Menü Schließen

Kategorie: Landtag / Regierung / Politik M-V

Schüler:innen ohne Berufsreife

Oldenburg: Die Berufsreife ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Erwerbsleben

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist in diesem Jahr der Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss leicht gesunken. Die Quote der Mädchen und Jungen, die die Schule ohne Berufsreife verlassen haben, lag im Jahr 2023 bei 9,9 Prozent. In absoluten Zahlen waren das 1.401 Schülerinnen und Schüler. Im Jahr 2022 lag die Quote bei 10,6 Prozent.

„Die Berufsreife ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Start ins Erwerbsleben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Zahlen weisen eine gute Tendenz auf. Wir müssen jedoch weitere Maßnahmen ergreifen, um die Zahl der Abgängerinnen und Abgänger ohne Schulabschluss weiter zu senken“, sagte Oldenburg.

Seit dem laufenden Schuljahr gibt es das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen, um Schülerinnen und Schülern, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, diese Möglichkeit zu eröffnen. Die Angebote Produktives Lernen und Berufsreife dual in der flexiblen Schulausgangsphase richten sich an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist.

Die Jugendlichen lernen mit starker Praxisorientierung. Außerdem hat das Land an den Regionalen Schulen und Gesamtschulen ein neues Frühwarnsystem etabliert, sodass Eltern, Schülerinnen und Schüler rechtzeitig auf die verschiedenen Wege, die zu einem Schulabschluss führen, hingewiesen werden.

Auch an den beruflichen Schulen ist der Anteil an Schülerinnen und Schülern, die das jeweilige Ziel des vollständig durchlaufenen Bildungsganges nicht erreicht haben, gesunken. Der Anteil an allen Absolventinnen und Absolventen lag im Jahr 2023 bei 15,8 Prozent. Im Jahr 2022 waren es 17,8 Prozent. Mecklenburg-Vorpommern weist seit 2018 eine sinkende Tendenz und somit positive Entwicklung auf. Im Jahr 2018 lag der Anteil noch bei 21,2 Prozent.

„Wir werden auch hier weitere Anstrengungen unternehmen, um die Zahl der Absolventinnen und Absolvenetn an den beruflichen Schulen ohne einen Abschluss zu senken. Die Landesregierung plant, zusätzlich 150 Lehrkräfte an den beruflichen Schulen einzustellen“, erläuterte Oldenburg.

Teilzeitregelung für Lehrkräfte

Oldenburg: Teilzeit muss trotz angespannter Personallage weiterhin möglich sein

Schwerin – Für Lehrerinnen und Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern soll Teilzeit im öffentlichen Schuldienst auch weiterhin möglich sein. Das Land hält trotz der sehr angespannten Personallage an den bestehenden Regelungen fest. Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte bereits vor rund einem Jahr einer Einschränkung der Teilzeitbeschäftigung wie in anderen Bundesländern eine Absage erteilt.

„Wir werden die Möglichkeiten nicht beschränken“, bekräftigte Bildungsministerin Oldenburg. „Lehrerinnen und Lehrer haben individuelle Gründe, in bestimmten Phasen ihres Lebens Teilzeit zu arbeiten: sei es der Wunsch nach sehr angespannten Arbeitsjahren, die Belastung zu reduzieren, sei es um Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren oder aber um Angehörige zu pflegen. Alles muss trotz der angespannten Personallage möglich sein. Teilzeit zu beschränken wie andere Bundesländer, kommt daher nicht in Frage. Ich sehe die Gefahr, dass durch eine Beschränkung der Teilzeit Lehrkräfte ihrem Beruf gänzlich den Rücken kehren – das wollen wir verhindern“, betonte Oldenburg.

