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Kategorie: Landtag und Regierung MV

Härtere Strafen bei Kinderpornografie

Schwerin – Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um härtere Strafen bei Kinderpornografie macht Innenminister Lorenz Caffier deutlich: „Wir müssen endlich eine Entscheidung treffen. Wer Kinderpornografie effektiv bekämpfen will, der muss die notwendigen Instrumente bereitstellen. Dazu gehört in jedem Falle eine schärfere Strafe bei Kindesmissbrauch. Es ist doch keinem zu erklären, dass die gesetzliche Mindeststrafe für einen Diebstahl höher ist als für Vergehen gegen Kinder.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Jeder Ermittler weiß, ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen.

Das Thema wird auf der kommenden Innenministerkonferenz in Erfurt ganz oben mit auf der Tagesordnung stehen und wir als CDU-Innenminister werden ein Umdenken bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung weiter vehement einfordern. Wenigstens im Bereich Kinderpornografie brauchen wir dringend die Vorratsdatenspeicherung.“

Unternehmensnachfolge sichern

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge diskutiert worden. „Neben der Fachkräftesicherung gehören Unternehmensnachfolgen sowie die Mobilisierung von Potenzialen für Arbeit und Beschäftigung zu den drängendsten Herausforderungen der heimischen Wirtschaft. Wir wollen, dass Unternehmen, die nach der Wende mühsam aufgebaut wurden, erfolgreich einen Nachfolger finden. Wenn erfolgreiche Unternehmen vom Markt verschwinden weil eine Nachfolge scheitert, geht über die Jahre wertvoll aufgebautes Know-how der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der hergestellten Produkte verloren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag.

Seit 2015 gibt es in Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Anlaufstelle für die Unternehmensnachfolge. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern setzt diese zusammen mit den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern im Land um. Die Nachfolgezentrale (www.nachfolgezentrale-mv.de) hat sich etabliert.

„Damit wird das Thema Unternehmensnachfolge durch die Wirtschaft und für die Wirtschaft des Landes befördert. Die Nachfolgezentrale MV hilft bei der Kontaktanbahnung und begleitet das erste persönliche Gespräch. Auf der Online-Plattform können sich Nachfolge suchende Unternehmerinnen und Unternehmer und Nachfolge-Interessierte registrieren lassen“, so Glawe weiter. Eine Software sucht bei diesen Merkmalen nach Übereinstimmungen und informiert über die Treffer.

Aktuell sind weit über 800 Registrierungen zu verzeichnen, darunter rund 200 Nachfolge-Suchende und rund 550 Nachfolge-Interessierte. Unterstützt wird die Arbeit durch rund 60 Netzwerk-Partner. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit fördert die Nachfolgezentrale MV aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) seit Herbst 2015 bis Ende 2020 mit rund 1 Million Euro.

„Über die Fortführung sind wir bereits mit dem Projektträger im Gespräch. Es soll weitergehen. Wir arbeiten bereits intensiv an einer Lösung. Jetzt geht es um das konkrete ´wie´ wir dies gemeinsam ermöglichen können. Dabei sind wir auch abhängig vom Beginn der neuen Förderperiode der EU-Strukturfonds und der entsprechenden Mittelausstattung“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Norddeutscher Wissenschaftspreis 2020

Schwerin – Neue Ausschreibungsfrist für den Norddeutschen Wissenschaftspreis: Die norddeutschen Länder haben sich darauf verständigt, wegen der aktuellen Lage die Ausschreibung des Norddeutschen Wissenschaftspreises um einen Monat bis zum 31. Juli 2020 zu verlängern. Mit dem Preis will die Norddeutsche Wissenschaftsministerkonferenz (NWK) auch in diesem Jahr wieder herausragende wissenschaftliche Kooperationsprojekte in Norddeutschland würdigen.

„Wegen der Corona-Pandemie konnten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen nur eingeschränkt arbeiten. Mit einer längeren Ausschreibungsfrist geben wir ihnen mehr Zeit für die Bewerbungen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Ich möchte Forscherinnen und Forscher ermuntern, sich an dieser Ausschreibung zu beteiligten und damit zu zeigen, wie leistungsfähig die Forschungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern ist“, so Martin. Gerade in diesen Krisenzeiten zeige sich, wie wichtig Erkenntnisse der Wissenschaft seien und welche zentrale Rolle die Wissenschaft in unserer Gesellschaft habe.

