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Kategorie: Landtag / Regierung / Politik M-V

Gründung des Berufsverbands der Hygienekontrolleure in M-V

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese empfing am (heutigen) Mittwoch den Berufsverband der Hygienekontrolleure MV e.V. zu einem Antrittsbesuch. Der ehrenamtlich geführte Landesverband hatte sich im Juli 2025 gegründet, um den Berufstand zu fördern und die Vernetzung der Mitglieder voranzutreiben.

Die Mitglieder sind vornehmlich Beschäftigte aus den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte und damit Teil des kommunalen Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD). Die Berufsgruppe der Hygienekontrolleure gehört zu den Gesundheitsfachberufen mit staatlich geregelter Ausbildung und umfasst Hygieneinspektoren, Gesundheitsaufseher und Fachkräfte für Hygieneüberwachung.

Drese begrüßte die Gründung des Berufsverbandes. „Hygienekontrolleure sind wichtige Fachkräfte im ÖGD, die für die Prävention und das Erkennen und Verhindern von übertragbaren Krankheiten beim Menschen von großer Bedeutung sind. Es liegt im öffentlichen Interesse, die Überwachung und Einhaltung hygienischer Standards in öffentlichen und privaten Einrichtungen zu stärken“, betonte Drese nach dem Treffen.

Die Ministerin verwies darauf, dass die Hygienefachkräfte unter anderem Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, gastronomische Betriebe und medizinische Einrichtungen kontrollieren. Dabei prüfen sie bauliche Gegebenheiten, Reinigungsprozesse und Infektionsschutzmaßnahmen. Ziel sei es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und durch präventive Maßnahmen die Bevölkerung zu schützen.

„Hygienekontrolleure leisten damit einen zentralen Beitrag zur öffentlichen Gesundheitssicherung“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre auch die Überwachung der Einhaltung von Trinkwasserqualität, die regelmäßige Kontrolle der Badewasserqualität an den Stränden und Badestellen des Landes während der Badesaison und die Beratung und Aufklärung der Bevölkerung zu Fragen der Hygiene.

Drese: „Ich bin sehr angetan vom Engagement des neuen Landesverbandes um den Vorsitzenden Ralf Neitz und unterstütze das Ansinnen, sich im gesamten Bundesgebiet zu vernetzen und zu unterstützen. Wir brauchen einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Hygienekontrolleure sind ein wichtiger Teil davon.“

Umschichtungen der Schulden ändern nichts am Abbau der Schulden

Schwerin – Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass die heute vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichte Schuldenstatistik für das Jahr 2024 ausschließlich die sogenannten Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich ausweist. Diese Statistik ist damit nicht mit der haushalterischen Verschuldung des Landes gleichzusetzen.

Der Landeshaushalt hat in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Schulden abgebaut. Zum 31. Dezember 2024 betrug die haushalterische Schuld des Landes rund 11,34 Milliarden Euro.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue: „Die Landesregierung wird die Verschuldung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in dieser Legislaturperiode voraussichtlich um rund 620 Millionen Euro reduziert haben.“

Gleichzeitig erfolgten für die Verschuldung des Landes neutrale Umschichtungen. Diese lassen sich aus den statistischen Mitteilungen entnehmen. Im Zuge einer geänderten Anlagestrategie des landeseigenen Sondervermögens „Versorgungsfonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ wurden Schuldtitel des Landes (öffentlicher Bereich) in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro getilgt und im Gegenzug am Kapitalmarkt (nicht-öffentlicher Bereich) refinanziert.

Diese Umschichtung ist kein Ausdruck einer zusätzlichen Verschuldung, sondern Teil einer aktiven Schulden- und Liquiditätssteuerung, mit der das Land seine Finanzierungsstruktur optimiert.

