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Kategorie: Politik

Neuer Landesjugendplan angekündigt

Schwerin – „Die soziale und digitale Teilhabe junger Menschen in all ihren Facetten ist das Kernthema der heranwachsenden Generationen“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Landtagsdebatte zum Abschlussbericht zur Anhörungsreihe „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“. Dieser Entwicklung in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen soll mit dem neuen Landesjugendplan Rechnung getragen werden, der nach Angaben Dreses Anfang 2021 in Kraft treten soll.

„Wir wollen die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Integration und Inklusion, die Schaffung von Medienkompetenz und -sicherheit, die Ermöglichung virtueller Räume sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung zukünftig stärker berücksichtigen und fördern“, sagte die Ministerin im Landtag.

Mit Hilfe des neuen Landesjugendplanes solle die Förderpraxis des Landes zukunftssicher und innovativ modernisiert werden, auch um die Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben zu unterstützen, so Drese.

Einen Förderschwerpunkt will die Ministerin beim Thema „Jugendbeteiligung“ setzen. So sollen insbesondere Projekte Zuwendungen erhalten, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an sozialen, gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen ermöglichen und ihre eigenverantwortliche Mitbestimmung und Mitgestaltung fördern. „Wichtig für mich ist, dass die Angebote an den Interessen der jungen Generationen anknüpfen und von ihnen selbst mitbestimmt und mitgestaltet werden“, betonte Drese.

Vorbilder seien hierbei die erfolgreichen Projekte „Beteiligungsnetzwerk“ und „Digitale Jugendbeteiligung“, für deren Verstetigung und Ausbau sich Drese einsetzen wird.

Einen hohen Stellenwert im neuen Landesjugendplan hat die Stärkung von Medienkompetenz und Mediensicherheit von Kindern und Jugendlichen. „Wir planen hier einen neuen Förderschwerpunkt. Damit sollen Projekte initiiert werden, die die Fähigkeiten und Fertigkeiten junger Menschen stärken, Medien den eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend sachkundig, verantwortungsvoll, selbstbestimmt und kreativ zu nutzen“, betonte Drese. Dabei sollen auch die Ziele und Aufgaben des Kinder- und Jugendmedienschutzes einbezogen werden, um Kinder und Jugendliche zu einem sozial verantwortlichen und reflektierten Umgang mit der Internetnutzung und speziell der Nutzung sozialer Netzwerke zu befähigen, so Drese.

Konversion in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Schwerin ist heute im Landtag das Thema „Konversion in Mecklenburg-Vorpommern – Ein Erfolgsmodell?“ diskutiert worden. „Wir sind in den vergangenen Jahren bei der Konversion ein sehr gutes Stück vorangekommen. Vielerorts ist es gelungen, eine zivile Nachnutzung zu erreichen und den Kommunen neue Perspektiven aufzuzeigen. In den meisten Städten und Gemeinden ist inzwischen nicht nur die Phase der allgemeinen Sondierung, Planung und Abstimmung über zivile nachhaltige Nachnutzungsoptionen abgeschlossen, es wurden auch die unterschiedlichsten Infrastrukturvorhaben umgesetzt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Zahlreiche Kommunen haben in den vergangenen Jahren vor großen Herausforderungen gestanden, die eine Reduzierung beziehungsweise Schließung von militärischen Standorten mit sich bringt. „Das ist der unmittelbare Verlust von Einwohnern und Kaufkraft, damit ein Umsatzrückgang bei Handel und Handwerk und somit der Verlust von Arbeitsplätzen. Auch im Bereich der Immobilienwirtschaft verlieren aufgrund geringerer Nachfrage Gebäude an Wert und führen im schlimmsten Fall zu Leerstand und Verfall.

Hier entgegenzusteuern durch die Umwandlung der militärisch genutzten Infrastruktur in ein zivile Nach-Nutzung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze durch Unternehmens-Ansiedlungen hat allen Beteiligten eine Menge abverlangt. Es war und ist eine gemeinsame Aufgabe der Kommunen, des Landes und des Bundes als Flächeneigentümer, diese strukturpolitischen Umgestaltung zu bewältigen“, betonte Glawe. In den vergangen Jahren haben wir in Mecklenburg-Vorpommern dabei eine sehr gute Form der Zusammenarbeit gefunden.