Außerdem entlastet das Land seit dem laufenden Schuljahr Lehrkräfte stärker, die bereits seit vielen Jahren im Schuldienst tätig sind: Lehrerinnen und Lehrer erhalten Anrechnungsstunden bereits ab dem Schulhalbjahr, das auf die Vollendung ihres 57., 60. oder 63. Lebensjahres folgt. Zuvor wurden die Altersanrechnungsstunden erst zum Beginn des jeweils nächsten Schuljahres gewährt. Lehrkräfte ab 57 Jahren erhalten eine, ab 60 Jahren zwei und ab 63 Jahren insgesamt vier Altersanrechnungsstunden nach Vollendung des jeweiligen Lebensjahres im darauffolgenden Schulhalbjahr. Das heißt, dass eine 63-jährige Lehrkraft 23 statt 27 Stunden unterrichtet.

Im Schuljahr 2023/2024 arbeiten von den 12.597 hauptberuflichen Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft 4.356 Lehrkräfte in Teilzeit. Das sind 34,6 Prozent. Der Umfang der Wochenstunden bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften ist allerdings höchst unterschiedlich. So unterrichten 108 Lehrkräfte 26 Stunden, das ist eine Reduzierung von einer Stunde. 992 Lehrkräfte unterrichten 23 bis 25 Stunden, 707 Lehrkräfte unterrichten 20 bis 22 Stunden und 1.177 Lehrkräfte haben einen Stundenumfang von unter 18 Stunden.

Hochschulprojekt „Inklusive Bildung“

Schwerin – Die Landesregierung wird das Modellprojekt „Inklusive Bildung“ an der Hochschule Neubrandenburg auch in den kommenden zwei Jahren fördern. „Damit kann für die fünf ausgebildeten Bildungsfachkräfte für Inklusion der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt gesichert werden,“ teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin mit.

Im Zuge des von der Hochschule Neubrandenburg eingeführten Projekts starteten 2021 fünf schwerbehinderte Menschen eine dreijährige Ausbildung zur Bildungsfachkraft. Die Projektteilnehmenden waren zuvor in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt. „Für die Angestellten in den Werkstätten ist eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nur schwer zu erlangen“, erklärt Drese. Das Projekt schaffe somit neue Perspektiven für die Inklusion im Land, so Drese weiter.

Im Zuge ihrer bevorstehenden Tätigkeit als Bildungsfachkräfte werden die fünf schwerbehinderten Beschäftigten Studierenden, Lehr-, Fach- und Führungskräften Inhalte rund um das Thema Inklusion vermitteln. „Es geht vor allem darum, Studierende und Dozierende aus erster Hand für die Bedürfnisse und Hürden von und für Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren“, betont Drese. Die Erkenntnisse würden über den Hochschulkontext hinaus einen wichtigen Beitrag für mehr Achtsamkeit für die Belange von Menschen mit Behinderungen leisten.

Für die Umsetzung ihrer Arbeit als Bildungsfachkräfte stehen den fünf Beschäftigten vielseitige Möglichkeiten zur Verfügung. „Über Workshops, Seminare und Vorlesungen können verschiedene Formate zum Einsatz kommen“, erläutert Drese. Entscheidend sei es darüber hinaus, dass die ausgebildeten Bildungsfachkräfte ein existenzsicherndes und selbstbestimmtes berufliches Arbeitsleben führen können.

Insgesamt fördert die Landesregierung das Projekt „Inklusive Bildung“ in den kommenden zwei Jahren mit rund 600.00 Euro. Begleitet wird das Projekt durch ein Filmteam. Das Filmprojekt unterstützt das Inklusionsamt zusätzlich mit bis zu 45.000 Euro.

Fortbildungen für Lehrkräfte stark nachgefragt

Oldenburg: Fortbildungsbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer ist beeindruckend

Schwerin – Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern zeigen nach wie vor großes Interesse an Fortbildungen. Im vergangenen Schuljahr verzeichneten die 1.474 Angebote des Instituts für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums insgesamt 19.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das Portfolio des IQ M-V reicht von sogenannten Mikrofortbildungen am Nachmittag über Fachtage, mehrtägigen Fortbildungen im Rahmen der beiden jährlichen Akademien in den Sommer- und Winterferien bis hin zu Fortbildungsangeboten, die sich über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstrecken. Besonders beliebt sind Online-Fortbildungen.

