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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Anwerbung von Ärztinnen und Ärzten

Beratungsunternehmen ATI-Küste hilft bei Generationenwechsel

Schwerin – Die Sicherstellung einer guten Gesundheitsversorgung ist gerade in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns eine zunehmende Herausforderung. So schreitet etwa der Generationenwechsel bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten weiter voran. „Mit einem speziellen Beratungsangebot des Landes wollen wir Kommunen gezielt helfen, auch zukünftig wohnortnahe, ambulante Gesundheitsangebote zu erhalten“, gab Gesundheitsministerin Stefanie Drese über Ostern die Verlängerung eines entsprechenden Projektes bekannt.

Mehr als ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind 60 Jahre alt oder älter. „Gehen dann insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte in den ländlichen Regionen in den Ruhestand, stehen Kommunen vor der Frage, wie die Praxis nachbesetzt werden kann und welche Unterstützungsangebote, Förderprogramme oder auch innovativen Betreiberformen und Kooperationsmodelle es gibt“, verdeutlichte Drese.

Nach Ansicht Drese müssen angesichts des demografischen Wandels alle relevanten Kräfte zusammenwirken, um auch zukünftig die wohnortnahe Gesundheitsversorgung zu erhalten. „Ein Baustein ist dabei die fachliche Beratung, die dabei auch als Schnittstelle zur Vereinigung der verschiedenen Themen und Akteure fungiert“, so Drese.

So sei das im Jahr 2023 gestartete und vom Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) geförderte Beratungsangebot für Kommunen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in ländlichen Regionen nun nach neuerlicher Ausschreibung bis zum 30.06.2028 verlängert worden.

Durchgeführt wird die landesweite Beratung durch das Rostocker Unternehmen ATI Küste. „Gemeinsam mit interessierten Gemeinden, Landkreisen oder auch Kommunalpolitikern und potentiellen Trägern ambulanter ärztlicher Versorgungsstrukturen erarbeiten die dortigen Beraterinnen und Berater ein individuell passendes Konzept und vernetzen zudem auch Akteure des Gesundheitswesens miteinander – kostenlos und neutral“, betonte die Ministerin.

So können Praxisnachfolgen gefunden, aber auch Neuansiedelungen umgesetzt werden. Die jeweiligen Auftraggeber profitieren hierbei von besonderen Kompetenzen des Beratungsteams, die sich vom (Standort-)marketing, bis hin zur betriebswirtschaftlichen Planung und Gründung von Gesundheitseinrichtungen erstrecken. Inzwischen erhielten bereits mehr als 20 Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern gezielte Unterstützung.

Drese: „Wir brauchen genau solche neuen und innovativen Ansätze, um Medizinerinnen und Mediziner zu überzeugen, sich bei uns niederzulassen. Dafür greifen wir auf das Expertenwissen der erfahrenen ATI Küste GmbH zurück und ermuntern die Kommunen dieses Angebot zu nutzen. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Projekt gemeinsam viel Gutes für die Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns bewirken können.“, so Drese.

Insgesamt stellt das Land für die zweite Förderphase des Beratungsangebotes Mittel in Höhe von 1.32 Millionen Euro zur Verfügung. Sie stammen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. (ESF+)

Disney Adventure ausgedockt

Schwesig: Wir sind stolz auf den Schiffbau in Wismar

Wismar – In Wismar ist heute die Disney Adventure ausgedockt worden. Es ist das größte jemals in Deutschland gebaute Kreuzfahrtschiff und eines der größten Schiffe weltweit. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sprach von „einem großen Tag“ und sagte im Anschluss an ihren Besuch in Wismar: „Ich bin der Meyer Werft dankbar, die das Schiff fertiggestellt hat.

Und der Disney Cruise Line, die es übernommen hat. Besonders danken möchte ich den 1.400 Beschäftigten der Werft und der anderen beteiligten Firmen. Wir sind heute alle sehr stolz auf sie. Ab Dezember soll die Disney Adventure vielen Menschen in Asien Urlaubsfreude machen. Vielen wird sie Arbeit geben. Und wir in Wismar haben sie gebaut. Ich wünsche der „Disney Adventure“ viel Erfolg auf all ihren Fahrten.“

Der Bau des Schiffes habe eine wichtige Brückenfunktion für die Werft in Wismar. „Mit der Fertigstellung der „Disney Adventure“ ist der Weg endgültig frei für Thyssen Krupp Marine Systems hier in Wismar. tkMS investiert mindestens 200 Millionen Euro in Umbauten und neue Technik für die Werft.

