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Kategorie: Landtag / Regierung / Politik M-V

Solidaritätsbeflaggung am 9. November

Schwerin – Das Land erlaubt seinen und den kommunalen Behörden morgen, am 9. November 2023, dem Jahrestag der Reichspogromnacht, aus Solidarität die Flagge des Staates Israel an den behördlichen Fahnenmasten zu setzen, teilte Landesinnenminister Christian Pegel in einer entsprechenden Verfügung den Behörden im Land mit.

„Die Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 ist einer der beschämendsten Tage in der deutschen Geschichte. Vor mehr als 80 Jahren legte der nationalsozialistische Mob Brände in Synagogen und Geschäften, misshandelte, verfolgte und erniedrigte mit der Billigung, sogar dem Willen, der staatlichen Gewalt Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland.

Um diese Nacht – und die grausamen Taten in unserer Geschichte – nicht in Vergessenheit geraten zu lassen und der Unterstützung für die Opfer der brutalen und schrecklichen Angriffe der Hamas auf Zivilisten in Israel zu verdeutlichen, ermöglichen wir unseren Behörden im Land das Sezten der Israel-Flagge“, sagt Innenminister Christian Pegel und: „Deutschland trägt eine besondere Verantwortung für den Kampf gegen Antisemitismus.

Wem Deutschland Schutz vor Verfolgung bietet, kann deshalb den Terror der Hamas keine Sympathien entgegenbringen. Wir werden nicht akzeptieren, wenn brutale Gewalt gegen Menschen und das Infragestellen des Staates Israel relativiert oder propagiert werden.“

Gestattet ist den Behörden im Land die israelischen Flagge an den Dienststellen des Landes sowie den Dienststellen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterliegen, zu hissen.

Herausforderungen im Gesundheitsbereich

Drese: „Herausforderungen im Gesundheitsbereich können nur gemeinsam bewältigt werden“

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat den niedergelassenen Medizinerinnen und Medizinern sowie den Apotheken im Land die weitere Hilfe des Landes versichert. „Die Nöte und Sorgen werden nicht ausgeblendet, wir stellen uns den Herausforderungen“, sagte Drese anlässlich der Protestveranstaltung heute in Schwerin.

Besonders ein Bürokratieabbau im Gesundheitswesen sei dringlich. „Das wird mir fast in all meinen zahlreichen Gesprächen mit der Ärzte- und Apothekerschaft gespiegelt. Hierzu stehen wir als Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder im steten Austausch mit dem Bund und erwarten in Kürze konkrete Vorschläge aus dem Bundesgesundheitsministerium. Dazu gehört etwa die Abschaffung kleinteiliger Dokumentationspflichten und die Vereinheitlichung von Prozessen und Formularen. Aber auch die Selbstverwaltungsorgane sind aufgefordert, kritisch zu hinterfragen, welche Regelungen entbehrlich sind oder vereinfacht werden können“, so Drese.

Die Ministerin verdeutlichte in ihrer Rede auf der Protestveranstaltung zugleich, dass es nicht die eine Lösung zur Behebung der Probleme gebe. „Wir stehen als dünn besiedeltes Flächenland mit einer überdurchschnittlich alten und kranken Bevölkerung vor ganz besonderen Herausforderungen. Deshalb müssen alle Akteure miteinander und nicht gegeneinander arbeiten und sich gemeinsam den Problemen und Herausforderungen stellen“, so Drese.

Das Land unterstütze die Apotheken bei der Genehmigung von flexiblen Öffnungszeiten und mit unbürokratischen Hilfen bei der Arzneimittelbeschaffung. Beim Bund werde sich MV weiter für die Sicherstellung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung einsetzen. „Die Struktur der inhabergeführten Apotheke hat sich bewährt und darf nicht gefährdet werden“, betonte Drese. Dabei müsse auch eine angemessene Finanzierung der Apotheken gewährleistet werden.

„Im medizinischen Sektor versuchen wir seit Jahren aktiv gegenzusteuern“, sagte Drese. „Die Landarztquote entwickelt sich in Kooperation von Landesregierung und KV seit ihrer Einführung zu einem sinnvollen Beitrag zur Hausärzte-Nachwuchsgewinnung, benötigt aber noch Zeit bis sie ihre Wirkung entfalten kann.“

Ein weiteres Projekt sei die Unterstützung für ländliche Regionen beim Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung. Seit Anfang 2023 können Kommunen im ländlichen Raum gezielte Hilfen für die Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung erhalten. „Wir fördern als Ministerium den Aufbau eines landesweiten Beratungsangebotes, unter anderem zur Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern des Gesundheitswesens“, verdeutlichte Drese. „Hier geht es ganz konkret, um Hilfen bei der Ansiedlung oder bei der Nachfolgesuche für Praxen.“

Drese: „Parallel dazu haben wir eine Experten-Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern eingerichtet. Hier sind alle wesentlichen Akteure des Gesundheitsbereichs einbezogen, selbstverständlich auch der niedergelassene Bereich mit der KV. Ziel ist es ganz konkrete Lösungsvorschläge für eine qualitativ hochwertige, langfristig sichere und erreichbare medizinische Versorgung für die Menschen im Land auch in Zukunft zu gewährleisten.“

Tariftreuegesetz ist wichtiges Signal

Schwerin – Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern hat heute das von der Landesregierung vorgeschlagene Vergabe- und Tariftreuegesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Erfüllung dieser Aufträge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro.

„Ich bin sehr dankbar, dass der Landtag das Vergabe- und Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht hat. Das ist das klare Signal: Wir in Mecklenburg-Vorpommern setzen auf gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig am Rande eines Termins in Hamburg.

„Gute Löhne sind natürlich vor allem für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig. Ich bin aber davon überzeugt, dass das neue Gesetz auch im Interesse der Wirtschaft liegt. Wir befinden uns in einem schärfer werdenden Wettbewerb um gute Fachkräfte. Mecklenburg-Vorpommern wird in diesem Wettbewerb nur mit guten Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen mithalten können.

Außerdem schützen wir mit diesem Gesetz diejenigen Unternehmen, die schon Tarif oder tarifgleichen Lohn zahlen. Sie sind nämlich künftig bei öffentlichen Ausschreibungen in einer guten Startposition“, ging Schwesig auf Kritik aus der Wirtschaft ein.

„Es freut mich sehr, dass sich im vergangenen Jahr der Anteil der Unternehmen mit Tarifbindung um 2 Prozentpunkte erhöht hat. Wir hoffen, dass sich weitere Unternehmen für Tariflohn entscheiden“, sagte Schwesig.

Küstenschutz in M-V gut aufgestellt

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Stunde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu den Folgen der ersten Sturmflut des Herbstes 2023 erklärt der für den Küstenschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Mecklenburg-Vorpommern legt als Küstenland einen besonderen Fokus auf den Hochwasser- und Küstenschutz. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes heute und zukünftig vor gesundheit­lichen und wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.

Um dieses Ziel zu erreichen, investiert das Land M-V jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel in den Hochwasserschutz an Fließgewässern und in den Küstenschutz. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden bisher insgesamt ca. 600 Mio. Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz M-V investiert.

Im Gegensatz zu Schleswig–Holstein hatten wir es in weiten Teilen des Landes mit einer „leichten“ bis „mittleren Sturmflut“ zu tun. Unser Mitgefühl gilt daher unseren Nachbarn, mit denen wir im Hinblick auf zukünftige Sturmhochwasser kooperieren werden“, so Backhaus.

Wasserstände über 2,00 m üNHN, bei denen man von einer sehr schweren Sturmflut spricht, seien in Mecklenburg-Vorpommern nicht eingetreten, so der Minister, der zu den Folgen des Sturmhochwassers ausführt: „Derzeit wird in M-V und S-H noch intensiv an einer umfassenden Aufstellung von Schäden an Küsten­schutzanlagen, Hafenanlagen sowie an Infrastruktur gearbeitet. Erste Schätzungen von Schäden in unserem Land belaufen sich aktuell auf ca. 56 Mio. Euro. Dabei sind vor allem touristische Infrastruktur und Hafen­schutz­­bauwerke betroffen.

Es hat zwar keine erheblichen Schäden an Küsten­schutz­anlagen gegeben, welche die aktuelle Sicherheit gefährden. Aber: Es sind erhebliche Sandverluste an den Landesküstenschutzdünen und im Strandbereich zu verzeichnen. Diese Sandverluste müssen mit künstlichen Aufspülungen ausgeglichen werden. Wir gehen derzeit von einem zusätzlichen Aufspülbedarf mit Kosten von ca. 6 Mio. Euro aus.

Die Arbeiten zum Ausgleich von Sanddefiziten haben bereits begonnen. Im Rahmen der laufenden Aufspü­lung im Küstenabschnitt Prerow-Zingst wird das Land M-V mehr als 700.000m³ Sand aufspülen und mehr als 10 Mio. Euro einsetzen (GAK-Mittel, 70% Bund, 30% Land). Infolge des Sturmhochwassers werden wir ca. 15% mehr Sand aufspülen, als ursprünglich geplant.

Eine weitere vom Land geplante Aufspülmaßnahme im Küstenabschnitt Neuhaus-Dierhagen ist nach dem Sturmhochwasser überprüft worden. Die ausge­schriebene Sandmenge wurde angepasst“, so der Minister.

„An den harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerke, Spundwände oder mobile Verschlüsse (Warnemünde, Heiligendamm, Barth) sind keine erheblichen Schäden entstanden. Aber an Hafenschutz­bauwerken und an der Küste gelegener Infrastruktur sind kostenintensive Schäden entstanden. Hier ist der Großteil der genannten Schäden in Höhe von 56 Mio. Euro zuzuordnen. Die Gemeinden sind zum Teil noch dabei, die Schäden zu erfassen.

Beispiel Sassnitz:

Kosten für eine Sanierung des Molen-Bauwerks des Hafens Sassnitz werden aktuell auf ca. 40 Mio. Euro geschätzt. Darüber hinaus wurde die Uferpromenade stark beschädigt – Schaden nach erster Schätzung ca. 2,5 Mio. Euro.

Beispiel Stahlbrode:

Die Hafenanlagen von Stahlbrode wurden stark beschädigt. Der Fährbetrieb musste vorzeitig eingestellt werden. Es wird von einem Schaden von ca. 270.000 Euro ausgegangen.

Bisher konnten nur 5 von 11 Wasser- und Boden­verbänden an der Küste eine erste Einschätzung zu Schäden geben. Bisher sind Schäden von insgesamt mehr als 200.000 €uro gemeldet worden, darunter auch erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Deichen, Schöpfwerken und Absperrvorrichtungen“, so Minister Backhaus, der zusammenfassend erklärt:

„Das Sturmhochwasser an der Ostsee war eine Bewährungsprobe für die landeseigenen Küsten­schutzanlagen und hat den Bedarf für einen Ausbau der Schutzanlagen an den Bodden/Haffen noch einmal in den Fokus gerückt.

Das Ereignis hat auch in M-V zu Schäden an der Infrastruktur geführt, die mit Unterstützung des Bundes und des Landes behoben werden müssen. Es ist daher gut, dass eine Arbeitsgemeinschaft zur Beseitigung der Schäden unter Beteiligung des Bundes zusammen­gekommen ist. Küstenschutz ist und bleibt eine permanente Gemeinschaftsaufgabe. Angesichts des Klimawandels, werden die Gemeinden in MV Baumaßnahmen jedoch zukünftig auch die sich verändernden Wasserstände in den Blick nehmen müssen.

Das Land wird sie dabei mit Informationen und Kartenmaterial tatkräftig unterstützen. Wir als Landesregierung werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, durch einen professionellen und breit aufgestellten Hochwasser- und Küstenschutz die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten“, so Dr. Backhaus abschließend.

Zusammenarbeit beim Wasserstoff

Schwesig: Wir wollen mit Norwegen beim Wasserstoff zusammenarbeiten

Hamburg – Gemeinsam mit anderen Vertreterinnen und Vertretern der norddeutschen Länder traf Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Hamburg mit dem norwegischen Kronprinzen Haakon zusammen. In dem rund 1 ½-stündigen Gespräch, an dem auch Wirtschaftsvertreter aus Norwegen und den norddeutschen Ländern teilnahmen, ging es vor allem um eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wasserstoffwirtschaft.

