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Kategorie: Natur und Umwelt

Warnung vor Kliffabbrüchen

Schwerin – Aufgrund anhaltender Starkregenfälle kann es an der Außenküste von Mecklenburg-Vorpommern mit ihren ca. 380 km langen Flach- und Steilküsten zu Kliffabbrüchen kommen. Vor Beginn der Sommerferien bittet Umweltminister Dr. Till Backhaus daher Einheimische und Gäste um erhöhte Wachsamkeit und Vorsicht:

„Die starken Dauerregenfälle der vergangenen Wochen durchdringen die Schichten und führen teilweise zu einer sehr hohen Durchfeuchtung des Kliffs. In Kombination mit auflandigen Winden, die zur Unterhöhlung des Kliffs führen, erhöht sich das Gewicht bis die Standsicherheit überschritten wird und das Kliff abrutscht. Besonders tonig-lehmige Ablagerungen sind hiervon betroffen. Größere Findlinge können dabei ebenfalls herunterfallen“, warnte er.

Bislang hat es in diesem Sommer noch keine größeren Abrutschungen an den Außenküsten gegeben. Allerdings hat es in Folge von Niederschlag und Wind bereits Aus- und Unterspülungen zum Beispiel von Straßen oder Abtragung von oberflächlichen Material an sandigen Kliffs, zum Beispiel in Sellin, gegeben.

Vorsicht ist laut Minister Backhaus vor allem bei schmalen Strandabschnitten mit steilen oder überhängenden Kliffs geboten, sagte er weiter. Das Umweltministerium rät sich in diesen Bereichen mit Umsicht zu verhalten und oberhalb derselben nur die gekennzeichneten Wege zu benutzen. Entsprechende Aufforderungen der Behörden, die durch Warn- und Hinweisschilder oder in den Medien erfolgen, sind strengstens zu beachten.

Landeszootag am 26. Juli

 freier Eintritt für Kinder bis 14 Jahre

Schwerin – Am 26. Juli ist es wieder soweit. Die Landesregierung und der Landeszooverband laden auch in diesem Jahr zum Landeszootag ein. An diesem Tag bieten die Zoos und Tierparks im Land besondere Programme für ihre Besucherinnen und Besucher an. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren ist der Eintritt frei. Die Landesregierung wird an diesem Tag bei Veranstaltungen im ganzen Land vertreten sein. Ministerpräsidentin Schwesig und Umweltminister Dr. Till Backhaus eröffnen den Landeszootag am Vormittag in Rostock.

„Ich besuche immer wieder gerne einen unserer Zoos. Durch sie lernen die Besucherinnen und Besucher Tiere aus aller Welt kennen. Sie sind Orte zum Entdecken, zum Lernen und zum Entspannen. Mit dem Landeszootag wollen wir vor allem junge Menschen für unsere Zoos und Tierparks begeistern. Deshalb ist der Eintritt für Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren am Landeszootag frei ist. Das ist ein echter Höhepunkt zum Ende der ersten Schulferienwoche“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

 „Noch nie waren Zoos so vielfältig wie heute, noch nie waren sie ein so wirksames und so dringend benötigtes Instrument zur Bewahrung der Artenvielfalt. Auch in den Schwerpunktbereichen Naturschutz, Bildung für Nachhaltigkeit, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit engagieren sich die Zoologischen Gärten M-Vs vorbildlich. Rund 3 Millionen Besucher pro Jahr belegen ihre Bedeutung für Umweltbildung, als außerschulischer Lernort sowie für die Forschung, aber auch für die touristische Entwicklung in den ländlichen Räumen und als Wirtschafts- und Standortfaktor.
Bei der Organisation eines landesweiten Zootages wird umso deutlicher, dass eine tiergärtnerische Einrichtung nur mit einem professionell und engagiert arbeitenden Team funktioniert. Deshalb danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr zusätzliches Engagement an diesem Tag“, erklärte der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Raum und Umwelt Dr. Till Backhaus.

„Wir freuen uns sehr über die erneute Zusammenarbeit von Landesregierung und Landeszooverband Mecklenburg-Vorpommern. Diese Form der Förderung von Umweltbildung und Artenschutz ist einzigartig und bundesweit ohne Vergleich. Gleichzeitig ist es eine große Wertschätzung der Leistung, die unsere 18 Verbandsmitglieder Tag für Tag mit viel Herz und Engagement vollbringen“, erklärte der Vorsitzende des Landeszooverbandes Dr. Tim Schikora.