Der Preis wird 2020 für norddeutsche Kooperationen im Bereich der Naturwissenschaften vergeben. Wettbewerbsbeiträge können Kooperationsprojekte aus allen Gebieten der Naturwissenschaften sein. Es können Kooperationsprojekte aus der Grundlagenforschung und der anwendungsorientierten Forschung ebenso prämiert werden wie aus den Bereichen des Wissens- und Technologietransfers, der Wissenschaftlichen Weiterbildung und des Wissenschaftsmanagements.

Besonders begrüßenswert sind interdisziplinäre Projekte, in denen durch das Zusammenwirken verschiedener Fachdisziplinen hervorragende wissenschaftliche Leistungen hervorgebracht wurden oder zu erwarten sind. Bewerben können sich neben bereits bestehenden, etablierten Kooperationsprojekten auch geplante Kooperationsvorhaben mit neuen, innovativen Ideen.

Der Norddeutsche Wissenschaftspreis wird seit 2012 vergeben. Die Federführung für die Preisvergabe hat im Jahr 2020 Schleswig-Holstein übernommen. Die Preisverleihung ist für den 25. November 2020 in Kiel geplant. 2016 war Mecklenburg-Vorpommern für die Preisvergabe zuständig.

Moderne Familienpolitik

Drese: Moderne Familienpolitik orientiert sich an den realen Lebensverhältnissen der Menschen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich deutlich gegen das einseitige Familienbild der AfD-Fraktion ausgesprochen. Die Reduzierung von Familie auf Vater, Mutter, Kind gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei. „Es ist nicht Aufgabe von Politik, Menschen zu bevormunden oder zu benachteiligen, sagte Drese heute im Landtag.

„Das Wesen von Familie besteht darin, dass Menschen bereit sind, füreinander einzustehen, füreinander zu sorgen und dauerhaft Verantwortung füreinander zu übernehmen“, betonte Drese. Viele Menschen entscheiden sich heute für andere Lebensformen wie Patchwork-, Eineltern-, Regenbogen- und Pflegefamilien. Alle diese Familienformen zu fördern und zu unterstützen, sei Ziel einer modernen Familienpolitik, die sich an den realen Lebensverhältnissen der Menschen orientiert, so Drese.

Der Landesregierung sei es wichtig, möglichst unterschiedliche Lebenssituationen und Interessen von Frauen, Männern und allen Geschlechtern in jeglicher Hinsicht in ihrem politischen Handeln zu berücksichtigen, um Diskriminierung vorzubeugen.

„Insbesondere schulische Aufklärung über vielfältige Lebensformen führe zu Akzeptanz, Respekt, Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammenhalt“, verdeutlichte Drese.

Grenze nach Polen wird wieder geöffnet

Schwerin – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat die Öffnung der deutsch-polnischen Grenze in der Nacht von Freitag auf Sonnabend um 0.00 Uhr ausdrücklich begrüßt: „Mit großer Freude haben wir zur Kenntnis genommen, dass in der Nacht von Freitag auf Sonnabend die Beschränkungen bei der Einreise nach Polen aufgehoben werden und damit die großen Schwierigkeiten für alle, die in der gemeinsamen Metropolregion unterwegs sind, nun ein Ende haben. Ich danke allen, die die Situation all die Wochen ausgehalten und die Ruhe bewahrt haben. Und vor allem danke ich denjenigen, die sich vehement für die Öffnung der Grenze eingesetzt haben.“

Jetzt könne wieder mit Hochdruck an der Intensivierung der deutsch-polnischen Zusammenarbeit in der Metropolregion Stettin gearbeitet werden. Dahlemann: „Darauf freue ich mich sehr. So werde ich die Mitsommer Remise im Schloss Manowce als Zeichen unserer Verbundenheit zu unseren polnischen Nachbarn besuchen.“

Die Metropolregion Stettin sei für Vorpommern sehr wichtig. „Mit ihr verbinden wir wirtschaftliche Kooperation, aber natürlich auch die Zusammenarbeit im kulturellen Bereich und die Kontakte zwischen den Familien und Generationen. Gut, dass das jetzt alles wieder besser möglich ist und zur neuen Normalität wird“, so der Staatssekretär.

Weitere Lockerungen

Neue Verordnung: Lockerungen in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen

Schwerin – Am 15. Juni treten weitere Lockerungen und Erleichterungen in den Pflegeeinrichtungen und Wohnformen für Menschen mit Behinderung in Kraft. Die veränderte Verordnung der Landesregierung sieht unter anderem eine Ausweitung der Besuchs- und Betretungsregelungen, eine bessere Gewährleistung der Privatsphäre sowie die Sicherstellung der Nutzung der Freiflächen für die Bewohnerinnen und Bewohner vor.

„Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege- und Betreuungseinrichtungen sollen mindestens durch eine Person an zwei Tagen in der Woche oder durch zwei Personen an jeweils einem Tag in der Woche Besuch empfangen dürfen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Innerhalb der Gebäude beträgt die Besuchszeit mindestens jeweils 45 Minuten, im Außenbereich der Einrichtungen mindestens 90 Minuten.

„Häufigere und längere Besuche sind wünschenswert und können durch die Einrichtungsleitung erlaubt werden. Die Besuchsperson ist außerdem nicht mehr länger dauerhaft festzulegen, so dass unterschiedliche Besuchspersonen die Bewohnenden besuchen dürfen“, so Drese. Dabei sollen Außenbereiche der jeweiligen Einrichtung, wie z.B. Gärten verstärkt genutzt werden. Insoweit sind „Mischkonzepte“ (Besuche sowohl im Gebäude als auch auf der Freifläche) geboten.

Die Landesverordnung hebt zudem hervor, dass die Privatsphäre der Pflege- und Betreuungsbedürftigen und ihrer Besuchspersonen im Rahmen des Besuchs geschützt wird, indem Personal der Einrichtung nicht dauerhaft zugegen ist. Weiter wird klargestellt, dass den pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen das Verlassen der Einrichtung etwa für Spaziergänge allein oder mit anderen grundsätzlich zu ermöglichen ist. Drese: „Das heißt auch, dass Eltern ihr Kind aus der Einrichtung zum Beispiel über das Wochenende mit nach Hause nehmen können. Eine Quarantänemaßnahme bei der Rückkehr in die Einrichtung ist grundsätzlich nicht notwendig.“

Voraussetzung hierfür ist, dass das lokale Infektionsgeschehen gering bzw. gar nicht vorhanden ist, die Hygieneregeln eingehalten werden, die Pflegebedürftigen sowie deren Kontaktpersonen bestätigen, dass Symptomfreiheit besteht, und sie die Kontakte in der Zeit der Abwesenheit für sich vermerkt haben.

Auch Handkontakte und Alltagshilfen, wie das Stützen, zwischen den Pflege- und Betreuungsbedürftigen und ihrer Besuchsperson sind nach Aussage von Ministerin Drese zukünftig wieder möglich.

Drese: „Die bisherigen gravierenden Einschränkungen waren mit schmerzlichen Entbehrungen verbunden. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir die Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten ausweiten können. Wir läuten mit der neuen Verordnung einen Paradigmenwechsel im Bereich der Pflege- und Behinderteneinrichtungen ein. Dennoch müssen wir weiterhin beachten, dass ältere und vorerkrankte Menschen unseres besonderen Schutzes bedürfen.“

Neustrukturierung

Drese kommt kommunaler Ebene bei Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung entgegen

Schwerin – Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen mehr Zeit für die Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung erhalten. Sozialministerin Stefanie Drese hat heute angekündigt, das Inkrafttreten des 2. Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschieben zu wollen.

Drese reagiert damit auf eine Bitte der kommunalen Ebene. Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag hatten sich für eine zeitliche Streckung des Gesetzesvorhabens ausgesprochen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass das Corona-Krisenmanagement in den letzten Wochen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte Ressourcen in einer Größenordnung gebunden habe, die zur teilweisen Aussetzung des begonnenen Prozesses zur Neustrukturierung der Beratungslandschaft führten.