Auch der jüngst vorgestellte Stabilitätsbericht 2025 belegt die Stabilität der Finanzen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Land liegt im Betrachtungszeitraum bis 2029 bei allen zentralen Kennziffern, nämlich Finanzierungssaldo, Kreditfinanzierungsquote, Zins-Steuer-Quote und Schuldenstand, klar innerhalb der Schwellenwerte des Stabilitätsrates. „Der Stabilitätsbericht belegt, dass die Sparmaßnahmen und der Abbau der Schulden durch das Land zur Stabilität beitragen“, so Dr. Geue.

Neuer Staatssekretär im Innenministerium

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig beabsichtigt, Dr. Christian Frenzel am 27. Oktober zum neuen Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Bau zu berufen. Er soll dort für die Bereiche Polizei, Verfassungsschutz, Feuerwehr, Kommunales und Katastrophenschutz zuständig sein. Das kündigte die Staatskanzlei heute in Schwerin an.

„Ich freue mich, dass Christian Frenzel meiner Bitte gefolgt ist, diese wichtige Aufgabe zu übernehmen. Unsere Polizistinnen und Polizisten, unsere Feuerwehrleute und die im Katastrophenschutz Aktiven sind 365 Tage im Jahr für uns da. Die Kommunen bilden das Fundament unserer Demokratie.

Deshalb ist es mir wichtig, dass diese Staatssekretärsaufgabe zügig und kompetent neu besetzt wird. Christian Frenzel ist Jurist und bringt aus seiner Zeit als Bürger- und Polizeibeauftragter des Landes, als Richter und als Chef der Staatskanzlei ganz wichtige Erfahrungen mit. Er zeichnet sich durch eine klare Haltung und eine freundliche und ausgleichende Art aus. Er ist überparteilich hoch anerkannt und damit die beste Wahl für diese Aufgabe“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Ich kenne und schätze Christian Frenzel seit vielen Jahren. Er verfügt über juristische Kompetenz und Verwaltungserfahrung. Er hat als Bürgerbeauftragter eng mit der kommunalen Ebene und als Polizeibeauftragter eng mit der Polizei zusammengearbeitet. Es geht jetzt gerade im Polizeibereich darum, verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Christian Frenzel und der Staatssekretärin im Baubereich Ina-Maria Ulbrich“, sagte Innenminister Christian Pegel.

„Ich habe das Amt des Bürgerbeauftragten sehr gerne wahrgenommen und gebe es nur schweren Herzens auf. Manuela Schwesig und Christian Pegel haben mich gebeten, in einer besonderen Situation ins Innenministerium zu wechseln. Es ist wichtig, dass es ein enges Vertrauensverhältnis zwischen Innenministerium und Polizei gibt. Daran will ich arbeiten.

Ebenso wie an einem guten Verhältnis zu den Kommunen, die wir brauchen, damit unser Land vorankommt. Ich freue mich auf die neue Aufgabe. Diese Woche werde ich noch Termine in Anklam und beim Inklusionsförderrat haben und die Zeit nutzen, um die Amtsgeschäfte an meinen Stellvertreter geordnet zu übergeben“, erklärte Dr. Christian Frenzel. ”

Staatssekretär Schmülling bittet um Entbindung von seinen Aufgaben

Schwerin – Innenminister Christian Pegel wurde am Mittwoch, dem 15.10.2025, von Staatssekretär Wolfgang Schmülling darüber informiert, dass dieser die Ministerpräsidentin gebeten hat, ihn von seinen Aufgaben zu entbinden.

In seinem Schreiben begründet Schmülling diesen Schritt mit seiner Verantwortung gegenüber dem Amt, dem Land und den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. In den vergangenen Wochen habe sich eine zunehmend verschärfte Debatte entfaltet, in deren Zusammenhang auch Sachverhalte aus dem Innenministerium in den Fokus geraten seien. Schmülling bedauert dies sehr, da es ihm stets ein Anliegen war, dass die Arbeit des Innenministeriums von Sachlichkeit und Respekt geprägt ist. Nach reiflicher Überlegung habe er sich für diesen Schritt entschieden, um weiteren Schaden für die Landesregierung und das Gemeinwohl abzuwenden.

