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Kategorie: Landtag / Regierung / Politik M-V

Baustellenbesichtigung Schloss Ludwigslust

Ludwigslust – Finanzminister Dr. Heiko Geue, Landrat Stefan Sternberg und Bürgermeister Reinhard Mach haben sich heute einen Überblick über die aktuellen Baumaßnahmen beim Schloss Ludwigslust verschafft.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in das von 1772 bis 1776 errichtete Schloss Ludwigslust seit dem Jahr 1992 bislang rund 35 Mio. Euro mit Unterstützung von EU-Fördergeldern investiert.

„Die Schlossanlage Ludwigslust ist ein bedeutender historischer Schatz, sie besitzt großes touristisches Potenzial. Ich freue mich sehr, dass wir durch die komplette Innenrestaurierung des Schlosses die historische und wertvolle Substanz sichern. Damit können wir das Schloss Ludwigslust für Anwohnerinnen und An-wohner und für Touristen als attraktives Ausflugsziel erhalten“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Derzeit erfolgt mit Unterstützung von EU-Fördergeldern die ca. 19 Mio. Euro teure Sanierung des Westflügels. Neben der stati-schen Sicherung und Restaurierung des Flügels wird hier die historische Raumausstattung mit Kronleuchtern, Spiegeln, Kami-nen, Wandbespannungen, Stuckaturen, Holzvertäfelungen und Papiermachearbeiten wiederhergestellt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zum Frühjahr 2024 sukzessive fertigstellt.

Darüber hinaus wird derzeit für ca. 6 Mio. Euro der Goldene Saal instandgesetzt und restauriert, um den Saal künftig als Bestand-teil des Museumsrundgangs sowie bei Veranstaltungen in sei-nem alten Glanz erstrahlen zu lassen. Der Bund fördert diese Maßnahme mit ca. 1,4 Mio. Euro, die voraussichtlich Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein wird.

„Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist eine durch-gehende öffentliche Nutzung des gesamten Schlosses gewähr-leistet. Gemeinsam mit der ebenfalls restaurierten Parkanlage, in die das Land mit Unterstützung von EU-Fördergeldern seit 1997 bislang rund 10 Mio. Euro investiert hat, wird das Schloss Lud-wigslust weiter einen Besuch wert sein“, so Geue.

Beschäftigungs-/Qualifizierungsgesellschaften

Meyer: Veränderte Bedarfe am Arbeitsmarkt – Wandel der Förderkulisse – Herausforderungen gemeinsam angehen

Stralsund – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen einer Auftaktveranstaltung mit den kommunal verankerten Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQGs) Vorschläge für die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes von Hilfen zur Neuorientierung der Gesellschaften vorgestellt.

„Der Arbeitsmarkt hat sich gerade in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Er ist heute wesentlich aufnahmefähiger. Es besteht inzwischen ein Fach- und Arbeitskräftemangel – insbesondere auch aufgrund des demographischen Wandels, so dass auch Langzeitarbeitslose bessere Integrationschancen als je zuvor haben. Das Umfeld des Handelns hat sich stark verändert. Entscheidend ist es, dass die Beschäftigungsgesellschaften ihr Geschäftsmodell neu ausrichten. Wir müssen die Herausforderungen gemeinsam angehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch vor Ort.

Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Personen sowie deren soziale Stabilisierung ist grundsätzlich vorhanden.

„Hierbei geht es um einen immer kleiner werdenden Personenkreis. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration setzt eine erhöhte Vermittlungsfähigkeit sowie gegebenenfalls vorab das Erreichen der notwendigen Bildungsfähigkeit und Bildungsbereitschaft voraus. Hierfür können die BQGs ein wichtiger Partner sein, da sie bereits über langjährige Erfahrung mit Angeboten des ´sozialen Arbeitsmarktes´ insbesondere für arbeitsmarktferne Personen verfügen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer.

