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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Klimafreundliche Verkehrspolitik priorisieren

Meyer: Deutschlandgeschwindigkeit auch im Straßenneubau notwendig – Mobilitätswende vorantreiben

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag das Thema „Klimafreundliche Verkehrspolitik priorisieren“ diskutiert worden. „Es kann in Deutschland nicht darum gehen, dass das, was längst beschlossen ist, nämlich der Bundesverkehrswegeplan, aufzuhalten.

Im Gegenteil: Wir brauchen die Deutschlandgeschwindigkeit auch im Straßenneubau – insbesondere auch beim Ausbau des Fernstraßennetzes. Das, was beschlossen ist, muss auch umgesetzt werden. Es ist dringend erforderlich, dass es Investitionen zum Aus- oder Neubau des Straßennetzes gibt, nicht zuletzt um die Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Landtag.

Die Landesregierung unterstützt die ausdrückliche Initiative des Bundes, die Dauer von Planungen deutlich zu verkürzen. „Diese Beschleunigung muss nicht nur für die unbestritten sehr wichtigen Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende oder Schienenvorhaben gelingen, sondern eben auch für unverzichtbare Straßenvorhaben.

Das gilt vorrangig beispielsweise für die Erneuerung von Brücken in Deutschland, aber auch für die noch erforderlichen Ergänzungsmaßnahmen des Straßennetzes. Die Dauer von Planungen für Infrastrukturvorhaben in Deutschland ist aufgrund der vielfältigen, hohen Anforderungen mittlerweile ein Hemmschuh für die wirtschaftliche Entwicklung und Wachstum“, machte Meyer deutlich.

„Zur Absicherung der individuellen und wirtschaftlichen Mobilität in unserem Bundesland benötigen wir auch zukünftig ein funktionierendes Straßennetz. Die Anforderungen an Infrastrukturplanungen sind in Deutschland äußerst komplex. In den vergangenen Jahren ist eine deutliche Erhöhung der Planungsanforderungen im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes zu verzeichnen, der an wesentlichen Stellen Eingang in die strategische und maßnahmenbezogene Straßenbauplanung gefunden hat. Ein sichtbares Zeichen dieses Prozesses stellt auch das Klimaschutzgesetz des Bundes dar.

Die Bedarfsplanüberprüfung des Bundesverkehrswegeplanes 2030 ist eine zentrale Aufgabe des Bundes. Für die Planung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits in der Anmeldephase den Fokus auf die wichtigsten Neubaumaßnahmen gelegt und stark priorisiert.

„Hinzu kommt, dass die Maßnahmenanmeldung in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren mit den handelnden Akteuren abgestimmt wurde. So kann für unser Bundesland festgestellt werden, dass nur Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan enthalten sind, für die es einen breiten Konsens gibt. Die Landesregierung hat sich daher im Koalitionsvertrag ausdrücklich dazu bekannt, die Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans umzusetzen“, sagte Verkehrsminister Meyer.

Bund und Land verfolgen beim Straßenbau seit Jahren den Grundsatz: „Erhaltung vor Neubau“ und setzen danach auch die Schwerpunkte bei der Verwendung von Haushaltsmitteln. So wurden auch im dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan zugrundeliegenden Finanzszenario ca. 60 Prozent der insgesamt für den Sektor Straße eingeplanten Finanzmittel für die Erhaltung und circa 30 Prozent für Neu- und Ausbauvorhaben veranschlagt.

Trotz der hohen Bedeutung können nicht alle Regionen des Landes mit Schienenanbindungen erschlossen werden. Insofern kommt es beispielsweise auch beim Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf gut ausgebaute und erhaltene Straßen in Mecklenburg-Vorpommern an.

„Die Umsetzung der Mobilitätswende ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, an dessen Ende nicht nur die Verlagerung von Verkehren auf die klimafreundlichen öffentlichen Verkehrsmittel sowie Rad- und Fußverkehr steht, sondern auch Lösungen gefunden werden müssen, die in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern Mobilität, auch individuelle, in der Zukunft ermöglicht. Hierzu zählt auch die Umsetzung von Straßenneubauvorhaben“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.