Innenminister Christian Pegel dazu: „Ich habe die Bitte von Herrn Schmülling mit großem Respekt entgegengenommen. Ich danke ihm sehr für sein langjähriges, engagiertes Wirken im Dienst unseres Landes. Er hat in verschiedenen Funktionen, ob auf kommunaler oder auf Landesebene, über Jahrzehnte mit Loyalität und Sachkenntnis Verantwortung übernommen. Für diese Zusammenarbeit und seine Verlässlichkeit bin ich ihm sehr dankbar.“

Die Ministerpräsidentin erklärte: „Ich nehme die Entscheidung mit Respekt zur Kenntnis und halte sie für nachvollziehbar. Wolfgang Schmülling hat sich als langjähriger Staatssekretär, als stellvertretender Oberbürgermeister in Schwerin und als Beigeordneter in Ludwigslust-Parchim und in den Altkreisen Uecker-Randow und Ludwigslust um den Aufbau unseres Landes in den vergangenen 35 Jahren verdient gemacht.

Die Stärkung der kommunalen Ebene lag ihm immer besonders am Herzen, ebenso wie die Sicherheit der Bevölkerung durch eine leistungsstarke Polizei und Feuerwehr. Wolfgang Schmüllings großes Engagement für das Land und seine hohe Einsatzbereitschaft zeigen sich auch daran, dass er über die Altersruhestandsgrenze hinaus als Staatssekretär tätig war. Seine Leistungen verdienen Anerkennung und Respekt. Und sie bleiben auch – unabhängig von den Debatten der vergangenen Wochen. Ich danke ihm für die immer angenehme und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Ich habe die Staatssekretärin im Innenministerium Ina-Maria Ulbrich gebeten, vorübergehend seine Aufgaben mit zu übernehmen. Allerdings ist es mir wichtig, die Position des Staatssekretärs für Sicherheit und Kommunales nachzubesetzen. Dazu werde ich mich mit dem Innenminister beraten. Es wird dazu in der kommenden Woche eine Entscheidung geben.“

Drese: Keine Sozialleistungskürzungen im Landeshaushalt

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat anlässlich der Kundgebung der LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege am Mittwoch in Schwerin hervorgehoben, dass es im Entwurf des Landeshaushalts für die Jahre 2026 und 2027 keine Leistungskürzungen im Sozialbereich gibt.

„Im Gegenteil, die Gesamtausgaben im Einzelplan Soziales steigen um fast 150 Millionen Euro auf rund 1,7 Milliarden Euro. Allein für den Bereich der Eingliederungs- und Sozialhilfe sind über 736 Millionen Euro und damit 50 Millionen Euro mehr im Vergleich zum Nachtragshaushalt 2025 eingestellt“, verdeutlichte Drese. Eine Hauptursache dafür seien Kostensteigerungen, die mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) im Zusammenhang stehen.

Genau vor diesem Hintergrund bestehe das klar formulierte Ziel der Landesregierung, die teilweise gravierenden Ausgabensteigerungen im Sozialbereich zu begrenzen.

„Es gibt Kostensteigerungen im Sozialbereich, die wir uns genauer ansehen müssen – sowohl auf Bundes- als auch auf Landes- und kommunaler Ebene. Und genau das machen wir und sind seit vielen Monaten dabei auch in intensiven Gesprächen mit den Wohlfahrtsverbänden der LIGA – mit Respekt vor dem großen Leistungsspektrum der sozialen Träger in unserem Land“, betonte die Ministerin.

Alle Akteure der Sozialwirtschaft einschließlich der Verbände und Kommunen sind nach Ansicht der Ministerin aufgefordert, zusammen sowohl Lösungsansätze zur Kostendämpfung in den betroffenen Bereichen zu erarbeiten als auch zu überlegen, wie man strukturiert den Sozialstaat einschließlich angemessener freiwilliger Leistungen sichern kann.

„Denn, wenn wir die Kostenexplosion im Sozialbereich nicht in den Griff kriegen, dann belastet das unsere Möglichkeiten Beratungsangebote und Sozialprojekte, so zu fördern, wie wir das für richtig erachten“, so Drese.

