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Kategorie: MeckPomm

210 Nachwuchs-Polizisten vereidigt

Güstrow – Landesinnenstaatssekretär Wolfgang Schmülling hat heute 210 Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger der Polizei Mecklenburg-Vorpommern feierlich in der Sport- und Kongresshalle in Güstrow vereidigt. 121 (davon 32 Frauen) begannen in diesem Jahr ihre zweijährige Ausbildung (mittlerer Dienst) und weitere 89 (davon 29 Frauen) ihr dreijähriges Bachelor-Studium (gehobener Dienst) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow.

„Ich freue mich sehr, dass Sie sich für eine Ausbildung bzw. ein Studium bei unserer Landespolizei entschieden haben. Der Polizeiberuf ist einer der spannendsten und abwechslungsreichsten Berufe, der aber auch sehr fordernd und anspruchsvoll ist. Er ist eine Berufung und Herzensangelegenheit – vor allem aber bereitet er Freude und Erfüllung. Die Polizei ist eine wesentliche Säule der Demokratie, ein unverzichtbarer Bestandteil des Rechtstaates. Sie werden für viele Menschen das Gesicht des Staates sein – dass Sie sich für diese Aufgabe bereiterklären, bin ich sehr dankbar“, beglückwünschte Innenstaatssekretär Wolfgang Schmülling den Polizei-Nachwuchs bei der feierlichen Vereidigung in Güstrow und:

„Die Frauen und Männer können schon jetzt stolz auf sich sein, denn Sie haben sich im Auswahlverfahren durchgesetzt. Sie stehen für die Zukunft der Landespolizei M-V, die durch Sie jünger, dynamischer und noch leistungsfähiger wird. Im Koalitionsvertrag haben wir das Ziel, knapp 6.200 Polizeikräfte bis 2026 zu erreichen, vereinbart. Jede und jeder von Ihnen wird von unseren Kolleginnen und Kollegen in der Landespolizei sehnsüchtig erwartet – wir freuen uns auf Sie! Um noch attraktiver zu werden, haben wir unsere Ausbildungsmöglichkeiten angepasst und für Sie besteht die die Möglichkeit, sich auf die Schwerpunkte ,Schutzpolizei‘ bzw. ,Kriminalpolizei‘ zu spezialisieren.“

In diesem Jahr haben sich auch wieder vier Nachwuchssportler aus Mecklenburg-Vorpommern für die Ausbildung im Polizeivollzugsdienst entschieden und ergänzen die polizeiliche Sportfördergruppe. „Ich freue mich, dass wir wieder jungen Athletinnen und Athleten für unsere Sportfördergruppe begeistern konnten und ihnen als Arbeitgeber eine tolle Perspektive bieten können, um Ausbildung, Prüfungen, Training und Wettkampf miteinander zu verbinden“, so Innenstaatssekretär Wolfgang Schmülling.

Der demografische Knick fordere auch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, so haben und werden in diesem Jahr aus Altersgründen insgesamt 191 Beamtinnen und Beamte (sowohl im Polizeivollzug als auch im allgemeinen Dienst) die Landespolizei verlassen, 2025 werden es 218 sein.

Insgesamt 1.209 Bewerbungen von 474 Frauen und 735 Männern sind für die Einstellung in den Polizeivollzugsdienst im Jahr 2024 eingegangen. Es ist insgesamt ein sehr junger Einstellungsjahrgang. Das Durchschnittsalter der Ausbildungs- und Studienanfänger liegt bei 20 Jahren.

Unter den 210 zu vereidigenden Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern sind 61 Frauen. 26 Anwärterinnen und Anwärter (etwa 12 Prozent) kommen nicht aus Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Bewerbungen gingen aus Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ein.

Die Fachhochschule in Güstrow ist für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich. Derzeit absolvieren 1.002 Personen ein Studium (555), eine Ausbildung (354) oder eine Weiterqualifizierung (93) an der Fachhochschule. Davon entfallen knapp 500 auf die Polizei. Mit Tagungen und Fortbildungen hat die Fachhochschule im vergangenen Jahr mehr als 10.600 Personen nach Güstrow „gelockt“. Mit aktuell 213 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Fachhochschule eine große Arbeitgeberin in der Region.

