Steigende Infektionszahlen

Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht in MV

Schwerin – Die Landesregierung setzt angesichts steigender Infektionszahlen auf regionale Entscheidungen der Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städte in Bezug auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) im Unterricht. Das ist das Ergebnis des gestrigen MV-Gipfels. Eine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht wurde gestern nicht beschlossen.

Stattdessen prüft der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt, ob ab einem Infektionsgeschehen von mehr als 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen (also ab Klasse 5) regional ggf. notwendig ist. Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern wird geprüft, ob im gesamten Landkreis bzw. der gesamten kreisfeien Stadt der MNS im Unterricht getragen werden muss. Der Entscheidung liegt das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort zugrunde.

„Wir haben keineswegs eine landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht beschlossen, sondern setzen auf Entscheidungen der Gesundheitsämter, die sich am regionalen Infektionsgeschehen orientieren“, stellte Bildungsministerin Bettina Martin klar. „Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht macht den Unterricht aus pädagogischer Sicht schwieriger. Wir wollen den Einsatz dieser Maßnahme so lange es vertretbar ist, verhindern“, so Martin

„Unser Ziel ist es, auch weiterhin flächendeckende Schulschließungen zu verhindern und den täglichen, verlässlichen Regelbetrieb an den Schulen aufrecht zu erhalten. In der jetzigen Situation müssen wir darauf achten, Infektionen zu begrenzen. Deswegen ist es wichtig, dass bei einem Ausbruch vor Ort schnell und gezielt agiert wird“, erklärte Martin weiter.

Der MV-Gipfel hat Folgendes beschlossen:

  • Mehr als 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen: Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt prüft, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen im Umkreis des Ausbruchsgeschehens notwendig ist.
  • Mehr als 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen: Der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt prüft, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht an weiterführenden Schulen im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt notwendig ist.

Es handelt sich jeweils also um Einzelfallprüfungen der Landkreise und kreisfreien Städte.  Eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer MNB besteht weiterhin also nicht.

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