Schon in diesem Jahr soll der Bau des neuen Forschungseisbrechers, der Polarstern II, beginnen. Ab 2027 werden dann hier U-Boote gebaut. Das bedeutet Arbeit für etliche Jahre und Jobs für bis zu 1.500 Beschäftigte“, sagte Schwesig. Das Land habe immer hinter der Werft und ihren Beschäftigten gestanden.

Weniger Streitigkeiten in der Nachbarschaft

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Die Zahl der Verfahren vor den Amtsgerichten in Nachbarschaftssachen ist weiter gesunken.“

@JM

Schwerin – An den zehn Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Zahl der Zivilverfahren zwar leicht gestiegen, der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten in Zivilverfahren aber weiter gesunken. Im Jahr 2024 hatten die Amtsgerichte in insgesamt 10.733 Zivilverfahren 105 Nachbarschaftsstreitigkeiten erledigt.

Das ist ein Anteil von rund einem Prozent. Ähnlich sah es auch im Jahr davor aus. 2023 wurden insgesamt 10.459 Zivilverfahren erledigt, davon 126 Nachbarschaftsstreitigkeiten. Damals lag der Anteil bei rund 1,2 Prozent.

In vergleichbaren Flächenländern wie zum Beispiel Schleswig-Holstein und Brandenburg sah es im Jahr 2023 ähnlich aus. Der Anteil der Nachbarschaftsstreitigkeiten lag laut Statistischem Bundesamt an Amtsgerichten in Brandenburg bei 1,1 Prozent, in Schleswig-Holstein bei 1,2 Prozent. Anders als in Mecklenburg-Vorpommern gibt es in diesen beiden Bundesländern ein separates Nachbarrechtsgesetz.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) maßgebend. Die geltenden Regelungen sind in der Broschüre zum Nachbarrecht „Wie sich Streit vermeiden lässt“ zusammengefasst. Die Broschüre ist kostenlos beim Ministerium erhältlich oder online unter folgendem ->Link.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Statistik mit den gesunkenen Zahlen im Bereich der Nachbarschaftsstreitigkeiten könnte ein Zeichen dafür sein, dass das Zusammenleben in der Nachbarschaft generell friedlicher als in anderen Jahren ist.

Es könnte aber auch ein Zeichen sein, dass mehr miteinander gesprochen wird. Daran haben oftmals die engagierten und ehrenamtlichen Schlichterinnen und Schlichter in Mecklenburg-Vorpommern großen Anteil. Den rund 220 Schiedsleuten in den 119 Schiedsstellen der Kommunen gilt dabei großer Dank.

Sie zeigen den Menschen, dass Kommunikation immer die Grundlage bieten sollte. Doch der Gang zum Gericht ist nur der wirklich letzte Ausweg. Denn ein Urteil in Nachbarschaftsstreitigkeiten löst meistens nicht das Grundproblem des Streits“, so Justizministerin Bernhardt.

Entlastung von Wohnungsbaualtschulden

Weitere 31 Kommunen werden von Wohnungsbaualtschulden entlastet

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern entlastet in diesem Jahr insgesamt 31 Städte und Gemeinden im Land von den Wohnungsbaualtschulden kommunaler Wohnungsunternehmen.

„Mit der Ablösung der Altschulden setzen wir ein weiteres wichtiges Zeichen der Solidarität mit unseren Kommunen“, erklärt Kommunal- und Bauminister Christian Pegel und: „Viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern stehen angesichts angespannter Haushaltslagen, des demografischen Wandels und des Sanierungsbedarfs im Wohnungsbestand vor großen Herausforderungen. Durch die Übernahme dieser finanziellen Altlasten – als bisher einziges Bundesland – schaffen wir neue Spielräume für Investitionen in zeitgemäßen, sozialen und energetisch effizienten Wohnraum.“

Insgesamt werden durch das Landesprogramm im Jahr 2025 Schulden in Höhe von rund 24,8 Millionen Euro abgelöst, die größtenteils noch aus DDR-Zeiten stammen und auf investive Fördermaßnahmen im kommunalen Wohnungsbau zurückgehen. „Wir leisten damit einen aktiven Beitrag zur Stabilisierung der kommunalen Haushalte. Gerade im ländlichen Raum ist das ein wichtiger Schritt, um Lebensqualität zu erhalten und Entwicklungsperspektiven zu schaffen“, betont Pegel. Seit 2020 stellt die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen jährlich 25 Millionen Euro für den Abbau dieser Schulden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes bereit.

„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt“, so der Minister abschließend.

Im Jahr 2023 konnten Altverbindlichkeiten der kommunalen Wohnungswirtschaft in Höhe von rund 48,5 Millionen Euro – mithilfe von Restmitteln aus dem Jahr 2022 – in insgesamt 78 Kommunen zurückgeführt werden. Im Jahr 2024 wurden weitere Wohnungsbauverbindlichkeiten in 18 Kommunen und deren kommunalen Wohnungsgesellschaften im Umfang von rund 25 Millionen Euro abgelöst.

„Und auch in diesem Jahr setzen wir das Programm weiter erfolgreich um. Besonders freut es mich, dass wir in Güstrow die kompletten Altschulden ablösen konnten. Damit wird die Stadt finanziell spürbar entlastet und erhält die Chance, ihre Entwicklung ohne diese historische Hypothek neu auszurichten“, so Pegel weiter.

Auch weitere Städte wie Wolgast, Neustrelitz und Bützow profitieren im Jahr 2025 in erheblichem Maße von dem Programm: „Mit Auszahlungen in Millionenhöhe übernehmen wir eine bedeutende Last, die die Gemeinden bislang gedrückt hat. Diese Summen zeigen eindrucksvoll, wie ernst es uns mit der Unterstützung unserer Kommunen ist – gerade dort, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten.“

Unbegrenzte Landeshilfen seit 2023 möglich

Mit einer Novellierung der Verordnung, die am 15. Juli 2023 in Kraft getreten ist und die die Altschuldenhilfe für Mecklenburg-Vorpommern regelt, können die restlichen Wohnungsbaualtschulden der Kommunen bzw. der kommunalen Wohnungsunternehmen, die einen Antrag gestellt haben, in voller Höhe abgelöst werden. Zuvor wurden die Entschuldungshilfen aufgrund von beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Union zunächst auf eine gesichert unbedenkliche Höchstgrenze von 200.000 Euro pro Fall beschränkt. „Begrenzt sind wir jetzt nur noch durch das jährlich zur Verfügung stehende Kontingent von insgesamt 25 Millionen Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz M-V, soweit der Landeshaushalt dies ermöglicht, der sogenannte ,Haushaltsvorbehalt‘. Deshalb kann es vorkommen, dass manche Kommunen nicht in einem Rutsch, sondern über aufeinanderfolgende Jahre entschuldet werden“, erklärt der Minister.

Ausgehend von einem Gesamtantragsvolumen durch berechtigte Kommunen im Land von etwa 247 Millionen Euro ergibt sich zum Ende des Jahres 2024 noch ein Bestand an Wohnungsbaualtschulden in Höhe von 144,9 Millionen Euro. „Wir sind weiterhin sehr zuversichtlich, dass wir die noch gut 90 zu bescheidenen Anträge von 68 Kommunen mit noch bestehenden Verbindlichkeiten bis 2030 entschulden können“, so Christian Pegel.

Auf Grundlage von Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über. Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart. Mit dem Geld sollen Kommunen und die kommunale Wohnungswirtschaft von diesen Krediten entschuldet werden

Erhöhte Waldbrandgefahr in M-V

Vorsicht zu Ostern geboten

Schwerin – Aufgrund anhaltender Trockenheit und frühlingshafter Temperaturen warnt der Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus eindringlich vor erhöhter Waldbrandgefahr im gesamten Landesgebiet. Besonders über die bevorstehenden Osterfeiertage wird zur äußersten Vorsicht geraten.

Die aktuellen Wetterverhältnisse – trockene Winde, kaum Niederschläge und frühlingshafte Temperaturen – haben die Vegetation stark ausgetrocknet. In den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald wurde bereits die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) ausgerufen. Doch auch im restlichen Bundesland ist mit einer mittleren Waldbrandgefahr zu rechnen.