Schon jetzt seien 90 Prozent des Landessozialhaushaltes gesetzliche Pflichtaufgaben und schränken die freiwilligen Leistungen erheblich ein. Den meisten Kommunen gehe es ebenso.

Drese: „Deshalb sitzen wir im selben Boot. Es geht in den fortdauernden Gesprächen um Vereinfachungen, um geeinte Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, um eine bessere Steuerung, um Transparenz und um Bürokratieabbau.“

Es gehe aber gerade nicht um eine Kürzung der Leistungen für die betroffenen Menschen, so Drese weiter. „Wir werden als Landesregierung nicht den Zugang zu Leistungen der Eingliederungshilfe erschweren. Wir stehen zum personenzentrierten Ansatz und wollen die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausbauen und gewährleisten. Dazu müssen wir die Voraussetzungen für eine transparente, steuerbare und personenzentrierte Bedarfsdeckung und einen bisher fehlenden Orientierungsrahmen für vergleichbare Sachverhalte schaffen, erläuterte Drese.

Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes

Verbesserte Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien

Schwerin – Die Erneuerbaren Energien sind ein wichtiger Baustein des wirtschaftlichen Erfolgs Mecklenburg-Vorpommerns. Ziel der Landesregierung ist es, die  Bürgerinnen und Bürger beim weiteren Ausbau stärker an den konkreten Projekten der Energiewende zu beteiligen und so zu mehr Akzeptanz beizutragen. Dazu hat die Landesregierung heute im Kabinett die Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes (BüGem) beschlossen, die deutliche Verbesserungen für Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger vor Ort bringt und die Wirtschaft von bürokratischen Auflagen entlastet.

„Unser Ziel ist es, die Beteiligung der Menschen und Gemeinden zu vereinfachen, auszuweiten und zu stärken. Wir sorgen dafür, dass die Menschen deutlich davon profitieren, wenn in ihrer Nähe Windräder gebaut werden oder ein Solarpark entsteht. Die Vorteile der Energiewende müssen vor Ort spürbar sein. Wir verbessern die Beteiligung am Ausbau der Erneuerbaren Energien: Mehr Geld, mehr Möglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr lokale Wertschöpfung – das ist ein Gewinn für die Menschen vor Ort und die Kommunen in unserem Land“, erklärte Wirtschaftsminister Dr. Wolfgang Blank.

Mit der Neufassung des Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetzes knüpft Mecklenburg-Vorpommern an seine bundesweite Vorreiterrolle bei der Teilhabe am Ausbau der Erneuerbaren Energien an und verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiter. Schon jetzt profitieren Gemeinden und Menschen in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 6,2 Mio. Euro jährlich – diese Summe wird deutlich steigen.

Klima- und Umweltminister Dr. Till Backhaus erklärt dazu: „Was die Menschen im Land nicht akzeptieren, ist, dass die Transformation der Energieversorgung zwar vor ihrer Haustür passiert, sie aber nichts davon haben. Deshalb ist es für die Akzeptanz der Energiewende wichtig, die Menschen und Gemeinden im Land an den Gewinnen zu beteiligen. Wir wollen  Wertschöpfung im eigenen Land.

