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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Wärmeinseln und Notrufzentralen in M-V

Schwerin – Ab sofort können sich die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern auf der Webseite des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern über den aktuellen Planungsstand in den Landkreisen, Städten und Gemeinden für Wärmeinseln informieren, die die Kommunen im Land im Falle eines längeren Strom- oder Heizungsausfalls bereitstellen.

„Bei einem Ausfall der öffentlichen Wärmeversorgung in der Heizperiode öffnen die davon betroffenen Gemeinden die Räume, die dann mit Notstromaggregaten versorgt werden und der Bevölkerung zeitlich begrenzt eine beheizte Aufenthaltsmöglichkeit bieten. Mehr als 600 solcher Einrichtungen haben die Kommunen bislang bei uns im Land aktuell für einen solchen Notfall geplant, der immer eintreten kann, unabhängig von der aktuellen Situation um die Herausforderungen auf dem Energiemarkt“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin und führte weiter aus:

„Die geplanten Wärmeinseln unterstützen den allgemeinen Katastrophenschutz sowie die kommunale Daseinsvorsorge auch für die kommenden Jahre, in denen zum Beispiel ein außergewöhnlicher Wintereinbruch oder ein Blackout infolge eines Sturms nicht auszuschließen ist. Natürlich arbeiten wir gemeinsam dafür, dass ein solcher Fall niemals eintritt. Aber haben ist besser als brauchen.“ Neben den Planungen für Wärmeinseln für Menschen, deren Zuhause für längere Zeit von der Wärmeversorgung abgeschnitten ist, seien auf der Webseite auch aktuell etwa 530 so genannte „Leuchttürme“ aufgeführt:

„Das sind Notrufzentralen, die bei einem Ausfall des Stromnetzes und damit etwa der Fest- sowie Handynetze den Menschen in unserem Land die Möglichkeit bieten, Notrufe abzusetzen. Es wird in unserem Land eine flächendeckende Erreichbarkeit solcher Notrufzentralen für den Katastrophenfall vorbereitet“, so der Minister.

Die Planungen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden für die Wärmeinseln und die Leuchttürme gingen weiter, so Pegel. „Wir haben einen guten Arbeitsstand erreicht, den wir auf der Internetseite den Menschen gern zur Orientierung in ihrer Umgebung vorstellen möchten. Die Planungsprozesse gehen aber weiter, so dass sich auch in den kommenden Wochen immer mal wieder ein Blick auf diese Seite lohnt, weil sich im weiteren Arbeitsprozess sicherlich weitere Standorte ergeben werden“, kündigte der Minister an und wies zugleich darauf hin: „Es kann an diesen Standorten keine Wärmeinsel und kein Leuchtturm besichtigt werden. Sie werden nur im Falle einer tatsächlich eintretenden Energiemangellage aktiviert.“

Christian Pegel betont aber: „Sowohl die Wärmeinseln wie auch die Notrufzentralen sind für diejenigen gedacht, die nicht auf andere Weise die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Was allgemeingültig ist, gilt erst recht im Krisenfall: Menschen helfen einander gegenseitig, wenn jemand in Not ist. Es sollte selbstverständlich sein, dass Familie, Freunde oder Nachbarn unterstützen, wenn zum Beispiel ein dringender Anruf getätigt werden muss, aber das Telefon nicht funktioniert.

Das gilt genauso für Menschen im Umkreis, bei denen die Heizung ausgefallen ist, oder wenn ich der Nachbarin einen Gaskocher leihen kann, damit sie bei einem Stromausfall das Fläschchen für ihr Baby aufwärmen kann.“ Die öffentlichen, staatlich organisierten Wärmeinseln seien eine Ergänzung zu privatem Engagement und Eigenvorsorge.

In einem solchen Fall helfe insbesondere eine gute Vorbereitung in jedem Haushalt: „Deshalb sollten für die grundlegenden Bedürfnisse ein Vorrat an Nahrung und warmer Kleidung in jedem Haushalt angelegt sein. Diese werden in den Wärmeinseln der Kommunen nicht zu bekommen sein“, sagt der Innenminister weiter und verweist auf den „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit Hinweisen zum Anlegen eines dauerhaften Notvorrats einschließlich einer Check-Liste.

„Wir haben 100.000 Stück dieser Broschüre drucken lassen und verteilen sie über unsere Kommunen vor allem an die Menschen bei uns im Land, die sich nicht so häufig im Internet bewegen“, so Christian Pegel.