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus appelliert an die Bevölkerung: „Gerade über die Ostertage zieht es viele Menschen in die Natur. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich verantwortungsvoll zu handeln und keinerlei offenes Feuer in der Natur zu entzünden. Bereits ein Funke kann ausreichen, um einen großflächigen Brand auszulösen. Auch bei den privaten Osterfeuern ist höchste Vorsicht geboten, besuchen Sie lieber eines der vielen offiziellen Osterfeuer im Land.“

Hier noch einige Hinweise:

  • Kein offenes Feuer oder Grillen im und am Wald
  • Keine Zigarettenreste in der Natur wegwerfen
  • Parken Sie nicht auf trockenem Gras – heiße Fahrzeugteile können Brände entfachen
  • Melden Sie Rauchentwicklungen sofort über den Notruf 112

Weitere Informationen zur aktuellen Waldbrandgefahrenstufe finden Sie auf der Website der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern.

Schnell und bequem zur Fähre nach Dänemark

Dr. Wolfgang Blank: „Nachhaltige Verkehrsangebote stärken den Tourismus und die regionale Entwicklung in MV“

Schwerin – In der Sommersaison 2025 wird die erfolgreiche Zuganbindung an den Fährhafen Mukran auf Rügen fortgesetzt. Vom 24. Mai bis zum 18. Oktober ermöglicht erneut ein erweitertes Fahrplanangebot eine direkte Verbindung zur Fähre nach Bornholm. Die Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) erhielt am 9. April nach Abschluss des Vergabeverfahrens erneut den Zuschlag – erstmals mit einer Laufzeit von drei Jahren (2025 – 2027).

Das Land Mecklenburg-Vorpommern sichert gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV), dem Mukran Port und der HANS den saisonalen Verkehr. Die Direktverbindung stellt eine umweltfreundliche, staufreie Alternative zur Anreise mit dem Auto dar – insbesondere für Urlauberinnen und Urlauber aus Berlin, Hamburg, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank betont die Bedeutung der Anbindung: „Auch in diesem Sommer können Urlauberinnen und Urlauber wieder bequem und schnell nach Dänemark reisen – dank des erweiterten Zugfahrplans zur Fähre vom 24. Mai bis zum 18. Oktober 2025. Neu ist die Verbindung am Montag. Wie in den Vorjahren verkehren die Züge zudem donnerstags, samstags und sonntags. Damit schaffen wir klimafreundliche Anschlüsse, die sich gut in die Urlaubspläne vieler Menschen einfügen.“

Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV, hebt die gute Annahme durch die Fahrgäste hervor: „Die positive Resonanz der Fahrgäste vom letzten Jahr ist ein klares Signal, dass Reisende verstärkt auf klimafreundliche Alternativen setzen. Die Zuganbindung der HANS direkt in den Mukran Port in den Sommermonaten ist ein kleiner, aber dennoch wichtiger Bestandteil der Mobilitätsoffensive des Landes und gestaltet den ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern, sowohl für die Bevölkerung als auch für Urlauber noch attraktiver und nachhaltiger. Fahren auch Sie in diesem Jahr mit und nutzen Sie das zusätzliche Verkehrsangebot!“

Auch Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank sieht in dem Angebot eine zukunftsweisende Maßnahme: „Die steigenden Fahrgastzahlen bestätigen den wachsenden Bedarf an nachhaltigen ÖPNV-Angeboten zu touristischen Zielen. Mit der Mobilitätsoffensive wollen wir mehr Menschen für den Umstieg auf die Bahn gewinnen. Statt im Stau zu stehen, setzen wir auf einen starken Nahverkehr, der dem Klima nützt und die regionale Wirtschaft stärkt.“

Henry Forster, Geschäftsführer des Mukran Ports, unterstreicht die Bedeutung des Hafens: „Unser Standort verfügt über eine moderne, multimodale Infrastruktur und ist längst zu einer wichtigen Drehscheibe für touristische Verkehre von und nach Deutschland geworden – insbesondere in Richtung Skandinavien. Der erstmals langfristig angelegte mehrjährige Vertrag mit der HANS trägt dem wachsenden Bedarf des Marktes Rechnung und ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung nachhaltiger Mobilität. Gleichzeitig leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur touristischen Erschließung der Region und zur wirtschaftlichen Entwicklung Vorpommerns. Nicht zuletzt schafft die direkte Anbindung auch gute Voraussetzungen für potenziell zukünftige Fährverkehre – etwa in Richtung Schweden – für die der Mukran Port weiterhin eine ideale Ausgangslage bietet.“

René Haber-Henning, Geschäftsführer HANS, ergänzt: „Dass der Fährhafen-Shuttle im dritten Jahr infolge verkehrt und steigende Fahrgastzahlen vorweisen kann, zeigt, dass für dieses Angebot ein Verkehrsbedürfnis besteht. Uns erfreut, dass die Reisekette mit dem öffentlichen Verkehr funktioniert und von so vielen Reisenden genutzt wird.“

Weitere Informationen zum Saisonverkehr und den Fahrplan finden Sie hier.

