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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Sinkende Kriminalitätszahlen in M-V

Innenminister Christian Pegel stellt Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 vor

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Berichtsjahr 2024 vorgestellt. Die Zahlen zeigen eine insgesamt positive Entwicklung:

  • Die Gesamtkriminalität in Mecklenburg-Vorpommern ging um 2,7 Prozent zurück.
  • Weniger Diebstahlsdelikte und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
  • Die Aufklärungsquote ist so hoch wie seit Jahren nicht mehr.

Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 108.544 Straftaten registriert – ein Rückgang um 3.027 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Auch die Häufigkeitszahl (Straftaten pro 100.000 Einwohner) sank um 2,8 Prozent. Besonders erfreulich ist die hohe Aufklärungsquote von 64,4 Prozent, die nicht nur den Vorjahreswert übertrifft (2023: 62,8 Prozent), sondern auch konstant über dem Bundesdurchschnitt liegt.

Innenminister Christian Pegel würdigte bei der Vorstellung der Statistik auf der Landespressekonferenz die Arbeit der Landespolizei: “Nach dem Anstieg der Kriminalität in den Jahren nach der Pandemie haben wir nun eine positive Entwicklung. Das verdanken wir vor allem dem unermüdlichen Einsatz unserer Polizei, die rund um die Uhr für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger sorgt. Diese Leistung verdient höchste Anerkennung.”

Die Entwicklungen im Jahr 2024 im Überblick:

Straftaten gegen das Leben

Im Jahr 2024 wurden 47 Straftaten gegen das Leben registriert – zehn Fälle mehr als im Vorjahr, allerdings im Rahmen des mehrjährigen Mittels. Die meisten Fälle entfielen auf den Bereich des Totschlags, dessen Fallzahl um acht stieg. Auch die Zahl der Morde erhöhte sich leicht um drei Fälle. Im Bereich Totschlag sind unter den 24 Fällen 20 Versuche. Beim Mord nahmen die Fallzahlen um drei Fälle zu und unter den insgesamt zehn Fällen sind sechs Versuche.  Trotz des Anstiegs konnte die Polizei erneut eine hohe Aufklärungsquote von 87,2 Prozent erreichen – für die besonders schweren Straftaten Mord und Totschlag lag die Aufklärungsquote bei 100 Prozent.

Weniger Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung

Nachdem die Fallzahlen in diesem Deliktsbereich in den vergangenen Jahren gestiegen waren, ist 2024 ein Rückgang um 4,7 Prozent zu verzeichnen. Besonders deutlich zeigt sich der Rückgang in folgenden Bereichen:

  • sexuelle Belästigung: -54 Fälle (Gesamtzahl: 359)
  • sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung: -42 Fälle (Gesamtzahl: 205)
  • sexueller Missbrauch von Kindern: -18 Fälle (Gesamtzahl: 302)

In der Deliktsgruppe Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Inhalte blieben die Zahlen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr (2024: 603 Fälle, 2023: 649 Fälle). Auffällig ist, dass weiterhin mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen in diesem Bereich unter 18 Jahre alt ist.

„Trotz des Rückgangs der Fallzahlen bleibt es entscheidend, Kinder und Jugendliche über die Gefahren im digitalen Raum aufzuklären. Der Besitz und die Weitergabe solcher Inhalte ist kein Kavaliersdelikt – hier sind sowohl die Polizei als auch Eltern und Schulen gefordert. Mein Appell lautet: Achten Sie weiter darauf, was Kinder konsumieren und weitergeben. Sprechen Sie mit ihnen über die Unterschiede zwischen richtig und falsch und betonen Sie, wie wichtig es ist, sich zu melden, wenn sie sich unwohl fühlen oder Zeuge von Straftaten werden. Wir alle müssen die Verantwortung übernehmen und ein offenes Ohr für die Belange der Kinder haben, um gemeinsam ein sicheres Umfeld zu schaffen“, so der Minister.

Deutlicher Rückgang der Diebstahlsdelikte

Die Zahl der Diebstahlsdelikte sank um 8,5 Prozent auf insgesamt 29.206 Fälle. Besonders stark war der Rückgang in folgenden Bereichen:

  • Einfache Diebstähle: -7,1 Prozent (17.217 Fälle)
  • Einfacher Ladendiebstahl: -11,8 Prozent (6.632 Fälle)

Mehr Gewalt gegen Einsatzkräfte

Ein besonders alarmierender Trend zeigt sich bei Gewalt gegen die Polizei und Rettungskräfte. 1.103 Fälle von Widerstand oder tätlichen Angriffen auf Einsatzkräfte wurden registriert – ein Anstieg um 89 Fälle (+8,8 Prozent). In 96,2 Prozent der Fälle waren Polizistinnen und Polizisten Opfer von Widerstandshandlungen.

„Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungsdienste sind keine spontanen Ausrutscher – sie sind gezielte Respektlosigkeit gegenüber dem Staat”, so Pegel und: „Wer in Uniform seinen Dienst tut, muss sich darauf verlassen können, sicher nach Hause zu kommen. Solche Angriffe dürfen niemals als akzeptabel angesehen werden.”

Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit nehmen zu

Während die Gesamtkriminalität zurückgeht, wurde in diesem Bereich ein Anstieg um 2,2 Prozent (20.033 Fälle) registriert. Besonders betroffen sind:

  • Bedrohungsdelikte: +7,2 Prozent (345 Fälle mehr)
  • Körperverletzungsdelikte: +1,9 Prozent (231 Fälle mehr)

Die Aufklärungsquote blieb hier mit 90 Prozent stabil auf einem hohen Niveau.

Häusliche Gewalt

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im vergangenen Jahr 5.005 Fälle (2023 – 5.016 Fälle) von häuslicher Gewalt erfasst. Häusliche Gewalt ist traditionell weit überwiegend durch Körperverletzungsdelikte geprägt. 2024 wurden 3.206 Fälle von Körperverletzungen erfasst, davon sind 578 Fälle der gefährlichen und schweren Körperverletzungen zuzuordnen. Zudem wurden 14 Tötungsdelikte (vier davon vollendet) im Bereich der Häuslichen Gewalt festgestellt. Die Aufklärungsquote lag bei 99,4 Prozent.

Innenminister Christian Pegel: „Wir dürfen nicht nachlassen, den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern. Deshalb passen wir derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen verbesserten Schutz an. Die jüngste Evaluierung unseres Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG M-V) hat gezeigt, dass die polizeirechtlichen Maßnahmen bei häuslicher Gewalt weiterentwickelt werden müssen. Für die anstehende Novellierung des SOG M-V prüft das Innenministerium daher die Einführung verschiedener weiterer Befugnisse für die Polizei für wirksame Kontakt- und Näherungsverbote. Denn der Schutz Betroffener darf bei einer derartigen Gefahrenlage nicht erst mit der Verurteilung der gewalttätigen Person zusammenfallen.“

Messerangriffe

Seit 2020 werden Messerangriffe bundesweit als eigenes Phänomen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Diese Definition umfasst Taten, bei denen ein Messer direkt gegen eine Person eingesetzt oder damit gedroht wird – das bloße Mitführen eines Messers zählt nicht dazu.

Im Jahr 2024 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 452 Messerangriffe registriert. Das entspricht einem Rückgang um 85 Fälle im Vergleich zum Vorjahr, allerdings bewegen sich diese Zahlen im Rahmen des seit 2021 festgestellten Mittels. Insgesamt wurden 437 Tatverdächtige ermittelt.

„Messerangriffe sorgen für besondere Verunsicherung in der Bevölkerung. Unsere oberste Priorität bleibt es, die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Wir werden daher mit aller Konsequenz gegen diese Taten vorgehen – mit verstärkten Kontrollen, der Einrichtung von Waffenverbotszonen und einer konsequenten Strafverfolgung. Eine entsprechende Landesverordnung ist bereits in Arbeit“, sagt der Innenminister.

Den vollständigen Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innenministeriums.

Änderung des Sportfördergesetzes

Schwesig: Die Sportgymnasien im Land leisten hervorragende Arbeit

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Entwurf für eine Änderung des Sportfördergesetzes beschlossen. Die Änderung sieht vor, dass künftig auch bei Sportgymnasien in privater Trägerschaft ein Schul- und Internatslastenausgleich gezahlt wird. Damit werden die Schülerinnen und Schüler am Sportgymnasium in Rostock mit denen in Schwerin und Neubrandenburg gleichgestellt.

„Es gibt drei Sportgymnasien im Land: in Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Sie alle leisten hervorragende Arbeit. Diese Schulen bieten jungen Talenten eine fundierte schulische Ausbildung, während sie gleichzeitig auf eine Karriere im Hochleistungssport vorbereitet werden“, würdigte Schwesig die Arbeit der Sportgymnasien.

