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Kategorie: Politik

Barrierefreie digitale Familienmedizin

Loitz – Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, hat am Freitag einen Zuwendungsbescheid in Höhe von rund 332.800 Euro an Dr. Rebecca Preuß in Loitz übergeben. Die Medizinerin wird mit ihrem Vorhaben „Barrierefreie digitale Familienmedizin“ gefördert. Das Projekt wurde als eines der elf Siegervorhaben im LEADER-Wettbewerb „Best-Practice-Beispiele zur Ergänzung und Sicherstellung der ambulanten haus- und kinderärztlichen Versorgung im ländlichen Raum“ ausgewählt.

Neben gesonderten Sprechstunden für Berufstätige soll künftig ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin weitere Sprechstunden an ein bis zwei Tagen die Woche anbieten. Zusätzlich soll es Therapie-, Gesundheits- und Beratungsangebote vor Ort geben. Durch Anstellung von nichtärztlichen Praxisassistenten ist eine mobile Versorgung von Pflegeheimen und benachbarten Gemeinden geplant.

Darüber hinaus soll die Vernetzung mit den regionalen Krankenhäusern optimiert und ein barrierefreies Einweisungs- und Entlassungsmanagement etabliert werden. Die Praxis beteiligt sich perspektivisch, gemeinsam mit der Universitätsmedizin Greifswald, an der Aus- und Weiterbildung von zukünftigen Hausärzten. Mittelfristig ist die Anstellung eines weiteren Facharztes für Allgemeinmedizin geplant.

„Damit verbessert sich die haus- und kinderärztliche Grundversorgung in der Region erheblich. Die Digitalisierung ermöglicht eine qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung, auch über Gemeindegrenzen hinweg. Sprechstunden lassen sich effizienter organisieren, Hausbesuche besser planen und telemedizinisch kontrollieren. Man kann Fremdbefunde mit Kollegen austauschen und medizinische Probleme diskutieren“, sagte der Minister.

Von der Förderung wird ein Gebäude neugebaut und ein Nebengebäude saniert. Die Räume werden ausgestattet und die Außenanlagen gestaltet. Es entstehen außerdem ein barrierefreier Zugang, fünf Parkplätze und ein Kinderspielplatz. Die gesamte Investition kostet rund 440.000 Euro.

Die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) Mecklenburg-Vorpommerns haben, gemeinsam mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, zu diesem Wettbewerb im August 2019 aufgerufen. Sie bewerteten die Beiträge nach festgelegten Auswahlkriterien.

Die elf ersten von insgesamt 16 Vorhaben der so entstandenen Rangliste erhalten im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets (sechs Millionen Euro ELER-Mittel) eine Zuwendung. Dazu zählen unter anderem die Erweiterung des Gesundheitshauses Mirow, der Neubau des Gesundheits- und Begegnungszentrums Neubukow und der Umbau des Ärztehauses Altentreptow. Die Förderhöchstsumme für Gesundheitszentren beträgt 750.000 Euro. Für Haus- und Kinderarztpraxen beträgt die Förderhöchstsumme 100.000 Euro. Insgesamt wurden Investitionen in Höhe von 14,5 Millionen Euro ermöglicht.

Unterstützung für polnische Berufspendler

Schwerin -Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern reagiert auf die Einstufung des Robert-Koch-Institutes zur Corona-Lage in Polen. Ab Samstag gilt ganz Polen als Risikogebiet. Die Landesregierung legt das Unterstützungsprogramm für Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und andere ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung erneut auf. Anträge können gestellt werden.

„Das Landesprogramm war der richtige Ansatz. Keine Werkbank musste stillstehen, weil Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz erreichen konnten. Wertschöpfung im Land wurde gesichert, die medizinische Versorgung blieb stabil. Hier setzen wir jetzt erneut an“, erklärten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph gemeinsam in Schwerin.

