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Kategorie: Landwirtschaft / Forst / Fischerei

„Nutztierstrategie MV 2030“ vorgestellt

Kemnitz – Heute ab 14.00 Uhr stellt Mecklenburgs-Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus an der Milchtankstelle der Rinderzucht Augustin in 17509 Kemnitz (Greifswalder Landstr. 1) die „Nutztierstrategie MV 2030“ vor. Das Papier wurde beginnend im Juni 2023 mit rund 70 Personen aus Verbänden, Vereinen und Institutionen sowie Landwirtinnen und Landwirten erarbeitet. Beginnend mit einer Beschreibung und Analyse der Ursachen für den Ist-Zustand benennt die Strategie die künftigen Herausforderungen und Handlungsfelder in der Tierproduktion. Daraus leiten sich am Ende Forderungen ab, deren Umsetzung notwendig sind, um die Nutztierhaltung in MV wieder zu stabilisieren.

Zu den herausgearbeiteten Forderungen gehören u.a. das Schließen der Wertschöpfungsketten, z.B. durch das Schaffen von regionalen Schlachtkapazitäten für Schweine, Geflügel und kleine Wiederkäuer, dazu auch mehr mobile Schlachtung. „Zwar hat sich bei den Vermarktungsstrukturen in den vergangenen Jahren einiges getan, dennoch müssen wir feststellen, dass wir in einigen Bereichen keine geschlossenen Wertschöpfungsketten haben und ein Großteil der hier erzeugten tierischen Produkte außerhalb von M-V veredelt werden.

Mehrere Beteiligte haben angemerkt, dass es Potenziale im Aufbau eigener Wertschöpfungsketten gibt. Die Marketinggesellschaft der Agrar- und Ernährungswirtschaft M-V(AMV) ist bei uns im Land ein Beispiel für eine gelungene Zusammenarbeit von Unternehmen, die voneinander lernen und sich zum gegenseitigen Nutzen Informationen geben. Wir brauchen aber ein Mehr an Zusammenarbeit“, sagte Backhaus. Er plädierte für mehr Kooperation und sprach damit auch Gastronomen an, die verstärkt auf regionale Lebensmittel setzen sollten.

Darüber hinaus wird in dem Strategiepapier eine Erhöhung der Förderprämien für die Weidehaltung gefordert. „Die Haltung von kleinen Wiederkäuern wie Schafen oder Ziegen ist sehr arbeitsintensiv und kaum noch wirtschaftlich rentabel zu betreiben. Unstrittig ist aus meiner Sicht daher, dass die Schafhaltung in MV nur eine Zukunft hat, wenn sie intensiv durch öffentliche Mittel begleitet wird.

Wir müssen aber auch so ehrlich sein und zugeben, dass das über viele Jahre erfolgreiche System der Flächenprämien an sein Ende kommt. Der Fördertopf für die Landwirtschaft wird kritisch beäugt, möglicherweise kommen bei der nächsten GAP-Runde neue Mitglieder hinzu, die auch einen Teil vom Kuchen haben wollen. Ich wünsche mir, dass die Gelder in Richtung Ökosystemleistungen der Landwirte gehen und das heißt für mich auch eine Stärkung etwa von Grünlandbewirtschaftung und damit der Tierhaltung“, führte der Minister aus.

Auch kam im Diskussionsprozess die Forderung nach einer Rücknahme des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf. „Für diese Forderung setze ich mich seit geraumer Zeit ein und ich bin nach wie vor der Auffassung, dass der Bund durch die Länder dahingehend beeinflusst werden muss, nationale Alleingänge zu Lasten heimischer Landwirtschaftsbetriebe zu unterlassen. Was wir brauchen, ist stattdessen eine Gleichbehandlung in Form EU-einheitlicher Mindeststandards für die Kennzeichnung der regionalen Herkunft für alle landwirtschaftlichen Produkte“, erklärte Minister Backhaus.

Ausgangspunkt für die Erarbeitung des Strategiepapieres ist die Tatsache, dass der Viehbesatz in Deutschland und MV in den vergangenen Jahren in einem besorgniserregenden Umfang zurückgegangen ist. Im Jahr 2020 betrug der Bestand an Schweinen im Land rund 800.000 Tiere, in 2022 waren es 642.000 und im letzten Jahr nur noch 543.000 Tiere. Ähnlich die Entwicklung im Milchbereich: Während 2010 noch 980 Betriebe rund 172.000 Milchkühe hielten, waren es im letzten Jahr nur noch 628 Milchkuhhalter mit knapp 151.000 Tieren.

„Wir verlieren im rasanten Tempo Nutztierhaltungen und bei Schweinen droht sogar, dass eine in den letzten Jahren erfolgreiche Branche geradezu implodiert. Diese Entwicklung erfüllt mich mit allergrößter Sorge, denn eines muss man wissen: Wo einmal eine große Nutztierhaltung aufgegeben worden ist, da entsteht in den allermeisten Fällen keine neue Tierhaltung“, kommentierte Minister Backhaus. Die damit einhergehende Verlagerung der Tierproduktion ins Ausland habe nicht nur negative Folgen für die Wertschöpfung, sondern auch für die Einhaltung von Umwelt- und Tierschutzstandards.

Die erarbeitete „Nutztierstrategie MV 2030“ geht von der Prämisse aus, dass die Haltung von Nutztieren eine wesentliche Rolle in einem nachhaltigen Ernährungssystem hat. Zentral ist für Minister Backhaus vor allem die Einsicht, dass Landwirtschaft kein Selbstzweck ist, sondern der Versorgung der Weltbevölkerung mit hoch qualitativen Lebensmitteln dient. „Ein Landwirt in Deutschland ernährt heute rund 140 Menschen – mehr als doppelt so viel wie noch 1990 und das bei einer geringer werdenden landwirtschaftlichen Nutzfläche pro Einwohner“, unterstrich er.

Parallel will Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral werden und auch den ökologischen Fußabdruck der Land- und Ernährungswirtschaft reduzieren. „Wie das alles zusammenlaufen kann, darüber haben wir unter Moderation der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV miteinander gesprochen und werden dies weiterhin tun, auch um auf wissensbasierter Grundlage Festlegungen zu treffen“, sagte er.

Im Namen der Landesregierung bekannte er sich erneut zur Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern als integraler Bestandteil einer Kreislaufwirtschaft und sicherte zu, sich dafür einzusetzen, dem Negativtrend entgegenzuwirken. Das Strategiepapier soll dafür eine wichtige Grundlage bilden, denn für ihn gilt nach wie vor: „Die Landwirtschaft und die Tierproduktion sind beim Kampf gegen den Klimawandel Teil der Lösung, denn sie sind in besonderer Weise betroffen.“

Bio-Zerlegebetrieb in Waren eingeweiht

Waren/Müritz – Der Zerlegebetrieb Mecklenburger Biofleischveredlungs-GmbH Waren wird heute ab 12 Uhr, offiziell eingeweiht. Zu den Gästen gehört auch Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, der die Gesamtinvestitionen der Biopark Markt GmbH und der Biomanufaktur Havelland GmbH in Höhe von 2,5 Millionen Euro als klares Zeichen in den Ökostandort Mecklenburg-Vorpommern wertete. „Die Ausgangsbedingungen für die regionale Wertschöpfung mit ökologischen Erzeugnissen sind hierzulande aufgrund u.a. der Struktur der Betriebe, der ökologischen Erzeugung in sensiblen Naturgebieten oder der nachhaltigen Bewirtschaftung von Grünland mit Tierhaltung sehr gut und werden durch den Zerlegebetrieb weiter gestärkt“, betonte er.

Seit Februar 2023 wurde die Produktion in Waren Schritt für Schritt auf- und ausgebaut. Dazu gehörten u.a. Umbaumaßnahmen in einer vorhandenen Betriebsstätte, der Kauf und Einbau technischer Anlagen, die Einstellung von Personal sowie die erste und stufenweise Zerlegung von Bio-Schweinen, Bio-Rinder und Bio-Kälber und Bio-Lämmer. Derzeit werden in Waren ca. 80 Tonnen Fleisch in der Woche zerlegt. Das entspricht 350 Bio-Schweinen, 150 Bio-Rindern, 40 Bio-Kälbern und 30 Bio-Lämmern, wobei eine Steigerung der Produktionskapazität auf 160 Tonnen Fleisch wöchentlich möglich ist.

