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Kategorie: Ostseeregion

Erwartung eines Sturmhochwassers

Wegen Sturmhochwassers wird Sperrwerk vorsorglich geschlossen

Schwerin – Das BSH hat am Morgen (10.01.2025 um 08:45) eine Information über ein zu erwartendes leichtes Sturmhochwasser an der Ostseeküste herausgegeben. Diese Information wurde um 13:54 Uhr aktualisier. An der gesamten deutschen Ostseeküste werden demnach bereits steigende Wasserstände gemeldet.

Dazu erklärt der für den Küstenschutz zuständige Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus:„Die höchsten Wasserstände an der Außenküste werden im Tagesverlauf des Sonnabends (11.01.25) mit Werten von voraussichtlich +105 cm in der Lübecker Bucht (Alarmstufe I (AS I)), +105 cm westlich von Rügen (AS I) und bis zu + 115 cm im Osten Rügens (AS I) erwartet (jeweils über dem mittleren Wasserstand). Die Wasserstände sollen vergleichsweise lange hoch sein (ca. 38 h >0,80 m über Mittelwasser). Im Tagesverlauf des Samstags und Sonntags ist vor allem im Bereich der östlichen Außenküste mit hohem Seegang mit Wellenhöhen > 2,0 Hs zu rechnen (vor Arkona >3,0 m Hs).

An den Bodden und Haffen (Innere Küstengewässer) ist aufgrund der vergleichsweise langen Dauer hoher Wasserstände an der Außenküste ebenfalls mit hohen Wasserständen zu rechnen (AS II für Pegel Ueckermünde)“, so Backhaus, der ergänzt:

„Die Küstenschutzanlagen des Landes M-V zum Schutz von im Zusammenhang bebauten Gebieten sind für höhere Wasser­stände dimensioniert. Eine Betroffenheit von im Zusammenhang bebauten Gebieten ist nicht zu erwarten. Sollte es in den Inneren Küstengewässern – z.B. im Bereich von Michaelsdorf und/oder Wieck auf dem Darß (beide Saaler Bodden) zu Wasserständen > 0,75 m kommen, ist – auch abhängig vom Seegang – mit Überströmungen von Deichen, die dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen dienen, zu rechnen. In diesem Fall können in den Randbereichen der Siedlungen geringe Wasser­stände auftreten. Den Landkreisen sind diese Bereich gut bekannt und es wird davon ausgegangen, dass der Landkreis im Rahmen der Gefahrenabwehr die Bürger entsprechend informiert.

Infolge der hohen Wasserstände kann es im Zusammenwirken mit dem Seegang insbesondere im Bereich von Südost-Rügen und auf Usedom zu erheblichen Sandumlagerungen im Bereich von Strand und Düne kommen.

Im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) ist der Rufbereitschaftsdienst eingerichtet. Die Hoch­wasser­meldedienstzentralen der Staatlichen Ämter beobachten die Lage und Lösen bei Bedarf Alarmstufe I aus.

Die Modellergebnisse des BSH zeigen derzeit keine Über­schreitung des für eine Schließung des Sperrwerks Greifswald vorgegebenen Wasserstandes von 1,15 m ü. NHN. Das Sperrwerk Greifswald wird dennoch am Freitagabend (ab ca. 18:00 Uhr) besetzt und im Verlauf des Freitagabends vorsorglich geschlossen. Die Schließung erfolgt aufgrund der vergleichsweise hohen Wasserstände und der daher zu erwartenden Belastung der Deiche im Bereich der Ryck-Mündung.“

Entscheidung um Campingplatz

Camper´s Friend GmbH übernimmt Teilbetrieb auf Stiftungsflächen

Prerow – Nachdem die landeseigene Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) im Rechtsstreit um den Betrieb des Campingplatzes Prerow einen Räumungstitel gegen die Regenbogen AG erwirkt hat, werden nun weitere Schritte unternommen, sagen der geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der StUN, Bjørn Schwake und der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus in einer gemeinsamen Erklärung: „Es ist leider nicht gelungen, in 2024 Klarheit im Räumungs­prozess des Landes zu erhalten.