Das in Stavenhagen erstmalig angewandte Modell der „gleitenden Konversion“ – welches bei noch laufenden Bundeswehrbetrieb eine Überplanung und Ausgliederung von Teilbereichen ermöglichte – hat bundesweit für Anerkennung gesorgt. Heutzutage wird auf ehemaligen Militärflächen beispielsweise studiert, wie auf dem Campus Ulmenstraße in Rostock (bis 1994 Standort Sowjetarmee) oder in der Fachhochschule Stralsund (bis 1990 Offiziershochschule der NVA), wird gewohnt, eingekauft und zur Schule gegangen wie in Ludwigslust (bis 1992 Standort Sowjetarmee), Urlaub gemacht wie in Boltenhagen Tarnewitz (NVA bis 1990) oder Freizeit verbracht wie im Bürgerpark Wismar (Landesgartenschaugelände 2002, ehem. Standort Sowjetarmee).

„An vielen ehemaligen Konversionsstandorten finden Menschen Arbeit sowie Unternehmen gute wirtschaftliche Bedingungen und passende Flächen oder Immobilien wie in Stavenhagen, Demen, Dabel (beide NVA/Bundeswehr bis 2006) oder in Neubrandenburg-Fünfeichen“, so Glawe weiter.

In der vergangenen und der aktuellen EU-Strukturfonds-Periode (2007-2013 beziehungsweise 2014-2020) erfolgte die Konversionsförderung des Wirtschaftsministeriums auf der Grundlage der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie aus dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE). „Danach ist eine Förderung möglich, wenn eine wirtschaftsnahe Infrastruktur geschaffen oder erweitert wird. Hiermit sollen die Voraussetzungen für gewerbliche Investitionen und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen auf Konversionsstandorten ermöglicht werden. Konversionskommunen wurden von 2007 bis heute mit insgesamt ca. 64 Millionen Euro aus der GRW und den EFRE unterstützt“, sagte Glawe im Landtag.

Im Rahmen der Städtebauförderung geht es vorrangig um Maßnahmen zur Anpassung der städtischen Infrastruktur, um den Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen oder um die Aufwertung des öffentlichen Raumes in Gebieten mit erheblichen Funktionsverlusten. „Auch die Städtebauförderung leistet einen erheblichen Beitrag zur Unterstützung der Kommunen im Konversionsprozess. Für diesen Zweck wurden von 1991 bis heute etwa 1,4 Milliarden Euro Städtebaufördermittel an Gemeinden und Städte ausgereicht“, so der Wirtschaftsminister. Darüber hinaus wurden ausgewählte von der Konversion betroffene Städte und Gemeinden, z.B. durch LEADER Mittel oder aber auch Sonderbedarfszuweisungen und Kofinanzierungshilfen unterstützt.

Für die Zusammenarbeit hat sich die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Standortkonversion/Bundeswehrstrukturreform unter Federführung des Wirtschaftsministeriums bewährt. Sie ist eine unbürokratische Plattform für den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den von der Konversion betroffenen Kommunen, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), den Ressorts der Landesregierung und der Bundeswehr. Auch die Fraktionen nutzten zum Teil die Möglichkeit, einen Abgeordneten in dieses Gremium zu entsenden.

„Dass die Konversion vielerorts gelungen ist, lag in allererster Linie an engagierten Entscheidungsträgern vor Ort. Sie hatten die Hauptlast zu tragen und können stolz auf die Entwicklung ihrer Gemeinden sein. Und es hat sich die gemeinsame Unterstützung aller Beteiligten auf den unterschiedlichsten Ebenen bewährt. Konversion wurde nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen. Es war immer ein Thema, das gemeinsam angepackt wurde“, machte Glawe deutlich. Der Wirtschaftsminister dankte allen Beteiligten, die über Jahre unterstützend tätig waren beziehungsweise es bis heute noch sind.

Das Thema Konversion ist noch nicht beendet. „Im Fokus stehen die weiter vorhandenen militärischen Altlasten. Das ist beispielsweise Thema, wenn es um die Erschließung von Gewerbeflächen geht. Dennoch: mittlerweile gibt es einen großen Erfahrungsschatz bei den Konversionsprozessen und ich bin mir sicher, dass die Kommunen auch zukünftige Herausforderungen meistern werden. Auf eine Unterstützung durch die Landesregierung können sie sich dabei verlassen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Verlängerung der Regelstudienzeit

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern soll die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester verlängert werden. Mit einer Änderung des Landeshochschulgesetzes soll dafür die rechtliche Grundlage geschaffen werden. Grund sind die pandemiebedingten Einschränkungen im Sommersemester 2020 an den Hochschulen. Der Landtag hat heute in erster Lesung über die Gesetzesänderung beraten.

„Von Beginn der Corona-Pandemie an waren sich Bund und Länder einig, dass die Studierenden keine langfristigen Nachteile durch die Corona-bedingten Einschränkungen an den Hochschulen und Universitäten haben sollen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Eine bundeseinheitliche Lösung dafür wäre deshalb nur konsequent gewesen. Doch sie ließ auf sich warten und kam schließlich gar nicht. Deshalb ist es gut und notwendig, dass wir nun selbst handeln, um unseren Studierenden die Sicherheit für ihr Studium zu geben, die sie brauchen“, so Martin.

Eine längere Studienzeit würde insbesondere die Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie dadurch die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer überschreiten. Studierende, die Leistungen nach dem BAföG beziehen, erhalten nach der derzeitigen Gesetzeslage nur dann eine weitere Förderung, wenn in einem aufwändigen Verfahren und im Einzelfall festgestellt wird, dass sie ihr Studium nicht haben planmäßig absolvieren können.

„In Mecklenburg-Vorpommern wollen wir stattdessen eine unbürokratische und anspruchssichere Lösung schaffen, um verlängerte Studienzeiten durch die Pandemie auszugleichen. Der unsinnige Bürokratieaufwand bleibt den Studierenden dann erspart und zum Glück auch unseren Studierendenwerken“, erklärte die Wissenschaftsministerin. „Ohne diese hochschulgesetzliche Regelung zur Veränderung der Regelstudienzeit müssten Studierende, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, die Verlängerung des BAföGs beantragen und dann selbst beweisen, dass die Verzögerung aus der Corona-Pandemie resultiert.

Die Ministerin dankte den Koalitionsfraktionen, die den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht haben und auch dafür, diesen Gesetzentwurf innerhalb einer Landtagswoche zur Entscheidung führen zu wollen. „Das Wintersemester steht unmittelbar bevor und die Fristen für die BAföG-Anträge drängen“, erläuterte Martin. Sollte die Pandemie im Wintersemester 2020/2021 zu vergleichbaren Einschränkungen führen, ermächtigt der Gesetzentwurf das Ministerium per Rechtsverordnung auch für Studierende im Wintersemester die individuelle Regelstudienzeit um ein Semester zu verlängern.

Erster Medienänderungsstaatsvertrag

Schwesig: Brauchen Medien, die in der Region verankert sind

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute den Gesetzentwurf zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag in den Landtag eingebracht. Mit dem Staatsvertrag wird die Höhe des Rundfunkbeitrages geregelt.

Anlass für den 1. Änderungsstaatsvertrag ist die von der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) empfohlene Anpassung des Rundfunkbeitrages für die Beitragsperiode 2021 bis 2024. Der Beitrag soll ab Beginn des kommenden Jahres von 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat ansteigen.

„Seit zehn Jahren sind die Beiträge nicht nur nicht gestiegen, sie sind sogar gesunken, trotz gestiegener Tarife und anderer Mehrkosten“, sagte die Ministerpräsidentin.

Die Empfehlung der Kommission decke die von den Rundfunkanstalten angemeldete Erhöhung nur zur Hälfte ab. Bereits in den zurückliegenden Jahren hatten die Anstalten Rücklagen aufgebraucht.

Schwesig: „In vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wird mir immer wieder bestätigt: Die Menschen möchten nicht auf den unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk verzichten. Wir brauchen Medien, die in der Region verankert sind und die Meinungen und Perspektiven der Menschen vor Ort einbringen. Sie sind Teil der regionalen Identität und unverzichtbar für unsere Demokratie.“

Digitalisierung an Schulen

Schwerin – Nach dem Gespräch der Bildungsministerinnen und -minister mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesministerin Anja Karliczek und der SPD-Bundesvorsitzenden Saskia Esken erklärt die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Bettina Martin:

„Die Ergebnisse des Gesprächs im Kanzleramt sind eine gute Nachricht für alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern. Mit den vereinbarten Maßnahmen werden wir der Digitalisierung in unseren Schulen einen weiteren kräftigen Schub geben, von dem unser Bildungssystem auch nach der Corona-Krise stark profitieren wird. Ich begrüße es sehr, dass Bund und Länder die Digitalisierung der Schulen als gemeinsame Aufgabe verstehen und wir uns deshalb darauf verständigt haben, hier gemeinsam und mit Hochdruck vorzugehen. Neben dem DigitalPakt Schule wird sich der Bund nun auch an weiteren wichtigen Maßnahmen beteiligen.

Grundlegende Voraussetzung dafür, dass das digitale Lehren und Lernen gut gelingen kann, ist eine gute technische Infrastruktur. Deshalb freue ich mich sehr, dass der Bund nun – zusätzlich zu dem bereits angelaufenen Programm für mobile Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler – auch ein Programm zur Beschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte unterstützt. Davon werden wir in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich mit rund 10 Millionen Euro profitieren. Dieser Schritt war mir sehr wichtig, denn wenn von Lehrkräften erwartet wird, dass sie zukünftig ihren Unterricht digital ergänzen, müssen sie auch gut und rechtssicher dafür ausgestattet sein.

Ein weiterer Schlüssel für das digitale Lernen in der Schule ist eine gute Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte. Deswegen haben wir gestern vereinbart, digitale Kompetenzzentren aufzubauen, die in allen Bereichen des digital gestützten Unterrichtens beraten.

Die dritte wichtige Säule der Digitalisierung sind gute und sinnvolle digitale Lerninhalte. Auch darüber haben wir beraten. Der Bund hat zugesagt, im Bereich qualitativ hochwertiger digitaler Bildungsmedien, insbesondere bei der Entwicklung intelligenter tutorieller Systeme (ITS) zu unterstützen.

Wir haben uns verabredet, bereits Anfang nächsten Jahres erneut im Kanzleramt zusammenzukommen, um weitere Gespräche zu führen. Das zeigt, dass es Bund und Ländern ernst ist mit dem Ziel, eine digitale Bildungsinfrastruktur zu ermöglichen, die sich mit führenden internationalen Standards messen kann.“

UNESCO-Biosphärenreservat Schaalsee

Modelllandschaft für den Insektenschutz

Zarrentin – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat am Montag bei der Auftaktveranstaltung in Zarrentin am Schaalsee den Startschuss für das Projekt „Biosphärenreservate als Modelllandschaften für den Insektenschutz“ gegeben.

„Wenn man bedenkt, dass knapp 60 Prozent aller Tierarten auf der Erde zu den Insekten gehören, ist deren Populationsrückgang umso dramatischer. Nicht nur die Gesamtmenge der Insekten, sondern auch deren Vielfalt hat in den vergangenen Jahren dramatisch abgenommen. Für eine nachhaltige und naturschutzverträgliche Landnutzung ist der Insektenschutz jedoch von größter Bedeutung. Nicht zuletzt wegen der Ökosystemdienst­leistungen, die Insekten für unsere Lebensmittel­produktion und unseren Alltag leisten, müssen tragfähige und übertragbare Modelle für den Schutz dieser Tiere gefunden werden. Vor allem Biosphärenreservate können hierbei einen wichtigen Beitrag leisten“, sagte der Minister.

Ziel des Projektes ist es, in den landwirtschaftlich dominierten Bereichen von fünf Biosphärenreservaten Maßnahmen zur Förderung von Insekten zu entwickeln und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Dies wird eng mit den Verwaltungen der Biosphärenreservate und den Landnutzern abgestimmt. Die Maßnahmen müssen nicht nur den Ansprüchen des regional-naturschutzfachlichen Insektenschutzes genügen, sondern auch betrieblich umgesetzt und ökonomisch bewertet werden können. Wichtig sind Aufbau und Implementierung eines Monitoringprogramms, um die Auswirkungen auf Insekten nachweisen zu können.

Im Biosphärenreservat Schaalsee werden dabei vor allem der Einsatz von insektenschonenden Maschinen und die Schaffung insektenfreundlicher Strukturen auf Ackerflächen und in den Kommunen im Vordergrund stehen. Auch der Ausbau von Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Vernetzungsstrukturen an Straßen, Wegen und Gewässern spielt eine Rolle.

Das Leibniz-Institut für Agrarlandforschung unterstützt und berät dabei die Akteure vor Ort. Die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde ist für das Monitoring zuständig.

Um dem Modellcharakter des Projektes gerecht zu werden, sollen gemeinsam erarbeitete Vorgehensweisen und erprobte Methoden zur Zusammenarbeit und Wissensvermittlung von der Nationale Naturlandschaften e.V. aufbereitet werden, so dass sie auf alle deutschen Biosphärenreservate sowie Naturparke und andere naturschutzfachlichen Organisationen übertragbar sind.

„Wir freuen uns sehr, dass mit dieser Veranstaltung der Startschuss für unser Projekt hier im Biosphärenreservat Schaalsee fällt. Wir wollen Hand in Hand mit dem Biosphärenreservatsamt und den Flächennutzern arbeiten. Gemeinsam für den Insektenschutz, das ist die Prämisse unseres Projektes“, sagt Frau Dr. Josephine Kuczyk vom WWF, welche vor Ort als Projektmanagerin zuständig ist.

Das Projekt wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt und dem Aktionsprogramm Insektenschutz gefördert. Der WWF Deutschland erhielt Ende vergangenen Jahres vom BfN einen Zuwendungsbescheid für das Projekt „Biosphärenreservate als Modelllandschaften für den Insektenschutz“. Das sechs Jahre dauernde Projekt, an dem sich fünf deutsche Biosphärenreservate beteiligen, ist dieses Jahr gestartet und wird unter anderem auch mit Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von rund 240.000 Euro aus dem Strategiefonds unterstützt.

Mecklenburg-Vorpommern: Zukunftsrat

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung einen 49-köpfigen MV-Zukunftsrat berufen. „Wir erhoffen von diesem Gremium wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung unseres Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Unser Land wird in diesem Herbst 30 Jahre alt. Es hat sich seit 1990 wirklich gut entwickelt. Wir wollen, dass sich die positive Entwicklung im neuen Jahrzehnt weiter fortsetzt“, sagte Schwesig bei der Vorstellung.

„Unser Ziel ist, dass Mecklenburg-Vorpommern gestärkt aus der Corona-Krise hervorgeht. Wir wollen die Entwicklung unseres Landes ökologisch verträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich leistungsfähig gestalten“, sagte Schwesig.

Den Vorsitz des MV-Zukunftsrates werden der Direktor und Geschäftsführer des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts Professor Dr. Henning Vöpel und Dr Franziska Tanneberger vom Institut für Botanik und Landschaftsökologie an der Universität Greifswald übernehmen. „Ich freue mich, dass beide diese Aufgabe übernehmen“, so die Ministerpräsidentin.

Die erste Sitzung des MV-Zukunftsrats findet am 22. Oktober statt. Nach einer Eröffnungsveranstaltung mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sollen vier Arbeitsgruppen zu den Themen „Wirtschaft“, „Soziales“, „Ökologie“ und „Digitalisierung“ ihre Arbeit aufnehmen. Bis Frühjahr 2021 sind acht weitere Sitzungen geplant. Während des Prozesses wird der Zukunftsrat seine Arbeitsergebnisse den Verbänden und Interessenvertetungen vorstellen und mit ihnen diskutieren. Dann soll der Zukunftsrat seine Empfehlungen an die Landesregierung übergeben. Diese werden zur weiteren Beratung auch dem Landtag zugeleitet.

Parallel zur Arbeit der Kommission wird gegen Ende des Jahres ein Online-Beteiligungsverfahren zu Zukunftsfragen des Landes gestartet. „Auf diese Weise beziehen wir die Bürgerinnen und Bürger in die Entwicklung einer Zukunftsstrategie ein. Ich bin sehr gespannt auf die Ergebnisse dieses Prozesses“, bekannte die Ministerpräsidentin.

Neuer Landesjugendplan

Schwerin – „Die soziale und digitale Teilhabe junger Menschen in all ihren Facetten ist das Kernthema der heranwachsenden Generationen“, erklärt Sozialministerin Stefanie Drese zum Weltkindertag am 20. September. Ein wichtiger Schritt für Mecklenburg-Vorpommern ist nach Ansicht Dreses der neue Landesjugendplan, der zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Mit dem neuen Landesjugendplan soll den aktuellen Entwicklungen in den Lebenswelten junger Menschen Rechnung getragen werden. „Wir werden die digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, die Integration und Inklusion, die Stärkung von Medienkompetenz und -sicherheit sowie die Kinder- und Jugendbeteiligung zukünftig viel stärker in den Fokus nehmen“, kündigt Drese an.

Mit Hilfe des neuen Landesjugendplanes solle die Förderpraxis des Landes zukunftssicher und innovativ modernisiert werden, auch um die Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Pflichtaufgaben zu unterstützen, so Drese.

Einen Förderschwerpunkt will die Ministerin beim Thema „Jugendbeteiligung“ setzen. So sollen insbesondere Projekte Zuwendungen erhalten, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an sozialen, gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen ermöglichen und ihre eigenverantwortliche Mitbestimmung und Mitgestaltung fördern. „Wichtig für mich ist, dass die Angebote an den Interessen der jungen Generationen anknüpfen und von ihnen selbst mitbestimmt und mitgestaltet werden“, betonte Drese.

Vorbilder seien hierbei die erfolgreichen Projekte „Beteiligungsnetzwerk“ und „Digitale Jugendbeteiligung“, für deren Verstetigung und Ausbau sich Drese einsetzen wird.