Die Antragsunterlagen werden bereits am Freitag im Laufe des Tages auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (www.lagus-mv.de) eingestellt. Die häufigsten Fragen werden auf Deutsch und polnisch unter www.metropolregion-stettin.de beantwortet.

„Jetzt ist es wichtig, dass die Pandemielagen in Polen und in Deutschland beherrschbar bleiben“, so die beiden Staatssekretäre Dahlemann und Rudolph abschließend.

Streit um Infrastrukturpauschale

Schwerin – Aufgrund der Irritationen, die es bei der Landeshauptstadt Schwerin zur Verwendung der Infrastrukturpauschale gegeben hat, haben sich der Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht hierzu in einem Gespräch im Innenministerium verständigt.

„Die Rechtslage zu den Verwendungsmöglichkeiten der Infrastrukturpauschale ist eindeutig und wurde auch im Rahmen des Kommunalgipfels nicht anders erörtert. Die Infrastrukturpauschale stellt keinen Sondertopf für zusätzliche Investitionen dar, sondern dient als allgemeines Deckungsmittel der Finanzierung aller Investitionen der Landeshauptstadt“, macht Kommunalabteilungsleiter Jörg Hochheim deutlich. Da die Landeshauptstadt mit der Haushaltssatzung 2019/2020 bereits ein umfangreiches Investitionsprogramm geplant hatte und mit der Nachtragshaushaltssatzung nun sogar weitere Investitionen genehmigt worden sind, ist es aus Sicht des Innenministeriums nicht zutreffend, dass die Landeshauptstadt hier kurz gehalten und nicht unterstützt wird. Vielmehr wurden und werden viele Investitionsvorhaben positiv durch das Innenministerium begleitet, obwohl Schwerin die am höchsten defizitäre Kommune in Mecklenburg-Vorpommern ist. Auch weitere Investitionsvorhaben, wie die Digitalisierung der Schulen, sind aus Sicht des Innenministeriums grundsätzlich genehmigungsfähig, hier fehlen jedoch Unterlagen, die die Stadt nachreichen muss.

Die rechtlichen Missverständnisse zur Infrastrukturpauschale konnten im Ergebnis des Gesprächs weitgehend ausgeräumt werden.

Das eigentliche Problem für die Landeshauptstadt Schwerin ist nicht durch die Infrastrukturpauschale begründet, sind sich Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier und Jörg Hochheim im Ergebnis des Gespräches einig. Vielmehr besteht derzeit ein Finanzierungsproblem bei den Investitionen, da die Landeshauptstadt zwar durch das neue Finanzausgleichsgesetz insgesamt deutlich höhere Zuweisungen als bisher vom Land erhält, die investiven Zuweisungen selbst unter Einbeziehung der Infrastrukturpauschale aber gegenüber dem bisherigen Rechtsstand um rund 3 Mio. Euro zurückgegangen sind. Obwohl in Summe weniger Investitionsmittel zur Verfügung stehen als bisher, möchte die Landeshauptstadt dennoch zusätzlich investieren. Dies geht nur durch die Aufnahme höherer Investitionskredite, die durch das Innenministerium zu genehmigen sind.

Um das Finanzierungsproblem ab 2021 zu lösen und eine hohe investive Neuverschuldung zu vermeiden, haben sich der Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht nun darauf verständigt, dass geprüft wird, ob die aus dem Theaterpakt resultierende Entlastung des städtischen Haushalts zur Finanzierung von Investitionsvorhaben eingesetzt werden kann. Damit dies möglich ist, bedarf es aber einer Ausnahmeregelung des Innenministeriums.

Eine Ausnahmeregelung setzt aber voraus, dass die Landeshauptstadt Schwerin ihre Konsolidierungsziele konsequent einhält. Das von der Stadtvertretung Ende 2019 beschlossene Haushaltssicherungsprogramm sieht den vollständigen Abbau des Haushaltsdefizits von rund 150 Mio. EUR bis 2029 vor. Dieses Ziel soll die Landeshauptstadt nun durch ein Haushaltssicherungskonzept in 2021 konkret untersetzen und ihrer Haushaltsplanung und -durchführung konsequent zu Grunde zu legen. Das Land unterstützt die Landeshauptstadt im Gegenzug jährlich mit einer Konsolidierungszuweisung in Höhe von 9 Mio. Euro.