Bundesrat beschließt Krankenhausreform

Schwerin – Die Krankenhausreform hat heute den Bundesrat passiert. „Es ist wichtig, dass die Reform jetzt kommt. Sie sichert alle Krankenhausstandorte in Mecklenburg-Vorpommern ab und wird die Finanzausstattung der Krankenhäuser und die Qualität für die Patienten verbessern. Das gilt für die großen Universitätskliniken genauso wie für unsere kleineren Krankenhäuser auf dem Land. Es wird auch in die Krankenhäuser investiert“, erklärte Schwesig.

„Die Sockelfinanzierung und die Sicherstellungszuschläge sind wichtige Schritte nach vorn. In den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sind auch dank unserer Sozialministerin Stefanie Drese noch einmal deutliche Verbesserungen erzielt werden. Natürlich weiß ich, dass es noch weitergehende Wünsche gibt. Deshalb haben wir gemeinsam mit Niedersachsen und Hamburg einen Entschließungsantrag eingebracht. Das sind Punkte, über die wir mit der nächsten Bundesregierung sprechen wollen. Es ist gut, dass es jetzt keinen Stillstand gibt“, sagte Schwesig weiter.

Außerdem brachte Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag zur Weiterentwicklung der Schuldenbremse in den Bundesrat ein. „Es war richtig, dass sich Deutschland eine Schuldenregel gegeben hat. Denn wir haben Verantwortung gegenüber kommenden Generationen“, sagte Schwesig.

Gleichzeitig habe sich die bestehenden Regeln als nicht flexibel erwiesen. Deutschland habe einen Investitionsbedarf von 400 bis 600 Milliarden Euro. „Dafür brauchen wir eine Reform der Schuldenbremse. Wir müssen investieren können“, sagte Schwesig und nannte als Beispiele Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsplätze, Infrastruktur, Energiewende und Bildung. Es gehe um eine Reform, nicht um eine Abschaffung der Schuldenregel. Konsum und Verwaltungsausgaben müssten hingegen weiter begrenzt werden.

In den letzten Monaten hätten sich verschiedene Ministerpräsidenten aus SPD und CDU für eine Reform der Schuldenbremse ausgesprochen. „Ich hoffe, dass wir parteiübergreifend eine gemeinsame Lösung finden.“

Der Antrag sieht neben einer Reform der Schuldenbremse auch die Schaffung eines Sondervermögens „Infrastruktur“ vor. Er wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.

Erste Multisportanlage für Gnoien

Sportstaatssekretärin Grimm übergibt Fördermittelbescheide in Höhe von rund 100.000 Euro

Gnoien – Mit der Unterstützung des Landes erhält die kleine Gemeinde Finkenthal (Amt Gnoien, LK Rostock) erstmals eine eigene Multisportanlage. Hierfür übergab Sportstaatssekretärin Sylvia Grimm in dieser Woche zwei entsprechende Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt rund 100.000 Euro aus dem Bürgerfonds des Landes an den Finkenthaler Bürgermeister und Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde.

„Das Geld kommt vor allen der immer größer werdenden Gruppe der sportbegeisterten Kinder und Jugendlichen im 300-Einwohner-Dorf zu Gute“, verdeutlichte Grimm bei ihrem Besuch in Finkenthal. „Bisher fehlten ihnen allerdings geeignete Anlagen und Flächen. Deshalb wollen wir als Land die Voraussetzungen schaffen, dass mit einer Multisportanlage samt Toren und Basketballkörben bald auch im Ort die Bälle fliegen“, hob die Staatssekretärin hervor.

Insgesamt soll die Sportfläche rund 18×10 Metern groß sein, verschiedenste Sportarten ermöglichen und noch im Jahr 2025 eröffnet werden. „Damit wird die Multisportanlage eine echte Bereicherung vor allem für die Kinder und Jugend im Dorf sein, die künftig einen neuen Treffpunkt zur Freizeitgestaltung hinzugewinnen“, erklärte Grimm.

