Menü Schließen

Kategorie: Landtag und Regierung MV

Leben und Arbeiten am Meer

erstes Coworking-Living-Space auf Rügen

Insel Rügen – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat am Donnerstag in Lietzow auf Rügen die „Project Bay“ eröffnet, den ersten Coworking-Living-Space Norddeutschlands. Das 700 Quadratmeter große Areal ist Teil des „Glaspalastes“, einem markanten Gewerbestandort direkt am Strand am Großen Jasmunder Bodden.

Dahinter stehen die beiden Jungunternehmer Toni Gurski und Hannes Trettin. Die Rüganer hatte es zunächst beruflich in die Ferne gezogen, bevor sie sich entschlossen, in ihre Heimat zurückzukehren. So konnten sie ihr Projekt vom Coworking-Living-Space realisieren. Interessierte können hier unter einem Dach arbeiten und wohnen. Es gibt mehrere Schlaf- und Arbeitsplätze, eine Gemeinschaftsküche und einen Wohnbereich.

„In Zeiten der Digitalisierung gibt es immer mehr Menschen, die sich arbeitsmäßig nicht fest an einen Standort binden wollen. Sie möchten flexibel sein – ihren Job von zu Hause oder von unterwegs aus verrichten. Das spart nicht nur das eigene Büro. So lassen sich Arbeit und Freizeit besser miteinander vereinen. Und wo geht das besser als auf Rügen? Spätestens seit dem Lockdown in der Corona-Pandemie haben wir erlebt, wie wichtig funktionierendes Internet, benutzerfreundliche Anwendungen und digitales Arbeiten sind. Homeoffice ist quasi über Nacht ganz selbstverständlich geworden“, sagte der Minister.

Das Landwirtschaftsministerium unterstützt das Projekt Project Bay mit rund 31.000 Euro. Außerdem bezuschusst der Digitalisierungsfonds das Unternehmen mit 40.000 Euro.

Nächste Etappe Westflügel

Es geht weiter voran beim Schloss Ludwigslust

Ludwigslust – Das Schloss Ludwigslust ist eine Dauerbaustelle: Seit 1992 saniert das Land schrittweise den Barockbau in der Lindenstadt. Bis Ende vergangenen Jahres wurden fast 25 Mio. Euro in das Residenzschloss investiert. Und es geht weiter voran: Nach dem die Restaurierungsarbeiten im Ostflügel weitgehend abgeschlossen sind, geht es jetzt im Westflügel weiter.

Nachdem im Frühjahr der Großteil der Bauvorbereitung u.a mit der Erstellung der Denkmalpflegerischen Zielstellung und grundlegenden Bestandsuntersuchungen abgeschlossen wurde, haben jetzt die Rohbauer und Zimmerer den Westflügel bezogen. Bis Mitte des Jahres 2023 soll die Restaurierung der Innenräume und Treppenhäuser einschließlich der Fenster abgeschlossen sein. Das Land rechnet zurzeit mit Baukosten von rund 16,5 Mio. Euro, zum Teil erhält das Land hierfür auch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II).

Parallel zu den Handwerksarbeiten wird bereits an der Ausstellungsgestaltung gearbeitet. Bis 2024 sollen die Ausstellungsflächen fertiggestellt werden.

Finanzminister Reinhard Meyer informierte sich heute persönlich über den Baufortschritt: „Nach dem Ostflügel und der Sanierung des Schlossgartens gehen wir jetzt die nächste Etappe an: Die Sanierung des Westflügels. Bis 2024 behält Schloss Ludwiglust damit den Titel der wohl schönsten Baustelle des Landes. Gerade vor Hintergrund der Einschränkungen durch das Coronavirus, bin ich sehr froh, dass abgesehen von kleineren Lieferverzögerungen die Restaurierungsarbeiten gut vorangehen. Das ist in historischen Gebäuden keine Selbstverständlichkeit.“

Badestellen in den Kommunen

Schwerin – Nach § 21 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG MV) darf jedermann die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme von Talsperren, Rückhalte- und Speicherbecken zum Baden benutzen. Der Eigentümer eines Gewässers, das dem Gemeingebrauch unterliegt, kann auch nicht einfach ein Badeverbot aussprechen. Vielmehr muss er dulden, dass dort gebadet wird. Ihn treffen allerdings neben dieser Duldungspflicht keine weiteren Verpflichtungen. Das Baden in natürlichen Gewässern ist danach also grundsätzlich erlaubt, erfolgt dann aber selbstverständlich auf eigene Gefahr.

Manche Kommunen belassen es nicht bei dem Gemeingebrauch. Sie nehmen das Baden also nicht nur hin, sondern signalisieren durch die Bereitstellung einer besonderen Infrastruktur (zum Beispiel Wasserrutsche, Duschen und Umkleidekabinen), dass an ihrem Gewässer gebadet werden kann. Aus § 823 Abs. 1 BGB hat die Rechtsprechung den Grundsatz entwickelt, dass jeder, der im Verkehr eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer zu treffen hat (sog. Verkehrssicherungspflicht).

Wenn also eine Gemeinde durch die Bereitstellung einer Badestelle mit der entsprechenden Infrastruktur zu erkennen gibt, dass in ihrem Gewässer gebadet werden kann, ist sie verkehrssicherungspflichtig und hat Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen, die neben der Prüfung der Eignung des Gewässers als Badestelle, der Überwachung der Wasserqualität, der Kontrolle des Gewässergrundes, einer ausreichenden Wassertiefe und eines etwaigen Baumbestandes auch die Wartung der Anlagen und die Beaufsichtigung des Badebetriebs beinhalten.

Wenn geltend gemacht wird, die Bürgermeister bräuchten mehr Rechtssicherheit, so ist klarzustellen, dass die Verkehrssicherungspflicht nicht landesgesetzlich ausgeschlossen werden kann. Vielmehr kann es nur um die Ausgestaltung von Sicherungsmaßnahmen und eine entsprechende Beaufsichtigung der Badestellen gehen. Hierzu hat der Kommunale Schadensausgleich zuletzt im Mai 2017 ein umfangreiches Merkblatt herausgegeben, das den Kommunen als Leitfaden zum Umgang mit eigenen Badestellen dienen soll.

Kabinett beschließt Bau der Darßbahn

Schwerin – Das Kabinett hat heute mit einem Beschluss den Bau der Darßbahn offiziell auf den Weg gebracht. Die Regierung spricht sich darin für die Wiedererrichtung der Darßbahn von Barth über Zingst nach Prerow aus und beauftragt das Infrastrukturministerium, die Reaktivierung der Strecke voranzutreiben. Ein wichtiger Meilenstein ist dabei die Planung der Meiningenbrücke. Im Anschluss an die Kabinettssitzung informierten Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Energieminister Christian Pegel und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann in Prerow über den Stand der Planungen.

„Die Darßbahn ist ein Großprojekt für ganz Vorpommern. Die Verlängerung der Bahnstrecke von Barth über Zingst nach Prerow bietet uns drei große Vorteile. Wir schließen den Darß wieder ans Bahnnetz an. Das ist gut für Einheimische und Touristen. Wir sichern den Bahnverkehr auch auf der bisherigen Strecke von Velgast nach Barth. Die Bahn bleibt damit in der Fläche präsent. Und zugleich leisten wir einen Beitrag zu mehr Klimaschutz in unserem Land“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Wir haben schon losgelegt mit einem der wichtigsten Verkehrsprojekte für unser Land und befinden uns bereits mitten im EU-Vergabeverfahren. Auf die europaweite Aufforderung an potenzielle Auftragnehmer hin, ihr grundsätzliches Interesse an dem Projekt zu bekunden, hat das Straßenbauamt Stralsund zwei Ingenieurbüros aus Deutschland aufgefordert, bis 19. August ein Angebot für die Planung der kombinierten Brücke für Bahn, Autos, Radfahrer und Fußgänger über den Meiningenstrom abzugeben. Im Herbst soll der Auftrag vergeben werden, vorausgesetzt, unsere Vergabeentscheidung wird nicht angefochten“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

