Gerade für kleine und kleinste Gemeinden bringe diese Regelung eine enorme Erleichterung. Damit sollen die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes auf die Bedürfnisse des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland angepasst werden. Obwohl der Nordosten bereits über zahlreiche Fernwärmenetze verfügt, ist deren Ausbau gerade in dünn besiedelten Regionen oft nicht sinnvoll. Daher müsse vor Ort über die Wärmplanung entschieden werden.

Grundlage für die geplante Rechtsverordnung und die geplante Gesetzesänderung zur Zuständigkeit der Ämter neben den Städten im Land sei ein intensiver und von Vertrauen geprägter Diskussionsprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden gewesen, so Pegel. Diese frühe Einbindung hätte wichtige Praxisimpulse in die Diskussion eingebracht.

Klimareport für M-V vorgestellt

Klima in Rostock bald wie in Westfrankreich?

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist der Klimawandel vielfältig sichtbar:   Es gibt einen ungebrochenen Trend der Erwärmung. Die durchschnittliche Jahresmitteltemperatur ist hierzulande seit Beginn der Industrialisierung um ca. 1,7 Grad angestiegen, wenngleich es regionale Unterschiede gibt. Konkret bedeutet dies: 15 der 20 wärmsten Jahre seit Beginn der flächendeckend verfügbaren Klimadaten im Jahr 1881 traten hierzulande im 21. Jahrhundert auf. Die Jahre 2019 und 2020 waren mit einem Jahresmittel von 10,5 bzw. 10,4 °C die bisher wärmsten Jahre in M-V und lagen damit mehr als zwei Grad über dem vieljährigen Jahresmittel des international gültigen Klima-Referenzperiode 1961 – 1990.

Das sagt die aktualisierte Auflage des Klimareports Mecklenburg-Vorpommerns, der heute bei einem Pressegespräch in der Schleifmühle in Schwerin durch Landesklimaschutzminister Dr. Till Backhaus und Tobias Fuchs, Vorstand Klima und Umwelt des Deutschen Wetterdienstes, vorgestellt wurde.

Extreme Wetterereignisse nehmen zu

„Der Klimawandel ist auch in Mecklenburg-Vorpommern längst Realität. Sicher ist vielen bereits aufgefallen, dass sich beispielsweise Vegetationsbeginn- und ende verschoben haben. Laut des neuen Klimareports setzt die Vegetationsperiode mit Beginn der Blüte der Salweide inzwischen etwa neun Tage früher ein und endet im Herbst mit Blattverfärbung der Stieleiche etwa drei Tage später, sodass sich die Vegetationsperiode um ca. zwölf Tage verlängert. Das hat selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Landwirtschaft, einem der stärksten Wirtschaftszweige des Landes. Die Temperaturentwicklung im Land ist stark von der Nähe zur Ostsee abhängig. Die hohe Wärmekapazität des Wassers sorgt für relativ milde Winter und mäßig warme Sommer in den Küstenregionen. Die Menge des Niederschlags hat seit 1881 nur leicht um etwa 42 l/m² zugenommen. Dabei sind von der Zunahme insbesondere die Wintermonate betroffen. Die räumliche Verteilung der Niederschlagsmenge in Mecklenburg-Vorpommern ist von der Zufuhr atlantischer Meeresluftmassen geprägt. Im Südosten von Mecklenburg-Vorpommern sind die niedrigsten Jahresniederschlagsmengen zu beobachten. Die Maxima des Niederschlags finden sich in Westmecklenburg sowie im Nordosten der Insel Rügen, im Bereich der Halbinsel Jasmund.

Klimamodellen zufolge könnten sich diese Trends in Zukunft weiter verstärken. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren oder auch Starkregen werden zunehmen. Umso wichtiger ist eine gute Datengrundlage, wie sie der vorliegende Klimareport liefert, damit die notwendige Anpassung an den Klimawandel in unserem Bundesland effektiv umgesetzt werden kann“, betonte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Klima in Rostock nähert sich westlicheren Regionen Frankreichs an

Tobias Fuchs bestätigte, dass der aktuellste 6. Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) bis Ende dieses Jahrhunderts eine weitere deutliche Klimaerwärmung erwarten lässt. „Die Temperaturentwicklung für den langfristigen Planungshorizont wird stark vom gewählten Szenario bestimmt. Basierend auf dem Klimaschutzszenario ist eine Erhöhung um 1,1 °C zu erwarten. Unter den Bedingungen des Hochemissionsszenarios wird eine Erwärmung um etwa 3,7 °C erwartet. Klimaprojektionen zeigen beispielsweise, dass sich die Temperatur in der Hansestadt Rostock zukünftig denen im Westen Frankreichs annähern könnte, falls keine effektiven Maßnahmen gegen den Klimawandel und die Emission von Treibhausgasen ergriffen werden. Ich freue mich daher sehr, dass wir heute mit dieser gemeinsamen Veröffentlichung einen wichtigen Schritt in Richtung zu einem besseren Verständnis und zum Umgang mit dem Klimawandel in Mecklenburg-Vorpommern machen.“

Land ist auf erhöhte Waldbrandgefahr eingestellt

Mit Blick auf seinen Zuständigkeitsbereich wies Minister Backhaus des Weiteren darauf hin, dass sich im Zuge des Klimawandels die meteorologisch induzierte Waldbrandgefahr erhöht hat. Der Vergleich der Zeiträume 1961 – 1990 und 1991 – 2020 zeigt, dass die Anzahl der Tage mit geringer Gefahr je nach Region um acht bis 19 Tage abgenommen und sich auf 55 Prozent im Mittel über alle Regionen verringert hat. Gleichzeitig erhöhte sich im Zeitraum 1991 – 2020 sowohl die Anzahl der Tage mit mittlerer als auch mit höherer Waldbrandgefahr. Der prozentuale Anteil der Tage mit mittlerer Gefahr stieg auf 36 Prozent, der von Tagen mit hoher Gefahr auf neun Prozent.