Zugleich fördere der Neubau, gerade nach den Einschränkungen der Corona-Jahre, die Liebe an Bewegung und Sport, unterstrich die Staatssekretärin. Und dass in einem Dorf, das bisher keinen eigenen Sportverein hat. „Wo Menschen gerne sportlich aktiv werden wollen, wollen wir das als Land natürlich nach besten Möglichkeiten auch unterstützen“, sagte Grimm.

Neuer ASP-Fall in Brandenburg

Behörden in MV in Alarmbereitschaft

Schwerin – Im Landkreis Oberhavel in Brandenburg ist zum ersten Mal bei einem Wildschwein die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus zeigt sich darüber sehr besorgt:

„Der Fundort des toten Keilers nordöstlich von Gransee liegt nur etwa 20 Kilometer von der Landesgrenze zu Mecklenburg-Vorpommern entfernt. Das treibt mir die Sorgenfalten auf die Stirn. Der unmittelbar angrenzende Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte wurde noch gestern durch meine Fachleute informiert. Inzwischen wurden alle Landkreise über den Ausbruch in Kenntnis gesetzt.

Im Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte gilt bereits seit Dezember 2021 die Allgemeinverfügung, wonach jedem erlegten und verendeten Wildschwein eine Probe zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen ist. Im diesem Jahr wurden im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei insgesamt 7.360 Wildschweinproben auf ASP aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte untersucht, allein im November 847 Proben. Landesweit wurden 16.427 Wildschweinproben in 2024 auf ASP untersucht.

In keiner dieser Proben konnte das ASP-Virus nachgewiesen werden. Alle bisherigen Erkenntnisse in Brandenburg weisen darauf hin, dass es sich um eine Sprunginfektion handelt, da sich der neue Ausbruchsherd etwa 50 Kilometer von den bestehenden ASP-Sperrzonen an der deutschen-polnischen Grenze befindet. Das beunruhigt mich sehr, denn eine Großausbreitung in Gebieten, die zudem für entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen schwer zugänglich sind, wünsche ich niemandem.

Wir werden uns bei den Länderkollegen in Potsdam ein genaues Lagebild einholen und die Entwicklungen mit hoher Wachsamkeit verfolgen. Die Bürgerinnen und Bürger bitte ich ebenso um entsprechende Aufmerksamkeit. Insbesondere Landwirte und Jäger – die Drückjagdsaison hat gerade begonnen – bitte ich eindringlich die Biosicherheitsmaßnahmen hochzuhalten, um Schaden vom Land und vor allem von den Betrieben abzuhalten.

Für eine Erstsicherung im Falle eines ASP-Nachweises beim Wildschwein in MV ist ausreichend Elektrozaunmaterial im Land eingelagert. Für die Errichtung einer entsprechenden Zaunanlage steht die Landesforstanstalt M-V bereit.“

Krisenbeihilfe: Frostschäden für den Obstanbau

Schwerin – Deutschland erhält 46,5 Mio. Euro für die Sicherung der Existenz von Obst- und Weinbaubetrieben. Antragsberechtigt für die EU-Krisenbeihilfe sind nach den Vorgaben Betriebe des Obst- und Weinbaus, deren frostbedingter gesamtbetrieblicher Ertrags­rückgang mindestens 30 Prozent gegenüber den Vorjahren beträgt. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn sich der durch das Frostereignis verursachte Schaden auf mindestens 7.500 EUR beläuft.

„Zur Entschädigung der durch Frost entstandenen Schäden wird die Berechnung eines betriebsindividuellen beihilfefähigen Betrages erforderlich“, erklärt Agrarminister Dr. Till Backkhaus und ergänzt:

„Maßgeblich für die Schadensermittlung sind der Wert der durchschnittlichen Erzeugung, welche anhand der Naturalerträge im vergangenen 3- oder 5-Jahreszeitraum dargelegt werden können und der Wert des Ertragseinbruchs aufgrund des Frosts in 2024. Darüber hinaus sind Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen einzureichen.“

Bis zum 08.01.2025 können landwirtschaftliche Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern Anträge für die Krisenbeihilfe beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg stellen.