„Wir haben zu Beginn der Legislaturperiode versprochen, Vorpommern weiter voranzubringen und uns auch an Großprojekte heranzutrauen. Mit dem heutigen Beschluss liefert die Landesregierung und setzt die Darßbahn aufs Gleis“, sagt Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann und führt weiter aus: „Dadurch wird die Anreise per Zug deutlich attraktiver und eine der wichtigsten Urlaubsregionen unseres Landes verkehrstechnisch entlastet. Wir haben versprochen und gehalten. Das ist auch dem großen Einsatz der Bürgerinitiative und der Bürgermeister der Region zu verdanken. Denn nur zusammen ist diese Aufgabe für Bund und Land zu stemmen.“

Christian Pegel verweist darauf, wie wichtig die Entscheidung für die Darßbahn auch aus Klimaschutzsicht ist: „Die Anbindung der Tourismusregion an die Bahn wird auch den steigenden Ansprüchen der Gäste an Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit ihres Urlaubs gerecht. Ich bin überzeugt, das wird schon in wenigen Jahren über die Zukunftsfähigkeit von Reisezielen mitentscheiden.“

Die 19 Kilometer lange, eingleisige Strecke der Darßbahn von Barth nach Zingst und später bis Prerow soll Einheimischen und Urlaubern ermöglichen, nach mehr als 75 Jahren wieder per Zug auf die Halbinsel Fischland-Darß und von dort aufs Festland zu gelangen und so die beliebte Urlaubsregion vom Autoverkehr entlasten. Zentraler und teuerster Baustein der Strecke ist die Meiningenbrücke.

Das Bundesverkehrsministerium hatte im Februar zugesagt, sich mit einem Drittel an den Kosten für die Brücke in Höhe von insgesamt voraussichtlich gut 53 Millionen Euro zu übernehmen. Der Rest verteilt sich zu je einem Drittel auf die Usedomer Bäderbahn (UBB) als Eigentümer der Infrastruktur und Vorhabenträger sowie das Land, in dessen Auftrag die Strecke bedient werden wird.

Stand heute wird der Bau der Bahn bis Prerow insgesamt etwa 115 Millionen Euro kosten, von denen der Bund ca. 25,5 Millionen Euro übernimmt. Ohne den Abschnitt Zingst-Prerow – bislang noch nicht in Planung – würden sich die Gesamtkosten auf 98 Millionen Euro reduzieren.

Nach Abschluss des Vergabeverfahrens könnte die Planung und Bauvorbereitung der Meiningenbrücke voraussichtlich 2025 abgeschlossen sein.

Glasarche jetzt im Müritz-Nationalpark

Waren an der Müritz – Auf seiner Reise durch Mecklenburg-Vorpommern ist das Kunstwerk „Glasarche 3“ im Müritz-Nationalpark vor Anker gegangen. Bis zum 04. Oktober 2020 ist es in Waren auf dem Vorplatz des Müritzeums zu besichtigen. Am 22.08. findet die offizielle Vorstellung durch Umwelt­minister Dr. Till Backhaus statt.

Die Glasarche 3 ist ein Projekt des Landschaftspflege­vereins Mittleres Elstertal (Sachsen-Anhalt). Anlässlich des 30. Jahrestages der Gründung der meisten Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks in Ostdeutschland reist das Kunstensemble durch Mecklenburg-Vorpommern. Ab dem 12. Mai war sie zunächst im Nationalpark Vorpommersche Boddenland­schaft am Hafen Born a. Darß. Am 30. Juni wechselte sie nach Boizenburg ins UNESCO-Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe MV und nun nach Waren in den Müritz-Nationalpark, bevor sie am 5. Oktober das Land wieder verlässt.

Das Kunstensemble besteht aus einem fünf Meter langen gläsernen Kahn, der in einer riesigen Hand aus Eichen­holz ruht. Es symbolisiert die Zerbrechlichkeit der Natur, obwohl sie so imposant groß ist. Wir haben es sinnbildlich in der Hand, sie trotz ihrer Zerbrechlichkeit zu bewahren.

Am 12. September 1990 beschloss die damalige DDR-Regierung das Nationalparkprogramm. In den Kernzonen großflächiger Schutzgebiete sollte die Natur sich selbst überlassen werden. Am 1. Oktober 1990 trat die entsprechende Verordnung in Kraft. Damit wurde das rechtliche Fundament für die heutigen Nationalparks und Biosphärenreservate in Mecklenburg-Vorpommern gelegt.

Bereits im Oktober 1990 übernahm das Land Mecklenburg-Vorpommern aus diesem Nationalpark­programm fünf von insgesamt 14 Großschutzgebieten, darunter drei von insgesamt fünf Nationalparks. Heute bilden die drei Nationalparks zusammen mit drei Biosphärenreservaten und sieben Naturparks die Nationalen Naturlandschaften (NNL) unseres Landes. Sie nehmen mit insgesamt 545.700 Hektar fast 18 Prozent der Landesfläche ein.

Es folgten weitere wichtige Etappenziele wie im Jahr 2011 die Anerkennung der Serrahner und der Jasmunder Buchenwälder als Teil des UNESCO-Weltnaturerbe „Buchenurwälder der Karpaten und alte Buchenwälder Deutschlands“ und im Jahr 2016 die Ausweisung der Ivenacker Eichen als erstes Nationales Naturmonument in Deutschland.

Zehn Jahre StALU Vorpommern

Stralsund – Vorpommern kennzeichnet eine lange Außenküste zur Ostsee sowie viele Bodden und Haffe. Von der etwa 660 Kilometer langen Küstenlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegen rund 580 Kilometer allein im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP). Damit ist das Amt verantwortlich für den Küstenschutz in touristisch begehrten Regionen wie Usedom, Rügen und Fischland Darß sowie in Städten wie Greifswald und Stralsund.

Die Behörde wurde im Jahr 2010 aus den beiden Ämtern für Landwirtschaft Franzburg und Ferdinandshof sowie aus den beiden staatlichen Ämtern für Umwelt und Natur Stralsund und Ueckermünde gebildet. Die regionale Zuständigkeit wurde auf die Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald festgelegt. Aufgrund der Größe werden die Aufgaben auch heute noch von den Standorten in Stralsund und in Ueckermünde wahrgenommen.

In den Außenstandorten Zingst, Insel Hiddensee und Ueckermünde hat das StALU zudem Bauhöfe, die die Küstenschutzanlagen unterhalten. Insgesamt beschäftigt das StALU 216 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Seit 2015 führt Matthias Wolters die Behörde.

Eine Besonderheit ist die alleinige Zuständigkeit für den Vollzug des Immissionsschutzrechtes im gesamten Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns. Demnach sind genehmigungsbedürftige Anlagen in der 12-Seemeilen-Zone durch das Amt zu prüfen. Bisher wurden 21 Offshore Windkraftanlagen in Betrieb genommen, für 461 weitere Offshore Windkraftanlagen ist bereits die Genehmigung erteilt.

Mit dem 2016 in Betrieb genommenen Sperrwerk Greifswald und den angrenzenden Deichanlagen wurde im Bereich des StALU Vorpommern die bisher aufwändigste Küstenschutzmaßnahme des Landes realisiert. Die Kosten für das gesamte Sturmflutschutzsystem lagen bei rund 42 Millionen Euro.

Futternutzung auf ökologischen Vorrangflächen

Schwerin – Voraussichtlich am 18.September wird der Bundesrat den Weg dafür freimachen, dass Untersaaten und Zwischenfruchtflächen, welche in 2020 als Ökologische Vorrangflächen durch die Landwirte im Agrarantrag ausgewiesen wurden, für die Futternutzung (sowohl Mahd wie Beweidung mit allen Tierarten) ab den 01.10.2020 genutzt werden können.