„Die Fortbildungsbereitschaft unserer Lehrerinnen und Lehrer, Schulleitungen und des unterstützenden pädagogischen Fachpersonals ist beeindruckend“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich werte dies als Indikator, dass unsere Lehrkräfte hoch motiviert sind und stets auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen bleiben. Abwechslungsreicher und moderner Unterricht kommt den Schülerinnen und Schülern zu Gute“, so Oldenburg.

Ein wesentlicher Schwerpunkt des Fortbildungsangebots ist die Nutzung digitaler Medien. Etwa ein Drittel aller Fortbildungen beschäftigt sich mit dem Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Dabei geht es um die didaktische Verwendung der digitalen Medien und eine einfachere Kommunikation von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften untereinander, zum Beispiel über das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“.

Auch schulintern war die Digitalisierung ein Schwerpunkt: Bis Ende des vergangenen Schuljahres haben sich insgesamt 1.850 Lehrkräfte zum effektiven Medieneinsatz fortgebildet. „Das Thema Digitalisierung in der Schule wird auch weiterhin ein zentraler Fortbildungsschwerpunkt in den Angeboten des IQ M-V für die Lehrerinnen und Lehrer sein“, unterstrich Oldenburg.

Die großen Aufgaben bei der Migration und bei der Inklusion bewältigen Lehrkräfte ebenfalls aktiv. Der Grundlagenkurs zur Methodik und Didaktik beim Unterrichten der deutschen Sprache für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund und die Fortbildungen zur individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten oder Handicaps waren ebenfalls gut besucht.

Zusätzlich zum klassischen Fortbildungsangebot können Lehrkräfte das Weiterbildungsportal „fobizz“ nutzen. Die Online-Plattform wird auf Grundlage der aktuellen Themen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung ständig ergänzt und erweitert. Sie umfasst aktuell bereits über 250 verschiedene digitale Fortbildungen. Die Fortbildungen vermitteln didaktische Fähigkeiten, wie Lehrkräfte digitale Technologien und künstliche Intelligenz einsetzen können. Hierzu zählt auch der Umgang mit ChatGPT. Seit April 2020 haben Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern auf dem „fobizz“-Portal insgesamt über 113.000 Online-Fortbildungen absolviert, ca. 29.000 Fortbildungen davon im Schuljahr 2022/2023.

Telefonische Krankschreibung

Schwerin – Wer sein krankes Kind betreuen muss, kann ab sofort eine entsprechende ärztliche Bescheinigung auch ohne Praxisbesuch telefonisch beantragen. Familien- und Gesundheitsministerin Drese begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. „Eine telefonische Krankschreibung entlastet Mütter und Väter und reduziert zusätzlich Ansteckungsrisiken in der Erkältungszeit“, erklärte Drese.

Eine telefonische Krankschreibung zur Betreuung des Kindes ist seit dem 18. Dezember möglich, sofern das Kind der Kinderarztpraxis bekannt ist und die Ärztin oder der Arzt eine Bescheinigung als vertretbar ansieht. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit und für den Bezug des Kinderkrankengeldes kann dabei für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung muss das Kind in der Praxis vorstellig werden.

„Eltern müssen so für einfache Erkrankungen nicht mehr den Weg in die Praxis auf sich nehmen und können sich unkomplizierter auf der Arbeit krankmelden. Damit bleibt mehr Zeit für die Betreuung des Kindes“, so Drese.

Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen ARE-Zahlen (Akute Respiratorische Erkrankungen) sei dies ein richtiger Schritt. „So ist momentan ein allgemeiner Anstieg der Arztkonsultationen aufgrund von ARE bei Kindern bis 14 Jahren zu verzeichnen“, erklärte Drese. Damit entlaste die neue Regelung auch die Praxen im Land, so die Ministerin.

Bei einer eigenen Erkrankung ist ebenfalls seit dem 07. Dezember eine telefonische Krankschreibung möglich. Es gelten die gleichen Regelungen wie bei der Arbeitsunfähigkeit zur Betreuung erkrankter Kinder.

Finanzminister besucht Schlossanlage Willigrad

Schwerin  – Finanzminister Dr. Heiko Geue hat sich heute einen Überblick über die Baumaßnahme am ehemaligen Maschinenhaus der Schlossanlage Willigrad verschafft.

„Die Schlossanlage Willigrad gehört zu den historischen Schätzen Mecklenburg-Vorpommerns. Ich freue mich deswegen sehr, dass wir mit den Sanierungsmaßnahmen nicht nur dieses denkmalgeschützte Gebäude erhalten, sondern auch für die Öffentlichkeit nutzbar machen. Seit 1992 hat das Land ca. 13 Mio. Euro in das Schlossensemble investiert.

Und das ist noch nicht alles: Neben den Bauarbeiten am Maschinenhaus im Umfang von ca. 5,3 Mio. Euro werden wir im nächsten Jahr auch Sanierungsarbeiten an den Wege- und Treppenanlagen sowie an der Elisabethquelle beginnen. Hier investieren wir nochmal ca. 1,2 Mio. Euro. Davon profitiert natürlich auch die Baubranche in MV: 90 % der im Zusammenhang mit der Sanierung des Maschinenhauses beauftragten Firmen stammen aus Mecklenburg-Vorpommern“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Das ehemalige Maschinenhaus ist Bestandteil der Schlossanlage, die vom Herzog von Mecklenburg, Johann Albrecht, von 1896 bis 1898 im Stil der Neorenaissance erbaut wurde. Das ehemalige Maschinenhaus wurde als Backsteingebäude errichtet und steht heute als Einzelgebäude unter Denkmalschutz und im Rahmen der Schlossanlage unter Ensembleschutz. Im Maschinenhaus wurde mittels Dampfkraft Strom erzeugt und die Zentralheizung für den Herrschaftsflügel im Haupthaus des Schlosses sowie eine Dampfwäscherei betrieben.

Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt (SBL) Schwerin saniert seit September 2022 das denkmalgeschützte Gebäude, um es als Galeriegebäude mit Ausstellungs- und Veranstaltungsnutzung für einen breiten Nutzerkreis herzurichten. Ein besonderes Augenmerk bei der Sanierung liegt auf der Erhaltung des Werkstatt- und Fabrikcharakters des Backsteingebäudes durch den Erhalt der offenen Raumbeziehungen im Erd- und Obergeschoss.

Eingriffe in die Gebäudesubstanz werden soweit wie möglich reduziert und die Oberflächen weitestgehend erhalten. In Übereinstimmung mit dem Gesamtensemble der Schlossanlage sind Holzrahmenfenster und Außentüren nach historischem Vorbild berücksichtigt. In Abstimmung mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege wurde zudem an der Westfassade auf der Grundlage von Fotos das Vordach rekonstruiert und als Holzkonstruktion ausgeführt.

FC Hansa einbestellt

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese und Innenminister Christian Pegel haben sich am Rande der heutigen Kabinettssitzung mit den schweren Ausschreitungen von Anhängern des FC Hansa Rostock beim Auswärtsspiel am vergangenen Freitag in Paderborn beschäftigt.

„Wir können und werden nicht zur Tagesordnung übergehen. Jetzt müssen mit aller Konsequenz Maßnahmen zur Eindämmung der Gewalt ergriffen werden“, sagte Sportministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung am Dienstag in Schwerin.

Dabei fordert die Landesregierung die aktive Mitwirkung des FC Hansa und wird die Vereinsführung zeitnah zur Aussprache und Aufarbeitung einbestellen. „Der Schaden für Verein, Stadt und Land ist riesengroß. Das Image des Vereins befindet sich auf einen besorgniserregenden Tiefpunkt“, so Drese.

