Carbon-Removal-Anlage läuft

Schulte: Innovative Lösung, um Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu entfernen

Grevesmühlen – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat heute die Anlage „Carbon Removal Park Baltic Sea“ der Novocarbo GmbH in Grevesmühlen offiziell in Betrieb genommen.

„Die Novocarbo GmbH entwickelt praxisrelevante Lösungen für die dauerhafte Bindung von Kohlendioxid. In der Grevesmühlener Anlage wird ein Verfahren eingesetzt, mit denen unter hohem Druck und viel Hitze biogene Reststoffe in nutzbare Pflanzenkohle verwandelt wird. Eine innovative Lösung, um Kohlenstoff aus der Atmosphäre zu entfernen, so die Erderwärmung zu begrenzen und gleichzeitig ein wirtschaftliches Geschäftsmodell umzusetzen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte.

Ziel des Unternehmens ist die Entwicklung von Lösungen für die Kohlenstoffdioxid-Entfernung (= Carbon Removal) und deren Umsetzung in der Praxis. Die im Produktionsverfahren entstehende CO2-neutrale Wärmeenergie wird in das Fernwärmenetz der Stadt Grevesmühlen eingespeist.

Dadurch wird nach Unternehmensangaben die Versorgung von rund 1.800 angeschlossenen Haushalten und Erdgas gespart. So erhöht sich durch die Wärmeenergie der Anteil der erneuerbaren Energien im Angebot der Stadtwerke Grevesmühlen von 60 auf 75 Prozent.

Die Kooperation zwischen dem Hamburger Cleantech-Startup Novocarbo und den Stadtwerken Grevesmühlen zur Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes wurde mit dem diesjährigen Nachhaltigkeitsaward der Zeitung für kommunale Wirtschaft (ZfK) in der Kategorie „Energie“ ausgezeichnet und als „Blaupause für die Dekarbonisierung kommunaler Energieversorger und wichtigen Treiber für die Wärmewende in Deutschland“ gewürdigt.

„Neben einer regenerativen Stromversorgung ist vor allem auch der Versorgungsausbau mit erneuerbarer Wärme von zentraler Bedeutung für das Gelingen der Energiewende. Hier schlummert noch ein großes Potential. Die Stadtwerke Grevesmühlen sind dabei seit Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien sehr engagiert. Sie setzten bereits auf Wind, Photovoltaik und Biomasse und können mit der neuen Quelle für Wärmeenergie ihr Portfolio auch im Bereich Wärmeversorgung ausbauen“, sagte Schulte.

Einziger Gasspeicher in M-V

Meyer: Versorgungssicherheit mit Erdgas für Kunden in Norddeutschland

Kraak – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat sich heute in Kraak über den Gasspeicher informiert. Der landesweit einzige Gasspeicher befindet sich mitten im Wald südlich von Schwerin. „Der Kavernenspeicher sichert die Versorgung der Kunden in Norddeutschland mit Erdgas“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Betreibergesellschaft des Speichers ist die HanseGas GmbH, die in Mecklenburg-Vorpommern und Teilen Brandenburgs nach eigenen Angaben mehr als 6.000 Kilometer Gasleitungen an 14 Standorten der Region betreut.

Der Speicher Kraak befindet sich in einem ausgedehnten Salzstock unter der Erdoberfläche der „Kraaker Tannen“ und verfügt über eine Speicherkapazität von 2.400 Gigawattstunden Erdgas. Das entspricht einem Volumen von bis zu 300 Millionen Kubikmetern.

Der Salzstock hat eine Ausdehnung von sieben mal viereinhalb Kilometern. Der Salzstock wird durch vier Kavernenbohrungen erschlossen. Der Speicher ist über zwei Ferngasleitungen an das Gasnetz angeschlossen, die Mecklenburg-Hamburg-Fernleitung (MEHAL) der Schleswig-Holstein Netz AG und die Verbindung mit dem ONTRAS-Leitungsnetz.

„Langfristig gilt es für den Standort zu prüfen, ob und in welcher Form auch eine Speicherung von Wasserstoff möglich sein kann. Denn neben dem Aufbau eines Wasserstofftransportnetzes werden zukünftig ausreichende Möglichkeiten zur Wasserstoffspeicherung benötigt“, sagte Meyer. Am Standort Kraak ist aktuell keine Speicherung von Wasserstoff möglich.

Niedrigwasser an der Alten Elde

Neues Wassermanagement erforderlich

Grabow – Die Alte Elde bei Grabow hat in den vergangenen Jahren vermehrt niedrige Wasserstände und Durchflüsse gezeigt mit Folgen für die Umwelt: Bürger der Stadt Grabow berichteten in der Vergangenheit u.a. von einzelnen Fisch- und Schildkrötensterben.

Das geringe Wasserdargebot in der Müritz-Elde-Wasserstraße, von der die Alte Elde in Grabow abzweigt, hat auch Auswirkungen auf die Schiffahrt, die Landwirtschaft und die Fischerei. Zeitweise mussten Einschränkungen und Verbote der Wasserentnahmen verhängt werden.

„Lange Trockenperioden in den Jahren 2018 bis 2023 haben dazu geführt, dass viele Gewässer im Land zu wenig Wasser führen und auch die Grundwasserstände Tiefstwerte erreichen haben. Einzelne regenreiche Phasen werden diese Situation nicht ändern können.

Was wir brauchen, ist eine gleichmäßige Verteilung von Niederschlägen über mehrere Jahre hinweg, so dass das Wasser bis in große Tiefen gelangen und dort die Grundwasserleiter wieder füllen kann. Eine wichtige Aufgabe ist deshalb nach wie vor, Wasser in der Landschaft zu halten, damit es genug Zeit hat, um ins Grundwasser zu versickern.

Dieser und anderen Herausforderungen begegnen wir mit unserer Landeswasserstrategie, deren Kernpunkte ich kürzlich auf der MeLa vorgestellt habe“, erklärte Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Bereits im Mai 2023 gab es auf Initiative von MdB Ina Latendorf einen Vor-Ort-Termin im Grabower Rathaus mit Vertretern der Stadt Grabow, des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Elbe und des Landkreises Ludwigslust-Parchim, um neue Wege für das Wassermanagement an der Alten Elde zu erörtern.

Hierbei wurde u.a. eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schifffahrtsverwaltung und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg vereinbart.

Das Treffen hat laut Backhaus bereits Früchte getragen: „Am 7. September 2023 lag der Durchfluss in der Alten Elde bei 70 Liter pro Sekunde. Dies ist deutlich zu wenig, um die Ökosystemfunktionen im Gewässer zu bewahren.

Nach Hinweisen hat sich das StALU WM an das WSA Elbe gewandt und am gleichen Tage darauf verständigt, die Abgabe aus dem Schweriner See zeitweise zu erhöhen und der Alten Elde mehr Wasser zuzuschlagen. Hier haben die Verantwortlichen schnell und pragmatisch gehandelt“, stellte er fest.

Am kommenden Donnerstag, dem 5. Oktober 2023, lädt Frau Latendorf zu einer erneuten Gesprächsrunde, um die aktuelle Entwicklungen und Ergebnisse seit dem ersten Treffen auszuwerten.

 „Der nachhaltige Umgang mit der Ressource Wasser wird uns gerade mit Blick auf den fortschreitenden Klimawandel weiter beschäftigen. Auf Basis der Wasserstrategie von Land und Bund werden wir die Priorisierung von Wassernutzungen in Zukunft neu verhandeln müssen“, sagte Backhaus.