Agrarminister Dr. Till Backhaus hatte den Bund bereits im Juni darum gebeten, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Mittlerweile wurden die entsprechenden Verordnungen angepasst.

„Ich bin zuversichtlich, dass die Nutzung dieser Flächen ab dem 01.10.2020 für die Futternutzung für ganz Mecklenburg-Vorpommern freigegeben werden kann. Damit hätten dann 1247 Landwirte die Möglichkeit, 80.200 ha dieser ökologischen Vorrangflächen für die Futterwerbung zu nutzen“, so Minister Backhaus.

Eine Anzeige mit Angabe der Parzellen, auf denen die Untersaaten bzw. Zwischenfrüchte genutzt werden, werde aber erforderlich sein.

Landwirtschaftliche Unternehmen in MV haben das dritte Jahr in Folge auf Grund der Trockenheit erhebliche Einbußen in der Futtererzeugung zu verzeichnen. So ist der Futterschnitt wieder weit unter den in normalen Witterungsjahren erzielten Erträgen zurückgeblieben. Durch die fehlenden bzw. nicht ausreichenden Niederschläge in 2018 und 2019, aber auch in diesem Jahr ist insbesondere die gesamte Futterernte von hohen Mindererträgen gekennzeichnet.

Erste Ehrenamtskarten in MV übergeben

Schwerin – Offizieller Start für die Ehrenamtskarte: Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Sozialministerin Stefanie Drese haben heute in Schwerin die ersten beiden Karten an zwei Engagierte übergeben. Insgesamt erhalten in diesen Tagen etwa 500 Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler die Ehrenamtskarte MV.

„Das Ehrenamt gehört zu Mecklenburg-Vorpommern wie die Ostsee und die Seen, wie Sanddorn und Fischbrötchen. Für rund 600.000 Menschen – das sind 43 Prozent der Bevölkerung in unserem Land – ist ein Ehrenamt Teil ihres Lebens“, hob die Ministerpräsidentin hervor. Damit leiste das Ehrenamt einen unverzichtbaren Beitrag zum sozialen Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern.

Mit der EhrenamtsKarte MV würden nun Land, Vereine, Institutionen und die teilnehmenden Partner-Unternehmen aktiven Bürgerinnen und Bürgern für ihr Engagement danken, beispielsweise durch vergünstigte Eintrittspreise oder Preisrabatte. „Die Ehrenamtskarte lebt davon, dass sich Unternehmen und Einrichtungen daran beteiligen. Über 60 Partner sind schon dabei. Ich möchte mich bei allen bedanken, die die Ehrenamtskarte unterstützen. Und ich würde mich freuen, wenn noch mehr Partner den Ehrenamtlichen im Land ein kleines Dankeschön geben“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

Sozialministerin Stefanie Drese sieht die EhrenamtsKarte MV als einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements. „Wir freuen uns, dass die Ehrenamtskarte bereits zum Start über 170 attraktive Angebote und Vergünstigungen überall im Land umfasst“, so Drese. „Das ist vor allem angesichts der Corona-Krise und der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Unternehmen und Einrichtungen eine beachtliche Zahl.

Voraussetzung für den Erhalt der EhrenamtsKarte MV sind u.a. mindestens fünf Stunden ehrenamtlicher Einsatz pro Woche über aktuell mindestens drei Jahre. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren reicht ein Jahr.

Ministerpräsidentin Schwesig und Ministerin Drese überreichten die ersten beiden Karten an Eva Riemann, die sich seit vielen Jahren im Zentrum Demenz Schwerin engagiert und an Andreas Schmidt, der seit rund zehn Jahren ehrenamtlicher und einziger Trainer im Verein für Drachenbootsport Schwerin e.V. ist.

Anträge können jederzeit online auf der Website www.ehrenamtskarte-mv.de gestellt werden. Dort sind auch alle weiteren Infos zur Bonuskarte zu finden, u.a. eine große Landkarte, die alle Angebote einfach und geografisch übersichtlich darstellt.