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entwickelt sich der Bio-Markt in Deutschland laut Minister Backhaus weiter positiv. Bei tierischen Produkten aus ökologischer Erzeugung bestehe derzeit sogar ein Nachfrageüberhang, sagte er. Die Erzeugerpreise seien aus diesem Grund weiter gestiegen: Bio-Schweinefleisch:  4,35 €/kg Schlachtgewicht, Bio-Rindfleisch: Färsen 5,10 €/kg Schlachtgewicht, Ochsen 5,30 €/kg Schlachtgewicht, Altkühe 4,40 €/kg Schlachtgewicht.  „Der Zerlegebetrieb ist damit existenziell für eine weitere Wertschöpfung im ländlichen Raum und damit auch für die Bio-Landwirtschaftsbetriebe in der Region“, unterstrich Minister Backhaus.

Der ökologische Landbau genießt in der Agrarpolitik der Landesregierung in M-V einen hohen Stellenwert, der explizit in den Koalitionsvereinbarungen der Landesregierung benannt und damit verankert ist. Im Jahr 2023 ist die bewirtschaftete Öko-Fläche um 5.680 Hektar auf 205.374 Hektar gestiegen. Aufgrund der Antragstellung zur Ökoförderung für das 2024 konnte sich dieser Trend mit einem weiteren Flächenwachstum im Januar 2024 mit 4.553 Hektar fortsetzen. 69 Landwirtschaftsbetriebe haben zum 01.01.2024 einen Förderantrag als Umstellungsbetrieb gestellt. Rund 16 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in MV befinden sich damit aktuell im Bio-Anbau.

In der neuen Förderperiode werden insgesamt 230 Mio. € für die Honorierung der ökologischen Wirtschaftsweise zur Verfügung gestellt.

Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirte

Güstrow – Minister Dr. Till Backhaus hat heute in Güstrow an 28 Absolventen der Fachschule für Agrarwirtschaft ihre Abschlusszeugnisse und eine Urkunde mit der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt/ Staatlich geprüfte Agrarbetriebswirtin“ überreicht.

„Nicht die moderne Technik allein entscheidet über den Erfolg beim Wirtschaften, sondern vor allem auch die Menschen: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Führungskräfte. Von daher freue ich mich besonders, Ihnen heute Ihre Abschlusszeugnisse überreichen zu dürfen. Die Agrarwirtschaft braucht qualifizierte und motivierte Fach- und Führungskräfte, die immer wieder in der Lage sind, die Betriebe den sich ständig wechselnden Rahmenbedingungen anzupassen. Auch betriebliche Entwicklungen in der Produktionstechnik und der Vermarktung erfordern ein fundiertes und aktuelles Fachwissen genauso wie die Fähigkeit, schnell wichtige Entscheidungen zu treffen.

Erstmalig ist in der zweijährigen Fachschulausbildung der Anteil der Fachschüler, die nicht direkt von der Berufsschule, sondern aus mehrjähriger Praxis kommen, gestiegen. Dieser Anteil lag bisher bei ca. 35 Prozent. Jetzt liegt er bei über 50 Prozent. Hier wird deutlich, dass die Unternehmen auf die rückläufigen Schulabgänger-Zahlen reagieren. Sie suchen stärker in den eigenen Reihen nach geeignetem Personal, fördern es und bieten Aufstiegschancen. Das ist ein Weg, um leistungsfähige und engagierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten. Ein Großteil der Agrarbetriebswirte möchte künftig auch selbst ausbilden. Somit stehen auch qualifizierte Fachkräfte für den Berufsnachwuchs zur Verfügung.

Besonders danken möchte ich an dieser Stelle den Familien und Betrieben für die Unterstützung der Absolventinnen und Absolventen. Auch die Verantwortlichen der Fachschule haben zum Gelingen einer erfolgreichen Ausbildung beigetragen. Sie haben ihr Wissen weitergegeben, in verschiedenen Gremien und Prüfungsausschüssen mitgewirkt. Auch ihnen möchte ich ausdrücklich danken“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Besuch beim Kutter „Marlen“

Wismar – Soziale Inklusion, Meeresumweltbildung und Traditionspflege – das hat sich der Förderverein „Marlen“ e.V. in Wismar auf die Fahne geschrieben. Umweltminister Dr. Backhaus besucht heute den Verein, um sich über die weiteren Pläne des Projekts zu informieren.

„Der Förderverein „Marlen“ verbindet gleich mehrere tolle Vorhaben und zeigt damit Weitsicht und Verantwortung für die Region. Mit der Restaurierung des alten DDR-Kutters erhält der Verein ein sehr prägendes Stück der Geschichte an unserer Ostseeküste für die Nachwelt. Früher war dieser Bootstyp ein gängiges Bild in den Häfen, heute sieht man sie kaum noch. Künftig soll auf der Marlen jedoch kein Fisch mehr gefangen werden, sondern Umweltbildung stattfinden.

So plant der Verein, das Schiff unter anderem für Bildungsausfahrten zu nutzen und Besuchergruppen das einzigartige Ökosystem der Ostsee zu erklären. Schon während der Instandsetzung zeigt der Förderverein dabei soziale Verantwortung. Unter Anleitung eines erfahrenen Bootsbauers werden 20 langzeitarbeitslose Menschen beim Wiederaufbau einbezogen und bei dem Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt unterstützt“, so Backhaus.

Die Marlen ist ein 17 Meter langer Seitenschleppnetzkutter des Typs-D, wie er in den 1950er Jahren in mehreren Orten an der DDR-Ostseeküste gebaut wurde. Dieser Kuttertyp war über mehrere Jahrzehnte prägend für die Fischerei in der DDR. Die Marlen wurde in Ribnitz-Damgarten gebaut und fuhr zunächst unter dem Namen „Wittenburg“. Seit Anfang der 1990er Jahre trägt er den Namen „Marlen“. 2015 gründete sich der Förderverein und erwarb die Marlen, um sie als Traditionsschiff zu restaurieren.

Nach Fertigstellung soll die Marlen neben dem Lotsenschoner ATALANTA und der Poeler Kogge Wissemara als drittes Traditionsschiff ihren Liegeplatz im Hafen von Wismar finden. Beim Besuch des Ministers geht es auch um mögliche Wege der Förderung durch das Land MV, um Besucherinnen und Besuchern bald ein modernes und breites Angebot an Umweltbildungsangeboten bereitstellen zu können.

Aalschonzeit für die Nordsee festgelegt

Berlin – Zum Schutz des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie nach Anhörung der Küstenländer eine Schonzeit für 2024/2025 für die Berufsfischerei an der Nordsee vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 festgelegt.

An der Ostsee hingegen gilt eine EU einheitliche Schonzeit vom 15. September 2024 bis zum 15. März 2025, die sich direkt aus der EU-Verordnung ableitete, nachdem sich die Anrainer auf keine einheitliche andere Schonzeit einigen konnten. Neben dem ganzjährigen Aalfangverbot für die Freizeitfischerei gilt in den jeweils festgelegten Schonzeiten auch ein striktes Aalfangverbot für die Berufsfischerei. Unbeabsichtigt mitgefangene Aale sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Dazu erklärt Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann: „Sicherlich bedarf es aufgrund des bereits seit den 1980er Jahren andauernden massiven Rückgangs des Aalbestands in Deutschland und Europa eines besonderen Schutzes, sowohl der Jungaale als auch der in die Sargassosee abwandernden adulten Blankaale, sowie weiterer Maßnahmen wie des Aalbesatzes. Gleichzeitig sollten die getroffenen Regelungen für jedermann verständlich und in Nord- und Ostsee möglichst einheitlich sein.

Nach übereinstimmender Auffassung der Küstenbundesländer liegt eine hinreichend valide Datengrundlage vor, um eine einheitliche Schonzeit in Nord- und Ostsee zwischen dem 15. September 2024 und dem 15. März 2025 solide zu begründen. Ich bedauere, dass es den Bundesministerien leider an dem politischen Willen gefehlt hat, eine einheitliche Schonzeit an Ost- und Nordsee auszuweisen und auch konsequent gegenüber der Europäischen Kommission zu vertreten.“

Speziell für die Küstengewässer in Mecklenburg-Vorpommern gilt die Allgemeinverfügung zum Fangverbot für den Schutz des Europäischen Aals des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei vom 19. Januar 2024.  Damit wird der Artikel 13 der Verordnung (EU) 2024/257 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2024, 2025 und 2026 für bestimmte Fischbestände in Unionsgewässern vom 10. Januar 2024 („TAC- und Quotenverordnung“) untersetzt.

Schon in der Pressemitteilung 014/2023 vom 18.01.2023 hatte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus,  auf die Unverhältnismäßigkeit von Aal-bezogenen Maßnahmen im EU-Fischereirecht hingewiesen.

Flächenmanage­ment­grundsätze M-V/BVVG

Einigung auf neue Flächenmanage­ment­grundsätze der BVVG

Berlin – Am 11. April 2024 wurde im Bundesfinanzministerium in Berlin auf Staatssekretärsebene die Einigung auf die zukünftigen Flächenmanagementgrundsätze (FMG) der BVVG unterzeichnet. Damit gehe ein mehrjähriger und intensiver Verhandlungsprozess zwischen den neuen Bundesländern, dem BMEL und dem BMF zu ende, so Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus:

„Ich bin sehr froh, dass die unterschiedlichen Interessen jetzt unter Wahrung des Koalitionsvertrages und der landesspezifischen Interessen Mecklenburg-Vorpommerns geeint sind. Die neuen FMG tragen dazu bei, dass die BVVG-Flächen nicht mehr verkauft oder nach Höchstgebot verpachtet werden, was bislang gängige Praxis war und die Pachtpreise insgesamt in die Höhe getrieben hat.

M-V hat auch sein Ziel erreicht, auf seinem Territorium liegende dass BVVG-Flächen, die von konkreten kostenfrei in Klima- und Moorschutzprojekten betroffen sowie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden einbringen zu können. Damit konnten wir einen wichtigen Punkt aus dem Koalitionsvertrag erfüllen und eine langjährige Forderung ist endlich durchgesetzt.“

Soweit sich die ökologischen Anbauverbände einerseits und die konventionell wirtschaftenden Betriebe benachteiligt wähnen, erscheint der am Ende gefundene Kompromiss austariert. Die ab dem 12.04.2024 zur Anwendung kommenden FMG verfolgen das Ziel der Gleichstellung mit Blick auf eine nachhaltige Bewirtschaftung, so Agrarstaatssekretärin Elisabeth Aßmann:

„Die Würdigung der Nachhaltigkeit bei der Verpachtung der Flächen war von Anfang an die wesentliche Prämisse bei der Erarbeitung neuer Grundsätze. Nachhaltigkeit ist nicht nur durch eine ökologische Wirtschaftsweise zu erzielen. Es ist auch vereinbart, die Ergebnisse der Verpachtungsrunde 2024 zu analysieren. Ungewollte Verwerfungen können im kommenden Jahr nachjustiert werden.“

Ersatzneubau von Wehranlagen

Neubrandenburg – Das StALU MS wird im Jahr 2024 die Wehranlagen Ölmühlenbach und Alter Ölmühlenbach (beide Bj.1982) sanieren, zum Teil umbauen und mit einer Automatisierung versehen. Zur Erhöhung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Wehranlage Ölmühlenbach wird der Mittelpfeiler zurückgebaut und eine größere Wehrklappe eingesetzt. Die Automatisierung dient der Verbesserung von Bedienung und Reaktionszeiten.

Nach einer öffentlichen Ausschreibung wurde die Firma ASA-BAU GmbH aus Greifswald mit der Bauausführung beauftragt. Die voraussichtliche Bauzeit wird von April 2024 bis November 2024 sein, Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 1,6 Millionen Euro.

Diese Maßnahme wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER II) zu 75% gefördert. Während der Baumaßnahme wird das Wehr Ölmühlenbach trockengelegt. Der Wasserabfluss des Tollensesees wird im benötigten Zeitraum vom Wehr Vierrademühle mit übernommen. Die Fischaufstiegsanlage „Alter Ölmühlenbach“ bleibt in Betrieb.

Für die Bauzeit wird die Brücke, die über die Wehranlagen führt, für Fußgänger und Fahrradfahrer gesperrt sein. Eine Umleitung wird ausgeschildert.

Der Baubeginn ist nach Ostern geplant. Am 02.04.2024 erfolgt die Baustelleneinrichtung einschließlich der Wege­sperrung. Die Baustellenzufahrt soll über die Rostocker Straße und die Brodastraße erfolgen.

Neues Jagdgesetz kommt

Schwerin – Der Landtag hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 der Novelle des Landesjagdgesetzes zugestimmt. Der für die Jagd in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat erneut für den Beschluss geworben.

„Die Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern und die Gäste unseres Landes lieben unseren Wald, der 24 % unserer Landfläche bedeckt. Die vielen Waldbesucher schätzen ihn als grüne Lunge und die Waldbesitzer leben mit und vom Wald. Aber die Klimaveränderung und die jüngsten Trockenjahre gingen nicht spurlos an unserem Wald vorbei. Deshalb ist es eine aktuelle Aufgabe und Herausforderung, den Wald vielfältiger, gemischter und standortbezogen nach ökologischen Kriterien so zu bewirtschaften, dass er strukturreicher und damit klimastabiler wird.