Das Land hat diese Entwicklung im Blick und bereits in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen zur Waldbrandprävention etabliert: Mit der Waldbrandzentrale in Mirow können die Waldbrände früh erkannt und bekämpft werden. In den Landeswäldern selbst werden jedes Jahr neue Waldbrandwundstreifen angelegt. Um die Brandlast im Wald zu minimieren setzt die Landesforstanstalt im Zuge des Waldumbaus auf Laubbaumarten und Sträucher, die den Wuchs von Gräsern verhindern. Weiterhin unterstützt das Land intensiv die Modernisierung der Feuerwehren im Land. So wurden seit 2014 53 neue Löschwasserentnahmestellen landesweit gefördert und errichtet. Außerdem werden die Rettungswege im Wald ausgebaut. Zur Unterstützung der Einsatzkräfte im Falle eines Waldbrandes stellt die Forstbehörde alle fünf Jahre eine aktualisierte Waldbrandeinsatzkarte zur Verfügung. Im Juni 2022 wurde das Projektzentrum für Waldbrandschutz in Kaliß eröffnet. Es dient neben den Büroräumen auch als Schulungsstätte für Forst und Feuerwehr.

Nord- und Ostsee: Pegelanstieg von 1 bis 4mm/Jahr

Der Klimawandel wirkt sich auch auf den Meeresspiegelanstieg und die Meerestemperatur aus: „Im Vergleich zur Nordsee ist die Ostsee im Jahresmittel deutlich kälter. Die über die gesamte Ostsee gemittelte Oberflächentemperatur schwankt klimatologisch zwischen knapp 2 °C im Februar und März und knapp 18 °C im August. Dennoch macht die flächendeckende Analyse des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie die fortschreitende Erwärmung deutlich“, informierte DWD-Vorstand Fuchs. Der global gemittelte Meeresspiegel ist seit dem Jahr 1900 um über 20 cm angestiegen, sagte er weiter. Die Anstiegsrate des Meeresspiegels beschleunigte sich dabei von 1,35 mm/Jahr für den Zeitraum von 1901 – 1980 auf 3,7 mm/Jahr für den Zeitraum 2006 – 2018. An der Nord- und Ostseeküste zeigen Pegelmessungen einen ähnlich hohen Anstieg von 1 bis 4 mm/Jahr. Für die Zukunft sagen Klimamodelle einen weiteren Anstieg voraus. Neue Untersuchungen über Ozeanerwärmung und zu den Eisschilden in der Antarktis und Grönland lassen eine weitere Beschleunigung des Anstiegs als wahrscheinlich erscheinen.

„Die Erkenntnisse aus dem Klimareport M-V stützen mein Credo, dass dem Küstenschutz im Kontext der Auswirkungen des Klimawandels eine hohe Bedeutung zukommt. Ohne die derzeitig vorhandenen Küstenschutzanlagen wäre bei einer sehr schweren Sturmflut eine Fläche von 1100 km² überflutet. Die größten Auswirkungen dürften sich dabei in den Küstenstädten Rostock, Greifswald und Wismar ereignen. Außerdem können sich in den küstennahen Niederungsgebieten Überflutungen weit ausdehnen und zahlreiche Ortschaften erreichen. Auch sind Infrastrukturen insbesondere Verbindungsstraßen auf der Halbinsel Fischland/ Darß-Zingst oder auf der Insel Usedom überflu-tungsgefährdet.

Abschließend ordnete Minister Backhaus den Klimareport M-V in die politische Arbeit des Landes ein: „Ich bin dem DWD für die Erhebung und Zusammenstellung der Daten sehr dankbar. Der Klimareport ist für uns der erste von drei Schritten hin zu einer Klimaanpassungsstrategie. Auf Basis der Daten wird mein Haus in Zusammenarbeit mit den betreffenden Ressorts im zweiten Schritt eine Klimarisikoanalyse vornehmen, deren Ziel es ist, die Risiken der Auswirkungen des Klimawandels auf M-V zu identifizieren und zu bewerten sowie Handlungserfordernisse abzuleiten und entsprechend ihrer Dringlichkeit zu priorisieren. Die Risikoanalyse soll im zweiten Quartal 2025 (abgeschlossen sein. Was folgt ist im dritten Schritt die Entwicklung einer Klimaanpassungsstrategie. Diese soll mit den Kommunen und der breiten Öffentlichkeit abgestimmt und zum Jahressende 2026 vorliegen.“  Die Klimaanpassungsstrategie ist laut Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) für alle Bundesländer verpflichtend und muss bis zum Ablauf des 31. Januar 2027 dem zuständigen Bundesministerium vorgelegt werden. Die Klimaanpassung soll auch im Landesklimaschutzgesetz verankert werden.