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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Verlängerung der Regelstudienzeit geplant

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden. Grund dafür sind die pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 an den Hochschulen. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Änderung des Landeshochschulgesetzes beschlossen. Studierende, die wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise im Sommersemester 2020 ihr Studium um ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus verlängern müssen, können damit auch ein Semester länger BAföG-Förderung erhalten.

„Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die Studierenden. Wir müssen verhindern, dass sie durch die Einschränkungen in der Corona-Krise Nachteile haben, wenn sie ihr Studium um ein Semester verlängern müssen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. Der Bund sehe zwar Einzelfallprüfungen vor, wenn Studierende die BAföG-Bezugsdauer verlängern wollen. Das sei aber nicht genug, führe zu unnötig hohem Bürokratieaufwand und zur Verunsicherung bei den Studierenden.

„Die Änderung des Hochschulgesetzes schafft Sicherheit und vermeidet Bürokratie“, betonte Martin. „Sie sorgt dafür, dass die Studierenden ihr Studium trotz der Einschränkungen im Sommersemester 2020 erfolgreich und ohne finanzielle Sorgen abschließen können. Ohne eine Änderung des Landeshochschulgesetzes würde es Studierende, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen des Sommersemesters 2020 überschreiten müssen“, so Martin.

Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, erhalten nach der derzeitigen Gesetzeslage nur dann eine weitere Förderung, wenn in einem aufwendigen Verfahren und im Einzelfall festgestellt wird, dass sie ihr Studium nicht planmäßig absolvieren konnten. Diese Einzelfallprüfung soll durch die geplante Neuregelung entfallen. Stattdessen soll die individualisierte Regelstudienzeit einmalig für das Sommersemester 2020 um ein Semester erhöht werden. Ziel ist es, mit der Erhöhung der Regelstudienzeit auch die BAföG-Höchstbezugsdauer rechtssicher um ein Semester zu verlängern.

Jury für KlimaSichten-Wettbewerb steht

Schwerin – Die Fachjury für den kreativen Klimaschutzwettbewerb „KlimaSichten“ 2020 hat Energieminister Christian Pegel jetzt berufen. Wie in den beiden Vorjahren besteht das Gremium aus diesen vier Personen: Sabine Matthiesen, Geschäftsführerin des Filmbüros Mecklenburg-Vorpommern; Stephan Latzko, Klimaschutzbeauftragter der Hansestadt Stralsund; Stefanie Riech, Künstlerin und Dozentin der Medien- und Informatikschule Greifswald sowie Peter Kranz, Leiter des Landesmarketings.

Den Wettbewerb richtet das Energieministerium bereits zum sechsten Mal aus. „Jeden Morgen auf dem Weg in mein Büro gehe ich an den Arbeiten der 2019er Preisträger des Wettbewerbs vorbei, die bei uns im Ministeriumsflur ausgestellt sind. Immer wieder entdecke ich neue Details, die verdeutlichen, mit welchen Sorgen, aber auch mit welchen wunderbaren Ideen die Menschen in unserem Land auf das sich verändernde Klima blicken“, sagt Energieminister Pegel und fügt hinzu: „Ich bin auf die diesjährigen Arbeiten sehr gespannt. Die Jury ist nicht zu beneiden, denn aus den Vorjahren weiß ich, dass es schwerfällt, die besten aus den vielen sehr guten Beiträgen für die Prämierung auszuwählen. Umso mehr freue ich mich, dass dieses engagierte Gremium sich der Qual der Wahl erneut stellt.“

Noch bis zum 30. September können alle Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns jedes Alters einzeln oder in Gruppen ihre Beiträge zum Landesklimaschutzwettbewerb einreichen. Schirmherr ist wieder der Mecklenburger Schauspieler Hinnerk Schönemann.

„Herr Schönemann und ich sind beide Familienväter und uns einig darüber, dass insbesondere Heranwachsende viele Fragen haben und Antworten verdienen“, so Christian Pegel. „Unser Wettbewerb mischt sich mit der bewegenden Kraft der Kunst in diesen wichtigen Dialog ein. Er zeigt ungewöhnliche Lösungsvorschläge, aber er mahnt und fordert auch. Das brauchen wir. Deshalb mein Aufruf: Machen Sie mit, greifen Sie zu Stift und Schere, Pinsel oder Kamera oder was immer Ihnen einfällt und gestalten Sie ein Kunstwerk. Bis Ende des Monats können Sie uns Ihre Sicht auf unser Klima per Post zukommen lassen.“

Zu gewinnen gibt es insgesamt 15.000 Euro. Eingereicht werden können Beiträge in den Kategorien Malerei/Grafik, Plakat/Collage und Kurzfilm sowie in der neu eingeführten offenen Kategorie, die Raum für künstlerische Überraschungen bietet. Teilnehmen können Einzelpersonen und Gruppen, zum Beispiel Schulklassen.

Erster bundesweiter Warntag

Schwerin – Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag statt. Dazu werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

„Die zunehmende Anzahl an Naturkatastrophen wie Waldbrände 2018 und 2019, Starkregenereignisse und Hochwasser sowie andere Bedrohungslagen wie Terroranschläge und aktuell die Corona-Pandemie haben den Stellenwert des Warnsystems erhöht. Damit Warnungen effektiv sind, ist es notwendig, Wissen zu vermitteln und Strukturen zu erklären“, sagte Innenminister Lorenz Caffier.

Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern soll zum einen die technische Infrastruktur der Warnung in ganz Deutschland mittels einer Probewarnung getestet werden. Zum anderen wird der Warntag von einer an die Bevölkerung gerichteten Öffentlichkeitsarbeit flankiert. Der bundesweite Warntag soll Warnprozesse transparenter machen, die verfügbaren Warnmittel wie Sirenen, Warn-Apps und digitale Werbeflächen ins Bewusstsein rücken sowie notwendiges Wissen zum Umgang mit Warnungen vermitteln, um die Bevölkerung in ihrer Fähigkeit zum Selbstschutz zu unterstützen.

„Nur wenige Menschen deutschlandweit verstehen Warnmeldungen richtig und können sie entsprechend einordnen. Deshalb ist es sinnvoll, diesen Tag durchzuführen und so für die Zukunft gewappnet zu sein. Aus diesem Grund hat Mecklenburg-Vorpommern den Beschlussvorschlag in die Innenministerkonferenz eingereicht“, so der Minister weiter.

Die einheitlichen Sirenensignale sind wie folgt festgelegt: Für den Fall einer Warnung über Sirene wird bundeseinheitlich ein einminütiger auf- und abschwellender Heulton verwendet, zur Entwarnung ein einminütiger Dauerton. Die übrigen Sirenensignale sind bundesweit nicht vereinheitlicht.

„Generell gilt für alle Warnungen: Ruhe bewahren und sich insbesondere über die Medien informieren“, appelliert der Innenminister.

Bund und Länder haben im Rahmen der Innenministerkonferenz 2019 gemeinsam beschlossen, ab dem Jahr 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September einen bundesweiten Warntag stattfinden zu lassen. Er soll dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Wer rechtzeitig gewarnt wird und weiß, was zu tun ist, kann sich in einem Notfall besser selbst helfen. Zur Warnung der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen alle verfügbaren Kommunikationskanäle: so etwa das vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA, eine Vielzahl von Medien und Rundfunksendern bis hin zu Sirenen und Lautsprecherdurchsagen vor Ort.

Gleichzeitig dient der Warntag dazu, die vorhandenen technischen Systeme zur Warnung flächendeckend zu testen und zu prüfen, an welcher Stelle sie noch weiterentwickelt werden können. Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen gemeinsam vor. Zuständig sind auf Bundesebene das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nachgeordnet ist. Auf der Ebene der Länder wird der Warntag von den jeweiligen Innenressorts und auf der Ebene der Kommunen in der Regel von den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden vorbereitet.

Kulturpolitische Leitlinien bündeln Kräfte

Schwerin – Mit den Kulturpolitischen Leitlinien des Landes hat Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Leitfaden für seine Kulturpolitik. Das gemeinsam von Land und Landeskulturrat beschlossene Programm fußt auf einem breiten Mitsprache- und Beteiligungsprozess, der Kunst- und Kulturschaffende, kulturelle Landesverbände, Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und Kommunalverwaltungen sowie andere Ressorts der Landesverwaltung miteinbezogen hat. Kulturministerin Bettina Martin und der Vorsitzende des Landeskulturrates, Dr. Michael Körner, haben die 10 Kulturpolitischen Leitlinien in der Landespressekonferenz in Schwerin vorgestellt.