Unterlagen für Untersuchungsausschuss

Schwerin – Die Landesregierung hat zum Jahreswechsel ein umfangreiches Aktenpaket an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Stiftung Klima- und Umweltschutz Mecklenburg-Vorpommern übergeben. Es wurden Unterlagen mit einem Datenvolumen von 68,6 Gigabyte auf dem dafür vorgesehenen Weg hochgeladen.

Das Paket enthält die im elektronischen Aktenverarbeitungssystem DOMEA abgespeicherten Akten der Landesregierung zur Genehmigung und dem Bau der Pipeline Nord Stream 2 und der Errichtung und der Arbeit der Stiftung Klima- und Umweltschutz. Darüber hinaus wurden E-Mails, Kalendereinträge, Newsletter und auf Festplatten gespeicherte Dokumente gesichtet. Der größte Teil der Dokumente kommt aus Fachabteilungen und nachgeordneten Behörden.

Die Akten, Mails, Kalendereinträge und Dokumente sind nach den Vorgaben des Ausschusses elektronisch aufbereitet und auf die vom Ausschuss vorgegebene Weise hochgeladen worden. Diese Anforderungen waren aufwändiger als in allen bisherigen Untersuchungsausschüssen des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

„Die Landesregierung hat ein umfangreiches Aktenpaket vorgelegt und sorgt damit für Transparenz. Die Unterlagen zeigen: Die Landesregierung hat den Bau der zweiten Ostseepipeline von Anfang an unterstützt.

Es ging uns um eine sichere und bezahlbare Energieversorgung, um Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze. Als der Bau der Pipeline in Folge von amerikanischen Sanktionen und Sanktionsdrohungen zum Stocken kam und es auch Drohungen gegen den Hafen Mukran gab, ist die Idee der Stiftung Klima- und Umweltschutz entwickelt worden. Dabei haben wir uns auch am Vorbild der beim Bau der ersten Ostseepipeline entstanden Stiftungen orientiert.

Die Unterlagen zeigen, dass die Landesregierung bei der Vorstellung der Stiftung gegenüber der Öffentlichkeit und bei der Landtagsentscheidung klar dargelegt hat, welche Aufgaben und Möglichkeiten die Stiftung sowohl im Klimaschutz als auch bei der Fertigstellung der Ostseepipeline hat. Da ist niemand getäuscht worden. Der Landtag hat der Gründung der Stiftung ohne Gegenstimmen zugestimmt“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

„Landesregierung und Landtag haben die Klimaschutzstiftung im Januar 2021 ganz bewusst nach dem Privatrecht und damit eigenständig eingerichtet. Die Stiftung ist durch den Vorstand gesteuert worden. Entsprechend gibt es auf Seiten der Landesregierung keine Akten über das operative Geschäft der Stiftung. In Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine strebt die Landesregierung auch weiterhin eine Auflösung der Stiftung an“, sagte Pegel weiter.

Online-Beteiligung zum Klimaschutzgesetz

Schwerin – Die Landesregierung startet heute die Onlinebeteiligung zum Klimaschutzgesetz. Im Rahmen des breit angelegten Bürgerbeteiligungsprozesses ruft Klimaschutzminister Dr. Backhaus auf, konkrete Ideen und Vorschläge nun auch online einzubringen.

Nach der Auftaktveranstaltung in Neustrelitz im Juni 2022 und einer öffentlichen Videokonferenz am 30. November 2022 startet dafür die Online-Beteiligungsplattform klimaschutz-mv.mitdenken.online. Das erste Projekt auf der Plattform befasst sich dabei mit dem Thema Landwirtschaft.

„Mecklenburg-Vorpommern hat eine sehr moderne Landwirtschaft, die bereits fortgeschritten ist in Klimaschutzmaßnahmen. Allein über Solar- und Windenergie als auch durch Biogasanlagen leisten die Betriebe und der ländliche Raum einen wesentlichen Anteil der im Land bereitgestellten erneuerbaren Energie. Häufig wird die Landwirtschaft in Klimafragen trotzdem an den Pranger gestellt.

Ich wünschte mir da einen faireren Umgang und möchte deshalb daran erinnern: Im Bundesdurchschnitt werden 8,9 Prozent der Treibhausgasemissionen durch die Landwirtschaft erzeugt. Über 90 Prozent der Emissionen stammen also aus Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr, Bauen. Nichtsdestotrotz müssen wir uns auch darüber unterhalten, wie wir, zusammen mit der Landwirtschaft, die vorhandenen Potenziale noch weiter nutzen können, auch in der Reduktion von Treibhausgasemissionen. 60 Prozent der Landesfläche Mecklenburg-Vorpommerns werden für die Landwirtschaft genutzt.

