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Kategorie: Politik

Wildschutzzaun an deutsch-polnischer Grenze

Insel Usedom – Seit dem Beginn der Arbeiten an der festen Wildzäunung entlang der deutsch-polnischen Grenze im Juli ist gut die Hälfte der Strecke geschafft. Der Zaun soll die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest durch Wildscheine erschweren. Von den insgesamt 62,5 Kilometern gemeinsamer Grenze, sind 31 Kilometer mit einem Zaun aus Drahtknotengeflecht versehen. Heute besuchte Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus einen der neuralgischen Punkte des Zaun-Projektes in Ahlbeck.

„Dieser Abschnitt am Strand stellt auf einer Länge von rund 80 Metern eine Herausforderung dar. Wir brauchen eine Lösung, die eine möglichst geringfügige optische Beeinträchtigung dieses beliebten Strandabschnitts darstellt und den Besucherverkehr so wenig wie möglich einschränkt. Dennoch steht für mich fest, dass auch dieser Abschnitt für das Schwarzwild geschlossen werden muss. So machen wir es den Wildschweinen deutlich schwerer, von Polen nach Mecklenburg-Vorpommern zu wechseln und das in Polen grassierende Virus einzu­schleppen. Für den Menschen ist ASP gesundheitlich ungefährlich, aber für unsere Hausschweine ist es absolut tödlich. Welche Konsequenzen ein Ausbruch der Krankheit allein bei Wildschweinen hat, sehen wir derzeit in Brandenburg, wo zwei Landkreise direkt an der Grenze zu Polen betroffen sind.“

Auf dem Standabschnitt in Ahlbeck soll ein 1 m hoher Doppelstabmattenzaun die Einschleppung des Virus möglichst verhindern. Drei Tore sollen Touristen und Rettungsfahrzeugen die Passage dennoch ermöglichen. Insgesamt werden auf der Insel 15 Tore im Wildschutz­zaun Querungen erlauben.

Damit der Zaun Ende November fertiggestellt werden kann, wurden vier Unternehmen mit dem weiteren Bau beauftragt. Bisher hatten Mitarbeiter der Landesforst­anstalt den Zaun gebaut. Schwierige Untergründe und munitionsbelastete Böden gestalteten die Arbeit zeitweise sehr schwierig.

„Der Zaun ist nur ein Teil unserer Abwehrstrategie gegen ASP“, so Minister Backhaus weiter. „Aber er ist eine erste wichtige Barriere gegen das Virus. Deswegen muss er ständig überwacht und instandgehalten werden, damit er seine Funktion erfüllen kann. Dazu kommt, dass für den tierschutzkonformen Betrieb stetig ein Mitarbeiter verfügbar ist, falls Tiere hier verunfallen. Außerdem wissen wir, dass sich Wildschweine ihre gewohnten Wechsel nicht einfach versperren lassen und ihr Verhalten anpassen werden. Darauf müssen wir reagieren und problematische Stellen gegebenenfalls entsprechend verstärken. Ebenso müssen wir schauen, wo die Barriere umgangen wird und darauf reagieren. Dies alles lege ich in die Hand unserer Forstamts- und Revierleiter und setze ganz besonders auf unsere frisch eingestellten Berufsjäger, die sich hier bewähren müssen.“

Abschließend rief der Minister mit Blick auf die ASP-Bekämpfung in Brandenburg zur Geschlossenheit auf. Eine Seuche wie die ASP lasse sich nur erfolgreich bekämpfen, wenn alle zusammenarbeiten und die notwendigen Maßnahmen unterstützen. Jäger, Landwirte, Landkreise, Bundeswehr und THW hatten zuletzt Mitte Oktober bei der ASP-Konferenz im Landwirtschafts­ministerium zugesagt, tatkräftig bei der Bekämpfung der Tierseuche mitzuwirken.

Zentrum für psychosoziale Medizin

Stralsund – Im Krankenhaus West am Helios Hanseklinikum Stralsund sollen verschiedene Häuser saniert werden. Entsprechende Pläne sind am Donnerstag in der Hansestadt vorgestellt worden.