Darüber hinaus haben sich auch die Förderkulissen des Bundes und des Landes aufgrund der Herausforderungen gewandelt. „Dies sind veränderte demographische Bedingungen sowie ein sich strukturell verändernder Fach- und Arbeitskräftebedarf. Das Ziel der Förderungen ist eher auf Weiterbildung, Umschulung und in erster Linie Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet“, so Meyer weiter.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt zur Arbeits- und Beschäftigungsförderung diverse Maßnahmen zumeist mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) um. Hierzu gehören insbesondere die Förderung von Integrationsprojekten, die Förderung der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten, Weiterbildungsförderung sowie die Gründungsunterstützung.

Der Minister stellte mögliche Unterstützungsansätze für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften vor. Bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) soll ein landesweit arbeitender Berater finanziert werden, der mit dem Angebot einer Initialberatung den Kreisen/kreisfreien Städten und ihren Beschäftigungsgesellschaften zur Verfügung steht.

„Aufbauend auf eine Bestandsanalyse soll eine Anpassungsberatung die Beschäftigungsgesellschaften bei der Neuorientierung von Geschäftsfeldern unterstützen, um eine zukunftsfähige Aufstellung dieser Gesellschaften zu ermöglichen“, so Meyer.

Derzeit wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums darüber hinaus eine Studie zur Bestandsaufnahme und Möglichkeit einer Neuorientierung von Beschäftigungsgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Diese soll im Frühjahr vorliegen.

In den vier Landkreisen mit arbeitsmarktlich besonderen Herausforderungen (Landkreise: Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte) soll jeweils eine Organisationsentwicklungsförderung zur Umgestaltung der arbeitsmarktlichen Dienstleistungsangebote angeboten werden.

„Wie die Lösungen in den einzelnen Regionen konkret aussehen, kann dabei am besten vor Ort entschieden werden. Deswegen werden wir als Land keine Vorgaben für die regional besten Ansätze machen. Entscheidend ist es, in den Landkreisen die regional besten Lösungen zu entwickeln. Nur kommunal tragfähige Lösungen sind zukunftsfähige Lösungen. Im Landesinteresse liegt es dabei, dass in den Landkreisen jeweils Umsetzungsstrukturen für arbeitsmarktliche und strukturentwickelnde Dienstleistungen vorhanden sind“, erläuterte Meyer.

Auch die Jobcenter und Arbeitsagenturen benötigen geeignete Dienstleister vor Ort, um die anstehenden Integrationsaufgaben umsetzen zu können. Für die Maßnahmen steht insgesamt ein Budget von circa 400.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Meyer machte vor Ort abschließend deutlich, dass sich Mecklenburg-Vorpommern mit Initiativen auf Bundesebene für eine bessere Mittelausstattung der Jobcenter einsetzt. „Es bedarf heute ungleich größerer Anstrengungen, um einen Vermittlungserfolg zu erzielen, als noch in den neunziger Jahren. Und dafür braucht es finanzielle Mittel. Wir sind mit dem Bund weiter im Gespräch“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer.

Backhaus besucht Getränkeland-Fachmesse

Rostock – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat die norddeutsche Getränkeland-Fachmesse in Rostock besucht und sich bei einem Messerundgang einen Überblick über die Produkte und Herausforderungen der Branche verschafft.

„Die Messe findet dieses Jahr zum 15. Mal statt und bietet 73 Ausstellern aus Mecklenburg-Vorpommern und der ganzen Bundesrepublik eine Bühne für Ihre Produkte. Mehr als 300 Teilnehmer finden jedes Jahr den Weg zu dieser kleinen aber feinen Fachmesse.

Die Betriebe der Ernährungswirtschaft und des Lebensmittelhandels haben während der gesamten Dauer der Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass die Regale in den Läden stets gefüllt waren. Sie haben dafür gesorgt, dass den Menschen ein klein wenig Normalität erhalten blieb. Dafür gebührt ihnen großer Dank.

Ein besonderer Dank geht auch an die vielen kleinen regionalen Betriebe, die während der Pandemie alles gegeben haben und allen Widrigkeiten und Personalnöten zum Trotz tolle Arbeit geleistet haben.

Dabei waren vor allem die Getränkewirtschaft und die Gastronomie besonders stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Geschlossene Restaurants und Kneipen, Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht erschwerten das Geschäft erheblich.

Leider bedeutet das Auslaufen von Corona nicht auch das Ende der Krisen, mit denen wir täglich umgehen müssen.

Die Produktionskosten sind in Folge des Angriffs auf die Ukraine drastisch gestiegen und wirken sich stark auf alle Betriebe aus. Seien es Gas, Strom, Agrarrohstoffe, Verpackungen oder Logistik – alles ist teurer geworden.

Auch die grundsätzliche Versorgung mit Rohstoffen ist auf Grund unterbrochener Lieferketten und Energiepreise schwieriger geworden, wie beispielsweise die Versorgung mit Kohlendioxid für die Herstellung von Bier und anderen Kohlensäurehaltigen Getränken.

Die Bundesregierung und wir als Landesregierung haben reagiert. Für den einen oder anderen vielleicht zu langsam, aber diese besondere Situation verlangte eine exakte Bewertung durch Wirtschaftsfachleute und keine Schnellschüsse.

Die ersten positiven Entwicklungen bei den Preis­entwicklungen konnten wir bereits verzeichnen, denn die Preise für Gas, Strom und Wärme beginnen wieder zu sinken. Dies ist nicht zuletzt auch dem Engagement bei der Suche nach neuen Energielieferanten zu verdanken. Mit dem LNG-Terminal in Lubmin haben wir hierfür einen Schritt in die richtige Richtung getan.

Aufgrund der zuletzt sinkenden Energiepreise können wir davon ausgehen, dass sich die Preisentwicklung in der Zukunft auch wieder beruhigen wird.

Die Abhängigkeit von russischem Gas für unsere Wirtschaft und die privaten Haushalte hat uns gezeigt, wo unsere Schwächen liegen. Die niedrigen Preise in der Vergangenheit für unsere Lebensmittel und andere Produkte waren zu lange eine Selbstverständlichkeit für uns.

Das Ziel der energetischen Unabhängigkeit von Russland fordert daher, dass alle Unternehmen und der Handel Ihre Preise anpassen müssen, um die gestiegenen Energiepreise in ihren Produkten aufzu­fangen.

Die Landesregierung weiß um den enormen Druck, unter dem die Unternehmen arbeiten, um keine Kunden zu verlieren und ihr Geschäft zu erhalten und wir werden alles tun, um die Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen und für den Erhalt der Arbeitsplätze zu sorgen.

Wir haben bereits erste Maßnahmen getroffen, um die Betriebe zu entlasten. Unterstützend zu den durch den Bund beschlossenen Bremsen für Strom, Gas und Wärme stellen wir für besondere Härtefälle 50. Mio. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern auch Ausfall­bürgschaften zur Absicherung der Liquidität der Wirtschaft“, so Minister Backhaus, der die Unternehmerinnen und Unternehmer auffordert durchzuhalten. Auch die aktuelle Krise werde man meistern.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2023 erneut ein Investitionsvolumen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Tierheime des Landes zur Verfügung.

„Die Tierheimförderung dazu bei, dass wichtige existenzerhaltende Investitionen in Tierheimen erfolgen können. Es ist mir ein persönliches Anliegen, diese engagierten, oft ehrenamtlich arbeitenden Menschen zu unterstützen, die sich rund um die Uhr und mit sehr viel Engagement und Herzblut für den Tierschutz einsetzen“, unterstreicht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ab sofort bis zum 31. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Neben den gemeinnützigen Trägern sind auch Privatpersonen oder andere Unterbringungsstätten antragsberechtigt, wenn diese über eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen und z. B. Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen geschlossen haben. Bei Privatpersonen, die Wildtiere in ihrer Einrichtung versorgen, ist ein Vertragsnachweis nicht zwingend erforderlich. Gemeinnützige Einrichtungen werden jedoch vorrangig für eine Förderung berücksichtigt.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“.

Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: http://www.lfi-mv.de/foerderungen/tierheime/index.html

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht allen Antragsstellern beratend und unterstützend zur Verfügung.

Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen

Schwerin – Der Kinderzuschlag entlastet seit dem Jahr 2005 Familien mit besonders kleinem Einkommen. Zuletzt machten jedoch nur etwa ein Drittel der Anspruchsberechtigten in Deutschland von dieser Leistung auch Gebrauch. Das zeigen nun veröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums.

„Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen“, erklärte Sozialministerin Drese. Die Unterstützung betrage monatlich bis zu 250 Euro und werde für jedes Kind einzeln berechnet.

Die Mindesteinkommensgrenze für den Bezug liege bei 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für verheiratete Eltern. Eine starre Höchsteinkommensgrenze gebe es nicht mehr, so dass auch Familien mit höheren Einkommen von dieser Leistung profitieren können, so Drese. Voraussetzung für den Bezug seien darüber hinaus die Inanspruchnahme des Kindergeldes, dass die ledigen Kinder im Haushalt der Eltern leben und dass sie jünger sind als 25 Jahre.

Drese appellierte angesichts der geringen Inanspruchnahme an Familien, Ihren gegebenenfalls bestehenden Anspruch zu prüfen. „Vielen Familien gerade auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern steht diese Leistung nach dem Gesetz zu. Besonders in den momentanen Zeiten der hohen Inflation wäre dieser Zuschlag für viele Familien sicherlich eine große Entlastung“, so Drese.

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit stehe ein sogenannter KiZ-Lotse zur Verfügung, mit dem Eltern ihren Anspruch prüfen können. Darüber hinaus böten auch die Familienkassen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund dezidierte Beratungsangebote für Eltern.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag sowie zu weiteren finanziellen Unterstützungsleistungen finden Eltern zusätzlich auch auf den Seiten der FamilienInfo MV. „Das Landes-Familienportal hält für Eltern eine Übersicht zum Kinderzuschlag sowie zu 45 weiteren Leistungen bereit“, betonte die Ministerin. Dazu gehörten auch die Informationen zu den benötigten Anträgen und den jeweils zuständigen Ämtern, so Drese.

Drese: „So soll für Eltern im Land das Auffinden und Beantragen dieser Leistungen vereinfacht werden, damit jede und jeder die Leistungen in Anspruch nehmen kann, die ihr oder ihm auch zustehen.“

Bis 14. April für Präventionspreis bewerben

Schwerin – Den Startschuss zur Bewerbung um den Landespräventionspreis haben heute Innenminister Christian Pegel als Vorsitzender des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung, Sportministerin Stefanie Drese und der Präsident des Landessportbundes (LSB) Andreas Bluhm in Schwerin gegeben. Ausgezeichnet werden sollen Vereine, die sich um das Thema „Sport statt Gewalt – Hass, Sexismus, Extremismus entgegentreten“ verdient gemacht haben.

„Der Sonderpreis ,Sport statt Gewalt‘ wird seit dem Jahr 2020 vom Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung und dem Landessportbund vergeben, denn Sportvereine stehen in unserem Land als gesellschaftlicher Integrationsfaktor – gerade auch für unsere Jugend – ganz oben“, sagt der Minister. Ausgezeichnet werden Sportvereine aus Mecklenburg-Vorpommern, die sich über ihre eigentliche sportliche Tätigkeit hinaus in besonderer und nachahmenswerter Weise auch um die Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und Kriminalität verdient machen.

„Der Sport ist der Integrationsmotor unserer Gesellschaft“, betont Ministerin Drese. „Was im Alltag oft schwierig ist, gelingt im Sport – gerade der organisierte Sport mit seinen fast 1.900 Vereinen und über 270.000 Mitgliedern in Mecklenburg-Vorpommern überwindet Distanz und schafft Nähe und Gemeinsinn“, so Drese.

Dennoch müsse sich auch der Sport mit dem Thema Gewalt auseinandersetzen: mit sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt, mit Extremismus und Rassismus sowie mit Gewalt auf und neben dem Platz. Drese: „Deshalb ist es wichtig, unsere Sportvereine im Bereich der Gewaltprävention zu stärken und herausragendes Engagement zu würdigen.“

 Mit der Verleihung des Sonderpreises „Sport statt Gewalt“ beim 12. Landespräventionstag am 22. Juni 2023 im Ostseestadion erhält die Auszeichnung eine besondere Bedeutung.