 Alle Fahrplandaten finden Sie in der kostenfreuen App „MV FÄHRT GUT“ für Android und iOS.

Hintergrund

Mukran Port

Der Mukran Port auf Rügen erstreckt sich über knapp 430 Hektar und bietet 22 Liegeplätze sowie moderne Fähr-, Eisenbahn-, Multipurpose- und Offshore-Terminals. Mit seiner maritimen Anbindung an nahezu alle Ostsee-Anrainer und seiner Nähe zu mehreren Windparks spielt der Hafen auch eine wichtige Rolle für die Offshore-Windindustrie.

Zudem gewinnt der Mukran Port für den internationalen Tourismus eine zunehmende Bedeutung. Als maritimes Einfallstor auf die Insel Rügen empfängt er Gäste aus ganz Europa. Dank direkter Bus- und Bahnverbindungen gelangen Reisende komfortabel zu den touristischen Höhepunkten der Insel.

Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (VMV)

Die VMV ist eine landeseigene Gesellschaft, die seit 1995 die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) koordiniert. Sie unterstützt die Umsetzung verkehrspolitischer Ziele des Landes und arbeitet mit Verkehrsunternehmen und Kommunen an zukunftsfähigen Mobilitätskonzepten.

Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS)

Die HANS betreibt Regionalbahnlinien in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. Als regionales Unternehmen engagiert sie sich für den Erhalt von Bahnstrecken, nachhaltige Mobilität und einen engen Kontakt zu den Fahrgästen vor Ort.

Einheitliches E-Mail-System an Schulen

20.000 Postfächer werden eingerichtet / Oldenburg: Wir schaffen eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stattet alle öffentlichen Schulen mit einem einheitlichen, sicheren E-Mail-System aus. Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere Beschäftigte an Schulen erhalten personalisierte dienstliche E-Mail-Adressen. Zudem stehen den Schulen zentrale Funktionspostfächer sowie integrierte Kalender-, Adressbuch- und Cloud-Dienste zur Verfügung. Das Land stellt hierfür drei Millionen Euro bereit. „Wir schaffen mit dieser Lösung eine professionelle, sichere und datenschutzkonforme Kommunikationsinfrastruktur. Damit sorgen wir für Verlässlichkeit im Austausch zwischen Lehrkräften, Eltern, Schülerinnen und Schülern, der Schulverwaltung und weiteren Institutionen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die neue Lösung basiert auf einer Open-Source-Software eines deutschen Anbieters und wird in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland betrieben. Im Fokus stehen dabei IT-Sicherheit und Datenschutz. Insgesamt können 17.500 persönliche Postfächer sowie 2.700 Funktionspostfächer für rund 500 öffentliche Schulen im Land eingerichtet werden. „Wir beenden damit die Nutzung unsicherer oder privater E-Mail-Adressen für den dienstlichen Gebrauch. Unsere Lehrkräfte erhalten ein sicheres und zuverlässiges System“, so Oldenburg weiter. „Besonders wichtig ist mir: Die E-Mail-Adresse bleibt auch bei einem Schulwechsel innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern bestehen. Das stärkt die Kontinuität und Professionalität der Kommunikation.“

Das Land hat bereits über 8.500 persönliche Postfächer an mehr als 200 Schulen eingerichtet. Weitere 15 Schulen sollen in Kürze folgen. Die Einführung des neuen cloudbasierten E-Mail-Systems erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit den Schulleitungen. Es gewährleistet höchste Standards bei Datenschutz und Datensicherheit: E-Mail-Verschlüsselung, digitale Signaturen, Zwei-Faktor-Authentifizierung sowie umfassender Spam- und Virenschutz gehören zum Standard. Hardware-Token stehen als Alternative zur App-basierten Authentifizierung zur Verfügung, sodass keine verpflichtende Nutzung privater Endgeräte erforderlich ist.