An der Veranstaltung beteiligen sich in diesem Jahr die folgenden dem Landeszooverband angehörigen Zoos und Tierparks:

  1. Zoo Rostock
  2. Deutsches Meeresmuseum Stralsund (mit den Standorten Ozeaneum, Natureum und Meersmuseum)
  3. Vogelpark Marlow
  4. Zoo Schwerin
  5. Wildpark MV in Güstrow
  6. Zoo Stralsund
  7. Tierpark Wismar
  8. Müritzeum Waren (Müritz)
  9. Tierpark Ueckermünde
  10. Tierpark Greifswald
  11. Tierpark Neustrelitz
  12. Tierpark Wolgast
  13. Tiererlebnispark Müritz in Grabowhöfe
  14. Tierpark Grimmen
  15. Tropenzoo Bansin
  16. ArcheHof Mecklenburgische Schweiz in Warsow
  17. Naturerlebnispark Gristow

Großes Renaturierungsprojekt im Ostseeraum

Sundische Wiese: Größtes Renaturierungsprojekt im Ostseeraum gestartet

Stralsund – Im Juli haben die Bauarbeiten zum Renaturierungsprojekt „Sundische Wiese Ostzingst, Südfläche“ begonnen. „Das Renaturierungsgebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1.400 Hektar und zählt somit zu einem der größten Renaturierungsvorhaben im gesamten Ostseeraum. Dieses Bauvorhaben ist das letzte Teilprojekt des Komplexvorhabens zum Schutz der Gemeinde Zingst vor Sturmfluten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus, der auch für den Küsten- und Hochwasserschutz im Land zuständig ist, heute in Schwerin.

Nach dem im Jahr 2003 erlangten Planfeststellungsbeschluss, konnte 2005 konnte mit dem ersten Spatenstich begonnen werden, erinnerte der Minister. In den folgenden Jahren wurde das neue Sturmflutschutzsystem aus Seedeich, Riegeldeich und Schöpfwerk errichtet, sodass im September 2013 die Deichbaumaßnahmen beendet werden konnten.

Die neu gebaute Mittelrippe teilt das Renaturierungsgebiet in eine Nord- und Südfläche. In der ca. 600 ha großen nördlichen Fläche sind die Arbeiten bereits 2018 durchgeführt worden. Hier wurde der alte Seedeich, der nach dem Bau der neuen Mittelrippe seine Funktion verloren hat, an fünf Stellen geschlitzt. Durch die jeweils 50 m breiten Schlitze kann das Ostseewasser nun in die Nordfläche einlaufen und die ursprünglichen hydrologischen Verhältnisse wieder herstellen.

Ein vielfältiges natürliches System aus Strandseen, Mooren, Röhrichten und Mischwaldformen entwickelt sich. Diese Versumpfungs- und Vermoorungsprozesse gehen einher mit dem Absterben des bisherigen Waldbestandes im renaturiertem Gebiet, auf dem eine neue standortangepasste Vegetation ihren Platz findet.

Die ca. 800 ha große Südfläche ist das letzte Teilvorhaben des gesamten Komplexvorhabens. Durch die geschichtliche Nutzung der Flächen in der Vergangenheit und der großen naturschutzfachlichen Bedeutung, wurde dieses Vorhaben vor einige Herausforderungen gestellt:

Der Baubereich der Südfläche befindet sich einerseits im Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“. Zudem liegen die Bereiche im FFH-Gebiet „Recknitz-Ästuar und Halbinsel Zingst“ sowie im Europäisches Vogelschutzgebiet „Vorpommersche Boddenlandschaft und nördlicher Strelasund“. Andererseits wurde der Ostzingst intensiv militärisch als Bombenabwurf- und Schießgelände und Flak-Schießplatz genutzt. Dadurch ist eine baubegleitende Sondierung/Aufspüren und Beräumung der Kampfmittel unerlässlich.

Schon in der ersten Bauphase werden zwei der insgesamt fünf Boddendeichschlitzungen hergestellt. An den zwei Standorten werden die alten Schöpfwerke zurückgebaut und durch 100 bis 150 m breite Schlitze ersetzt. So kann ein natürliches Ein-und Ausströmen in die Sundische Wiese ermöglicht werden.

Bedingt durch eine Vielzahl an verschiedenen Maßnahmen zur Herstellung des natürlichen Wasserregimes, die Ertüchtigung vorhandener Weideinfrastruktur sowie Abbruch- und Entsorgungarbeiten, ist eine Bauzeit von mehreren Jahren für die Renaturierung der gesamten Südfläche vorgesehen.

„Durch die Zusammenarbeit von Naturschutz und angepasster landwirtschaftlicher Nutzung soll gemeinsam ein Renaturierungsraum geschaffen werden, der Lebensraum für viel Pflanzen- und Tierarten bietet. Die Veränderungsprozesse werden nach Durchführung der Gesamtmaßnahme durch ein Monitoring begleitet“, sagte Backhaus abschließend.

Die gesamten Kosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf voraussichtlich 11 Millionen Euro.

Wiedereröffnung des Meereskundemuseums

Schwesig: Meeresmuseum wird nach Modernisierung Publikumsmagnet bleiben

Stralsund – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute in Stralsund die Gäste bei der Wiedereröffnung des Meereskundemuseums begrüßt: „Ich freue mich sehr, dass wir gleich gemeinsam das Deutsche Meeresmuseum wiedereröffnen. Rund drei Jahre wurde hier geplant und gebaut: neue Aquarien, neue Ausstellungen und viele Angebote für Kinder und Familien rund um die Weltmeere und ihre Bewohner.

Das Meeresmuseum war schon immer ein Highlight für Stralsunderinnen und Stralsunder genauso wie für die vielen Gäste, die jedes Jahr hier zu Besuch sind. Es gibt hier unglaublich viel zu entdecken. Es wird auch in Zukunft ein Publikumsmagnet sein.“

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und der Bund haben mehr als 51 Millionen Euro zu gleichen Teilen für die Modernisierung des Museums bereitgestellt. Die Ausstellungsbereiche im Katharinenkloster sind bereits zugänglich, die Aquarien folgen noch.

„Ich freue mich, dass das Museum rechtzeitig zum Ferienbeginn zumindest in großen Teilen wieder öffnen kann. Und dass wir Sie heute als erste Gäste begrüßen zu können.

Auf den Herbst freue ich mich auch schon, wenn wir das gesamte Museum dann feierlich eröffnen können. Auch für die ersten Besucher von heute ein schöner Grund, noch einmal wiederzukommen. Ich wünsche uns viel Spaß beim Rundgang“, sagte die Ministerpräsidentin.

Kleine „Waldhelden“ ausgezeichnet

Loppin – Heute hat Forstminister Dr. Till Backhaus im Jugendwaldheim Loppin die Gewinner der Aktion „Waldheld“ gekürt. Gemeinsam mit dem Maskottchen Edda Eichhörnchen, die sich als Hüterin für unseren Wald einsetzt, möchte die Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern mit dem Projekt wieder Kinder aus Kitas und Grundschulen ermutigen, sich aktiv und altersgerecht für den Wald- und damit für den Klimaschutz stark zu machen.

„Diese Aktion begrüße ich sehr. Zeigt sie doch, mit welchem Ideenreichtum die Kinder vorgegangen sind, wenn es darum geht, sich für die Natur vor der eigenen Haustür einzusetzen. Der Wald ist bedeutsam in vielerlei Hinsicht: Er schützt vor Erosion, Hochwasser, Trockenheit und Hitze. Auch ist er wichtig für das Klima, er filtert die Luft, speichert Kohlenstoff und produziert den für Mensch und Tier notwendigen Sauerstoff.

Erwähnenswert ist auch, dass in Deutschland mehr als eine Million Menschen in der Holz- und Forstwirtschaft tätig sind. Das sind mehr als in der Automobilindustrie und im Maschinenbau. 2023 betrug der Branchenumsatz rund 25,5 Milliarden Euro. Außerdem ist Wald der Lebensraum unzähliger Tier- und Pflanzenarten. Durch die Aktion werden Kinder angehalten, sich verantwortungsbewusst in der Natur zu bewegen. Denn oft genügen schon kleine Schritte, um den Wald und damit die Umwelt zu schonen. In diesem Sinne gratuliere ich allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement und danke ihnen recht herzlich“, sagte Backhaus.

