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Kategorie: Ostseeregion

Schienengüterverkehrskonferenz maritim

Jesse: Leistungsfähige Hafenstandorte brauchen bedarfsgerechten Ausbau der land- und seeseitigen Anbindungen

Stralsund – „Schienenaffinität behalten und erweitern“ lautete das Kernthema der 2. Fachtagung Schienengüterverkehr maritim am Donnerstag in Stralsund.

„Schienenverbindungen sind für die wirtschaftliche Entwicklung in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern von zentraler Bedeutung. Das gilt vor allem für unsere Häfen. Leistungsfähige Hafenstandorte brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau der land- und seeseitigen Anbindungen.

Gerade die führenden Häfen in Mecklenburg-Vorpommern sind historisch als klassische Eisenbahnhäfen konzipiert worden, um einen größtmöglichen Anteil bahngebundener Hafenhinterlandverkehre abbilden zu können – das ist heute ein enormer Vorteil bei den gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur erfolgreichen Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene im Interesse des Erreichens ehrgeiziger Klimaschutzziele.

Das schaffen wir aber nicht allein. Gemeinsam mit den anderen Küstenländern setzen wir uns beim Bund dafür ein, die seit über 20 Jahren in der Summe unveränderten Mittel für die Finanzierung der Seehäfen relevant zu erhöhen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Als logistische Schnittstelle für land- und seeseitige Transporte und Standorte industrieller und gewerblicher Ansiedlungen sind Häfen auch von den klimaschutzbedingten Anforderungen betroffen. So wirken sich Veränderungen in der Energieerzeugung direkt auf die Gutarten-, Dienstleistungs- und Produktionsstrukturen in den Standorten aus.

Auf die im Jahr 2020 in den MV-Häfen umgeschlagenen 25,4 Millionen Tonnen entfielen gut 19 Prozent auf die Bereiche Kohle, Erdgas, Erdöl, Mineralöl- und Chemieerzeugnisse. „Hier ist es eine Aufgabe der Häfen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Neben dem seit längerer Zeit liegenden Fokus auf Komponentenbau, Ausrüstung und Versorgung von Offshore-Windparks rücken emissionsfreie Brenn- und Treibstoffe in den Vordergrund. Wir unterstützen die Häfen in unserem Land auf diesem Weg, beispielsweise über den zielgerichteten Ausbau der Hafeninfrastruktur“, sagte Jesse.

So beabsichtigt beispielsweise der Seehafen Stralsund die Herstellung einer direkten Anbindung des Betriebsteils Südhafen und des Geländes des maritimen Industrie- und Gewerbeparks „Volkswerft“ an die Anlagen der DB Netz.

Der von der DB Netz betriebene Rangierbahnhof Rostock Seehafen wird in drei Baustufen bis 2029 umfangreich modernisiert, darunter die Spurplanoptimierung und die Einführung elektronischer Stellwerkstechnik. Bis 2025 ist eine Erweiterung aller KV-Gleise auf 740 Meter angedacht.

Auch der vom Bund angekündigte Streckenausbau ABS Berlin – Stralsund – Sassnitz („Vorpommernmagistrale“) soll erheblich zur besseren verkehrlichen Vernetzung beitragen.

Veranstalter der Fachtagung war der Unternehmensberater und Rechtsanwalt Ralf Jentges in Kooperation mit dem Landesverband Hafenwirtschaft (LHMV).

Fangquoten: Fischerei droht der Niedergang

M-V steuert mit Rettungsplan dagegen

Schwerin – Die EU-Fischereiminister haben sich in Luxemburg auf die erlaubten Fangmengen für Fischer in der Ostsee im kommenden Jahr geeinigt. Demnach bleiben die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bestehen. Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf Hering gelten weitherin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräaten (Stellnetze und Reusen).

Aktuell dürfen Dorsch und Hering – hier mit Ausnahme der kleinen Küstenfischerei – in der westlichen Ostsee und damit auch vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nur als Beifang in den Netzen landen. Beim Dorsch sinkt die für 2024 für die westliche Ostsee erlaubte Fangmenge für deutsche Fischer um 30 Prozent auf 73 Tonnen, in der östlichen Ostsee bleibt sie unverändert bei 54 Tonnen. Die Freizeitfischereich auf Dorsch wurde geschlossen, d.h. Dorsche dürfen von Freizeitfischern 2024 nicht mehr mitgenommen werden.