Ich erwarte von dem neuen Gesetz, dass MV beim Ausbau der erneuerbaren Energien mehr Tempo entwickelt, Unternehmen Planungssicherheit erhalten und Gemeinden sowie ihre Bürgerinnen und Bürger endlich einen gerechten finanziellen Ausgleich erhalten. Mehr Ökostrom könnte auch energieintensive Unternehmen nach MV ziehen und damit attraktive Jobs im Land entstehen lassen. Das ist, was wir wollen und was wir brauchen.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Verhandlungen auf Augenhöhe: Die Gemeinden begegnen den Unternehmen auf Augenhöhe und können eine passende Beteiligung aushandeln.
  • Einfache Umsetzung: Beide Seiten können sich auf einfach umsetzbare Beteiligungsmodelle einigen und so den Aufwand verringern.
  • Mehr Beteiligung: Die Höhe der finanziellen Beteiligung für Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger wurde in sogenannten Standardmodellen klar und einfach geregelt. Bei Windenergieanlagen sollen die Gemeinden demnach beispielsweise künftig gemäß des Standardmodells 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren zusätzlich von Stromgutschriften oder Haushaltsdirektzahlungen in gleicher Höhe. Die Mindesthöhe für die Beteiligung muss jeweils 0,2 pro Kilowattstunde betragen.
  • Mehr Möglichkeiten: Dabei stellt die Neufassung des Gesetzes mehr Möglichkeiten zur Verfügung, z.B. Stromgutschriften für die Einwohnerinnen und Einwohner und Direktzahlungen an die Gemeinden. Die Gemeinden können aber auch den Kauf von Anlagen aushandeln und selbst Windanlagenbetreiber werden.
  • Weniger Bürokratie: Die Meldepflichten werden reduziert und die Verfahren damit vereinfacht – das entlastet sowohl die Unternehmen als auch die Verwaltung.
  • Erweiterter Geltungsbereich: Künftig gilt das Gesetz auch für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einem Megawatt (Größe von ca. 1 Hektar) installierter Leistung.
  • Repowering: Auch beim Ersatz alter Windenergieanlagen durch neue („Repowering“) greifen die Regelungen des Beteiligungsgesetzes.

Mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz hat Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 das erste Beteiligungsgesetz dieser Art in Deutschland geschaffen. Betreiber von Windenergieanlagen an Land sind seither verpflichtet, Gemeinden sowie die Einwohnerinnen und Einwohner in der Umgebung finanziell zu beteiligen. Es werden bereits zahlreiche Modelle der Teilhabe umgesetzt, darunter:

  • der Anteilserwerb an Windparks durch Gemeinden,
  • vergünstigte Stromtarife für Einwohnerinnen und Einwohner und
  • die Förderung vom Vereinsleben vor Ort.

Die Neufassung des Gesetzes ist in einem breit angelegten Diskussionsprozess auch mit Vertretern der betroffenen Verbände erarbeitet worden.

Schneller helfen, besser schützen: Kabinett beschließt SOG-Novelle

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute den Entwurf zur Novellierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vorgelegt, der nun dem Landtag übermittelt wird. Der Gesetzentwurf, der auf einer umfassenden Evaluation der bisherigen gesetzlichen Bestimmungen im sogenannten Polizeirecht des Landes aus dem vergangenen Jahr basiert, legt den Schwerpunkt auf wirksame Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und einen verbesserten Schutz der Opfer.

„Die alarmierenden Zahlen im Bereich häuslicher Gewalt erfordern entschlossenes Handeln. Unser Ziel ist es, die Betroffenen effektiv zu schützen und Wiederholungstaten konsequent zu verhindern“, so Innenminister Christian Pegel. In Mecklenburg-Vorpommern wurden 2024 insgesamt 5.005 Fälle (2023: 5.016 Fälle) von häuslicher Gewalt erfasst. 2016 waren noch 3.628 Fälle häuslicher Gewalt in der polizeilichen Kriminalitätsstatistik festgehalten worden.

Zentrale Neuerungen betreffen die Ausweitung von Wohnungsverweisen und Rückkehrverboten sowie die Möglichkeit, Kontaktverbote künftig auch auf digitale Kommunikationswege wie Telefon, SMS und Messenger-Dienste auszudehnen. Darüber hinaus soll die Polizei gezielte Verhaltensauflagen anordnen können, um erneute Übergriffe zu verhindern.

„Mit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Intensivtäter häuslicher Gewalt sowie dem sogenannten Spanischen Modell – bei dem auch die Opfer aufgrund der Fussfessel mit einem elektronischen Warnsystem ausgestattet werden können, wenn sich ihnen der Intensivtäter nähert – wird zusätzlicher Schutz geschaffen“, erklärte der Minister und verdeutlichte: „Wenn sich ein Täter trotz Verbot annähert, muss das Opfer sofort gewarnt werden können. So schaffen wir Sicherheit, bevor es zu neuen Übergriffen kommt.“

Ergänzt wird das Maßnahmenpaket durch engere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Beratungsstellen, Fallkonferenzen sowie operative Opferschutzmaßnahmen wie die Ausgabe von Tarndokumenten.
„Damit setzen wir konsequent auf Prävention und effektiven Schutz“, so der Minister.