„Vor Ort soll ein Zentrum für psychosoziale Medizin entstehen. Der Standort West ist sowohl landschaftlich wie architektonisch reizvoll. Hier finden sich viele denkmalgeschützte Gebäude, in denen Stationen für die Behandlung von psychischen Störungen unterschiedlichster Art und für die unterschiedlichsten Lebensabschnitte eingerichtet sind. Für Patienten und Patientinnen werden die neuen Räume nach Fertigstellung zum Wohlfühlen und Gesundwerden beitragen. Moderne bauliche und technisch innovative Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Beitrag für eine verbesserte Krankenversorgung in Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der Ausbau am Krankenhaus West am Helios Hanseklinikum Stralsund erfolgt auf dem Gelände der ehemaligen IV. Pommerschen Heil- und Pflegeanstalten. Im ersten von insgesamt vier Bauabschnitten soll eine Verbindung zwischen den Häusern 20 und 24 geschaffen werden. In letzterem war bis 2015 die Abteilung für Altersmedizin untergebracht, bevor sie in das Krankenhaus am Sund umgezogen ist.

Nun sollen im Haus 24 Räumlichkeiten für Gerontopsychiatrie und Allgemeinpsychiatrie entstehen. Ein moderner Anbau aus einer Alu-Glas-Konstruktion beherbergt künftig Physio- und Ergotherapie für diesen Behandlungsbereich.

„Bei aller Inklusion und Selbstbestimmung und anderen sozialpsychiatrischen Idealen der Entinstitutionalisierung: In einer seelischen oder psychischen Krise brauchen Menschen Schutz und Obhut. Und beides können sie wohnortnah in dieser Klinik finden, eine qualitativ hochwertige Behandlung, mit moderner Medizin aus einer Hand, an einem Ort. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich der Arbeitsalltag und die Arbeitsabläufe nach Abschluss der Baumaßnahmen durch die räumliche und logistische Umstrukturierung weiter verbessern. Helios kann dem psychiatrisch-psychotherapeutischen Vollversorgungsauftrag für die Hansestadt Stralsund, Rügen sowie Nordvorpommern noch besser gerecht werden“, so Glawe weiter.

Für den Klinikgeschäftsführer des Hanseklinikums, Johannes Rasche, ist die Förderung keineswegs selbstverständlich: „Wir verstehen das als klares Bekenntnis des Ministeriums zum psychiatrischen Versorgungsstandort Krankenhaus West. Für diese Unterstützung in den kommenden Jahren sind wir sehr dankbar. Der Minister leistet einen maßgeblichen Beitrag für die zukünftige Ausrichtung des Klinikums und für die Weiterentwicklung eines modernen Behandlungsangebots in höchster Qualität und in modernen Räumlichkeiten.“

Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat vor Ort für den ersten Bauabschnitt einen Fördermittelbescheid in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro für das Zentrum für psychosoziale Medizin des Krankenhauses West an Helios übergeben. Die Fördermittel für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf insgesamt 11,5 Millionen Euro, weitere Kosten von mindestens 1,6 Millionen Euro trägt das Hanseklinikum.

Das Land hat für das Helios Hanseklinikum Stralsund seit 1990 bis heute Fördermittel in Höhe von über 192,6 Millionen Euro bereitgestellt. „Das Klinikum ist ein fester und wichtiger Bestandteil in der Krankenhauslandschaft unseres Bundeslandes. Deshalb investieren wir jetzt und in den kommenden Jahren mit der Förderung des Zentrums für psychosoziale Medizin des Krankenhauses West in die Zukunft des Standortes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Seit 1991 wurden mehr als 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhauslandschaft von Mecklenburg-Vorpommern investiert.

Die Stralsunder Psychiatrie zählt mit 481 stationären und teilstationären Betten zu den drei größten psychiatrischen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern. Von der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Adoleszenz bis hin zur Psychosomatischen Medizin, Erwachsenenpsychiatrie und dem Maßregelvollzug wir hier alles vorgehalten. Am Krankenhaus West arbeiten 450 Mitarbeiter.