„Ich freue mich, dass gemeinsam mit dem Innenministerium eine Möglichkeit gefunden wurde, um die Eigeninvestitionskraft der Landeshauptstadt zu stärken, damit auch während der Haushaltskonsolidierung wichtige Investitionsvorhaben umgesetzt werden können“, stellt Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier fest. „Die erfolgreiche Haushaltskonsolidierung ist auch eines meiner Kernanliegen und wurde durch das Land mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und natürlich auch durch die bisherigen Sparbemühungen der Landeshauptstadt möglich gemacht.“

Führungsstab der Landesregierung hat getagt

Schwerin – Der Interministerielle Führungsstab (ImFüSt) der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist heute Nachmittag im Ministerium für Inneres und Europa wieder zu einer Sitzung zusammengetreten. Aufgrund der aktuellen und sehr ernst zu nehmenden Lage bei der Ausbreitung von Erkrankungen an COVID-19 hatte Staatssekretär Thomas Lenz Vertreter aller Ministerien, der Landkreise und kreisfreien Städte sowie von der Bundeswehr und den Hilfsorganisationen eingeladen. Die Teilnehmer haben sich teilweise auch über Video zugeschaltet.

„Der weitest gehende Schutz der Bevölkerung steht beim Krisenmanagement im Mittelpunkt und hat absolute Priorität“, so Staatsekretär Lenz. „Der Interministerielle Führungsstab begleitet und unterstützt die operative Arbeit der verantwortlichen Behörden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.“

Auch wenn das zentrale Lager des Landes für persönliche Schutzausstattung gut gefüllt ist, wird eine strategische Reserve angelegt, erläuterte Herr Lenz. Damit sollen für einen Zeitraum von insgesamt 6 Wochen im Falle eines vorrübergehenden Marktausfalls mögliche Defizite in den Bereichen öffentlicher Gesundheitsdienst, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Pflege sowie Landesverwaltung kompensiert werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Bedarfsträger selbst die Hälfte dieses Zeitraumes durch eigene Vorräte abdecken können. Hierzu laufen derzeit die Vorbereitungen.

Der Interministerielle Führungsstab wird gebildet, wenn zur Abwehr oder Bekämpfung eines außergewöhnlichen Ereignisses einschließlich des Katastrophenfalls eine ressortübergreifende Zusammenarbeit erforderlich ist. Er soll bei Großschadenslagen und Katastrophen von landesweiter Bedeutung das Handeln der obersten Landesbehörden sowie der Katastrophenschutzbehörden bündeln und koordinieren und die zur Lagebewältigung erforderlichen grundlegenden Entscheidungen treffen.

Wildschutzzaun an deutsch-polnischer Grenze

Insel Usedom – Seit dem Beginn der Arbeiten an der festen Wildzäunung entlang der deutsch-polnischen Grenze im Juli ist gut die Hälfte der Strecke geschafft. Der Zaun soll die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest durch Wildscheine erschweren. Von den insgesamt 62,5 Kilometern gemeinsamer Grenze, sind 31 Kilometer mit einem Zaun aus Drahtknotengeflecht versehen. Heute besuchte Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus einen der neuralgischen Punkte des Zaun-Projektes in Ahlbeck.

„Dieser Abschnitt am Strand stellt auf einer Länge von rund 80 Metern eine Herausforderung dar. Wir brauchen eine Lösung, die eine möglichst geringfügige optische Beeinträchtigung dieses beliebten Strandabschnitts darstellt und den Besucherverkehr so wenig wie möglich einschränkt. Dennoch steht für mich fest, dass auch dieser Abschnitt für das Schwarzwild geschlossen werden muss. So machen wir es den Wildschweinen deutlich schwerer, von Polen nach Mecklenburg-Vorpommern zu wechseln und das in Polen grassierende Virus einzu­schleppen. Für den Menschen ist ASP gesundheitlich ungefährlich, aber für unsere Hausschweine ist es absolut tödlich. Welche Konsequenzen ein Ausbruch der Krankheit allein bei Wildschweinen hat, sehen wir derzeit in Brandenburg, wo zwei Landkreise direkt an der Grenze zu Polen betroffen sind.“

Auf dem Standabschnitt in Ahlbeck soll ein 1 m hoher Doppelstabmattenzaun die Einschleppung des Virus möglichst verhindern. Drei Tore sollen Touristen und Rettungsfahrzeugen die Passage dennoch ermöglichen. Insgesamt werden auf der Insel 15 Tore im Wildschutz­zaun Querungen erlauben.

Damit der Zaun Ende November fertiggestellt werden kann, wurden vier Unternehmen mit dem weiteren Bau beauftragt. Bisher hatten Mitarbeiter der Landesforst­anstalt den Zaun gebaut. Schwierige Untergründe und munitionsbelastete Böden gestalteten die Arbeit zeitweise sehr schwierig.

„Der Zaun ist nur ein Teil unserer Abwehrstrategie gegen ASP“, so Minister Backhaus weiter. „Aber er ist eine erste wichtige Barriere gegen das Virus. Deswegen muss er ständig überwacht und instandgehalten werden, damit er seine Funktion erfüllen kann. Dazu kommt, dass für den tierschutzkonformen Betrieb stetig ein Mitarbeiter verfügbar ist, falls Tiere hier verunfallen. Außerdem wissen wir, dass sich Wildschweine ihre gewohnten Wechsel nicht einfach versperren lassen und ihr Verhalten anpassen werden. Darauf müssen wir reagieren und problematische Stellen gegebenenfalls entsprechend verstärken. Ebenso müssen wir schauen, wo die Barriere umgangen wird und darauf reagieren. Dies alles lege ich in die Hand unserer Forstamts- und Revierleiter und setze ganz besonders auf unsere frisch eingestellten Berufsjäger, die sich hier bewähren müssen.“

Abschließend rief der Minister mit Blick auf die ASP-Bekämpfung in Brandenburg zur Geschlossenheit auf. Eine Seuche wie die ASP lasse sich nur erfolgreich bekämpfen, wenn alle zusammenarbeiten und die notwendigen Maßnahmen unterstützen. Jäger, Landwirte, Landkreise, Bundeswehr und THW hatten zuletzt Mitte Oktober bei der ASP-Konferenz im Landwirtschafts­ministerium zugesagt, tatkräftig bei der Bekämpfung der Tierseuche mitzuwirken.

Zentrum für psychosoziale Medizin

Stralsund – Im Krankenhaus West am Helios Hanseklinikum Stralsund sollen verschiedene Häuser saniert werden. Entsprechende Pläne sind am Donnerstag in der Hansestadt vorgestellt worden.

„Vor Ort soll ein Zentrum für psychosoziale Medizin entstehen. Der Standort West ist sowohl landschaftlich wie architektonisch reizvoll. Hier finden sich viele denkmalgeschützte Gebäude, in denen Stationen für die Behandlung von psychischen Störungen unterschiedlichster Art und für die unterschiedlichsten Lebensabschnitte eingerichtet sind. Für Patienten und Patientinnen werden die neuen Räume nach Fertigstellung zum Wohlfühlen und Gesundwerden beitragen. Moderne bauliche und technisch innovative Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Beitrag für eine verbesserte Krankenversorgung in Vorpommern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der Ausbau am Krankenhaus West am Helios Hanseklinikum Stralsund erfolgt auf dem Gelände der ehemaligen IV. Pommerschen Heil- und Pflegeanstalten. Im ersten von insgesamt vier Bauabschnitten soll eine Verbindung zwischen den Häusern 20 und 24 geschaffen werden. In letzterem war bis 2015 die Abteilung für Altersmedizin untergebracht, bevor sie in das Krankenhaus am Sund umgezogen ist.

Nun sollen im Haus 24 Räumlichkeiten für Gerontopsychiatrie und Allgemeinpsychiatrie entstehen. Ein moderner Anbau aus einer Alu-Glas-Konstruktion beherbergt künftig Physio- und Ergotherapie für diesen Behandlungsbereich.

„Bei aller Inklusion und Selbstbestimmung und anderen sozialpsychiatrischen Idealen der Entinstitutionalisierung: In einer seelischen oder psychischen Krise brauchen Menschen Schutz und Obhut. Und beides können sie wohnortnah in dieser Klinik finden, eine qualitativ hochwertige Behandlung, mit moderner Medizin aus einer Hand, an einem Ort. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sich der Arbeitsalltag und die Arbeitsabläufe nach Abschluss der Baumaßnahmen durch die räumliche und logistische Umstrukturierung weiter verbessern. Helios kann dem psychiatrisch-psychotherapeutischen Vollversorgungsauftrag für die Hansestadt Stralsund, Rügen sowie Nordvorpommern noch besser gerecht werden“, so Glawe weiter.

Für den Klinikgeschäftsführer des Hanseklinikums, Johannes Rasche, ist die Förderung keineswegs selbstverständlich: „Wir verstehen das als klares Bekenntnis des Ministeriums zum psychiatrischen Versorgungsstandort Krankenhaus West. Für diese Unterstützung in den kommenden Jahren sind wir sehr dankbar. Der Minister leistet einen maßgeblichen Beitrag für die zukünftige Ausrichtung des Klinikums und für die Weiterentwicklung eines modernen Behandlungsangebots in höchster Qualität und in modernen Räumlichkeiten.“

Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe hat vor Ort für den ersten Bauabschnitt einen Fördermittelbescheid in Höhe von insgesamt zwei Millionen Euro für das Zentrum für psychosoziale Medizin des Krankenhauses West an Helios übergeben. Die Fördermittel für den ersten Bauabschnitt belaufen sich auf insgesamt 11,5 Millionen Euro, weitere Kosten von mindestens 1,6 Millionen Euro trägt das Hanseklinikum.

Das Land hat für das Helios Hanseklinikum Stralsund seit 1990 bis heute Fördermittel in Höhe von über 192,6 Millionen Euro bereitgestellt. „Das Klinikum ist ein fester und wichtiger Bestandteil in der Krankenhauslandschaft unseres Bundeslandes. Deshalb investieren wir jetzt und in den kommenden Jahren mit der Förderung des Zentrums für psychosoziale Medizin des Krankenhauses West in die Zukunft des Standortes“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend. Seit 1991 wurden mehr als 2,8 Milliarden Euro in die Krankenhauslandschaft von Mecklenburg-Vorpommern investiert.

Die Stralsunder Psychiatrie zählt mit 481 stationären und teilstationären Betten zu den drei größten psychiatrischen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern. Von der Kinder- und Jugendpsychiatrie und Adoleszenz bis hin zur Psychosomatischen Medizin, Erwachsenenpsychiatrie und dem Maßregelvollzug wir hier alles vorgehalten. Am Krankenhaus West arbeiten 450 Mitarbeiter.

Steigende Infektionszahlen

Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht in MV

Schwerin – Die Landesregierung setzt angesichts steigender Infektionszahlen auf regionale Entscheidungen der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Bezug auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Unterricht. Das ist das Ergebnis des gestrigen MV-Gipfels. Eine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht wurde gestern nicht beschlossen.

Stattdessen prüft der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, ob ab einem Infektionsgeschehen von mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen (also ab Klasse 5) regional ggf. notwendig ist. Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern wird geprüft, ob im gesamten Landkreis bzw. der gesamten kreisfeien Stadt der MNS im Unterricht getragen werden muss. Der Entscheidung liegt das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort zugrunde.

„Wir haben keineswegs eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht beschlossen, sondern setzen auf Entscheidungen der Gesundheitsämter, die sich am regionalen Infektionsgeschehen orientieren“, stellte Bildungsministerin Bettina Martin klar. „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht macht den Unterricht aus pädagogischer Sicht schwieriger. Wir wollen den Einsatz dieser Maßnahme so lange es vertretbar ist, verhindern“, so Martin

„Unser Ziel ist es, auch weiterhin flächendeckende Schulschließungen zu verhindern und den täglichen, verlässlichen Regelbetrieb an den Schulen aufrecht zu erhalten. In der jetzigen Situation müssen wir darauf achten, Infektionen zu begrenzen. Deswegen ist es wichtig, dass bei einem Ausbruch vor Ort schnell und gezielt agiert wird“, erklärte Martin weiter.

Der MV-Gipfel hat Folgendes beschlossen:

  • Mehr als 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen: Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt prüft, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen im Umkreis des Ausbruchsgeschehens notwendig ist.
  • Mehr als 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen: Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt prüft, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt notwendig ist.

Es handelt sich jeweils also um Einzelfallprüfungen der Landkreise und kreisfreien Städte.  Eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer MNB besteht weiterhin also nicht.

Corona-Lockerungs-LVO MV

Einreisen von Sportlerinnen und Sportlern aus inländischen Risikogebieten zu Wettkämpfen und Spielen sind möglich

Schwerin – Durch die am 21. Oktober in Kraft getretene Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV gibt es klare Regelungen für Sportveranstaltungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Athletinnen und Athleten bzw. Mannschaften aus innerdeutschen Risikogebieten.

„In den überregionalen Klassen sind somit Spiele bei uns im Land möglich auch wenn die anreisende Mannschaft aus einem innerdeutschen Risikogebiet kommt“, sagte Sportministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Gleiches gelte für Wettkämpfe an denen Sportlerinnen und Sportler aus innerdeutschen Risikogebieten teilnehmen.

„Damit besteht rechtzeitig vor dem Wochenende Sicherheit für die Vereine und Organisatoren“, so Drese. „Der Sportbetrieb vor allem auch im überregionalen Amateursport ist damit gewährleistet.“

Voraussetzung für die Durchführung der Sportverantstaltungen sind aber in jedem Fall mit dem jeweils zuständigem Gesundheitsamt abgestimmte Hygiene- und Schutzkonzepte.

Die Einreisemöglichkeit ohne Testung und Übernachtung umfasst nach Angaben von Ministerin Drese Personen, die aus Anlass der Sportausübung nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Neben den Sportlerinnen und Sportlern zählen dazu zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, medizinisches Personal sowie das Schieds- und Kampfgericht.

Für Sportveranstaltungen mit Zuschauenden in Mecklenburg-Vorpommern gibt es momentan keine Änderungen. „Allerdings gibt es ab Stufe Orange in der MV-Corona-Ampel deutliche Einschränkungen“, betont Drese.

Ist die 7-TagesInzidenz pro 100.000 Einwohnern in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt über 35 bis 50 werden die Teilnehmerzahlen bei Sportveranstaltungen auf maximal 200 in geschlossenen Räumen und maximal 500 im Freien begrenzt. Ausnahmen auf der Grundlage eines mit dem Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzepts sind möglich, wenn das Infektionsgeschehen klar lokalisiert werden kann.

Springt die Ampel bei über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb eines Referenzzeitraums von sieben Tagen auf rot ist eine Beschränkung der Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen auf maximal 100 (drinnen und draußen) vorgesehen.

Im Anhang befindet sich die im Amtsblatt veröffentlichte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung. Für den Sportbereich ist der in § 5 neu eingefügte Absatz 11a der Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV maßgeblich.