„Die Szenen während und nach der der Zweitliga-Partie zwischen dem FC Hansa und dem SC Paderborn, die wir alle vergangene Woche im Stadion und außerhalb sehen mussten, schockieren mich zutiefst. Wir haben es hierbei mit einer kleinen Gruppe von Kriminellen zu tun, die den Volkssport Fußball für ihre Lust auf Gewalt missbraucht.

Selbst massive Präsenz durch Polizei und vereinseigene Ordnungskräfte garantieren, wie wir gesehen haben, leider nicht, dass es friedlich bleibt. Zunächst gehen aber meine Genesungswünsche an die verletzten Polizeibeamten und Ordner. Das, was dort passiert ist, geht gar nicht und hat mit Fankultur überhaupt nichts zu tun.

Um möglichst vieler Personen habhaft zu werden, wird unsere Landespolizei die Polizei in Nordrhein-Westfalen umfangreich bei den Ermittlungsmaßnahmen unterstützen“, betonte Innenminister Christian Pegel.

„Wir erwarten, dass sich alle Beteiligten des Vereins sehr klar von diesen vermeintlichen Fangruppen distanzieren. Das erfordert sehr klare Bekenntnisse der friedlichen Fanszene selbst, des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Wir begrüßen das öffentliche Bekenntnis des Vorstandsvorsitzenden Herrn Marien, dass identifizierte Gewalttäter Stadionverbote erhalten sollen. Wir erwarten jetzt aber, dass dieses Bekenntnis von allen Beteiligten im Verein gemeinsam getragen und durchgesetzt wird. Der FC Hansa spielt in der Rückrunde auf Bewährung. Es zählen auf und neben dem Platz nur noch Ergebnisse“, betonen Drese und Pegel.

Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der heutigen Sitzung des Kabinetts über den Start des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ ab dem 1. Januar 2024 informiert.

„Wir wollen damit die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben gezielt weiter voranbringen“, verdeutliche Drese am Dienstag in Schwerin. „Dafür stehen Mittel in Höhe von insgesamt elf Millionen Euro aus dem Sondervermögen Ausgleichsabgabe zur Verfügung“, so die Ministerin.

Das Landesprogramm zur Förderung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde vom Sozialministerium und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) erarbeitet.

Drese verwies darauf, dass die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen auch in Mecklenburg-Vorpommern niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung sei. Ihnen gelinge es seltener eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. „Und dass, obwohl arbeitslos gemeldete Menschen mit Behinderung im Durchschnitt besser ausgebildet sind als Vergleichsgruppen“, so die Ministerin.

Drese: „Genau hier setzen wir mit dem neuen Landesprogramm an und unterstützen Arbeitgeber bei der Schaffung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen. Durch Prämien sollen Unternehmen für die Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen motiviert und für die Förderung der betrieblichen Inklusion gewonnen werden.“

Ab dem 1. Januar 2024 können Arbeitergeber Anträge beim Inklusionsamt des Landesamtes für Gesundheit und Soziales stellen. Für die Umsetzung des Landesprogramms „Inklusive Ausbildung und Arbeit“ steht auch die Bundesagentur für Arbeit als Kooperationspartner zur Verfügung.

Drese: „Ich appelliere dringend an alle Unternehmen im Land, die Menschen mit Behinderung viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.300 privaten und öffentlichen Arbeitgebern in Mecklenburg-Vorpommern mit 20 und mehr Beschäftigten rund die Hälfte eine Ausgleichsabgabe zahlt, da sie gar keinen oder zu wenige schwerbehinderte Menschen angestellt haben.

Menschen mit Behinderungen haben große Potenziale, die Arbeitgeber viel stärker als bisher erkennen und nutzen müssen. Viele von ihnen sind motiviert, gut ausgebildet und stellen eine Bereicherung im Betrieb dar. Hierfür stehen vielfältige Förderangebote und Eingliederungshilfen auf Landesebene und auf Ebene der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.“

Was ist die Ausgleichsabgabe?

In Deutschland sind private und öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist.