300.000 Euro für Gedenkstättenfahrten

Oldenburg: Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar

Schwerin – In diesem Jahr haben mehr Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, an Fahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen teilzunehmen als ursprünglich geplant. Das Land erhöht im Jahr 2025 die Mittel für Gedenkstättenfahrten von 150.000 Euro auf 311.000 Euro.

„Wir haben uns trotz angespannter Haushaltslage entschlossen, weitere zusätzliche Mittel für die Fahrten bereitzustellen. Im Vergleich zum Jahr 2023, in dem 50.000 Euro bereitstanden, ist das eine Erhöhung auf das Sechsfache“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar. Das ist wichtig in einer Zeit, in der es immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt.“

Die Schülerfahrten haben eine Dauer von fünf bis sechs Tagen und führen in die Gedenkstätten Auschwitz-Birkenau und Majdanek. Zu den Fahrten zählt ein Rahmenprogramm mit Vorbereitungs-, Reflexionsgesprächen und Workshops. Schulen stellen die Förderanträge bei der Europäischen Akademie in Waren (Müritz). „Ich freue mich, dass wir mit der Europäischen Akademie einen verlässlichen Partner an unserer Seite haben, der die Schulen betreut und die Fahrten organisiert. Ich bedanke mich sehr für die bisher geleistete Arbeit“, so Oldenburg.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Nachfrage der Schulen erneut gestiegen. „Mit der Erhöhung der Mittel erkennen wir das große Interesse an und machen die Gedenkstättenbesuche möglich“, sagte die Bildungsministerin. In diesem Jahr können 62 Fahrten mit insgesamt 1.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unternommen werden. Im Jahr 2024 waren es 35 Fahrten mit rund 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

„Bei der Förderung von Gedenkstättenfahrten lag Mecklenburg-Vorpommern schon in den vergangenen Jahren bundesweit im Pro-Kopf-Vergleich deutlich an der Spitze“, sagte die Ministerin. „Bei den Besuchen setzen sich Schülerinnen und Schüler mit Gewaltherrschaft und Menschenfeindlichkeit auseinander. Das ist ein unerlässlicher Beitrag, dem Antisemitismus vehement entgegenzutreten und die Erinnerungskultur weiter zu stärken“, betonte Oldenburg.

Mai-Steuerschätzung zeigt gemischtes Bild

Mittelfristig ist mit geringeren Einnahmeerwartungen zu rechnen

Schwerin – Die aktuelle Mai-Steuerschätzung bringt für Mecklenburg-Vorpommern ein gemischtes Bild: Für das laufende Jahr 2025 wird mit Mehreinnahmen gegenüber der Herbst-Steuerschätzung in Höhe von rund 70 Millionen Euro gerechnet. Ursächlich ist vor allem die deutschlandweit unerwartet gute Kassenentwicklung im laufenden Jahr.

Ab dem kommenden Jahr muss das Land jedoch mit spürbaren Rückgängen rechnen: Im Vergleich zur Herbst-Steuerschätzung 2024 werden für das Jahr 2026 Einnahmerückgänge in Höhe von -95 Millionen Euro erwartet. Für 2027 werden -111 Millionen Euro, für 2028 -142 Millionen Euro und für 2029 -177 Millionen Euro für Mecklenburg-Vorpommern prognostiziert.

Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die aktuelle Steuerschätzung zeigt noch einmal deutlich, unter welch schwierigen Rahmenbedingungen derzeit die Aufstellung des Doppel-Haushalts 2026/2027 erfolgt. Die wirtschaftliche Lage bleibt herausfordernd, gleichzeitig werden die Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlastet. Die Steuermindereinnahmen ab dem nächsten Jahr spiegeln die Entlastungswirkung wider.

Unser Ziel ist klar: Wir werden mit klugen Investitionen zum Wirtschaftswachstum beitragen. Nur so können wir mittelfristig mit höheren Einnahmen und mehr Wohlstand in Mecklenburg-Vorpommern rechnen.“

Das gesamtstaatliche Ergebnis des Arbeitskreises Steuerschätzungen bleibt in allen Jahren des fünfjährigen Schätzzeitraums hinter den Erwartungen der Herbst-Steuerschätzung zurück. Diese Rückgänge resultieren insbesondere aus den Ende des letzten Jahres verabschiedeten Steuerrechtsänderungen. So wurde mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz der steuerliche Grundfreibetrag und das Kindergeld erhöht sowie die Kalte Progression abgebaut.

Kindertheater „Henrietta“

Stefanie Drese übernimmt Schirmherrschaft für Kindertheater „Henrietta“ / Präventionsprogramm der AOK Nordost vermittelt Jungen und Mädchen gesunde Lebensweise

Wismar – Gesundheitsministerin Stefanie Drese wird Schirmherrin für das Präventionstheater „Henrietta & Co.“ in Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsam mit der AOK Nordost lädt sie Schulen in Nordwestmecklenburg ein, sich für einen Besuch des Kindertheaters „Henrietta & Co.“ zu bewerben. Mit dem Kindertheater unterstützt die Gesundheitskasse Lehrkräfte an Grundschulen dabei, den Schülerinnen und Schülern das Bewusstsein für gesundheitsbewusstes Verhalten zu wecken.

„In Mecklenburg-Vorpommern sind überdurchschnittlich viele Menschen von Adipositas und Diabetes betroffen. Für beide Erkrankungen ist ein ungesunder Lebensstil das größte Risiko“, sagt Gesundheitsministerin Stefanie Drese. „Studien belegen, dass die Voraussetzungen für eine gesunde Lebensweise schon in der Kindheit geprägt werden. Das bedeutet, dass es sehr sinnvoll und lohnend ist, Kindern altersgerecht schon früh gesunde Rituale zu vermitteln.

Das Theaterstück „Henrietta“ verbindet in überaus sympathischer und unterhaltsamer Weise die drei großen Gesundheitsthemen Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit miteinander – niederschwellig, lustig und anschaulich. Dafür danke ich dem Kindertheater „Henrietta & Co.“ sowie der AOK Nordost und den teilnehmenden Schulen und Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern, die mit ihrem Engagement ganz wichtige Präventionsarbeit für die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler leisten“, verdeutlicht Drese.

Am 17. und 18. Juni gastiert das Ensemble im Theater in Wismar mit dem Stück „Henrietta in Fructonia“. Dabei geht es um ausgewogene Ernährung und Bewegung. Mit ihrem Freund, dem sprechenden Kochlöffel Quassel, besucht Henrietta den Zirkus Fructonia. Artistinnen und Akrobatinnen zeigen, wie viel Spaß es macht, sich zu bewegen – und wie gut es dem Körper tut, wenn man sich gesund und ausgewogen ernährt. Interessierte Schulen können sich unter aok.de/kindertheater informieren und noch bis zum 10. Juni für das kostenfreie Theaterstück anmelden.

„Henrietta vermittelt Themen wie Ernährung, Bewegung und Kindergesundheit auf spielerische und emotionale Weise“, erläutert Juliane Venohr, Leiterin der Landesdirektion der AOK Nordost in Mecklenburg-Vorpommern und ergänzt: „Seit mehr als 20 Jahren sind die Kinder in ganz Deutschland begeistert dabei, wenn Henrietta und ihr Freund, der Kochlöffel Quassel, auf der Bühne stehen. Ich freue mich, dass wir das Programm auch in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern ermöglichen können.“

Die AOK Nordost hat für die diesjährigen „Henrietta“-Aufführungen in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Nordwestmecklenburg 40 Sozialarbeitende im Landkreis geschult. Sie können nun begleitend zum Theaterstück die Themen Ernährung und Bewegung im Schulalltag vermitteln. Die AOK Nordost stattet dafür die Schulen mit Informationen zum Programm und dem dazugehörigen Lern- und Spielmaterial aus, um es optimal im Unterricht oder in der Ganztagsbetreuung einzusetzen.

Die gesamte Technik, Auf- und Abbau für das Theaterstück organisiert die AOK Nordost mit ihrer Partneragentur. Ebenso übernimmt die Gesundheitskasse alle Kosten.

Kinder sind und bleiben strafunmündig

Anlässlich neuer Diskussionen hat Ministerin Jacqueline Bernhardt die Ablehnung der Absenkung des Strafmündigkeitsalters bekräftigt

Schwerin – „Ich bleibe dabei: Eine Absenkung des Alters der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre lehne ich entschieden ab. Diese immer wieder auflebende Diskussion reiht sich ein in eine Chronik populistischer Schnellschüsse, getrieben von Bauchgefühl statt faktenbasierter Politik. Das Strafrecht dient nicht der Vergeltung, nicht der Erziehung durch Angst, sondern es setzt die individuelle Schuldfähigkeit voraus. Die Altersgrenze von vierzehn Jahren ist wissenschaftlich fundiert.

Sie hat sich in Deutschland seit vielen Jahrzehnten bewährt und entspricht europäischen und internationalen Maßgaben. Die Strafmündigkeitsgrenze ist keine willkürliche Zahl. Sie steht für einen gesellschaftlichen Konsens über Reife, Verantwortung und Kinderschutz. Sie basiert auf jahrzehntelanger Forschung, auf der Expertise von Psychologie, Pädagogik und Rechtsprechung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern.

„Wissenschaftliche Ergebnisse zeigen, dass erst ab dem 14. Lebensjahr junge Menschen regelmäßig in der Lage sind, das Unrecht ihrer Taten im strafrechtlichen Sinne zu begreifen und somit strafrechtlich verantwortlich zu handeln. Kinder, die schwere Taten begehen, tun dies nicht aus gereifter krimineller Energie. Gründe sind vielmehr familiäre Vernachlässigung, psychische Auffälligkeiten und auch strukturelle Armut“, so Justizministerin Bernhardt.

„Natürlich erschüttert es uns alle, wenn Kinder schwere Straftaten begehen. Doch Einzelfälle dürfen nicht zum Generalverdacht führen. Einzelfälle rechtfertigen nicht grundlegende Gesetzesänderungen und Instrumentalisierungen führen nicht zur Lösung. Diese Einzelfälle geben uns vielmehr Anlass dazu, präventive Maßnahmen zu optimieren. Wir brauchen keine Scheindebatten im Strafrecht.

Wir brauchen eine starke Jugendhilfe mit guter Schulsozialarbeit und eine gute Früherkennung. Wir brauchen den Schulterschluss zwischen Jugend- und Sozialämtern, Gerichten, Staatsanwaltschaften, Polizei und Zivilgesellschaft. Eine strafrechtliche Gerichtsverhandlung gegen ein zwölfjähriges Kind wäre kein Sieg des Rechtsstaats, sondern ein Offenbarungseid seiner Hilfslosigkeit. Strafrecht ist das schärfste Schwert des Staates. Es darf nur dort eingesetzt werden, wo andere Mittel versagen“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Wir dürfen nicht zurückfallen in eine Politik, die vor allem bei Kindern nicht nach Ursachen fragt, sondern Schuldige konstruiert und Angst schürt. Die letzte politische Kraft, die das Strafmündigkeitsalter von 14 Jahren auf zwölf Jahre absenkte, war das NS-Regime. Wenn wir uns allein in Europa umschauen, so entspricht die Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren und höher nahezu ausnahmslos den Regelungen unserer europäischen Nachbarländer.

Einzig Ungarn stellt sich seit einer Gesetzesänderung im Jahre 2013 mit der Absenkung der Altersgrenze auf zwölf Jahre gegen die UN-Kinderrechtskonvention und damit gegen internationales Recht und die Menschenrechte von Kindern. Denn der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention eine Altersgrenze, die höher als zwölf Jahre liegt. Das soll auch in Deutschland so bleiben“, so Justizministerin Bernhardt vor der heutigen Landtagssitzung.

Abhängigkeiten von Online-Spielen

Drese sieht großen Handlungsbedarf

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich heute mit der zunehmenden Suchtgefahr in Computerspielen. Dabei standen vor allem die sogenannten Lootboxen im Mittelpunkt der Debatte, die für das weitere Fortkommen im Spiel relevant sind und über „In-App-Käufe“ erworben werden müssen.

Sozialministerin Stefanie Drese hob die hohe praktische Relevanz des Themas hervor, da Computerspiele zur Lebenswirklichkeit von vielen Menschen und insbesondere zum realen Alltag von Kindern und Jugendlichen gehören.

„Aktuelle Studien zeigen, dass 60 Prozent der Kinder regelmäßig, also mindestens einmal die Woche, digital spielen. Bei den Jugendlichen liegt dieser Anteil bei 72 Prozent und steigt kontinuierlich“, sagte Drese. Die Ministerin betonte, dass viele Online-Spiele suchtfördernde Glücksspielelemente haben und so konzipiert sind, dass Spielende mit täglichen Aufgaben und Belohnungen zum Weiterspielen und ständigem Wiederkommen animiert werden.

„Gerade Lootboxen, die zufällige Gegenstände enthalten und optisch oft als Schatztruhen dargestellt werden, haben ein hohes Suchtpotential mit gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Folgen für viele Gamerinnen und Gamer. Dennoch werden Lootboxen in Deutschland, im Gegensatz zu anderen EU-Ländern, nicht als Glücksspiel reguliert“, verdeutlichte Drese. Sie begrüßte vor diesem Hintergrund eine Antragsinitiative der Koalitionsfraktionen. „Wir brauchen substanzielle und strukturelle Änderungen zum Ausbau der Schutzmechanismen und zur Begrenzung der Suchtgefahren“, so Drese.

Drese informierte, dass auch die Landesregierung verstärkt die Glücksspielsucht ins Visier nimmt. „Wir haben bei unserer Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen (LAKOST) eine eigene Fachstelle Glücksspielsucht eingerichtet und fördern regionale Schwerpunktberatungsstellen für Betroffene und Angehörige“, sagte Drese.

Drese: „Der Handlungsbedarf ist groß. Bei den von der LAKOST veranstalteten Elternabenden zur Aufklärung über die Gefahren von Mediensucht und Möglichkeiten der Suchtprävention berichten die Erziehungsberechtigten regelmäßig von vermuteten Abhängigkeiten ihrer Kinder von Online-Spielen, aber auch über durch Kinder und Jugendliche getätigte Käufe im Zusammenhang mit Lootboxen, zum Teil in Höhe mehrerer Tausend Euro. Dies verdeutlicht die realen Probleme im Zusammenhang mit Lootboxen und die praktische Relevanz der Forderungen im Antrag.“

Internationaler Tag der Biodiversität in M-V

15 Einrichtungen machen am 22. Mai beim Internationalen Tag der Biodiversität in M-V mit

Schwerin – Zum vierten Mal in Folge laden insgesamt 15 Zoos, Tiergärten und Aquarien in Mecklenburg-Vorpommern am 22. Mai – dem Internationalen Tag der Biodiversität – zu einem landesweiten Aktionstag ein. Aus diesem Anlass besucht der Zoominister Dr. Till Backhaus den Zoo Rostock.

Zeit: Donnerstag, 22. Mai 2025, 9.30 Uhr, Zoo-Haupteingang, Barnstorfer Ring 1, Rostock

Gemeinsam mit Zoodirektorin Antje Angeli wird er verschiedene Stationen besuchen. Dabei wird er sich unter anderem mit Schulkindern am „Atelier Natur“ über den Schutz mariner Lebensräume austauschen, an der Zooimkerei den kreativ neu gestalteten Bienenwagen mit bemalen, sich am Stand der Kuratoren über das Sandregenpfeifer-Schutzprojekt und im Darwineum über die Aktion des Handyrecyclings von Zoo und Veolia informieren. Ausrichter des landesweiten Aktionstages ist der Landeszooverband.

Diese 15 Einrichtungen machen mit: Zoo Stralsund, Zoo Schwerin, Zoo Rostock, Vogelpark Marlow, Tropenzoo Bansin, Tierpark Wolgast, Tierpark Wismar, Tierpark Ueckermünde, Tierpark Sassnitz, Tierpark Greifswald, Tierpark Grimmen, Tiergarten Neustrelitz, Tiererlebnispark Müritz, Deutsches Meeresmuseum (Ozeaneum Stralsund) und Müritzeum.

Sie alle bieten Mitmachaktionen, Infostände, Führungen und Einblicke hinter die Kulissen. Im Fokus stehen heimische Arten, Tipps für naturnahe Gärten, Artenschutzprojekte und die Zusammenhänge zwischen Klimaschutz und Biodiversität. Kinder und Familien können spielerisch lernen, wie sie selbst zum Erhalt der Natur beitragen können. Auch Vereine und Organisationen präsentieren sich.

„Zoos sind grüne Oasen, oftmals mitten in unseren Städten, Orte der Entspannung und des Erlebens. Sie bieten Naturerfahrungen, die in der heutigen Zeit nicht mehr selbstverständlich sind. An Mitmach- und Infostationen können Gäste aller Altersgruppen erkunden, wie eng unser Alltag mit dem Schicksal bedrohter Arten verbunden ist und was jeder einzelne tun kann, um diese zu schützen.

Auch in den Schwerpunktbereichen Naturschutz, Bildung für Nachhaltigkeit, Forschung und Öffentlichkeitsarbeit engagieren sich die Zoologischen Gärten MVs vorbildlich. Besonders ihre Bedeutung für Umweltbildung, als außerschulischer Lernort sowie für die Forschung, aber auch für die touristische Entwicklung in den ländlichen Räumen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Gleichzeitig sind sie ein wichtiger Wirtschafts- und Standortfaktor. Jährlich besuchen rund drei Millionen Menschen die zoologischen Einrichtungen unseres Landes, darunter allein 60.000 Schülerinnen und Schüler. Darum unterstützt das Land die Einrichtungen gerne. Allein in den Jahren 2021 bis 2023 wurden Zuwendungen in Höhe von rund 19 Millionen Euro für Vorhaben in Zoos ausgereicht. Für den Umbau des Meeresmuseums wurden rund 51 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln investiert“, sagt Zoominister Backhaus.

„Es ist großartig zu sehen, wie sich der Landeszootag der Biodiversität in Mecklenburg-Vorpommern etabliert hat. Alle unsere Einrichtungen bringen sich mit Kreativität und Herzblut ein – und zeigen eindrucksvoll, wie viel Zoos für Natur-, Arten- und Klimaschutz leisten können“, betont Dr. Tim Schikora, Vorsitzender des Landeszooverbands MV und Direktor des Schweriner Zoos. Besonders erfreulich sei die erstmalige Teilnahme des Tierparks Sassnitz nach der kürzlichen Wiedereröffnung der Einrichtung auf der Insel Rügen.

20 Jahre Bündnis für Familie

„Familie ist das Wichtigste“ – Drese gratuliert dem Lokalen Bündnis für Familie in Rostock zum 20-jährigen Jubiläum

Rostock – Das Lokale Bündnis für Familie Rostock begeht heute sein 20-jähriges Jubiläum mit einer Festveranstaltung. Seit 2005 setzt es sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Familien in der Hanse- und Universitätsstadt ein. Sozialministerin Stefanie Drese gratulierte dem Bündnis und würdigte die Arbeit des Netzwerks.

„Ob bei der Förderung familienfreundlicher Strukturen, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder bei der Stärkung des gesellschaftlichen Miteinanders – das Familienbündnis hat starke städtische Impulse gesetzt, Veränderungen angestoßen und damit vieles für Familien in Rostock erreicht. Dafür gilt allen Beteiligten ein großes Dankeschön“, hob Drese in ihrem Videogrußwort hervor.

Familie sei grundlegend und identitätsstiftend für unser Leben, von Beginn an, sagte die Ministerin mit Blick auf den Internationalen Tag der Familie am 15. Mai. „Dabei bietet Familie nicht nur Geborgenheit und Vertrauen, sondern ist der erste Ort, an dem wir Beziehungen knüpfen und Werte erlernen, aber auch Verantwortung übernehmen. Kurzum: im Kleinen wird gelebt, was im Großen für eine funktionierende Gesellschaft unverzichtbar ist, denn Familie ist das Wichtigste“, so die Ministerin.

Gleichzeitig stehe die Familie vielen Herausforderungen gegenüber. Globale Krisen, gesellschaftliche Erwartungen, beruflicher Stress oder die Pflege von Angehörigen setzen Familien unter Druck. Die Anforderungen der Gegenwart führen oft dazu, dass Familienmitglieder weniger Zeit füreinander haben und die Kommunikation leidet. Finanzielle Belastungen oder gesundheitliche Probleme können den Druck in der Familie verstärken.

Aus Sicht von Sozialministerin Drese ist es daher wichtig, auf allen Ebenen aktiv Maßnahmen zur Unterstützung zu ergreifen. „Das tun wir als Land, indem wir die Landkreise und kreisfreien Städte finanziell unterstützen, damit in Familienbildungszentren oder Stadtteil- und Begegnungszentren konkrete Angebote unterbreitet werden können. Wir wollen damit die Kompetenzen der Eltern stärken“, so Drese weiter.

Mit dem Landesprogramm der Familienhebammen und dem Bundesprogramm der Frühen Hilfen gibt es zudem gezielte finanzielle Unterstützung für Familien. Damit sie in besonders belastenden Situationen, etwa in den ersten Lebensjahren nach der Geburt, professionelle Hilfe bekommen.

„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, Mittel des Europäischen Sozialfonds zu generieren, um speziell in Stadtteilen mit besonderen soziokulturellen Herausforderungen ‚Kinder- und Familienzentren‘ zu fördern“, verdeutlichte Drese. Auf diese Weise können Eltern, neben der Betreuung und Förderung in der Kita, gleichzeitig verschiedenste Unterstützungsangebote unter einem Dach erhalten. „Dadurch werden Familien dort abgeholt, wo sie sich ohnehin aufhalten“, so die Ministerin.

Drese: „Aktive Maßnahmen ergreifen und Unterstützung für Familien anbieten, erfolgt aber nicht nur allein durch die Bereitstellung von Mitteln, sondern lebt vor allem auch von dem Einsatz und dem Engagement der Menschen vor Ort – so wie im Lokalen Bündnis für Familie in Rostock.“

Neues Landeskrankenhausgesetz

Patientenorientierung, Bürokratieabbau und Stärkung der Krisenresilienz: Drese bringt Entwurf für neues Landeskrankenhausgesetz im Landtag ein

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am (heutigen) Mittwoch im Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung für eine Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG M-V) vorgestellt. Die grundsätzliche Überarbeitung soll nach Aussage von Drese dazu beitragen, die medizinische Versorgung im Land zukunftsfest aufzustellen sowie die investive Landeskrankenhausförderung zu entbürokratisieren. Der Gesetzentwurf wird nun zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse des Landtags überwiesen.

„Wir machen mit dem Gesetzentwurf deutlich, dass die Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt der Krankenhausversorgung stehen“, betonte Drese in ihrer Einbringungsrede. So sollen spezifische Belange von Patientinnen und Patienten, z. B. mit der Einführung von Patientenfürsprecherinnen und -sprechern in den Krankenhäusern besser berücksichtigt werden.

„Wir wollen zudem die Selbstbestimmung der Frau während der Geburt ebenso stärken, wie den Kinderschutz im Krankenhaus“, so Drese. Außerdem sei vorgesehen das Recht von Menschen mit Behinderung auf Mitaufnahme einer Begleitperson zu verankern.

Drese hob auch die geplante grundlegende Reform in der Landeskrankenhausförderung hervor durch die Umstellung der Bauförderung auf ein Pauschalsystem. „Aktuell finanzieren wir sogenannte Einzelfördermaßnahmen, bei denen jedes Vorhaben individuell beantragt und geprüft wird. Dieser Prozess allein dauert mehrere Jahre und bindet hohe Personalressourcen sowohl in den Krankenhäusern als auch in der Verwaltung“, verdeutlichte die Ministerin.

„Dieses zeitraubende Prozedere auf allen Seiten wollen wir durch einen schlanken Prozess einer Pauschalförderung ersetzen“, sagte Drese. Jedes Krankenhaus werde somit spätestens ab dem Jahr 2028 auf der Grundlage eines Bemessungsinstruments eine Investitionspauschale vom Land erhalten, mit der es im Rahmen des Versorgungsauftrages eigenverantwortlich wirtschaften kann.

Drese: „Dieser Paradigmenwechsel entlastet die Krankenhäuser massiv von Bürokratie und gibt allen Seiten ein hohes Maß an Planbarkeit. Während viele nach Bürokratieabbau rufen, in der Wirklichkeit aber der Verwaltung immer weitere Aufgaben und Standards aufbürden, setzen wir diese Forderung ganz praktisch in die Tat um.“

Die Ministerin machte deutlich, dass ein weiteres zentrales Anliegen die Steigerung der Krisenresilienz der Krankenhäuser ist. „Wir tragen hier als Land eine eigene Verantwortung. Dieser möchte ich gerecht werden und wir haben daher im Gesetzentwurf einen eigenen Abschnitt für die Notfallversorgung und Regelungen für besondere Gefahrenlagen entwickelt. Hierbei fließen auch die Lektionen ein, die wir in der Pandemie gemacht haben“, so Drese.

Dabei fokussiere der Gesetzentwurf einerseits auf eine stärkere Ausdifferenzierung in der Vorsorge und Vorbereitung auf besondere Gefahrenlagen, beispielsweise durch den Krankenhausalarm- und Einsatzplan, regelmäßige Übungen und Vorsorgemaßnahmen für den Ausfall von Wasser und Strom. „Gleichzeitig entwickeln wir neue Kompetenzen, die uns in besonderen Gefahrenlagen in die Möglichkeit versetzen, steuernd einzugreifen und für die Krankenhäuser verbindliche Vorgaben zu machen – das sind Kompetenzen, die uns in der Pandemie ein ums andere Mal gefehlt haben“, resümierte Drese.

Backhaus begrüßt Verein­fachungs­paket der EU

Schwerin – Heute wurde ein Vereinfachungspaket zur GAP (Omnibus-Paket) von der europäischen Kommission veröffentlicht. Minister Backhaus begrüßte den Vorstoß von Kommissar Hansen: „Das Vereinfachungspaket ist ein Zeichen für die Zukunft der Landwirtschaft und dafür, dass die Sorgen und der Protest ernst genommen wurden. Es ist wichtig, dass zukünftig auf den Höfen wieder mehr Zeit für die Landwirtschaft bleibt und sich die Arbeit lohnt.“

 Das Vereinfachungspaket der EU-KOM (Omnibus-Paket) hat das Ziel, Bürokratie abzubauen, die Landwirtschaft zu entlasten und die GAP praxisnäher zu gestalten. Deshalb sollen beispielsweise die GLÖZ-Standards angepasst werden, Mehrfachkontrollen entfallen, Junglandwirte länger unterstützt, die Datenvernetzung verbessert und die Krisenreserven der Mitgliedstaaten auf 3 % erhöht werden.

„Ich habe schon sehr lange Veränderungen gefordert und mich dafür auch bei Kommissar Hansen persönlich stark gemacht, dass dringend etwas in Richtung Vereinfachung für die praktische Landwirtschaft passieren muss. Nun ist zu prüfen, wie die Vorschläge schnellstmöglich umgesetzt werden können. Hier ist die Bundesregierung in der Pflicht“, so Agrarminister Backhaus.

Landtag beschließt Reform der Lehrerbildung

Stamer: Attraktiveres Lehramtsstudium für bessere Bildung in MV statt Panikmache der CDU

Schwerin – Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat heute den zweiten Teil der umfassenden Reform der Lehrkräftebildung beschlossen. Ziel ist es, das Lehramtsstudium praxisnäher und flexibler zu gestalten, um mehr junge Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen und die Qualität der Bildung im Land zu stärken.

„Mit dieser Reform modernisieren wir das Lehramtsstudium grundlegend“, erklärt Dirk Stamer, hochschulpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion. „Wir schaffen eine ausgewogene Verbindung von Fachwissen und pädagogischer Kompetenz und legen einen stärkeren Fokus auf praktische Erfahrungen. Das macht das Studium attraktiver und senkt die Abbruchquoten. Ich freue mich, dass unsere Reform im Kreis der Experten viel Zuspruch bekommen hat. Es zeigt, dass wir damit klar auf dem richtigen Weg sind.“

Ein Element der Reform ist die Einführung eines schulstufenbezogenen Lehramts für die Klassen 5 bis 12, so wie es andere Länder wie Hamburg bereits seit Jahren erfolgreich praktiziert. Studierende entscheiden künftig erst am Ende ihres Studiums, ob sie an Gymnasien oder Regionalen Schulen unterrichten möchten. „Diese Flexibilität kommt den Lebensrealitäten junger Menschen entgegen und erleichtert später auch den Wechsel zwischen Schularten“, so Stamer.

Die Kritik von Seiten der CDU, die vom „Einheitslehrer“ sowie „Bildungseinheitsbrei“ spricht und in der Vergangenheit auch Falschbehauptungen geäußert hat, die Reform würde zur Abschaffung des Gymnasiums führen, weist Stamer entschieden zurück: „Die CDU verschließt die Augen vor der Realität. Wir sehen, dass ähnliche Modelle in anderen Bundesländern mit großem Erfolg eingeführt wurden. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die Ausbildung auch weiterhin den Vorgaben der Kultusministerkonferenz entspricht. Die CDU hat hier monatelang unbegründet Panik verbreitet und Eltern wie Schüler verunsichert.“

Alters- und demenzgerechtes Leben

Drese wirbt für demenzfreundliche Strukturen vor Ort

Parchim – Unter dem Titel „Sorge schafft Gesellschaft – Gesellschaft schafft Sorge“ fand heute in Parchim der zweite Fachtag der Landesfachstelle Demenz M-V in Kooperation mit dem Sozialministerium statt. Rund 100 Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Wohlfahrtspflege und Beschäftigte aus dem Bereich Gesundheit waren zusammengekommen, um zu diskutieren, wie Lebensräume demenzfreundlicher gestaltet werden können.

„Demenzielle Erkrankungen sind deutschlandweit aber auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern längst kein individuelles Problem mehr, sondern betreffen fast 40.000 Menschen in unserer Mitte, Tendenz steigend. Auf diese Veränderung müssen wir uns einstellen, indem wir den öffentlichen Raum so gestalten, dass er auch für Menschen mit Demenz nutzbar ist“, erklärte Drese.

Da sich bei einem steigenden Alter der eigene Lebensmittelpunkt zumeist auch auf das direkte Umfeld reduziert sei es besonders wichtig, passende Sorge- und Pflegestrukturen direkt vor Ort zu etablieren. „Aber auch der soziale Aspekt darf nicht zu kurz kommen. Auf dem Fachtag sprechen wir deshalb auch darüber, wie aus einer Nachbarschaft eine sorgende Gesellschaft werden kann. Und darüber, wie Angebote wie die Nachbarschaftshilfe oder Ansätze wie ein demenzfreundliches Einkaufsquartier nach dem Vorbild der Schweriner Höfe zu mehr Hinsehen statt Wegsehen zu animieren“, betonte die Ministerin.

So sind in den Schweriner Höfen seit dem vergangenen Jahr nicht nur alle Mitarbeitenden für den Umgang mit von Demenz Betroffenen geschult, sondern auch zusätzlich angebrachte Piktogramme helfen bei der Orientierung. „Es sind genau solche Maßnahmen die dazu beitragen, dass Erkrankte trotz Demenz weiter selbstbestimmt und würdevoll am Alltagsleben teilnehmen können – inmitten unserer Gesellschaft, ohne Ausgrenzung oder Angst vor Stigmatisierung“, so die Ministerin weiter.

Drese: „Eine Kultur der Achtsamkeit, der Anerkennung und des Respekts sind genauso wichtig, wie äußerlich sichtbare, bauliche Maßnahmen. Ich freue mich deshalb sehr, dass die Landesfachstelle Demenz M-V heute Entscheidungsträger zusammengebracht hat, die sich gemeinsam genau hierfür einsetzen wollen. Damit MV lebenswert ist und bleibt – im Alter, wie auch in Krankheit.“

Chancen für M-V

Schwesig: Koalitionsvertrag im Bund eröffnet Chancen für MV

Schwerin – Der zur Bildung der neuen Bundesregierung abgeschlossene Koalitionsvertrag eröffnet nach Ansicht von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig „Mecklenburg-Vorpommern und ganz Deutschland neue Chancen. Wir brauchen dringend Investitionen, um die Wirtschaft anzukurbeln, die Infrastruktur zu modernisieren und den sozialen Zusammenhalt zu stärken.“

Besonders wichtig sei aus Sicht des Landes das 500-Milliarden-Sondervermögen für die Infrastruktur. „Mit diesem Sondervermögen können wir den Investitionsstau angehen, den wir in Deutschland haben. Wir können in die Verkehrsinfrastruktur investieren: in Straßen, Schienen und Brücken. In Bildung: in gut ausgestattete und moderne Kitas und Schulen. In moderne Krankenhäuser, in Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung. Und auch in die Energieinfrastruktur“, nannte die Ministerpräsidentin als wichtigste Ziele.

100 Milliarden des Sondervermögens seien für Investitionen der Länder und Kommunen vorgesehen. „Wir werden hier im Land einen MV-Plan 2035 vorlegen, der sowohl mit den Kommunen als auch mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften beraten wird. Das ist unser MV-Weg. Wir haben damit die Chance, Investitionen in die Zukunft unseres Landes auf den Weg zu bringen. Dafür müssen jetzt die Bundesgesetze zur Umsetzung des Sondervermögens zügig kommen.

Dafür werden wir uns in der Ministerpräsidentenkonferenz und im Bundesrat einsetzen. Für mich ist klar, dass ein Schwerpunkt hier im Land die weitere Sanierung von Schulen sein wird. Wir wollen, dass unsere Kinder überall beste Bedingungen vorfinden“, sagte die Ministerpräsidentin.

Auch im sozialen Bereich setze der Vertrag wichtige Akzente. „Für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist besonders wichtig, dass das Rentenniveau stabil bleibt. Bei uns haben die allermeisten Menschen die gesetzliche Rente als einziges Alterseinkommen. Deshalb war das für mich in den Verhandlungen ein besonders wichtiger Punkt. Und wenn die Löhne steigen, müssen auch die Renten nach oben gehen. Dabei bleibt es, ebenso wie bei der Möglichkeit, als besonders langjähriger Versicherter zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen zu können“, informierte die Ministerpräsidentin. Aus Sicht des Ostens sei weiterhin wichtig, dass die Löhne weiter steigen.

Darüber hinaus gebe es weitere gerade für Mecklenburg-Vorpommern wichtige Punkte: „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Tourismusland. Deshalb profitieren wir besonders von der niedrigeren Mehrwertsteuer für die Gastronomie. Die vielen Pendlerinnen und Pendler bei uns im Land werden durch die Erhöhung der Pendlerpauschale entlastet. Die Rückvergütung des Agrardiesels ist ein Zeichen des Respekts für unsere Landwirte und für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft“, zählte Schwesig auf.

Nun gehe es darum, dass die neue Bundesregierung zügig ins Handeln kommt. „Wir brauchen eine stabile und verlässliche Regierung. So wie wir sie hier in Mecklenburg-Vorpommern seit dreieinhalb Jahren haben. Die gemeinsame Regierung aus SPD und Die Linke steht für Verlässlichkeit, für eine gute und zukunftsorientierte Politik für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Schwesig. Die Landesregierung werde die sich aus dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene ergebenden Chancen für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam nutzen.

M-V tut was

 520.000 Euro Preisgelder für Klimaschutzideen

Rostock – Um die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern aktiv in die Gestaltung von Klimaschutz einzubinden, startet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt das landesweite Beteiligungs­programm „MV tut was – Klimaschutz vor Ort: sichtbar machen. Menschen unterstützen. Teilhabe fördern“. Ziel ist es, die Bevölkerung vor allem im ländlichen Raum aktiv in Verän­derungs­prozesse vor Ort einzubeziehen, den lokalen Nutzen von Klimaschutz sichtbar zu machen, Netzwerke aufzubauen und wirtschaftliche Entwicklung zu befördern.

Die Programmkoordination übernimmt der Verein fint eV. aus Rostock. Umgesetzt wird das Programm von einem Konsortium aus neun Organisationen aus M-V. Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus stellt das Programm heute gemeinsam mit den Projektverantwortlichen in der Landespressekonferenz der Öffentlichkeit vor. Er betonte: „Klimaschutz kann nur gelingen, wenn er nicht als abstraktes Ziel wahrgenommen wird, sondern als konkrete Chance für den eigenen Lebensraum. Unser neues Programm „MV tut was“ zielt darauf ab, Sorgen und Vorbehalte ernst zu nehmen, den Dialog zu fördern, Perspektiven aufzuzeigen und konkrete Klimaschutz­projekte durchzuführen. Wie die aktuellen Entwicklungen zeigen, ist es nicht ausreichend, allein die naturwissenschaftlichen Argumente für einen wirkungsvollen Klimaschutz zu betonen. Wir wollen nicht nur reden, sondern gemeinsam mit den Menschen vor Ort etwas auf die Beine stellen, das einen Mehrwert hat.“

Deutschland soll bis 2045 treibhausgasneutral werden. „Mecklenburg-Vorpommern stellt sich diesem Anspruch“, sagte Backhaus. Aus dem Sondervermögen „Klimaschutz und Landwirtschaft“ stellt das Land zwei Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Das auf zwei Jahre ausgelegte Programm „MV tut was“ soll  gesetzliche Vorgaben wirkungsvoll und praxisnah flankieren.

Programmkoordinatorin Eva Mahnke von fint e.V. informierte in Schwerin über die verschiedenen Programmbausteine, die so konzipiert sind, dass möglichst viele Menschen erreicht werden.  Sie reichen von der Aus­richtung eines mit 520.000 Euro Preisgeldern dotierten landesweiten Wettbe­werbs für gute Klimaschutzideen, über die Durchführung partizipativer Klimawerkstätten in Kommunen bis hin zu einer Innovationswerkstatt mit Unternehmen. Darüber hinaus werden Bürgerinnen und Bürger als Dorfmoderatoren ausgebildet, die vor Ort Prozesse gestalten können. Ein weiteres Angebot richtet sich gezielt an Auszubildende, die im eigenen beruflichen Umfeld konkrete Klimaschutzvorhaben entwickeln und umsetzen können. Sehr interessant ist auch das Klima.Mobil, das zusätzlich von Kommunen angefragt werden kann, um mit Menschen vor Ort ins Gespräch zu kommen. Das gesamte Programm wird wissenschaftlich begleitet und eine breite Kampagnenarbeit informiert die Öffentlichkeit und fordert zum Mitmachen auf.

„Es geht darum, Teilhabe, sozialen Zusammenhalt, Wertschöpfung und regionale Entwicklung und ein lebenswertes Umfeld zu gestalten –  ganz praktisch durch die Menschen vor Ort“, so Eva Mahnke. „Das Programm bietet verschiedene Formate, in den Austausch zu kommen, neue Ideen zu entwickeln und gemeinsam anzupacken.“

Ab heute sind alle Programm-Angebote öffentlich. Weitere Informationen und Anmeldungen unter: www.zukunftshandeln-mv.de

 Am 5. Mai 2025 kamen in Lehsten (LK Mecklenburgische Seenplatte) mehr als 100 Expertinnen und Experten sowie Praktiker aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur und Politik zu einem Fachtag zusammen, um sich über das neue Programm zu informieren und ihre Expertise zu verschiedenen Programmbausteinen einfließen zu lassen.

Hintergrundinformationen

Das Konsortium zur Umsetzung des Landesprogramms besteht ausfolgenden neun Organisationen aus Mecklenburg-Vorpommern.

  • fint e.V.,
  • Rostocker Institut für Sozialforschung und gesellschaftliche Praxis e.V.,
  • Wasserwerk der Zukunft e.V.,
  • Über.Morgen gGmbH,
  • Hochschule Neubranden­burg,
  • Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH,
  • LandLabor UG,
  • Thünen-Institut für Regionalentwicklung e.V.
  • und die Kreativagentur Sandra International.
  • Als überregionale Partner begleiten Öko-Institut e.V. und ifok GmbH das Programm.

Landesverband Sozialpsychiatrie M-V e.V.

30 Jahre engagierte sozialpsychiatrische Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern – Drese gratuliert Landesverband zu Jubiläum

Schwerin – Anlässlich des morgigen 30-jährigen Jubiläums des Verbandes Sozialpsychiatrie Mecklenburg-Vorpommern e.V.  (LSP MV) sprach Gesundheitsministerin Stefanie Drese am Dienstag in Schwerin allen ehemaligen und aktiven Mitwirkenden ihren herzlichen Dank für das langjährige Engagement aus. „Bereits drei Jahrzehnte lang stehen viele Expertinnen und Experten an der Seite von Menschen, die psychisch erkrankt sind, verhelfen ihnen zu mehr Teilhabe und sind dabei zu einem festen und verlässlichen Partner der Landesregierung geworden“, hob Drese hervor.

Der ursprünglich als “Landesverband Psychosozialer Hilfsvereine” gegründete Verband sei seit seiner Gründung im Jahr 1995 zu einem Zusammenschluss von rund 50 Trägern gewachsen, die zum Beispiel therapeutische Wohn- und Tagesgruppen, psychosoziale Wohnheime, Ambulanzen oder Begegnungsstätten und Beratungsstellen betreiben. Hinzu kommen Organisationen, die Betroffene im Wohnen, dem Zugang zur Arbeit und der gesellschaftlichen Teilhabe insgesamt unterstützen.

“Stück für Stück ist damit ein ganzes Hilfsnetzwerk gewachsen, in dem in Mecklenburg-Vorpommern viele tausende Menschen Rückhalt finden”, betonte die Ministerin. So gehen Studien davon aus, dass etwa 28 Prozent der Erwachsenen und 23 Prozent der Kinder und Jugendlichen deutschlandweit Merkmale einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung aufweisen.

Besonderen Dank richtete Drese an den Verband für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in zahlreichen gemeinsamen Projekten. „Dazu zählt unter anderem die Einrichtung der Landesfachstelle KipsFam, die Kinder aus sucht- und psychisch belasteten Familien unterstützt. Aber auch das Projekt “Verrückt? Na und! – Psychisch fit in der Schule, im Studium und im Berufsleben” für das die Ministerin gemeinsam mit Bildungsministerin Frau Oldenburg seit vielen Jahren die Schirmherrschaft innehat. Niedrigschwellig sollen auf diesem Wege Tabus gegenüber psychischen Störungen abgebaut werden, indem zum Beispiel Schülerinnen und Schüler direkt von Betroffenen und Expertinnen und Experten lernen.

„Diese Projekte zeigen, wie wichtig niedrigschwellige, lebensnahe Angebote sind. Sie unterstreichen aber auch, dass der Landesverband seit der damaligen Geschäftsstellengründung mit Unterstützung des Landes nicht mehr nur ein Fachpartner ist, sondern zu einem Impulsgeber für die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung im Land geworden ist. Darauf können alle Beteiligten stolz sein“, so Drese weiter.

Dialog mit Schülervertretungen fortführen

Oldenburg: Gutes Zeichen für die Demokratie, wenn junge Menschen sich für ihre Bildung und ihre Zukunft einsetzen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg begrüßt, dass Schülerinnen und Schüler für ihre Interessen eintreten. „Es ist ein gutes Zeichen für die Demokratie, wenn junge Menschen sich mit Nachdruck für ihre Bildung und ihre Zukunft einsetzen“, so Oldenburg. Nach Vorstellung eines 21-seitigen Forderungskatalogs des Landesschülerrats, der zentrale Themen wie mentale Gesundheit, strukturelle Schulreformen, Demokratiebildung, den Umgang mit Extremismus, Schülermitwirkung und soziale Gerechtigkeit beinhaltet, freut sich die Bildungsministerin auf die Fortführung der Gespräche mit den Vertretungen der Schülerinnen und Schüler.

„Wir nehmen die Forderungen des Landesschülerrats ernst. Gerade bei den Themen psychische Gesundheit und Extremismusprävention sind wir bereits aktiv und bauen bestehende Angebote weiter aus“, erklärt Oldenburg. „Mit unseren schulpsychologischen Beratungsstellen, dem landesweiten Notfallmanagement mit mobilen Teams, dem Zeugnissorgentelefon sowie gezielten Aufklärungskampagnen schaffen wir wichtige Hilfsangebote, die wir noch sichtbarer machen wollen. Eine klare Kante gegen jede Form von Extremismus finde ich richtig. Wir stärken unsere Schulen darin, konsequent zu handeln und Betroffene zu schützen und bilden unsere Schulleitungen fort.“

„Weitere Vorschläge zu zentralen Fragen der Bildungsentwicklung und Schülermitwirkung werden wir in unserem ersten Schulkongress zum Thema „Schulkultur und Partizipation“ Mitte September besprechen. Dieser Schulkongress ist ein Bildungsforum von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften. Nur im Dialog gelingt es, die Umsetzung von Forderungen zu beraten, ohne alles Bestehende über Bord zu werfen. Ein intensiver Austausch mit allen Beteiligten ist mir sehr wichtig. Ich treffe mich regelmäßig mit den Mitwirkungsgremien. Seit 2021 habe ich 70 Gesprächstermine mit Stadtschülerräten und Kreisschülerräten, Stadtelternräten und Kreiselternräten, mit dem Landesschülerrat und Landeselternrat geführt. Dazu zählen auch Arbeitsgespräche und Klausurtagungen. Diese gute Zusammenarbeit hat es vorher nicht gegeben“, betont Oldenburg.

Für Schülerinnen und Schüler gilt auch am Montag, 26. Mai 2025, die Schulpflicht.

Zu den Forderungen im Einzelnen:

  •  Mentale Gesundheit

Schulen entscheiden selbstständig, ob sie einen Projekttag für mentale Gesundheit organisieren. Ein eigenes Fach für Lernmethoden und Förderung von Resilienz ist nicht notwendig, weil diese Querschnittsthemen in allen Unterrichtsfächern Berücksichtigung finden. Sie sind Teil der Aufgabenbereiche „Prävention und Gesundheitserziehung“ sowie „Bildung für Toleranz und Vielfalt“, die Bestandteile der Rahmenpläne sind. Schulpsychologischen Rat erhalten Schülerinnen und Schüler über das Zeugnissorgentelefon. Die Einteilung von Schülerinnen und Schüler nach Lerntypen hat keine wissenschaftliche Grundlage.

Laut Schulgesetz sind Schülerinnen und Schüler verpflichtet, Hausaufgaben zu erledigen. Hausaufgaben bleiben als wertvolle Lern- und Übungszeit eine wichtige Ergänzung des Unterrichts. Sie fördern die Selbstständigkeit, Selbstdisziplin und stärken das Erlernen von Arbeitstechniken. Vor dem Hintergrund des immer stärker werdenden Einflusses Künstlicher Intelligenz auch auf die Schulen, zeichnen sich anstelle einer Abschaffung von Hausaufgaben ganz andere Entwicklungen ab. So sollte die Benotung von Hausaufgaben in Zeiten von KI-Tools wie ChatGPT immer mehr in den Hintergrund und die mündliche Leistung der Schülerinnen und Schüler in den Vordergrund rücken.

Die Freistellung für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 10, um sich auf Klausuren vorzubereiten, widerspricht der Schulpflicht, die im Schulgesetz verankert ist. Zudem ließe sich eine „Greencard“ organisatorisch schwer umsetzen, weil Schülerinnen und Schüler fehlen könnten, wenn wichtige Wissensgebiete im Unterricht vermittelt werden. Das würde zu einer Benachteiligung führen.

Die Leistungsbewertungsverordnung und die Abiturprüfungsverordnung schreiben vor, dass Schülerinnen und Schüler grundsätzlich an einem Tag höchstens zwei schriftliche Lernerfolgskontrollen anfertigen. An Tagen, an denen eine Klassenarbeit oder eine Klausur geschrieben wird, sollen keine schriftlichen Lernerfolgskontrollen durchgeführt werden.

  •  Strukturelle Schulreformen

In Mecklenburg-Vorpommern legen Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und Gesamtschulen am Ende der Jahrgangsstufe 12 und an Fachgymnasium am Ende der Jahrgangsstufe 13 die Abiturprüfungen ab. Die Gliederung der gymnasialen Oberstufe ist im Schulgesetz verankert. Hierbei handelt es sich um ein Landesgesetz, das der Landtag beschlossen hat.

Die Länder haben sich in der Kultusministerkonferenz darauf verständigt, die Vergleichbarkeit des Abiturs zu stärken. In weiteren Bundesländern besteht eine verpflichtende Mathematikprüfung. In Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich, entweder eine schriftliche oder mündliche Abiturprüfung im Fach Mathematik zu absolvieren.

Das Land hat mit der fachdidaktischen Ausrichtung des neuen Rahmenplans Sport eine rechtliche Grundlage für einen modernen und motivierenden Sportunterricht geschaffen. In einer modernen Sport- und Bewegungskultur können der Unterrichtsgegenstand, die sportliche Aktivität oder das Verhalten der Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Perspektiven bewertet werden. Grundlage bilden die gemeinsame Handlungsempfehlung der Kultusministerkonferenz und des Deutschen Olympischen Sportbundes zur Weiterentwicklung des Schulsports. Ähnliche Regelungen für die Bewertung aus unterschiedlichen Perspektiven gelten in musischen und künstlerisch-gestalterischen Fächern.

Freiräume in Rahmenplänen müssen nicht geschaffen werden, weil es sie bereits gibt. Die darin verankerten Themengebiete füllen 80 Prozent der Unterrichtszeit. Bei den übrigen 20 Prozent sind die Lehrkräfte in ihrer Gestaltung frei.

Die schulische Bildung und Erziehung zielt darauf ab, Kompetenzen zu vermitteln, die für eine gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben und die Bewältigung beruflicher Anforderungen erforderlich sind. Dabei stehen insbesondere Sozial- und Selbstkompetenzen im Fokus, die sich im Arbeits- und Sozialverhalten zeigen. Die Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens stärkt die Anerkennungs- und Wertschätzungskultur.

Das Fach Astronomie als älteste Naturwissenschaft hat eine Vielzahl von Schnittmengen zu anderen Naturwissenschaften. Zudem erfährt die Astronomie in den zurückliegenden Jahren durch die Raumfahrt eine verstärkte öffentliche Wahrnehmung. Mit dem Aufrechterhalten des Status der Astronomie als selbstständiges, einstündiges Unterrichtsfach ausschließlich in der Klassenstufe 9 hat Mecklenburg-Vorpommern eine Form gewählt, die ihren Fokus auf die Vermittlung grundlegender Kenntnisse legt.

Mit dem Startchancen-Programm von Bund und Ländern erhalten Regionale Schulen in besonderen Lagen über einen Zeitraum von 10 Jahren eine finanzielle Unterstützung. Mit dem Investitionsprogramm können Neu- und Umbauten, die Erweiterung und Modernisierung der Schulgebäude realisiert werden. Mit dem Chancenbudget wird das Potenzial von Schülerinnen und Schülern gefördert, die individuelle Förderung, Kompetenzentwicklung und die Berufliche Orientierung werden gestärkt.

  •  Demokratiebildung

Die Juniorwahl zählt bundesweit zu den etablierten Projekten der politischen Bildung. Seit 10 Jahren wird sie kostenfrei den Schulen angeboten und steht allen Schulen zur Verfügung.

Mit der geplanten Änderung der Abiturprüfungsverordnung ist vorgesehen, dass ab dem Schuljahr 2026/2027 die Fächer Geschichte und Politische Bildung/Sozialkunde mit je zwei Schulhalbjahren einbringungspflichtig werden.

In Mecklenburg-Vorpommern ist eine neue Verwaltungsvorschrift „Demokratiebildung“ geplant. Sie soll wesentliche inhaltliche und fachliche Grundlagen, Unterstützungsmaßnamen und Handlungsrichtlinien enthalten. Hierbei wird es nicht nur um die institutionelle Schülermitwirkung gehen, sondern auch um einen ganzheitlichen Ansatz der Demokratiebildung.

  •  Schülermitwirkung

Mit dem neuen Schulgesetz hat das Land die Schülermitwirkung gestärkt. So ist ab dem kommenden Schuljahr die Wahl einer Vertrauenslehrkraft verpflichtend. Zukünftig kann eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgangsstufe 3 und eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgangsstufe 4 mit beratender Stimme an der Schulkonferenz teilnehmen. Zudem wird in Bezug auf die Schulkonferenz die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7 auf die Jahrgangsstufe 5 herabgesetzt.

  •  Soziale Gerechtigkeit

Laut Ifo-Studie zählt Mecklenburg-Vorpommern zu den Bundesländern mit der höchsten Chancengleichheit. Als Gründe führen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die hohe Betreuungsquote von 95 Prozent bei den 3- bis 6-Jährigen in der Kita und das längere gemeinsame Lernen in der Schule an.

Von 2016 bis 2024 hat die Landesregierung mit 750 Millionen Euro rund 500 Schulbauvorhaben gefördert. Damit konnte auch die Barrierefreiheit der Schulgebäude erhöht werden. Von 2024 bis 2027 setzen Land und Kommunen zusätzlich 400 Millionen Euro für den Schulbau ein. Mit dem DigitalPakt und seinen Zusatzprogrammen haben Bund und Land die Schulträger mit 142 Millionen Euro unterstützt. Die Schulträger konnten für die Schulen Internetanschlüsse, WLAN, digitale Tafeln, Server, Software sowie Tablets oder Laptops für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte beschaffen.

  •  Extremismus

Das Land unterstützt Lehrkräfte im Umgang mit Extremismus durch Fortbildungen, damit sie handlungssicherer werden. Das Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ steht allen Schulen offen. Voraussetzung für eine Beteiligung ist eine Selbstverpflichtung der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte.