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Tag: 4. August 2026

Ein Strand für alle

Sozialministerin Drese besucht barrierefreie Strandangebote in Warnemünde

Warnemünde – Sozialministerin Stefanie Drese hat sich heute am Strand von Rostock-Warnemünde über neue barrierefreie Angebote am Strandaufgang 4 informiert. Im Mittelpunkt ihres Besuchs standen eigens ausgestattete Strandkörbe sowie das mobile Schienensystem „Seatrac“, das auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen einen selbstständigen Zugang zum Wasser und damit ein sicheres Badeerlebnis ermöglicht.

„Urlaub, Erholung und ein Tag an der Ostsee gehören für viele von uns ganz selbstverständlich zum Sommer dazu. Für Menschen mit Beeinträchtigungen sieht die Realität jedoch häufig anders aus, denn für sie gestaltet sich der Zugang zum Meer deutlich schwieriger“, erklärte die Ministerin. Strandkörbe etwa seien selten groß genug, um Platz für Rollstuhl oder Rollator zu bieten und auch der Weg durch den weichen Sand könne zu einem unüberwindbaren Hindernis werden.

„Das hat auch die Nurse Club Stiftung erkannt und es sich über rund zehn Jahre hinweg zur Aufgabe gemacht, einen Strand für alle zu schaffen. Was einst eine Idee von besonders engagierten Pflegekräften aus der Region war, hat mit viel Engagement dazu geführt, dass es seit Mai dieses Jahres erstmals barrierefreie Strandkörbe in einem eigenen barrierefreien Bereich am Warnemünder Strand gibt. Und dass samt Hilfsmitteln, wie einem Rollstuhl und Rollator mit speziellen Luftreifen, die sich mühelos durch den Sand bewegen lassen“, freute sich die Sozialministerin.

Wer den Weg auf oder in das Wasser sucht, kann ein sogar besonderes Stand-Up-Paddle-Board nutzen, dass Platz für bis zu drei Rollstühle bietet. Ein neues mobiles Schienensystem sorgt mithilfe eines elektrisch betriebenen Sitzes in einem ersten Modellversuch außerdem dafür, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität selbstständig und sicher zwischen Wasser und Strand wechseln können.

„Das eröffnet neue Möglichkeiten für selbstbestimmte Freizeitgestaltung und macht den Strand für viele Menschen erst wirklich erlebbar. Wie viel Lebensqualität das zurückgibt, wurde im Gespräch mit Betroffenen heute mehr als deutlich“, hob die Ministerin hervor und danke den Mitgliedern der Nurse Club Stiftung sowie allen Unterstützern für diese Idee und die Umsetzung.

„Ihr Einsatz bedeutet für die Betroffenen und ihre Familien, dass gemeinsame Strandtage kein Mammutprojekt mehr sind und dass das Sonne genießen und Sandburgen-Bauen für alle Teil des Sommers sein kann. Rostock-Warnemünde geht hier als Vorbild voran und ich hoffe, dass dieses Engagement künftig auch in weiteren Orten in MV zum Nachahmen einlädt.“

Schulte würdigt Qualität der Rostocker Seebäder

Jochen Schulte: „Die Rostocker Seebäder gehören zu den touristischen Aushängeschildern unseres Landes.“

Warnemünde – Jochen Schulte, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute in Warnemünde die staatlichen Anerkennungsurkunden für die Seebäder Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock übergeben.

„Die Rostocker Seebäder gehören seit Jahrzehnten zu den touristischen Aushängeschildern Mecklenburg-Vorpommerns. 2,3 Millionen Übernachtungen wurden 2025 in der Hansestadt Rostock inklusive der Seebäder gezählt. Damit steht Rostock bei den Übernachtungszahlen an zweiter Stelle in Mecklenburg-Vorpommern. Daran haben die Seebäder einen entscheidenden Anteil. Die erneute staatliche Anerkennung bestätigt ihre hohe Qualität und würdigt zugleich das Engagement der Hansestadt Rostock, der Tourismuszentrale und der vielen Akteure vor Ort, die diesen Erfolg möglich machen“, sagte Staatssekretär Schulte.