Die Unterlagen zur Antragsstellung befinden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern: Förderung 2023-2027 – Regierungsportal M-V

„Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt und Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, unterzeichnen Erklärung.

Schwerin – „Mecklenburg-Vorpommern setzt das Engagement für eine tolerante, offene und diskriminierungsfreie Gesellschaft fort. Als 14. Bundesland ist M-V der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt und die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, unterzeichneten dazu in Schwerin die Absichtserklärung im Rahmen der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Die Absichtserklärung, die wir heute unterzeichnen, ist dabei ein wichtiger Meilenstein. Sie ist Ausdruck unseres festen Willens, gegen Diskriminierung und für mehr Chancengleichheit einzustehen. Denn nur, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen können wir eine Gesellschaft schaffen, in der niemand benachteiligt oder ausgegrenzt wird. Diskriminierungsschutz darf nicht nur in Gesetzen verankert sein, sondern auch im Bewusstsein unserer Gesellschaft.“

Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: „Mecklenburg-Vorpommern setzt mit dem Beitritt zur ‚Koalition gegen Diskriminierung‘ ein starkes Zeichen für Vielfalt und Chancengleichheit. Das Land übernimmt Verantwortung und zeigt klar: Diskriminierungsschutz und gesellschaftlicher Zusammenhalt haben einen hohen Stellenwert. Gerade in Krisenzeiten ist dieser Einsatz unverzichtbar, um Teilhabe für alle zu sichern und die Rechte der Bürger*innen zu stärken.“

„Mit dieser Offensive setzen wir uns dafür ein, dass Diskriminierung offen und konstruktiv angesprochen wird. Wir wollen Aufmerksamkeit für diese Problematik schaffen und erreichen, dass die Betroffenen von Diskriminierung wissen, dass sie nicht allein sind und wo sie Unterstützung finden können“, so Gleichstellungsministern Bernhardt zur Unterzeichnung im Goldenen Saal in Schwerin.

Ein zentrales Anliegen dieser Initiative ist es, Diskriminierungsschutz als eine politische Querschnittsaufgabe zu verankern. Das bedeutet, dass wir in allen Bereichen – ob in der Ausbildung oder am Arbeitsplatz – klare Ansprechpersonen und Strukturen brauchen, um Diskriminierung frühzeitig zu erkennen und ihr effektiv zu begegnen. Denn Diskriminierungsschutz beginnt vor Ort und muss in der Praxis des Alltags spürbar werden. 2023 startete die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Förderprogramm „respekt*land – Antidiskriminierungsberatung für ganz Deutschland“.

Backhaus wirbt für Kreislauf­wirtschaft

Schwerin – Anlässlich der Regionalverbandstagung des BDE Nord betont Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern. In vielen Bereichen sei der Kreislaufgedanke im Zuge der Wirtschaftsentwicklung abhandengekommen. Daher seien intelligente Steuerungsinstrumente nötig, um die erklärten Ziele der Kreislaufwirtschaft, Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes umzusetzen.

„Gerade der Baubereich birgt große Potenziale, den Kreislaufgedanken in Handeln und Gesetzgebung aufzunehmen. Die Landesregierung hat vor einem Jahr den von meinem Haus erarbeiteten Abfallwirtschafts­plan MV 2022 verabschiedet.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Jahr 2022 710.000 t Siedlungsabfälle, 4,2 Mio. t mineralische Abfälle und 312.000 t gefährliche Abfälle erzeugt. Zu den Siedlungsabfällen gehören auch 126.000 t Bioabfälle, deren zunehmender Anteil an getrennter Erfassung eine positive Entwicklung im MV darstellt. Wir hatten ein Aufkommen an knapp 30.000 t (TS) Klärschlamm zu verzeichnen. Der Export an Abfällen ins Ausland umfasste 77.000 t, der Import ebenfalls 77.000 t. Für all diese Abfallströme stehen im Land mit verschiedensten Abfallentsorgungsanlagen grundsätzlich ausreichend Entsorgungskapazitäten zur Verfügung“, so Backhaus.

Die Landesregierung wolle den Kreislaufgedanken zum Gegenstand ihres politischen Handelns machen, erklärt Backhaus und listet drei Schwerpunkte auf:

„1. Die getrennte Erfassung von Bioabfällen ist nicht nur gesetzliche Pflicht.  Sie ist Voraussetzung für eine hochwertige Verwertung und Kreislaufführung von Bioabfällen. Wir haben den Zielwert für die getrennte Erfassung der Bioabfälle in Höhe von 100 kg je Einwohner und Jahr formuliert. Diesen Zielwert haben alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger bei Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu berücksichtigen.

2. Mineralische Abfälle haben mit 4,2 Mio. t den mit Abstand größten Anteil am gesamten Abfallaufkommen in M-V, aber auch bundesweit. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Primärrohstoffen wie Sand und Kies unverändert hoch. Fehlende Recyclingoptionen führten jedoch dazu, dass in M-V im Jahr 2020 immer noch 62 % der mineralischen Abfälle in Tagebauen verfüllt bzw. 7 % auf Deponien beseitigt wurden.

Hier liegen noch große Reserven für mehr Recycling, Kreislauf­wirtschaft und Nachhaltigkeit.

Und 3. müssen wir daher auch innerhalb der Landesregierung noch mehr darauf hinwirken, dass die öffentliche Hand mit Vorbildwirkung die Nutzung von Ersatzbaustoffen nachfragt.

Bestimmte Vorgaben müssen allerdings durch den Bund umgesetzt werden. Beispielsweise die verbindliche Festlegung eines bestimmten Anteils von Recycling (RC) – Material in Bauprodukten oder Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Materialien im Rahmen der Ökodesign-Regelungen. Dafür werde ich mich in den Gesetzgebungsprozessen einsetzen. Die Pflicht der öffentlichen Hand zur Nutzung von recycelten Erzeugnissen ist bereits in unserem Abfallwirtschaftsgesetz für MV verankert.

Es gilt nun, mit verstärkten Anstrengungen die Vorgaben umzusetzen und den Gedanken der Zirkularität unserer Wirtschaft bei jeglichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Gleichwohl wissen wir alle, dass zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nach wie vor auch die Möglichkeit der schadlosen Herausnahme und Entsorgung nicht recyclingfähiger Stoffe gehört.

Daher sehen wir die Deponie Ihlenberg nach wie vor als wichtigen Bestandteil unseres Entsorgungssystems an. Die IAG wird sich jedoch in den nächsten Jahren vom Deponiebetreiber zu einem Umwelt­dienstleister wandeln. Der Spatenstich für den 90.000 Quadratmeter großen Gewerbepark ist bereits vollzogen. Mit der Errichtung von Solaranlagen auf dem stillgelegten Teil der Deponie und der Deponiegasnutzung über Blockheizkraftwerke am Standort kann Energie kostengünstig bereitgestellt werden. Der Gewerbepark eignet sich somit hervorragend für die Ansiedlung von Recycling-Betrieben und innovativen Start-ups.

Darüber hinaus gibt es Planungen für die Nutzung der Wasserstoff­technologie und für den Aufbau von Batteriespeichern für die Stromversorgung.

Die Gewerbegrundstücke sollen im Sommer 2025 baureif sein. Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2026 geplant.“

Tote Kegelrobben

Backhaus will Tierschutzanforderungen an Fanggeräten erhöhen

Schwerin – Umweltminister Dr. Till Backhaus will die Küstenfischereiverordnung des Landes überarbeiten lassen. Dies kündigte er heute auf einer Pressekonferenz an seinem Dienstsitz in Schwerin an. Ziel ist, die Anforderungen an spezifischen Fanggeräten zur Vermeidung von Beifang weiter zu erhöhen bzw. auf die Küstengewässer auszudehnen. Anlass geben die 44 Kegelrobben, die im Zeitraum September bis November vor der Küste Rügens unter anderem von Mitarbeitenden des Biosphärenreservats Südost-Rügen tot aufgefunden wurden.

„Ich möchte ausdrücklich betonen, das bis zuletzt kein kausaler Zusammenhang zwischen den toten Kegelrobben und fischereilichen Aktivitäten hergestellt werden konnte. Für mich gilt daher nach wie vor die Unschuldsvermutung. Die zuständigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden forschen nach wie vor intensiv in alle Richtungen, die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Hinweise auf ein infektiöses Geschehen liegen nicht vor. Ein Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod kann weder ausgeschlossen noch nachgewiesen werden.

Dem Land ist sehr daran gelegen, alles zutun, um derartige Ereignisse künftig zu vermeiden. Da die Fischerei als auch der Artenschutz in meinem Zuständigkeitsbereich liegt, lasse ich derzeit prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, um den Fischern zu helfen, das ungewünschte Einschwimmen von Kegelrobben und Seehunden (Phoca vitulina) in Fanggeräte zu vermeiden.

Im Greifswalder Bodden ist das Aufstellen von Bügelreusen bereits an spezielle Auflagen gebunden, da sich dort in der Vergangenheit besonders viele Kegelroben aufhielten. Die ringförmigen, nicht dehnbaren Schutzeinrichtungen haben einen maximalen Umfang von 75 Zentimetern und verhindern das Einschwimmen von Robben und Seehunden in die 1. Reusenkehle. Ich plane, diese Regelung auf die Küstengewässer auszuweiten. An dieser Entscheidung sind die Küstenfischer zu beteiligen. Dieses Verfahren halte ich für richtig und zielführend, denn neben dem Natur- und Artenschutz müssen wir auch die Funktionstüchtigkeit der modifizierten Reusen gewährleisten“, betonte Minister Backhaus.

„Der nachweislich unnatürliche Tod von 44 Kegelrobben in einem so kurzen Zeitraum und so eingegrenzten Gebiet ist äußerst besorgniserregend. Eine erneute Wiederholung solch einer Serie muss verhindert werden. Deshalb ist die schnellstmögliche Sicherung von Reusen gegen das Einschwimmen von Kegelrobben jetzt ein entscheidender Schritt,“ sagt Prof. Burkard Baschek, Direktor des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund. Die Wissenschaftler*innen des Deutschen Meeresmuseums untersuchen seit Langem die Bestandsentwicklung und Lebensweise der in der Ostsee heimischen Kegelrobben und Schweinswale. Sie prüfen, wie Maßnahmen für ein konfliktfreies Miteinander zwischen Tier und Mensch abgeleitet werden können.

Zur Konkretisierung dieses Ansatzes wird zudem die Erstellung eines „Robbenplans“ für die Ostseeküstengewässer Mecklenburg-Vorpommerns unter Beteiligung der betroffenen Intressensgruppen, darunter Vertreter der Naturschutzverbände, des Deutschen Meeresmuseums als auch der Fischerei, sowie Verwendung von Ergebnissen wissenschaftlicher Begleitforschung vorbereitet. Hierzu sind durch das Land Mittel im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) eingeplant.

Minister Backhaus setzt perspektivisch außerdem auf den Einsatz alternativer Fanggeräte, wie Pontonhebereusen. In Zusammenarbeit mit dem Thünen-Institut für Ostseefischerei wurden bereits erste Prototypen in Ummanz und in Schleswig Holstein getestet. Ziel ist es, ein an Kegelrobben und Seehunde angepasstes Fanggerät, dass sowohl einerseits die Tiere vor Verletzungen als auch andererseits die Fänge vor den Kegelrobben und Seehunden  schützt. Die bessere Selektivität der Pontonhebereuse wurde bereits nachgewiesen. Aktuell prüft das Thünen-Institut in Zusammenarbeit mit den Fischern, die das Gerät bereits testweise einsetzen, die hinreichende Wirtschaftlichkeit.

Darüberhinaus kündigte Minister Backhaus an, dass auch die Kontrollen der Fischereiaufsicht verstärkt werden sollen. Dazu sollen neben Drohnen auch ferngesteuerte Tauchroboter zur Verfügung gestellt werden. Bei den durchgeführten Seekontrollen der Reuse Thiessow wurden die Unterwasseraufnahmen durch die Kollegen des Bundesamtes für Natruschutz gefertigt.

In der Ostsee leben derzeit rund 55.000 Kegelrobben.