Der Fokus liegt auf drei Schwerpunktthemen: sexualisierte Gewalt, Sport und Extremismus sowie Gewalt im Amateurfußball. „Jeder – ob Privatperson, Verein, Kommunaler Präventionsrat, um nur einige Beispiele zu nennen – kann Vorschläge zu einem der Schwerpunktthemen einreichen. Und hierzu möchte ich alle ermutigen“, appelliert Innenminister Christian Pegel und bedankt sich bei den Vereinen im Land: „Die Erfahrung der zurückliegenden Jahre hat mir gezeigt, dass gerade in unseren Sportvereinen unglaublich engagierte und gute Arbeit geleistet wird, sich viele aktiv in und mit ihren Vereinen für die Kriminalitätsvorbeugung – und dies oft ehrenamtlich – einsetzen.“

„Rund 274.000 Menschen sind in rund 1.850 Sportvereinen in Mecklenburg-Vorpommern sportlich aktiv. Für viele bedeutet die Mitgliedschaft im Sportverein aber mehr als ,nur‘ das reine Sportreiben. Der Verein ist ihnen ein Zuhause, gibt Halt und ein Gefühl der Zusammengehörigkeit, sorgt für eine sinnvolle Freizeitgestaltung, ermöglicht Integration und Freundschaften“, sagt Landessportbundpräsident Andreas Bluhm und zählt auf:

„Sportvereine leisten einen unbezahlbaren Beitrag zum Zusammenhalt und zur Gesundheit der Gesellschaft. Unter ihnen gibt es Sportvereine, die sich über das normale Maß hinaus verpflichtet fühlen. Sie entwickeln neue Ideen und Projekte, nehmen sich aktueller Problemlagen an und machen einfach.

Der LSB ist stolz auf dieses meist ehrenamtliche außerordentliche Engagement – und dankbar. Dankbar auch dafür, dass wir mit dem Sonderpreis des Landesrats für Kriminalitätsvorbeugung unsere große Anerkennung ausdrücken können.“

Die Preisträger erhalten beim 12. Landespräventionstag einen Pokal, Urkunden und – Geldprämien in Höhe von insgesamt 6.000 Euro. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury.

Vorschläge mit Namen, Anschrift des Vereins oder Gremiums (inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse) und Begründung können per E-Mail an lfk@kriminalpraevention-mv.de gesendet werden. Wichtig sind für eine erfolgreiche Bewerbung auch die Absenderangaben (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail). Einsendeschluss ist der 14. April 2023.

Neue Serienproduktion für Windkraftanlage

Schulte: Fertigungsstart sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern

Rostock – Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte hat am Dienstag in Rostock gemeinsam mit dem Chief Executive Officer des Unternehmens Nordex SE, José Luis Blanco, offiziell den Beginn der Serienproduktion des neuen Windenergieanlagentyps „Nordex 6.X“ gestartet.

„Mit dem Beginn der Serienfertigung kann die gute Arbeit in Rostock fortgesetzt werden. Rund 1.200 hochspezialisierte Mitarbeitende sind derzeit in Mecklenburg-Vorpommern für Nordex im Einsatz. Der Fertigungsstart der Serienproduktion ist auch ein klares Bekenntnis für den Standort und sichert hochqualifizierte Arbeitsplätze“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Nordex SE mit Sitz in Hamburg fertigt, errichtet und wartet Windkraftanlagen. Das Unternehmen produziert an Standorten in Deutschland, Brasilien, Indien, Mexiko, Polen und Spanien. Die Hauptproduktionsstätte befindet sich am Stammsitz in Rostock.

Die Nordex SE hat nach eigenen Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 1.200 Mitarbeitende, davon 121 am Standort Güterverkehrszentrum im Rostocker Osten sowie unter anderem 688 Mitarbeitende in der Gondelproduktion. Das Produktprogramm umfasst Onshore-Windenergieanlagen im Leistungsbereich von 2,5 Megawatt (MW) bis über sechs Megawatt.

„Nordex trägt mit der Produktion dazu bei, dass ein wichtiger Bestandteil der Energiewende vorangetrieben wird und gleichzeitig die industrielle Wertschöpfung in diesem Bereich in unserem Land gestärkt wird. Damit ist Nordex ein gutes Beispiel dafür, wie der Ausbau der erneuerbaren Energien genutzt werden kann, um die Wirtschaftsleistung in unserem Land zu stärken“, sagte Schulte.