Zu den 20 fristgerechten Einsendungen gehörten zum Beispiel Brettspiele, ein Wald-Rapsong, eine Dokumentation für Waldprojekttage sowie eine Kurzgeschichte. Eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesforstanstalt MV, der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald und dem Umweltministerium bewertete die Originalität, die persönliche Ansprache des eingereichten Beitrages und die Breitenwirkung. Zu gewinnen gibt es zum Beispiel spannende Tages- und Nachtprogramme mit den Forstleuten, Entdeckungstouren durch den Wald und einen Tag voller Spaß und Spiel mit der mobilen Waldschule in der Kita bzw. Schule.

  In der Kategorie Kita/ Kiga gehen die Plätze 1-3 an:

  1. Kita Tausend Farben, Hrn. Steffen Laack + Gruppe Buntikus, Tolstoistr. 5, 17489 Greifswald, (Gewinn: 1 Übernachtung im JWH Loppin für 30 Personen)
  2. Naturkindergarten „Barfuss und Gemüse“, Fr. Anja Müller, Wahlendower Str. 11, 17438 Wolgast, (Gewinn: 1 Waldtag mit Programm und Mittagessen im Wald)
  3. Naturkita Sievertshagen, Dorfstr. 72, 18510 Papenhagen (Gewinn: Ein Besuch der „Rollenden Waldschule“ in der Einrichtung)

  In der Kategorie Grundschule/Hort gehen die Plätze 1-3 an:

  1. Robert-Lansemann-Schule, Fr. Susanne Nilius + die Eisbärenklasse 3, Lenensruher Weg 33, 23970 Wismar (Gewinn: 1 Übernachtung im Waldcamp im FoA GVM für 34 Personen)
  2. Grundschule Penkun, Fr. Silvia Markowsky + die Klasse 4a, Am Deputatenbruch 6, 17328, Penkun (Gewinn: 1 Waldtag mit Programm und Mittagessen im Wald)
  3. Grundschule Teterow, Fr. Christin Bensing-Brandt und Klasse 2c, Schulkamp 5, 17166, Teterow
  4. Grundschule Penkun, Fr. Silvia Markowsky + die Klasse 4b, Am Deputatenbruch 6, 17328, Penkun (Gewinn: Je ein Besuch der „Rollenden Waldschule“ in der Einrichtung)

Backhaus: Gleiches Recht für alle

keine Lex Strandoase

Schwerin – Über die Ostseezeitung hat der Betreiber der Strandoase in Warnemünde seinem Ärger über das StALU (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt) Luft gemacht. Klima und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus sieht das StALU zu Unrecht angegriffen.

„Ich bedauere, dass die Autorin des Artikels keinen Fakten-Check durchgeführt hat und die Vorwürfe des Herrn Treichel ungeprüft darstellt. Zunächst möchte ich nochmals klarstellen, welche Aufgabe das StALU hat: Die Behörde prüft die Einhaltung der  Belange der Wasserwirtschaft und des Küstenschutzes .

Und das ist des Pudels Kern. Jeder Strandbewirtschafter ist verpflichtet, plausibel zu erklären, wie er seine Bauten im Falle eines Sturmhochwassers nach amtlicher Hochwasserwarnung der Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) für den Bereich “westlich Rügens” innerhalb von 12 Stunden zurückbauen kann. Dies gilt sowohl dem Schutz der eigenen Sachwerte des Antragstellers als auch der Düne als Küstenschutzanlage für die gesamte Ortslage Warnemünde.

Das ist allen Strandbewirtschaftern bekannt. Eine Erklärung zur Rückbaubarkeit binnen 12h nach amtlicher Hochwasserwarnung musste bereits in den vergangenen Jahren abgegeben werden, wird nach dem B-Plan der Hansestadt auch gefordert und letztlich als Auflage in der Baugenehmigung formuliert.

Dass (rechtzeitig) ein Bauantrag zu stellen ist und dass dieser den Festsetzungen des zukünftigen B-Planes der Hansestadt entsprechen muss, wurde bereits zu Beginn der Saison 2023 (letztmalige Duldung) und im Rahmen der Auswertung der Saison 2023 im Spätherbst gegenüber den Strandbewirtschaftern kommuniziert. 18 von 19 Antragstellern haben das hingekriegt. Versuchen wir, den Fehler zu finden:

 So wird behauptet, es sei Ende März ein Bauantrag eingereicht worden. Fakt ist: Der dem StALU vorliegende Antrag zum Bau der Strandoase ist am 22.05.2024 im Bauamt der Hansestadt Rostock eingegangen. Da der Antrag unvollständig war, wurden seitens des Bauamtes Nachforderungen erhoben, der Antrag folglich noch nicht an das StALU  zur Erteilung des wasserrechtlichen Einvernehmens vorgelegt. Erst am 06.06.2024 ging der nachgebesserte Bauantrag beim StALU ein.

Zur Errichtung des fliegenden Baus:

Nachdem am 20.06.2024 bekannt wurde, dass Herr Treichel beabsichtigt, am 21.06.2024 einen sog. fliegenden Bau  zu errichten wurde dies durch die  Tourismuszentrale Rostock als Verwalter/ Verpächter der stadteigenen Strandgrundstücke wegen des Fehlens der hierzu notwendigen Genehmigungen / Anzeigebestätigungen untersagt.

Daraufhin erfolgte dann am  21.06.2024 die Antragstellung beim StALU,  allerdings ohne die hierfür erforderlicheren Unterlagen einzureichen. Auf wiederholte Hinweise und Nachfrage des StALU wurde der Antrag dann – quasi scheibchenweise- mit Unterlagen ergänzt.

Bei beiden Anträgen ergaben sich widersprüchliche Angaben insbesondere im Hinblick auf die Elektroversorgung und die Trink- und Grauwasserthematik, welche  seitens des Planers erst am 11.07.2024 aufgeklärt werden konnten. Das StALU MM kann nunmehr eine abschließende Prüfung zu den Anträgen vornehmen.

Um es kurz zu fassen: Nicht unsere Leute haben schlecht gearbeitet oder etwas verzögert. Im Gegenteil. Das Amtshandeln stellt keine Willkür dar, sondern dient dem konsequenten Schutz  des Wohls der Allgemeinheit im Hinblick auf den Küstenschutz , den Schutz von Leib und Leben und Sachwerten. Eine Sonderregelung für Herrn Treichel wird es aus diesem Grund weder heute noch in Zukunft geben.“

Novelle des Fischereigesetzes beschlossen

Schwerin – Das Online-Zugangsgesetz habe die Änderung nötig gemacht, erklärt der für die Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus. „Wesentliche Ziele des Gesetzes sind: Fischbestände schützen, den Fischereischein standardisieren, die Fischereiabgabe gerecht ausgestalten und die Entbürokratisierung vorantreiben.

Dabei handelt es sich nicht um eine große Novelle, viel mehr um eine zweckentsprechende Anpassung. Gleichwohl kommen damit auf mein Ministerium weitere Aufgaben zu. Denn quasi im Paket werden nachfolgend die Küstenfischereiverordnung novelliert, die Binnenfischereiverordnung neu gefasst und Anpassungen in der Fischereischein- und der Fischereischeinprüfungsverordnung auf den Weg gebracht.

In diesem Zusammenhang soll auch eine Positivliste zur Bestimmung der einheimischen Fischarten in den Binnengewässern veröffentlicht werden, um die gesetzliche Definition des heimischen Fischbestands zu konkretisieren. Dazu stelle ich fest – darüber gab es ja Diskussionen: Der Karpfen gilt in MV als heimisch, da diese Art derzeit als auch in geschichtlicher Zeit ein zumindest regionales Verbreitungsgebiet in M-V hatte. Und damit kann er selbstverständlich auch besetzt werden.

Schließlich wird es zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht wohl noch einer neuen Verordnung zum Umgang mit so genannten invasiven Arten in der Aquakultur bedürfen.

Positiv möchte ich an dieser Stelle auch hervorheben, dass im Rahmen dieses Gesamtprozesses durch die Länder die Chance ergriffen wurde, deutschlandweit abgestimmte vereinheitlichte Regelungen zu schaffen. Wir haben mit Blick auf andere Länder allerdings auch eine Änderung bei der Fischereiabgabepflicht neu aufgenommen. Schon jetzt müssen alle Angler in Schleswig-Holstein und Hamburg eine solche Abgabe zahlen, auch diejenigen, die sie schon in ihrem Heimatland entrichtet haben.