Für das Ziel der Klimaneutralität ist dies hoch relevant. Klimaschutz in der Landwirtschaft umfasst deshalb die Erzeugung von erneuerbaren Energien als auch deren effiziente Nutzung, die Erhöhung der Effizienz, sowie die Minderung von Treibhausgasemissionen“, so Klimaschutzminister Backhaus.

Die übergeordnete Frage, mit der sich die Online-Plattform an die breite Öffentlichkeit richtet, lautet: „Wir möchten wissen, was Sie der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für die Ausgestaltung des Klimaschutzgesetzes mit auf den Weg geben möchten! Was ist Ihnen, als Bürgerinnen und Bürger, bei der Auswahl und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen wichtig?“. Das Projekt ist erreichbar über die URL https://klimaschutz-mv.mitdenken.online/p/Landwirtschaft

„Uns ist es wichtig, dass das Klimaschutzgesetz wirklich zu einem gemeinsamen Projekt bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wird. Über die Online-Beteiligung erhoffen wir, auch die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, für die eine Teilnahme an den Veranstaltungen vor Ort nicht möglich ist.

Auf der Plattform können Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Fachöffentlichkeit, deshalb Herausforderungen benennen, die es auf dem Weg zu einer klimafreundlichen Landwirtschaft zu meistern gilt und konkrete Ideen beisteuern. Beiträge aus der Beteiligungsveranstaltung in Neustrelitz sowie aus der Videokonferenz am 30. November sind bereits auf die Plattform übertragen worden und können nun kommentiert werden. Die Online-Beteiligungsprojekte zu den weiteren Sektoren folgen Anfang 2023“, erklärt Minister Dr. Backhaus.

Nach Beendigung der aktiven Fragenphase werden auf der Plattform die Erkenntnisse aus dem Beteiligungsprozess veröffentlicht. Die Erkenntnisse werden in das bis Ende 2023 entstehende Gesetz sowie in einen detaillierten Maßnahmenplan einfließen, auf den das Gesetz verweist.

Über die Details der Verwertung der Erkenntnisse im Gesetzfindungsprozess wird auf der Plattform zu gegebener Zeit unter „Entscheidungen“ berichtet. Teilnehmende, die sich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren, werden darüber persönlich benachrichtigt.

Ambulante Gesundheitsversorgung

Schwerin – Kommunen im ländlichen Raum können ab diesem Jahr gezielte Hilfen für die Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung erhalten. Darüber informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am (heutigen) Freitag.

Das Gesundheitsministerium fördert vorerst bis Ende 2025 mit bis zu 1,9 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) den Aufbau eines landesweiten Beratungsangebotes, unter anderem zur Vernetzung von Akteuren und Kooperationspartnern des Gesundheitswesens.

Das Programm richtet sich an Gemeinden, Ämter und Landkreise sowie Kommunalpolitikerinnen und -politiker, Ärztinnen und Ärzte und weitere Agierende mit Interesse an einer Trägerschaft ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen.

„Die Hilfsangebote dieser zentralen Anlaufstelle sind vielfältig. Sie umfassen individuelle Fachberatungen und helfen Interessierten bei der Vernetzung und Koordinierung ihrer Anliegen. Dazu gehört auch die Beratung zu Praxis-Nachfolgen und Ansiedlungen auf dem Land,“ betonte Drese. Die Kommunen könnten somit den Ausbau der ambulanten Versorgung gezielt voranbringen, so die Ministerin.

Drese: „Die ambulante ärztliche Versorgung steht insbesondere in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns vor großen Herausforderungen. Wir brauchen deshalb innovative Projekte, um die Kommunen bei der zukünftigen Entwicklung der ambulanten Gesundheitsversorgung zu unterstützen.“

Über ein Interessenbekundungsverfahren des Gesundheitsministeriums wurde das Rostocker Technologie-Unternehmen ATI Küste GmbH als Anbieter des Beratungsangebotes ausgewählt. Der Beratungsbetrieb kann folglich in den nächsten Monaten aufgenommen werden. „Wir gehen davon aus, dass die Beratung gut angenommen wird“, betonte Drese. Das Unternehmen verfüge über viel Expertise und habe bereits die Entwicklung des Gesundheitszentrums „Am Mühlenteich“ in Friedland begleitet und entscheidend beim Aufbau mitgewirkt, so die Ministerin.