Mecklenburg-Vorpmmerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus schätzte die Ergebnisse wie folgt ein: „Die Entscheidung die Fangquoten für die Ostseefischerei weiter aufrechtzuerhalten und den Dorschfang mit weiteren Einschränkungen zu belegen war erwartbar und ist fachlich sicherlich schlüssig begründbar.

Dennoch muss ich ganz klar sagen, dass ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Erst vergangene Woche habe ich mich nochmals schriftlich an Cem Özdemir gewandt und darum gebeten, sich für die Interessen der deutschen Küstenländer stark zu machen. Die Bewirtschaftung der Dorschbestände – die Freizeitfischerei eingeschlossen – stellt für den Tourismus, speziell in der Nebensaison eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar.

Erfreulich ist, dass die gezielte Fischerei mit passiven Fanggeräten für die kleine Küstenfischerei in Bezug auf den Hering in der westlichen Ostsee als Ausnahmeregelung erhalten bleibt. Auch dafür hatte ich mich eingesetzt, da eine Beifang-Regelung den Fischereibetrieben hier gar nichts genützt hätte, denn Hering wird praktisch nicht in der gezielten Fischerei auf andere Arten mitgefangen. Wäre die Ausnahmeregelung entfallen, wäre dies einem Berufsverbot gleichgekommen. Hinzu kommt, dass die kleine Küstenfischerei die Bestandtsentwicklung aufgrund der geringen Entnahmemengen kaum beeinflusst. Eine Nullfang-Regelung wäre auch vor diesem Hintergrund von besonderer und nicht nachvollziehbarer Härte gewesen.

Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Kutter- und Küstenfischereich und mit ihr ein jahrhundertaltes Kulturgut im Niedergang begriffen ist. Selbst eine Besserung der Rahmenbedingungen in einigen Jahren würde den befürchteten Niedergang der Ostseefischerei nicht mehr aufhalten, da es bereits jetzt an Nachwuchs und an einer soliden wirtschaftlichen Basis fehlt.

Große Erwartungen setze ich in diesem Zusammenhang auf die aus den Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zu erwartenden Gelder aus der Fischereikomponente für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei. Mit den ca. 670 Millionen Euro ließe sich der notwendige Transformationsprozess der Kutter- und Küstenfischerei an Nord- und Ostsee wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds zur Verfügung stehen.

Mit großer Spannung warte ich auch auf die für Herbst 2023 angekündigten Ergebnisse vom Runden Tisch Ostseefischerei, der eine eigene Kommission eingesetzt hat, um ein zukunftsorientiertes Leitbild für die Ostseefischerei zu entwickeln. Das Leitbild kann aber nur die Rahmen setzen – zur Erhaltung und Neuausrichtung der Fischerei bedarf es einer Strategie von Bund und Küstenländern und entsprechender Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält, bei der an die Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“ und Aktivitäten von so genannten Sea-Rangern im Küstenmeer angeknüpft werden soll, sowie Elemente der Transformation hin zu einer umweltverträglichen Fangflotte und Ausübung der Fischerei.

Daneben sollen aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen unterstützt werden wie bspw. moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Diversifizierung mit bis zu 75.000 Euro je Begünstigtem, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.“

Vorläufige Schadensbilanz des Hochwassers

Schwerin – Heute hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, dem Kabinett eine überschlägige Bilanz der Schäden durch das Sturmhochwasser am 20. und 21. Oktober 2023 vorgestellt. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern deutlich weniger betroffen war als das Nachbarland Schleswig-Holstein, hat das Hochwasser Spuren hinterlassen.

„Bei einer Küstenlänge von ca. 1.945 km (Außenküste und Innere Küstengewässer) und zusätzlichen landseitigen potentiellen Überflutungsflächen ist nach ein bis zwei Tagen leider keine vollständige oder gar abschließende Übersicht über Ereignisse oder Schäden möglich“, erklärt der Minister.

„Der Fokus erster Inaugenscheinnahmen lag auf den landeseigenen Küstenschutzanlagen und nicht auf der kommunalen Infrastruktur wie z.B. Hafenanlagen oder Einrichtungen, die dem Tourismus dienen. Zu letzteren können am besten die Städte und Kommunen selbst Auskunft geben.