„Der gemeinsame Verständigungsprozess darüber, welche Rahmenbedingungen alle Beteiligten sich für unser Kulturland MV wünschen, ist etwas sehr Besonderes“, erklärte Kulturministerin Bettina Martin. „Er ist Ausdruck einer gemeinsam wahrgenommenen Verantwortung für die Weiterentwicklung von Kunst und Kultur im Land. Es liegt nun ein großer Fundus von Anregungen und Vorstellungen, Wünschen und Forderungen auf dem Tisch. Ein Destillat daraus sind die 10 Kulturpolitischen Leitlinien, die die Grundlage für eine konzeptionelle Kulturpolitik bilden. Dieser Leitfaden wird von einer breiten Basis getragen und soll Folgendes zum Ausdruck bringen: Mecklenburg-Vorpommern hat eine vielfältige und lebendige Kulturszene, die es zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten gilt“, sagte Martin.

Kurz zusammengefasst gibt es folgende wichtige Schwerpunkte, die sich aus dem Prozess ergeben haben:

  • die Zusammenarbeit verschiedener Ebenen zu fördern,
  • genreübergreifende Vorhaben und Kooperationen zwischen verschiedenen Trägern und Einrichtungen zu erleichtern,
  • die Kulturförderung des Landes qualitativ weiterentwickeln,
  • und schließlich das Ziel, die Wahrnehmung von Kunst und Kultur im Land zu erhöhen.

„Das Leitlinienpapier setzt sich zusammen aus der Leitlinie, konkreten Handlungsempfehlungen und Prüfaufträgen. Deshalb markieren die Kulturpolitischen Leitlinien nicht das Ende eines Prozesses, sondern sind vielmehr ein wichtiges Etappenziel, um künftig Neues anzustoßen“, führte die Ministerin aus. „Die Leitlinien sind die Grundlage zukünftiger konzeptbasierter Kulturpolitik. Allen, die daran mitgewirkt haben, bin ich sehr dankbar. Großen Anteil an diesem Prozess hat der Landeskulturrat. Bei ihm liefen alle Fäden zusammen. Er hat gemeinsam mit dem Ministerium den Dialog geführt und gesteuert“, so Martin.

Auch der Vorsitzende des Landeskulturrates, Dr. Michael Körner, lobte den Leitlinienprozess. „Die Kulturpolitischen Leitlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind in ihrer Breite und Intensität beispiellos. Hunderte Kulturschaffende haben sich daran beteiligt. Solch einen breit angelegten kulturpolitischen Diskussionsprozess hat es bislang noch nicht gegeben. Ich freue mich sehr, dass wir einen Konsens in der Tasche haben.“

Gemeinsam mit dem Landeskulturrat will die Ministerin nun prüfen, mit welchen Schritten die Handlungsempfehlungen umgesetzt werden können. „Außerdem werde ich noch im Jahr 2020 einen ‚Innovationsfonds Kulturland MV‛ auflegen, mit dem wir Projektideen unterstützen wollen, die der Umsetzung der Leitlinien dienen. Ein Schwerpunkt wird dabei die Vernetzung sein. Eine bessere Vernetzung innerhalb der Kulturszene und die Notwendigkeit von Vernetzungstreffen ist in mehreren Handlungsempfehlungen formuliert. Es geht um bessere Selbstorganisationsmöglichkeiten und Kommunikationsstrukturen der Kulturakteurinnen und Kulturakteure im Land. Wir wollen zudem die Kulturträger stärker dabei unterstützen, Drittmittel einzuwerben. Durch Hilfestellung über das ServiceCenter Kultur aber auch durch die Bereitstellung von Kofinanzierungsmöglichkeiten. Dafür werden wir den ‚Innovationsfonds Kulturland MV‛ zunächst mit 400.000 Euro für 2020 füllen“, erläuterte Martin.