„Wenn wir junge Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler fördern wollen, muss der Besuch eines Sportgymnasiums für die Eltern der Schülerinnen und Schüler auch leistbar sein. Deshalb hat die Landesregierung in den Jahren 2024 und 2025 zusammen 400.000 Euro eingesetzt, um die Elternbeiträge zu deckeln. Davon profitieren Schülerinnen und Schüler in allen drei Sportgymnasien“, betonte die Ministerpräsidentin. Die neue Regelung sorge für die Gleichstellung des Rostocker Sportgymansiums beim Schul- und Internatslastenausgleich. Der Neuregelung seien Gespräche mit den Landkreisen vorausgegangen.

Für den LSB MV e.V. ist die Ergänzung des Sportfördergesetzes ein klares Bekenntnis des Landes zum Leistungssportstandort Rostock. „Die Förderung sportlicher Talente, die im Internat des CJD Rostock betreut werden, wird so für die Eltern sozial gerecht und vergleichbar im Lande gesichert und trägt dazu bei, die Sportlerinnen und Sportler in ihrer Entwicklung gut zu betreuen und zu fördern“, sagte der Präsident des Landessportbundes Andreas Bluhm bei der Vorstellung der geplanten Regelung im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Verwaltung braucht starken Nachwuchs

Schwerin – Die aktuelle Nachwuchskampagne der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern setzt darauf, eine junge Zielgruppe mit ihren eigenen Werten und ihrer eigenen Sprache zu erreichen. Sie ist mutig, pointiert – und ja, sie darf auch mal anecken.

Dabei ist die Nachwuchsgewinnung aber kein Selbstzweck, sondern vielmehr eine dringende Notwendigkeit: Der Fachkräftemangel macht auch vor der Landesverwaltung nicht Halt. In den kommenden zehn Jahren wird rund ein Drittel der Beschäftigten altersbedingt aus dem Landesdienst ausscheiden. Allein für Polizei, Justiz und Verwaltung müssen aktuell mehr als 500 Auszubildende pro Jahr gewonnen werden. Das stellt das Land als Arbeitgeber vor große Herausforderungen – und verlangt kreative Lösungen.

Mit fairer Ausbildungsvergütung, langfristiger Sicherheit und einer sinnstiftenden Tätigkeit hat das Land dabei gute Argumente. Das kommt nicht nur dem öffentlichen Dienst zugute. Denn ein starker Staat sorgt für verlässliche Rahmenbedingungen – und die sind wiederum Grundlage für erfolgreiches wirtschaftliches Handeln. Gut ausgebildete Nachwuchskräfte im Landesdienst sind daher auch im Interesse der Wirtschaft.

Finanzminister Dr. Heiko Geue erklärt dazu: „Das gemeinsame Ziel von Landesverwaltung und regionaler Wirtschaft muss es sein, Mecklenburg-Vorpommern für junge Menschen als Lebens- und Arbeitsort attraktiv zu gestalten. Nur so können wir die dringend benötigten Fachkräfte im Land halten bzw. neu dazugewinnen. Gerne werde ich daher auf den Unternehmerverband zugehen, um die aktuelle Situation zu erörtern – denn der Fachkräftemangel lässt sich nur gemeinsam lösen!“

„Landesregierung vor Ort“ in Stavenhagen

Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung lädt zum Bürgerforum in die Fritz-Reuter-Stadt ein

Stavenhagen – Förderangebote in der Kita, Schulsanierungen, das Recht auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 oder die Absicherung des Unterrichts – Eltern haben immer viele Fragen zu Kita und Schule. Beim Bürgerforum „Bildung im Dialog“ können sie über ihre Anliegen mit der Landesregierung ins Gespräch kommen.

Staatssekretär Tom Scheidung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung laden am Mittwoch, 26. März 2025, um 16:00 Uhr zum Austausch in die Fritz-Reuter-Grundschule in Stavenhagen ein und beantworten die Fragen der Bürgerinnen und Bürger.

„Schule und Kindertagesförderung können nur gelingen, wenn alle Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten. Ein regelmäßiger Austausch ist dabei besonders wichtig“, sagte Staatssekretär Tom Scheidung. „Neben den Kita- und Schulbesuchen, den Eltern- und Lehrkräftesprechstunden der Ministerin und den Treffen mit den Kreisschülerräten und Kreiselternräten in allen vier Schulamtsbereichen sind die Bürgerforen eine gute Gelegenheit, in denen Eltern ihre Anliegen ansprechen können. Wir freuen uns auf die Gespräche in Stavenhagen.“

Bildungsministerin Simone Oldenburg wird wegen Terminverpflichtungen als Präsidentin der Bildungsministerkonferenz durch den Staatssekretär vertreten.