Die vier Rostocker Ortsteile tragen den Titel „Seebad“ bereits seit 1996. Im Rahmen eines umfassenden Anerkennungsverfahrens wurde bestätigt, dass Warnemünde, Diedrichshagen, Hohe Düne und Markgrafenheide auch weiterhin die hohen Anforderungen des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern erfüllen. Dazu zählen unter anderem eine ausgezeichnete Badewasserqualität, leistungsfähige touristische Infrastruktur, attraktive Freizeit- und Gesundheitsangebote sowie eine gute medizinische Versorgung.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern begleitet die touristische Entwicklung der Rostocker Seebäder mit umfangreichen Investitionen. Allein für touristische Infrastrukturvorhaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurden seit 1990 insgesamt 49 Maßnahmen mit rund 147 Millionen Euro unterstützt.

Dazu zählen unter anderem die Landstromanlage Warnemünde, die Gestaltung der Promenade am Alten Strom, das Seetouristische Informationszentrum, die Entwicklung der Mittelmole sowie weitere touristische Infrastrukturmaßnahmen in Hohe Düne und Markgrafenheide. Darüber hinaus wurden in Warnemünde, Diedrichshagen und Hohe Düne in den vergangenen 30 Jahren 57 gewerbliche Investitionsvorhaben mit rund 72 Millionen Euro gefördert. Dadurch konnten rund 900 Arbeitsplätze neu geschaffen und mehr als 2.500 Arbeitsplätze gesichert werden.

Mit der im Juni im Landtag beschlossenen Novellierung des Kurortgesetzes werden die Qualitätsstandards für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte weiterentwickelt. Das Gesetz wurde am 21. Juli im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Künftig werden Anerkennungen grundsätzlich für maximal 15 Jahre erteilt.

Zudem werden neue Anerkennungsarten wie das See- und Thalassoheilbad sowie das Seebad mit Kurbetrieb eingeführt. Gleichzeitig werden die Anforderungen an Tourismusorte und Tourismusregionen weiter geschärft, um die hohe Qualität der touristischen Angebote in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft zu sichern.

„Mit dem neuen Kurortgesetz schaffen wir einen modernen und verlässlichen Qualitätsrahmen für die touristische Entwicklung in unserem Land. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen kontinuierlich dabei, ihre Stärken weiter auszubauen. So sichern wir die Attraktivität unserer Kur- und Erholungsorte und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig“, betonte Staatssekretär Schulte.

Derzeit sind in Mecklenburg-Vorpommern 76 Kur- und Erholungsorte, 50 Tourismusorte sowie vier Tourismusregionen staatlich anerkannt.

Polizeibauprogramm „Sieben auf einen Streich“ gestartet

Erster Spatenstich für neues Polizeirevier in Gadebusch

Gadebusch – Mit dem ersten Spatenstich für den Neubau des Polizeireviers in Gadebusch startet Mecklenburg-Vorpommern das erste Bauvorhaben des neuen Polizeibauprogramms „Sieben auf einen Streich“. Rund 95 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes investiert das Land in sieben moderne Polizeidienststellen und stärkt damit die innere Sicherheit nachhaltig.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue, Innenminister Christian Pegel und der Inspekteur der Landespolizei Lutz Müller gaben gemeinsam den symbolischen Startschuss für das Bauprojekt.

„Mit dem Programm ,Sieben auf einen Streich‘ schaffen wir moderne Polizeidienststellen im ganzen Land – schneller, wirtschaftlicher und nachhaltiger als bisher. Das ist auch gut für die regionale Wirtschaft. Rund 90 Prozent der bisher beauftragten Unternehmen kommen aus Mecklenburg-Vorpommern“, freut sich Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.

Innenminister Christian Pegel betonte: „Dieser erste Spatenstich markiert den Beginn eines wichtigen Bauvorhabens und ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für die tägliche Arbeit unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. In Gadebusch entsteht ein Neubau, der moderne und funktionale Arbeitsbedingungen bietet und den wachsenden Anforderungen gerecht wird.“

Das Polizeirevier Gadebusch erhält einen dreigeschossigen Neubau mit einer Investitionssumme von rund 11 Millionen Euro. Das Gebäude orientiert sich am bewährten „Modell Heringsdorf“, das von der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung entworfen und für das neue Bauprogramm weiterentwickelt wurde. Die standardisierte Planung verkürzt die Planungs- und Bauzeiten erheblich und ermöglicht eine effiziente Umsetzung mehrerer Bauvorhaben.

Insgesamt entstehen im Rahmen von „Sieben auf einen Streich“ neue Polizeidienststellen in Gadebusch, Ueckermünde, Friedland, Bad Doberan und Sassnitz nach einer gemeinsamen Musterplanung. Für Güstrow und Waren (Müritz) werden aufgrund besonderer Anforderungen individuelle Neubauten realisiert.

Der Neubau in Gadebusch erfüllt hohe Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Eine Wärmepumpe, eine Photovoltaikanlage sowie der Einsatz energieeffizienter Gebäudetechnik sorgen für einen wirtschaftlichen und klimafreundlichen Betrieb. Das Gebäude unterschreitet die gesetzlichen Anforderungen an den Primärenergiebedarf deutlich.

Erste Aufträge für das Bauvorhaben sind bereits vergeben. Rund 90 Prozent der bislang beauftragten Unternehmen kommen aus Mecklenburg-Vorpommern. Damit stärkt das Bauprojekt nicht nur die Infrastruktur der Landespolizei, sondern schafft zugleich Wertschöpfung und sichert Arbeitsplätze in der heimischen Bauwirtschaft.

Die Fertigstellung des Neubaus ist derzeit für das Frühjahr 2029 vorgesehen.

Sonnenblumenanbau in MV legt deutlich zu

Schwerin – Der Anbau von Sonnenblumen in Mecklenburg-Vorpommern erlebt in diesem Jahr einen deutlichen Aufschwung. Nach den aktuellen Meldungen der landwirtschaftlichen Betriebe wächst die Kulturpflanze 2026 auf rund 7.000 Hektar und damit auf einer mehr als doppelt so großen Fläche wie im Vorjahr. Nach Angaben des Ministeriums wurden für das laufende Jahr 7.033 Hektar Sonnenblumen gemeldet. 2025 waren es rund 2.770 Hektar, 2024 etwa 2.690 Hektar.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sieht darin ein positives Signal: „Sonnenblumen stehen für eine moderne und vielfältige Landwirtschaft. Sie bereichern unsere Fruchtfolgen, bieten zahlreichen Insekten Nahrung und eröffnen zugleich wirtschaftliche Perspektiven für unsere Betriebe. Dass der Anbau in Mecklenburg-Vorpommern wieder deutlich zunimmt, ist deshalb eine gute Entwicklung.“

Sonnenblumen tragen dazu bei, Ackerbausysteme vielfältiger und widerstandsfähiger zu gestalten. Sie gelten als gute Vorfrucht, benötigen vergleichsweise wenig Stickstoff und lassen sich sinnvoll in Fruchtfolgen integrieren. Gleichzeitig leisten ihre Blüten einen wichtigen Beitrag zum Nahrungsangebot für Wildbienen, Honigbienen und andere Bestäuber.

Auch wirtschaftlich gewinnt die Kultur an Bedeutung. Ein Teil der Ernte wird bereits in Mecklenburg-Vorpommern verarbeitet – unter anderem zu hochwertigem kaltgepresstem Speiseöl, Mus oder Futtermitteln. Regionale Ölmühlen und Manufakturen übernehmen dabei einen Teil der Wertschöpfung direkt im Land. Größere Mengen werden darüber hinaus in Ölmühlen anderer Bundesländer verarbeitet.

Backhaus betont: „Unser Ziel ist es, Wertschöpfung möglichst im Land zu halten. Jede Tonne, die hier verarbeitet wird, stärkt regionale Unternehmen, verkürzt Transportwege und schafft zusätzliche wirtschaftliche Perspektiven im ländlichen Raum. Deshalb unterstützen wir den Ausbau regionaler Verarbeitungsstrukturen.“

Der Minister verweist zudem darauf, dass die Landesregierung seit Jahren Anreize für vielfältige Fruchtfolgen setzt. Im Rahmen der Agrarförderung werden vielfältige Kulturen sowie Maßnahmen des Ökolandbaus unterstützt. Sonnenblumen leisten dabei einen Beitrag zu einer nachhaltigen und klimaangepassten Landwirtschaft.

„Vielfältige Fruchtfolgen sind eine Investition in die Zukunft. Sie verbessern die Bodenfruchtbarkeit, erhöhen die Widerstandsfähigkeit gegenüber Wetterextremen und stärken zugleich die biologische Vielfalt. Davon profitieren Landwirtschaft, Natur und Verbraucher gleichermaßen.“

Die Förderung von der vielfältigen Fruchtfolgen umfasste in den vergangenen Jahren jährlich ca. 230.000 ha und damit eine Zahlung von ca. 13,8 Mio. EUR pro Jahr. Hinzu kommen aus der Inanspruchnahme der Öko-Regelung 2 zur vielfältigen Fruchtfolge für ca.  375.000 ha Zahlungen in Höhe von ca. 22,6 Mio. EUR pro Jahr.

Nach den aktuellen Anmeldungen zur Einkommensgrundstützung werden 2026 in Mecklenburg-Vorpommern 7.033 Hektar Sonnenblumen angebaut. In den beiden Vorjahren lagen die Anbauflächen bei rund 2.700 HektarSonnenblumen werden im Land unter anderem in regionalen Ölmühlen und Manufakturen zu Speiseöl und weiteren Produkten verarbeitet. Mecklenburg-Vorpommern gehört damit zu den ostdeutschen Ländern, in denen der Sonnenblumenanbau aufgrund geeigneter Standortbedingungen weiter an Bedeutung gewinnt.

Besserer Schutz im digitalen Raum

Land will Kinder und Jugendliche besser im digitalen Raum schützen und Medienbildung stärken

Schwerin – Nach der Beratung mit der von der Landesregierung eingesetzten Expertenkommission zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in sozialen Medien hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig angekündigt, die Empfehlungen der Kommission zügig aufzugreifen.

„Wir müssen unsere Kinder besser vor Gefahren im Internet schützen – vor Desinformation, Hass und Hetze, sexualisierter Gewalt, extremistischen Inhalten und den Suchtmechanismen vieler Plattformen. Ich begrüße, dass sich die Kommission hinter die Vorschläge der Europäischen Union stellt. Sie sehen vor, für Kleinkinder bis drei Jahre ganz auf Bildschirmzeit zu verzichten.

Für Kinder unter 13 Jahren sollte die Nutzung sozialer Medien und anderer digitaler Dienste unter Aufsicht und zeitlich begrenzt und ab 13 Jahren sollte ein selbständiger Zugang zu altersgerechten Social-Media Angeboten ermöglicht werden. Dieser Zugang muss dann über standardmäßige Sicherheitsvorkehrungen verfügen“, sagte die Ministerpräsidentin.

Ebenso befürworte sie das Votum der Kommission, Plattformanbieter zu verpflichten, ihre Dienste von vornherein altersgerecht zu gestalten und die Risiken für Kinder und Jugendliche so systematisch zu verringern. „Ohne klare Vorgaben für die großen Anbieter geht es nicht“, so Schwesig.

Als weitere grundsätzliche Schlussfolgerung sah die Regierungschefin die Empfehlung der Kommission an, die Medienbildung in M-V ressortübergreifend weiterzuentwickeln. Sie sagte: „Medienkompetenz ist heute eine Schlüsselkompetenz. Wir müssen Kinder und Jugendliche befähigen, sich sicher, kritisch und verantwortungsvoll in der digitalen Welt zu bewegen. Dafür braucht es eine gemeinsame Strategie, die Bildung, Prävention und Jugendschutz zusammenführt.“ Für die engagierte und fachlich fundierte Arbeit der Kommissionsmitglieder danke sie ausdrücklich.

Die interdisziplinär besetzte Expertenkommission hatte den Auftrag, Vorschläge für einen wirksameren Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu erarbeiten. Ihr gehörten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Kinderschutz, Polizei, Medienpädagogik, Datenschutz, Kommunen, Elternvertretungen sowie weiteren gesellschaftlichen Bereichen an.

Den Vorsitz führten Sozialministerin Stefanie Drese und Prof. Dr. Michael Kölch von der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie sowie der Universitätsmedizin Rostock.

Prof. Dr. Michael Kölch betonte, dass soziale Medien nicht nur Risiken, sondern auch wichtige Chancen für junge Menschen bieten: „Neben den Gefahren durch Suchtmechanismen, Desinformation, Hass oder psychische Belastungen dürfen wir nicht übersehen, dass soziale Medien für Kinder und Jugendliche auch Möglichkeiten eröffnen – etwa für Bildung, Information, gesellschaftliche Teilhabe und den Kontakt mit Freundinnen und Freunden. Entscheidend ist, dass junge Menschen lernen, diese Angebote sicher und selbstbestimmt zu nutzen.“

Auch Gesundheitsministerin Stefanie Drese unterstreicht die Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sozialen Medien, insbesondere auch mit Blick auf mögliche gesundheitliche Auswirkungen. „Studien zeigen, dass eine exzessive oder unkontrollierte Nutzung sozialer Medien das Risiko für psychische Belastungen deutlich erhöhen kann.

Das kann von Ängstlichkeit über Schlafstörungen und Stress bis hin zu Störungen des Körperbildes und Depressivität reichen und dazu führen, dass Beziehungen und Freundschaften vernachlässigt werden. Dabei gehört die gesellschaftliche Teilhabe zu den größten Schutzfaktoren für ein gesundes Aufwachsen. Umso wichtiger ist es, dass wir Prävention, Regulierung und Medienkompetenz in einer zunehmend digitalen Gesellschaft zusammendenken“, so die Ministerin.

Prof. Dr. Brakemeier ergänzte: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf digitale Teilhabe und den Erwerb digitaler Kompetenzen. Sie haben aber ebenso ein Recht darauf, vor digitalen Umgebungen geschützt zu werden, die ihre psychische Gesundheit, ihre Entwicklung und demokratische Teilhabe beeinträchtigen können. Mecklenburg-Vorpommern sendet mit dem Bericht ein wichtiges Signal: Schutz ist nicht das Gegenteil von Teilhabe – Schutz ist ihre Voraussetzung.“

Rahmenstrategie Digitalisierung und IT M-V

Mecklenburg-Vorpommern schafft neuen strategischen Rahmen für die digitale Verwaltung / Landesregierung beschließt „Rahmenstrategie Digitalisierung und IT“ sowie Zusammenarbeitsstrategie „EinMV“

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung zwei wegweisende Strategien für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschlossen. Mit der „Rahmenstrategie Digitalisierung und IT Mecklenburg-Vorpommern“ sowie der ebenenübergreifenden Strategie „EinMV – Gemeinsame Strategie für die digitale Verwaltung“ schafft das Land erstmals einen gemeinsamen strategischen Rahmen für die Digitalisierung der Landesverwaltung und die verbindliche Zusammenarbeit mit den Kommunen.

Beide Strategien setzen die Leitgedanken der Föderalen Modernisierungsagenda von Bund und Ländern auf Landesebene um und verstehen Digitalisierung als zentrales Instrument der Staatsmodernisierung.

Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue erklärt: „Unser Ziel ist eine Landesverwaltung, die schneller, bürgernäher und wirtschaftsfreundlicher ist. Dazu setzen wir konsequent auf digitale Souveränität, schrittweise auf eine stärkere Nutzung von Open-Source-Software, den Kollegen KI und eine Stärkung der Informations- und Cybersicherheit. Der Erfolg geht nur zusammen: EinMV ist Ausdruck unseres Grundverständnisses, dass der Digitalisierungsfortschritt nur gemeinsam erfolgreich zu bewältigen ist. Land und kommunale Ebene sitzen gemeinsam in einem Boot.“

Die „Rahmenstrategie Digitalisierung und IT“ beschreibt die Leitplanken für die digitale Transformation der Landesverwaltung bis zum Jahr 2030. Sie verbindet Digitalisierung konsequent mit Staatsmodernisierung und Bürokratieabbau und umfasst insgesamt 43 Maßnahmen. Schwerpunkte sind unter anderem der Ausbau der digitalen Souveränität, die stärkere Nutzung von Open-Source-Software, der Einsatz Künstlicher Intelligenz, medienbruchfreie Verwaltungsprozesse, eine moderne IT-Architektur sowie die Stärkung der Informations- und Cybersicherheit. Damit schafft das Land die Grundlage für eine leistungsfähige, sichere und zukunftsfähige Verwaltungs-IT.

Ergänzt wird diese Strategie durch die Zusammenarbeitsstrategie „EinMV“. Sie definiert erstmals verbindliche Grundsätze für die Digitalisierung von Land und Kommunen und schafft einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für Planung, Priorisierung und Umsetzung digitaler Vorhaben. Ziel ist es, Doppelentwicklungen zu vermeiden, Synergien zu nutzen und digitale Lösungen künftig gemeinsam zu entwickeln und flächendeckend bereitzustellen.

Die Strategie wurde gemeinsam mit dem Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern und dem Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern sowie unter Beteiligung von mehr als 120 Vertreterinnen und Vertretern aus Landes- und Kommunalverwaltung entwickelt. Sie umfasst zwölf gemeinsame Grundsätze für die zukünftige Zusammenarbeit.

Ein zentrales Ziel beider Strategien ist es, die Handlungsfähigkeit des Staates langfristig zu stärken. Digitalisierung soll Verwaltungsverfahren beschleunigen, Beschäftigte entlasten und die Qualität staatlicher Leistungen verbessern. Gleichzeitig werden gemeinsame Standards, moderne IT-Strukturen und eine stärkere Koordinierung dazu beitragen, Ressourcen effizienter einzusetzen und die digitale Souveränität des Landes weiter auszubauen.

Mit dem Kabinettsbeschluss beginnt nun die Umsetzungsphase. Für die Rahmenstrategie werden die vorgesehenen Maßnahmen schrittweise realisiert. Für die Strategie „EinMV“ erarbeitet das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden ein Umsetzungskonzept, das dem Lenkungsausschuss E-Government zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

AVdual startet nach den Sommerferien

Mehr Praxis, individuelle Begleitung und bessere Chancen auf einen Ausbildungsplatz

Schwerin – Mit Beginn des neuen Schuljahres startet in Mecklenburg-Vorpommern das neue Bildungsangebot „Ausbildungsvorbereitung dual“ (AVdual). An zunächst 11 beruflichen Schulen erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich gezielt auf eine Berufsausbildung vorzubereiten. Voraussichtlich 640 Jugendliche werden dieses Angebot wahrnehmen. Das Land führt den neuen Bildungsgang zunächst modellhaft ein und will ihn anschließend schrittweise ausbauen.

„Mit AVdual schaffen wir ein praxisnahes Angebot für junge Menschen, denen der Einstieg in eine Berufsausbildung noch nicht gelungen ist. Wir geben ihnen eine Perspektive und unterstützen sie dabei, ihren eigenen beruflichen Weg zu finden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„AVdual richtet sich an berufsschulpflichtige Jugendliche mit oder ohne Schulabschluss, die noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Der einjährige Bildungsgang verbindet Unterricht mit intensiver betrieblicher Praxis. Ziel ist es, die Ausbildungschancen zu verbessern, den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung zu erleichtern und den Jugendlichen durch individuelle Förderung neue Perspektiven zu eröffnen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, den bundesweit anerkannten Abschluss der Berufsreife zu erwerben.

„Der Übergang von der allgemein bildenden Schule in die berufliche Schule darf den Bildungsweg nicht unterbrechen. Wir sorgen für einen guten Übergang und bauen Brücken. Kein junger Mensch soll uns verloren gehen. Deswegen setzen wir auf eine enge Verbindung von schulischem Lernen und praktischen Erfahrungen in den Betrieben“, erläuterte Oldenburg.

Ein besonderes Merkmal von AVdual ist die individuelle Begleitung der Schülerinnen und Schüler. Speziell eingesetzte AVdual-Begleitungen arbeiten eng mit den Lehrkräften, den Betrieben, den Eltern sowie der Berufsberatung zusammen. Sie unterstützen bei der Beruflichen Orientierung, begleiten Praktika und helfen beim Übergang in eine Ausbildung oder eine weiterführende Qualifizierung.

„Jede und jeder Jugendliche bringt unterschiedliche Stärken und Talente mit. Mit AVdual nehmen wir diese Potenziale in den Blick. Wir setzen auf individuelle Förderung, stärken die Berufswahlkompetenz und begleiten sie intensiv auf ihrem Weg in das Berufsleben“, so die Ministerin.

Das neue Angebot wird zunächst an ausgewählten beruflichen Schulen mit Berufsvorbereitungsteil erprobt. Die Zahl der Lerngruppen richtet sich nach dem Bedarf sowie den personellen Voraussetzungen an den jeweiligen Schulen. Die Finanzierung der AVdual-Begleitungen erfolgt über das Startchancen-Programm.

„Mit AVdual schaffen wir bessere Voraussetzungen dafür, dass mehr Jugendliche einen anerkannten Schulabschluss erreichen, eine Ausbildung aufnehmen und langfristig in Mecklenburg-Vorpommern ihren beruflichen Weg gehen“, sagte die Bildungsministerin.

An diesen beruflichen Schulen startet AVdual im Schuljahr 2026/2027: 

  • Regionales Berufliches Bildungszentrum Greifswald
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern-Greifswald Wolgast – Torgelow
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Vorpommern-Rügen
  • Berufliche Schule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock -Dienstleistung und Gewerbe
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Rostock
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum Neubrandenburg Gesundheit – Sozial- und Sonderpädagogik – Technik
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum Neustrelitz
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum des Landkreises Ludwigslust-Parchim
  • Berufliche Schule des Landkreises Nordwestmecklenburg – Berufsschulzentrum Nord
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum der Landeshauptstadt Schwerin – Technik