Der Diskussionsprozess zu den Inhalten der Kulturpolitischen Leitlinien hatte mit der Landeskulturkonferenz 2017 auf Initiative des Landeskulturrates und unter der Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur begonnen. Auf vier Regionalkonferenzen und bei mehreren Arbeitstreffen und Workshops haben Verantwortliche und Aktive der Kulturszene ihre Erwartungen und Anforderungen formuliert. Rund 500 kulturinteressierte Menschen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern haben sich direkt an der Debatte beteiligt. Der gesamte Prozess fand öffentlich statt und wird transparent auf dem offiziellen Kulturportal des Landes abgebildet. Zahlreiche Interessierte haben sich dort online informiert und mit weiteren Stellungnahmen in die Ausarbeitung eingebracht.

Ursprünglich sollten die Kulturpolitischen Leitlinien auf einer Landeskulturkonferenz öffentlich vorgestellt werden. Weil dies wegen der Corona-Pandemie nicht ohne Einschränkungen möglich ist, hat sich das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur für eine Online-Präsentation der Kulturpolitischen Leitlinien entschieden. Neben der Vorstellung der Kulturpolitischen Leitlinien, vielen Hintergrundinformationen, Podcasts und einem Film wird es auf dem Kulturportal MV eine Webkonferenz geben, zu der Interessierte herzlich eingeladen sind. Wer im Vorfeld Fragen hat, kann diese an kulturleitlinien@bm.mv-regierung.de schicken. Zudem kann man bei Facebook live kommentieren.

Helene-Weber-Preis 2020

Schwerin – Heute wurde der diesjährige Helene Weber-Preis an 15 Preisträgerinnen verliehen. „Ich freue mich sehr, dass darunter auch zwei Frauen aus Mecklenburg-Vorpommern sind. Meine Glückwünsche gehen an die Kommunalpolitikerinnen Silvia Rabethge von der CDU und Miro Zahra von Bündnis 90/Die Grünen“, betonte Gleichstellungsministerin Stefanie Drese in Schwerin.

Silvia Rabethge aus Schwerin ist Mitglied des Kreisvorstands und seit 2017 Stadtvertreterin. Miro Zahra aus Plüschow ist seit 2019 Mitglied des Kreistags Nordwestmecklenburg.

Mit dem Helene-Weber-Preis zeichnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ehrenamtliche kommunale Mandatsträgerinnen aus, die sich durch herausragendes Engagement hervorgetan haben. Die Preisträgerinnen engagieren sich politisch und zivilgesellschaftlich sowie frauen- und gleichstellungspolitisch, setzen sich für den kommunalpolitischen Nachwuchs und Vielfalt in der Kommunalpolitik ein.

Der Helene Weber-Preis wird seit 2009 verliehen. Bisher gab es 4 Preisträgerinnen aus Mecklenburg-Vorpommern: Susanne Herweg (CDU), Gundula Knäbe (CDU), Simone Briese-Finke (Bündnis 90/Die Grünen) und Dr. Cathleen Kiefert-Demuth (SPD).

Ministerin Drese: „Wir brauchen mehr Frauen in den Parlamenten. Dabei geht es nicht darum, Männer zu verdrängen, sondern um die gleichberechtigte Teilhabe und auch um einen anderen politischen Stil. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt leider eher in eine andere Richtung. Deshalb unterstütze ich das Anliegen des Helene-Weber-Preises. Frauen wie Silvia Rabethge und Miro Zahra sind auch Vorbilder für potenzielle Kommunalpolitikerinnen.“

Fachkräfte für Kraftwerksrückbau

Info-Veranstaltung für neuen IHK-zertifizierten Lehrgang in Lubmin

Lubmin – In Lubmin (Landkreis Vorpommern-Greifswald) können Interessierte ab Oktober erstmals eine Qualifizierung zur „Fachkraft für Kraftwerksrückbau (IHK)“ absolvieren. Die Intervalve Research & Development GmbH hat mit regionalen und überregionalen Partnern den Lehrgang entwickelt. Die Maßnahme ist von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern zertifiziert.

„Die Maßnahme ist gut geeignet für Teilnehmer, die eine berufliche Um- oder Neuorientierung anstreben. In dem neunmonatigen Lehrgang wird in einer abgestimmten Kombination aus theoretischen Lehrinhalten und Praktika bei regionalen Unternehmen fundiert das notwendige Wissen für den Kraftwerksrückbau vermittelt“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Am 10.09.2020 findet um 10 Uhr in den Hallen der Firma RIS Industrie- und Kraftwerkservice GmbH & Co. KG, Südring 1, in 17509 Lubmin eine Infoveranstaltung zum Start des Lehrgangs statt. „Die Veranstaltung gibt interessierten Bewerbern die Chance, das neue Berufsfeld kennen zu lernen“, sagte Rudolph.

In Deutschland sollen die derzeit noch laufenden Kernkraftwerke abgeschaltet und zurückgebaut werden. Dazu werden Fachkräfte gesucht, die Kenntnisse in den Bereichen Strahlenschutz, Dekontamination, bei der Handhabung und Zerlegung von Armaturen, Komponenten und Rohrleitungen besitzen. Gefördert vom Wirtschaftsministerium hat die Intervalve Research & Development GmbH ein Konzept für eine neunmonatige Ausbildung zur „Fachkraft für Kraftwerksrückbau (IHK)“ entwickelt.

Die betrieblichen Praktika können beispielsweise bei den Lubminer Unternehmen RIS Industrie- und Kraftwerkservice GmbH & Co. KG, der Studsvik GmbH & Co. KG und der MAL Maschinen- und Armaturenwerkstatt Lubmin GmbH durchgeführt werden. Auch die EMIS Elektrics GmbH aus Lübbenau (Brandenburg) steht zur Verfügung. Die Lehrgänge werden vom Berufsbildungswerk – gemeinnützige Einrichtung des DGB GmbH (bfw) durchgeführt. Die Qualifizierungsmaßnahme schließt mit einem theoretischen Test und einer praktischen Lehrprobe ab.

Die Gesamtkosten des Projektes betragen 55.350 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 30.000 Euro.

ÖPNV-Rettungsschirm

Anträge bis 30. September stellen

Schwerin – „Die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs mussten seit Beginn des Corona-Shutdowns massive Umsatzeinbrüche hinnehmen. Einige haben nur 10 bis 30 Prozent ihrer üblichen Fahrgäste transportiert. Den dadurch entstandenen Erlösausfall schätzt der Verband der deutschen Verkehrsunternehmen für Mecklenburg-Vorpommern auf rund 72,4 Millionen Euro“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Diese finanzielle Herausforderung können die Unternehmen nur durch gemeinsame Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern bewältigen, um auch in der Nach-Corona-Zeit den Nahverkehr als umweltschonendes Verkehrsangebot auf bewährtem Niveau fortführen zu können.“

Der dafür erforderliche ÖPNV-Rettungsschirm für Corona-bedingte Mindereinnahmen, den Bund und Länder gemeinsam beschlossen hatten, steht jetzt. Der Bund stellt dafür insgesamt 2,5 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln bereit, welche die Bundesländer ergänzen. Zwischen Bund und Ländern ist eine hälftige Aufteilung vereinbart, wobei der Länderanteil aus Landes- und kommunalen Mitteln erbracht werden kann.

Unternehmen und Aufgabenträger des Nahverkehrs können bis 30. September 2020 beim Energieministerium bzw. der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) ihren Antrag auf Ausgleich von Corona-bedingten Ausfällen stellen. Wie viel von der Corona-Hilfe von Land und Bund in M-V die ÖPNV-Unternehmen am Ende tatsächlich beanspruchen, lässt sich deshalb erst danach beziffern.

Das Verkehrsministerium hatte den Unternehmen bereits kurz nach Ausbruch der Pandemie unter die Arme gegriffen: Es hat schon im April statt wie vorgesehen im Juni die 15 Millionen Euro ÖPNV-Mittel nach Finanzausgleichsgesetz für 2020 für den Nahverkehr mit Bus und Straßenbahn an die dafür zuständigen Landkreise und Kommunen überwiesen.

„Wir wollten die Verkehrsunternehmen in die Lage versetzen, ihr Angebot den Umständen angepasst weiter aufrecht zu halten“, begründet Pegel und bilanziert: „Dies ist uns gelungen. Dafür bedanke ich mich vor allem auch bei unseren Nahverkehrsunternehmen herzlich.“

Allerdings stünden den Ländern in den kommenden Monaten noch komplizierte Abrechnungen untereinander bevor. „Der Bund hat, um schnell agieren zu können und nicht extra zeitaufwändig ein neues Gesetz machen zu müssen, den Ländern die hälftige Bundesbeteiligung am ÖPNV-Schutzschirm über eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel ausgezahlt“, sagt Christian Pegel, der noch erheblichen Abstimmungsbedarf unter den Ländern voraussieht. Dabei sei klar gewesen, dass der Verteilungsmaßstab für die Regionalisierungsmittel nicht mit den tatsächlichen Verlusten der ÖPNV-Unternehmen durch die Corona-Pandemie in den einzelnen Ländern übereinstimmt.