„Dieser Argumentation kann ich sehr gut folgen, da eine geordnete Umsetzung auf kommunaler Ebene gefährdet ist. Die gemeinsamen Anstrengungen der Landesregierung im Schulterschluss mit den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Bewältigung der Corona-Pandemie verlangten in den letzten Wochen eine Aufgaben-Priorisierung auf Landes- und kommunaler Ebene. Deshalb unterstütze ich das Anliegen der Landkreise und kreisfreien Städte“, sagte Ministerin Drese heute im Landtag. „Mir liegt vor allem die Aufrechterhaltung notwendiger Beratungsangebote und -strukturen zum Schutz der rat- und hilfesuchenden Menschen am Herzen“, betonte Drese.

Die Ministerin führte aus, dass bereits in der vergangenen Woche die Verbandsanhörung zu einem Gesetzentwurf eingeleitet wurde. Dieser hat neben notwendigen Änderungen der Landesausführungsgesetze SGB IX und SGB XII die Verschiebung des Inkrafttretens des 2. Abschnitts des Wohlfahrtsfinanzierungs- und -transparenzgesetzes zur Neustrukturierung der sozialen und gesundheitlichen Beratung auf dem 1. Januar 2022 (statt bisher am 1. Januar 2021) zum Gegenstand. „Geplant ist, einen Gesetzentwurf mit dieser Zielstellung im Spätsommer dem Landtag zur ersten Lesung zuzuleiten“, so Drese.

Mehr Geld für Grundschullehrkräfte

Martin: Grundschullehrkräfte machen einen enorm wichtigen Job

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern macht das Grundschullehramt attraktiver. Ab 1. August 2020 werden Grundschullehrkräfte mit der A 13/E 13 vergütet und verdienen damit genauso viel, wie ihre Kolleginnen und Kollegen an den anderen Schularten. Schulleitungen an Grundschulen erhalten ebenfalls mehr Geld. Mit dem Beschluss des Lehrerbildungsgesetzes und der Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften hat der Landtag dafür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Außerdem baut das Land die Grundschullehrkräfteausbildung an den Universitäten aus und stärkt den Praxis- und Berufsfeldbezug im Studium.

„Alle Bildungsstudien belegen uns, wie zentral wichtig die Elementarbildung in der Bildungsbiographie von Menschen ist“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Im Grundschulalter werden die Grundlagen gelegt für alles, was danach kommt. Grundschullehrkräfte machen einen enorm wichtigen Job. Die Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften ist ein überfälliger Schritt, der endlich deren Professionalität und ihrer Bedeutung für die Bildung von Kindern Rechnung trägt. Es geht also um Respekt und Wertschätzung für Grundschullehrkräfte, die tagtäglich ihr Bestes geben, um unsere Kleinen auf einen guten Weg durchs Leben zu schicken“, sagte Martin.

Die Höhergruppierung von Grundschullehrkräften ist im 200-Millionen-Euro-Paket vorgesehen, das die Landesregierung auf den Weg gebracht hat. Im Haushalt 2020/2021 sind dafür jährlich 18 Millionen Euro eingeplant. Neben den besoldungsrechtlichen Anpassungen bzw. der tarifrechtlichen Eingruppierung, wird es auch Änderungen in der Lehrerbildung im Grundschulbereich geben. Hintergrund sind gestiegene Anforderungen an den Beruf.

„Wir verlängern die Regelstudienzeit von neun auf zehn Semester, indem wir mehr Praxisanteile in das Studium implementieren“, erläuterte Bildungsministerin Martin. „Wir erfüllen damit eine Forderung, die von allen Seiten an uns herangetragen wird: mehr Praxis im Studium für das Grundschullehramt. Diese zusätzliche Praxiszeit wird dann später auf das Referendariat angerechnet, das dann 12 statt 18 Monate dauern soll. Diese Option gibt es schon im Lehrerbildungsgesetz“, so Martin. Sie werde nun aber mit diesen zusätzlichen Praxisanteilen im Studium endlich auch breite Anwendung finden.

Außerdem erhöht das Land die Zahl der Plätze im Studium für das Lehramt an Grundschulen. An der Universität Greifswald wird ab dem Wintersemester 2020/2021 das Studium für das Lehramt an Grundschulen wieder möglich sein. An der Universität Rostock soll die Zahl der Studienplätze erhöht werden.