Bürgerforum „Bildung im Dialog“

Zeit:    16:00 bis 17:30 Uhr

Ort:     Fritz-Reuter-Grundschule

           Goethestraße 14

           17153 Stavenhagen 

Da die Platzzahl begrenzt ist, bitten wir um eine Anmeldung per E-Mail unter sprechstunde@bm.mv-regierung.de.

Opferhilfe wird in M-V

Justizministerin Jacqueline Bernhardt betont heute zum Tag der Kriminalitätsopfer die Bedeutung vielfältiger Hilfsangebote für Opfer

Schwerin – „Heute am 22. März ist der Tag der Kriminalitätsopfer. Am Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist erkennbar, wie der Blick hin zu den Opfern von Gewalt und Kriminalität immer mehr geschärft wird. Die zentrale Aufgabe der Justiz ist es, Straftaten zu verfolgen und zu ahnden. Die Menschen, die unter diesen Straftaten gelitten und weiterhin leiden, die also Opfer einer Straftat geworden sind, benötigen aber ebenso Aufmerksamkeit. Dabei ist die Bandbreite der Beratung sehr groß. Spezialisierung ist wichtig, um zielgenau helfen zu können. Hier wird das Netz für die Opferhilfe in Mecklenburg-Vorpommern immer größer“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer.

„Opferschutz ist ressortübergreifend. Das Netzwerk verbindet viele Institutionen, Vereine und Behörden. Auf Seite der Justiz wurde für diese verbindende Lotsenfunktion der Opferhilfebeauftragte installiert, der mit den verschiedenen Behörden, Institutionen und Vereinen bereits im Vorfeld klärt, wie Opfern von Straftaten schnell und zielgerichtet geholfen werden kann. Es ist gut, dass die Justiz eine solche Schnittstelle hat“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Über die Arbeit des Opferhilfebeauftragten der Justiz Marc Quintana Schmidt informiert ein Flyer. Hier ->zum Herunterladen.

„Eine ebenso wichtige Säule des Opferschutzes bildet das Beratungs- und Hilfenetz. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben. In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen. Sie sind eine wichtige Stütze für Frauen und Kinder, deren Gewalterlebnis in eine ausweglos und hilflos erscheinende Situation geführt hat“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt.

->Klicken Sie hier für Informationen über das Beratungs- und Hilfenetz.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt und sechs Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Seit nunmehr knapp drei Jahren ist Mecklenburg-Vorpommern auch Mitunterstützer des Männerhilfetelefons. Ministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist ein sehr wichtiges bundesweites Angebot. Denn aus Gleichstellungssicht ist es unverzichtbar, dass auch Männern, die Gewalt erleben, jedwede Hilfe geboten wird. Daher war es für Mecklenburg-Vorpommern vor nunmehr über zwei Jahren selbstverständlich, sich zu beteiligen. Ich hoffe, dass weitere Bundesländer sich anschließen.“

Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ ist bundesweit das erste Beratungsangebot, das unter der Nummer 0800 123 99 00 ratsuchenden Männern Unterstützung anbietet.

Schuldenbremse und Sondervermögen

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Berlin – Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Investitionen des Bundes in deutsche Häfen

Berlin – Der Bund solle sich an Investitionen in deutsche Häfen beteiligen. Dies forderte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in seiner Sitzung am 21. März 2025.

Die deutschen Häfen spielten eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, heißt es in der Entschließung. Der Ausbau der Häfen sei jedoch nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft wichtig, sondern auch für neue Aufgaben wie die nationale Verteidigungsfähigkeit und das Gelingen der Energiewende. Die erforderlichen Investitionen würden die finanziellen Spielräume der Länder deutlich übersteigen.

Aktuell sei die Finanzierung und Bewirtschaftung der Hafeninfrastruktur alleinige Aufgabe der Länder und Hafengesellschaften. Dies führe jedoch zu regionalen Ungleichgewichten und unzureichenden Investitionen. Zudem werde die gesamtstaatliche Funktion der Häfen nicht berücksichtigt. Das Grundgesetz weise Bund und Ländern zwar getrennte Aufgaben zu, lasse aber in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Wahrnehmung und Finanzierung zu. Der Bund solle daher prüfen, ob eine solche Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ eingeführt werden könne. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der anderen, bereits existierenden Gemeinschaftsaufgaben gehen. Auch diese seien für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar.