„Die Länder haben dem Bund deshalb zugesagt, dass sie intern die ausgezahlten Gelder zwischen den Ländern entsprechend der jeweils tatsächlich aufgetretenen Verluste ausgleichen“, so Pegel, „Mecklenburg-Vorpommern hat dabei deutlich mehr Mittel vom Bund erhalten als uns aufgrund der Verluste eigentlich zukommen sollen, so dass wir Teile davon noch an andere Bundesländer weiterzuleiten haben.“ Es sei klar, dass Mecklenburg-Vorpommern aus den Regionalisierungsmitteln, die der Bund 2020 zusätzlich ausgezahlt hat, nur die verwenden dürfe, die dem tatsächlich entstandenen Schaden bei den Aufgabenträgern und Unternehmen in M-V entsprächen.

Stopp der Ostseepipeline ?

Stopp der Ostseepipeline trifft vorrangig Unbeteiligte, jetzt wieder zurück zur Sachpolitik

Schwerin – In den vergangenen Tagen haben sich Forderungen nach einem Stopp von Nord Stream 2 und Sanktionen gegen Russland gemehrt. Auslöser war die Vergiftung des russischen Oppositionellen Nawalny.

Dazu erklärt Thomas Krüger, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern: „Was in Russland mit dem oppositionellen Nawalny passiert ist, verurteilen wir aufs Schärfste. Die Verantwortlichen für den mutmaßlichen Giftanschlag müssen ermittelt und bestraft werden. Hier sind jedoch die Politik und die Justiz in Russland zuständig. Darum hatte die Bundesregierung bislang aus durchaus gutem Grund eine Verknüpfung des Falls Nawalny mit dem deutsch-russischen Pipelineprojekt vermieden. Umso mehr verwundert es uns in Mecklenburg-Vorpommern, dass sich nun auch Politiker zum Beispiel aus der Union öffentlich zu Wort melden und laut nach Sanktionen oder einem Moratorium gegenüber Nord Stream 2 rufen.

Darunter sind Politiker, von denen man sonst selten etwas hört. Sind ihre Forderungen zielführend? Oder geht es ihnen nur um die Debatte in eigener Sache? Mir scheint das Interesse beispielsweise von Norbert Röttgen, einem nicht so aussichtsreichem Bewerber um den CDU-Vorsitz, als durchsichtig und vorgeschoben. Scheinbar will er sich aus dem Bewerber-Dreigestirn mit Friedrich Merz und Armin Laschet nur selbst inszenieren und profilieren. Denn wenn es zu einem Baustopp der Ostseepipeline käme, könnte das für Firmen in Deutschland und in Europa ernsthafte wirtschaftliche Probleme mit sich bringen. Damit träfe der Stopp vorrangig nur an der Sache völlig unbeteiligte Unternehmen. Das russische Staatsoberhaupt Vladimir Putin ließe diese Sanktion vermutlich unberührt. Dann wird das russische Gas eben über andere Trassen geliefert.

Deshalb mal Hand auf Herz: Was würde Putin und den russischen Staat wirklich beeindrucken? Nur ein kompletter Lieferstopp für russisches Gas. Aber genau diese Sanktion fordert jedoch niemand. Das ist auch gut so. Selbst in Zeiten des Kalten Krieges haben weder Brandt, noch Reagan, noch Breschnew je mit einem Gaslieferstopp gedroht. Das sollte die Politik auch heute nicht tun.

Umso erschreckender ist es, dass man einen verantwortungslosen und perfiden Giftanschlag für die eigene politische Agenda instrumentalisieren will. Wir haben uns als Landtagsfraktion zum Weiterbau der Gaspipeline bekannt. Schön wäre, wenn jetzt alle wieder zurück zur Sachpolitik kehren würden.“