Erstes pferdesportliches Highlight der Saison

Redefin – Die Pferdesportsaison wird in Mecklenburg-Vorpommern traditionell im Landgestüt Redefin eröffnet. Die Hallenchampionate erwarten die ersten Gäste und so werden vom 24. – 26.02.2023 die Wettbewerbe des Springsports bis zur schweren Klasse in der Portalhalle in Redefin den Anfang machen. Eine Woche später dann sind die Dressurreiter am Start und werden in harmonischer Weise die Grundgangarten ihrer Pferde präsentieren.

Am 22.02. sind dazu die jungen Pferde im Parcours. Pferde, die in ihre sportliche Karriere starten oder es auch bereits sind und von ihren Ausbildern in Springpferdeprüfungen auf ihre Eignung vorgestellt werden. Rundum ein Start nach Maß mit vielen Highlights für Besucher und Teilnehmer. Beginnen werden die Wettbewerbe jeweils ab 8:00 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Das erwartete Zuchtjahr wird darüber hinaus mit einer Hengstschau von über 30 Hengsten am 25.02.2023 ab 18:00 Uhr gestartet. Die Redefiner Hengste des Jahres 2023 werden den Züchtern und interessierten Besuchern präsentiert. Ob Dressur- oder Springhengst, ob Pony oder Kaltblüter, lassen Sie sich von den Zuchthengsten des Landgestüts begeistern.

Moderiert und anschaulich kommentiert, werden die Hengste den Besuchern vorgestellt. Eine interessante Show mit tollen Pferden, begeisterten Reitern und einem interessierten Publikum. In der beheizten Reithalle erwartet Sie ein angenehmes Ambiente und auch für das leibliche Wohl ist durch unsere Partner gesorgt. Auch hier ist der Eintritt frei und wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Neben diesem Auftakt wird es weitere Highlights in diesem Jahr geben. So werden z.B. die Pferdebuch­autoren, Trainer und Pferdefachfrauen Anja Beran und Julie von Bismarck mit Ihren Programmen zum Umgang mit dem Pferd im Sport, der Freizeit und auch der Show die Besucher zu begeistern wissen. Informieren Sie sich gern unter   www.landgestuet-redefin.de.

Und nicht zu vergessen, der Höhepunkt der Saison am 26. und 27.08. sowie am 03.09.2023. Die Redefiner Pferdetage mit den klassischen Hengstparaden und vielem mehr, werden mit einem außergewöhnlichen Programm aufwarten. Von Westernpferden in Aktion, über die edelsten Pferde der Welt, den Arabern, oder dem pulsierenden Auftritt unserer Hengste in den verschiedensten Schaunummern. Es wird spannend, actiongeladen und emotional – Hengste des Landge­stüts bei der traditionellen Hengstparade. Sichern Sie sich bereits jetzt die Karten für Ihren Besuch bei den Redefiner Pferdetagen.

Neben den vielen hippologischen Themen und Veran­staltungen sind darüber hinaus aber auch weitere Termine im Landgestüt zu beachten. Ob die klassischen Konzerte der Musikfestspiele, der Messe Lebensart, dem SVZ-Firmenlauf oder dem in diesem Jahr einmal ganz anders gestalteten Weihnachtsmarkt vom 16. – 17.12.2023. Es wird ein spannendes Jahr mit unzähligen Terminen hier auf der wunderschönen Gestütsanlage in Redefin.

Und auch für die Caravanfreunde ist mit Saisonbeginn ab Mai 2023 gesorgt. Denn wir haben für Sie gebaut und verfügen über eine moderne Caravanstellplatz­anlage für bis zu 10 Fahrzeuge für einen kurzen Trip ins wunderschöne Landgestüt. Duschen und WC sind inklusive. Nähere Informationen erhalten Sie kurzfristig auf unserer Homepage.

Das Landgestüt begrüßt Sie und Ihre Angehörigen inmitten von historischer Architektur, wunderschönen Pferden und den Mitarbeitern des Landgestüts, in unberührter Natur am Rande des Nationalparks Lübtheener Heide.