Ein weiterer Baustein der Novelle wird die Möglichkeit der Standortdatenortung über Mobiltelefone insbesondere von vermissten, hilflosen oder suizidgefährdeten Personen sowie die Einführung einer rechtssicheren Standortbestimmung für Notrufe an die 110. Während die AML-Technologie bei der 112 bereits seit Jahren eingesetzt wird, soll sie nun auch der Polizei helfen, Menschen in Gefahr schneller zu lokalisieren.

„Das bedeutet: Wenn jemand in einer akuten Gefahrensituation den Notruf wählt, können Polizei und Einsatzkräfte schneller erkennen, wo sich die betroffene Person befindet – auch dann, wenn sie den Standort nicht mehr selbst mitteilen kann. Gerade in lebensbedrohlichen Situationen, etwa bei Gewalttaten, Unfällen oder medizinischen Notfällen, zählt jede Minute. Die Ortung ist deshalb ein entscheidender Schritt, um die Menschen in unserem Land besser schützen und Leben retten zu können“, verdeutlichte Pegel.

Darüber hinaus enthält der Entwurf Anpassungen an den Datenschutzvorschriften sowie eine Klarstellung zentraler Gefahrenbegriffe im Polizeirecht, um den Einsatzkräften mehr Rechtssicherheit und eine bessere Anwendbarkeit im Alltag zu geben. „Wir setzen mit der Reform auf Prävention, Rechtssicherheit und schnellere Hilfe in lebensbedrohlichen Situationen. So stärken wir die Sicherheit in unserem Land nachhaltig“, fasste der Innenminister zusammen.

Stabilitätsbericht 2025 vorgelegt

Mecklenburg-Vorpommern hält Schuldenbremse ein und bleibt trotz enormer Herausforderungen finanziell stabil

Schwerin – Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue hat der Landesregierung in der heutigen Kabinettssitzung den Stabilitätsbericht 2025 für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt. Der Bericht umfasst den Zeitraum bis 2029. Er zeigt, dass die Haushaltslage des Landes trotz der enormen finanziellen Herausforderungen weiterhin stabil ist.

Alle zentralen Kennziffern liegen klar in den vorgegebenen Schwellenwerten des Stabilitätsrates. Eine drohende Haushaltsnotlage ist nicht erkennbar. Mecklenburg-Vorpommern hält zudem die Schuldenbremse gemäß Artikel 65 der Landesverfassung vollumfänglich ein.

„Trotz der enormen finanziellen Herausforderungen bleibt unser Land für die Zukunft finanziell solide aufgestellt. Der Stabilitätsbericht belegt, dass die Sparmaßnahmen und der Abbau von Schulden durch das Land zur Stabilität beitragen “, betont Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Der Stabilitätsbericht weist für den gesamten Berichtszeitraum keine Auffälligkeiten auf. Bei allen Kennziffern, also dem Finanzierungssaldo, der Kreditfinanzierungsquote, der Zins-Steuer-Quote und dem Schuldenstand, bewegt sich das Land klar innerhalb der Schwellenwerte des Stabilitätsrats. Auch die Standardprojektion zur mittelfristigen Haushaltsentwicklung zeigt keine Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage.

Der Stabilitätsbericht 2025 wird nun dem Stabilitätsrat vorgelegt und an die Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern übermittelt.

Der Stabilitätsrat überwacht die Haushalte von Bund und Ländern und prüft jährlich, ob Anzeichen für eine drohende Haushaltsnotlage bestehen. Grundlage dafür sind die Stabilitätsberichte, die die Länder bis Mitte Oktober vorlegen. Mecklenburg-Vorpommern kommt mit dem Stabilitätsbericht 2025 dieser gesetzlichen Verpflichtung nach.