Für den Stiftungsbereich (Dünenfläche rd. 20,2 ha mit 769 Stellplätzen) liegt jedoch ein Räumungstitel vor. Für den Landesbereich (Waldfläche rd. 9,5 ha mit 150 Stellplätzen) steht ein Verkündungstermin noch nicht fest. Dies führte zu Unsicherheiten beim Weiterbetrieb für die Saison 2025, weil die Regenbogen AG einen Teil des Camping­platzes räumen muss, den zweiten aber (noch) nicht.

Wir haben immer wieder gesagt, dass der Weiterbetrieb des Campingplatzes mit zukünftig 919 Stellplätzen gesichert ist – im Sinne der Camper, der Gewerbetreibenden und der Gemeinden. Die Betroffenen sollen nicht mehr als unabwendbar unter dem Rechtsstreit zwischen der Regenbogen AG und dem Land leiden. Vor dem jetzigen Hintergrund war es notwendig zu entscheiden, wie dieser Betrieb für 2025 gesichert werden kann.

Die Stiftung Umwelt und Naturschutz MV (StUN M-V) und das Land haben sich diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In intensiven Gesprächen zum Jahresende mit der Regenbogen AG als bisherigem Betreiber und der Camper´s Friend GmbH, die sich im Interessenbekundungsverfahren durchgesetzt hatte, wurden die Optionen erörtert und geprüft.

Im Ergebnis kommen Stiftung und Land zum Schluss, dass der Räumungstitel gegen die Regenbogen AG nun vollstreckt wird und auf der Stiftungsfläche ein Teilbetrieb durch das Hamburger Unternehmen Camper´s Friend errichtet werden soll. Camper’s Friend hat sich bereit erklärt, auch unter den geänderten Rahmenbedingungen und trotz des kurzen Umsetzungszeitraums einen Campingbetrieb auf der StUN-Fläche zu gewährleisten.

Ein ebenso geprüfter Weiterbetrieb  des gesamten Camping­platzes für das Übergangsjahr 2025 durch die Regenbogen AG ist an unterschiedlichen Vorstellungen zu den Vertragsinhalten gescheitert. Zusätzlich schienen die rechtlichen Unwägbarkeiten für die laufenden Gerichtsverfahren zu groß.

Ein solcher Teilbetrieb im Dünenbereich durch Camper´s Friend wird mit erheblichem Mehraufwand  verbunden sein.  Camper´s Friend hat aber erklärt, dass die Herausfor­derungen mit Unterstützung des Landes und der StUN beherrschbar seien. Die gemeinsame Überzeugung ist, zu Ostern den Teilbetrieb für Dauercamper und ab Juni für Touristikcamper gewährleisten zu können. Camper´s Friend hofft auf eine kollegiale Koexistenz der beiden Betriebe und bietet der Regenbogen AG  zeitnahe Gespräche  zur Gestaltung des Miteinanders an.

In den kommenden Wochen werden ingenieurstechnische Planungen vorgenommen, um den Betrieb auf den Dünenflächen vorzubereiten. Über konkrete Maßnahmen werden wir die Öffentlichkeit regelmäßig informieren. Schon jetzt gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen zur kommenden Saison auf der Internetseite von Camper´s Friend www.ahoi.life.

Auf der Landesfläche kann, bis zu einer gerichtlichen Entschei­dung, die Regenbogen AG zunächst einen eigenen Teilbetrieb führen. Wir appellieren an die Regenbogen AG, sich als gute Verliererin zu zeigen und den Teilbetrieb durch Camper´s Friend auf der Dünenfläche nicht zu behindern“, so Bjørn Schwake und Minister Backhaus abschließend.

Munitionsbergung in M-V

143 Hektar Waldflächen in 2024 beräumt

Schwerin – Der Munitionsbergungsdienst (MBD) Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2024 weitere Flächen in unserem Land von Kampfmitteln befreien können. Insgesamt liefen 2024 (neben weiteren Großaufträgen wie Bohrlochsondierungen für das Rostocker Stadttheater oder die Schweriner Radsporthalle) sechs große Flächenberäumungen auf einer Gesamtfläche von 143 Hektar Waldfläche. Vier dieser Aufträge – in Dargen Hafen, zwei Teilflächen in Wöbbelin, einer Teilfläche Stern Buchholz – konnten komplett abgeschlossen werden, zwei weitere Aufträge laufen noch bis in das kommende Jahr. Hierbei wurde eine Gesamtfläche von mehr als 106 Hektar von Kampfmitteln beräumt und ist somit ohne Einschränkung wieder nutzbar. Für die Beräumung dieser Flächen wurden insgesamt Mittel in Höhe von 3,6 Millionen Euro aufgewendet

„Mit den beiden beräumten Teilflächen in Wöbbelin konnten wir das erste Projekt im Räumprogramm des Landes – die Beräumung der ortsnahen hochgradig kampfmittelbelasteten Waldflächen – abschließen. Nach dem Waldbrand auf dieser Fläche im Juni 2021 wurden verschiedene Teilflächen herausgezogen, um durch eine Fachfirma beräumt zu werden“, sagt Landesinnenminister Christian Pegel und: „Insgesamt wurden 55,35 Hektar Waldfläche – zum Vergleich: ein Hektar entspricht einem großen Fußballfeld – beräumt und 4,762 Tonnen Kampfmittel, also gut vier Autos, geborgen. Das Ergebnis dieser abgeschlossenen Beräumung hat die gewählte Vorgehensweise unseres Munitionsbergungsdienstes bestätigt.“

Die „Teilfläche B“ wurde im Zeitraum August 2023 bis April 2024 beräumt, wobei die beauftragte Fachfirma aus 33,89 Hektar Fläche insgesamt 1,725 Tonnen Kampfmittel bergen. Die letzte „Teilfläche C“ wurde schließlich ab Juni 2024 beräumt und konnte im November abgeschlossen werden. Aus dieser Fläche von 17,96 Hektar wurden 1,348 Tonnen Kampfmittel geborgen. Die Beräumung der ersten Teilfläche erfolgte – nach einer Vorsondierung von Schneisen und dem Fällen der vorhandenen Bäume durch einen gepanzerten Harvester – von Januar bis Mai 2023, hierbei wurden aus 3,5 Hektar Fläche mit insgesamt 1,689 Tonnen Kampfmittel geborgen.

Herausragend bei den vielen durchgeführten Projekten sei zudem die Beräumung einer ehemaligen Sprengstelle „Dargen Hafen“, die im August 2022 begonnen wurde und im Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden konnte, zu nennen: „An dieser Sprengstelle wurden nach dem Krieg die Munitionsbestände einer naheliegenden Munitionsanstalt gesprengt. Trotz umfangreicher Beräumungstätigkeiten in den 50er- und 60er-Jahren wurden bei diesen Arbeiten immer noch 365 Tonnen Kampfmittel – das entspricht etwa 73 Elefanten oder auch 365 Autos – geborgen“, führt der Minister aus.

Bei der Beräumung dieser 29,25 Hektar großen Fläche mussten im Bereich der früheren Sprengtrichter insgesamt 577 Bäume gefällt werden und es war eine Volumenberäumung erforderlich, bei der 69.342 Kubikmeter stark mit Kampfmitteln und Fragmenten sowie Splittern durchsetztes Erdreich durchgearbeitet werden musste. Bei dieser Art der Beräumung wurde eine Separationsanlage mit Magnet- und Wirbelstromscheider eingesetzt.

2024 wurden Leistungen in einer Höhe von rund 6,7 Millio-nen Euro beauftragt, davon sind bisher 4,72 Millionen Euro abgeflossen. „Die Arbeiten auf einigen Räumstellen laufen aktuell aber noch, sodass wir noch bis zum Ende des Jah-res mit weiteren Abflüssen rechnen können. Die Landesre-gierung hat in dieser Legislaturperiode deutlich mehr Geld – fast fünfmal so viel, wie in den Vorjahren – zur Verfügung gestellt. Das unterstreicht einmal mehr das Engagement des Landes, um schnellstmöglich in der Kampfmittelberäu-mung voranzukommen. Dafür wurden auch 18 neue Mitar-beiter gewonnen, sodass nun insgesamt 55 Mitarbeitende zur Kampfmittelberäumung in unserem Land tätig sind“, so Innenminister Christian Pegel. Die Ausgaben des Landes haben sich seit 2021(1,47 Mio.), 2022 (1,83 Mio.), 2023 (3,85 Mio.) auf nun mindestens 4,72 Millionen Euro erhöht.

Das Jahr 2024 wurde auch genutzt, um weiter Klarheit über die Belastung in den insgesamt rund 38.000 Hektar hochbelasteter Flächen im Land zu erlangen. 7.374 Testfelder auf einer Fläche von insgesamt rund 921 Hektar konnten an die beiden beauftragten Rahmenvertragsfirmen gegeben werden.

Von 4.818 beräumten Testfelder, rund 602 Hektar untersuchte Waldfläche, liegen die Ergebnisse bereits vor und wurden ausgewertet. Als Ergebnis verbleiben 226 Hektar (37,5 Prozent der untersuchten Gesamtfläche) in der höchsten Belastungskategorie 4 – „Kampfmittelbelastung, Beräumung erforderlich“ – und werden demnächst beräumt, 135,25 Hektar (22,5 Prozent) werden in die Kategorie 3 – „Kampfmittelbelastung, derzeit kein Handlungsbedarf“ – zurückgestuft und können bewirtschaftet und im Waldbrandfall auch gelöscht werden.

Auf 241 Hektar (40 Prozent) wurden offenbar schon Beräumungen durchgeführt, die bislang nicht entsprechend dokumentiert wurden. „Bei den durchgeführten Untersuchungen haben die Experten nur noch ungefährliche Splitter von Granaten, aber keine Kampfmittel mit Explosivstoff gefunden. Diese Flächen können wir nun sogar völlig aus dem Kampfmittelverdacht entlassen. Auch das ist eine wichtige Erkenntnis für die Munitionsberger unseres Landes“, berichtet Christian Pegel.

Die Auswertung der restlichen beauftragten etwa 320 Hektar erfolgt noch.

Natürlicher Klimaschutz mit Seegras

Mecklenburg-Vorpommern startet groß angelegtes Projektvorhaben zur Erfassung der Seegrasbestände mit dem Ziel der Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste.

Schwerin – Das Projekt „MV Seagrass for climate“ zur Erfassung aktueller und historischer Seegrasvorkommen, Identifizierung potenzieller Standorte und Durchführung von Pilotprojekten zur Wiederan­siedlung von Seegraswiesen an der Küste Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern erhielt heute die Förderzusage des BMUV für die Durchführung des Projekts mit einem Gesamtfördervolumen von rund 12 Millionen Euro.

Das Vorhaben startet am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit von acht Jahren. „Das Projekt „MV Seagrass for climate“ soll dazu beitragen, die heimischen Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutz­leistungen zu stärken. Dazu wird erstmals die gesamte Ostsee­küste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst und dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederan­siedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet“, so Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Seegraswiesen gehören zu den natürlichen CO2-Senken. Sie können dazu beitragen, die Folgen des anthropogen bedingten Klimawandels abzumildern. Die Pflanzen binden in ihren Wurzeln und Blättern 30 bis 50 Mal mehr Kohlenstoff als vergleichbar große Wälder an Land. Gleichzeitig sind Seegraswiesen ein wertvoller und geschützter Lebens-, Rückzugs- und Ruheraum für zahlreiche Fischarten und andere Meeresorganismen und spielen eine maßgebliche Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt in der Ostsee.

„Seegraswiesen sind ein integraler Bestandteil für die Klimawandelanpassungs- und Biodiversitätsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem durch das ANK geförderte Projekt schaffen wir die entscheidenden Voraussetzungen, um nicht nur den Zustand zu erfassen, Standorte für die Wiederan­siedlungen zu identifizieren und Pilotprojekte durchzuführen. Unser Ziel ist es auch, darüber hinaus eine Seegrasstrategie zu erarbeiten, mit der wir einen Beitrag zum Erreichen unserer Ziele im Bereich Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt der Artenvielfalt leisten können“, fährt Minister Backhaus fort.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit vier Projektpartnern aus drei Bundesländern unter Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).

 „Unser Projektverbund ist interdisziplinär aufgestellt, sodass wir von modernsten Kartierungs- und Monitoringmethoden über die Erfassung der Seegrasdichte und die Analyse des Mikrobioms der Pflanze bis hin zu Sedimentveränderungen ein umfassendes Bild des Ist-Zustandes ermitteln können. Das hilft uns nicht nur potenzielle Standorte für die Wiederansiedlung zu ermitteln, Pilotprojekte zur Wiederansiedlung gezielt umzusetzen, sondern auch das langfristige CO2-Speicherpotenzial zu bestimmen“, so Minister Backhaus.

Das gesamte Verbundprojekt basiert neben unterschiedlichen Forschungsprozessen im Feld und Labor auf einer digitalen Strategie. Die erhobenen Beobachtungsdaten und erfassten Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie in bestehende Datenportale des Landes integriert und langfristig genutzt werden können. „Die enge Verzahnung zwischen Ministerium, Landesbehörde und Wissenschaft ist essenziell um Handlungs­optionen, die aus dem Stand der Forschung heraus entwickelt werden, unmittelbar im politischen Prozess umsetzen zu können“, blickt Minister Backhaus nach vorne.

Das Projekt „MV Seegras for climate“ (MVs4c) wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) in Mecklenburg-Vorpommern  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/  beantragt und hat zum Ziel, bis zum Jahr 2033 eine langfristige Seegrasstrategie zu erarbeiten. MVs4c wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Natürlicher Klimaschutz mit Seegras

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern startet groß angelegtes Projektvorhaben zur Erfassung der Seegrasbestände mit dem Ziel der Wiederansiedlung von Seegraswiesen an der Ostseeküste.

Das Projekt „MV Seagrass for climate“ zur Erfassung aktueller und historischer Seegrasvorkommen, Identifizierung potenzieller Standorte und Durchführung von Pilotprojekten zur Wiederan­siedlung von Seegraswiesen an der Küste Mecklenburg-Vorpommern (MV) wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern erhielt heute die Förderzusage des BMUV für die Durchführung des Projekts mit einem Gesamtfördervolumen von rund 12 Millionen Euro. Das Vorhaben startet am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit von acht Jahren.

„Das Projekt „MV Seagrass for climate“ soll dazu beitragen, die heimischen Ökosysteme zu verbessern und ihre Klimaschutz­leistungen zu stärken. Dazu wird erstmals die gesamte Ostsee­küste Mecklenburg-Vorpommerns detailliert erfasst und dokumentiert und darauf aufbauend eine langfristige Wiederan­siedlungsstrategie für Seegraswiesen erarbeitet“, so Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Seegraswiesen gehören zu den natürlichen CO2-Senken. Sie können dazu beitragen, die Folgen des anthropogen bedingten Klimawandels abzumildern. Die Pflanzen binden in ihren Wurzeln und Blättern 30 bis 50 Mal mehr Kohlenstoff als vergleichbar große Wälder an Land. Gleichzeitig sind Seegraswiesen ein wertvoller und geschützter Lebens-, Rückzugs- und Ruheraum für zahlreiche Fischarten und andere Meeresorganismen und spielen eine maßgebliche Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt in der Ostsee.

„Seegraswiesen sind ein integraler Bestandteil für die Klimawandelanpassungs- und Biodiversitätsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem durch das ANK geförderte Projekt schaffen wir die entscheidenden Voraussetzungen, um nicht nur den Zustand zu erfassen, Standorte für die Wiederan­siedlungen zu identifizieren und Pilotprojekte durchzuführen. Unser Ziel ist es auch, darüber hinaus eine Seegrasstrategie zu erarbeiten, mit der wir einen Beitrag zum Erreichen unserer Ziele im Bereich Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt der Artenvielfalt leisten können“, fährt Minister Backhaus fort.

Die Umsetzung des Projektes erfolgt in Zusammenarbeit mit vier Projektpartnern aus drei Bundesländern unter Federführung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG).

Gemeinsam mit den Projektpartnern Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU), Universität Rostock, Leibniz Universität Hannover und Universität Greifswald trägt das Projekt, unter der wissenschaftlichen Projektleitung durch die CAU, zur Entwicklung einer Seegrasstrategie bei.

 „Unser Projektverbund ist interdisziplinär aufgestellt, sodass wir von modernsten Kartierungs- und Monitoringmethoden über die Erfassung der Seegrasdichte und die Analyse des Mikrobioms der Pflanze bis hin zu Sedimentveränderungen ein umfassendes Bild des Ist-Zustandes ermitteln können. Das hilft uns nicht nur potenzielle Standorte für die Wiederansiedlung zu ermitteln, Pilotprojekte zur Wiederansiedlung gezielt umzusetzen, sondern auch das langfristige CO2-Speicherpotenzial zu bestimmen“, so Minister Backhaus.

Das gesamte Verbundprojekt basiert neben unterschiedlichen Forschungsprozessen im Feld und Labor auf einer digitalen Strategie. Die erhobenen Beobachtungsdaten und erfassten Ergebnisse werden so aufbereitet, dass sie in bestehende Datenportale des Landes integriert und langfristig genutzt werden können. „Die enge Verzahnung zwischen Ministerium, Landesbehörde und Wissenschaft ist essenziell um Handlungs­optionen, die aus dem Stand der Forschung heraus entwickelt werden, unmittelbar im politischen Prozess umsetzen zu können“, blickt Minister Backhaus nach vorne.

Das Projekt „MV Seegras for climate“ (MVs4c) wurde vom Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt (LM) in Mecklenburg-Vorpommern  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/  beantragt und hat zum Ziel, bis zum Jahr 2033 eine langfristige Seegrasstrategie zu erarbeiten. MVs4c wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) gefördert.

Informationen über Starkregengefahren in MV

Schwerin  – Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) arbeitet seit 2021 in Zusammenarbeit mit den Landesverwaltungen an einer Hinweiskarte Starkregengefahren. Die Arbeiten zur Erstellung der Hinweiskarte für Mecklenburg-Vorpommern konnten vor kurzem abgeschlossen werden. Die Hinweiskarte Starkregengefahren für MV kann über das Geoportal des BKG abgerufen werden: https://www.geoportal.de/Themen/Klima_und_Wetter/1_Starkregen.html.

Umweltminister Dr. Till Backhaus weist auf die wachsende Gefahr von Starkregen hin: „Starkregenereignisse haben infolge des Klimawandels signifikant zugenommen. Sie können grundsätzlich überall auftreten und zu erheblichen Schäden führen. Die in kürzester Zeit fallenden Niederschlagsmengen können dabei so hoch sein, dass es auch abseits von Gewässern zu katastrophalen Überflutungen kommt.

Umso wichtiger ist daher die Vorsorge und dazu gehören auch die Niederschlagskarten. Die Hinweiskarte Starkregengefahren zeigt auf, über welche Fließwege Niederschlagswasser abfließt und an welchen Stellen es sich sammelt und zu Überflutungen führt. Überall dort, wo es beispielsweise Senken oder Hindernisse im Fließweg gibt, können diese vorkommen“.

Dabei werden zwei mögliche Starkregenszenarien, das außergewöhnliche und das extreme Ereignis, betrachtet. Das außergewöhnliche Ereignis tritt statistisch einmal in 100 Jahren auf und hat eine Dauer von einer Stunde. Bei dem extremen Ereignis fallen in einer Stunde, 100 mm Niederschlag. Dargestellt werden die Überflutungstiefe, die Fließrichtungen und die Fließgeschwindigkeit.