„Mecklenburg-Vorpommern setzt auf eine enge Zusammenarbeit mit den nordischen Ländern und den Ländern des Ostseeraums. Unser Wirtschaftsminister Reinhard Meyer war gerade mit einer Wirtschaftsdelegation in Norwegen und Schweden. Wir wollen die Wirtschaftsbeziehungen weiter ausbauen. Deshalb war es mir eine große Ehre, den norwegischen Kronprinzen und die beiden norwegischen Minister für Energie und Handel zu treffen“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach dem Gespräch in der Hamburger Handelskammer.

„Norwegen ist schon heute einer der wichtigsten Energielieferanten Deutschlands. Das Land hat gute Voraussetzungen und konkrete Pläne für die Herstellung von Wasserstoff. Auch die norddeutschen Länder sehen Wasserstoff als Zukunftstechnologie. Wir haben dazu eine gemeinsame Strategie entwickelt. Ich habe im Gespräch mit Norwegen dafür geworben, auch die Häfen an der Ostsee in die Pläne zum Wasserstoffexport nach Deutschland einzubeziehen. Das Gespräch war eine gute Gelegenheit, unseren Hafen Rostock strategisch zu positionieren. Außerdem sehe ich auch auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien, zum Beispiel bei der Offshore-Windkraft, weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Für Mecklenburg-Vorpommern nahm außerdem der Geschäftsführer von Rostock Port, Jens Aurel Scharner, an der Gesprächsrunde teil: „Wir begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit des heutigen intensiven Austausches mit unserem norwegischen Partner im Rahmen des Deutsch-Norwegischen Wirtschaftsgipfels.

Basierend auf der erfolgreichen Zusammenarbeit mit Yara International sehen wir ein großes Potenzial, gemeinsam mit weiteren Vertretern der norwegischen Politik und Wirtschaft, die Herausforderungen des Aufbaues einer Wasserstoffwirtschaft, der Dekarbonisierung und sicheren Energieversorgung für den Ostseeraum anzunehmen. Gemeinsam mit Equinor ASA sehen wir ebenfalls große Chancen einer intensiveren Zusammenarbeit und möchten in Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiger Impulsgeber der Energie- und Klimapartnerschaft mit Norwegen sein.“

Engagement des Kinderschutzbundes gewürdigt

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat in Schwerin bei einem Benefizessen unter dem Motto „Tischlein deck dich“ das Engagement des Kinderschutzbundes Schwerin gewürdigt: „Vom Engagement des Kinderschutzbundes in Schwerin profitieren nicht nur wir heute Abend, sondern vor allem die Kinder unserer Landeshauptstadt. Und das seit 30 Jahren. Vielen Dank für die Arbeit für die Kinder dieser Stadt.“

Der Kinderschutzbund erkenne, was Kinder brauchen, und setze es um. So wie beim pädagogischen Mittagstisch. Die Mädchen und Jungen bekommen dort mehr als eine warme Mahlzeit. Sie bekommen ein offenes Ohr sowie Hilfe bei den kleinen und großen Problemen des Alltags. Schwesig: „Wir alle sind heute hier, um Sie dabei zu unterstützen. Unser „Tischlein deck dich“ hilft, den pädagogischen Mittagstisch zu decken. Danke an alle, die dabei mitmachen!“

Sie freue sich sehr, dass sich viele Menschen in M-V an ganz unterschiedlichen Stellen dafür einsetzen, dass Kinder gesund und glücklich aufwachsen können, mit den bestmöglichen Chancen für ihr weiteres Leben.

„Das ist auch für die Landesregierung ein zentrales Anliegen. Wir haben mit unserer Sozialministerin Steffi Drese und unserer Bildungsministerin Frau Oldenburg engagierte und mutige Fürsprecherinnen der Kinder und Jugendlichen in unserem Land.“ Das Land hat das Land unter anderem seit 2016 rund 742 Millionen Euro für Schulbauvorhaben zur Verfügung gestellt und werde jetzt gemeinsam mit den Kommunen im Land ein neues 400-Millionen-Schulbauprogramm starten.

