Streit um Infrastrukturpauschale

Schwerin – Aufgrund der Irritationen, die es bei der Landeshauptstadt Schwerin zur Verwendung der Infrastrukturpauschale gegeben hat, haben sich der Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht hierzu in einem Gespräch im Innenministerium verständigt.

„Die Rechtslage zu den Verwendungsmöglichkeiten der Infrastrukturpauschale ist eindeutig und wurde auch im Rahmen des Kommunalgipfels nicht anders erörtert. Die Infrastrukturpauschale stellt keinen Sondertopf für zusätzliche Investitionen dar, sondern dient als allgemeines Deckungsmittel der Finanzierung aller Investitionen der Landeshauptstadt“, macht Kommunalabteilungsleiter Jörg Hochheim deutlich. Da die Landeshauptstadt mit der Haushaltssatzung 2019/2020 bereits ein umfangreiches Investitionsprogramm geplant hatte und mit der Nachtragshaushaltssatzung nun sogar weitere Investitionen genehmigt worden sind, ist es aus Sicht des Innenministeriums nicht zutreffend, dass die Landeshauptstadt hier kurz gehalten und nicht unterstützt wird. Vielmehr wurden und werden viele Investitionsvorhaben positiv durch das Innenministerium begleitet, obwohl Schwerin die am höchsten defizitäre Kommune in Mecklenburg-Vorpommern ist. Auch weitere Investitionsvorhaben, wie die Digitalisierung der Schulen, sind aus Sicht des Innenministeriums grundsätzlich genehmigungsfähig, hier fehlen jedoch Unterlagen, die die Stadt nachreichen muss.

Die rechtlichen Missverständnisse zur Infrastrukturpauschale konnten im Ergebnis des Gesprächs weitgehend ausgeräumt werden.

Das eigentliche Problem für die Landeshauptstadt Schwerin ist nicht durch die Infrastrukturpauschale begründet, sind sich Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier und Jörg Hochheim im Ergebnis des Gespräches einig. Vielmehr besteht derzeit ein Finanzierungsproblem bei den Investitionen, da die Landeshauptstadt zwar durch das neue Finanzausgleichsgesetz insgesamt deutlich höhere Zuweisungen als bisher vom Land erhält, die investiven Zuweisungen selbst unter Einbeziehung der Infrastrukturpauschale aber gegenüber dem bisherigen Rechtsstand um rund 3 Mio. Euro zurückgegangen sind. Obwohl in Summe weniger Investitionsmittel zur Verfügung stehen als bisher, möchte die Landeshauptstadt dennoch zusätzlich investieren. Dies geht nur durch die Aufnahme höherer Investitionskredite, die durch das Innenministerium zu genehmigen sind.

Um das Finanzierungsproblem ab 2021 zu lösen und eine hohe investive Neuverschuldung zu vermeiden, haben sich der Oberbürgermeister und die Kommunalaufsicht nun darauf verständigt, dass geprüft wird, ob die aus dem Theaterpakt resultierende Entlastung des städtischen Haushalts zur Finanzierung von Investitionsvorhaben eingesetzt werden kann. Damit dies möglich ist, bedarf es aber einer Ausnahmeregelung des Innenministeriums.

Eine Ausnahmeregelung setzt aber voraus, dass die Landeshauptstadt Schwerin ihre Konsolidierungsziele konsequent einhält. Das von der Stadtvertretung Ende 2019 beschlossene Haushaltssicherungsprogramm sieht den vollständigen Abbau des Haushaltsdefizits von rund 150 Mio. EUR bis 2029 vor. Dieses Ziel soll die Landeshauptstadt nun durch ein Haushaltssicherungskonzept in 2021 konkret untersetzen und ihrer Haushaltsplanung und -durchführung konsequent zu Grunde zu legen. Das Land unterstützt die Landeshauptstadt im Gegenzug jährlich mit einer Konsolidierungszuweisung in Höhe von 9 Mio. Euro.

„Ich freue mich, dass gemeinsam mit dem Innenministerium eine Möglichkeit gefunden wurde, um die Eigeninvestitionskraft der Landeshauptstadt zu stärken, damit auch während der Haushaltskonsolidierung wichtige Investitionsvorhaben umgesetzt werden können“, stellt Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier fest. „Die erfolgreiche Haushaltskonsolidierung ist auch eines meiner Kernanliegen und wurde durch das Land mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz und natürlich auch durch die bisherigen Sparbemühungen der Landeshauptstadt möglich gemacht.“

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