Minister Dr. Backhaus: „Die Hinweisarte ist somit ein wichtiges Instrument, um durch Starkregen gefährdete Bereiche zu identifizieren und Maßnahmen zur Schadensverhütung vornehmen zu können. Neben den bestehenden Risiko- und Gefahrenkarten für die Gewässer, ist die Hinweiskarte ein weiteres wichtiges Instrument in der Risikovorsorge gegen Naturgefahren“.

Die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG ergänzt die detaillierteren, kommunalen Starkregengefahrenkarten, die auch einige Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bereits erstellt haben. Zuletzt hat die Landeshauptstadt Schwerin Mitte November dieses Jahres die „Starkregengefahrenkarte Schwerin“ veröffentlicht. Sie ist zu finden unter: Integriertes Starkregenentwässerungskonzept (ISREK) – Landeshauptstadt Schwerin.

Sollten bereits detailliertere Starkregengefahrenkarten auf kommunaler Ebene vorliegen, sind diese vorrangig für die Planung zur Risikoabschätzung und Gefahrenabwehr zu verwenden, da sie zusätzliche wichtige Informationen über lokale Begebenheiten enthalten.

In den nächsten Monaten wird die Hinweiskarte Starkregengefahren des BKG den Kommunen näher vorgestellt. Die wichtigen Themen Starkregen und die Hinweiskarten des BKG stehen zudem beim nächsten Gewässersymposium in Güstrow auf der Tagesordnung.

Darüber hinaus arbeitet das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie aktuell an einem eigenen Themenportal Starkregengefahrenkarten, das auf die Hinweiskarte des BKG für Mecklenburg-Vorpommern zurückgreift.

Weitere Informationen zur Hinweiskarte Starkregengefahren des Bundes sind in den FAQ-Hinweiskarte Starkregengefahren (hwk_srg_faq.pdf) zu finden.

Informationen, wie man sich vor den Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen schützen kann, sind u.a. auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – BMUV: Welche Vorsorgemaßnahmen kann ich gegen Starkregen und Hochwasser treffen? | Frage und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz – Vorsorge und Verhalten bei Hochwasser – BBK veröffentlicht.

Tote Robben: umfassende Aufklärung

Schwerin – Heute Vormittag hat Umweltminister Dr. Till Backhaus vor dem Schweriner Schloss eine Petition zur Vermeidung des Beifanges von geschützten Meeressäugetieren aus den Händen der BUND-Landesvorsitzenden Bettina Baier entgegengenommen. Anlass geben die 44 Kegelrobben, die im Zeitraum von Ende September bis Ende Oktober vor der Küste Rügens tot aufgefunden wurden.

Der Minister zeigte sich erneut gesprächsbereit. Er hatte bereits Ende November entschieden, die Landesküstenfischereiverordnung vorsorglich dahingehend anzupassen, dass Robbenschutzvorrichtungen an den dafür relevanten Reusen in Küstengewässern des Landes zur Pflicht werden. Dem BUND sicherte er vor Ort zu, dass bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung neue Genehmigungen zum Aufstellen solcher Reusen nur noch mit der Auflage des Einbaus einer Robbenschutzvorrichtung erteilt werden. Außerdem würden durch die Fischereiaufsicht zeitnah Drohnen und ferngesteuerte Tauchroboter beschafft, was auch der besseren Kontrollierbarkeit von Reusen und Robbenschutzauflagen diene.

Dem Vorwurf der Untätigkeit widersprach der Minister: „Wir haben von Anfang an eng mit der ermittelnden Wasserschutzpolizei zusammengearbeitet und auch in unseren eigenen Laboren umfassende Untersuchungen durchgeführt. Mit dem Deutschen Meeresmuseum stehen wir ebenfalls in engem Austausch. Dass die Todesursache bislang noch nicht eindeutig geklärt werden konnte, ist unbefriedigend, zeugt aber nicht von schlechter oder inkonsequenter Behördenarbeit.“

Minister Backhaus sagte zu, sich weiterhin für die sorgfältige und umfassende Aufklärung des Sachverhalts einzusetzen. Gleichwohl bat er darum, die Fischerei nicht voreilig ins Kreuzfeuer zu stellen: „Der öffentlich diskutierte Zusammenhang mit einem Fanggerät der passiven Küstenfischerei kann trotz aufwändiger Untersuchungen weder belegt noch ausgeschlossen werden.

Es wird seitens der Staatsanwaltschaft nach wie vor in alle Richtungen ermittelt. Wenn der BUND in einem offiziellen Schreiben an mich davon spricht, dass es sich nach eigener Bewertung sehr wahrscheinlich um eine bewusste und billigende Inkaufnahme der seriellen Ertränkung der Kegelrobben in einer Schwimmreuse ohne Robben- Einschwimmsperre und somit um einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz handelt, dann bitte ich darum, mir diese Bewertung vorzulegen. Auch weise ich darauf hin, dass eine Bewertung kein Beweis ist und ich von Mutmaßungen, welche auch die künftige Gesprächsgrundlage zwischen den verschiedenen Akteuren belasten, gar nichts halte.“

Der Minister plädierte dafür, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Denn Einigkeit bestehe ganz sicher darüber, dass sich ein solches Ereignis nicht wiederholen dürfe. Das Umweltministerium MV werde noch im Januar 2025 Abstimmungsgespräche zwischen den Fischerei- und Naturschutzbehörden und dem Thünen-Institut für Ostseefischerei sowie mit den Erzeugerorganisationen der Küstenfischerei hinsichtlich weiterer geeigneter und angemessener Maßnahmen aufnehmen. Ziel ist, eine möglichst weitgehende Minimierung von Beifängen, insbesondere hinsichtlich der in Rede stehenden Kegelrobben, sagte er. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei plant für das 1. Halbjahr 2025 eine Informationsveranstaltung für die Küstenfischereibetriebe MV; in diesem Rahmen soll auch der Robbenschutz auf der Agenda stehen.

Modernisierung von Seebrücken

Meyer: „Wir unterstützen die Modernisierung der Seebrücken nach Kräften und mit Augenmaß“

Schwerin – „Unsere Seebrücken sind herausragende touristische Wahrzeichen für Mecklenburg-Vorpommern. Sie stehen für das vielfältige touristische Angebot in unserem Bundesland. Als Aushängeschilder sind sie längst zu beliebten Ausflugszielen von Einheimischen und Gästen geworden.

Wir werden die Kommunen deshalb bei der Modernisierung der Seebrücken finanziell unterstützen.“ Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, hat heute über die künftige Förderung von Modernisierungsinvestitionen von kommunalen Seebrücken informiert.

Reinhard Meyer: „Die Seebrücken sind erheblichen Belastungen ausgesetzt und einige sind erkennbar in die Jahre gekommen. Auch, um besser für die zunehmende Zahl an extremen Wetterereignissen gewappnet zu sein, muss jetzt investiert werden. Dabei unterstützen wir nach Kräften und mit Augenmaß. Das ist auch eine Investition in den zukünftigen Erfolg unserer Tourismuswirtschaft.“

Die angekündigte Förderung soll unter den Regularien der GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) erfolgen. Dabei werden die Kosten je zur Hälfte vom Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Als maximale Fördersumme für die Modernisierung der Seebrücken sind je Einzelfall grundsätzlich bis zu drei Millionen Euro vorgesehen. Förderungsfähig sind insbesondere:

  • Investitionen zur Anpassung an Klimawandel und Witterungsextreme
  • Investitionen im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Ressourceneffizienz, Barrierefreiheit
  • Investitionen zur Erhöhung der Attraktivität und Nutzungserweiterung.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es insgesamt 19 kommunale Seebrücken. Für den Erhalt und die Sanierung sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.