Bis 2030 sollen laut Bundesregierung 15 Millionen Elektroautos in Deutschland zugelassen sein. Begleitend dazu ist der Ausbau der E-Ladestationen und Betankungsmöglichkeiten für Einsatz von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten voranzutreiben. Hier unterstützt die Landesregierung aktiv.

„Darüber hinaus wurden auf dem Weg hin zu einem klimaneutralen Gesamtverkehr mit dem 9-Euro-Ticket ein deutliches Signal gesetzt. An einer Nachfolgerlösung durch das Deutschlandticket wird intensiv gearbeitet. Auf diesem Wege können hoffentlich viele Bürgerinnen und Bürger zu einem Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr bewegt werde“, so Minister Meyer.

Große Anstrengungen unternimmt das Land beim Radwegebau. Circa 50 Prozent der Bundesstraßen und 30 Prozent der Landesstraßen sind bereits mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet.

„Mit zukünftig etwa 15 Millionen Euro soll dieser Ausstattungsgrad weiter erhöht werden. Auch Kommunen werden durch umfangreiche Förderangebote beim Ausbau der Radwegeinfrastruktur unterstützt. Ziel ist es, die Menschen durch eine gut ausgebaute Radverkehrsinfrastruktur zum Umstieg vom Auto auf das Rad zu bewegen“, erläuterte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer im Landtag abschließend.

Forschung zu Long COVID

Schwerin – Anlässlich der heutigen Debatte im Landtag betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese, dass in Mecklenburg-Vorpommern im Zuge der vom Land geförderten Forschung und Behandlung von Long COVID auch mehr Erkenntnisse zu Begleiterscheinungen von Impfungen gewonnen würden.

Drese: „Wichtiges Ziel von Politik und Wissenschaft ist es, die Spätfolgen einer Corona-Infektion besser zu verstehen und passende Therapien zu entwickeln. Natürlich werden hierbei auch Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Impfnebenwirkungen behandelt und in der Forschung berücksichtigt.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass zwischen Impfnebenwirkungen und Impfreaktionen unterschieden werden muss. Während Nebenwirkungen über viele Impfstoffarten hinweg sehr selten auftreten können, treten Impfreaktionen häufiger und kurzweiliger auf und ziehen keine Spätfolgen nach sich.

Am Institut für Long COVID und an den Long COVID-Ambulanzen der Hochschulmedizinen Greifswald und Rostock würden Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf Impfnebenwirkungen gezielt behandelt, erläuterte Drese.

„Die Behandlungsergebnisse fließen im Sinne des translationalen Ansatzes von der Therapie unmittelbar in die Forschung und dann wieder in die Therapie zurück,“ so die Ministerin.

Das Land fördert die Forschung und Behandlung zu Corona-Spätfolgen mit mehr als 2,5 Millionen Euro.

Ebenso wie die Leuchtturmprojekte in der Long COVID-Erforschung würden auch wissenschaftliche Erkenntnisse zu Impfnebenwirkungen weit über die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns hinaus auf großes Interesse und Anerkennung stoßen.

Drese betont: „Professor Greinacher von der Universitätsmedizin Greifswald erhielt im vergangenen Jahr den Preis der Deutschen Hochschulmedizin 2022 für seine Forschungen zu Impfnebenwirkungen der Corona-Vektorimpfstoffe.“ Weitere, umfassende Studien gebe es zudem auf Bundes- und auf internationaler Ebene, ergänzte Drese.

Drese hob darüber hinaus die Relevanz der Impfungen im Kampf gegen die Pandemie hervor: „Dank der raschen Entwicklung von Impfstoffen, bei der auch Deutschland wegweisend mitgewirkt hat, konnten viele schwere Verläufe verhindert und Leben gerettet werden. Dafür gilt allen, die daran mitgewirkt haben mein ausdrücklicher und tief empfundener Dank!“

In Mecklenburg-Vorpommern wurden insgesamt rund 3,575 Millionen Covid-Impfungen verabreicht. Anträge auf Impfschäden in Mecklenburg-Vorpommern prüft das Landesamt für Gesundheit und Soziales. Aktuell gibt es 195 Anträge. Davon wurden bisher drei als Impfschäden anerkannt.