Es sei wichtig, dass der Bund mit dem Vorhaben der Kindergrundsicherung dieses Problem angeht. „Das haben wir auch der unermüdlichen Arbeit des Kinderschutzbundes zu verdanken.“

Arbeit mit Systemsprengern in M-V

Güstrow – Am 07. November 2023 berieten in Güstrow mehr als 300 Beschäftigte aus den Bereichen Jugendhilfe, Jugendpsychiatrie, Polizei, Justiz und Schule über den Umgang mit sogenannten Systemsprengern. Ziel ist es, weitere Ansätze zum Schutz und zur Begleitung der Kinder und Jugendlichen zu entwickeln.

Als Systemsprenger bzw. -sprengerinnen werden Kinder und Jugendliche bezeichnet, die aufgrund einer traumatischen Erfahrung ein hohes Aggressions- und/oder Gewaltpotenzial entwickeln und damit Facheinrichtungen und -personal überfordern. Sozialministerin Stefanie Drese begrüßte die Teilnehmenden per Video.

„Diese Kinder und Jugendlichen zeigen eine unkontrollierbare Wut. In der Folge durchlaufen sie oft zahlreiche Stationen“, sagte Drese. Der Ansatz in Mecklenburg-Vorpommern sei es, das gesamte System genauer zu betrachten.

„Wir haben dafür alle Akteurinnen und Akteure der Jugendhilfe zusammen mit dem Landkreistag bereits im Jahr 2021 an einen Tisch geholt“, so Drese. Die „Arbeitsgruppe Systemsprenger“ bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter u.a. aus Jugendämtern, der Hochschulbildung und des Kommunalen Sozialverbands habe daraufhin die Fachtagung initiiert.

Sie solle laut Drese dazu dienen, die systemübergreifende Vernetzung der Aktuerinnen und Akteure weiter voranzutreiben. „Der Austausch zwischen den vielen Akuteren verläuft nicht immer reibungslos. Die Aufgaben im Umgang und der Betreuung der Kinder und Jugendlichen kosten Kraft“, so Drese. Deshalb sei es notwendig, gemeinsam über Erfahrungen und neue Ansätze zu sprechen.

Auch bräuchten die Mitarbeitenden in den Jugendämtern Unterstützung bei der Arbeit mit Systemsprengern. „Ich bin dankbar, dass der Verein Schabernack mit einem eigens entwickelten Angebot Mitarbeiter:Innen in den Jugendämtern im Umgang mit „Systemsprengern“ begleitet und berät“, sagte Drese.

Insgesamt fördert das Sozialministerium die Vernetzung und Weiterentwicklung der Arbeit mit Systemsprengern mit rund 120.000 Euro über den Landesjugendplan.

Neufassung des FAG M-V

Christian Pegel: „FAG-Änderung starkes Paket für Kommunen“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute eine Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) vorgestellt. Das FAG soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

„Gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden haben wir ein beachtliches Investitionspaket auf den Weg gebracht. Wir investieren in die Zukunft und stärken die Wirtschaft in der Gegenwart“, sagte Christian Pegel und: „Ich danke allen Beteiligten, die das ermöglicht haben.“

Die FAG-Änderung sei ein starkes Paket, das die Handlungsfähigkeit der Kommunen in diesen herausfordernden Zeiten sichert. „Wir legen die neue,Gemeinsame Infrastrukturpauschale Schulbau‘ auf, mit der wir einen gewaltigen Investitionsschub in die Bildungsinfrastruktur auslösen werden“, kündigte der Minister an. Der bisher festgestellte Bedarf an Schulneubauinvestitionen und -sanierungen beträgt mindestens 430 Millionen Euro.

Mit der Gemeinsamen Infrastrukturpauschale Schulbau werden über vier Jahre insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt. Hinzu kommt die obligatorische Kofinanzierung der Schulträger in Höhe von mindestens 50 Prozent. „Im Ergebnis werden wir Investitionen in einem Volumen von mehr als 400 Millionen Euro in den kommenden Jahren auslösen. Wir sagen maroden Klassenzimmern den Kampf an“, so Innenminister Pegel.

Damit auch Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden, ihren Eigenanteil aufbringen können, sollen diese Kommunen in den Jahren 2024 bis 2027 zusätzlich zu den bereits bisher gewährten Hilfen eine Sonderzuweisung für investive Zwecke erhalten können. Dafür stehen jährlich rund 7,5 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen haushaltsrechtliche Erleichterungen in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik. Damit wird vielen Städten und Gemeinden deutlich leichter gemacht, ihre in den letzten Jahren erzielten Haushaltsüberschüsse für Investitionen in ihren Kommunen einzusetzen. Die Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik setzt für den Einsatz dieser Haushaltsüberschüsse bislang erhebliche Hürden. Diese sollen gesenkt werden – „auf ein nach aller Erfahrung vollkommen ausreichendes Maß“, so Pegel.

Nach Einschätzung der Landesregierung wird mit dieser Änderung in zahlreichen Kommunen eine erhebliche Eigeninvestitionskraft von insgesamt bis zu 600 Millionen Euro erschlossen werden können. „Natürlich nur, wenn die betroffenen Kommunen sich entscheiden, die Ersparnisse der letzten Jahre für Investitionen einzusetzen“, macht der Innenminister deutlich, dass an der Selbstentscheidung der Kommunen mit der Neuerung nicht gerüttelt wird. „Wir machen es leichter als bislang, bauen Hürden ab, aber entschieden wird natürlich weiterhin vor Ort.“

Darüber hinaus enthalte das FAG viele weitere positive Aspekte für die Kommunen. „Vor allem mit Blick auf die Beteiligungsquote – also dem in Prozent ausgedrückten Anteil der Kommunen an den Steuereinnahmen des Landes – und auch beim Ersatz der kommunalen Ausgaben für den übertragenen Wirkungskreis kommen wir als Land den Kommunen deutlich entgegen, was sich in der Umsetzung des aktuellen Tarifabschlusses für die Beschäftigten in den Kommunen bereits in der jetzigen FAG-Änderung und nicht erst – wie eigentlich üblich – in zwei Jahren zeigt, in der Berücksichtigung der höheren Aufwände der Kommunen für die Wohngeldreform oder den berücksichtigten Energiekostensteigerungen“, so der Minister und erklärte: „Das FAG legt die Grundlage für die Verteilung von Finanzausgleichsleistungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro an die Kommunen in unserem Land. Dieser sogenannte kommunale Finanzausgleich muss allerdings hinsichtlich der Höhe und der Mittelverteilung verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Um das sicherzustellen, sind regelmäßige Überprüfungen nötig.“

Mit dem FAG MV wird die Finanzverteilung sowohl zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb der kommunalen Ebene geregelt. Mit der umfangreichen FAG-Novelle 2020 war insbesondere auch der interkommunale Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet worden, um so der unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land zwischen großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren Städten und Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und Gemeinden in ländlichen Regionen besser gerecht zu werden.

Mit dieser grundständigen Neufassung des FAG 2020 seien aber auch regelmäßige Überprüfungen vereinbart worden, so Pegel. „Wir streben dabei an, diese Änderungen im Finanzausgleichsgesetz möglichst parallel zur Aufstellung des Doppelhaushaltes des Landes und auch vieler der Kommunen umzusetzen also alle zwei Jahre“, führte der Minister aus.

Drei Aspekte mussten für 2024 überprüft werden, wie Innenminister Christian Pegel erklärt: „Erstens: die kommunale Beteiligungsquote. Sie ist für die Höhe der Landeszuweisungen maßgeblich. Sie steigt von rund 30,978 Prozent auf 31,051 Prozent, was im Jahr 2024 etwa sieben Millionen Euro mehr für die Kommunen entspricht.“

Einer Prüfung durch das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung wurden auch die Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis (§ 22 FAG M-V) unterzogen. Dies sind Verwaltungsaufgaben, die die Landkreise und kreisfreien Städte für das Land erledigen. Damit erspart sich das Land eine Vielzahl kleiner Behörden in der Fläche zur Umsetzung verschiedenster Landesgesetze und nutzt die ohnehin vorhandene Sachkenntnis und Verwaltungsstruktur der Kreise und kreisfreien Städte. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen für den Brandschutz oder bauordnungsrechtliche und straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, aber auch der Katastrophenschutz.

„Für diese Aufgaben erfolgt ein pauschalierter Kostenausgleich über das FAG. Nach einem umfangreichen Kostenermittlungsverfahren hätten diese Zahlungen eigentlich um knapp 27 Millionen Euro – gemessen an den bisherigen Leistungen – vermindert werden müssen. Das Land hat allerdings die mit dem neuen Tarifabschluss für die Kommunen vorhersehbaren erheblichen Erhöhungen für das in diesem Bereich eingesetzte Personal bereits eingerechnet – damit weichen wir von den sonst üblichen Verfahren ab, sehen aber, dass hier erhebliche Mehrlasten auf die Kommunen zukommen, bei denen wir schnell helfen wollen. Diese ohnehin schon hohen Zuweisungen wurden zur Glättung um vier Millionen Euro auf 274 Millionen Euro pro Jahr für die kommenden beiden Jahre erhöht“, so der Minister.

Überprüft wurde für die Neufassung des FAG auch die sogenannte relative Mindestfinanzausstattung (§ 16 Absatz 6 FAG M-V), wie der Minister erklärt: „Das FAG sieht eine Art untere Haltelinie für besonders steuerkraftschwache Gemeinden vor. Diese ist relativ hoch, um den Konsolidierungsprozess vieler Gemeinden zu unterstützen. Es war zu überprüfen, ob diese Unterstützung verringert werden sollte. Die Antwort lautet zumindest für die nächsten zwei Jahre klar: nein. Dies ist übrigens eine im FAG-Beirat mit den kommunalen Beteiligten gemeinsam diskutierte und entschiedene Frage.“

Deutlich mehr Geld setzen Kommunen und Land darüber hinaus künftig für die Digitalisierung der kommunalen Verwaltung ein. „Dafür heben wir den Vorwegabzug für Leistungen im Bereich E-Government von 2,7 auf 7,6 Millionen Euro an. Diese Mittel sind dringend notwendig, um mehr E-Government-Prozesse flächendeckend in den Kommunen zu initiieren“, so der Innenminister. E-Government-Projekte umfassen die Information und Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmerinnen und Unternehmern sowie Verwaltungen unter Nutzung moderner Techniken und Online-Dienste.

Es bestehe zudem erheblicher Investitionsbedarf bei der Feuerwehrinfrastruktur in den Kommunen unseres Landes, fasst Innenminister Christian Pegel zusammen: „Deshalb setzen wir im neu gefassten FAG auch das neue 50-Millionen-Euro-Paket für die Feuerwehrgerätehäuser technisch um. Die Mittel sollen über Sonderbedarfszuweisungen verteilt werden. Das Geld dafür kommt ausschließlich vom Land.“

Neben den klassischen FAG-Themen soll mit dem Gesetzentwurf auch die notwendige Transparenz bei der Grundsteuerreform sichergestellt werden. Durch die Reform werden sich die Berechnungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer verändern. Landesregierung und kommunale Landesverbände sind sich einig, dass keine Gemeinde aufgrund dieser Änderungen Aufkommensvorteile erzielen oder Aufkommensnachteile erleiden soll.

„Dies sicherzustellen, liegt in der Hand der Kommunen. Sie haben das verfassungsrechtlich verbriefte Recht, die Grundsteuer zu erheben. Der Landtag kann dieses Recht nicht einschränken“, betont der Minister. „Allerdings haben wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf verständigt, dass wir gemeinsam Transparenz wollen. Deshalb wird gesetzlich geregelt, dass jede Gemeinde und jede Stadt für das Jahr 2025 – dem Jahr, in dem die Reform erstmals wirkt – ihren individuellen aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz ausweisen wird. Damit wird jeder Bürger nachvollziehen können, dass sich unsere Kommunen an der Zielsetzung der Aufkommensneutralität bei der Anwendung der neuen Grundbesteuerung orientieren.“