Straßenbegleitende Radwege in M-V

Schwerin – Für den Radwegebau an Bundesstraßen hat die Straßenbauverwaltung des Landes ein Priorisierungskonzept erstellt, nach dem künftig die Baumaßnahmen grundsätzlich umgesetzt werden sollen.

„Bislang erfolgte der Bau von Radwegen entlang der in Mecklenburg-Vorpommern liegenden Bundesstraßen auf Grundlage von Vorschlägen der einzelnen Straßenbauämter. Eine landesweite und einheitliche Methodik zur Auswahl der zu bauenden Radwege existierte bisher nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn wir die uns zur Verfügung stehenden Mittel effektiver im gesamten Land einsetzen wollen, benötigen wir dafür einheitliche und nachvollziehbare Kriterien.

Jetzt hat unsere Straßenbauverwaltung ein Konzept erstellt, das künftig als grundlegendes Ausbauprogramm für die straßenbegleitenden Radwege in den kommenden Jahren gelten soll“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Im Rahmen der Konzepterstellung wurden für alle 494 Bundesstraßenabschnitte im Land, die bislang nicht mit einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage ausgestattet sind, die Dringlichkeit eines Radweges nach raumordnerischen und verkehrssicherheitstechnischen Gesichtspunkten ermittelt.

Im Einzelnen erfolgte die Bedarfsbewertung anhand der folgenden Kriterien: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, Distanz zu zentralen Orten, Lückenschluss zu Radwegen im Bestand, Anbindung an Orte der Versorgung wie beispielsweise Einzelhandel und medizinischer Versorgung, Bestandteil touristischer Radfernrouten und weiterer touristischer Radrouten, Anbindung an Bahnhöfe sowie Schulwegsicherung.

Darüber hinaus wurde die Dringlichkeit einer Radwegausstattung aus der Perspektive der Verkehrssicherheit anhand der verkehrstechnischen Daten Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehrsstärke abgebildet. Im Ergebnis wurde für jeden Radwegeabschnitt eine sogenannte Prioritätskennzahl ermittelt. „Unter der Voraussetzung, dass auch künftig rund zehn Millionen Euro jährlich an Bundesmitteln für den Radwegebau zur Verfügung gestellt werden, können wir jetzt planvoll umsetzen. Die Priorisierung steht“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer.

Für die kommenden fünf Jahre (2023-2027) sind insgesamt 102 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 165 Kilometern zur Umsetzung vorgesehen. Dies sind vorrangig Radwegeprojekte, die sich derzeit bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden sowie Radwegeprojekte in einer frühen Planungsphase mit einer hohen Priorisierung.

In den Jahren 2028 bis 2032 ist insbesondere die Umsetzung von Abschnitten mit einer hohen Bedarfsbewertung vorgesehen, deren Planung aber noch nicht begonnen wurde beziehungsweise sich noch in einer sehr frühen Planungsphase befinden. Zudem sollen Projekte mit einem jetzt schon fortgeschrittenen Planungsstand aber niedrigen Priorisierung realisiert werden. Die Planungen für die Jahre 2028 bis 2032 umfassen 101 Projekte mit einer Gesamtlänge von 202 Kilometern.

Für die übrigen 212 Abschnitte mit einer Länge von 349 Kilometern wird eine Realisierung ab dem Jahr 2033 geprüft.

LNG-Terminal Lubmin

Genehmigungsverfahren kurz vor Abschluss

Lubmin – Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für ein Flüssiggasterminal im Hafen von Lubmin geht in die Schlussphase. „Am kommenden Montag werden wir zur Wahrung der Transparenz die Unterlagen gemäß § 4 Abs. 4 LNG-Beschleunigungsgesetz erneut für vier Tage in den Räumen des StALU Vorpommern und mittels Veröffentlichung auf der Internetseite des StALU Vorpommern öffentlich auslegen. Danach kann der Genehmigungsbescheid unterschrieben und offiziell überreicht werden“, verkündete Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

„Wir haben alle Einwände umfassend geprüft, darunter viele sicherheitsrelevante Fragen von Einwohnern und Umweltverbänden“, sagte der Minister weiter. „Uns wurden hier sehr viele und auch sehr richtige Hinweise zu bedenkenswerten Aspekten gegeben und damit auch eine große Aufgabe gestellt. Das war gut so, mich hat die konstruktive Partizipation der Öffentlichkeit sehr gefreut“, so Backhaus.

Von den auch in den zugegangenen Einwendungen angesprochenen Themen greift der Minister einzelne Aspekte auf: „Auch mir ist besonders wichtig, dass wir von fossilen Energieträgern wegkommen. Soweit auch nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz ein Betrieb bis zum 31.12.2043 möglich wäre, freut mich sehr, dass vorliegend auch durch die Deutsche Regas ein deutlich kurzer Betriebszeitraum beantragt wurde und die Genehmigung bis zum 31.12.2031 befristet wird. Ebenso freut mich, dass die geschaffenen Strukturen zukünftig auch für die Einspeisung von mit klimaneutralem Wasserstoff genutzt werden können.“

Auch den Hinweisen zu möglich Umweltauswirkungen schloss sich der Minister an: „Beim Industriehafen handelt es sich um einen idealen Standort, der gleichwohl an ein sensibles Ökosystem grenzt. Ich lege deshalb großen Wert auf die Feststellung, dass hier nahe des Greifswalder Boddens keine Biozide eingesetzt werden und auch keine Erwärmung des Boddens zu befürchten ist.“

Tierheime brauchen unsere Unterstützung

Malchow – Am Donnerstag besichtigte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus das Tierheim in Malchow, um sich vor Ort ein Bild über die Lage der Einrichtung zu machen. Die Tierheime im Land sind derzeit durch verschiedene Krisen gleich mehrfach belastet, erklärt der Minister:

„Tierheime brauchen unsere Unterstützung, denn sie sind gerade mit vielen Problemen auf einmal konfrontiert. Zum einen machen sich auch bei ihnen die Inflation und damit erhöhte Energiepreise und steigende Futterkosten stark bemerkbar und zum anderen haben sie eine deutlich höhere Auslastung als noch vor wenigen Jahren. Zudem scheint die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung aufgrund der allgemeinen Belastungen zurückzugehen. Zusammen erschwert das die wichtige Arbeit der Einrichtungen und das besorgt mich doch sehr“, so Backhaus.

Eine vermehrte Abgabe von Tieren vermeldete nicht nur das Malchower Tierheim. Der Trend sei allgemein zu beobachten. „Besonders bedauerlich ist, dass während der Corona-Pandemie viele Hunde in die Obhut von Tierheimen gegeben wurden, weil die Besitzerinnen und Besitzer aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen mit der Fürsorge überfordert waren. Viele Tiere warten hier nun darauf, in gute Hände neu vermittelt zu werden.

Die Angestellten und Helfenden in den Heimen kümmern sich indes mit Herzblut um die Tiere und leisten mit ihrem Engagement einen wertvollen Beitrag für den Tierschutz und das Tierwohl. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich. Doch es braucht auch die nötige Infrastruktur. Für entsprechende Investitionen, z.B. für den Bau von Unterbringungen, reicht das Land über die Tierheim-Förderrichtlinie jährlich rund 300.000 Euro an betreffende Einrichtungen aus“, so der Minister.

Das Tierheim Malchow hat seit dem Jahr 2000 rund 457.000 Euro erhalten, u.a. für bauliche Maßnahmen, darunter der Bau eines neues Multifunktionshauses oder der Bau einer neuen Hundezwingeranlage.

Kinderkrankentage 2023

Schwerin – Auch für das laufende Jahr können gesetzlich krankenversicherte Eltern in erweitertem Umfang Kinderkrankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Darauf weist Sozialministerin Stefanie Drese hin. „Die Sonderregelung zu den Kinderkrankentagen wurde in das Jahr 2023 hinein verlängert“, so Drese.

Damit stehen jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut 30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung. Für Alleinerziehende sind es 60 Tage. Ohne Sonderregelung beträgt der gesetzliche Anspruch zehn Arbeitstage im Jahr pro Kind (bei Alleinerziehenden 20 Tage).

Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil im Jahr 2023 insgesamt einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich dieser Anspruch auf maximal 130 Arbeitstage.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis einschließlich zwölf Jahre. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

„Eltern können bis einschließlich 7. April 2023 Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht krank ist, aber zu Hause betreut werden muss“, verdeutlicht Ministerin Drese. Das ist etwa dann der Fall, wenn eine Kita, Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen geschlossen ist, einen eingeschränkten Zugang hat oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde. Das gilt auch, wenn einem Kind aufgrund eines Schnelltestergebnisses der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder Schule untersagt ist. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten könnten.

Drese: „Die unbürokratische Sonderregelung hilft Eltern und Alleinerziehenden auch in diesem Jahr, den schwierigen Alltag zu meistern. Wichtig ist, wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung.“