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Kategorie: Ostseeregion

Deutscher Tourismuspreis geht nach Rügen

Deutscher Tourismuspreis an im-jaich oHg vergeben / Meyer: Innovation und Nachhaltigkeit wichtig für einen zukunftsträchtigen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern

Bielefeld – Der Deutsche Tourismusverband hat die „Nachhaltigen Urlaubswelten an Deutschlands Küsten“ der im-jaich oHG am Donnerstag in Bielefeld mit dem Deutschen Tourismuspreis ausgezeichnet. Das Unternehmen baut Yachthäfen zu nachhaltigen Urlaubswelten aus; so sind schwimmende Ferienhäuser, auf Pfählen stehende Suiten, Uferhäuser und Hotel auf Rügen und in Bremerhaven entstanden.

„Das ist ein Erfolg für Mecklenburg-Vorpommern; dies spricht für die innovative Angebotsqualität im Land. Das Unternehmen setzt auf einen Mix aus Wassersport, Tourismus, Werft- und Marinabetrieb, stets unter Beachtung eines stringenten Nachhaltigkeitsmanagements. So sorgen beispielsweise die Nutzung von Sonnenenergie, der Betrieb eines Blockheizkraftwerks und Nahwärmeleitungen für eine effiziente Wärme- und Stromerzeugung.

Das ist ein kluger, beispielgebender Weg für ein attraktives touristisches Angebot, denn Innovation und Nachhaltigkeit müssen zusammenwirken für einen zukunftsfähigen Tourismus auch bei uns in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das familiengeführte Unternehmen bietet unter anderem Urlaubsunterkünfte in der Wasserferienwelt Rügen, in der Naturoase Gustow und in einem Hotel in Bremerhaven an. Zudem werden Häfen beispielsweise in Gustow, Lauterbach und Waren (Müritz) betrieben.

„Entscheidend ist, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin attraktive, außergewöhnliche und überraschende Angebote für unsere Gäste in hoher Qualität bieten. Mecklenburg-Vorpommern ist weiter ein gefragtes Urlaubsland. Um uns stetig weiter zu verbessern, müssen wir weiterhin überlegt in die touristische Infrastruktur investieren. Denn wir wollen weiter im intensiven touristischen Wettbewerb mit den anderen Bundesländern bestehen“, sagte Meyer.

Seit 1990 wurden im Bereich der gewerblichen Förderung rund 3.500 touristische Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rund 5,6 Milliarden Euro realisiert. Das Wirtschaftsministerium hat Investitionszuschüsse in Höhe von über 1,5 Milliarden Euro unterstützt. Umgesetzt wurden damit eine Reihe von Neuansiedlungen und Erweiterungen von touristischen Unternehmen.

Im Rahmen der touristischen Infrastruktur-Förderung wurden im Zeitraum von 1990 bis heute rund 1.900 Vorhaben unterstützt. Dabei sind Gesamtinvestitionen von rund 1,97 Milliarden Euro ausgelöst worden. Das Wirtschaftsministerium hat rund 1,4 Milliarden Euro an Zuschüssen ausgereicht. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Skywalk Königsstuhl auf Rügen, den Kaiserbäder-Erlebnispfad von Ahlbeck-Heringsdorf-Bansin, den Sportboothafen Warnemünde Mittelmole und die Dauerausstellung Schifffahrtsmuseum Rostock.

Mit dem Deutschen Tourismuspreis zeichnet der Deutsche Tourismusverband seit 2005 zukunftsweisende Produkte, Events, Marketingstrategien und Kooperationsmodelle im Deutschlandtourismus aus. 73 Bewerbungen wurden 2023 eingereicht. Bewertet wurden der Innovationsgrad sowie „Soziale Nachhaltigkeit & Qualität“, „Ökonomische Nachhaltigkeit & wirtschaftliche Effekte“ und „Ökologische Nachhaltigkeit“.

Verstärkung der Landesküstenschutzdüne

Neuhaus: Sandaufspülungen beginnen Ende November

Schwerin – An der Ostseeküste in Neuhaus wird ab Ende November die Landesküstenschutzdüne (LKSD) durch Aufspülung mariner Sande verstärkt. Am morgigen Donnerstag, 23. November, findet dazu mit dem Auftragnehmer die Bauanlaufberatung statt. Bauherr für den ca. 1.700 Meter langen Bauabschnitt ist das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU MM).

„Nicht zuletzt durch den Klimawandel ist und bleibt Küstenschutz eine permanente Gemeinschaftsaufgabe. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden bisher insgesamt ca. 600 Millionen Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz MV investiert. Wir als Landesregierung werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, durch einen professionellen und breit aufgestellten Hochwasser- und Küstenschutz die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde die Firma Rohde Nielsen A/S aus Kopenhagen beauftragt. Nach Einrichtung der Baustelle und Positionierung der Spülleitung Ende November wird anschließend Sand an den Strand vor Neuhaus gespült. Bis Ende Februar 2024 werden die Nassbaggerarbeiten abgeschlossen sein. Anschließend werden Strand und Düne neu profiliert sowie die Düne mit Strandhafer bepflanzt.

Der Sand für die Maßnahme wird aus der landeseigenen Lagerstätte Graal-Müritz gewonnen. Für die Dünenverstärkung werden insgesamt ca. 330.000 Kubikmeter Sand aufgespült. Die Kosten liegen bei ca. 3,1 Millionen Euro. An der Finanzierung beteiligt sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, 30 Prozent der Kosten werden durch das Land MV aufgebracht.

Das StALU MM hat die Planung erarbeitet und wird auch die Bauoberleitung übernehmen. An Bord des Baggerschiffes wird die Firma GLU Freiberg als geologische Bauüberwachung die Sandqualität kontrollieren.

Technische Daten Aufspülung 2023/24

Strand- und Dünenverstärkung durch Aufspülung mariner Sande

  • Küstenkilometrierung:           KKM F166.600 – KKM F168.300
  • Länge der Aufspülung:          ca. 1.700 Meter
  • Soll-Kronenbreite:                 40,1 Meter
  • Soll-Kronenhöhe:                  4,5 Meter ü. NHN
  • Dünenfußhöhe:                      2,3 Meter ü. NHN
  •  Böschung seeseitig:              1:3
  •  Böschung landseitig:             bleibt bestehen
  •  Strandneigung:                      1:30
  •  Uferlinienverlagerung:          10 – 30 Meter seewärts
  •  Mittlere Spülmenge:              ca. 150 Kubikmeter/ lfd. m
  • Gesamtmenge:                        330.600 Kubikmeter (inkl. 20 Prozent Spülverluste)
  •  Bewilligungsfeld:                   Graal-Müritz

Küstenschutz in M-V gut aufgestellt

Schwerin – Anlässlich der aktuellen Stunde im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu den Folgen der ersten Sturmflut des Herbstes 2023 erklärt der für den Küstenschutz zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Mecklenburg-Vorpommern legt als Küstenland einen besonderen Fokus auf den Hochwasser- und Küstenschutz. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes heute und zukünftig vor gesundheit­lichen und wirtschaftlichen Schäden zu bewahren.

Um dieses Ziel zu erreichen, investiert das Land M-V jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel in den Hochwasserschutz an Fließgewässern und in den Küstenschutz. Seit Mitte der 1990er Jahre wurden bisher insgesamt ca. 600 Mio. Euro in den Küsten- und Hochwasserschutz M-V investiert.

Im Gegensatz zu Schleswig–Holstein hatten wir es in weiten Teilen des Landes mit einer „leichten“ bis „mittleren Sturmflut“ zu tun. Unser Mitgefühl gilt daher unseren Nachbarn, mit denen wir im Hinblick auf zukünftige Sturmhochwasser kooperieren werden“, so Backhaus.

Wasserstände über 2,00 m üNHN, bei denen man von einer sehr schweren Sturmflut spricht, seien in Mecklenburg-Vorpommern nicht eingetreten, so der Minister, der zu den Folgen des Sturmhochwassers ausführt: „Derzeit wird in M-V und S-H noch intensiv an einer umfassenden Aufstellung von Schäden an Küsten­schutzanlagen, Hafenanlagen sowie an Infrastruktur gearbeitet. Erste Schätzungen von Schäden in unserem Land belaufen sich aktuell auf ca. 56 Mio. Euro. Dabei sind vor allem touristische Infrastruktur und Hafen­schutz­­bauwerke betroffen.

Es hat zwar keine erheblichen Schäden an Küsten­schutz­anlagen gegeben, welche die aktuelle Sicherheit gefährden. Aber: Es sind erhebliche Sandverluste an den Landesküstenschutzdünen und im Strandbereich zu verzeichnen. Diese Sandverluste müssen mit künstlichen Aufspülungen ausgeglichen werden. Wir gehen derzeit von einem zusätzlichen Aufspülbedarf mit Kosten von ca. 6 Mio. Euro aus.

Die Arbeiten zum Ausgleich von Sanddefiziten haben bereits begonnen. Im Rahmen der laufenden Aufspü­lung im Küstenabschnitt Prerow-Zingst wird das Land M-V mehr als 700.000m³ Sand aufspülen und mehr als 10 Mio. Euro einsetzen (GAK-Mittel, 70% Bund, 30% Land). Infolge des Sturmhochwassers werden wir ca. 15% mehr Sand aufspülen, als ursprünglich geplant.

Eine weitere vom Land geplante Aufspülmaßnahme im Küstenabschnitt Neuhaus-Dierhagen ist nach dem Sturmhochwasser überprüft worden. Die ausge­schriebene Sandmenge wurde angepasst“, so der Minister.

„An den harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerke, Spundwände oder mobile Verschlüsse (Warnemünde, Heiligendamm, Barth) sind keine erheblichen Schäden entstanden. Aber an Hafenschutz­bauwerken und an der Küste gelegener Infrastruktur sind kostenintensive Schäden entstanden. Hier ist der Großteil der genannten Schäden in Höhe von 56 Mio. Euro zuzuordnen. Die Gemeinden sind zum Teil noch dabei, die Schäden zu erfassen.

Beispiel Sassnitz:

Kosten für eine Sanierung des Molen-Bauwerks des Hafens Sassnitz werden aktuell auf ca. 40 Mio. Euro geschätzt. Darüber hinaus wurde die Uferpromenade stark beschädigt – Schaden nach erster Schätzung ca. 2,5 Mio. Euro.

Beispiel Stahlbrode:

Die Hafenanlagen von Stahlbrode wurden stark beschädigt. Der Fährbetrieb musste vorzeitig eingestellt werden. Es wird von einem Schaden von ca. 270.000 Euro ausgegangen.

Bisher konnten nur 5 von 11 Wasser- und Boden­verbänden an der Küste eine erste Einschätzung zu Schäden geben. Bisher sind Schäden von insgesamt mehr als 200.000 €uro gemeldet worden, darunter auch erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Deichen, Schöpfwerken und Absperrvorrichtungen“, so Minister Backhaus, der zusammenfassend erklärt:

„Das Sturmhochwasser an der Ostsee war eine Bewährungsprobe für die landeseigenen Küsten­schutzanlagen und hat den Bedarf für einen Ausbau der Schutzanlagen an den Bodden/Haffen noch einmal in den Fokus gerückt.

Das Ereignis hat auch in M-V zu Schäden an der Infrastruktur geführt, die mit Unterstützung des Bundes und des Landes behoben werden müssen. Es ist daher gut, dass eine Arbeitsgemeinschaft zur Beseitigung der Schäden unter Beteiligung des Bundes zusammen­gekommen ist. Küstenschutz ist und bleibt eine permanente Gemeinschaftsaufgabe. Angesichts des Klimawandels, werden die Gemeinden in MV Baumaßnahmen jedoch zukünftig auch die sich verändernden Wasserstände in den Blick nehmen müssen.

Das Land wird sie dabei mit Informationen und Kartenmaterial tatkräftig unterstützen. Wir als Landesregierung werden uns auch weiterhin dafür einsetzen, durch einen professionellen und breit aufgestellten Hochwasser- und Küstenschutz die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes zu gewährleisten“, so Dr. Backhaus abschließend.

Warnung vor Küstenabbrüchen

Backhaus warnt vor Küstenabbrüchen und Munitionsfunden nach Sturmflut

Schwerin – In Folge des Sturmhochwassers am 20./21. Oktober 2023 warnt Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus, der auch für den Küstenschutz im Land zuständig ist, vor nachträglichen Küstenabbrüchen, z.B. in Kühlungsborn, Stoltera oder Ahrenshoop.

„Von Sparziergängen an den Steilufern, sei es an den Kliffkanten oder unterhalb der Steilküsten rate ich dringend ab. Gefahr durch Verschütten droht auch in Bereichen von entstandenen Dünenabbrüchen, die zum Teil bis zu 7 Meter hoch sein können“, sagte er.

Auch hat das Umweltministerium heute die Meldung erreicht, dass die Sturmflut am Ostseestrand im Bereich des Naturschutzgebietes Riedensee bei Kühlungsborn und Bastorf  Munitionsreste freigelegt hat. StrandbesucherInnen sind dazu angehalten, diesen Bereich zu meiden.

Der NABU Mittleres Mecklenburg, der seit 2018 die Schutzgebietsbetreuung im NSG/FFH-Gebiet Riedensee mit RangerInnen durchführt, wird sowohl die Munitionssuche und -bergung durch den Munitionsbergungsdienst M-V als auch die Bergung größerer Mengen durch die Sturmflut abgebrochener oder freigespülter Dünenzaunpfähle und des zugehörigen Drahtes) begleiten.

Die Strand-RangerInnen werden derzeit dankenswerterweise gefördert und unterstützt durch die Tourismus, Freizeit & Kultur GmbH Kühlungsborn (TFK), die NUE-Stiftung, die Gemeinde Bastorf und das LUNG M-V.

Die Sturmflut ist für den überwiegenden Teil des Landes als mittlere Sturmflut einzustufen, weil Wasserstände bis zu 1,50m über dem mittleren Wasserspiegel eingetreten sind. Im westlichen Küstenabschnitt (Wismarbucht, Lübecker Bucht) wurden Wasserstände bis ca. 1,60 m über NHN erreicht (unterer Bereich einer schweren Sturmflut).

Der Minister betonte, dass die Küstenschutzanlagen des Landes alle Stand gehalten haben und auch für kommende Ereignisse gut gerüstet sind. „Überflutungsgefährdungen in den durch diese Anlagen geschützten Gebieten bestehen nicht. Die umfangreichen Investitionen des Landes in den Küstenschutz von jährlich fast 20 Millionen Euro zahlen sich damit aus“, so Backhaus.

Seit dem Wochenende liegen der Abteilung Küste des StALU Mittleres Mecklenburg die Vermessungsergebnisse vor und werden dort ausgewertet. Eine erste überschlägige Prüfung ergab, dass mit Blick auf die Sicherheit bei Eintritt weiterer Sturmhochwasser an keiner Landesküstenschutzdüne Sofortmaßnahmen notwendig werden. Erwartet wird allerdings, dass in einigen Abschnitten eher als geplant Sandaufspülungen erforderlich sein werden, z. B. im Küstenabschnitt vor Ahrenshoop.

Im Vergabeverfahren befindet sich derzeit die Sandaufspülung Neuhaus-Dierhagen. Auch in diesem Bereich sind in Folge der Sturmflut erhebliche Sandverluste eingetreten, so dass an Hand der Vermessungsergebnisse aktuell der Mehrbedarf gegenüber der ausgeschriebenen Sandmenge ermittelt wird. Die Zuschlagserteilung im laufenden Vergabeverfahren wurde um eine Woche verlängert, um die Mehrmengen gleich mit zu beauftragen.

Aufgrund der langen Verweilzeit hoher Wasserstände in den Bodden und Haffen hat es zudem hohe Belastungen auf Deiche gegeben, die nicht Teil der Landesküstenschutzanlagen sind.

Einige Deiche, die dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen dienen, wurden überströmt und haben infolge der Überströmung zum Teil auch Schaden genommen (Wieck, Michaelsdorf, Neuendorf-Heide).

Nach Einschätzung des Umweltministeriums hat aber zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr für Wohngebäude oder eine relevante Anzahl von Nebengebäuden bestanden.

Schienengüterverkehrskonferenz maritim

Jesse: Leistungsfähige Hafenstandorte brauchen bedarfsgerechten Ausbau der land- und seeseitigen Anbindungen

Stralsund – „Schienenaffinität behalten und erweitern“ lautete das Kernthema der 2. Fachtagung Schienengüterverkehr maritim am Donnerstag in Stralsund.

„Schienenverbindungen sind für die wirtschaftliche Entwicklung in einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern von zentraler Bedeutung. Das gilt vor allem für unsere Häfen. Leistungsfähige Hafenstandorte brauchen einen bedarfsgerechten Ausbau der land- und seeseitigen Anbindungen.

Gerade die führenden Häfen in Mecklenburg-Vorpommern sind historisch als klassische Eisenbahnhäfen konzipiert worden, um einen größtmöglichen Anteil bahngebundener Hafenhinterlandverkehre abbilden zu können – das ist heute ein enormer Vorteil bei den gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen zur erfolgreichen Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene im Interesse des Erreichens ehrgeiziger Klimaschutzziele.

Das schaffen wir aber nicht allein. Gemeinsam mit den anderen Küstenländern setzen wir uns beim Bund dafür ein, die seit über 20 Jahren in der Summe unveränderten Mittel für die Finanzierung der Seehäfen relevant zu erhöhen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse vor Ort.

Als logistische Schnittstelle für land- und seeseitige Transporte und Standorte industrieller und gewerblicher Ansiedlungen sind Häfen auch von den klimaschutzbedingten Anforderungen betroffen. So wirken sich Veränderungen in der Energieerzeugung direkt auf die Gutarten-, Dienstleistungs- und Produktionsstrukturen in den Standorten aus.

Auf die im Jahr 2020 in den MV-Häfen umgeschlagenen 25,4 Millionen Tonnen entfielen gut 19 Prozent auf die Bereiche Kohle, Erdgas, Erdöl, Mineralöl- und Chemieerzeugnisse. „Hier ist es eine Aufgabe der Häfen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Neben dem seit längerer Zeit liegenden Fokus auf Komponentenbau, Ausrüstung und Versorgung von Offshore-Windparks rücken emissionsfreie Brenn- und Treibstoffe in den Vordergrund. Wir unterstützen die Häfen in unserem Land auf diesem Weg, beispielsweise über den zielgerichteten Ausbau der Hafeninfrastruktur“, sagte Jesse.

So beabsichtigt beispielsweise der Seehafen Stralsund die Herstellung einer direkten Anbindung des Betriebsteils Südhafen und des Geländes des maritimen Industrie- und Gewerbeparks „Volkswerft“ an die Anlagen der DB Netz.

Der von der DB Netz betriebene Rangierbahnhof Rostock Seehafen wird in drei Baustufen bis 2029 umfangreich modernisiert, darunter die Spurplanoptimierung und die Einführung elektronischer Stellwerkstechnik. Bis 2025 ist eine Erweiterung aller KV-Gleise auf 740 Meter angedacht.

Auch der vom Bund angekündigte Streckenausbau ABS Berlin – Stralsund – Sassnitz („Vorpommernmagistrale“) soll erheblich zur besseren verkehrlichen Vernetzung beitragen.

Veranstalter der Fachtagung war der Unternehmensberater und Rechtsanwalt Ralf Jentges in Kooperation mit dem Landesverband Hafenwirtschaft (LHMV).

Fangquoten: Fischerei droht der Niedergang

M-V steuert mit Rettungsplan dagegen

Schwerin – Die EU-Fischereiminister haben sich in Luxemburg auf die erlaubten Fangmengen für Fischer in der Ostsee im kommenden Jahr geeinigt. Demnach bleiben die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bestehen. Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf Hering gelten weitherin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräaten (Stellnetze und Reusen).

Aktuell dürfen Dorsch und Hering – hier mit Ausnahme der kleinen Küstenfischerei – in der westlichen Ostsee und damit auch vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nur als Beifang in den Netzen landen. Beim Dorsch sinkt die für 2024 für die westliche Ostsee erlaubte Fangmenge für deutsche Fischer um 30 Prozent auf 73 Tonnen, in der östlichen Ostsee bleibt sie unverändert bei 54 Tonnen. Die Freizeitfischereich auf Dorsch wurde geschlossen, d.h. Dorsche dürfen von Freizeitfischern 2024 nicht mehr mitgenommen werden.

Mecklenburg-Vorpmmerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus schätzte die Ergebnisse wie folgt ein: „Die Entscheidung die Fangquoten für die Ostseefischerei weiter aufrechtzuerhalten und den Dorschfang mit weiteren Einschränkungen zu belegen war erwartbar und ist fachlich sicherlich schlüssig begründbar.

Dennoch muss ich ganz klar sagen, dass ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Erst vergangene Woche habe ich mich nochmals schriftlich an Cem Özdemir gewandt und darum gebeten, sich für die Interessen der deutschen Küstenländer stark zu machen. Die Bewirtschaftung der Dorschbestände – die Freizeitfischerei eingeschlossen – stellt für den Tourismus, speziell in der Nebensaison eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar.

Erfreulich ist, dass die gezielte Fischerei mit passiven Fanggeräten für die kleine Küstenfischerei in Bezug auf den Hering in der westlichen Ostsee als Ausnahmeregelung erhalten bleibt. Auch dafür hatte ich mich eingesetzt, da eine Beifang-Regelung den Fischereibetrieben hier gar nichts genützt hätte, denn Hering wird praktisch nicht in der gezielten Fischerei auf andere Arten mitgefangen. Wäre die Ausnahmeregelung entfallen, wäre dies einem Berufsverbot gleichgekommen. Hinzu kommt, dass die kleine Küstenfischerei die Bestandtsentwicklung aufgrund der geringen Entnahmemengen kaum beeinflusst. Eine Nullfang-Regelung wäre auch vor diesem Hintergrund von besonderer und nicht nachvollziehbarer Härte gewesen.

Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Kutter- und Küstenfischereich und mit ihr ein jahrhundertaltes Kulturgut im Niedergang begriffen ist. Selbst eine Besserung der Rahmenbedingungen in einigen Jahren würde den befürchteten Niedergang der Ostseefischerei nicht mehr aufhalten, da es bereits jetzt an Nachwuchs und an einer soliden wirtschaftlichen Basis fehlt.

Große Erwartungen setze ich in diesem Zusammenhang auf die aus den Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zu erwartenden Gelder aus der Fischereikomponente für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei. Mit den ca. 670 Millionen Euro ließe sich der notwendige Transformationsprozess der Kutter- und Küstenfischerei an Nord- und Ostsee wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds zur Verfügung stehen.

Mit großer Spannung warte ich auch auf die für Herbst 2023 angekündigten Ergebnisse vom Runden Tisch Ostseefischerei, der eine eigene Kommission eingesetzt hat, um ein zukunftsorientiertes Leitbild für die Ostseefischerei zu entwickeln. Das Leitbild kann aber nur die Rahmen setzen – zur Erhaltung und Neuausrichtung der Fischerei bedarf es einer Strategie von Bund und Küstenländern und entsprechender Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält, bei der an die Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“ und Aktivitäten von so genannten Sea-Rangern im Küstenmeer angeknüpft werden soll, sowie Elemente der Transformation hin zu einer umweltverträglichen Fangflotte und Ausübung der Fischerei.

Daneben sollen aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen unterstützt werden wie bspw. moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Diversifizierung mit bis zu 75.000 Euro je Begünstigtem, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.“

Vorläufige Schadensbilanz des Hochwassers

Schwerin – Heute hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, dem Kabinett eine überschlägige Bilanz der Schäden durch das Sturmhochwasser am 20. und 21. Oktober 2023 vorgestellt. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern deutlich weniger betroffen war als das Nachbarland Schleswig-Holstein, hat das Hochwasser Spuren hinterlassen.

„Bei einer Küstenlänge von ca. 1.945 km (Außenküste und Innere Küstengewässer) und zusätzlichen landseitigen potentiellen Überflutungsflächen ist nach ein bis zwei Tagen leider keine vollständige oder gar abschließende Übersicht über Ereignisse oder Schäden möglich“, erklärt der Minister.

„Der Fokus erster Inaugenscheinnahmen lag auf den landeseigenen Küstenschutzanlagen und nicht auf der kommunalen Infrastruktur wie z.B. Hafenanlagen oder Einrichtungen, die dem Tourismus dienen. Zu letzteren können am besten die Städte und Kommunen selbst Auskunft geben.

Die verfügbaren Mitarbeiter der Küstenschutz­verwaltung der StÄLU (<20 Personen) und drei Vermessungsteams waren am Montag, den 23.10.2023 zur Schadensaufnahme an der Küste (z.T. auch mit Lidar-Scanner über Drohnen) unterwegs. Im Ergebnis ist deutlich geworden, dass es insbesondere auf dem Fischland-Darß-Zingst zu erheblichen Sandverlusten aus den Landesküstenschutzdünen gekommen ist. Es sind in vielen Küstenabschnitten Dünenkliffs mit einer Höhe von bis zu 7,0 m entstanden. Auf Usedom und im Bereich von Südost-Rügen gibt es ebenfalls Sandumlagerungen. Die örtlichen Sandverluste sind angesichts der starken Seegangsbelastung aber gering“, so Backhaus.

Zusammenfassendes Ergebnis:

  • Es sind keine erheblichen Schäden an harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerken, Spundwänden oder mobilen Verschlüssen (Warnemünde. Heiligendamm, Barth) entstanden. Es gibt Schäden an Buhnenbauwerken mit einem Wert von ca. 200.000,-€.
  • Sandverluste sind ohne flächenhafte Vermessungen schwer zu quantifizieren. Amtsüber­greifend wird geschätzt, dass ca. 400.000 bis 500.000m³ Sand umgelagert wurden. Dies entspricht Kosten für Aufspülungen von rund 6 Mio. Euro.
  • Ob mit Blick auf die Sicherheit bei Eintritt weiterer Sturmhochwasser sofortiger Handlungsbedarf besteht, kann erst nach Abschluss von Vermessungs-arbeiten eingeschätzt werden.
  • Im Küstenabschnitt zwischen Prerow und Zingst, in dem erhebliche Sandverluste zu verzeichnen sind, werden die Verluste im Rahmen einer bereits laufenden Aufspülung bereits ausgeglichen. Bisher sind für diese Maßnahme ca. 10 Mio. € eingeplant Die Finanzierung erfolgt über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, in der 70% Bundesmittel und 30% Landesmittel eingesetzt werden. Bei Bedarf wird die Aufspülmenge erhöht und die örtliche Verteilung angepasst. Sollte an weiteren Küstenabschnitten ein sofortiger Ausgleich von Sandverlusten erforderlich sein, müssen weitere Mittel eingesetzt werden. Eine Entscheidung dazu kann erst nach Auswertung der Messdaten erfolgen.
  • Auch der landeseigene Inselhafen Prerow und die zugehörige Seebrücke Prerow waren in der derzeit laufenden Bauphase erheblichen Seegangsbelastungen ausgesetzt. An bereits fertiggestellten Bauwerken (Wellenbrecher, Pfähle usw.) sind keine Schäden eingetreten. Nach Einschätzung von Minister Backhaus haben diese Bauwerken ihre Bewährungsprobe bestanden. Schäden sind an der Baustelleneinrichtung (u.a. temporäre Arbeitsebene im Strandbereich) und an der noch nicht fertiggestellten Funktionsfläche entstanden. Darüber hinaus ist es erneut zur Versandung in der Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort gekommen, die noch für die Rückbauarbeiten erforderlich ist.

Küstenschutzanlagen funtionierten

Wieck am Darß  – Der für den Küstenschutz in Mecklenburg-Vorpommern zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute in Wieck am Darß über die Lage nach der ersten Sturmflut in diesem Herbst informiert.

„Die Sturmflut am 20./21. Oktober war für uns alle ein herausragendes Ereignis. Mit Blick auf die Wasser­stände und die eingetretenen Schäden haben wir in Mecklenburg-Vorpommern großes Glück gehabt. Die Sturmflut ist für den überwiegenden Teil des Landes als mittlere Sturmflut einzustufen, weil Wasserstände bis zu 1,50m ü. dem mittleren Wasserspiegel eingetreten sind“, so Backhaus, der daran erinnert, dass es das Nachbarland deutlich schwerer getroffen hat:

„Die Menschen in Schleswig-Holstein haben unser Mitgefühl und wir wünschen den Betroffenen, dass es gelingt, die Schäden schnell zu beheben, damit sie möglichst bald zur Normalität zurückkehren können.“

Mit Blick auf die Wasserstandstatistik sei das Ereignis für die Außenküste Mecklenburg-Vorpommerns als vergleichsweise häufiges Ereignis einzustufen, so der Minister.

„Die statistischen Wiederkehrintervalle liegen unter 10 Jahren. Neue Küstenschutzanlagen, die dem Schutz von bebauten Gebieten dienen – bzw. deren Verstärkung – werden auf ein Wiederkehrintervall von 200 Jahren bemessen. Alle unsere Küstenschutzanlagen an der Außenküste haben ihre Funktion erfüllt. Nach meinem Kenntnisstand gab es keine starken Schäden an den Küstenschutzanlagen oder gar Überflutungen von durch Küstenschutzanlagen des Landes geschützten Bereichen“, erklärt Backhaus.

Eine Besonderheit bei dieser Sturmflut seien – neben dem starken Seegang – die langen Verweilzeiten hoher Wasserstände gewesen, führt der Minister aus. Dies habe dazu geführt, dass an den Bodden und Haffen vergleichsweise hohe Wasserstände – in Wieck um ca. 1,0m über dem mittleren Wasserspiegel – eingetreten seien. Zum Deichbruch bei Bliesenrade erklärt Backhaus:

„Die Wasserstände selbst sind nicht als besonders selten zu bezeichnen (ca. 20 Jahre Wiederkehrintervall). Aber das Wasser fließt nur sehr langsam ab, vor allem aus dem Bodstedter Bodden wegen der Engstelle im Bereich der Brücke zwischen Zingst und Barth.    Der Deich zur Niederung der Stöckwiese (Bliesenrader Deich) ist ein landwirtschaftlicher Deich. Er schützt vor allem landwirtschaftliche Fläche.

Unserer Fachleute aus dem Küstenschutz waren bereits gestern zur Fachberatung vor Ort. Nach unserer Einschätzung waren bei den zu erwartenden Wasserständen – selbst bei komplettem Versagen des landwirtschaftlichen Deiches – nur eine marginale Betroffenheit von Wohngebäuden zu befürchten. Der wesentliche Teil der Ortslage liegt höher als die eingetretenen Wasserstände. Dabei konnten wir uns auf die vorhandenen Risikokarten stützen.“

An den Landesküstenschutzdünen seien durch die Kombination von Seegang und Wasserstand erhebliche Sandmengen umgelagert worden, führt der Minister aus.

„Das ist aus Sicht des Küstenschutzes kein Schaden, sondern die Funktion der Dünen. Es sind aktuell aber in vielen Bereichen sehr hohe Dünenkliffs entstanden – zum Teil mehr als 4m hoch. Diese Bereiche sind instabil und können rutschen! Wir werden diese Bereiche in den nächsten Wochen abböschen, um das Gefahrenpotential zu verringern. Eine laufende Aufspülmaßnahme des Landes-Mecklenburg, bei der bis Ende des Jahres mehr als 700.000m³ Sand zwischen Prerow und Zingst aufgespült werden sollen, wurde aufgrund des Sturmhochwassers unterbrochen.

Die Baumaßnahme wurde gestern wieder aufgenommen. Wir gleichen mit der Aufspülung auch die während des Sturmhochwassers eingetretenen Sandverluste aus und stärken diesen Bereich für weitere Belastungen. Die Kosten für diese Maßnahme betragen mindestens 10 Mio. Euro. Bis Dienstag werden wir eine Schadens­analyse vorleigen haben, die neben den  Sandumlager­ungen auch die touristische Infrastruktur umfassen soll. Diese werde ich dann dem Kabinett vorlegen“, so Backhaus abschließend.