Finanzierung der Krankenhausreform

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese bezeichnet die Reform der Krankenhausversorgung und Krankenhausvergütung als notwendig und dringlich. „Es liegt eine Mammutaufgabe vor Bund und Land, die mit aller Konsequenz angegangen wird“, sagte Drese in der heutigen Landtagssitzung.

Die Ministerin betonte, dass die zukünftige Krankenhausfinanzierung die entscheidende Stellschraube sein wird. Das Fallpauschalen-System habe in vielen Bereichen zu Fehlentwicklungen geführt. Besonders Gebiete wie die Pädiatrie und Geburtshilfe seien davon betroffen.

„Es ist erfreulich, dass die Regierungskommission des Bundes in ihrer Stellungnahme vom Dezember hierauf reagiert und für die Einführung einer neuen, zweigeteilten Vergütungssysstematik plädiert“, so Drese. Diese berücksichtige ausdrücklich auch die Vorhaltekosten und schafft Vorhaltevergütungen für die Bereiche der Intensiv- und Notfallmedizin, sowie für die Geburtshilfe und die Neonatologie.

Perspektivisch wird damit die die Versorgungsstruktur in der Fläche unabhängiger von Fallzahlentwicklungen und kritische Versorgungsbereiche werden wirtschaftlich stabilisiert. „Hierfür hatte sich die Landesregierung in der Vergangenheit wiederholt und vehement eingesetzt“, hob Drese hervor. Das sei ein Erfolg der deutlich mache, dass die Belange und Realitäten der dünner besiedelten Flächenländer auch weiterhin konsequent in den Reformprozess auf Bundesebene eingebracht werden müssen, verdeutlichte Drese.

Denn laut der Regierungskommission werden für die Bemessung dieser Vorhaltekosten auch Qualitätsaspekte, Fallzahlen und die Bevölkerungsanzahl relevant sein, so Drese. „Auch hier werden wir im Dialog mit dem Bund und im Verbund der Flächenländer sicherstellen müssen, dass die Interessen von dünn besiedelten Bundesländern dabei gehört und berücksichtigt werden. Ich kann Ihnen versichern, wir bringen die Interessen und Bedürfnisse Mecklenburg-Vorpommerns auch weiterhin mit ganzer Kraft ein“, sagte die Ministerin.

Drese: „Dafür setzen wir auf unsere landeseigene Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Sie begleitet den Reformprozess engmaschig und wird die Impulse aus Mecklenburg-Vorpommern an den Bund zurückspielen. So verzahnen wir die Reformbewegungen von Bund und Land miteinander und stellen sicher, dass unsere Stimme gehört wird.“

Energiewende ermöglichen

Schwerin – Seit dem 08. November können in Mecklenburg-Vorpommern sogenannte steckerfertige Photovoltaikanlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, bis zu 50% gefördert werden. Die Antragsformalien beim Land seien ausgesprochen barrierearm, betont Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. Eine Hürde stelle bei vielen Mietenden jedoch das Einverständnis der Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer dar. Backhaus mahnt deshalb im Landtag, die Vermieterinnen und Vermieter sollten ihren Widerstand aufgeben und die Energiewende an der Hausfassade ermöglichen:

„In meinem Ministerium werden täglich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet, bei denen pauschale Barrieren von Vermieterinnen und Vermietern eine Rolle spielen. Diese Denkhürden, die es im Sinne der Klimaschutzziele abzubauen gilt, begegnen uns schon seit den Verbändeanhörungen zu Beginn der Aufstellung der Richtlinie. Mein Ministerium hat deshalb schon vor Wochen ein FAQ herausgegeben, in dem die wichtigsten Fragen rund um Balkonkraftwerke und deren Förderung beantwortet werden. Dazu gehören insbesondere auch technische Informationen und Hilfestellungen für Mieterinnen und Mieter gegenüber ihren Vermietenden.

Nicht immer ist es bloße Verweigerungshaltung der Vermietenden, sondern auch technische Unklarheit, wegen derer die Zustimmung versagt wird. Aber ich sage mal ganz klar: Jeder handelsübliche Wasserkocher hat eine höhere Wattzahl als so eine Anlage. Technische Sicherheitsbedenken sind bei einer korrekten Installation völlig unbegründet. Hier gibt es offenbar noch viel Aufklärungsbedarf. Von uns wird in der telefonischen Beratung auch intensiv darauf hingewiesen, welche Fehler bei der Beschaffung, Aufstellung, Installation, dem Anschluss und dem dauerhaften Betrieb der Anlage besser vermieden werden sollten, um die technischen Sicherheitsbelange und den klimaschutzrelevanten dezentralen Energieertrag nicht zu gefährden.

Klar ist jedoch: Pauschale Ablehnungen von den Vermietenden dürfen kein Hinderungsgrund sein, sich eine PV-Anlage anzuschaffen. Wir haben das Förderprogramm aufgelegt, um gerade Mieterinnen und Mieter zu unterstützen und sofern nicht schwerwiegende Gründe gegen die Installation sprechen, erwarte ich auch von den Vermieterinnen und Vermietern aktive Kooperation. Das Ministerium plant daher Gespräche mit den Interessensvertretern der Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümerinnen, um auch ihnen deutlich zu machen, dass nur ein gemeinsamer Weg hin zu den erneuerbaren Energien ein Weg in die gute Klimazukunft sein kann“, so der Minister.

Unterstützung erfahre die Energiewende an der Hausfassade durch die vom Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) im Januar veröffentlichten Änderungsvorschläge zur Vereinfachung der Nutzung von Balkonkraftwerken, berichtet Backhaus. Das entsprechende Positionspapier des VDE werde mit seinen Änderungsvorschlägen für gesetzliche und technische Regelungen, verbunden mit der Hoffnung auf eine zügige Umsetzung, durch die Bundesebene begrüßt.

Seit dem 09. November sind (Stand: 19. Januar) insgesamt 4209 Anträge beim Landesförderinstitut eingegangen. Davon sind bereits 378 Anträge von Mietern und 2928 Anträge von Wohnungseigentümern bewilligungsreif. Leider mussten ca. 20 % fehlerhafte Anträge zurückgeschickt werden. Am 06. Dezember wurde mit 162 Anträgen der Tageshöchstwert erzielt.

Arztbesuche wegen Atemwegserkrankungen

Schwerin – „Die Welle akuter Atemwegserkrankungen, die vor allem im November und Dezember die niedergelassenen Ärzte und Krankenhäuser stark belastet hat, ist in den letzten Wochen erheblich zurückgegangen“, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des aktuellen Berichts des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) zu Akuten Respiratorischen Erkrankungen mit, der heute veröffentlicht wurde. Die Werte befinden sich damit fast auf dem Niveau der Vorjahre zum gleichen Zeitpunkt.

So ist in der 3. Kalenderwoche (16.- 22. Januar) die Aktivität der akuten Atemwegserkrankungen (ARE) in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zur Vorwoche weiter abgefallen. Die ARE-Quote (Anteil der ARE-Patienten an allen Personen, die einen Kinder- oder Hausarzt aufgesucht haben) lag bei 12,6 Prozent. Hochgerechnet auf die Bevölkerung in MV entspricht das einem Wert von 2.014 Arztbesuchen wegen ARE pro 100.000 Einwohner (Konsultationsinzidenz).

Zum Vergleich: Mitte Dezember betrug die ARE-Quote 27,1 Prozent und war damit doppelt und dreifach so hoch wie zum gleichen Zeitpunkt in den vorangegangenen fünf Jahren. Die Konsultationsinzidenz betrug damals 5.642.