Steigende Infektionszahlen

Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht in MV

Schwerin – Die Landesregierung setzt angesichts steigender Infektionszahlen auf regionale Entscheidungen der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Bezug auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Unterricht. Das ist das Ergebnis des gestrigen MV-Gipfels. Eine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht wurde gestern nicht beschlossen.

Stattdessen prüft der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, ob ab einem Infektionsgeschehen von mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen (also ab Klasse 5) regional ggf. notwendig ist. Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern wird geprüft, ob im gesamten Landkreis bzw. der gesamten kreisfeien Stadt der MNS im Unterricht getragen werden muss. Der Entscheidung liegt das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort zugrunde.

„Wir haben keineswegs eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht beschlossen, sondern setzen auf Entscheidungen der Gesundheitsämter, die sich am regionalen Infektionsgeschehen orientieren“, stellte Bildungsministerin Bettina Martin klar. „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht macht den Unterricht aus pädagogischer Sicht schwieriger. Wir wollen den Einsatz dieser Maßnahme so lange es vertretbar ist, verhindern“, so Martin

„Unser Ziel ist es, auch weiterhin flächendeckende Schulschließungen zu verhindern und den täglichen, verlässlichen Regelbetrieb an den Schulen aufrecht zu erhalten. In der jetzigen Situation müssen wir darauf achten, Infektionen zu begrenzen. Deswegen ist es wichtig, dass bei einem Ausbruch vor Ort schnell und gezielt agiert wird“, erklärte Martin weiter.

Der MV-Gipfel hat Folgendes beschlossen:

  • Mehr als 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen: Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt prüft, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen im Umkreis des Ausbruchsgeschehens notwendig ist.
  • Mehr als 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen: Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt prüft, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt notwendig ist.

Es handelt sich jeweils also um Einzelfallprüfungen der Landkreise und kreisfreien Städte.  Eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer MNB besteht weiterhin also nicht.

Corona-Lockerungs-LVO MV

Einreisen von Sportlerinnen und Sportlern aus inländischen Risikogebieten zu Wettkämpfen und Spielen sind möglich

Schwerin – Durch die am 21. Oktober in Kraft getretene Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV gibt es klare Regelungen für Sportveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Athletinnen und Athleten bzw. Mannschaften aus innerdeutschen Risikogebieten.

„In den überregionalen Klassen sind somit Spiele bei uns im Land möglich auch wenn die anreisende Mannschaft aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommt“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Gleiches gelte für Wettkämpfe an denen Sportlerinnen und Sportler aus innerdeutschen Risikogebieten teilnehmen.

„Damit besteht rechtzeitig vor dem Wochenende Sicherheit für die Vereine und Organisatoren“, so Drese. „Der Sportbetrieb vor allem auch im überregionalen Amateursport ist damit gewährleistet.“

Voraussetzung für die Durchführung der Sportverantstaltungen sind aber in jedem Fall mit dem jeweils zuständigem Gesundheitsamt abgestimmte Hygiene- und Schutzkonzepte.

Die Einreisemöglichkeit ohne Testung und Übernachtung umfasst nach Angaben von Ministerin Drese Personen, die aus Anlass der Sportausübung nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Neben den Sportlerinnen und Sportlern zählen dazu zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, medizinisches Personal sowie das Schieds- und Kampfgericht.

Für Sportveranstaltungen mit Zuschauenden in Mecklenburg-Vorpommern gibt es momentan keine Änderungen. „Allerdings gibt es ab Stufe Orange in der MV-Corona-Ampel deutliche Einschränkungen“, betont Drese.

Ist die 7-TagesInzidenz pro 100.000 Einwohnern in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt über 35 bis 50 werden die Teilnehmerzahlen bei Sportveranstaltungen auf maximal 200 in geschlossenen Räumen und maximal 500 im Freien begrenzt. Ausnahmen auf der Grundlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts sind möglich, wenn das Infektionsgeschehen klar lokalisiert werden kann.

Springt die Ampel bei über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen auf rot ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen auf maximal 100 (drinnen und draußen) vorgesehen.

Im Anhang befindet sich die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung. Für den Sportbereich ist der in § 5 neu eingefügte Absatz 11a der Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV maßgeblich.

Weniger Hering 2021

Entscheidung des Fischereirates belastet erneut Fischer in MV

Schwerin – „Ein schwerer Leberhaken und ein dickes blaues Auge – aber noch kein Knockout!“ So kommentierte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus in der Boxersprache die Ergebnisse des gestrigen Fischereirats in Brüssel und dessen Entscheidungen zu den Fangmöglichkeiten in der Ostsee 2021.

„Die Ergebnisse sind für die Fischerei natürlich sehr problematisch. Insbesondere die neuerliche Halbierung der Fangmöglichkeiten beim Hering werde die ohnehin angespannte Situation der hiervon besonders abhängigen Fischereibetriebe – insbesondere in Vorpommern – und auch des Fischverarbeitungszentrums in Sassnitz-Mukran weiter verschärfen. Allerdings ist es auch positiv, dass der Rat überhaupt eine sozio-ökonomische Abwägung zugunsten der Fischerei vorgenommen und den Bestand nicht etwa ganz gesperrt hat, wie es die Fischerei­wissenschaft noch empfohlen hatte.“

Der Minister begrüßt, dass es schon jetzt ein begleitendes Statement der Länder Dänemark, Deutschland, Polen und Schweden sowie der Kommission gibt, wonach die Ergebnisse für den Herings-TAC (total allowable catches) der westlichen Ostsee adäquat auf die Quotenentscheidung im Dezember über den Heringsbestand im Skagerrak und Kattegat übertragen werden sollen. „Als amtierende Vorsitzende des Fischereirats dürfte Frau Bundesministerin Klöckner genügend Einfluss geltend machen können, dies durchzusetzen. Es muss wieder ein Einklang zwischen den Quoten in der westlichen Ostsee und im Skagerrak/Kattegat hergestellt werden, wie es früher üblich war – dies gebieten Sachlichkeit als auch Gerechtigkeit, wie es die Fischer angemahnt hatten“, so die klare Forderung des Ministers.

Erfreulich sei immerhin, dass der Rat beim Dorsch in der westlichen Ostsee weitgehend den Empfehlungen des ICES gefolgt sei. „Es war mir völlig unverständlich, auf welcher sachlichen Grundlage die Kommission aus der Empfehlung des ICES von plus 22 Prozent eine Absenkung von minus 11 Prozent ableiten wollte. Die nun vereinbarten fünf Prozent Anhebung sind zwar nur ein Kompromiss, aber einer, mit dem die Fischerei angesichts der Vorankündigungen eher zufrieden sein kann“, schätzt Dr. Backhaus das Ergebnis ein. Letztendlich sei hiermit auch Konstanz für das Bag-Limit der Angler gegeben und hätten sich auch bei den Schonzeiten sachliche Erwägungen durchgesetzt.

Was die deutlich verringerte Beifangmenge an Ost-Dorsch im ICES-Untergebiet 24 um Rügen anbelangt, so seien damit harte Bandagen für die Plattfischfischerei vorgegeben. „Umso wichtiger war es, dass bereits 2020 unter Förderung des Landes aus dem EMFF neue Netze entwickelt worden sind, mit denen der Beifang an Dorschen deutlich gesenkt werden kann. Damit die Schleppnetzfischer effektiv auf den Fang von Flundern, Schollen und Klieschen umschwenken können, müssen diese Netztypen schnellstmöglich in Einsatz gebracht werden dürfen“, richtet der Minister zugleich eine Forderung an die Kommission.

Um den angesprochenen Knockout zu verhindern, werde es nun darauf ankommen, Wege zu finden, insbesondere die kleine, handwerkliche Fischerei an der vorpommer­schen Küste durch eine Zeit mit solch niedrigen Quoten zu bringen. „Dies wird nur mit strukturellen Anpassungen möglich sein. Hier erwarte ich von der Bundesregierung finanzielle Unterstützung für das demnächst EU-rechtlich mögliche Abwrackprogramm, um insbesondere älteren Fischern den sozial verträglichen Ausstieg zu ermöglichen“, sagte der Minister. „Die Abwrackung ist und bleibt ein Notfallinstrument, könnte aber für manchen Fischer sehr hilfreich sein.“ Immerhin hätten die Kommission und Deutschland im Rahmen eines Statements auch den Weg für die zeitweilige Stilllegung 2021 nochmals geebnet. „Somit können Fischer, die ihren Beruf weiter ausüben wollen und noch verfügbare Stilllegungstage haben, auch dieses Instrument, voraussichtlich letztmals in 2021, nutzen.