„Im Bildungsbereich arbeiten wir mit sensiblen personenbezogenen Daten. Deshalb war für uns von Anfang an klar: Beim Datenschutz dürfen wir keine Kompromisse eingehen“, betonte Ministerin Oldenburg. „Mit der neuen Lösung machen unsere Schulen bei der Digitalisierung einen weiteren großen Schritt nach vorne.“

Die Rückmeldungen aus den ersten Schulen zeigen: Das E-Mail-System und die anderen technischen Dienste werden von den Lehrkräften überwiegend positiv aufgenommen. Sie schätzen die Vereinheitlichung und die verbesserten Sicherheitsstandards. Zwar bedeutet die Einführung der Zwei-Faktor-Authentifizierung eine gewisse Umstellung, doch wird sie im Sinne eines verbesserten Datenschutzes mehrheitlich begrüßt. Die Lösung bietet neben der E-Mail-Funktion auch Kalender-, Aufgaben- und Kontaktverwaltung, einen Schulkalender sowie Adressbücher. In Kürze wird zudem ein integrierter Cloudspeicher mit fünf Gigabyte Speicherplatz pro Nutzerin bzw. Nutzer freigeschaltet.

Gut 34.300 Betreuungsverfahren in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist gut, dass der Bundesrat eine Verbesserung der Betreuungsvergütung beschlossen hat.“

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Zahl der Betreuungsverfahren weiter hoch. Ende des Jahres 2024 waren an den Amtsgerichten in Mecklenburg-Vorpommern 34.288 Betreuungsverfahren anhängig. 2023 waren es rund 34.760. Die Gesamtausgaben für Betreuerinnen, Betreuer, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspfleger sind im Vergleich zum Jahr 2023 um knapp drei Millionen Euro gestiegen und lagen im letzten Jahr bei rund 40,4 Millionen Euro.

Der Großteil, knapp 37 Millionen Euro, fiel dabei für berufliche Betreuerinnen und Betreuer an. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt dankt den ehrenamtlichen wie beruflichen Betreuerinnen und Betreuern im Land für ihre wichtige Arbeit: „Berufliche Betreuerinnen und Betreuer werden immer bedeutender, denn die Zahl der ehrenamtlich Tätigen in der rechtlichen Betreuung sinkt. Dennoch ist noch immer jede dritte rechtliche Betreuung ehrenamtlich. Insbesondere bei der Betreuung von Familienangehörigen und Verwandten sind Ehrenamtliche eine tragende und unterstützende Säule im Betreuungssystem“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

„Die Situation für Betreuerinnen und Betreuer wird sich im nächsten Jahr verbessern. Dafür habe ich mich als Justizministerin im Bundesrat eingesetzt, der kürzlich mit den Stimmen von Mecklenburg-Vorpommern die Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung beschlossen hat. Dieser bundesweite Konsens ist wichtig, um die notwendige und qualitativ hochwertige Arbeit der Betreuerinnen und Betreuer weiter sicherzustellen.

Die Erhöhung der Vergütungssätze für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger zum 1. Januar 2026 um durchschnittlich 12,7 Prozent ist unumgänglich. Denn auch bei den rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie bei den Betreuungsvereinen kam es zu Kostensteigerungen. Die derzeitige Inflationsausgleichs-Sonderzahlung für berufliche Betreuerinnen und Betreuer, Betreuungsvereine und ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer war eine Zwischenlösung, die zum 31. Dezember 2025 auslaufen wird.

Das neue Gesetz soll insbesondere die Amtsgerichte wie auch die beruflichen Betreuerinnen und Betreuer von unnötigem bürokratischem Aufwand entlasten sowie die Vergütung an die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst anpassen. Die Vergütung der berufsmäßigen Vormünder, Verfahrens-, Umgangs-, Ergänzungs- und Nachlasspflegerinnen und -pfleger soll ebenfalls entsprechend erhöht werden“, führt Ministerin Jacqueline Bernhardt aus.

Ministerin Bernhardt hält mehrmals im Jahr in Mecklenburg-Vorpommern Vorträge zur Vorsorgevollmacht. Zuletzt war sie in Stavenhagen und Ludwigslust. Die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ kann kostenlos im Ministerium bestellt oder auf der Homepage als PDF heruntergeladen werden.