Die im Grundgesetz verankerte Finanzhilfekompetenz des Bundes ermöglicht, die Länder bei besonders bedeutsamen Investitionen finanziell zu unterstützen. Dies gelte auch für bedeutende Hafenprojekte, welche die regionale Wirtschaftsstruktur verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, entsprechende Finanzhilfen des Bundes zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Weiterentwicklung von Bildungsangeboten

Neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Schülerinnen und Schüler – Beschluss der Bildungsministerkonferenz

Schwerin – Die Bildungsministerkonferenz hat heute neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Kinder und Jugendlicher vorgestellt. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Teilhabechancen und die Gesamtpersönlichkeitsentwicklung erkrankter Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Sie geben wichtige Impulse für die Weiterentwicklung entsprechender Bildungsangebote an verschiedenen Lernorten.

Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Simone Oldenburg: „Es liegt in unserer Verantwortung, erkrankten Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit sie trotz gesundheitlicher Herausforderungen erfolgreich lernen und sich entwickeln können. Unsere neuen Empfehlungen sind ein wichtiger Schritt, um die Bildungsangebote für diese Schülerinnen und Schüler zu stärken und ihnen eine erfolgreiche schulische Laufbahn und die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Dr. Stefanie Hubig, Koordinatorin der A-Länder und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Avatare im Klassenzimmer, Fernunterricht, KI- oder webgestützte Förderung – es gibt viele Möglichkeiten, erkrankte Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und ihnen den Zugang zum Unterricht und zu ihrer Klasse zu erhalten. Heute haben wir dafür die technischen Voraussetzungen – beschleunigt durch die Erfahrungen der Pandemie und dank des DigitalPakts. Diese Möglichkeiten wollen wir nutzen, damit erkrankte Kinder und Jugendliche Anschluss halten. Bei individueller, gezielter Förderung dürfen wir gerade diese jungen Menschen nicht vergessen. Für mich ist das ein Paradebeispiel dafür, was Bildungsgerechtigkeit ausmacht.“

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, Koordinatorin der B-Länder dazu: „Bildung schafft Zukunft, deshalb ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die durch Krankheit am regulären Präsenzunterricht nicht teilnehmen können, gute Möglichkeiten haben, dennoch an Bildung teilzuhaben. Dabei geht es neben der Kompetenz- und Wissensvermittlung häufig auch um soziale Teilhabe und die Möglichkeit, auch in Phasen besonderer Krankheit Teil der Klassengemeinschaft zu sein.“

Wichtige Inhalte der Empfehlungen:

  1. Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote: Der Unterricht für erkrankte Schülerinnen und Schüler ist eine Aufgabe aller Schularten und Bildungsgänge. Die Empfehlungen betonen die Bedeutung von Bildungsangeboten in Kliniken oder vergleichbaren Einrichtungen sowie im häuslichen Umfeld. Diese Angebote sollen den erkrankten Schülerinnen und Schülern ein Stück Normalität ermöglichen und ihnen helfen, den Anschluss an das schulische Lernen zu halten. Durchgängige Aufgabe bei schulischer Bildung, Beratung und Unterstützung von erkrankten jungen Menschen ist es, neben ihren spezifischen Bedürfnissen auch ihre Stärken und Potentiale zu erkennen und weiterzuentwickeln.
  2. Pädagogische Diagnostik und individuelle Förderung: Eine prozessbegleitende pädagogische Diagnostik ist Voraussetzung für eine individuelle pädagogische Lern- und Förderplanung während der Erkrankung und darüber hinaus.
  3. Multiprofessionelle Zusammenarbeit: Die Empfehlungen heben die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, medizinischen und therapeutischen Fachkräften sowie den Sorgeberechtigten hervor. Eine enge Kooperation ist entscheidend, um die bestmögliche Unterstützung für die erkrankten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
  4. Übergangsmanagement: Die Wiedereingliederung in die Stammschule oder eine neue Schule wird von Anfang an in den Blick genommen. Ein erfolgreiches Übergangsmanagement ist entscheidend, um den Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen Schulwechsel und gelingenden weiteren Bildungsweg zu ermöglichen.