„Unser Gesundheitssystem hat diese Belastungsprobe gut bestanden. In vielen Arztpraxen wurden Überstunden gemacht, in den Krankenhäusern wurde durch personelle und organisatorische Umstrukturierungen trotz eigener hoher Ausfallquoten die Notversorgung sowie die Behandlung der Kinder und Jugendlichen stets sichergestellt. Dafür gilt den Teams in den Arztpraxen sowie allen Beschäftigten in den Krankenhäusern mein großer Dank“, sagte Drese.

Die Ministerin betonte zugleich, dass Achtsamkeit, Hygienemaßnahmen und das Masketragen in medizinischen Einrichtungen weiterhin wichtig blieben. So sei die ARE-Aktivität in der 3. Kalenderwoche bei den 0-4-jährigen und den 5- bis 14-Jährigen wieder angestiegen, wenn auch in relativ üblichen Schwankungsbereichen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute im Landtag bei der 1. Lesung des Gesetzentwurfes zum dritten Medienänderungsstaatsvertrag die Bedeutung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) für die Demokratie hervorgehoben.

„Wir brauchen unabhängige, seriöse, gut arbeitende öffentlich-rechtliche Medien. Wir brauchen einen Öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Perspektiven im Blick behält, der Wissen vermittelt.“

Der dritte Medienänderungsstaatsvertrag steigere die Flexibilität des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. „Wir wollen einen Rundfunk, der alle Generationen anspricht. Deshalb erhalten die Sender mit dem dritten Medienänderungsstaatsvertrag mehr Handlungsspielraum, um eigene Inhalte im Netz zur Verfügung zu stellen.“

Die aktuelle Krise um den ÖRR müsse sorgfältig aufgearbeitet werden. Es seien aber auch Neuerungen von außen nötig. Der dritte Medienänderungsstaatsvertrag enthalte bereits erste Schritte hin zu mehr Transparenz.

Schwesig: „Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Pflicht zur Einhaltung journalistischer Standards und Grundsätze und muss Verletzungen dieser vorbeugen. Um dies zu erleichtern wird die Rolle der Binnengremien der Anstalten in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Die Regeln zu Transparenz und Compliance sollen noch weiterentwickelt und klarer formuliert werden. Daran arbeiten die Länder gerade gemeinsam, die Anhörungen laufen bereits.“

In einem weiteren Schritt werde auch die Finanzierungsstruktur des ÖRR auf den Prüfstand gestellt. „Ziel ist, eine grundlegende Reform zu erreichen, mit der wir die wichtige Funktion des ÖRR erhalten, er zukunftssicher aufgestellt wird und zugleich bezahlbar bleibt. Beitragsstabilität ist ein wichtiges Anliegen auch von Mecklenburg-Vorpommern“, so die die Ministerpräsidentin.

Zulassung von Windenergieanlagen

Schwerin – Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird in Mecklenburg-Vorpommern künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Ein entsprechendes Gesetz wurde heute im Schweriner Landtag beschlossen.

Ziel der Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Vorher lag die naturschutzrechtliche Beteiligung bei den Landkreisen.

„Der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende ist gleich mehrfach eine Schicksalsfrage für Mecklenburg-Vorpommern: Sie ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Sie dient der Energiesicherheit, weil sie MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten aus anderen Staaten macht.

Sie verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und sie sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes werden Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen effektiver und schneller. Damit bringen wir die Energiewende voran“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Er erklärte, dass die für den Windkraft-Ausbau erforderlichen Windenergieanlagen in aller Regel nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen sind, da sie eine Gesamthöhe von mehr als 50 Metern aufweisen. Im konzentrierten Genehmigungsverfahren würden eine Vielzahl von Teilaspekten, wie der Denkmalschutz oder die Raumordnung, berücksichtigt. Dies mache die Beteiligung zahlreicher Behörden erforderlich.

