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Kategorie: Politik

Hitzefrei? – Welche Regelungen an den Schulen gelten

Schulleitungen entscheiden über geeignete Maßnahmen bei großer Hitze

Schwerin – Mit dem Beginn des Sommers und steigenden Temperaturen in dieser Woche stellt sich für viele Eltern, Schülerinnen und Schüler erneut die Frage nach sogenannten Hitzefrei-Regelungen an den Schulen. In Mecklenburg-Vorpommern liegt die Entscheidung über Maßnahmen bei hohen Temperaturen im Ermessen der jeweiligen Schulleitung.

Grundsätzlich gilt: Wenn die Raumtemperatur in Klassenräumen den Unterricht stark beeinträchtigt und ein konzentriertes Arbeiten bei extremen Witterungsbedingungen kaum noch möglich ist, prüfen die Schulen zunächst alternative Unterrichtsformen oder -orte. Unterricht im Freien, in schattigen Bereichen oder in kühleren Räumen innerhalb des Schulgeländes können kurzfristige Lösungen bieten.

Sollte dies nicht ausreichen, kann die Unterrichtszeit verkürzt werden. Das heißt, dass alle Stunden unterrichtet werden, aber in verkürztem Umfang. In der Regel wird angestrebt, den Schultag früher zu beenden. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn auch unter Berücksichtigung der Luftfeuchtigkeit die Temperatur in den Klassenräumen als unzumutbar angesehen wird.

Wichtig ist: Ein generelles „Recht auf Hitzefrei“ besteht nicht. Jede Entscheidung erfolgt durch die jeweilige Schulleitung und orientiert sich an den konkreten Bedingungen vor Ort. Dabei stehen das Wohl und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler stets im Vordergrund.

Grundschülerinnen und Grundschüler sowie Schülerinnen und Schüler an Förderschulen werden nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten vor Ablauf der regulären Unterrichtszeit aus der Aufsicht der Schule entlassen.

Durch diese flexible Handhabung stellt das Land sicher, dass auch bei länger anhaltenden Hitzeperioden eine angemessene Lernatmosphäre erhalten bleibt – ohne einzelne Fächer oder Klassen zu benachteiligen.

Die Regelungen sind in der Verwaltungsvorschrift „Hinweise zur Schulorganisation für allgemein bildende Schulen“ bzw. im „ABC der Schule“ auf dem Bildungsserver MV veröffentlicht.

Dritte Förderphase des Digitalen Innovationsraums M-V startet

Greifswald – Mit der feierlichen Übergabe der Zuwendungsbescheide ist heute im Digitalen Innovationszentrum (DIZ) Greifswald der Startschuss für die dritte Projektphase des Digitalen Innovationsraums Mecklenburg-Vorpommern (DIR MV) gefallen. Digitalisierungsminister Christian Pegel überreichte die Förderbescheide an die Projektträger und hob dabei die Schlüsselrolle des Projektes für eine nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung und damit einhergehenden Transformation im ganzen Land hervor.

Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung: „Die Fortsetzung der Förderperiode für den Digitalen Innovationsraum ist ein wichtiger Schritt, um Mecklenburg-Vorpommern fit für die digitale Zukunft zu machen. Gerade in einem Flächenland wie unserem müssen wir gezielt Impulse setzen, damit auch der ländliche Raum von technologischer Entwicklung und digitalen Chancen profitiert. Mit dem Innovationsraum schaffen wir nicht nur Orte der Vernetzung und des Wissensaustauschs, sondern stärken gezielt die Innovationskraft vor Ort – für moderne Arbeitsplätze, lebendige Regionen und gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land.“

Der Digitale Innovationsraum Mecklenburg-Vorpommern wurde 2018 im Rahmen der digitalen Agenda der Landesregierung initiiert. Damit einher ging der Beschluss zur Einrichtung der sechs regionalen digitalen Innovationszentren. Die fachliche Steuerung läuft über die Stabsstelle Digitaler Wandel des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit.

Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Mit dieser nächsten Phase unseres Digitalen Innovationsraums setzen wir die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre fort und heben sie auf die nächste Stufe: Mit dem etablierten Netzwerk unterstützen wir auch in Zukunft Menschen, Unternehmen und Kommunen dabei, digitale Kompetenzen aufzubauen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und Innovation in die Fläche zu tragen.“

20 Millionen Euro für digitale Transformation in MV

Die dritte Förderphase („DIR 3.0“) läuft vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2028. Für diesen Zeitraum stehen rund 8,8 Millionen Euro für die Projektpartner zur Verfügung. Seit Projektstart 2018 wurden damit insgesamt rund 20 Millionen Euro in den Digitalen Innovationsraum investiert – rund 17,5 Millionen Euro stammen dabei aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und werden über das Wirtschaftsministerium bereitgestellt; 12,5 Prozent des Gesamtvolumens werden aus Landesmitteln des Digitalisierungsministeriums finanziert.

Zuwendungsbescheide für die dritte Förderphase erhalten:

  • die sechs Digitalen Innovationszentren in Greifswald, Rostock, Stralsund, Wismar, Neubrandenburg und Schwerin
  • sowie die Coworking-Spaces Project Bay im Landkreis Vorpommern-Rügen und DEVELUP im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Digitalisierung zum Mitmachen

Der Digitale Innovationsraum MV ist ein zentrales Element der Digitalen Agenda 2018 des Landes. Seit der ersten Förderphase 2018 wird das Ziel verfolgt, Digitalisierung praxistauglich, regional verankert und zielgruppengerecht zu gestalten. Bisher nutzten über 30.000 Menschen die vielfältigen Angebote – darunter über 1.000 Veranstaltungen und mehr als 3.000 Informations- und Netzwerkgespräche.

Zu den Zielgruppen gehören:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Gründerinnen und Gründer sowie Start-ups
  • Verbände, Vereine und Initiativen
  • Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Verwaltungen

Thematisch reicht das Angebot von Künstlicher Intelligenz, Datenschutz und digitalen Geschäftsmodellen über hybride Arbeitsformen und digitale Werkzeuge bis zum Einsatz digitaler Lösungen in der Verwaltung. Die Formate reichen von niedrigschwelligen Gesprächsangeboten bis hin zu mehrtägigen Innovationscamps.

Die beiden Coworking-Spaces Project Bay und DEVELUP übertragen das Konzept des DIR gezielt auf den ländlichen Raum und stärken dort die digitale Teilhabe, Netzwerke, Wissenstransfer und Innovationskraft.

Backhaus setzt mit Grundschülern 60 Störe in die Ostsee

Rostock – Gemeinsam mit einer zweiten Klasse der Christophorus-Grundschule Rostock und Mitarbeitenden der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV (LFA MV) hat Umweltminister Dr. Till Backhaus heute an einer Stör-Besatzaktion in Rostock/ Hohe Düne teilgenommen. Unter dem Motto „Stör macht Schule“ wurden insgesamt 60 ca. 1kg schwere Baltische Störe eingesetzt.

„Die heutige Aktion macht die Kinder auf aktive Art und Weise mit dem als ‚lebendes Fossil‘ geltenden Stör vertraut. Galt doch der Wanderfisch, der mehr als 200 Millionen Jahre Evolution überdauert hat, in der Ostsee seit den 1970er Jahren als ausgestorben. Die Wiederansiedlung des Baltischen Störs wird seit Mitte der 1990er Jahre intensiv von der LFA MV zusammen mit Partnern in Deutschland und darüber hinaus vorangetrieben.

Basierend auf genetischen Untersuchungen wurde 2002 entschieden, den nordamerikanischen Atlantischen Stör (Acipenser oxyrinchus), die auch für den Baltischen Raum ursprüngliche Art, in der Ostsee wiederanzusiedeln. Dazu wurden ab 2005 und 2006 Laichtiere aus Kanada importiert und seit 2010 erfolgreich an der LFA MV vermehrt.

Die LFA spielt eine zentrale Rolle bei der Wiederansiedlung des Störs im Baltischen Raum. Nicht nur durch die Anwendung der verschiedenen Untersuchungssysteme hat sich besonders das Institut für Fischerei der LFA international als Ansprechpartner etabliert. Das Ziel der Wiederansiedlung des Baltischen Störs als Teil der Biodiversitätsstrategie zeigt schon jetzt erste Erfolge. So wurden seit der ersten Vermehrung in der Forschungsanlage in Born/ Darß neun Millionen Larven erbrütet.

Seit 2006 wurden in Deutschland rund 4,4 Millionen Baltische Störe besetzt. Weiterhin haben Kooperationspartner aus Deutschland, Polen, Litauen, Lettland, und Estland zwischen 2020 und 2024 mehr rund fünf Millionen Larven ausgesetzt. Das derzeit größte Weibchen in Born, welches zur Reproduktion der Larven beiträgt ist, 2,5 Meter lang und 120 Kilo schwer. Ihr Alter wird auf mindestens 35 Jahre geschätzt. Darüber hinaus konnten mit verschiedenen Anpassungen bei der Reproduktion die Erfolge deutlich verbessert werden.

Allein 2024 wurden insgesamt 2,3 Millionen Störlarven erbrütet. Das ist das Siebenfache gegenüber 2010. Die Befruchtungsrate lag bei 90,6 Prozent, die Schlupfrate bei 78 Prozent. An der Vermehrung nahmen in den vergangenen beiden Jahren erstmals auch junge Nachwuchslaichtiere teil. Sie wurden aus anderen Haltungsanlagen nach Born überführt und in den Laichtierbestand integriert“, sagt der Minister.

Erst kürzlich besuchte eine Delegation des Landwirtschaftsministeriums und des Fischereidienstes Litauen das Institut für Fischerei der LFA MV für den fachlichen Austausch für zukünftige wissenschaftliche Kooperationen. Litauen erhielt bereits von der LFA MV potentielle Laichtiere zur Etablierung eines eigenen Laichtierbestandes. Zum ersten Mal nahmen Experten aus Litauen auch an der diesjährigen Reproduktion teil, um von der Expertise LFA MV zu profitieren. So soll künftig die Reproduktion des Baltischen Störs im eigenen Land vorangebracht werden.

Bei der ersten erfolgreichen Reproduktion dieses Jahres schlüpften vor wenigen Tagen ca. 850.000 Larven. Neben Litauen haben bereits die Partnerländer Lettland, Schweden, Estland und Polen die Abholung von Larven für Besatzmaßnahmen in den eigenen heimischen Fließgewässern bestätigt.

M-V hat gesundheitsbezogenen Hitzeschutzplan

Handreichung unterstützt Kommunen, Gesundheitsämter und Einrichtungsträger

Schwerin – Angesichts der bevorstehenden heißen Tage weist Gesundheitsministerin Stefanie Drese auf den neuen Hitzeschutzplan für Mecklenburg-Vorpommern mit dem Schwerpunkt Gesundheit hin. Er wurde bereits in der vergangenen Woche an die Kommunen, Gesundheitsämter und Träger von Einrichtungen, in denen besonders gefährdete Menschen sich regelmäßig aufhalten, übergeben. Er steht natürlich auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung.

„Der gesundheitsbezogene Hitzeschutzplan soll als Grundlage für koordinierte Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung dienen und Kommunen sowie Träger von Gesundheitseinrichtungen dabei unterstützen, gesundheitliche Gefahren zu minimieren“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Montag in Schwerin. Die Ministerin hob hervor, dass der Hitzeschutzplan kein fertiges Konzept ist, sondern in den kommenden Jahren fortlaufend auf Wetter- und Umweltveränderungen eingehen und fachliche Anregungen aufgreifen wird.

„Hitzewellen und Extremwetterlagen nehmen auch bei uns im Land stetig weiter zu. Sie werden aber noch zu wenig als das erkannt, was sie tatsächlich sind: Eine akute und ernstzunehmende Gesundheitsgefahr, insbesondere für ältere Menschen, chronisch Erkrankte, Schwangere, Kleinkinder oder auch Menschen mit Pflegebedarfen. Insbesondere diese Gruppen müssen wir verstärkt schützen und auf hitzebedingte Gefahren vorbereiten“, betonte Drese.

„Deshalb ist es entscheidend, dass wir gemeinsam vorsorgen und aufeinander achten“, so die Ministerin. Angehörige, Nachbarschaftsnetzwerke und ambulante Dienste spielten dabei eine wichtige Rolle. Der gesundheitsbezogene Hitzeschutzplan enthalte deshalb auch Empfehlungen für Laien zum richtigen Verhalten bei Hitze, etwa in den Bereichen Ernährung, Aktivitäten, Medikamente und UV-Schutz. Insgesamt liege der Fokus jedoch auf der strategischen Vorbereitung von Kommunen und Einrichtungen, die mit dem Hitzeschutzplan auch Hilfestellung für die Erarbeitung eigener Schutzkonzepte erhalten, so Drese.

Kernelemente seien unter anderem die zentrale Koordinierung und die Nutzung von Hitzewarnsystemen, Hinweise zur Kommunikation mit den besonders vulnerablen Gruppen sowie langfristige Maßnahmen im Bereich der Städteplanung und des Bauwesens. „Auch der Vorbereitung des Gesundheits- und Sozialwesens haben wir ein eigenes Kapitel gewidmet“, erklärte die Ministerin. „Denn Arztpraxen, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen haben den direkten Kontakt zu den Risikogruppen. Genauso wie Gemeinschaftsunterkünfte, Reha-Einrichtungen oder auch der Rettungsdienst sollen deshalb auch sie hitzeresilienter werden“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin erhofft sich insgesamt, dass der Hitzeschutzplan zu einem Umdenken führe und das Thema Hitzeprävention mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung rückt. „Prävention ist der beste Schutz und Hitzevorsorge rettet Leben. Mit klaren Abläufen, Aufklärung und guter Vernetzung wollen wir deshalb dabei unterstützen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern auf die zunehmenden Hitzeereignisse und Klimaveränderungen gut vorbereitet sind“, so Drese.

Der Hitzeschutzplan steht auf der Website des Sozialministeriums zum Download bereit.

Rund 3.000 Menschen erhalten in M-V ab Juli mehr SED-Opferrente

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Zum 1. Juli 2025 steigt die SED-Rente von monatlich 330 auf 400 Euro. Das ist ein gutes Signal.“

Schwerin – „Zum 1. Juli 2025 steigt die Rente für anerkannte SED-Opfer monatlich von 330 Euro auf 400 Euro. 35 Jahre nach der Deutsch-Deutschen Vereinigung ist dieser Anstieg es ein sehr gutes Zeichen für die rund 3.000 Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern, die in der Zeit vor 1989 staatlich organisiertes Leid erfahren mussten. Ich habe mich darum für diesen Schritt stets eingesetzt, denn zwischen der letzten Erhöhung im Jahr 2019 und heute ist viel passiert, insbesondere gab es in allen Bereichen des Lebens Preissteigerungen.

Darüber hinaus ist es ebenso zu begrüßen, dass Opfer der Zwangsaussiedlungsmaßnahmen nun ebenfalls einen Antrag auf Entschädigung stellen können. Es hat der DDR nicht gereicht, die innerdeutsche Grenze mit einem Todesstreifen zu versehen. Vor allem aus dem Grenzgebiet sind darüber hinaus Menschen oft über Nacht aus ihrem Lebensumfeld gerissen und zwangsumgesiedelt worden. Sie durften nicht über dieses Schockerlebnis berichten. Diese Menschen können jetzt eine einmalige Ausgleichszahlung von 7.500 Euro beantragen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt.

Alle Formulare finden Sie auf der Internetseite des

->Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M.-V.

„Die Aufarbeitung des Unrechts, das in der DDR geschehen ist, ist noch immer wichtig. Wir erleben weiterhin, dass Menschen erst nach so langer Zeit den Mut finden, sich mit der für sie belastenden DDR-Vergangenheit auseinanderzusetzen. Das erlittene Leid ist sicher nicht mit Geld wiedergutzumachen. Aber die SED-Opferrente ist ein kleiner Beitrag, der einen gewissen finanziellen Ausgleich leisten soll und vor allem eine Anerkennung für politische Schicksale vor dem Fall der Mauer. Ab dem nächsten Jahr wird die SED-Opferrente dynamisiert, das heißt inflationsbedingt automatisch angepasst“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Im Haushaltsplan 2025 des Landes Mecklenburg-Vorpommern waren für die Leistungen nach dem StrRehaG ursprünglich Mittel in Höhe von 14 Mio. Euro vorgesehen. Wegen der Gesetzänderungen wurden mit dem Nachtragshaushalt 2025 weitere 800.000 Euro, also insgesamt 14,8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

Kormoranregulierung: MV sieht Drohnen-Einsatz derzeit kritisch

Schwerin – Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sieht den Vorschlag der Opposition über die Einführung eines landesweiten Programms zur drohnengestützten Kontrolle der Kormoranpopulation kritisch:

Dieser Vorschlag sieht vor, die Eier über eine Drohne mit biologisch abbaubarem Öl zu besprühen. Das Öl dringt in die Poren der Eierschale ein und verhindert so den Gasaustausch, was zum Absterben der Embryonen führt, ohne die Eier zu zerstören. Diese Methode wird als Alternative zu anderen, aggressiveren Methoden der Populationskontrolle gesehen, wie der Zerstörung von Nestern oder der direkten Tötung von Vögeln.

Umweltminister Dr. Till Backhaus steht neuen Methoden der Kormoranregulierung grundsätzlich offen gegenüber, verwies in der heutigen Landtagssitzung in Schwerin aber auf fehlende praktische Erfahrungen, was die Umsetzung und die Erfolgsaussichten der drohnengestützten Kormoranregulierung anbetrifft. Zu klären sei demnach, ob die Mehrzahl der Nester damit gut zu erreichen ist und das Besprühen hinreichend effektiv funktioniert.

Bekannt geworden ist, dass im Rahmen von Kormoran-Managementmaßnahmen am Bodensee erstmals ein umfassender Einsatz dieser Technologie erfolgen soll. Dort ist der Einsatz von Drohnen allerdings an Nestern von bodenbrütenden Kormorankolonien geplant. In MV gibt es nur eine Kormorankolonie von insgesamt 22, die am Boden brütet. Das heißt, in MV sind die Ausgangsvoraussetzungen ganz andere: die Kormorane leben in Bäumen auf unterschiedlichen Etagen, die nicht ohne Weiteres mit Drohnen erreicht werden können.

Minister Backhaus empfahl vor diesem Hintergrund, die Ergebnisse aus Baden-Württemberg abzuwarten und ggf. daran anzuknüpfen. Mit dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung in Rostock habe das Land einen renommierten Partner an seiner Seite, der ähnliche Tests hierzulande durchführen kann.

Er betonte weiterhin: „Uns allen muss aber auch klar sein, dass die diskutierten Maßnahmen nur auf die hierzulande ansässigen und brütenden Teile der europäischen Gesamtpopulation wirken können und nur geringe Auswirkungen auf die sehr große Zahl an durchziehenden Vögel und auf Jungvögel haben – ein europaweites Artenmanagement sollte deshalb weiter im Fokus bleiben. Die Eingriffsmaßnahmen müssten zudem dauerhaft erfolgen, damit die angestrebten Effekte nachhaltig sind – dies bedeutet erheblichen Aufwand, Kosten und die Bereitschaft von geeigneten Vorhabenträgern, dies längerfristig zu praktizieren.“

Abschließend machte der Minister deutlich, dass sich die Landesregierung der konfliktbehafteten Thematik bewusst ist. Mit der „Kormoranverordnung“ wurden klare Regelungen, Verantwortlichkeiten und Kooperationsmöglichkeiten geschaffen und festgelegt, um fischereiliche Schäden örtlich konkret abzuwenden bzw. zu vermindern. Unabhängig davon besteht darüber hinaus die Möglichkeit, gegebenenfalls entsprechend begründete Ausnahmeanträge im Einzelfall für Fallkonstellationen zu stellen, welche nicht durch die Kormoranverordnung abgedeckt werden.

Mit Blick auf die zurückliegenden etwa 20 Jahre ist in MV von einem konstanten Brutbestand mit Schwankungen in beide Richtungen auszugehen (MV: 2024 etwa 10.200 Brutpaare; 2001 etwa 10.600 Brutpaare). Gegenwärtig wird von etwa 200.000 bis 250.000 Brutpaaren im gesamten Ostseeraum ausgegangen; Tendenz insbesondere in den östlichen Teilen (Finnland, Estland) steigend. Zur Einschätzung der Gesamtsituation muss neben dem Brutbestand auch der Nichtbrüterbestand betrachtet werden. Nicht-Brüter sind oft in großen Gruppen unterwegs und fressen in kurzer Zeit große Mengen Fisch.

Belastbare Untersuchungsergebnisse zu den Auswirkungen der Kormoranpopulation auf die Fischbestände in den Küstengewässer werden im laufenden Forschungsprojekt „Kormoran-induzierte Mortalität beim Westdorsch“ erhoben und sollen voraussichtlich Anfang 2027 vorliegen. Das Projekt wird vom Institut für Binnenfischerei Potsdam e. V. in Zusammenarbeit dem Thünen Institut für Ostseefischerei sowie dem Fraunhofer Institut für Zelltherapie und Immunologie durchgeführt.

Land unterstützt zukunftsweisendes Sportbauprojekt

Stralsund – Sport-Staatssekretärin Sylvia Grimm hat am (heutigen) Freitag die Glückwünsche der Landesregierung zur feierlichen Eröffnung der McArena in der Hansestadt Stralsund überbracht. Das Land förderte die erste derartige Freilufthalle in Mecklenburg-Vorpommern mit multifunktionaler Trainingsfläche und Kunstrasen-Spielfeld, die Sportlerinnen und Sportler wetterunabhängig und ganzjährig nutzen können, mit 427.000 Euro aus Mitteln der Sportstättenbauförderung.

„Die McArena Stralsund ist ein zukunftsweisendes Sportbauprojekt, das nicht nur flexibel nutzbar ist, sondern auch durch eine umweltfreundliche Bauweise und damit verbundenen niedrigen Betriebskosten hervorsticht“, betonte Grimm in ihrem Grußwort. So ist u.a. eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert.

„Das ist eine echte Win-Win-Situation für Stadt, Verein, Umwelt und alle sportlich aktiven Bürgerinnen und Bürger in und um Stralsund. Hier steht der Name Mc tatsächlich für etwas Gutes und Gesundes“, fügte Grimm mit einem Augenzwinkern hinzu.

Die Staatssekretärin würdigte zudem den Stralsunder Sportverein „sport live e.V“, der Träger des Projekts ist und dafür erhebliche Eigen- und Kreditmittel aufgebracht hat. „Der Verein zeichnet sich besonders durch seine integrativen, gesundheitsorientierten und familienfreundlichen Angebote vom Kleinkind bis zum Reha-Sport aus. Jede und jeder ist willkommen. Deshalb hat ‚sport live‘ in den letzten Jahren eine enorme Mitgliederentwicklung genommen“, verdeutlichte Grimm.

Aktuell treiben hier ca. 1.400 Mitglieder in acht Abteilungen Sport, so Grimm. Durch die Freilufthalle mit ihrer innovativen Mischung aus Sporthalle und Sportplatz, die geeignet für verschiedene Ballsportarten und Outdoor-Fitness ist, werde diese Entwicklung weiter und ganz bewusst befördert. „Denn solche zukunftsweisenden Projekte wie hier in Stralsund tragen entscheidend dazu bei, den Breitensport in unserem Land nachhaltig zu stärken. Sie fördern neben dem sportlichen Erlebnis den Zusammenhalt, die Gesundheit und die Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden – gerade auch für Kinder und Jugendliche“, hob Grimm hervor.

Grimm: „Wie groß die Sportbegeisterung in MV insgesamt ist, zeigt die aktuelle Bestandserhebung des Landessportbundes. Danach zählt das Land mittlerweile 301.650 Mitglieder in 1.809 Sportvereinen – ein Plus von mehr als 11.000 Sportbegeisterten im Vergleich zum Vorjahr.“

Drese würdigt Entwicklung der Selbsthilfe

Rund 700 Gruppen im Land nehmen Probleme selbst in die Hand und werden mit anderen aktiv

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat in der Landtagsdebatte am Donnerstag die positive Entwicklung der Selbsthilfe in Mecklenburg-Vorpommern hervorgehoben. So treffen sich mittlerweile rund 700 Selbsthilfegruppen regelmäßig im gesamten Land. Gewachsen ist in den letzten Jahren auch die Zahl der Selbsthilfekontaktstellen von 6 auf 9, die beraten, informieren und dabei helfen, die passende Gruppe zu finden.

Halt finden, sich austauschen und neuen Mut schöpfen. Nicht mehr allein sein, mit seinen Herausforderungen, Krankheiten oder Problemen, auf Gleichgesinnte zu treffen und emotionale Unterstützung zu erfahren – all das sind gute Gründe, warum Betroffene sich dafür entscheiden, in einer Selbsthilfegruppe aktiv zu werden, betonte Drese.

„Dieses Engagement, die eigenen Probleme und deren Lösungen selbst in die Hand zu nehmen und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten aktiv zu werden, unterstützt das Land seit vielen Jahren und fördert Selbsthilfe- und Kontaktstellen in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Drese. Diese seien in Wismar, Hagenow, Neustrelitz, Schwerin, Güstrow, Rostock, Neubrandenburg, Stralsund und Pasewalk angesiedelt.

Mit der Förderung durch das Land werde der Zugang zur Selbsthilfe erleichtert, aber auch die Qualität, Stabilität und Kontinuität dieser Arbeit unterstützt. Die Ansprechpartnerinnen und -partner verfügen über umfassende Kenntnisse der regionalen Hilfs- und Unterstützungsangebote und vermitteln themenübergreifend.

Drese informierte im Landtag, dass das Land die Förderung der Selbsthilfe- und Kontaktstellen mit dem Landesdoppelhaushalt 2024/25 von 135.000 auf knapp 144.000 Euro jährlich erhöht hat. „Auch für das nächste Haushaltsjahr sieht es so aus, als könnten wir die erhöhte Förderung aufrechterhalten. In Zeiten knapper Kassen und einer schwierigen Haushaltslage werte ich das als Erfolg“, verdeutlichte Drese.