In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen als den einwohnerreichsten Ländern ist dies nun ebenfalls vorgesehen. Da ist es für Mecklenburg-Vorpommern – auch angesichts der weiter rückläufigen Einwohnerzahl, wie der Zensus gerade erst gezeigt hat – nur Recht und billig, dies genauso zu praktizieren.

Denn immerhin kommt nur die in Mecklenburg-Vorpommern erbrachte Abgabe auch hier zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege unserer heimischen Gewässer zum Einsatz. Getrennt haben wir uns von dem Vorschlag einer dezidierten Regelung zum Einsatz von Setzkeschern. Die Debatte darüber ergab, dass keine hinreichend konsistente Rechtslage aus Tierschutzsicht vorliegt, auf die man rechtsicher aufbauen könnte.

Was wir nunmehr hoffentlich auch gesichert haben: Zukünftig bedeutet der Umzug in ein anderes Bundesland für Angler nicht mehr, dass sie die Fischereischeinprüfung nochmals ablegen und neue Dokumente beantragen müssen. Dies ist auch ein Beitrag zur viel beschworenen Entbürokratisierung.

Und weil dafür moderne Dokumente – demnächst in Scheckkartenformat, irgendwann auch auf dem Smartphone – verfügbar sein sollen, verzichten die Länder künftig auf Passfotos und Adresseintragungen. Dann kann ein Angler, der seinen Wohnsitz zum Beispiel nach MV verlegt, seinen Fischereischein aus einem anderen Bundesland weiternutzen, muss ihn nicht einmal umtauschen, sich nur neu registrieren.

In der Folge ergab sich die kritisierte Regelung, dass auch Jugendliche sich mit einem geeigneten Lichtbilddokument ausweisen müssen, wenn sie alleine angeln gehen. Wir wollen gerne, dass Jugendliche das auch in Zukunft alleine tun dürfen, müssen zugleich aber sicherstellen, dass der Junge oder das Mädchen auch wirklich der- oder diejenige ist, die eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat … dies übrigens bestenfalls im Rahmen des Projektes ANGELN macht SCHULE“, so Minister Backhaus.

Neues Landeswassergesetz beschlossen

Schwerin – Das Kabinett hat dem Entwurf der Novelle des Landeswasserrechts mit seinem Kernstück eines neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes zugestimmt. Das alte Landeswassergesetz stamme aus dem Jahr 1992 und sei nicht mehr zeitgemäß, so der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Dürren in den letzten Jahren haben uns vor Augen geführt: Sauberes Wasser ist nicht überall zu jeder Zeit in unbegrenzten Mengen verfügbar. Andererseits ist Wasser bei Hochwasser oder Starkregenereignissen für den Moment im Übermaß vorhanden.

Dann offenbart es uns seine – oft auch zerstörerische – Kraft. Extremereignisse nehmen zu und machen uns die Folgen des Klimawandels deutlich. Wir müssen Anpassungsmaßnahmen der Wasserwirtschaft an die Folgen des Klimawandels regeln. Es gilt, langfristig Vorsorge für intakte Gewässer und sauberes, bezahlbares Trinkwasser zu treffen und die Menschen sowie ihr Hab und Gut vor Fluten zu schützen.

Kernbotschaften der Novelle sind daher: Wasser schützen, nachhaltig nutzen, Leben retten“, so Minister Backhaus. Demnach sollen unter anderem Maßnahmen festgelegt werden, die die Zielerreichung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie unterstützen: „Im bundesgesetzlich vorgegebenen Gewässerrandstreifen (5 Meter) werden die tief wendende Bodenbearbeitung und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln verboten. Das reduziert Nährstoffeinträge in die Gewässer, bewirkt einen erheblichen Teil der Phosphor-Reduktion für die Ostsee und leistet einen wertvollen Beitrag zur Biotopvernetzung.

Zugunsten der Gewässerentwicklung, des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung soll ein angemessener Korridor entlang und über den oberirdischen Gewässern möglichst frei von Bebauung und anderen Anlagen bleiben. Der Abstand beträgt beidseits 7 Meter bzw. 10 Meter bei verrohrten Gewässerabschnitten.

Wer eine neue Anlage in diesem Streifen errichten will, trägt die Darlegungslast für die wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit“, führt der Minister aus und ergänzt: „Es ist wichtig, dass das Land seine Kräfte auch für die Zielerreichung nach Wasserrahmenrichtlinie fokussiert. Dazu wird die Gewässereinteilung in 1. und 2. Ordnung konsequent an der wasserwirtschaftlichen Bedeutung ausgerichtet.

In die Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände gehen landesweit ca. 176 Kilometer Fließgewässerstrecken, 8 Einlaufbereiche mit Schöpfwerken im Einzugsgebiet der Elbe sowie 3 Schöpfwerke an der Küste über, die bisher der 1. Gewässerordnung zugerechnet sind. Auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in 11 der 27 Wasser- und Bodenverbände können deshalb höhere Beitragslasten zukommen. Das Land bekommt im Gegenzug rund 137 Kilometer Fließgewässerstrecken aus der 2. in die 1. Ordnung übertragen und wird auch hier für die Zielerreichung kämpfen.“

Das neue Gesetz solle auch für ein Umdenken bei den Wassernutzern sorgen, erklärt Backhaus: „Der Volksmund sagt: „Was nichts kostet, taugt auch nichts.“ Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf der Welt.

Für seine Benutzung erhebt das Land seit 1992 bereits ein Wasserbenutzungsentgelt, das zurzeit für Grundwasser 10 Cent je 1.000 Liter beträgt. Für Grundwasserentnahmen ist nun eine Verdoppelung von 10 auf 20 Cent je 1.000 Liter vorgesehen. Eine vierköpfige Familie muss bei einem Trinkwasserbezug von statistisch 152 Kubikmetern im Jahr also voraussichtlich gut 15 Euro jährlich mehr an Trinkwassergebühren zahlen.

Außerdem wird die vollständige Entgeltbefreiung der landwirtschaftlichen und erwerbsgärtnerischen Beregnung, die aus dem Wasserrecht der DDR übernommen worden war, nicht fortgeführt. Damit wird eine Verschonungssubvention und Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen beseitigt. Allerdings wird die landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Beregnung nicht dem regulären Abgabesatz bei Wasserentnahmen aus dem Grundwasser unterworfen. Die Anhebung erfolgt daher mit Augenmaß.

Bei Einsatz wassersparender Bewässerungstechniken (etwa Schlauchbewässerung) soll der Entgeltsatz zusätzlich spürbar abgesenkt werden. Die Frostschutzberegnung als existenzsichernde Maßnahme bleibt entgeltfrei. Diese Maßnahme soll nicht nur zur Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben beitragen. In erster Linie soll das Entgelt das Bewusstsein für den Wert der Ressource Wasser schärfen und zu deren sparsamer Benutzung anregen“, konkretisiert der Minister.

Ein Kernstück der Novelle sei aber die Neuordnung der Regelungen zum Küsten- und Hochwasserschutz, sagt Backhaus weiter: Die Bildung von Deich- und Küstenschutzverbänden, die das alte Wassergesetz immer noch vorsah, wird nicht mehr verfolgt. Das Land schützt die im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiche und bekennt sich durch das Gesetz zu dieser Verantwortung vorbehaltlos. Hier geht es um elementare Sachwerte und in letzter Konsequenz auch um viele Menschenleben.

Für diese Kernaufgabe muss das Land seine finanziellen und personellen Ressourcen bündeln können. Weder die Finanzausstattung der Wasserwirtschaftsverwaltung noch ihre Möglichkeiten, freiwerdende Stellen aufgabenadäquat zu besetzen, werden sich auf absehbare Zeit verbessern. Daher ist es unerlässlich, dass sich das Land auf den Schutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete konzentriert.

Der Bau und die Unterhaltung von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen für rein landwirtschaftlich genutzte Flächen und Bereiche außerhalb der geschlossen besiedelten Gebiete soll  in Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände verbleiben bzw. in die Hände der Gemeinden gegeben werden. Das bedeutet, dass einige Anlagen, die das Land derzeit noch unterhält, in die Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände übergehen werden.

In einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand, das will ich betonen. Konkret geht es um gut 115 Kilometer Deiche und Dünen an der Küste und im Binnenland, die derzeit knapp 9.800 Hektar Polderflächen schützen.

Da sich die natürlichen Küstenrückgangsprozesse unvermindert wirken und sich mit dem Meeresspiegelanstieg noch verstärken, können künftig Küstenrückgangsgebiete durch Rechtsverordnung festgelegt werden, insbesondere um die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen zu sichern“, so Minister Backhaus abschließend.