„Häufig ist die entscheidende Hürde aber das Naturschutzrecht, vor allem in einem besonderes artenreichen Land wie unserem. Wenn wir dieses zentrale Problemfeld direkt in das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren einbinden, indem wir die Zuständigkeiten für beides in einer Behörde bündeln, wird ein Flaschenhals in der Genehmigungspraxis beseitigt. Dabei geht es uns ganz ausdrücklich nicht darum, den Naturschutz auszuhebeln, sondern mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes, das im Februar in Kraft treten und eine Zeitenwende einläuten soll, in Einklang zu bringen“, so Minister Backhaus.

Das „Wind-an-Land-Gesetz“ gibt verpflichtende Flächenziele vor. Demnach müssen in MV bis Ende 2027 1,4 % der Landesfläche und bis Ende 2032 2,1 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. „Aktuell haben wir 1.800 Windräder auf 0,9 % der Landesfläche im Bestand. Wir brauchen also eine deutliche Verdopplung“, erläuterte Minister Backhaus.

Auch die Personalausstattung in diesem Bereich soll laut Backhaus deutlich verbessert werden. Bislang seien in den Landkreisen weniger als 10 Personalstellen mit der naturschutzrechtlichen Beurteilung von BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen beschäftigt gewesen.

Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüften dann aber nicht nur den Bau und den Betrieb von Windenenergieanlagen, sondern beispielsweise auch Anlagen zur Herstellung von Stahl, Eisen, Glas, Keramik, Steine, Erden oder landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

„Deshalb werden wir den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt insgesamt 30 neue Stellen schaffen, die sich ausschließlich mit den naturschutzrechtlichen Fragen bei der Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen befassen. Zudem werden wir intensiv in die Schulung und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren, damit sie den fachlich hoch anspruchsvollen Aufgaben auch gewachsen sind“, so Minister Backhaus.

Halbzeit auf der Grünen Woche

Fischverkäufer erwartet Rekordumsatz

Berlin – Halbzeit auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin. „Fünf von zehn Messetage liegen bereits hinter den Ausstellerinnen und Ausstellern in der Mecklenburg-Vorpommern-Halle, die nach eigenen Angaben hochzufrieden sind. Rund 150.000 Gäste haben sich bislang von der touristischen und kulinarischen Vielfalt unseres Bundeslandes überzeugt und viele regionale Spezialitäten verkostet“, sagte Agrarminister Dr. Till Backhaus, der am Dienstagnachmittag eine Delegation aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim in der MV-Halle begrüßte.

Zudem führte er gestern Gespräche mit der Industrie- und Handelskammer Schwerin und mit Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel vom Bundesinstitut für Risikobewertung. Auch der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern, Heiko Miraß, war gestern ganztätig in der MV-Halle unterwegs und im Gespräch mit den Ausstellenden und Gästen.

Bisher wurden in der MV-Halle fast 6.000 Liter Bier ausgeschenkt und mehrere tausend Fischbrötchen allein am Stand des Fischereibetriebes Domkes aus Ahlbeck verkauft, der in diesem Jahr von einem Rekordumsatz ausgeht.

„Ich freue mich, dass die IGW nach zwei Jahren Pause so einen durchschlagenden Erfolg hat. Das ist gut für die Unternehmen, die hier bestehende Kontakte pflegen und neue Kontakte gewinnen können, aber auch für das Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt. Denn die IGW ist beiweitem nicht nur ein Marktplatz für Produkte und Dienstleistungen. Hier kann unser Land seine geballte Innovations- und Leistungsfähigkeit präsentieren und natürlich auch Mitbewerber im Auge behalten.

Auch die Begeisterung bei den Besucherinnen und Besucher ist deutlich spürbar. Alle freuen sich, wieder unter Leute zu kommen, zu schlendern, zu probieren und einzukaufen. Unsere Sitzplätze, die wir in diesem Jahr noch einmal deutlich aufgestockt haben, sind immer voll belegt – selbst unter der Woche. Interessierte haben noch bis Sonntag Zeit unserem schönen Bundesland in Halle 6.2a einen Besuch zu abstatten. Wir freuen uns!“, so Backhaus.