Die neuen Regelungen zur Abschussplanung und Bewirtschaftung zielen genau darauf ab. Dort, wo die Waldverjüngung wegen zu hoher Verbissbelastung kaum eine Chance hat, kann eigenverantwortlich stärker gejagt werden, als anderswo, wo ein höheres Äsungspotential besteht.

Das eröffnet den Revierinhabern die Möglichkeit flexiblere auf höhere Wildbestände reagieren zu können. Dieses ist in Zeiten des Klimawandels wichtig, damit die Verjüngung der standortgerechten Baumarten auch ohne Zaun gelingen kann. Für die Waldbesitzer ist dieses durchaus ein Kostenfaktor. So kostet ein Hektar Zaun zum Schutz der heranwachsenden nächsten Baumgeneration etwa 6.000 Euro. Es geht aber ebenso darum, Wildschäden in der Feldflur zu vermeiden.

Entgegen den Verlautbarungen einzelner Interessenvertreter halte ich an der Einheit von Wald und Wild nach wie vor fest. Jeder weiß, ich bin kein Freund von extremen Auffassungen und suche in Streitfragen stets den ausgewogenen Kompromiss. Und das ist mit der neuen Regelung zur Wildbewirtschaftung in Mecklenburg-Vorpommern gelungen. Ich bin davon überzeugt, dass die Hegegemeinschaften verantwortungsbewusst damit umgehen werden.

Mit der Festschreibung des Wildwirkungsmonitorings im Gesamtwald wird den Hegegemeinschaften darüber hinaus ein Instrument an die Hand gegeben, ihr Raum-Zeit-Management bei der Wildbewirtschaftung im Interesse der Entwicklung klimastabiler Wälder objektiver auszurichten.

Die 15.456 Jägerinnen und Jäger sichern mit viel Fleiß und Anstrengungen die Lebensgrundlagen für einen artenreichen Wildbestand in unserem Land und halten diesen gesund. Wie wichtig die Jägerinnen und Jäger sind, um großen wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, hat der Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest gezeigt.

Während andere Länder hunderte Millionen Euro einsetzen mussten und noch einsetzen, konnte bei uns im Land die Tierseuche in Rekordzeit getilgt werden. Für ihr Engagement in der Seuchenbekämpfung kann man den Jägerinnen und Jägern daher nicht genug danken. Dieses geschieht mit sehr viel Achtung und einer hohen Verantwortung gegenüber dem Wild. Das Jagen von Wild ist dabei nur eine von vielen Aufgaben im Revier, allerdings krönt sie auch das Weidwerk.

Mit viel jagdlichem Geschick und unter besonderer Achtung vor der Kreatur bringen die Jägerinnen und Jäger in Mecklenburg-Vorpommern jährlich etwa 125.000 Hirsche, Reh oder Wildschweine mit einem beachtlichen Gesamtgewicht von rd. 3.700 Tonnen zur Strecke gebracht. Ich bin davon überzeugt, dass in MV auch weiterhin verantwortungsvoll und nachhaltig gejagt wird.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Wolf und Wolfshybriden: Sie werden dem Jagdrecht unterstellt. Hierdurch wird diese Tierart zum sogenannten Doppelrechtler. Durch den Umstand, dass beide Rechtskreise im LM in einer Fachabteilung angesiedelt sind, bietet sich das verwaltungstechnische Management des Wolfes in einer Hand an.

Aufgrund seines Schutzstatusses hat der Wolf keine Jagdzeit. Für eine Vergrämung oder Entnahme eines Wolfes bedarf es Ausnahmen aus beiden Rechtskreisen (Naturschutzrecht und Jagdrecht). Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht bietet aber auch die Chance für die Jägerschaft, in stärkerem Maße als bislang das Monitoring dieser neuen Wildart maßgeblich und öffentlichkeitswirksam durchzuführen.

Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, können die Jagdgenossenschaften zukünftig ihr Jagdkataster kostenfrei führen. Auch das Thema Bleiminimierung wurde angefasst. Mit einer Übergangsfrist von drei Jahren wird aus Verbraucherschutzgründen für die Erlegung von Schalenwild die Verwendung von nahezu bleifreier Munition vorgeschrieben. Nach einem langen und intensiven Diskussionsprozess verfügt MV nun über ein modernes Jagdgesetz, das zwar wie jedes Gesetz einen Kompromiss darstellt – aber einen Kompromiss, mit dem alle Seiten gut werden leben können.“