Die verfügbaren Mitarbeiter der Küstenschutz­verwaltung der StÄLU (<20 Personen) und drei Vermessungsteams waren am Montag, den 23.10.2023 zur Schadensaufnahme an der Küste (z.T. auch mit Lidar-Scanner über Drohnen) unterwegs. Im Ergebnis ist deutlich geworden, dass es insbesondere auf dem Fischland-Darß-Zingst zu erheblichen Sandverlusten aus den Landesküstenschutzdünen gekommen ist. Es sind in vielen Küstenabschnitten Dünenkliffs mit einer Höhe von bis zu 7,0 m entstanden. Auf Usedom und im Bereich von Südost-Rügen gibt es ebenfalls Sandumlagerungen. Die örtlichen Sandverluste sind angesichts der starken Seegangsbelastung aber gering“, so Backhaus.

Zusammenfassendes Ergebnis:

  • Es sind keine erheblichen Schäden an harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerken, Spundwänden oder mobilen Verschlüssen (Warnemünde. Heiligendamm, Barth) entstanden. Es gibt Schäden an Buhnenbauwerken mit einem Wert von ca. 200.000,-€.
  • Sandverluste sind ohne flächenhafte Vermessungen schwer zu quantifizieren. Amtsüber­greifend wird geschätzt, dass ca. 400.000 bis 500.000m³ Sand umgelagert wurden. Dies entspricht Kosten für Aufspülungen von rund 6 Mio. Euro.
  • Ob mit Blick auf die Sicherheit bei Eintritt weiterer Sturmhochwasser sofortiger Handlungsbedarf besteht, kann erst nach Abschluss von Vermessungs-arbeiten eingeschätzt werden.
  • Im Küstenabschnitt zwischen Prerow und Zingst, in dem erhebliche Sandverluste zu verzeichnen sind, werden die Verluste im Rahmen einer bereits laufenden Aufspülung bereits ausgeglichen. Bisher sind für diese Maßnahme ca. 10 Mio. € eingeplant Die Finanzierung erfolgt über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, in der 70% Bundesmittel und 30% Landesmittel eingesetzt werden. Bei Bedarf wird die Aufspülmenge erhöht und die örtliche Verteilung angepasst. Sollte an weiteren Küstenabschnitten ein sofortiger Ausgleich von Sandverlusten erforderlich sein, müssen weitere Mittel eingesetzt werden. Eine Entscheidung dazu kann erst nach Auswertung der Messdaten erfolgen.
  • Auch der landeseigene Inselhafen Prerow und die zugehörige Seebrücke Prerow waren in der derzeit laufenden Bauphase erheblichen Seegangsbelastungen ausgesetzt. An bereits fertiggestellten Bauwerken (Wellenbrecher, Pfähle usw.) sind keine Schäden eingetreten. Nach Einschätzung von Minister Backhaus haben diese Bauwerken ihre Bewährungsprobe bestanden. Schäden sind an der Baustelleneinrichtung (u.a. temporäre Arbeitsebene im Strandbereich) und an der noch nicht fertiggestellten Funktionsfläche entstanden. Darüber hinaus ist es erneut zur Versandung in der Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort gekommen, die noch für die Rückbauarbeiten erforderlich ist.

Küstenschutzanlagen funtionierten

Wieck am Darß  – Der für den Küstenschutz in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute in Wieck am Darß über die Lage nach der ersten Sturmflut in diesem Herbst informiert.

„Die Sturmflut am 20./21. Oktober war für uns alle ein herausragendes Ereignis. Mit Blick auf die Wasser­stände und die eingetretenen Schäden haben wir in Mecklenburg-Vorpommern großes Glück gehabt. Die Sturmflut ist für den überwiegenden Teil des Landes als mittlere Sturmflut einzustufen, weil Wasserstände bis zu 1,50m ü. dem mittleren Wasserspiegel eingetreten sind“, so Backhaus, der daran erinnert, dass es das Nachbarland deutlich schwerer getroffen hat:

„Die Menschen in Schleswig-Holstein haben unser Mitgefühl und wir wünschen den Betroffenen, dass es gelingt, die Schäden schnell zu beheben, damit sie möglichst bald zur Normalität zurückkehren können.“

Mit Blick auf die Wasserstandstatistik sei das Ereignis für die Außenküste Mecklenburg-Vorpommerns als vergleichsweise häufiges Ereignis einzustufen, so der Minister.

„Die statistischen Wiederkehrintervalle liegen unter 10 Jahren. Neue Küstenschutzanlagen, die dem Schutz von bebauten Gebieten dienen – bzw. deren Verstärkung – werden auf ein Wiederkehrintervall von 200 Jahren bemessen. Alle unsere Küstenschutzanlagen an der Außenküste haben ihre Funktion erfüllt. Nach meinem Kenntnisstand gab es keine starken Schäden an den Küstenschutzanlagen oder gar Überflutungen von durch Küstenschutzanlagen des Landes geschützten Bereichen“, erklärt Backhaus.

Eine Besonderheit bei dieser Sturmflut seien – neben dem starken Seegang – die langen Verweilzeiten hoher Wasserstände gewesen, führt der Minister aus. Dies habe dazu geführt, dass an den Bodden und Haffen vergleichsweise hohe Wasserstände – in Wieck um ca. 1,0m über dem mittleren Wasserspiegel – eingetreten seien. Zum Deichbruch bei Bliesenrade erklärt Backhaus:

„Die Wasserstände selbst sind nicht als besonders selten zu bezeichnen (ca. 20 Jahre Wiederkehrintervall). Aber das Wasser fließt nur sehr langsam ab, vor allem aus dem Bodstedter Bodden wegen der Engstelle im Bereich der Brücke zwischen Zingst und Barth.    Der Deich zur Niederung der Stöckwiese (Bliesenrader Deich) ist ein landwirtschaftlicher Deich. Er schützt vor allem landwirtschaftliche Fläche.

Unserer Fachleute aus dem Küstenschutz waren bereits gestern zur Fachberatung vor Ort. Nach unserer Einschätzung waren bei den zu erwartenden Wasserständen – selbst bei komplettem Versagen des landwirtschaftlichen Deiches – nur eine marginale Betroffenheit von Wohngebäuden zu befürchten. Der wesentliche Teil der Ortslage liegt höher als die eingetretenen Wasserstände. Dabei konnten wir uns auf die vorhandenen Risikokarten stützen.“

An den Landesküstenschutzdünen seien durch die Kombination von Seegang und Wasserstand erhebliche Sandmengen umgelagert worden, führt der Minister aus.

„Das ist aus Sicht des Küstenschutzes kein Schaden, sondern die Funktion der Dünen. Es sind aktuell aber in vielen Bereichen sehr hohe Dünenkliffs entstanden – zum Teil mehr als 4m hoch. Diese Bereiche sind instabil und können rutschen! Wir werden diese Bereiche in den nächsten Wochen abböschen, um das Gefahrenpotential zu verringern. Eine laufende Aufspülmaßnahme des Landes-Mecklenburg, bei der bis Ende des Jahres mehr als 700.000m³ Sand zwischen Prerow und Zingst aufgespült werden sollen, wurde aufgrund des Sturmhochwassers unterbrochen.

Die Baumaßnahme wurde gestern wieder aufgenommen. Wir gleichen mit der Aufspülung auch die während des Sturmhochwassers eingetretenen Sandverluste aus und stärken diesen Bereich für weitere Belastungen. Die Kosten für diese Maßnahme betragen mindestens 10 Mio. Euro. Bis Dienstag werden wir eine Schadens­analyse vorleigen haben, die neben den  Sandumlager­ungen auch die touristische Infrastruktur umfassen soll. Diese werde ich dann dem Kabinett vorlegen“, so Backhaus abschließend.

Nach dem Sturmhochwasser an der Küste

Schwerin – Nach den sehr hohen Sturmwasserständen der vergangenen Nacht sinken die Wasserstände an der Außenküste Mecklenburg-Vorpommern seit den frühen Morgenstunden deutlich. Die Wasserstände sind seit einigen Stunden wieder unter der für die Definition eines Sturmhochwassers wichtigen Marke von 1,0m über dem mittleren Wasserstand gefallen.

„Unsere Küstenschutzanlagen an der Außenküste haben ihre Funktion erfüllt. Nach meinem Kenntnisstand gab es keine starken Schäden an den Küstenschutzanlagen oder gar Überflutungen von durch Küstenschutzanlagen geschützten Bereichen. Die rechtzeitige Schließung der Sperrwerke hat gut funktioniert. Das ist für mich sehr wichtig, da bei den eingetretenen Wasserständen z.B. ohne das Sperrwerk Greifswald große Flächen in Greifswald Wieck, Eldena und landwirtschaftlich genutzte Flächen überflutet worden wären. Auch wenn Bau und Betrieb eines Sperrwerks eine große Herausforderung darstellen, bin ich froh, dass wir uns vor vielen Jahren zur Errichtung des Sperrwerks Greifswald entschieden haben“, berichtet der für den Küstenschutz zuständige Minister Dr. Till Backhaus und warnt gleichzeitig:

„An den Landesküstenschutzdünen sind durch die Kombination von den Seegang und Wasserstand erhebliche Sandmengen umgelagert worden. Das ist aus Sicht des Küstenschutzes kein Schaden sondern die Funktion der Dünen. Es sind aktuell aber in vielen Bereichen sehr hohe Dünenkliffs entstanden – zum Teil mehr als 4m hoch. Diese Bereiche sind instabil und können rutschen! Meine Küstenschutzverwaltung wird diese Bereiche in den nächsten Wochen abböschen, um das Gefahrenpotential zu verringern. Ähnliche Gefahren können aktuell von Steilküstenabschnitten ausgehen, auch von sandigen Steilufern. Ich appelliere an die Vernunft der Menschen, sich nicht in solchen Gefahrenbereichen aufzuhalten.“

Eine laufende Aufspülmaßnahme des Landes-Mecklenburg, bei der bis Ende des Jahres mehr als 700.000m³ Sand zwischen Prerow und Zingst aufgespült werden sollen, wurde aufgrund des Sturmhochwassers unterbrochen.

„Die Baumaßnahme wird noch heute wieder aufgenommen. Die vorbereitenden Arbeiten nahe der Hohen Düne bei Prerow sind angelaufen und ich gehe davon aus, dass noch heute Nachmittag der erste Sand an die Küsten gespült wird. Wir gleichen mit der Aufspülung auch die während des Sturmhochwassers eingetretenen Sandverluste aus und stärken diesen Bereich für weitere Belastungen. In anderen Küstenabschnitten erfolgt über Begehungen der Küstenschutzverwaltung und Vermessungen eine Einschätzung des Handlungsbedarfs.

Im Vergleich zu Schleswig-Holstein und Süd-Dänemark hat Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Windrichtung Glück gehabt. Nur im westlichen Teil des Landes (Wismarbucht, Poel, Boltenhagen) wurden kurzzeitig Wasserstände bis in den unteren Bereich eines schweren Sturmhochwassers, d.h. Wasserständen über 1,50m erreicht. In den anderen Küstenabschnitten ist dieses Ereignis als mittleres Sturmhochwasser einzustufen. Die Wasserstände in den Bodden und Haffen sind aber weiterhin hoch und einige Deichabschnitte stehen unter intensiver Beobachtung der kommunalen Einsatzkräfte, um bei Bedarf schnell reagieren zu können. Ein Deichabschnitt in Wiek auf dem Darß ist auf einer Länge von unter 10 Metern gebrochen. Die Einsatzkräfte bemühen sich, die Lücke mit Big Bags zu schließen. Landrat Dr. Stefan Kerth koordiniert die Arbeiten vor Ort“, so Backhaus.

Mittlere Sturmflut in M-V erwartet

Schwerin – Nach Rücksprache mit den Experten seines Hauses, sieht Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus Mecklenburg-Vorpommern für die aktuelle Sturmflut­situation gut gerüstet.

„Wir gehen davon aus, dass wir für MV eine leichte bis mittlere Sturmflut zu erwarten haben, die ihren Höhepunkt in der Nacht von Freitag (20.Oktober 2023) zu Samstag (21.10.2023) erreichen wird. Auf Empfehlung der StÄLU ist im Landkreis Nordwestmecklenburg die Alarmstufe 2 durch den Landrat ausgerufen worden. Diese Alarmstufe wird ausgerufen wenn Wasserstände von über 1,25 m erreicht sind oder in Kürze erreicht werden. In der Hansestadt Rostock und in den Landkreisen Vorpommern Rügen und Vorpommern Greifswald wurde bisher die Alarmstufe 1 ausgerufen (Wasserstand über dem Mittelwasser liegt bei > 1,00m am Pegel). Auch in diesen Bereichen werden Wasserstände der Alarmstufe 2 erreicht werden.

Erst bei einem Wasserstand von mehr als 1,50 Metern über normal spricht man von einer schweren Sturmflut, was ein Überschreiten der Alarmstufe 3 entsprechen würde. Ab einem Wasserstand von 2,00m über Mittelwasser hätten wir mit einer sehr schweren Sturmflut zu tun. Solche Wasserstände werden wir im Unterschied zur Ostseeküste Schleswig-Holsteins in Mecklenburg – Vorpommern voraussichtlich nicht erreichen, zeigen die aktuellen Modellrechnungen des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH)“, so Minister Backhaus.

Durchschnittlich investiere das Land jährlich rund 20 Mio. Euro für Küstenschutzmaßnahmen, berichtet der Minister: „Die in den vergangenen Jahre errichteten oder verstärkten Küstenschutzanlagen sind auf Ereignisse mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 200 Jahren bemessen“, so Backhaus.

Dennoch rät der Minister zur Vorsicht. Insbesondere Anlagen an den inneren Küstengewässern (Haffe und Bodden), die überwiegend landwirtschaftliche Gebiete schützen, können an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gelangen. Daher würden besonders diese Bereiche beobachtet, erklärt der Minister.

An windexponierten Küstenabschnitten wie Südost-Rügen und Usedom würden hohe Wellen insbesondere den Dünen und den Steilküstenabschnitten zusetzen. „Wenn 4 bis 5 Meter hohe Wellen auf die Küste treffen, haben wir mit Sandumlagerungen und Abbrüchen zu rechnen. Ich bitte daher, solche Abschnitte dringend zu meiden. Hier droht Lebensgefahr!

Wir gehen davon aus, dass unsere Deiche halten, auch wenn die Hochwassersituation länger andauern sollte. Die in der Landesverwaltung befindlichen Sperrwerke (Greifswald, Conventer Niederung, Tarnewitzer und Klützer Bach) sind geschlossen. Am Sperrwerk Greifswald werden auch die seitlichen Sperrtore heute geschlossen.

Ich bitte aber die Halter von Tieren in tieferliegenden Gebieten, die nicht durch Deiche geschützt sind, sich rechtzeitig um das Vieh zu kümmern, wo das noch nicht der Fall sein sollte. Unsere Staatlichen Ämter stehen aber in gutem stetigen Kontakt mit den Landkreisen und geben Warnungen rechtzeitig heraus. Für die gute Zusammenarbeit bedanke ich mich ausdrücklich bei den Landkreisen und Gemeinden Ich gehe davon aus, dass die Meldeketten gut funktionieren. Die dafür vorgesehenen Stellen sind derzeit rund um die Uhr besetzt“, so Backhaus.

Backhaus: MV bereitet sich auf Sturmflut vor

Schwerin – Der Wasserstandvorhersagedienst Ostsee des BSH hat für die Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns für den Zeitraum von Donnerstagabend (19.10.2023) bis Sonnabendmittag (21.10.2023) eine Sturmflutwarnung herausgegeben.

Das BSH geht derzeit davon aus, dass am Freitag (20.10.2023) an der gesamten Außenküste M-V Wasserstände > 1,0m über dem mittleren Wasserstand eintreten. (Sturmflut ab 1,0m ü. NHN). Die Sturmflutwarnung weist westlich Rügens Wasserstände von 0,70-1,50m und östlich Rügens Wasserstände von 0,70-1,20m über dem mittleren Wasserstand aus (entspricht einer mittleren Sturmflut: 1,25-1,50 m über mittlerem Wasserstand).

Die höchsten Wasserstände werden an der Außenküste in der Nacht von Freitag zu Sonnabend erwartet. Die Modelle gehen von Scheitelwasserständen von ca. 1,40m über dem mittleren Wasserstand in Wismar und ca. 1,35m über dem mittleren Wasserstand in Greifswald aus.

Dazu erklärt der für den Küstenschutz zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus:

„Die Hochwassermeldedienststellen der StÄLU beobachten die Wasserstandentwicklung an den verschiedenen Pegeln und die Modellergebnisse des BSH. Ab einem Wasserstand von 1,0m über dem mittleren Wasserstand werden die Hochwasser­meldedienststellen durchgängig personell besetzt. Es ist davon auszugehen, dass am morgigen Freitagmittag/-nachmittag die Alarmstufe I ausgerufen wird.

Das StALU VP hat das Sperrwerksteam in Bereitschaft versetzt. Da für den Pegel Greifswald Wieck Wasser­stände > 1,15 m. ü. NHN vorhergesagt sind, wird das Sperrwerk bereits bei einem Wasserstand von 0,7 bis 0,8m ü. NHN geschlossen. Die Schließung des Sperrwerks Greifswald erfolgte am heutigen Donnerstag um 11:05 Uhr. Der Wasserstand betrug zu dem Zeitpunkt seeseitig 5,80 m, binnenseitig 5,78 m.

Das Sperrwerk Conventer Niederung (alte Bezeichnung: Jemnitzschleuse) wurde am heutigen Vormittag ebenfalls geschlossen. Die zuständige Stelle beobachtet die Binnenzuflussmengen vom Randkanal aufgrund des vorhergesagten Regens und wird bei Bedarf reagieren.

Die mobile Hochwasserschutzwand in Heiligendamm wird aufgebaut und Durchgänge werden geschlossen. Wir gehen auch davon aus, dass die Städte und Gemeinden an der Küste sich auf die Bedienung der Anlagen vorbereiten“, so der Minister.

Verhalten an den Steilküsten bei Sturmflut

Schwerin – Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat aktuell vor der Gefahr einer Sturmflut an der deutschen Ostseeküste gewarnt. Schon ab Mittwoch­abend werde auch an der Küstenlinie westlich von Rügen ein Wasserstand von 30 bis 60 Zentimeter über dem mittleren Wasserstand erwartet.

Östlich von Rügen liegt die Vorhersage bei 40 bis 65 Zentimeter – beides mit steigender Tendenz. Die höchsten Wasserstände für MV werden in der Nacht von Freitag auf Sonnabend erwartet und voraussichtlich die Pegelstände der Alarmstufe 1 (100 cm über normal) überschreiten.

Der für den Küstenschutz zuständige Minister, Dr. Till Backhaus, warnt Strandnutzer und Spaziergänger, die Gefahr zu unterschätzen:

„Besonders an der Außenküste gibt es viele aktive Steilküstenabschnitte. Es besteht immer die Gefahr von Kliffabbrüchen und Hangrutschungen. Diese erhöht sich durch Sturmfluten stark, da es zur Unterspülung des Hangfußes kommen kann, wodurch das Kliff instabil wird“, erklärt Backhaus.

Auch Perioden mit starken Niederschlägen und Frost-Tau-Wechseln sowie eine rasche Schneeschmelze bewirkten häufig die plötzliche Verlagerung von Gesteinsmassen

„Besondere Vorsicht ist bei schmalen Strandabschnitten mit steilen oder überhängenden Kliffs geboten. Grundsätzlich sollten Spaziergänge an den Steilküsten bei Sturm und Hochwasser vermieden bzw. nur an sicheren Stellen unternommen werden“, ergänzt der Minister.

Weitere Informationen:

  • Das Betreten der Küstenwanderwege und der Uferbereiche erfolgt immer auf eigene Gefahr.
  • Spaziergänge an den Steilküsten bei Sturm und Hochwasser vermeiden bzw. nur an sicheren Stellen unternehmen.
  • Beobachten Sie aufmerksam die Steilufer bei Wanderungen oder Spaziergängen unterhalb des Kliffs.
  • Gekennzeichnete Wege und Treppen nicht verlassen.
  • Hinweise der Ämter und Gemeinden sowie des Nationalparkamtes und der Touristeninformationen beachten.
  • Informationen über Gefahrenabwehrmaßnahmen der örtlichen Ordnungsbehörden einholen (z.B. nach Hochwasser oder Starkregenereignissen).

Melden Sie bitte unverzüglich ungewöhnliche Beobachtungen (z.B. größere Risse am Kliff oder frische Abbruchmassen). Wählen Sie die Notrufnummer 112.