Ich werde mich aber auch an die Bundesministerin wenden und um Hilfen für unsere angepasste handwerkliche Küstenfischerei bitten. Durch die Corona-bedingen Verdienstausfälle sind unsere Fischer in diesem Jahr gleich zweimal hart getroffen worden. „

Daneben müssten sich die Genossenschaften und Erzeugerorganisationen aktiv auf die neuen Umstände einstellen, sich gegebenenfalls neu organisieren. „Gerade in einer solchen Krise, die absehbar nicht gleich übermorgen überwunden sein wird, kommt es auf einen gut aufgestellten, nach vorne denkenden Landesverband der Kutter- und Küstenfischer an. Ich werde mit dem Verband und mit Vertretern der Branche noch intensive Gespräche führen, unter anderem darüber, mit welchen Maßnahmen das Land einen solchen Prozess noch begleiten kann“, kündigte der Minister bereits an.

Park-Neugestaltung

Städtebauförderung: 560.000 Euro für Park-Neugestaltung in Rostock-Schmarl

Rostock – Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhält vom Landesbauministerium für die Freiflächengestaltung „Schmarler Landgang“ einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 560.000 Euro bei Gesamtkosten von ca. 620.000 Euro.

„Dieses Vorhaben bildet den Abschluss der Maßnahmen im Stadtteil Schmarl, die mit Städtebaufördermitteln unterstützt wurden. Insgesamt wurden dort seit 2001 knapp 21 Millionen Euro Städtebaufördermittel verbaut. Diese Summe habe zu je einem Drittel – also jeweils sieben Millionen Euro – Bund, Land und die Hansestadt beigesteuert“, sagt Landesbauminister Christian Pegel und nennt einige Beispiele für die Verbesserungen, die im Stadtteil mit Hilfe dieser Gelder verwirklicht wurden. „Unter anderem wurden die Kita am Kolumbusring 20, die Grundschule „Krusenstern“ und die Sporthalle am Stefan-Jantzen-Ring modernisiert. Dort entstand zum Beispiel auch eine neue Spiel-, Sport- und Freizeitanlage.“

Bei dem nun letzten Vorhaben im Rahmen der Städtebauförderung wird der Park zwischen „Schmarler Landgang“ und Warnow neu und barrierefrei gestaltet: Kern des Parks bildet das Wäldchen mit einem etwa 50 Jahre alten Eichenbestand, welches ausgelichtet und dadurch erhalten wird. Trampelpfade werden zu befestigten Wegen ausgebaut, neue Bänke aufgestellt und für Kinder von sieben bis dreizehn Jahren der Spielplatz „Seemanns Heimkehr“ errichtet. Zudem erhält der Park Spielelemente für Kinder von drei bis sechs Jahren sowie Elemente für die sportliche Betätigung sowie eine insektenfreundliche LED-Beleuchtung entlang der Hauptwege.

Mit dem Bau soll noch in diesem Jahr begonnen werden. Der neugestaltete Park soll im kommenden Jahr fertig und für die Bewohner und Besucher des Stadtteils in Rostocks Nordwesten nutzbar sein.

Erneut mehr Kinder in den Kitas

Schwerin – „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern in der Kindertagesförderung auf hohem Niveau einen beachtlichen Zuwachs“, kommentiert Sozialministerin Stefanie Drese die weiter steigenden Zahlen in den Kindertageseinrichtungen des Landes. Zum Stichtag 1. März 2020 nahmen laut Angaben des Statistischen Landesamtes 113.412 Kinder Bildungs- und Betreuungsangebote der öffentlich geförderten Kindertagesförderung (Krippe, Kita, Hort, Tagespflege) wahr.

„Dabei ist der Anstieg in diesem Jahr besonders bemerkenswert“, verdeutlicht Drese. So sind 2.228 Kinder mehr in den Einrichtungen als im Vorjahr (im Vergleich Steigerung 2019 zu 2018: 1.058 Kinder). „Das hat ursächlich mit der seit Jahresbeginn bestehenden Elternbeitragsfreiheit zu tun, die auch einen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit für alle Kinder darstellt“, so die Ministerin.

Insgesamt ist festzustellen, dass Eltern verstärkt U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, während die Zahlen in der Kindertagespflege rückläufig sind.

Drese: „Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Bereitstellung von Betreuungsplätzen bundesweit führend. Dennoch setzen wir den Ausbau fort. Ein Schwerpunkt wird dabei die Schaffung zusätzlicher Hort- bzw. Ganztagsangebote für Grundschulkinder sein.“

Zum beschleunigten Ausbau solcher ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder erhält Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich knapp 15 Millionen Euro Finanzhilfen vom Bund. Sozialministerin Drese hatte in der vergangenen Woche eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung für das Investitionsprogramm unterzeichnet.

Drese: „Zur Kofinanzierung dieses Bundesprogramms stellt das Land rund 3,2 Millionen Euro über den MV-Schutzfonds bereit. Mit dem kommunalen Anteil steht damit ein Gesamtvolumen der Vorhaben in Höhe von 21,26 Millionen Euro zur Verfügung.“ Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2021.

Unterstützung von Start-ups

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern legt gemeinsam mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) ein Landesprogramm auf und reicht Corona-Hilfen für Start-ups und kleine mittelständische Unternehmen aus. Insgesamt stehen in dem Programm „MBMV Sonderunterstützung KfW 2020“ 15 Millionen Euro für Beteiligungen an Unternehmen zur Verfügung.

„Ziel ist es, Start-ups und kleine Mittelständler mit Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen und dadurch Corona-Folgen abzumildern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Förderfähig sind Investitionen und die Mitfinanzierung aller laufenden Kosten wie beispielsweise Miete, Gehälter und Warenlager (Betriebsmittel).

Zur Stabilisierung der Wirtschaft hat die Bundesregierung im Zuge der Corona-Pandemie ein Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups beschlossen, um besonders junge und kleine Mittelständler zu unterstützen. Mit dem Landesprogramm setzt das Land Mecklenburg-Vorpommern die Säule II des Maßnahmenprogramms des Bundes um. Ab sofort können gewerbliche Unternehmen mit bis zu 75 Millionen Euro Gruppenumsatz Beteiligungsanträge stellen.

Die Finanzierungshilfen stehen Unternehmen zur Verfügung, die bis zum 31.Dezember 2019 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Zudem müssen sie ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder den Schwerpunkt ihrer Geschäftstätigkeit oder mindestens 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern haben. Die Beteiligung mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren kann beantragt werden als typisch stille Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro) oder als offene Beteiligung von höchstens 800.000 Euro.

Möglich ist auch eine Kombination aus offener und stiller Beteiligung (mind. 50.000 Euro und höchstens 800.000 Euro). Die wirtschaftliche und rechtliche Selbstständigkeit des Unternehmens bleibt bestehen. „Das Programm ist ein weiterer Baustein zur Stabilisierung der Wirtschaft in Corona-Zeiten“, sagte Glawe.

Auch für Dr. Thomas Drews, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern, ist die Umsetzung der Säule II essenziell: „Wir möchten auch für Start-ups einen wichtigen Beitrag leisten und so die Auswirkungen der Corona-Pandemie durch dieses Programm reduzieren“, so Dr. Drews.

Weitere Informationen bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin). Ansprechpartner ist Mario Mietsch, Tel. 0385/3 95 55 29, Email mario.mietsch@mbm-v.de.

Der formgebundene, vollständig ausgefüllte Antrag kann ab sofort bis zum 10.12.2020 eingereicht werden. Mehr zum Programm MBMV Sonderunterstützung KfW 2020 unter: https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_sonderunterstuetzung_kfw_2020/