Sowohl die Müritz-Elde-Wasserstraße als auch die Alte Elde sind Bundeswasserstraßen. Die Zuständigkeit liegt bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Sie hat nach § 8 Bundeswasserstraßengesetz für die Erhaltung der Schiffbarkeit zu sorgen, aber auch den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen.

Das Heizungsgesetz kommt

Berlin – Das so genannte Heizungsgesetz, das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.

Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Das Gesetz beruht auf einem Entwurf der Bundesregierung vom April, zu dem der Bundesrat im Mai Stellung genommen hatte. Im Laufe der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wurde das Vorhaben umfangreich verändert.

Um die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu reduzieren und zugleich die Energieeffizienz im Gebäudesektor zu erhöhen, enthält das Gesetz Vorgaben für neu einzubauende Heizungen – sie müssen ihren Wärmebedarf zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme decken. Das Gesetz nennt verschiedene Optionen wie Wärmepumpen oder Wärmepumpen-Hybridheizungen, Stromdirektheizungen, solarthermische Anlagen oder den Anschluss an ein Wärmenetz.

Die Vorgaben sind eng mit den künftigen Anforderungen zur kommunalen Wärmeplanung verzahnt. So gilt die 65-Prozent-Vorgabe für Bestandsbauten erst dann, wenn die Gemeinden ihre Pläne zur kommunalen Wärmeplanung vorgelegt haben, spätestens Mitte 2026 in großen bzw. Mitte 2028 in kleinen Kommunen.

Das Gesetz sieht eine Beratungspflicht vor dem Einbau neuer Heizungen vor, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden. Vermieter können zehn Prozent der Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen, wobei maximal 50 Cent pro Quadratmeter umlagefähig sind.

Der Bundestagsbeschluss enthält zudem Regelungen zur Nutzung von Biomasse im Neubau, von Solarthermie-Hybridheizungen, Holz-und Pelletheizungen sowie zu verbundenen Gebäuden, so genannten Quartieren.

Zur finanziellen Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kündigte die Bundesregierung Änderungen an der Richtlinie für die Bundesförderung effiziente Gebäude an. Für besondere Härtefälle oder das Vorliegen besonderer persönlicher Umstände sind Ausnahmeregelungen vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzlichen Anforderungen erfüllen, aber nicht über dieses hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert. Diese Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Moorschutz

Backhaus vertritt Interessen von M-V in Brüssel

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, wirbt heute in Brüssel (Press Club Brussels, Rue Froissart 95) im Rahmen eines Fachforums zum Thema Moore und Klimaschutz, an dem auch Vertreter der EU-Kommision, des EU-Parlaments und des Greifswalder Moor Centrums teilnehmen, für zusätzliche EU-Mittel zur Umsetzung von Wiedervernässungsmaßnahmen und zur Etablierung alternativer Bewirtschaftungsformen.

„Moorschutz darf kein Nischenthema des Naturschutzes sein, sondern ist eine Frage der Landnutzung und in den meisten Fällen der Landwirtschaft. Mit reinen Naturschutzgroßprojekten, in denen große Flächen aus der Nutzung gehen, werden wir unsere Ziele nicht erreichen und keine Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten.
Moorschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Akteuren vor Ort.

Der Staat kann Moorschutz nicht von oben festlegen und durchsetzen. Wir müssen Angebote und Anreize schaffen. Die Landwirtschaft ist unser wichtigster Partner im Moorschutz und ich bin dankbar, dass der Bauernverband in MV uns hier so konstruktiv zur Seite steht und Moorschutz als Chance sieht. Dabei müssen wir uns auch von alten Denkmustern trennen. Landwirtschaftliche Produkte können auch Kohlenstoffzertifikate sein, die auf einer wiedervernässten Fläche quasi angebaut werden. Wir haben gezeigt, dass die Nachfrage aus der Gesellschaft hierfür sehr groß ist!“, sagte Minister Backhaus auf dem Podium.

Minister Backhaus machte unmissverständlich deutlich, was Mecklenburg-Vorpommern von der EU braucht, um einen besseren Moorschutz umsetzen zu können:

  • zusätzliche ELER- und EFRE Mittel, da es im investiven Moorschutz Kürzungen von 20 auf knapp 6 Millionen Euro gab, auf Grundlage der bereits geförderten Vorplanungen aber ein Mittelbedarf von über 40 Millionen Euro vorliegt;
  • zusätzliche technische Hilfe, um Personalengpässe in den Genehmigungsbehörden zu reduzieren,
  • einen Verzicht auf eigene Beratungs- und Bewilligungsstrukturen, die in den einzelnen Bundesländern schon längst vorhanden sind,
  • sowie eine Reduktion des Verwaltungsaufwandes im ELER, da rund 30 Prozent der Projektkosten in der administrativen Umsetzung versinken.

Backhaus betonte, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesklimaschutzgesetz, der Erarbeitung einer Moorschutz- und Landnutzungsstrategie sowie dem Aufbau einer Moorschutzagentur und der Ausbildung von Moorschutzspezialisten aus Mitt des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wichtige Weichen stellt, um die Moore im Land nass zu bekommen. In M-V gibt es 287.900 ha Moor. Das sind rund 12 Prozent der Landesfläche.

Von der gesamten Moorfläche werden 159.098 ha landwirtschaftlich genutzt (55 %); hiervon wiederum 139.980 ha als Dauergrünland und 19.118 ha als Acker. Weitere 49.509 ha der Moore sind in forstwirtschaftlicher Nutzung. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Mio. Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 % der gesamten THG von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Informationen zu Förderinstrumenten

  1. Moorschutzprojekte wurden bislang mit investiven ELER-Mitteln im Rahmen der Naturschutz-Förderrichtlinie gefördert. Diese Art der Förderung ist langwierig, weil es Vorhabenträger braucht, die mit wesentlichen Mitteln in Vorleistung gehen, bevor die Förderung ausgezahlt wird. Alle notwendigen Flächen müssen im Vorfeld gesichert sein und gingen bislang in der Regel aus der Nutzung. Die ELER-Mittel werden in der neuen Förderperiode von 21 Mio. Euro auf 5,85 Mio. Euro gekürzt
  2. Erstmalig werden investive Moorschutzmaßnahmen bald auch mit EFRE-Mitteln anhand einer Moorschutzpauschale mit insgesamt 18 Mio. Euro gefördert. Vorhabenträger erhalten für 20 Jahre 120 Euro je Tonne CO2-Äq, die aufgrund einer dauerhaften Wasserstandsanhebung nicht mehr emittiert wird.
  3. Neu ist ebenfalls die AUKM „Moorschonende Stauhaltung“ im Rahmen der zweiten Säule der GAP. Hier erhalten Bewirtschafter 450 Euro je ha für die Einstellung eines jahresdurchschnittlichen Zielwasserstands von 10 cm unter Flur und 150 Euro für 30 cm unter Flur. Die Förderung soll die Ertragsminderung infolge höherer Wasserstände kompensieren.
  4. Die Förderung des Bundes durch das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz im Umfang von 4 Mrd. Euro bleibt weiter hinter den Erwartungen zurück. Die Förderrichtlinien für das Handlungsfeld 1 „Moore“ ist in Abstimmung und sieht zahlreiche Verschlechterungen im Vergleich zur Landesförderung durch EU-Mittel vor. So sind Eigenanteile in Höhe von 30% durch die Vorhabenträger vorgesehen. Es ist nicht vorstellbar, dass dann Anträge gestellt werden.
  5. Neben den durch öffentliche Mittel gespeisten Förderprogrammen stehen auch die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten MoorFutures zur Verfügung. Mit diesen auf Moorwiedervernässung basierenden Kohlenstoffzertifikaten gelingt es, auch privates Kapital für Moorprojekte zu akquirieren. Derzeit werden Möglichkeiten abgestimmt, dies mit anderen Förderprogrammen zu koppeln, so das Synergien genutzt werden können. Der hochanerkannte MoorFutures-Standard soll als EU-weiter Standard angeboten und etabliert werden.

Mehr Klimaschutz im globalen Süden

M-V kooperiert mit Bundesstiftung

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern wird zukünftig stärker eine nachhaltige Entwicklung und den globalen Klimaschutz voranbringen. Dazu wird das Ministerium offizieller Unterstützer der Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima. Die Stiftung wurde 2018 durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiiert. Ziel der Stiftung ist es, qualitativ hochwertige Klimaschutzprojekte des Globalen Südens zu unterstützen.

Dazu sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus: „Treibhausgase machen nicht an den Grenzen der Staaten halt. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn wir die globalen Anstrengungen verstärken. Mit dem Landesklimaschutzgesetz und dem korrespondierenden Maßnahmenplan werden wir einen Fahrplan vorlegen, wie wir bis 2040 klimaneutral werden. Darüber hinaus wollen wir von uns erarbeitete und bewährte Instrumente wie die Ökowertpapiere beispielsweise den Ländern des Globalen Südens anbieten und zur Verfügung stellen. Über die damit verbundene internationale Anerkennung freue ich mich sehr.“

Die Vorständin der Stiftung Allianz Entwicklung und Klima, Dr. Olivia Henke, begrüßte die Unterstützung des Ministeriums: „Mit Mecklenburg-Vorpommern konnten wir einen wichtigen Partner gewinnen, der sich bereits seit vielen Jahren stark für den Klimaschutz, u.a. mit den Ökowertpapieren wie den MoorFutures und der Waldaktie engagiert und Vorreiter ist. Gemeinsam wollen wir uns nun stark machen für die Verbindung von Entwicklung und Klima und dem Klimawandel als drängender Herausforderung unserer Zeit begegnen. Der Zusammenarbeit mit dem Ministerium sehen wir mit Freude entgegen!“

Basis für die Kooperation sind zunächst die in Mecklenburg-Vorpommern entwickelten Ökowertpapiere, die grundsätzlich in Länder des Globalen Südens transferiert werden können. „Das Klima ändert sich global, daher ist es egal in welcher Region der Erde ein durch Waldaktien finanzierter Wald oder ein durch MoorFutures finanziertes Klimamoor umgesetzt wird, um dem Klimawandel entgegenzuwirken“, betonte Minister Backhaus, „Ich erinnere in diesem Kontext an das Projekt „Waldaktie der Savanne“, welches wir vor einigen Jahren mit dem Verein Deutsch-Afrikanische-Zusammenarbeit umgesetzt haben. Wir werden diesen Ansatz der internationalen Zusammenarbeit auch in unser Klimaschutzgesetz aufnehmen.“

Ökowertpapiere aus Mecklenburg-Vorpommern genießen einen guten Ruf und werden durch Unternehmen stark nachgefragt. Für international tätige Unternehmen sind aber auch qualitativ hochwertige Klimaschutzprojekte in Ländern des Globalen Südens von Interesse. Die Ökowertpapiere wie die MoorFutures können hier sehr hilfreich sein, da sie für diese Unternehmen quasi eine Brücke bilden können. Dazu Dr. Olivia Henke: „Internationale Projekte auf zwei Standbeinen sind ein bedeutender Ansatz und für mich bestens vorstellbar: ein gut erreichbares und besuchbares Präsenzprojekt in Mecklenburg-Vorpommern und dazu parallel laufende internationale Projekte in Ländern des Globalen Südens.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat mit der Waldaktie, den MoorFutures, dem Streuobstgenussschein und dem HeckenScheck bislang vier Ökowertpapiere entwickelt. Ziel der Ökowertpapiere ist es, für die Neuanlage bzw. die Wiederherstellung der Basisbiotope Wald, Moor, Streuobstwiesen und Hecken private Mittel zu akquirieren. Die Ökowertpapiere basieren auf qualitativ hochwertigen Standards und Methoden. Sie wurden bereits mehrfach ausgezeichnet, zuletzt im Rahmen der UN Dekade Wiederherstellung der Ökosysteme. Weitere Informationen unter Zukunft durch natur­basierte Lösungen – z-eco.de

Die Stiftung Allianz für Entwicklung und Klima erklärt auf ihrer Homepage: „Die ambitionierte Vermeidung und Reduktion von Treibhausgasen sowie deren hochwertiger Ausgleich ist der zentrale Ansatz aller Aktivitäten. Zuletzt nicht vermeidbare Treibhausgas-Emissionen werden dort ausgeglichen, wo sie die höchste Entwicklungswirkung zeigen: in hochqualitativen Klimaschutzprojekten in Ländern des globalen Südens. Unterstützer:innen der Allianz machen damit deutlich, dass Klimaschutz eine globale Herausforderung ist, die globale Perspektiven einschließen muss.

Seit 2020 wird die Allianz durch die gleichnamige Stiftung getragen und weiterentwickelt. Die Unterstützer:innen wirken daran mit, eine bessere und klimagerechtere Welt zu gestalten. Die Stiftung steht in partnerschaftlicher Verbindung mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, welche die Allianz für Entwicklung und Klima 2018 initiiert hat.

Landwirtschaftliche Dürren

Windräder sind nicht für landwirtschaftliche Dürren verantwortlich

Schwerin – Einen kausaler Zusammenhang zwischen landwirtschaftlichen Dürren und dem Betrieb von Windkraftanlagen im ländlichen Raum sieht die Forschung derzeit nicht. Dies betonte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel stellvertretend für Agrarminister Dr. Till Backhaus im Schweriner Landtag. Minister Backhaus konnte aufgrund der laufenden Agrarministerkonferenz in Kiel nicht persönlich an dem Plenum teilnehmen.

„Landwirtschaftliche Dürren entstehen aus einer Vielzahl von Gründen wie geringer Niederschlag, hohe Verdunstung in den Sommermonaten und Landnutzungsveränderungen, die alle im Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen. Welchen Einfluss Windparks haben, wird seit einigen Jahren durch renommierte Forschungsinsitute, wie dem Fraunhofer-Insitut für Windenergiesysteme in Oldenburg oder dem Helmholtz-Zentrum in Geesthacht untersucht.

Wir haben ein hohes Interesse daran, dass weitere Studien in diesem Bereich erfolgen, um die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die öffentlichen Belange im Rahmen des Planungs- und Genehmigungsverfahren noch umfassender bewerten zu können. Die Landesregierung steht zum Ausbau von Windkraftanlagen, der maßgeblich dazu beiträgt, die Klimaziele zu erreichen, die Versorgungssicherheit in Deutschland zu stärken und die Energieversorgung kostengünstig und nachhaltig zu gestalten“, sagte Minister Pegel.

Im X-Wakes Projekt des Fraunhofer IWES werden beispielsweise die Veränderungen der Windbedingungen durch Offshore-Anlagen in der Nordsee untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich die Windparkcluster gegenseitig beeinflussen und welche Auswirkungen ein großflächiger Ausbau der Offshore-Windparks auf die zukünftigen Windverhältnisse haben wird. Mit den Messergebnissen des Projekts werden Computermodelle weiterentwickelt, um mit diesen die Erträge der Windparks für künftige Ausbauszenarien unter realistischen Bedingungen vorhersagen zu können.

Das Helmholtz-Zentrum Geesthacht widmet sich in seinen Forschungsvorhaben den Auswirkungen großer Offshore-Windparks in der Nordsee auf die Pflanzen und Tiere, das Nahrungsnetz und die Ökosystemfunktionen. Die mikroklimatischen Auswirkungen sind Inhalt von Studien amerikanischer Wissenschaftler: Sie haben herausgefunden, dass die von Windkraftanlagen verursachten Turbulenzen einen Austausch von Feuchtigkeit, Energie und Luftmassen in den bodennahen Luftschichten bewirken. Dies kann auch zu einer Erwärmung der bodennahen Luftschichten insbesondere in den Nachtstunden führen.

Für die Analyse meteorologischer Vorgänge im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien stehen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) der Deutsche Wetterdienst (DWD) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zudem zwei Bundesoberbehörden zur Verfügung, die die wissenschaftlichen Ressourcen für die Bearbeitung dieser sehr komplexen naturwissenschaftlichen Vorgänge besitzen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern plant nicht, parallel zu diesen Bundesbehörden Doppelstrukturen im Land zu schaffen.

Sollte sich aus den Ergebnissen der Forschungsprojekte zum Ausbau der erneuerbaren Energien Handlungsbedarf ergeben, wäre dieser insbesondere bei den weiteren Planungen, insbesondere bei der Ausweisung von Eignungsgebieten, zu berücksichtigen.

Neue Aktion auf der WEMAG-Crowd startet

Förderung für regionale Nachhaltigkeitsprojekte / Die WEMAG stellt auf ihrer Crowdfunding-Plattform im Aktionszeitraum vom 4. Oktober bis zum 1. November 2023 eine Fördersumme von 15.000 Euro für Nachhaltigkeitsprojekte bereit.

Schwerin – Der Startschuss für die erste Nachhaltigkeits-Aktion auf der Crowdfunding-Plattform der WEMAG ist gefallen. Unter dem Motto „Gemeinsam für 1,5 Grad“ möchte der Ökoenergieversorger besonders nachhaltige Projekte unterstützen, die einen Beitrag leisten zur Reduktion der CO2-Emissionen, zum Energiesparen, zum Schutz von Biodiversität und Artenvielfalt oder zu gezielter Umweltbildung. Hintergrund ist das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen sowie die eigene Verantwortung des Unternehmens für die Umwelt, die Region und kommende Generationen.

„Unser Nachhaltigkeitsansatz bezieht sich auf die Dimensionen Ökonomie, Umwelt und Soziales. Wir orientieren uns an den 17 Zielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung, den Sustainable Development Goals (SDG). Mit unserer Crowdfunding-Plattform wollen wir das soziale Engagement in der Region fördern und durch Aktionen wie diese ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit setzen“, erklärt Anna Steyer, verantwortlich für die Crowdfunding-Plattform der WEMAG.

Die WEMAG hat für die neue Aktion den Fördertopf mit 15.000 Euro gefüllt. „Wir wollen damit besondere Projekte fördern, die sich mit Klimaschutz und Nachhaltigkeit befassen. Die Spannbreite reicht dabei von Initiativen zur Umweltbildung bis zu technischen Lösungen“, führt Diana Kuhrau, Leiterin der WEMAG-Kommunikation aus.

Hinter Crowdfunding steckt der Gedanke, dass eine Anzahl von Menschen gemeinsam ein Projekt finanziell unterstützt, sodass das gesteckte Ziel erreicht werden kann. Diese Schwarmfinanzierung hat gleichzeitig viele nachhaltige Effekte, die über die Finanzierung des Projektes hinaus wirken. Sie stärkt zum Beispiel das Selbstbewusstsein innerhalb von Vereinen und Organisationen sowie das positive Image nach außen. Häufig können durch eine Kampagne neue Mitglieder gewonnen werden. Es ist eine gute Möglichkeit, die eigene Organisation weiterzuentwickeln. Die WEMAG-Crowd bietet dafür eine digitale Plattform, die professionelle Unterstützung durch Projekt-Coaches bei der Durchführung des Projektes und nicht zuletzt einen eigenen Fördertopf.

Seit 2018 werden regionale Projekte mithilfe der Plattform umgesetzt. Die WEMAG unterstützt mit ihrem Engagement gemeinnützige Vorhaben aus den Bereichen Kunst, Kultur, Sport, Bildung, Nachhaltigkeit und Umwelt, die in Mecklenburg-Vorpommern und dem nördlichen Brandenburg beheimatet sind.

In den kommenden Wochen haben Engagierte die Möglichkeit, ihre Projekte einzureichen. Der Aktionszeitraum beginnt am 4. Oktober und endet am 01. November 2023. Als zusätzlichen Anreiz erhalten die ersten 5 Projekte eine Startfinanzierung von je 300 Euro.

Die WEMAG beteiligt sich mit dieser Aktion an den Deutschen Aktionstagen Nachhaltigkeit. Sie wurden 2012 vom Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) ins Leben gerufen, der die Bundesregierung berät. Die Aktionstage sollen vorbildliches Engagement in ganz Deutschland sichtbar machen und die öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Nachhaltigkeit erhöhen. Gleichzeitig werden überall in Europa Menschen im Rahmen der Europäischen Nachhaltigkeitswoche von Ende September bis Anfang Oktober aktiv.

Hier geht es zur Aktions-Seite auf der WEMAG-Crowd: https://crowd.wemag.com/nachhaltigkeit

Heizungsgesetz verabschiedet

Berlin – Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben heute das sogenannte Heizungsgesetz verabschiedet. In namentlicher Abstimmung votieren 399 Abgeordnete für den Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung.

275 Parlamentarier haben gegen den Entwurf gestimmt und fünf Abgeordnete haben sich enthalten. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie mit umfangreichen Änderungen am Regierungsentwurf und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestags zur Finanzierbarkeit  vor.

Ursprünglich war die Abstimmung über das Gesetzeswerk bereits für den 7. Juli vorgesehen.

Klimaschutz-Treffen im Ministerium

Schwerin – Rund 70 Vertreter aus Wirtschaft, Politik sowie Landes-, Landkreis- und Kommunalverwaltung diskutierten heute im Klimaschutzministerium in Schwerin gemeinsam mit Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus über rund 30 klimarelevante Modellprojekte, die auf Teilhabe und Akzeptanz ausgelegt sind und vor allem darauf abzielen, dass die enerierte Wertschöpfung in M-V bleibt.

„Die hohe Teilnehmerzahl verdeutlich die Bedeutung des Themas“, sagte Minister Backhaus in seiner Begrüßungsrede. „Mein Ziel und unsere aller Aufgabenstellung ist es, Modellprojekte voranzubringen, handelnde Akteure miteinander zu verknüpfen und dafür zu sorgen, dass die Kommunen und Gemeinden – also die Menschen vor Ort – von Klimaprojekten profitieren. Letzteres ist aus meiner Sicht ein zentraler Faktor, wenn es darum geht, Akzeptanz zu schaffen.

Ich denke dabei ganz klar an den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder an die Maßnahmen, die Eingang in unser Landesklimaschutzgesetz finden sollen. Derzeit werden alle Erkenntnisse, die wir aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gewonnen haben mit den zuständigen Ressorts abgestimmt. Grundsätzlicher Klimaschutz als kommunale Verpflichtung ist nicht im Gesetz festgelegt. Als Soll-Vorschrift ist festgehalten, die Tätigkeiten der Landkreis-, Amts- und Gemeindeverwaltungen in eigener Verantwortung bis 2040 klimaneutral zu organisieren“, führte er aus.

Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgesetz MV für die Kommunen ergeben sich aus der Umsetzung der Bundesgesetzgebungen:

Das Klimaanpassungsgesetz wird derzeit im Bundesrat behandelt und sieht eine Verpflichtung zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte für Kommunen über 10.000 Einwohner sowie für kreisfreie Städte und Landkreise vor.

Das Energieeffizienzgesetz steht im Herbst zum Beschluss im Bundestag. Es legt fest, dass alle öffentliche Stellen ihren Energieverbrauch jährlich um 2 Prozent reduzieren sollen. Es schreibt die Einführung eines entsprechenden Energiemanagementsystems vor. Finanzierungsfragen zur Umsetzung des Gesetzes werden derzeit erörtert.

Das Wärmeplanungsgesetz liegt in der Zuständigkeit des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommerns. Aktuell befindet sich das Gesetz in der Bundesratsbefassung. Es verpflichtet Gemeinden mit über 100.000 Einwohner bis Juni 2026 zur Erstellung einer Wärmeplanung. Dies betrifft hierzulande nur die Stadt Rostock, die bereits über eine Wärmeplanung verfügt. Gegebenenfalls wird eine Anpassung erforderlich. Gemeinden bis 100.000 Einwohner sollen aufgefordert werden, bis Juni 2028 eine Wärmeplanung vorzulegen, wobei Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner nach Ermessen des Landes ein vereinfachtes Verfahren umsetzen können.

Die Klimaschutzförderung des Landes für die Periode 2021-2027 richtet sich an Unternehmen und Kommunen. Die entsprechenden Richtlinien befinden sich in der Endabstimmung auf Fachebene. Gefördert werden können Maßnahmen, die den Ausstoß von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen reduzieren, z.B.

  1. a) durch Steigerung der Energieeffizienz oder
  2. b) durch Entwicklung bzw. Errichtung von intelligenten Energiesysteme und Energiespeicherung dienen,

sofern sie nicht durch die Europäische Union oder die Bundesregierung anderweitig auskömmlich gefördert werden.

Zulässige Fördermaßnahmen sind

  • Machbarkeitsstudien, Vorplanungsstudien und Vorbereitungen
  • Planung von investiven Maßnahmen zur intelligenten Kopplung
  • Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz (über den gesetzlichen Standard hinaus)
  • Investive Maßnahmen der Entwicklung/Errichtung kleinräumiger
  • Energiesysteme und lokale Netze zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Pilotprojekte für neue Lösungen

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit

  • Für unternehmen sich hinsichtlich der Verbesserung der Energieeffizienz durch die Kampagne MVeffizient der LEKA MV
  • Für Kommunen und Unternehmen, sich durch die Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprojekten des Leea, insbesondere zu Fördermitteln des Bundes und der EU

beraten zu lassen.

Windkraftanlage in Kassow in Betrieb

Jesse: Mecklenburg-Vorpommern ist ein Land der erneuerbaren Energien – Ausbaupläne für Windkraft brauchen Akzeptanz in der Bevölkerung

Kassow – Energie-Staatssekretärin Ines Jesse hat heute gemeinsam mit Sebastian Constien, Landrat des Landkreises Rostock, Wolfgang Stegemann, Bürgermeister der Gemeinde Kassow, und Robert Vogt, Regionalleiter von ENERTRAG SE, eine neue Windkraftanlage in Kassow (Landkreis Rostock) offiziell in Betrieb genommen.

„Mecklenburg-Vorpommern bietet hervorragende Bedingungen, um den Wind zur Energieerzeugung zu nutzen. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausbaupläne bei den Bürgerinnen und Bürger auf Akzeptanz stoßen, wie über günstige Strompreise und Wertschöpfung vor Ort. Darüber hinaus profitieren die Ausbauregionen direkt, wie hier in Kassow aufgrund des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes: Die Errichter und Betreiber von neuen Windenergieanlagen beteiligen Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Gemeinden finanziell an ihren Vorhaben“, sagte der Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Die Windkraftanlage vom Typ Nordex N149 hat eine Leistung von 5,7 Megawatt und steht im Windeignungsgebiet „Mistorf“. Die in Betrieb genommene Windkraftanlage ist eine der ersten Anlagen im Landkreis, für die mit den umliegenden Gemeinden ein Vertrag für eine freiwillige Kommunalbeteiligung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz abgeschlossen wurde. Dadurch erhalten die Gemeinden nach Angaben von ENERTRAG künftig etwa 25.000 Euro pro Jahr.

Die Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde sollen direkt profitieren über die Möglichkeit des Abschlusses eines vergünstigten Stromtarifes. „Mecklenburg-Vorpommern verfügt als windreiches Küstenbundesland über hervorragende Voraussetzungen für die klimafreundliche Energieproduktion – besonders für die Windenergie an Land und auf See. Das ist ein großer Standortvorteil, den wir noch stärker nutzen müssen. Deshalb haben wir den Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete“, sagte Jesse.

Robert Vogt, Regionalleiter der ENERTRAG SE für das Land Mecklenburg- Vorpommern, hob das Projekt im Rahmen seiner Rede als „Musterbeispiel für eine erfolgreiche Beteiligung von Bürgern und Kommunen in der Region“ hervor und ergänzte, dass „die Teilhabe von Bürgern der Schlüssel für eine gelungende Energiewende“ sei.

Darüber hinaus ist seit Anfang 2023 auch eine freiwillige finanzielle Beteiligung für bereits bestehende Windkraftanlagen möglich und auch diese Variante soll nach Angaben von ENERTRAG für die bereits seit zehn Jahren bestehenden Windkraftanlagen im Windpark angewendet werden. Dadurch werden zusätzliche Zahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Jahr für die Gemeinden ermöglicht.

Power-to-Heat-Anlage in Betrieb

Meyer: Schlüsselkonzept für effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung

Rostock – Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer hat heute eine Power-to-Heat-Anlage der Stadtwerke Rostock (SWRAG) offiziell in Betrieb genommen.

„Power-to-Heat ist ein zentraler Baustein der Energiewende und steht für eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung. Hier am Standort leisten die Stadtwerke Rostock einen wichtigen Beitrag zur Vergrünung des Kraftwerkstandortes in Rostock Marienehe und zur effizienten Nutzung der Windparks an unseren Küsten. Das intelligente Zusammenspiel zwischen Stromerzeugung basierend auf erneuerbaren Energien einerseits und der Wärmebereitstellung andererseits ist ein wichtiges Element auf dem Weg zur Klimaneutralität. Schon ab heute wird die Anlage die Ökobilanz der Rostocker Fernwärme deutlich verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Die Stadtwerke Rostock haben für eine Versorgung der Hansestadt und der Region bereits einen 55 Meter hohen drucklosen Wärmespeicher errichtet, der ungefähr 45 Millionen Liter heißes Wasser bei einer Temperatur von 98 Grad speichern kann. Diese Menge entspricht einer Kapazität von zwei Millionen Kilowattstunden und würde nach Angaben der Stadtwerke ausreichen, die Rostocker Fernwärmekunden ein Wochenende lang mit Warmwasser zu versorgen.

Durch diesen Wärmespeicher aus Stahl können die SWRAG ihr Heizkraftwerk flexibler regulieren. Direkt neben dem Speicher wurde nun eine Power-to-Heat-Anlage errichtet. Diese nutzt zukünftig überschüssigen Grünstrom aus Wind- und Solarenergie, um daraus Wärme zu erzeugen und den Speicher aufzuladen. Die Energie in Form von warmem Wasser wird mit einer Temperatur von 98 Grad Celsius im Speicher vorgehalten.

Mit Power-to-Heat kann grüner Überschussstrom effizient genutzt werden, wenn beispielsweise die Windparks an der Küste mehr Energie erzeugen als verbraucht oder weitertransportiert werden kann und Windräder abgeregelt werden müssten.

„Die Devise ´Nutzen statt Abregeln´ ist wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll. Die Umwandlung von überschüssigem grünen Strom in Wärme zum Heizen oder für die Warmwasserversorgung ist ein hervorragendes Beispiel für eine gelungene Sektorenkopplung und trägt dazu bei, erneuerbare Ressourcen noch besser auszuschöpfen und Transportengpässe im Stromnetz zu verringern. Ziel muss es sein, den Bereich der Sektorenkopplung weiter auszubauen und Synergien noch besser zu nutzen.

Leider stehen dem oftmals Hemmnisse auf regulatorischer Seite – das heißt bei Steuern, Abgaben und Umlagen – entgegen. Mecklenburg-Vorpommern wird sich weiter dafür einsetzen, dass erforderliche Reformen vorangetrieben werden“, sagte Meyer.

Die neu errichtete Power-to-Heat-Anlage wird eine elektrische Leistung von 20 Megawatt haben. Die Netzgesellschaft der Stadtwerke Rostock übernimmt die Errichtung des Hochspannungsnetzanschlusses und realisiert den Großteil der elektrischen Anlagen. Darüber hinaus übernimmt die Netzgesellschaft auch den Betrieb und die Leitstelle der Power-to-Heat-Anlage, wartet und hält die elektrischen Anlagen instand.

Klimaschutz in der Landwirtschaft

Erkenntnisse aus Forschung und Praxis

Schwerin – Mehr Klimaschutz und Tierwohl in der Landwirtschaft: Über aktuelle Erkenntnisse aus Forschung und Praxis berichtete Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in der Landespressekonferenz im Schweriner Schloss gemeinsam mit dem Direktor der Landesforschungsanstalt, Dr. Peter Sanftleben, sowie dem Milchbauern (Agrarprodukt Rüting eG) und gewählten Vertreter der Arla Genossenschaft, Jens Oldenburg.

Agrarforschungskonzept und Landesklimaschutzgesetz stellen die Weichen

Minister Backhaus betonte: „Der Klima- und Ressourcenschutz ist unser aller Lebensversicherung. Die Landwirtschaft als größter Flächennutzer trägt in dieser Frage eine hohe Verantwortung und steht vor Herausforderungen, die wir als Gesellschaft nur gemeinsam lösen können. Wir alle brauchen Lebensmittel und wir alle möchten nachfolgenden Generationen fruchtbare Böden, sauberes Wasser, gute Luft und Artenreichtum hinterlassen, damit dieser Planet weiter Bestand hat. Aber wie kann das gehen? Die Agrarforschung kann hier innovative Lösungsansätze aufzeigen, die am Ende aber auch den Weg in die Praxis finden und durch eine entsprechende politische Rahmensetzung flankiert werden müssen. Dieser Aufgabe stellen wir uns in Mecklenburg-Vorpommern auf verschiedenen Ebenen: Derzeit erarbeitet das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum ein Agrarforschungskonzept für unser Land. Ziel ist es, zentrale Zukunftsthemen zu extrahieren, die landeseigenen Forschungseinrichtungen bei diesen Themen noch stärker zu vernetzen und auch Kooperationen mit Dritten, wie sie bisher schon erfolgreich mit dem Fraunhofer Institut laufen, weiter auszubauen. Unser Landesklimaschutzgesetz, das sich derzeit in der Erarbeitung befindet, wird auch dafür die politischen Weichen stellen.“

LFA hat Baukastensystem für „Kompromissstall“ mitentwickelt

 „Die Herausforderungen und Rahmenbedingungen der Landwirtschaft unterliegen einem ständigen Wandel. Sowohl die landwirtschaftliche Praxis als auch die Gesellschaft erwarten Antworten auf die entsprechenden Zukunftsfragen. Unsere praxisorientierte Forschung sehen wir dabei als Schlüsselrolle. Aktuell bearbeiten wir 87 Forschungsthemen, davon 25 mit Bezug zur Tierhaltung“, so Direktor Dr. Sanftleben. Um gesunde, langlebige und leistungsfähige Milchkühe in den Beständen zu halten, seien gemeinsam mit nationalen Partnern Konzepte für die Milchkuhhaltung der Zukunft entwickelt worden. Gleichwohl räumte er ein, dass höchstmögliches Tierwohl, bester Umweltschutz und eine hervorragende Betriebswirtschaft oft nicht einhergehen und Abstriche unvermeidbar sind. Eine Expertengruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aller Landesanstalten und Landwirtschaftskammern habe deshalb drei verschiedene Stalltypen erarbeitet. Im Baukastensystem ließe sich so ein Kompromissstall planen.

„Warme Ställe sind also gut für den Tierbetreuer, aber nicht für die Kühe“

Dr. Sanftleben erklärte: Moderne Ställe bieten heute offene Seitenwände, riesiges Raumvolumen, weiche Kuhbetten, Lüfter zur Kühlung, Futter zu jeder Tageszeit, Sensortechnik zur Überwachung der Gesundheit und des Verhaltens. Trotzdem erwartet der Verbraucher Kühe auf der Weide. „Wir haben deshalb untersucht, ob und wann die Kühe im Sommer rausgehen, wenn sie die Chance dazu haben. Das Fazit: Kühe mögen keine Hitze, keinen Regen und keinen Wind. Sie nutzen die Vorzüge eines schattigen, komfortablen Stalls und verlassen den Stall am häufigsten nachts, dann sehen die Menschen das aber leider nicht. Messungen belegen, dass die Tiere bereits Außentemperaturen von 8 bis 10 °C als Belastung empfinden. Warme Ställe sind also gut für den Tierbetreuer, aber nicht für die Kühe.“

„Jede Kuh jedes Jahr ein Kalb“ – Regel widerlegt

Tierwohl, Ökonomie und Umweltschutz auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen, ist laut Dr. Sanftleben ein besonderer Forschungsschwerpunkt an der Landesforschungsanstalt. Den Kühen mehr Zeit bis zur erneuten Trächtigkeit zu gönnen, zähle zum Beispiel auch dazu. Eine Kuh gibt nur Milch, wenn sie ein Kalb geboren hat. Bisher galt in vielen Ställen: Jede Kuh jedes Jahr ein Kalb. Jede Kalbung bedeutet aber Stress, für die Kuh und für den Landwirt. Wissenschaftliche Untersuchungen an der LFA gemeinsam mit Partnern aus ganz Deutschland zeigen Alternativen auf: „Unsere heutigen Milchkühe können gern alle 1,5 oder 2 Jahre kalben. In einem Projekt zur sogenannten Verlängerten Laktation wird die Kuh bewusst später wieder besamt, die Kühe haben mehr Ruhe, danken es mit mehr Milch, der Landwirt reduziert die Anzahl kritischer Phasen im Leben einer Kuh, darüber hinaus wird der Einsatz von Medikamenten und Antibiotika reduziert und der Kuh ein längeres Leben geboten. Tierwohl, wissenschaftlich belegbar“, so die Wissenschaftler aus Dummerstorf.

Mehr Leistung heißt nicht weniger Tierwohl: Heute mehr Tiere eutergesund als in den 80er Jahren

Minister Backhaus räumte mit einem weitverbreiteten Vorurteil auf: „Über Leistungen von Tieren zu sprechen, bekommt schnell den Anschein von wenig Tierwohl und unzureichendem Tierschutz. Leider werden in diesem Kontext Dinge gefühlt und emotional wahrgenommen, angefeuert durch Bilder und Negativbeispiele. Wenn es Kühen nicht gut geht, lässt als erstes die Milchmenge nach. Schon aus dem Grund sind Landwirte um ein optimales Tierwohl bemüht.“ Wissenschaftliche Forschungen belegen dies: „ Seit fast 20 Jahren wertet die LFA Gesundheitsdaten von Milchkühen aus 90 Praxisbetrieben in M-V, Sachsen-Anhalt und Brandenburg aus. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Gesundheit der Kühe deutlich verbessert hat. Heute sind z. B. 80 Prozent aller Kühe eutergesund gegenüber etwa 65 Prozent in den 80er Jahren. Passiert ist dies aber bei viel höheren Milchleistungen: knapp 11.000 Liter je Kuh und Jahr heute gegenüber 4.500 Liter damals. Das Management, also die Fähigkeit der Herdenbetreuer, Kühe artgerecht zu halten, bedarfsgerecht zu füttern, altersgerecht zu betreuen, ist dafür ausschlaggebend. Nicht nur in MV, deutschlandweit sinken die Abgangszahlen von Kühen aufgrund von Krankheiten. Wissenschaft und Landwirtschaft arbeiten hier eng zusammen“, führte er aus.

MV viehärmste Region – Methanausstoß in der Milchviehhaltung seit 1990 halbiert

Besorgt zeigte sich Minister Backhaus vor diesem Hintergrund über die grüne Agrarpolitik des Bundes: „Der Umbau der Tierhaltung wird in Berlin ganz eindeutig nicht gewollt; stattdessen möchte man die Tierhaltung Schritt für Schritt ganz abschaffen.“ Er betonte in diesem Kontext, dass Nutztiere für die Aufrechterhaltung des Nährstoffkreislaufes unersetzlich seien. „Wiederkäuer verwandeln große Mengen an ungenießbarer und minderwertiger Pflanzenmasse in hochwertige Nahrung. Bei der Verdauung entsteht Methan. Die Mikroorganismen im Pansen sind auf die Methanbildung angewiesen. Methan zählt aber auch zu den klimarelevanten Emissionen. Es baut sich in der Atmosphäre nach etwa acht bis 12 Jahren ab. Den Methanausstoß in der Rinderhaltung zu reduzieren, erfolgt daher am effizientesten über den Tierbestandsabbau. M-V ist aber schon jetzt die viehärmste Region Deutschlands. Seit der Wende ist die Rinderhaltung um etwa 60 Prozent geschrumpft. Heute werden hierzulande nur noch etwa 460.000 Rinder gehalten. Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei den Milchkühen ersichtlich. Anfang der 1990er Jahre lag die Zahl der Milchkühe in MV bei 250.000, im November 2022 waren es nur noch rund 150.000 Milchkühe, das ist ein Rückgang um 40 Prozent. Weniger, aber leistungsfähigere Kühe bedeuten gleichbleibende Milchmengen und gleichzeitig weniger Methanausstoß. In MV hat sich dadurch die Methanemission aus der Milchviehhaltung seit 1990 bereits halbiert.“

Arla kooperiert mit Landwirten: Klimacheck und Milchgeld

Erfreut zeigte sich Minister Backhaus, dass auch die Molkerei Arla eng mit den Landwirten im Land kooperiert, um ressourcenschonend, CO2-reduziert und betriebswirtschaftlich arbeiten zu können. „Genauso wie weite Teile unserer Wirtschaft und Gesellschaft stehen auch wir in der Milchwirtschaft vor großen Herausforderungen beim Umwelt- und Klimaschutz. Dabei sehen wir uns als Milchbauern gemeinsam mit unserer Molkereigenossenschaft Arla als Teil der Lösung im Kampf gegen den Klimawandel. Mit unseren Nachhaltigkeitsmaßnahmen setzen wir uns für eine zukunftsorientierte Lebensmittelproduktion ein. Dabei ist es für uns als Landwirte wichtig, Ökologie und Ökonomie immer zusammen zu denken, um auch wirtschaftlich nachhaltig erfolgreich zu sein“, so Jens Oldenburg, Landwirt mit einem Milchhof in Rüting und gewählter Vertreter der Molkereigenossenschaft Arla, die ein großes Milchwerk in Upahl betreibt.

Arla verfolgt mit seinen Landwirtinnen und Landwirten eine ambitionierte Klimaagenda, mit einem wichtigen Etappenziel: Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen pro Kilogramm Milch um 30 Prozent reduziert werden. „Dafür führen wir bei Arla seit drei Jahren jährliche Klimachecks auf unseren Höfen durch, um den Klimafußabdruck unserer Milchproduktion zu ermitteln. Anhand der ausgewerteten Daten und einer umfassenden Beratung können wir dann gezielte Maßnahmen zur Reduktion von Emissionen ergreifen. Diese reichen von einer nährstoffoptimierten Fütterung, über nachhaltigere Flächennutzung bis zum optimierten Umgang mit Düngemitteln und dem Einsatz von Ökostrom. Mittlerweile wissen wir aufrund unserer umfangreichen datenbasierten Analysen sehr genau, wo und wieviele Emissionen auf den verschiedenen Betrieben entstehen und wie wir sie reduzieren können“, so Jens Oldenburg.

Um diesen Prozess der Emissionsreduktion voranzubringen und zu unterstützen, hat die Molkereigenossenschaft Arla beim Milchgeld der Landwirte jüngst einen Nachhaltigkeitszuschlag eingeführt. Im Rahmen des neuen finanziellen Anreizmodells erhalten die Landwirtinnen und Landwirte bei ihrem monatlichen Milchgeld einen punktebasierten Nachhaltigkeitszuschlag für Klimamaßnahmen auf den Höfen. Damit sollen die Maßnahmen belohnt werden, die die Arla-Landwirtinnen und -Landwirte im Bereich Nachhaltigkeit und Klima ergreifen. Aktuell beträgt der durchschnittliche Nachhaltigkeitszuschlag bei Arla-Milchbauern 1,44 Cent pro kg Milch; plus ein Cent pro kg Milch für die Teilnahme am Klimacheck. Damit hängen im Durchschnitt 2,44 Cent pro kg Milch des monatlichen Milchgelds vom Engagement für Klima und Umwelt ab.

„Mit dem neuen Nachhaltigkeitszuschlag beim Milchgeld werden wirtschaftliche Anreize mit Klima- und Naturschutzmaßnahmen auf den Höfen verknüpft. Dabei sorgt das wissenschaftlich-basierte Punktesystem von Arla für Transparenz, welche Maßnahmen aufgrund der größten Wirkung am höchsten honoriert werden. Mit diesem Modell betreten wir als Molkereigenossenschaft Neuland, um unsere ehrgeizigen Klimaziele zu erreichen“, erläutert Jens Oldenburg. „Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass wir diesen Weg als Milchbauern nur konsequent vorangehen können, wenn die Politik uns die richtigen Rahmenbedingungen setzt und Handel sowie Verbraucher unsere Bemühungen honorieren. Denn wir alle wissen mittlerweile, dass es die grüne Transformation in unserer Gesellschaft und Wirtschaft nicht zum Nulltarif gibt und zusätzliche Investitionen nötig sind.“

Wirtschaftsforum Offshore Wind

Meyer: Chancen für die Offshore-Windkraft im Ostseeraum nutzen

Insel Rügen – Das seit dem Jahr 2012 jährlich stattfindende Wirtschaftsforum Offshore ist ein Branchentreffpunkt der Offshore-Windwirtschaft. In den vergangenen 11 Jahren hat die Veranstaltung auf Helgoland stattgefunden, in diesem Jahr treffen sich die ca. 130 Vertreter aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik erstmals in Binz auf Rügen.

Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer stellte zur Begrüßung die wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energiegewinnung für MV heraus: „Der heutige Ort der Veranstaltung zeigt, dass hier in Mecklenburg-Vorpommern in Sachen klimafreundliche Energiegewinnung auf dem Meer eine Menge passiert und erhebliche weitere Entwicklungspotenziale gesehen werden. Der Ausbau von Offshore-Windenergie in der Ostsee und die Vernetzung im baltischen Raum findet immer stärkere Bedeutung und kann zu einem enormen Wachstumsfeld für den gesamten Ostseeraum werden.“

Zum diesjährigen Schwerpunktthema „Ausbau von Offshore-Wind im baltischen Raum und Vernetzung“ war extra die Vizeministerin für Energie der Republik Litauen, Frau Daiva Garbaliauskaité angereist.

„Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Rahmen des aktuellen Koalitionsvertrages ambitionierte Ziele gesetzt: Wir wollen bis spätestens zum Jahr 2035 rechnerisch unseren gesamten Energiebedarf nicht nur für Strom, sondern auch für Wärme und Mobilität zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen decken und bis zum Jahr 2040 soll unser Land klimaneutral werden“, führte Wirtschafts- und Infrastrukturminister Reinhard Meyer zur Begrüßung weiter aus.

Ein wichtiges Ziel der Landesregierung MV ist die Verstärkung der Offshore-Kooperation im Ostseeraum. MV ist bereits an mehreren grenzüberschreitenden Projekten im Offshore-Leitungsbereich beteiligt, insbesondere dem Projekt „Kriegers Flak – Combined Grid Solution“ mit Dänemark (in Betrieb seit 2020) und „Hansa Power Bridge“ mit Schweden (geplante Inbetriebnahme 2025/26).

Am 30. Juni 2023 waren in Deutschland 1.563 Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) mit einer Leistung von insgesamt 8,4 GW in Betrieb. Davon haben 24 OWEA mit einer Leistung von insgesamt 229 MW im ersten Halbjahr 2023 erstmals in das Stromnetz eingespeist (Windpark Arcadis Ost 1 im Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns).

Die in Deutschland installierte Leistung der OWEA mit Einspeisung in das Netz ist mit 7,1 GW größtenteils in der Nordsee verortet, 1,3 GW entfallen auf die Ostsee. Sowohl in der Nordsee als auch in der Ostsee sind die OWEA überwiegend in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) installiert (7,9 GW), deutlich weniger Anlagen sind im Küstenmeer installiert (0,5 GW).

Am 01. Januar 2023 ist die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) zur Erhöhung der Ausbauziele für Offshore-Windenergie in Kraft getreten. Die erhöhten Ziele sehen vor, dass die installierte Leistung von Offshore-Windenergieanlagen bis zum Jahr 2030 auf mindestens 30 GW, bis zum Jahr 2035 auf mindestens 40 GW und bis 2045 auf mindestens 70 GW gesteigert wird.

Paludi-Projekt in M-V

Anklam – Gemeinsam mit dem Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke ein Pilotvorhaben zum Moorbodenschutz am Stettiner Haff besucht. Die Projektflächen umfassen ca. 520 Hektar im Polder Bargischow Süd (bei Anklam) und ca. 388 Hektar im Polder Sandhagen (bei Friedland). Das Bundesminis­terium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert das Vorhaben mit rund 12,6 Mio. Euro.

„Das aktuelle Paludi-Vorhaben wird von der Landge­sellschaft Mecklenburg-Vorpommern und der Universi­tät Greifswald als Verbundvorhaben von 2021 bis 2031 umgesetzt, wobei beispielhaft Lösungswege zur Minderung der Treibhausgas (THG)- Emissionen sowie Torferhaltung aus bewirtschafteten Moorböden aufgezeigt werden sollen“, erklärt Minister Backhaus.

Pilothaft würden die Etablierung und Bewirtschaftung von Nassgrünland sowie von Anbau-Paludikulturen (Rohrkolben, Schilf, Anbaugräser, u.a.)  unter realen Bedingungen auf Polderebene großflächig (mehrere 100 ha) umgesetzt, um aktuell fehlende belastbare Erkenntnisse zu ganzjähriger flurnaher Wasserhaltung bewirtschafteter Moorböden sowie der Bestands­führung zu erlangen und zu verbreiten.

„Die Einrichtung der Pilotflächen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden leistet einen Beitrag zu Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz. Dieser wird im Projekt durch begleitende wissenschaftliche Untersuchungen detailliert betrachtet und quantifiziert“, fährt Backhaus fort und ergänzt:

„MV ist bereits Vorreiter beim Moorschutz. Rund 35.000 ha ehemals entwässerter Moore wurden wieder aktiviert. Jetzt gehen wir den nächsten Schritt. Wie bei den erneuerbaren Energien, müssen wir auch lernen, erneuerbare Rohstoffe zu gewinnen und zu bewirtschaften. Die Bearbeitung pflanzenbaulicher Fragestellungen durch die praktische Umsetzung und wissenschaftlichen Begleitung trägt dazu bei, langfristige Perspektiven für die nachhaltige Bewirtschaftung derzeit entwässerter Moorböden zu erarbeiten und gleichzeitig bereits die bodenge­bundenen Emissionen auf den Pilotflächen deutlich zu reduzieren.

Erkenntnisse und Ergebnisse aus der praktischen Erprobung der (Anbau-)Paludikulturen sollen Abschätzungen über mittel- und langfristige Bestandsentwicklungen der verschiedenen Kulturen als auch hinsichtlich notwendiger Wassermanagement-Maßnahmen ermöglichen, die zu einer Planungs­sicherheit für landwirtschaftliche Betriebe führen und damit die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Moorböden erhöhen“, so Backhaus abschließend.

Die Landgesellschaft MV leitet das Verbundvorhaben, koordiniert und verantwortet die flächenbezogenen Aktivitäten von der Vorplanung, über die baulichen Maßnahmen zur Wasserstandsanhebung, Etablierung von Paludikulturen bis hin zur Bestandsführung. Die Universität Greifswald ist für die begleitenden wissenschaftlichen Untersuchungen und die Rückkopplung der Ergebnisse in die flächenbezogenen Projektmaßnahmen verantwortlich.

Trotz langjähriger Forschungsarbeit stellt Paludikultur aktuell noch keine wirtschaftliche Alternative für landwirtschaftliche Betriebe dar. Neben benötigten Informationen zu langfristiger Bestandsentwicklung und -führung von Anbau- Paludikulturen, ist die Bewirtschaftung und Ernte nasser Flächen sowie die Verwertung der erzeugten Biomasse ein entscheidender Punkt der Wirtschaftlichkeit. Das Paludi-Pilotvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern soll dazu beitragen, Antworten auf pflanzenbauliche und Flächenmana­gement-Fragen zu erarbeiten, indem großflächig Paludikultur- Pilotflächen umgesetzt und wissenschaft­lich begleitet sowie Hemmnisse entlang der Produktions­kette beseitigt werden.