Bundeshilfe für Reisebusunternehmen

Schwerin – Ab morgen bis zum 30. September können Reisebus-Unternehmen beim Bund Zuschüsse zum Ausgleich fortlaufender Finanzierungskosten für Reisebusse sowie Vorleistungskosten, die zwischen 17. März und 30. Juni entstanden sind, beantragen. Landesverkehrsminister Christian Pegel nimmt dies zum Anlass, die Busunternehmer in Mecklenburg-Vorpommern darauf hinzuweisen und für die Inanspruchnahme zu werben.

„Ich freue mich, dass der Bund der Branche, die durch Corona-Pandemie schwer gebeutelt ist, hilft – nicht zuletzt auf das Werben der Bundesländer hin. Unsere Bemühungen tragen nun Früchte. Ich hoffe, dass auch die Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern von dieser Hilfe rege Gebrauch machen“, sagt Christian Pegel. Das Bundesverkehrsministerium stellt insgesamt 170 Millionen Euro zur Verfügung.

Reisebusunternehmen können nicht rückzahlbare Zuschüsse von maximal 26.334 Euro pro Bus der Schadstoffklasse Euro V oder besser beantragen. Geltend machen können sie zum Beispiel Tilgungs- oder Leasingraten für die Anschaffung von Bussen vor der Pandemie oder bereits bezahlte Vorleistungen wie Reisekataloge oder Werbeanzeigen. Die Zuschüsse sollen bis spätestens zum Jahresende ausgezahlt werden.

Anträge sind ans Bundesamt für Güterverkehr zu stellen. Die Anträge können ab 24. Juli auf dessen Webseite unter  www.bag.bund.de abgerufen werden. Die Pressemitteilung des Bundesverkehrsministeriums zum Hilfsprogramm finden Sie hier: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2020/030-scheuer-busbranche-kann-hilfsgelder-abrufen.html

Am 16. März hatten sich Bund und Länder auf ein Verbot von Busreisen ab dem selben Tag verständigt, um auch hier der Ausbreitung des Corona-Virus vorzubeugen. Seit 25. Mai sind Reisebusreisen in Mecklenburg-Vorpommern unter Beachtung der Hygiene-Auflagen wieder erlaubt, seit 10. Juli auch Tagesausflüge nach M-V mit dem Bus.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert